§ 2 Das Wappen

    In den älteren Wappenwerken wird das Wappen der Familie Barner in verschiedener Weise beschrieben, z. B. : Barner.  In testerae gentilitiae clypeo, ni fallor, coeruleo et galea brachium ostendunt armatum, facem ardentum argitantem.(Behr, Rerum Mecklenburgicarum libri octo, VIII, 1591) Oder :  Im blauen Felde stellt er einen ausgestreckten, rechts gekehrten, aus den Wolken kommenden, silbernen, geharnischten Arm, der eine schwarze, brennende Fackel trägt, dar.  Auf dem gekrönten Helme steht zwischen Fähnlein an goldenen Stangen eine Granate.  Aber einige Äste dieses alten Geschlechts haben statt dieser Granate ein rotes Rad und vier Pfauenfedern, so auch die Barners aus dem Hause Necheln und Weselin. (von Meding III 33)
    Oder: Der rechte in Goldhandschuh und Harnisch gekleidete, rechtsgekehrte, aus den Wolken erscheinende Arm im blauen Schilde hält in der Hand eine angezündete Fackel. Über dem gekrönten Helm eine schwarze, angezündete Feuerkugel, von drei Fähnlein, von welchen das mittlere weiß, das rechte blau und das linke rot ist, begleitet.  Die Lemdecke ist inwendig weiß, auswendig rechts rot, links blau. (Tyroff, Wappenwerke II, 1194)
Bisher wurde in der Bülower Linie, welche den einzigen noch in Deutschland bestehenden Zweig der Familie darstellt, das Wappen geführt: Im blauen Schilde ein ausgestreckter, nach rechts gekehrter, aus Wolken erscheinenden, bewaffneter, rechter Arm, eine angezündtete Fackel in der Hand haltend.  Alles in natürlicher Farbe. Über dem ungekrönten Helm eine schwarze angezündete Feuerkugel oder Granate, von drei Fähnlein, deren Stangen gülden, und deren 3 Wimpel weiß, rot, blau sind, überragt.  Die Wappendecke wird innen weiß, außen blau, hin und wieder auch auf der linken Außenseite blau, auf der rechten rot geführt. (Nr. 34 der Siegeltafel.)
    Die nach Dänemark übergesiedelte Zaschendorfer Linie führt einen in Goldhandschuh und Harnisch gekleideten Arm, der nicht aus Wolken erscheint.  Die Feuerkugel unter den Fähnlein ist nicht vorhanden.  Einige fuhren auch anstatt der Fähnlein von verschiedener Farbe drei Dannebrogsfähnlein.
    Wir werden bei der Verschiedenheit, welche sowohl tatsächlich stattfindet, als sich auch in den Beschreibungen findet, zu untersuchen haben, wie das Barnersche Wappen richtigerweise dargestellt werden muß,
    Da das Geschlecht der Barner zum Uradel gehört, eine Wappenverleihung also nicht stattgefunden hat, so ist man bei der Forschung nach dem ursprünglichen Wappen und bei der Untersuchung einer richtigen und korrekten Wappendarstellung allein auf die erhaltenen ältesten Siegel und auf alte Wappendarstellungen der Familienmitglieder angewiesen.
Die Barnerschen Siegel zeigen von Alters her übereinstimmend im Schilde einen Arm, der einen Feuerbrand, oder m. a. W. einen Ast oder Holzspan mit lodernder Flamme hält.  Dies ist der Hauptteil des Barnerschen Wappens, und diese Wappenfigur ist im wesentlichen im Schilde der Barner immer dieselbe geblieben, die Darstellung derselben aber ist eine sehr verschiedene.
Die ältesten, bisher gefundenen Siegel sind, wie solches aus den hinter diesem Paragraphen beigefügten Siegeltafeln hervorgeht, vom Jahre 1361, nämlich die Siegel des Hinrik Berner zu Lenzkow und des Hinrik Berner von der Sülten (Nr. 1 und Nr. 2).  Sie zeigen beide den Arm mit dem Feuerbrand, und zwar das erstgenannte einen nackten Arm, nach rechts gekehrt, und das andere einen gepanzerten Arm nach links gekehrt.  So ist sofort ein Unterschied in der Darstellung gegeben.  Später, wie solches sich aus den Siegeltafeln ergibt, ist der Arm fast immer nach rechts gekehrt, in den ältesten Zeiten oft nackt, nachher fast immer gepanzert.  Bei dem Sternberger Kirchherrn Gottschalk ist er, dessen geistlichem Stunde entsprechend, mit einem weiten Ärmel bekleidet (Nr. 7 der Siegeltafel).  Auch der Feuerbrand weist, was nicht auffällig ist, Verschiedenheiten in der Darstellung auf.  Die einen Petschaft-Stecher bringen hauptsächlich die lodernde Flamme, die anderen wieder mehr den Holzspan oder Ast zur Geltung.  Es ergibt in den zahlreichen Siegeln und Wappenzeichnungen alter Zeit die betreffende Figur kaum ein paarmal dasselbe Gebilde, und teilweise sind es ganz wunderbare Formen, die dasselbe annimmt.  Gleichmäßig aber geht aus ihnen allen hervor, daß die Vorstellung eines natürlichen Feuerbrandes (Brenners) bezweckt ward.  Erst eine spätere Zeit hat aus diesem Feuerbrand, dem "Brenner" verschlechternd eine zahme, künstliche, brennende Fackel gemacht.  Diese Entwicklung hat sich allmählich vollzogen und beginnt etwa mit dem Ende des 16.  Jahrhunderts einzusetzen.  Bereits bei dem Wappen an der Kanzel zu Klütz von 1587 finden wir eine Art Fackel, wenigstens einen Feuerbrand an ziemlich langem und, was vor allem bemerkbar ist, an geradem Stiel, während auf dem Abendmahlskelch aus derselben Zeit ebendaselbst noch der natürliche Feuerbrand sichtbar ist. - Auch bei dem Wappen des Ulrich Barner im Jesendorfer Kirchenfenster, welcher 1605 bis 1652 lebte, zeigt sich bereits eine solche Fackel, während das von ihm ebendaselbst angebrachte Wappen seines Großvaters Claus (1543) noch den Charakter des natürlichen Feuerbrandes festzuhalten scheint.  Beides ist nicht nur der Form, sondern auch der Bedeutung und dem Zweck nach etwas sehr verschiedenes.  Der lodernde, natürliche Feuerbrand soll die Flamme weiter tragen, derselbe entspricht dem Namen des Geschlechts, eine künstliche Fackel aber ist dazu da, hübsch still und friedlich zu leuchten.
