§ 2 Das Wappen
In den älteren Wappenwerken wird das Wappen der
Familie Barner in verschiedener Weise beschrieben, z. B. : Barner.
In testerae gentilitiae clypeo, ni fallor, coeruleo et galea brachium ostendunt
armatum, facem ardentum argitantem.(Behr, Rerum Mecklenburgicarum libri
octo, VIII, 1591) Oder : Im blauen Felde stellt er einen ausgestreckten,
rechts gekehrten, aus den Wolken kommenden, silbernen, geharnischten Arm,
der eine schwarze, brennende Fackel trägt, dar. Auf dem gekrönten
Helme steht zwischen Fähnlein an goldenen Stangen eine Granate.
Aber einige Äste dieses alten Geschlechts haben statt dieser Granate
ein rotes Rad und vier Pfauenfedern, so auch die Barners aus dem Hause
Necheln und Weselin. (von Meding III 33)
Oder: Der rechte in Goldhandschuh und Harnisch gekleidete,
rechtsgekehrte, aus den Wolken erscheinende Arm im blauen Schilde hält
in der Hand eine angezündete Fackel. Über dem gekrönten
Helm eine schwarze, angezündete Feuerkugel, von drei Fähnlein,
von welchen das mittlere weiß, das rechte blau und das linke rot
ist, begleitet. Die Lemdecke ist inwendig weiß, auswendig rechts
rot, links blau. (Tyroff, Wappenwerke II, 1194)
Bisher wurde in der Bülower Linie, welche den einzigen noch in
Deutschland bestehenden Zweig der Familie darstellt, das Wappen geführt:
Im blauen Schilde ein ausgestreckter, nach rechts gekehrter, aus Wolken
erscheinenden, bewaffneter, rechter Arm, eine angezündtete Fackel
in der Hand haltend. Alles in natürlicher Farbe. Über dem
ungekrönten Helm eine schwarze angezündete Feuerkugel oder Granate,
von drei Fähnlein, deren Stangen gülden, und deren 3 Wimpel weiß,
rot, blau sind, überragt. Die Wappendecke wird innen weiß,
außen blau, hin und wieder auch auf der linken Außenseite blau,
auf der rechten rot geführt. (Nr. 34 der Siegeltafel.)
Die nach Dänemark übergesiedelte Zaschendorfer
Linie führt einen in Goldhandschuh und Harnisch gekleideten Arm, der
nicht aus Wolken erscheint. Die Feuerkugel unter den Fähnlein
ist nicht vorhanden. Einige fuhren auch anstatt der Fähnlein
von verschiedener Farbe drei Dannebrogsfähnlein.
Wir werden bei der Verschiedenheit, welche sowohl
tatsächlich stattfindet, als sich auch in den Beschreibungen findet,
zu untersuchen haben, wie das Barnersche Wappen richtigerweise dargestellt
werden muß,
Da das Geschlecht der Barner zum Uradel gehört,
eine Wappenverleihung also nicht stattgefunden hat, so ist man bei der
Forschung nach dem ursprünglichen Wappen und bei der Untersuchung
einer richtigen und korrekten Wappendarstellung allein auf die erhaltenen
ältesten Siegel und auf alte Wappendarstellungen der Familienmitglieder
angewiesen.
Die Barnerschen Siegel zeigen von Alters her übereinstimmend im
Schilde einen Arm, der einen Feuerbrand, oder m. a. W. einen Ast oder Holzspan
mit lodernder Flamme hält. Dies ist der Hauptteil des Barnerschen
Wappens, und diese Wappenfigur ist im wesentlichen im Schilde der Barner
immer dieselbe geblieben, die Darstellung derselben aber ist eine sehr
verschiedene.
Die ältesten, bisher gefundenen Siegel sind, wie solches aus den
hinter diesem Paragraphen beigefügten Siegeltafeln hervorgeht, vom
Jahre 1361, nämlich die Siegel des Hinrik Berner zu Lenzkow und des
Hinrik Berner von der Sülten (Nr. 1 und Nr. 2). Sie zeigen beide
den Arm mit dem Feuerbrand, und zwar das erstgenannte einen nackten Arm,
nach rechts gekehrt, und das andere einen gepanzerten Arm nach links gekehrt.
So ist sofort ein Unterschied in der Darstellung gegeben. Später,
wie solches sich aus den Siegeltafeln ergibt, ist der Arm fast immer nach
rechts gekehrt, in den ältesten Zeiten oft nackt, nachher fast immer
gepanzert. Bei dem Sternberger Kirchherrn Gottschalk ist er, dessen
geistlichem Stunde entsprechend, mit einem weiten Ärmel bekleidet
(Nr. 7 der Siegeltafel). Auch der Feuerbrand weist, was nicht auffällig
ist, Verschiedenheiten in der Darstellung auf. Die einen Petschaft-Stecher
bringen hauptsächlich die lodernde Flamme, die anderen wieder mehr
den Holzspan oder Ast zur Geltung. Es ergibt in den zahlreichen Siegeln
und Wappenzeichnungen alter Zeit die betreffende Figur kaum ein paarmal
dasselbe Gebilde, und teilweise sind es ganz wunderbare Formen, die dasselbe
annimmt. Gleichmäßig aber geht aus ihnen allen hervor,
daß die Vorstellung eines natürlichen Feuerbrandes (Brenners)
bezweckt ward. Erst eine spätere Zeit hat aus diesem Feuerbrand,
dem "Brenner" verschlechternd eine zahme, künstliche, brennende Fackel
gemacht. Diese Entwicklung hat sich allmählich vollzogen und
beginnt etwa mit dem Ende des 16. Jahrhunderts einzusetzen.