    Ein Wolkengebilde, aus welchem der Arm hervorkommt, wie solches jetzt die Barnerschen Wappenbilder der Bülower Linie zeigen, und wie solches in den oben angeführten Wappenwerken beschrieben ist, finden wir unter den Wappenbildern alter Zeit nirgends.  Diese Wolken sind eine verschlechternde Zugabe jüngerer Zeiten, entstanden aus einem durchaus mißverstandenen Schönheitsgefühl.
    Weit schwieriger, wie die Feststellung des eigentlichen Wappenbildes stellt sich die Lösung der Frage, welcher Art das sogenannte Helmkleinod oder die Helmzier gewesen, und auf welche Art richtigerweise solche darzustellen und zu führen ist.
    Der Zweck des Wappens war die Kenntlichmachung der Familie, zu der der Träger des Wappens gehörte.  Zum Wappen gehörte Schild und Helm.  Der Schild mit den Wappenfiguren ist die älteste Form des Wappens.  Im Laufe des 13.  Jahrhunderts, wie man vorherrschend glaubt, ist es dann Gebrauch geworden, daß die Geschlechtsgenossen, wenigstens bei den Kampfspielen auch die Helme mit übereinstimmenden Zieraten, den Helmkleinoden, schmückten, zu denen dann das 14. Jahrhundert noch die Helmdecke hinzufügte.
    Nach der fast ausnahmslosen Überlieferung hat die Helmzier des Barnerschen Wappens aus drei Turnier- oder Renn-Fähnchen bestanden, Zwischen diesen Fähnchen haben zahlreiche Geschlechtsgenossen noch Pfauenfedern geführt.  Sehr schwankend ist das Beiwerk, auf dem das Kleinod befestigt war.  Selbst nähere Aszendenten und Deszendenten führten das Beiwerk verschieden, ein Zeichen, daß es für etwas Nebensachliches gehalten wurde.  Erst seit ungefähr 200 Jahren hat sich, wenigstens in der Bülower Linie ein einheitlicher Brauch in dieser Beziehung herausgebildet, ob auf richtiger Grundlage und in richtiger Form, werden wir zu untersuchen haben.
Leider ist uns aus den ersten Jahrhunderten des urkundlichen Vorkommens der Barner in Mecklenburg kein Siegel erhalten, welches das volle Wappen, Schild und Helm zeigt. - Das älteste Helmsiegel ist das des Merten Barner zu Zaschendorf von 1519 Mai 2 und von 1525 Jan. 25.  Dieses Siegel (Siegeltafel Nr. 16) zeigt einen sogenannten Stechhelm, die weitere Entwicklung des Topfhelms, und auf ihm ruht ein gezahntes Gebilde, einem Kamm ähnlich. - In allen späteren Wappenzeichnungen und Siegeln tritt deutlich eine runde Form hervor, meist kreisrund, oft auch nur einen halben oder dreiviertel Kreis aufweisend, oder oval, immer aber von rundlicher Form.  Mitunter fehlt dieses Hülfskleinod (als solches charakterisiert es sich von selbst) auch ganz, oder es findet sich nur eine Wulst, auf der die eigentliche Helmzier befestigt ist.
    Das Siegel von Martins Enkel Christoph zu Bülow vom 15.  Juni 1626 (Nr. 22 der Siegeltafel) zeigt einen halbkreisförmigen Bügel, der unten hohl ist.  Es siegelte am 4. Februar 1601 und am 10.  Januar 1606 Christophs Bruder Joachim Barner zu Zaschendorf mit einem Ringe, der die Initialen C. B. trägt und der wohl seinem Bruder Claus zugehört hatte und durch Erbgang auf Joachim gekommen war.  Diese beiden Ring-Oblatensiegel (Nr. 19 der Siegeltafel) haben auf dem Helm drei Fähnchen, die direkt auf dem Helm, ohne Unterlage angebracht sind. Christophs Sohn Henneke fährt im Siegel vom 15.  Juni 1626 (Nr. 24 der Siegeltafel) auf dem Helm einen Bügel, der aber schon dreiviertel kreisrund ist.  Der ältere Sohn Christophs, Klaus zu Klein-Görnow hat in einem Siegel vom selben Datum (Nr. 23 der Siegeltafel) zum Tragen der Fähnchen einen kreisrunden Gegenstand, der eine Vollkugel oder eine kreisrunde Scheibe sein kann, was bei der geringen Plastik des Siegels nicht unterschieden werden kann.  Bei des Zaschendorfer Heinrich Siegel von demselben Tage (Nr. 21 der Siegeltafel) ruht auf dein Helm eine kleine Kugel, die aber noch von einem niedrigen, halbkreisförmigen Bügel überragt wird, der die Fähnchen trägt.  Es ist auch möglich, daß hier eine 3/4 Scheibe mit erhabenem Buckel in der Mitte dargestellt sein soll.  Auch die Brüder Gottschalk und Bastian von der Schimmer Linie siegelten am 18.  September 1591 (Nr. 18 der Siegeltafel) und am 20. August 1598 mit einer kreisrunden Kugel oder Scheibe auf dem Helm, wobei noch beachtenswert ist, daß zwischen den Stangen der Fähnlein zwei Gegenstände hervorragen, die kolbenartig aussehen und wohl Pfauenfedern sind.  Bei Bastians Sohn Gottschalk zu Rostock ist auf dein Helm nach den ziemlich klaren Konturen seines Lacksiegels von 1619 (Nr. 20 der Siegeltafel) eine flache, kreisrunde Scheibe, aus der die Mitte herausgeschnitten ist, oder, was wahrscheinlicher ist, auf deren Mitte ein runder Buckel ruht.  Auch hier sind zwischen den Fahnenstangen noch zwei Pfauenfedern.  Der andere Sohn Bastians, Ulrich zu Schimm, der sein und seines Großvaters Claus zu Schimm Wappen in einem Fenster der Kirche zu Jesendorf in farbigem Glas anbringen ließ (siehe Abbildung zu § 41, IV der Fam.-Gesch.), hatte auf dem Helm eine Vollkugel, auf dein nur drei flatternde Fähnlein stehen.  Dagegen zeigt das Wappen des Claus in demselben Fenster eine kreisrunde Scheibe mit einer kleineren, ebenfalls kreisrunden, weißgehaltenen Scheibe in der Mitte, und außer den drei Tui nierfähnchen vier Pfaueiifedern. Ähnlich ist wohl die Helmdarstellung im Güstrower Dom auf der Trauerfahne des Obersten Joachim Friedrich von Barner auf Ganzkow (gest. 1688) gewesen. v. Gamm gibt in seinem handschriftlichen, im Großherzoglichen Archiv zu Schwerin aufbewahrten Genealogischen Tabellen der mecklenburgischen adligen Familien folgende Beschreibung: drei Fahnen zwischen vier Pfauenfedern natürlicher Farbe stehen, vor welchen sich ein rotes Rad darstellt.  Dieses wird aber ansonsten nirgendwo gefunden." Letzterer Zusatz v. Gamms ist nicht richtig.  Wir sehen im Lacksiegel Anna v. Preens, geh. v. Barner, a. d. H. Zaschendorf deutlich auf dem Helme ein Rad mit 6 Speichen und starker Nahe (Nr. 25 der Siegeltafel).  Einen kreisrunden Reifen auf dein Helme hatte Christoph Magnus zu Kressin in seinem Lacksiegel vom 90.  Februar 1706 (Nr. 33 der Siegeltafel).  Karsten Barner zu Neperstorf hatte 1588 Antoni (Nr. 17 der Siegeltafel) in seinem Siegel auf dem Helm nur eine Wulst, und bemerkenswerter Weise nur zwei Fähnchen und drei Pfauenfedern.  Die Stuhlwangen des Achim zu Necheln in der Kirche zu Müsselinow von 1603 (siehe Abbildung zu § 42, 1 der Fam.-Gesch.) weisen auf dem Helm ebenfalls nur eine Wulst auf und drei Fähnchen.  Auch das Siegel des Schönberger Friedrich Otto von 1701 (Nr. 32 der Siegeltafel) zeigt auf dem Helm keine Kugel oder Scheibe, sondern nur eine Reihe Pfauenfedern oder etwas anderes ähnliches und die drei Fähnlein.  Sehr deutlich ist das Barnersche Wappen 1587 zu wiederholten Malen an der Kanzel der Kirche zu Klütz plastisch dargestellt. (Siehe Abbildung zu § 7 der Fam.-Gesch.). Es ruht dort auf dem wie auch sonst stets ungekrönten Helm eine Scheibe, welche in der Mitte einen Buckel aufweist. Überragt wird diese Scheibe durch die drei Rennfähnlein zwischen 4 Pfauenfedern.  Aus derselben Zeit stammt das auf dem Abendmahlskelch ebendaselbst befindliche Wappen, aber hier ist die Zeichnung wieder eine ganz andere, sowohl hinsichtlich des den Feuerbrand haltenden Armes, als auch hinsichtlich der Helmzier.  Der Arm ist nicht geharnischt, aber anscheinend bekleidet mit einem eng anschließenden Ärmel, die Helmzier aber besteht aus vier gerade geschäfteten Lanzen ohne Fähnlein zwischen fünf Federn. Diese Art der Zeichnung bildet eine einzig dastehende Ausnahme.  Das Hülfskleinod besteht hier wieder einmal nur aus einer schmalen Wulst. Auf einer Kirchentruhe zu Hanstorf von 1672 (siehe Abbildung zu § 21 der Fam.-Gesch.) stehen drei Fähnchen anscheinend auf einer Scheibe, welche in der Mitte einen hellen, weißen Punkt, wohl einen Buckel von weißer Farbe darstellend, aufweist. - Die beiden Lacksiegel des Johann Hugo vom 29. 9. 1670 und seines Bruders Magnus Friedrich zu Bülow von 1676 weisen runde Kugeln auf (Nr. 26 und 27 der Siegeltafel). Auf der ersteren Kugel sind außer den drei Fähnchen noch vier Figuren, die nicht genau erkenntlich sind, vielleicht aber wohl Pfauenfedern sein sollen oder Strahlen darstellen können.  Das Siegel des Joachim Barner zu Zaschendorf vom 17. 8. 1676 (Nr. 28 der Siegeltafel) zeigt eine Kugel, welche die drei Fähnlein trägt, und aus welcher nach oben zwischen den Fähnlein und getrennt von diesen nach beiden Seiten Strahlen hervorbrechen, welche man leicht für Flammen halten kann.  Zum erstenmal sehen wir hier deutlich etwas, was einer flammenden Kugel ähnlich sieht.