Bereits bei dem Wappen an der Kanzel zu Klütz von 1587 finden wir
eine Art Fackel, wenigstens einen Feuerbrand an ziemlich langem und, was
vor allem bemerkbar ist, an geradem Stiel, während auf dem Abendmahlskelch
aus derselben Zeit ebendaselbst noch der natürliche Feuerbrand sichtbar
ist. - Auch bei dem Wappen des Ulrich Barner im Jesendorfer Kirchenfenster,
welcher 1605 bis 1652 lebte, zeigt sich bereits eine solche Fackel, während
das von ihm ebendaselbst angebrachte Wappen seines Großvaters Claus
(1543) noch den Charakter des natürlichen Feuerbrandes festzuhalten
scheint. Beides ist nicht nur der Form, sondern auch der Bedeutung
und dem Zweck nach etwas sehr verschiedenes. Der lodernde, natürliche
Feuerbrand soll die Flamme weiter tragen, derselbe entspricht dem Namen
des Geschlechts, eine künstliche Fackel aber ist dazu da, hübsch
still und friedlich zu leuchten.
Ein Wolkengebilde, aus welchem der Arm hervorkommt,
wie solches jetzt die Barnerschen Wappenbilder der Bülower Linie zeigen,
und wie solches in den oben angeführten Wappenwerken beschrieben ist,
finden wir unter den Wappenbildern alter Zeit nirgends. Diese Wolken
sind eine verschlechternde Zugabe jüngerer Zeiten, entstanden aus
einem durchaus mißverstandenen Schönheitsgefühl.
Weit schwieriger, wie die Feststellung des eigentlichen
Wappenbildes stellt sich die Lösung der Frage, welcher Art das sogenannte
Helmkleinod oder die Helmzier gewesen, und auf welche Art richtigerweise
solche darzustellen und zu führen ist.
Der Zweck des Wappens war die Kenntlichmachung der
Familie, zu der der Träger des Wappens gehörte. Zum Wappen
gehörte Schild und Helm. Der Schild mit den Wappenfiguren ist
die älteste Form des Wappens. Im Laufe des 13. Jahrhunderts,
wie man vorherrschend glaubt, ist es dann Gebrauch geworden, daß
die Geschlechtsgenossen, wenigstens bei den Kampfspielen auch die Helme
mit übereinstimmenden Zieraten, den Helmkleinoden, schmückten,
zu denen dann das 14. Jahrhundert noch die Helmdecke hinzufügte.
Nach der fast ausnahmslosen Überlieferung hat
die Helmzier des Barnerschen Wappens aus drei Turnier- oder Renn-Fähnchen
bestanden, Zwischen diesen Fähnchen haben zahlreiche Geschlechtsgenossen
noch Pfauenfedern geführt. Sehr schwankend ist das Beiwerk,
auf dem das Kleinod befestigt war. Selbst nähere Aszendenten
und Deszendenten führten das Beiwerk verschieden, ein Zeichen, daß
es für etwas Nebensachliches gehalten wurde. Erst seit ungefähr
200 Jahren hat sich, wenigstens in der Bülower Linie ein einheitlicher
Brauch in dieser Beziehung herausgebildet, ob auf richtiger Grundlage und
in richtiger Form, werden wir zu untersuchen haben.
Leider ist uns aus den ersten Jahrhunderten des urkundlichen Vorkommens
der Barner in Mecklenburg kein Siegel erhalten, welches das volle Wappen,
Schild und Helm zeigt. - Das älteste Helmsiegel ist das des Merten
Barner zu Zaschendorf von 1519 Mai 2 und von 1525 Jan. 25. Dieses
Siegel (Siegeltafel Nr. 16) zeigt einen sogenannten Stechhelm, die weitere
Entwicklung des Topfhelms, und auf ihm ruht ein gezahntes Gebilde, einem
Kamm ähnlich. - In allen späteren Wappenzeichnungen und Siegeln
tritt deutlich eine runde Form hervor, meist kreisrund, oft auch nur einen
halben oder dreiviertel Kreis aufweisend, oder oval, immer aber von rundlicher
Form. Mitunter fehlt dieses Hülfskleinod (als solches charakterisiert
es sich von selbst) auch ganz, oder es findet sich nur eine Wulst, auf
der die eigentliche Helmzier befestigt ist.
Das Siegel von Martins Enkel Christoph zu Bülow
vom 15. Juni 1626 (Nr. 22 der Siegeltafel) zeigt einen halbkreisförmigen
Bügel, der unten hohl ist. Es siegelte am 4. Februar 1601 und
am 10. Januar 1606 Christophs Bruder Joachim Barner zu Zaschendorf
mit einem Ringe, der die Initialen C. B. trägt und der wohl seinem
Bruder Claus zugehört hatte und durch Erbgang auf Joachim gekommen
war. Diese beiden Ring-Oblatensiegel (Nr. 19 der Siegeltafel) haben
auf dem Helm drei Fähnchen, die direkt auf dem Helm, ohne Unterlage
angebracht sind. Christophs Sohn Henneke fährt im Siegel vom 15.
Juni 1626 (Nr. 24 der Siegeltafel) auf dem Helm einen Bügel, der aber
schon dreiviertel kreisrund ist. Der ältere Sohn Christophs,
Klaus zu Klein-Görnow hat in einem Siegel vom selben Datum (Nr. 23
der Siegeltafel) zum Tragen der Fähnchen einen kreisrunden Gegenstand,
der eine Vollkugel oder eine kreisrunde Scheibe sein kann, was bei der
geringen Plastik des Siegels nicht unterschieden werden kann. Bei
des Zaschendorfer Heinrich Siegel von demselben Tage (Nr. 21 der Siegeltafel)
ruht auf dein Helm eine kleine Kugel, die aber noch von einem niedrigen,
halbkreisförmigen Bügel überragt wird, der die Fähnchen
trägt. Es ist auch möglich, daß hier eine 3/4 Scheibe
mit erhabenem Buckel in der Mitte dargestellt sein soll. Auch die
Brüder Gottschalk und Bastian von der Schimmer Linie siegelten am
18. September 1591 (Nr. 18 der Siegeltafel) und am 20. August 1598
mit einer kreisrunden Kugel oder Scheibe auf dem Helm, wobei noch beachtenswert
ist, daß zwischen den Stangen der Fähnlein zwei Gegenstände
hervorragen, die kolbenartig aussehen und wohl Pfauenfedern sind.