    Des Generalfeldzeugmeisters Christoph Helm auf den erhaltenen plastischen Darstellungen zu Kirchheim ist verschieden. (Vergl. die Abbildungen zu § 31 der Fam.-Gesch.). Gemeinsam sind die drei Fähnlein und eine Wulst auf dem Helm, dagegen weicht der Aufbau auf der Wulst bei den Wappendarstellungen in der Kirche und über dein Toreingang des Schlößchens von einander ab.  Am Schlößchen ist es ein rundes, jedoch oben abgemachtes, umflochtenes Gebilde, aus welchem oben etwas hervorquillt, was wie Federn aussieht.  Es ist dieser Gegenstand für ein Kissen gehalten, wie solches häufig als Helmaufsatz zur Befestigung von Fähnchen und ähnlichem benutzt wurde.  Hieraus ist 7 Jahre später auf dem von dem Generalfeldzeugmeister über dem Altar der Kirche errichteten Wappen eine vollständig runde Kugel geworden, aus der Flammen hervorbrechen.  Auch auf einem der Leichenpredigt des Generalfeldzeugmeisters beigegebenen Kupferstich findet sich diese brennende Kugel, jedoch ist sie hier in ähnlicher Weise netzartig umspannen, wie das über dein Tore des Schlößchens befindliche Wappen uns es sehen läßt.  Auf dem Leichenstein in der Kirchheimer Kirche ist wiederum die Form dieses Gegenstandes dem über dem Tore des Schlößchens ähnlich, an Stelle der Umgatterung aber treten einzelne in gleichen Abständen befindliche Löcher. - Eine ganz gleiche Art der Durchlöcherung weist auch der im übrigen dem Torwappen ganz gleich geartete Aufsatz des Wappens auf dem Grabstein der Tochter des Christoph, einer verehelichten von Pfuel, ebenfalls in der Kirchheimer Kirche, auf.  Betrachtet man nun diese Wappen selbst genau, so findet man, daß bei sämtlichen Wappen in der Kirche, und ebenso bei dem Wappen auf dem Kupferstich der Leichenpredigt der Feuerbrand, welcher sich schon vorher in eine Fackel gewandelt hatte, eine ganz andere Gestalt zeigt, wie je zuvor.  Die Fackel besteht hier aus einem regelrechtem Stiel, auf den ein, wohl eisernes, Gefäß gesetzt ist, in welchem sich die Brennmasse der Fackel befindet.  Dieses Gefäß hat entschiedene Ähnlichkeit mit dem über dem Helm angebrachten, auch für ein Kissen angesehenes Gebilde, und bei dem Grabstein der Frau von Pfuel ist vermöge der ganz gleichartigen Durchlöcherung beider Gegenstände die Ähnlichkeit so groß, daß kaum an der Identität beider gezweifelt werden kann.  Es ist daher anzunehmen, daß die nach oben herausquellenden scheinbaren Federn Flammen bedeuten sollen, und daß in diesen Fällen beabsichtigt war, den oberen Teil der Fackel, als den Hauptteil derselben, über dem Helm zu wiederholen und so eine Verbindung des Helmkleinods mit dem Hauptwappen des Schildes herzustellen. - Daß dies eine vollständig willkürliche, neue Hineintragung in das alte Wappen bedeutet, liegt auf der Hand.
    Es hat sich nun die Sage herausgebildet, daß dem Generalfeldzeugmeister Christoph Barner 1683 vom Kaiser Leopold I. als "Wappenverbesserung" eine brennende Granate verliehen sei.  Daß diese Sage vollständig unbegründet ist, unterliegt keinem Zweifel.  In den Wiener Archiven, in der Leichenpredigt, in welcher z. B. der vonseiten des Kaisers ebenfalls im Jahre 1683 geschehenen Verleihung "einer überaus großen goldenen Kette vor die geleisteten Dienste in Conservirung dero Residenz-Stadt", besonders gedacht wird, findet sich nichts darüber vor.  Bereits am 21. 7. 1667, also 16 Jahre vor der angeblichen Verleihung bedient sich Christoph Barner bei der Ehestiftungsakte seines Bruders Magnus Friedrich eines Siegels, welches eine flammende Kugel zeigt.  Dasselbe Zeichen ist auf einer Kinderbettstelle aus dem Jahre 1682 und auf einer Truhe aus eben der Zeit, beides in Bülow und beides mit dem Barner-Lützowschen Alliancewappen versehen, zu sehen.  Diese Stücke stammen von dem Bruder des Christoph, und, falls nicht eine spätere Auffrischung der Stücke eine Änderung der ursprünglichen Zeichnung herbeigeführt hat, was doch kaum anzunehmen, würde auch hieraus die Unrichtigkeit jener Sage hervorgehen. - Nichts beweist die Tatsache eines solchen Vorganges, vieles aber spricht dagegen, so auch der Umstand, daß der Generalfeldzeugmeister in der auf das Jahr 1683 folgenden Zeit durchaus nicht immer eine brennende Kugel im Wappen geführt hat, was doch anzunehmen wäre, wenn ihm eine solche tatsächlich von seinem Kaiser verliehen wäre. (Vergl.  Nr. 31 der Siegeltafel).
    Tatsächlich hat sich aber seit jener Zeit in der Bülower Linie die Führung einer brennenden Granate oder einer brennenden Kugel festgesetzt, von der wir bereits in dein Siegel des Joachim Barner zu Zaschendorf vom Jahre 1676 das erste Anzeichen zu erblicken glaubten. - In der Zaschendorfer Linie aber verschwindet zur selben Zeit das runde Hülfskleinod, auf dem die Fähnlein zu stehen pflegten, ganz, und es werden dort seither nur noch die drei Fähnlein direkt auf dem Helm geführt.
    Wir kommen nun zu den Farben des Wappens.
    Leider besitzen wir keine ganz alten farbigen Wappen.  Es ist aber als zweifellos anzunehmen, daß, wie solches auch alle Wappenwerke übereinstimmend melden und ausnahmslos alle farbigen Wappendarstellungen aufweisen, die Grundfarbe des Schildes von Alters her blau war, der gepanzerte, später geharnischte Arm silbern und die aus einem schwarzen Holzast lodernde Flamme naturfarben. - Auf den Glasfenstern der Jesendorfer Kirche finden sich an den Gelenkkacheln der Armschienen goldene Umränderungen.
    Die Fähnlein werden verschieden geführt.  Nur in einem Falle, auf dem Wappen in der, Müsselmower Kirche, finden wir alle drei von weißer Farbe, in einem anderen Falle, bei einer alten Truhe zu Bülow, welche weder Namen noch Jahreszahl fährt, aber nach dem Beschlag wohl aus dem Ende des 17.  Jahrhunderts stammen wird, alle drei von roter Farbe. Die Wappen in der Klützer Kirche sind leider, ebenso wie die ganze Kanzel, holzfarben überstrichen.  Das Wappen des Claus Barner in der Jesendorfer Kirche zeigt von links nach rechts eine blaue und anscheinend zwei rote, das seines Enkels ebendaselbst links ebenfalls eine blaue und dann folgend zwei blaßrote oder goldige Fahnen.  Im übrigen findet man fast ausschließlich eine Fahne blau, eine weiß und eine rot.  Die Reihenfolge ist verschieden.
    Die runde Scheibe können wir nur einmal deutlich in der Farbe sehen, nämlich wieder in der Kirche zu Jesendorf (die Farben auf der Hanstorfer Kirchentruhe sind zu verschwommen) und dort ist sowohl die in der Mitte ausgesparte Scheibe des Claus, wie die vollständige Scheibe oder Kugel des Ulrich von blauer Farbe.  Die mittlere Aussparung bei der Scheibe von Claus Barner ist weiß. - Die in den späteren Zeiten an Stelle dieser Scheibe tretende flammende Kugel oder Granate ist ausnahmslos schwarz.  Die Schäfte der Fähnlein auf den Jesendorfer Wappen sind golden, auch auf dem Müsselmower Kirchstuhle sind sie gelb.  Später finden sich dieselben sowohl in dunkler wie in gelber Farbe vor.  Die Helmdecke wird meist innen weiß, außen blau geführt.  Es kommt aber auch vor, daß sich auf der einen Seite außen die blaue, auf der andern die rote Farbe zeigt. - Das Jesendorfer Wappen des Claus hat nur auf einer Seite die Barnersche Wappendecke, zeigt dort aber alle drei Farben, blau oben, rot in der Mitte, weiß unten.  Das Wappen des Ulrich hat keine Wappendecke.
    Wir haben das Barnersche Wappen nunmehr in seiner ganzen Entwicklung von seinem ersten Auftreten bis auf die Jetztzeit genau verfolgt. - Wir haben gesehen, wie der ursprüngliche natürliche Feuerbrand, seinem ursprünglichen Sinn entgegen, sich in einen zahmen Beleuchtungsgegenstand, in eine künstliche Fackel wandelte.  Wir haben gesehen, wie aus dem alten Hülfskleinod, das zuerst ein Schirmbrett, eine Scheibe oder ein ähnlicher Gegenstand war, schließlich eine Granate wurde, und wie die von vielen Geschlechtsgenossen zwischen den Fähnlein getragenen Pfauenfedern kamen und schwanden, und wie jetzt an ihrer Statt in dem Wappen der Bülower Linie Flammen aus der daselbst eingeführten Granate sprühen.
    Es unterliegt da keinem Zweifel, daß das entstellte Wappen, wie solches heute geführt wird, einer eingehenden Revision unterzogen werden muß.