Bei Bastians Sohn Gottschalk zu Rostock ist auf dein Helm nach den ziemlich
klaren Konturen seines Lacksiegels von 1619 (Nr. 20 der Siegeltafel) eine
flache, kreisrunde Scheibe, aus der die Mitte herausgeschnitten ist, oder,
was wahrscheinlicher ist, auf deren Mitte ein runder Buckel ruht.
Auch hier sind zwischen den Fahnenstangen noch zwei Pfauenfedern.
Der andere Sohn Bastians, Ulrich zu Schimm, der sein und seines Großvaters
Claus zu Schimm Wappen in einem Fenster der Kirche zu Jesendorf in farbigem
Glas anbringen ließ (siehe Abbildung zu § 41, IV der Fam.-Gesch.),
hatte auf dem Helm eine Vollkugel, auf dein nur drei flatternde Fähnlein
stehen. Dagegen zeigt das Wappen des Claus in demselben Fenster eine
kreisrunde Scheibe mit einer kleineren, ebenfalls kreisrunden, weißgehaltenen
Scheibe in der Mitte, und außer den drei Tui nierfähnchen vier
Pfaueiifedern. Ähnlich ist wohl die Helmdarstellung im Güstrower
Dom auf der Trauerfahne des Obersten Joachim Friedrich von Barner auf Ganzkow
(gest. 1688) gewesen. v. Gamm gibt in seinem handschriftlichen, im Großherzoglichen
Archiv zu Schwerin aufbewahrten Genealogischen Tabellen der mecklenburgischen
adligen Familien folgende Beschreibung: drei Fahnen zwischen vier Pfauenfedern
natürlicher Farbe stehen, vor welchen sich ein rotes Rad darstellt.
Dieses wird aber ansonsten nirgendwo gefunden." Letzterer Zusatz v. Gamms
ist nicht richtig. Wir sehen im Lacksiegel Anna v. Preens, geh. v.
Barner, a. d. H. Zaschendorf deutlich auf dem Helme ein Rad mit 6 Speichen
und starker Nahe (Nr. 25 der Siegeltafel). Einen kreisrunden Reifen
auf dein Helme hatte Christoph Magnus zu Kressin in seinem Lacksiegel vom
90. Februar 1706 (Nr. 33 der Siegeltafel). Karsten Barner zu
Neperstorf hatte 1588 Antoni (Nr. 17 der Siegeltafel) in seinem Siegel
auf dem Helm nur eine Wulst, und bemerkenswerter Weise nur zwei Fähnchen
und drei Pfauenfedern. Die Stuhlwangen des Achim zu Necheln in der
Kirche zu Müsselinow von 1603 (siehe Abbildung zu § 42, 1 der
Fam.-Gesch.) weisen auf dem Helm ebenfalls nur eine Wulst auf und drei
Fähnchen. Auch das Siegel des Schönberger Friedrich Otto
von 1701 (Nr. 32 der Siegeltafel) zeigt auf dem Helm keine Kugel oder Scheibe,
sondern nur eine Reihe Pfauenfedern oder etwas anderes ähnliches und
die drei Fähnlein. Sehr deutlich ist das Barnersche Wappen 1587
zu wiederholten Malen an der Kanzel der Kirche zu Klütz plastisch
dargestellt. (Siehe Abbildung zu § 7 der Fam.-Gesch.). Es ruht dort
auf dem wie auch sonst stets ungekrönten Helm eine Scheibe, welche
in der Mitte einen Buckel aufweist. Überragt wird diese Scheibe durch
die drei Rennfähnlein zwischen 4 Pfauenfedern. Aus derselben
Zeit stammt das auf dem Abendmahlskelch ebendaselbst befindliche Wappen,
aber hier ist die Zeichnung wieder eine ganz andere, sowohl hinsichtlich
des den Feuerbrand haltenden Armes, als auch hinsichtlich der Helmzier.
Der Arm ist nicht geharnischt, aber anscheinend bekleidet mit einem eng
anschließenden Ärmel, die Helmzier aber besteht aus vier gerade
geschäfteten Lanzen ohne Fähnlein zwischen fünf Federn.
Diese Art der Zeichnung bildet eine einzig dastehende Ausnahme. Das
Hülfskleinod besteht hier wieder einmal nur aus einer schmalen Wulst.
Auf einer Kirchentruhe zu Hanstorf von 1672 (siehe Abbildung zu §
21 der Fam.-Gesch.) stehen drei Fähnchen anscheinend auf einer Scheibe,
welche in der Mitte einen hellen, weißen Punkt, wohl einen Buckel
von weißer Farbe darstellend, aufweist. - Die beiden Lacksiegel des
Johann Hugo vom 29. 9. 1670 und seines Bruders Magnus Friedrich zu Bülow
von 1676 weisen runde Kugeln auf (Nr. 26 und 27 der Siegeltafel). Auf der
ersteren Kugel sind außer den drei Fähnchen noch vier Figuren,
die nicht genau erkenntlich sind, vielleicht aber wohl Pfauenfedern sein
sollen oder Strahlen darstellen können. Das Siegel des Joachim
Barner zu Zaschendorf vom 17. 8. 1676 (Nr. 28 der Siegeltafel) zeigt eine
Kugel, welche die drei Fähnlein trägt, und aus welcher nach oben
zwischen den Fähnlein und getrennt von diesen nach beiden Seiten Strahlen
hervorbrechen, welche man leicht für Flammen halten kann. Zum
erstenmal sehen wir hier deutlich etwas, was einer flammenden Kugel ähnlich
sieht.