    Wenn wir zuerst den Schild mit dem eigentlichen Wappen betrachten, so hat unzweifelhaft die blaue Grundfarbe desselben von Anfang an stattgehabt; auf diesem blauen Grunde hat sieh fast ausnahmslos ein von rechts nach links gekehrter gekrümmter Arm befunden, welcher die Brandfackel trug, welcher aber bald ganz nackt, bald im Kettenpanzer oder geharnischt, bald auch anders bekleidet, erscheint.  Man wird da gut tun, sich nicht an die Ausnahmen zu halten, sondern an das, was die Regel bildet.  In der Regel aber erscheint der Arm geharnischt oder mit Kettenpanzer angetan, und gleich unter den ersten beiden existierenden Siegeln von 1361 sehen -wir das eine derselben einen mit Kettenpanzer versehenen Arm führen. - Man wird daher unbedenklich an dem bewaffneten Arm, welcher bereits gleich zuerst, wenn auch nicht ausnahmslos, vertreten ist, und welcher seit etwa vier Jahrhunderten ausnahmslos geführt wird, festhalten können. - Je nach der Stilisierung des Wappens wird der Kettenpanzer oder die Bekleidung mit Armschienen, wie z. B. solches schon bei den Wappen an der Klützer Kanzel und in der Jesendorfer Kirche der Fall ist, zu wählen sein. - Wird der alte Topfhelm gewählt, so wird es richtig sein, den Kettenpanzer zu nehmen; wird der Stechhelm oder der Turnierhelm genommen, so wird die der Zeit jener Helme entsprechende Armbekleidung mit Armschienen zu nehmen sein. - Die Farbe des Rüstzeuges wird in allen Fällen silbern sein. - Fraglich jedoch dürfte es dabei sein, ob die Gelenkkacheln wie bei Claus und Ulrich in Jesendorf eine goldene Umränderung zu erhalten haben oder nicht.  Es sind diese Jesendorfer Wappen die einzigen farbigen Abbildungen aus alter Zeit, und da möchte man sich gern genau an dieses einzige Vorbild halten.  Trotzdem erscheint es richtig, diese Einfügung von Gold in die silberne Rüstung zu unterlassen. - Es ist schon bei der Verschiedenartigkeit der Armbekleidung ausgeschlossen, daß diese Goldeinfügung ein allgemeiner Brauch gewesen ist, und zu der Zeit, wo der alte Kettenpanzer den Arm umschloß, wird solche sicher nicht stattgefunden haben.  Die Einheitlichkeit und schöne Einfachheit eines Wappens wird aber durch solche nebensächlichen Zierrate wesentlich beeinträchtigt.  Man wird also gut tun, davon abzulassen und auch den Goldhandschuh, den die dänische Zaschendorfer Linie führt, zu verwegen und den Arm im Kettenpanzer oder in Armschienen in silberner Farbe und mit silbernen Gelenkkacheln erscheinen zu lassen.  Die Wolken, aus denen bei der Bülower Linie der Arm hervortritt, haben fortzufallen.  Sie haben nicht die mindeste Begründung.
    Das eigentlichste Sinnbild im Barnerschen Wappen ist der "Brenner" der Holzbrand, den die unbekleidete Faust hält. - Hier kann kein Zweifel darüber obwalten, daß die im Laufe der Zeit entstandene Fackel dem ursprünglichen Feuerbrand, auf dem der Name der Familie beruht, zu weichen hat. - Entsprechend dem sich aus den alten Siegeln und Darstellungen ergebenden Sinn und der sich dort darbietenden Form hat dieser Brand aus einem schwarzen Ast oder Holz mit lodernder und zwar roter Flamme zu bestehen.
    Über dem Wappenschild erhebt sich der Helm mit der Helmzier.  Der Hauptbestandteil dieser letzteren wird von den drei Fähnlein gebildet. Die Farbe der Schäfte wird golden sein messen, so wenig gern man auch dieses Hineintragen einer anderen Farbe sehen mag. - Die einzige farbige Vorlage alter Zeit bieten die Jesendorfer Fenster, dort sind die Lanzen golden, ebenso auf den Müsselmower Wappen gelb, wo der untere breitere Teil außerdem grün ist; in den Wappenbüchern werden sie golden beschrieben, und auch die meisten Abbildungen jüngerer Zeit geben sie in gelber Farbe wieder.  So wird man bei der Goldfarbe der Fahnenschäfte bleiben müssen.  Bei der Farbe der Schwenkel wird man gezwungen sein, da ein zweifelloser Pfad hier nicht existiert, sich an die Mehrzahl zu halten.  Die Mehrzahl stellt jede der drei Schwenkel in einer anderen Farbe vor: weiß, blau und rot.  Man wird sich entschließen müssen, diesem Beispiel der Mehrheit zu folgen.  Die Reihenfolge der Farben ist so verschieden, daß man da keinerlei Anhalt gewinnen kann.  Es dürfte, da doch eine Reihenfolge gegeben werden muß, wohl am besten dahin entschieden werden, daß man die beiden Hauptfarben des Wappens, welche die eigentlichen Wappenfarben darstellen, nämlich blau und weiß, an die Seite stellt, und den roten Wimpel, der roten Flamme entsprechend, in die Mitte. Die Richtung, in der die Fähnlein wehen, ist eine sehr verschiedene.  Bei Merten Barner (Siegeltafel Nr. 16) wehen sie widersinnigerweise sämtlich vorwärts, bei links gekehrtem Helm nach links, oft wehen auch, noch widersinniger, alle drei Schwenkel nach verschiedenen Richtungen.  Nur in wenigen Fällen, wie bei Claus Barner im Jesendorfer Kirchenfenster, wehen die drei Wimpel gleichmäßig rückwärtig, wie es allein richtig ist.