Des Generalfeldzeugmeisters Christoph Helm auf den
erhaltenen plastischen Darstellungen zu Kirchheim ist verschieden. (Vergl.
die Abbildungen zu § 31 der Fam.-Gesch.). Gemeinsam sind die drei
Fähnlein und eine Wulst auf dem Helm, dagegen weicht der Aufbau auf
der Wulst bei den Wappendarstellungen in der Kirche und über dein
Toreingang des Schlößchens von einander ab. Am Schlößchen
ist es ein rundes, jedoch oben abgemachtes, umflochtenes Gebilde, aus welchem
oben etwas hervorquillt, was wie Federn aussieht. Es ist dieser Gegenstand
für ein Kissen gehalten, wie solches häufig als Helmaufsatz zur
Befestigung von Fähnchen und ähnlichem benutzt wurde. Hieraus
ist 7 Jahre später auf dem von dem Generalfeldzeugmeister über
dem Altar der Kirche errichteten Wappen eine vollständig runde Kugel
geworden, aus der Flammen hervorbrechen. Auch auf einem der Leichenpredigt
des Generalfeldzeugmeisters beigegebenen Kupferstich findet sich diese
brennende Kugel, jedoch ist sie hier in ähnlicher Weise netzartig
umspannen, wie das über dein Tore des Schlößchens befindliche
Wappen uns es sehen läßt. Auf dem Leichenstein in der
Kirchheimer Kirche ist wiederum die Form dieses Gegenstandes dem über
dem Tore des Schlößchens ähnlich, an Stelle der Umgatterung
aber treten einzelne in gleichen Abständen befindliche Löcher.
- Eine ganz gleiche Art der Durchlöcherung weist auch der im übrigen
dem Torwappen ganz gleich geartete Aufsatz des Wappens auf dem Grabstein
der Tochter des Christoph, einer verehelichten von Pfuel, ebenfalls in
der Kirchheimer Kirche, auf. Betrachtet man nun diese Wappen selbst
genau, so findet man, daß bei sämtlichen Wappen in der Kirche,
und ebenso bei dem Wappen auf dem Kupferstich der Leichenpredigt der Feuerbrand,
welcher sich schon vorher in eine Fackel gewandelt hatte, eine ganz andere
Gestalt zeigt, wie je zuvor. Die Fackel besteht hier aus einem regelrechtem
Stiel, auf den ein, wohl eisernes, Gefäß gesetzt ist, in welchem
sich die Brennmasse der Fackel befindet. Dieses Gefäß
hat entschiedene Ähnlichkeit mit dem über dem Helm angebrachten,
auch für ein Kissen angesehenes Gebilde, und bei dem Grabstein der
Frau von Pfuel ist vermöge der ganz gleichartigen Durchlöcherung
beider Gegenstände die Ähnlichkeit so groß, daß kaum
an der Identität beider gezweifelt werden kann. Es ist daher
anzunehmen, daß die nach oben herausquellenden scheinbaren Federn
Flammen bedeuten sollen, und daß in diesen Fällen beabsichtigt
war, den oberen Teil der Fackel, als den Hauptteil derselben, über
dem Helm zu wiederholen und so eine Verbindung des Helmkleinods mit dem
Hauptwappen des Schildes herzustellen. - Daß dies eine vollständig
willkürliche, neue Hineintragung in das alte Wappen bedeutet, liegt
auf der Hand.
Es hat sich nun die Sage herausgebildet, daß
dem Generalfeldzeugmeister Christoph Barner 1683 vom Kaiser Leopold I.
als "Wappenverbesserung" eine brennende Granate verliehen sei. Daß
diese Sage vollständig unbegründet ist, unterliegt keinem Zweifel.
In den Wiener Archiven, in der Leichenpredigt, in welcher z. B. der vonseiten
des Kaisers ebenfalls im Jahre 1683 geschehenen Verleihung "einer überaus
großen goldenen Kette vor die geleisteten Dienste in Conservirung
dero Residenz-Stadt", besonders gedacht wird, findet sich nichts darüber
vor. Bereits am 21. 7. 1667, also 16 Jahre vor der angeblichen Verleihung
bedient sich Christoph Barner bei der Ehestiftungsakte seines Bruders Magnus
Friedrich eines Siegels, welches eine flammende Kugel zeigt. Dasselbe
Zeichen ist auf einer Kinderbettstelle aus dem Jahre 1682 und auf einer
Truhe aus eben der Zeit, beides in Bülow und beides mit dem Barner-Lützowschen
Alliancewappen versehen, zu sehen. Diese Stücke stammen von
dem Bruder des Christoph, und, falls nicht eine spätere Auffrischung
der Stücke eine Änderung der ursprünglichen Zeichnung herbeigeführt
hat, was doch kaum anzunehmen, würde auch hieraus die Unrichtigkeit
jener Sage hervorgehen. - Nichts beweist die Tatsache eines solchen Vorganges,
vieles aber spricht dagegen, so auch der Umstand, daß der Generalfeldzeugmeister
in der auf das Jahr 1683 folgenden Zeit durchaus nicht immer eine brennende
Kugel im Wappen geführt hat, was doch anzunehmen wäre, wenn ihm
eine solche tatsächlich von seinem Kaiser verliehen wäre. (Vergl.
Nr. 31 der Siegeltafel).
Tatsächlich hat sich aber seit jener Zeit in
der Bülower Linie die Führung einer brennenden Granate oder einer
brennenden Kugel festgesetzt, von der wir bereits in dein Siegel des Joachim
Barner zu Zaschendorf vom Jahre 1676 das erste Anzeichen zu erblicken glaubten.
- In der Zaschendorfer Linie aber verschwindet zur selben Zeit das runde
Hülfskleinod, auf dem die Fähnlein zu stehen pflegten, ganz,
und es werden dort seither nur noch die drei Fähnlein direkt auf dem
Helm geführt.
Wir kommen nun zu den Farben des Wappens.
Leider besitzen wir keine ganz alten farbigen Wappen.
Es ist aber als zweifellos anzunehmen, daß, wie solches auch alle
Wappenwerke übereinstimmend melden und ausnahmslos alle farbigen Wappendarstellungen
aufweisen, die Grundfarbe des Schildes von Alters her blau war, der gepanzerte,
später geharnischte Arm silbern und die aus einem schwarzen Holzast
lodernde Flamme naturfarben. - Auf den Glasfenstern der Jesendorfer Kirche
finden sich an den Gelenkkacheln der Armschienen goldene Umränderungen.
Die Fähnlein werden verschieden geführt.
Nur in einem Falle, auf dem Wappen in der, Müsselmower Kirche, finden
wir alle drei von weißer Farbe, in einem anderen Falle, bei einer
alten Truhe zu Bülow, welche weder Namen noch Jahreszahl fährt,
aber nach dem Beschlag wohl aus dem Ende des 17. Jahrhunderts stammen
wird, alle drei von roter Farbe. Die Wappen in der Klützer Kirche
sind leider, ebenso wie die ganze Kanzel, holzfarben überstrichen.
Das Wappen des Claus Barner in der Jesendorfer Kirche zeigt von links nach
rechts eine blaue und anscheinend zwei rote, das seines Enkels ebendaselbst
links ebenfalls eine blaue und dann folgend zwei blaßrote oder goldige
Fahnen. Im übrigen findet man fast ausschließlich eine
Fahne blau, eine weiß und eine rot. Die Reihenfolge ist verschieden.
Die runde Scheibe können wir nur einmal deutlich
in der Farbe sehen, nämlich wieder in der Kirche zu Jesendorf (die
Farben auf der Hanstorfer Kirchentruhe sind zu verschwommen) und dort ist
sowohl die in der Mitte ausgesparte Scheibe des Claus, wie die vollständige
Scheibe oder Kugel des Ulrich von blauer Farbe. Die mittlere Aussparung
bei der Scheibe von Claus Barner ist weiß. - Die in den späteren
Zeiten an Stelle dieser Scheibe tretende flammende Kugel oder Granate ist
ausnahmslos schwarz. Die Schäfte der Fähnlein auf den Jesendorfer
Wappen sind golden, auch auf dem Müsselmower Kirchstuhle sind sie
gelb. Später finden sich dieselben sowohl in dunkler wie in
gelber Farbe vor. Die Helmdecke wird meist innen weiß, außen
blau geführt. Es kommt aber auch vor, daß sich auf der
einen Seite außen die blaue, auf der andern die rote Farbe zeigt.
- Das Jesendorfer Wappen des Claus hat nur auf einer Seite die Barnersche
Wappendecke, zeigt dort aber alle drei Farben, blau oben, rot in der Mitte,
weiß unten. Das Wappen des Ulrich hat keine Wappendecke.
Wir haben das Barnersche Wappen nunmehr in seiner
ganzen Entwicklung von seinem ersten Auftreten bis auf die Jetztzeit genau
verfolgt. - Wir haben gesehen, wie der ursprüngliche natürliche
Feuerbrand, seinem ursprünglichen Sinn entgegen, sich in einen zahmen
Beleuchtungsgegenstand, in eine künstliche Fackel wandelte.
Wir haben gesehen, wie aus dem alten Hülfskleinod, das zuerst ein
Schirmbrett, eine Scheibe oder ein ähnlicher Gegenstand war, schließlich
eine Granate wurde, und wie die von vielen Geschlechtsgenossen zwischen
den Fähnlein getragenen Pfauenfedern kamen und schwanden, und wie
jetzt an ihrer Statt in dem Wappen der Bülower Linie Flammen aus der
daselbst eingeführten Granate sprühen.
Es unterliegt da keinem Zweifel, daß das entstellte
Wappen, wie solches heute geführt wird, einer eingehenden Revision
unterzogen werden muß.
Wenn wir zuerst den Schild mit dem eigentlichen
Wappen betrachten, so hat unzweifelhaft die blaue Grundfarbe desselben
von Anfang an stattgehabt; auf diesem blauen Grunde hat sieh fast ausnahmslos
ein von rechts nach links gekehrter gekrümmter Arm befunden, welcher
die Brandfackel trug, welcher aber bald ganz nackt, bald im Kettenpanzer
oder geharnischt, bald auch anders bekleidet, erscheint. Man wird
da gut tun, sich nicht an die Ausnahmen zu halten, sondern an das, was
die Regel bildet. In der Regel aber erscheint der Arm geharnischt
oder mit Kettenpanzer angetan, und gleich unter den ersten beiden existierenden
Siegeln von 1361 sehen -wir das eine derselben einen mit Kettenpanzer versehenen
Arm führen. - Man wird daher unbedenklich an dem bewaffneten Arm,
welcher bereits gleich zuerst, wenn auch nicht ausnahmslos, vertreten ist,
und welcher seit etwa vier Jahrhunderten ausnahmslos geführt wird,
festhalten können. - Je nach der Stilisierung des Wappens wird der
Kettenpanzer oder die Bekleidung mit Armschienen, wie z. B. solches schon
bei den Wappen an der Klützer Kanzel und in der Jesendorfer Kirche
der Fall ist, zu wählen sein. - Wird der alte Topfhelm gewählt,
so wird es richtig sein, den Kettenpanzer zu nehmen; wird der Stechhelm
oder der Turnierhelm genommen, so wird die der Zeit jener Helme entsprechende
Armbekleidung mit Armschienen zu nehmen sein. - Die Farbe des Rüstzeuges
wird in allen Fällen silbern sein. - Fraglich jedoch dürfte es
dabei sein, ob die Gelenkkacheln wie bei Claus und Ulrich in Jesendorf
eine goldene Umränderung zu erhalten haben oder nicht. Es sind
diese Jesendorfer Wappen die einzigen farbigen Abbildungen aus alter Zeit,
und da möchte man sich gern genau an dieses einzige Vorbild halten.
Trotzdem erscheint es richtig, diese Einfügung von Gold in die silberne
Rüstung zu unterlassen. - Es ist schon bei der Verschiedenartigkeit
der Armbekleidung ausgeschlossen, daß diese Goldeinfügung ein
allgemeiner Brauch gewesen ist, und zu der Zeit, wo der alte Kettenpanzer
den Arm umschloß, wird solche sicher nicht stattgefunden haben.
Die Einheitlichkeit und schöne Einfachheit eines Wappens wird aber
durch solche nebensächlichen Zierrate wesentlich beeinträchtigt.