    Die drei Fähnlein ruhen auf einem Hülfskleinod, welches, wie wir gesehen haben, in mannigfacher Gestaltung geführt wird.  Als ältestes Barnersches Heimsiegel haben wir das des Martin Barner von 1519 (Mai 2) und 1525 (Januar 25) kennen gelernt.  Das von 1519 zeigt so undeutliche Konturen, daß es kaum in Betracht kommt.  Auch das andere ist gerade in dem Teil, der uns besonders interessiert, nämlich in dem direkt auf dem Helm befindlichen Gebilde, nicht so deutlich, wie es f-ür eine. zweifelsfreie Erklärung wünschenswert wäre.  Gerade weil dies Siegel das älteste Helmsiegel ist, hat man sich besonders oft und intensiv mit ihm beschäftigt, zu einer einheitlichen Erklärung ist man aber nicht gekommen.
    Der verdienstvolle derzeitige Nestor der mecklenburgischen Wappenforscher sagt in einem ausführlichen, gütigst erteilten Erachten vom 22. Mai 1908 am Schluß folgendes: "Ich bin zu der Überzeugung schließlich gekommen, daß der unmittelbar auf dem Helm ruhende Gegenstand ein mit Hahnenfedern garniertes, beziehentlich aus solchen bestehendes Polster oder Kissen ist, welches die eigentliche Befestigung der Fähnchen verkleidet, wie bei den Moltke und Sprengel verzierte Schienen, bei den Levetzow und Preen die halben Schilde usw., und glaube daher richtig den Helmschmuck zu blasonieren als ein mit einem Polster von Hahnenfedern bedeckter Helm, welcher von drei Fähnchen hintereinander überragt wird, und in Anleitung des Schildes, auch von Überlieferung (Gamm), für zutreffend halte, das Polster schwarz, die Fähnchen aber alle drei rot zu tingieren, die Helmdecke aber blau und silbern.
    So scheint mir auch die Entwicklung nach der "schwarzen, goldenbrennenden Granate" (Masch - v. Lehsten) erklärlich."
    Von anderer sehr sachkundiger Seite wird über denselben Punkt geschrieben: "Es handelt sich hier im Siegel des Merten Barner um ein fächerartiges Schirmbrett, mehr verwandt mit dem Fächer oder der "waele", ein altes so genanntes Hülfskleiniod, welches dazu diente, das Schildbild oder auch nur die Schildfarben als radiale Streifen zu wiederholen.  Dieses Schildbrett kommt in den mannigfachsten Formen vor, auch in Schildform, Diestelblatt-, Halbkreis- und Kreisform, die Kanten und Ecken meist mit Federn besteckt.  In diesem Falle besteht das Schirmbrett aus palisadenartig zugespitzten, fast daubenförmig aneinander gefügten Brettchen in den Schildfarben, überragt von drei Rennfähnchen."
    Der Verfasser dieser Schrift, der verstorbene Kgl.  Dänische Kammerherr Konrad von Barner, hat eine ähnliche Auffassung vertreten.  Es wurde jedoch von ihm das Schirmbrett erweitert zu einem Palisadenbau, bestehend aus 18 zugespitzten Palisaden, und zwischen je drei von diesen ein Rennfähnchen, solchergestalt, daß nur drei Fähnchen und vier Teile des Palisadenbaues mit je drei Palisaden sichtbar sind.
    In einem Gutachten eines Archivs wird das Wappen folgendermaßen blasoniert: "Im Schilde ein silbern geharnischter, aus dem linken Schildrand hervorgehender Arm in blauem Felde, der in der Hand einen schwarzen Feuerbrand mit einer roten Flamme trägt.  Auf dem Helm ein mehrteiliges (am besten vierteiliges) blausilbernes Schirmbrett, besteckt mit drei blauen Rennfähnchen an goldenen Stangen.  Helmdecken blau, silbern."
    Der Vorstand des Großherzoglichen Geheimen und Haupt-Archivs zu Schwerin erkennt in einem im Jahre 1908 abgegebenen Gutachten auf dem Helm von Martins Siegel ein flaches Schirmbrett, oben rund, aber gezähnt, in das die Fähnchen eingesteckt sind, ähnlich dem Bilde eines Schirmbretts aus dein 15.  Jahrhundert, wie es in Gritzners Handbuch der heraldischen Terminologie (Nürnberg 1890) Tafel 32 Nr. 103 abgebildet ist (vgl. die erste untenstehende Zeichnung), jedoch flacher, etwa so wie die zweite Zeichnung. (Zeichung)
    Ebenso urteilt auch der Überarbeiter der Familiengeschichte, indem er schreibt: "Am nächsten liegt es, in dem Aufsatz von Martins Helm eine halbmondförmige gezahnte Scheibe anzunehmen, die als metallenes Schirmbrett auf dem Helm von vorn nach hinten ging und zugleich zur Befestigung der drei Fähnchen diente."
    Auch der Schreiber dieses Abschnittes pflichtet solcher Auffassung bei.