Man wird also gut tun, davon abzulassen und auch den Goldhandschuh, den
die dänische Zaschendorfer Linie führt, zu verwegen und den Arm
im Kettenpanzer oder in Armschienen in silberner Farbe und mit silbernen
Gelenkkacheln erscheinen zu lassen. Die Wolken, aus denen bei der
Bülower Linie der Arm hervortritt, haben fortzufallen. Sie haben
nicht die mindeste Begründung.
Das eigentlichste Sinnbild im Barnerschen Wappen
ist der "Brenner" der Holzbrand, den die unbekleidete Faust hält.
- Hier kann kein Zweifel darüber obwalten, daß die im Laufe
der Zeit entstandene Fackel dem ursprünglichen Feuerbrand, auf dem
der Name der Familie beruht, zu weichen hat. - Entsprechend dem sich aus
den alten Siegeln und Darstellungen ergebenden Sinn und der sich dort darbietenden
Form hat dieser Brand aus einem schwarzen Ast oder Holz mit lodernder und
zwar roter Flamme zu bestehen.
Über dem Wappenschild erhebt sich der Helm
mit der Helmzier. Der Hauptbestandteil dieser letzteren wird von
den drei Fähnlein gebildet. Die Farbe der Schäfte wird golden
sein messen, so wenig gern man auch dieses Hineintragen einer anderen Farbe
sehen mag. - Die einzige farbige Vorlage alter Zeit bieten die Jesendorfer
Fenster, dort sind die Lanzen golden, ebenso auf den Müsselmower Wappen
gelb, wo der untere breitere Teil außerdem grün ist; in den
Wappenbüchern werden sie golden beschrieben, und auch die meisten
Abbildungen jüngerer Zeit geben sie in gelber Farbe wieder.
So wird man bei der Goldfarbe der Fahnenschäfte bleiben müssen.
Bei der Farbe der Schwenkel wird man gezwungen sein, da ein zweifelloser
Pfad hier nicht existiert, sich an die Mehrzahl zu halten. Die Mehrzahl
stellt jede der drei Schwenkel in einer anderen Farbe vor: weiß,
blau und rot. Man wird sich entschließen müssen, diesem
Beispiel der Mehrheit zu folgen. Die Reihenfolge der Farben ist so
verschieden, daß man da keinerlei Anhalt gewinnen kann. Es
dürfte, da doch eine Reihenfolge gegeben werden muß, wohl am
besten dahin entschieden werden, daß man die beiden Hauptfarben des
Wappens, welche die eigentlichen Wappenfarben darstellen, nämlich
blau und weiß, an die Seite stellt, und den roten Wimpel, der roten
Flamme entsprechend, in die Mitte. Die Richtung, in der die Fähnlein
wehen, ist eine sehr verschiedene. Bei Merten Barner (Siegeltafel
Nr. 16) wehen sie widersinnigerweise sämtlich vorwärts, bei links
gekehrtem Helm nach links, oft wehen auch, noch widersinniger, alle drei
Schwenkel nach verschiedenen Richtungen. Nur in wenigen Fällen,
wie bei Claus Barner im Jesendorfer Kirchenfenster, wehen die drei Wimpel
gleichmäßig rückwärtig, wie es allein richtig ist.
Die drei Fähnlein ruhen auf einem Hülfskleinod,
welches, wie wir gesehen haben, in mannigfacher Gestaltung geführt
wird. Als ältestes Barnersches Heimsiegel haben wir das des
Martin Barner von 1519 (Mai 2) und 1525 (Januar 25) kennen gelernt.
Das von 1519 zeigt so undeutliche Konturen, daß es kaum in Betracht
kommt. Auch das andere ist gerade in dem Teil, der uns besonders
interessiert, nämlich in dem direkt auf dem Helm befindlichen Gebilde,
nicht so deutlich, wie es f-ür eine. zweifelsfreie Erklärung
wünschenswert wäre. Gerade weil dies Siegel das älteste
Helmsiegel ist, hat man sich besonders oft und intensiv mit ihm beschäftigt,
zu einer einheitlichen Erklärung ist man aber nicht gekommen.
Der verdienstvolle derzeitige Nestor der mecklenburgischen
Wappenforscher sagt in einem ausführlichen, gütigst erteilten
Erachten vom 22. Mai 1908 am Schluß folgendes: "Ich bin zu der Überzeugung
schließlich gekommen, daß der unmittelbar auf dem Helm ruhende
Gegenstand ein mit Hahnenfedern garniertes, beziehentlich aus solchen bestehendes
Polster oder Kissen ist, welches die eigentliche Befestigung der Fähnchen
verkleidet, wie bei den Moltke und Sprengel verzierte Schienen, bei den
Levetzow und Preen die halben Schilde usw., und glaube daher richtig den
Helmschmuck zu blasonieren als ein mit einem Polster von Hahnenfedern bedeckter
Helm, welcher von drei Fähnchen hintereinander überragt wird,
und in Anleitung des Schildes, auch von Überlieferung (Gamm), für
zutreffend halte, das Polster schwarz, die Fähnchen aber alle drei
rot zu tingieren, die Helmdecke aber blau und silbern.
So scheint mir auch die Entwicklung nach der "schwarzen,
goldenbrennenden Granate" (Masch - v. Lehsten) erklärlich."
Von anderer sehr sachkundiger Seite wird über
denselben Punkt geschrieben: "Es handelt sich hier im Siegel des Merten
Barner um ein fächerartiges Schirmbrett, mehr verwandt mit dem Fächer
oder der "waele", ein altes so genanntes Hülfskleiniod, welches dazu
diente, das Schildbild oder auch nur die Schildfarben als radiale Streifen
zu wiederholen. Dieses Schildbrett kommt in den mannigfachsten Formen
vor, auch in Schildform, Diestelblatt-, Halbkreis- und Kreisform, die Kanten
und Ecken meist mit Federn besteckt. In diesem Falle besteht das
Schirmbrett aus palisadenartig zugespitzten, fast daubenförmig aneinander
gefügten Brettchen in den Schildfarben, überragt von drei Rennfähnchen."
Der Verfasser dieser Schrift, der verstorbene Kgl.
Dänische Kammerherr Konrad von Barner, hat eine ähnliche Auffassung
vertreten. Es wurde jedoch von ihm das Schirmbrett erweitert zu einem
Palisadenbau, bestehend aus 18 zugespitzten Palisaden, und zwischen je
drei von diesen ein Rennfähnchen, solchergestalt, daß nur drei
Fähnchen und vier Teile des Palisadenbaues mit je drei Palisaden sichtbar
sind.
In einem Gutachten eines Archivs wird das Wappen
folgendermaßen blasoniert: "Im Schilde ein silbern geharnischter,
aus dem linken Schildrand hervorgehender Arm in blauem Felde, der in der
Hand einen schwarzen Feuerbrand mit einer roten Flamme trägt.
Auf dem Helm ein mehrteiliges (am besten vierteiliges) blausilbernes Schirmbrett,
besteckt mit drei blauen Rennfähnchen an goldenen Stangen. Helmdecken
blau, silbern."
Der Vorstand des Großherzoglichen Geheimen
und Haupt-Archivs zu Schwerin erkennt in einem im Jahre 1908 abgegebenen
Gutachten auf dem Helm von Martins Siegel ein flaches Schirmbrett, oben
rund, aber gezähnt, in das die Fähnchen eingesteckt sind, ähnlich
dem Bilde eines Schirmbretts aus dein 15. Jahrhundert, wie es in
Gritzners Handbuch der heraldischen Terminologie (Nürnberg 1890) Tafel
32 Nr. 103 abgebildet ist (vgl. die erste untenstehende Zeichnung), jedoch
flacher, etwa so wie die zweite Zeichnung. (Zeichung)
Ebenso urteilt auch der Überarbeiter der Familiengeschichte,
indem er schreibt: "Am nächsten liegt es, in dem Aufsatz von Martins
Helm eine halbmondförmige gezahnte Scheibe anzunehmen, die als metallenes
Schirmbrett auf dem Helm von vorn nach hinten ging und zugleich zur Befestigung
der drei Fähnchen diente."
Auch der Schreiber dieses Abschnittes pflichtet
solcher Auffassung bei.
Ob dieses Schirmbrett (als solches glauben wir das
hier gegebene Hülfskleinod berechtigterweise bezeichnen zu dürfen)
aus nebeneinander gestellten Brettchen besteht oder als gezahnte Scheibe
anzusehen ist, ist auf dem Siegel Martins nicht erkennbar. Hier sind
nur die äußeren Konturen erkennbar und diese lassen verschiedene
Deutungen zu. Während aber zwischen einem fächerartigen
Schirmbrett und dem auf späteren Wappenbildern sich als ganze, halbe
und dreiviertel Scheibe darstellenden Hilfskleinod keinerlei innere Verwandtschaft
besteht, ist das bei einer gezahnten halben Scheibe durchaus der Fall.
Bei einer solchen ist die Entwicklungsmöglichkeit zu all den Gebilden,
welche wir beschrieben haben, voll gegeben, da mit diesen sowohl der Wesenheit,
als auch der äußeren Gestaltung nach eine Verwandtschaft und
teilweise Ähnlichkeit stattfindet. Martins Enkel Christoph führt
einen halbkreisförmigen Bügel, dessen jüngerer Sohn Henneke
einen ebensolchen, von schon dreiviertel Rundung, und der ältere Bruder
des Henneke Claus bereits ein kreisrundes Hülfskleinod. - Bei der
Annahme eines fächerartigen Schirmbretts als Ausgangspunkt wäre
diese Entwicklungsmöglichkeit nicht gegeben, bei Annahme eines gezahnten
flachen, oben runden Schirmbretts vollkommen. Das oben abgerundete
Schirmbrett ist zur halben, dreiviertel oder ganzen Scheibe geworden, und
die an der oberen Rundung des ursprünglichen Schirmbretts befindlichen
Zacken haben den Grund zu den vielartigen Zacken und Strahlen gegeben,
die wir auf den späteren Wappenbildern finden; aus ihnen sind schließlich
wohl auch die Flammen entstanden, was zu der beklagenswerten Verunstaltung
durch eine brennende Granate führte. - Auch die so vielfach zwischen
den Fähnlein auftretenden Federn (besonders Pfauenfedern) mögen
desselben Ursprungs sein. Betrachtet man so das Martinsche Siegel
im Zusammenhang mit den ihm folgenden Helmzeichen, so wird man zu der Erkenntnis
kommen, daß man nicht fehl gehen wird, wenn man das fächerartige
Schirmbrett verwirft und ein oben abgerundetes gezahntes Schirmbrett annimmt,
entsprechend der Zeichnung auf Seite ').l. Das Schirmbrett ist entweder
ganz glatt und einfarbig (silbern) zu halten, oder es ist mit einer Aussparung
oder einem Buckel in der Mitte der Basis zu versehen, wie das in der auf
das Martinsche Siegel unmittelbar folgenden Zeit fast regelmäßig
vorkommt. In letzterem Falle wird der äußere gezahnte
Rand blau, die innere Aussparung oder der Buckel silbern zu tingieren sein.
Das entspricht sowohl den farbigen Wappenbildern auf den Jesendorfer Kirchenfenstern,
als auch der allgemeinen Sitte, nach der solche Schirmbretter die Hauptfarben
des Wappens zu wiederholen pflegten. Der Schreiber dieser Zeilen
befürwortet eine derartige Darstellung.
Will man sich nicht entschließen, die Helmzier
des Martinschen Siegels, als eine zu unsichere Grundlage bietend, grundleglich
zu machen, so wird kein Zweifel darüber bestehen können, daß
alsdann nur die Wappendarstellungen in der Kirche zu Klütz als Vorbild
in Frage kommen können (Vgl. d. Bild zu § 7). Hier ist
in unzweifelhafter Darstellung eine Scheibe mit einem im Mittelpunkt desselben
befindlichen Buckel gegeben. Das ist dieselbe Scheibe, wie sie die
Jesendorfer Wappenbilder aufweisen und wie sie sich so oft auf den alten
Wappen abgebildet zeigt, aus der in späteren unheraldischen Zeiten
die Kugel, die Granate geworden ist. - -Überragt wird diese Scheibe
bei den Klützer Wappen durch die drei Fähnlein zwischen vier
Pfauenfedern. Diese Pfauenfedern finden sich oft, und da wo sie fehlen,
finden sich meistens zwischen und neben den Fähnlein Strahlen oder
Zacken (wie dies auch bei dem Martinschen Helmsiegel) oder Flammen.
Nur selten treten die Fähnlein ohne eine derartige Begleiterscheinung
auf. - In diesen Klützer Wappen ist uns ein Vorbild gegeben, über
dessen Bedeutung völlige Klarheit herrscht. Dieselben stammen
noch aus guter heraldischer Zeit, und sie stammen aus der Zaschendorfer
Linie, welcher sowohl der in Dänemark blühende Zweig, als auch
die in Deutschland verbliebene Bülower Linie, die einzige, welche
noch in Deutschland existiert, angehört. Bei Wiederaufnahme
dieses Wappens nach dem Klützer Vorbild wird man sicher gehen, daß
nichts in das Barnersche Wappen aufgenommen ist, was nicht in der Vorzeit
seine Berechtigung und Begründung findet. - Wenn jedoch gesagt wird,
daß die unmittelbar auf dem Helm ruhende Scheibe sowohl steif und
stumpf, als auch unheraldisch sei, und daß die Scheibe demgemäß
über den Helm hinausgehoben werden müsse, so daß sie, selbst
drehbar, auf einem auf dem Helm befestigten Stiel ruht, so kann Schreiber
dieser Zeilen sich dem nicht zuwenden, denn dadurch würde wieder etwas
in das Barnersche Wappen hineingetragen, was wir nirgends bei irgend einem
Wappenbilde dieses Geschlechts finden, wo überall das die Fähnlein
tragende Hülfskleinod direkt auf dem Helm ruht. Das Wappen aber
von allen Zutaten zu reinigen und unverfälscht die ursprüngliche
Form und den ursprünglichen Sinn wieder herzustellen, das ist das
Ziel, welches erstrebt werden soll. - Die jetzt sich im Barnerschen Wappen
darstellende Helmzier ist zweifellos eine unrichtige. Die flammende
Kugel der Bülower Linie ist zu verwerfen. Sie hat etwas ganz
fremdes in das alte Wappen getragen, sie hat aus einem Hülfskleinod,
welches nur bestimmt ist, dis eigentliche Helmzier zu tragen, ein wesentliches
Moment dieser Helmzier selbst gemacht. Wie diese brennende Kugel
oder Granate auch entstanden sein mag, falsch ist sie auf jeden Fall, und
die Zaschendorfer Linie in Dänemark hat sich auch von dieser Wappenverschlechterung
wohlweislich rein gehalten, indem sie auf das Hülfskleinod ganz verzichtete,
was ebenfalls nicht richtig ist. Die alte Helmzier mit dem alten
Hülfskleinod in richtiger Weise wieder einzuführen und wieder
herzustellen durfte durchaus erwünscht sein. Die Scheibe mit
dem Knauf in der Mitte, mit den drei Fähnchen zwischen vier Pfauenfedern,
wie die Klützer Wappenbilder solches so deutlich aufweisen und wie
so viele andere Wappen es zeigen, geben das zweifellose Recht, dieses Wappenbild
wieder einzuführen.
Aber auch das Martinsche Helmsiegel gibt nach Meinung
des Schreibers dieser Zeilen eine genügende Unterlage, und die überwiegende
Mehrzahl der befragten Sachverständigen wendet sich diesem ältesten
Barnerschen Helmsiegel zu als demjenigen, welches maßgebend zu sein
hat für Wiederherstellung der ursprünglichen Form. Aus
diesem Grunde neigt auch der Schreiber dieses Artikels dazu, ohne die Berechtigung,
das Klützer Wappenkleinod aufzunehmen, zu bestreiten, die Wiederherstellung
des ursprünglichen, im Laufe der Jahrhunderte verdorbenen Wappenkleinods
auf dem Helmsiegel des Martin Barner von 1519 und 1525 zu gründen,
und zwar in der oben ausgeführten Weise.
Was endlich zum Schluß die Helmdecke betrifft,
so wird man von denjenigen Ausnahmen, in denen hier die rote Farbe hineingetragen
ist, absehen können und in einheitlicher Gestaltung des Wappens und
in Befolgung der Mehrzahl der Darstellungen die Helmdecke innen silbern,
außen blau gestalten.
Die Hauptwappenfarben sind blau und weiß (silbern).
Ziehen wir aus allem Gesagten den praktischen Schluß,
so haben wir das Barnersche Wappen folgendermaßen zu beschreiben:
Im blauen Felde ein gekrümmter aus dem linken
Schildrand hervortretender rechts gekehrter silbern geharnischter oder
mit Kettenpanzer bekleideter mit silbernen Kacheln an den Gelenken versehener
Arm, der in der rechten unbekleideten Hand einen schwarzen Feuerbrand mit
roter Flamme hält. Auf dem ungekrönten Helm drei -Rennfähnlein
an goldenen Schäften mit rückwärts wehenden Schwenkeln,
von denen der mittlere rot, der vordere (heraldisch rechte) weiß
und der hintere (heraldisch linke) blau ist, auf einem oben runden aber
gezahnten Schirmbrett in blauer Farbe mit silberner scheibenartiger Aussparung
oder silbernem Buckel an der Basis (oder nach dem Vorbild der Klützer
Wappenbilder: die Fähnlein zwischen vier Pfauenfedern auf einer kreisrunden
Scheibe von blauer Farbe mit silbernem Buckel in der Mitte). Die
Helmdecke ist inwendig silbern, auswendig blau.
Wappenabbildung
Siegeltafel 1
Siegeltafel 2
Siegeltafel 3
Siegeltafel 4
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