    Ob dieses Schirmbrett (als solches glauben wir das hier gegebene Hülfskleinod berechtigterweise bezeichnen zu dürfen) aus nebeneinander gestellten Brettchen besteht oder als gezahnte Scheibe anzusehen ist, ist auf dem Siegel Martins nicht erkennbar.  Hier sind nur die äußeren Konturen erkennbar und diese lassen verschiedene Deutungen zu.  Während aber zwischen einem fächerartigen Schirmbrett und dem auf späteren Wappenbildern sich als ganze, halbe und dreiviertel Scheibe darstellenden Hilfskleinod keinerlei innere Verwandtschaft besteht, ist das bei einer gezahnten halben Scheibe durchaus der Fall.  Bei einer solchen ist die Entwicklungsmöglichkeit zu all den Gebilden, welche wir beschrieben haben, voll gegeben, da mit diesen sowohl der Wesenheit, als auch der äußeren Gestaltung nach eine Verwandtschaft und teilweise Ähnlichkeit stattfindet.  Martins Enkel Christoph führt einen halbkreisförmigen Bügel, dessen jüngerer Sohn Henneke einen ebensolchen, von schon dreiviertel Rundung, und der ältere Bruder des Henneke Claus bereits ein kreisrundes Hülfskleinod. - Bei der Annahme eines fächerartigen Schirmbretts als Ausgangspunkt wäre diese Entwicklungsmöglichkeit nicht gegeben, bei Annahme eines gezahnten flachen, oben runden Schirmbretts vollkommen.  Das oben abgerundete Schirmbrett ist zur halben, dreiviertel oder ganzen Scheibe geworden, und die an der oberen Rundung des ursprünglichen Schirmbretts befindlichen Zacken haben den Grund zu den vielartigen Zacken und Strahlen gegeben, die wir auf den späteren Wappenbildern finden; aus ihnen sind schließlich wohl auch die Flammen entstanden, was zu der beklagenswerten Verunstaltung durch eine brennende Granate führte. - Auch die so vielfach zwischen den Fähnlein auftretenden Federn (besonders Pfauenfedern) mögen desselben Ursprungs sein.  Betrachtet man so das Martinsche Siegel im Zusammenhang mit den ihm folgenden Helmzeichen, so wird man zu der Erkenntnis kommen, daß man nicht fehl gehen wird, wenn man das fächerartige Schirmbrett verwirft und ein oben abgerundetes gezahntes Schirmbrett annimmt, entsprechend der Zeichnung auf Seite ').l. Das Schirmbrett ist entweder ganz glatt und einfarbig (silbern) zu halten, oder es ist mit einer Aussparung oder einem Buckel in der Mitte der Basis zu versehen, wie das in der auf das Martinsche Siegel unmittelbar folgenden Zeit fast regelmäßig vorkommt.  In letzterem Falle wird der äußere gezahnte Rand blau, die innere Aussparung oder der Buckel silbern zu tingieren sein.  Das entspricht sowohl den farbigen Wappenbildern auf den Jesendorfer Kirchenfenstern, als auch der allgemeinen Sitte, nach der solche Schirmbretter die Hauptfarben des Wappens zu wiederholen pflegten.  Der Schreiber dieser Zeilen befürwortet eine derartige Darstellung.
    Will man sich nicht entschließen, die Helmzier des Martinschen Siegels, als eine zu unsichere Grundlage bietend, grundleglich zu machen, so wird kein Zweifel darüber bestehen können, daß alsdann nur die Wappendarstellungen in der Kirche zu Klütz als Vorbild in Frage kommen können (Vgl. d. Bild zu § 7).  Hier ist in unzweifelhafter Darstellung eine Scheibe mit einem im Mittelpunkt desselben befindlichen Buckel gegeben.  Das ist dieselbe Scheibe, wie sie die Jesendorfer Wappenbilder aufweisen und wie sie sich so oft auf den alten Wappen abgebildet zeigt, aus der in späteren unheraldischen Zeiten die Kugel, die Granate geworden ist. - -Überragt wird diese Scheibe bei den Klützer Wappen durch die drei Fähnlein zwischen vier Pfauenfedern.  Diese Pfauenfedern finden sich oft, und da wo sie fehlen, finden sich meistens zwischen und neben den Fähnlein Strahlen oder Zacken (wie dies auch bei dem Martinschen Helmsiegel) oder Flammen.  Nur selten treten die Fähnlein ohne eine derartige Begleiterscheinung auf. - In diesen Klützer Wappen ist uns ein Vorbild gegeben, über dessen Bedeutung völlige Klarheit herrscht.  Dieselben stammen noch aus guter heraldischer Zeit, und sie stammen aus der Zaschendorfer Linie, welcher sowohl der in Dänemark blühende Zweig, als auch die in Deutschland verbliebene Bülower Linie, die einzige, welche noch in Deutschland existiert, angehört.  Bei Wiederaufnahme dieses Wappens nach dem Klützer Vorbild wird man sicher gehen, daß nichts in das Barnersche Wappen aufgenommen ist, was nicht in der Vorzeit seine Berechtigung und Begründung findet. - Wenn jedoch gesagt wird, daß die unmittelbar auf dem Helm ruhende Scheibe sowohl steif und stumpf, als auch unheraldisch sei, und daß die Scheibe demgemäß über den Helm hinausgehoben werden müsse, so daß sie, selbst drehbar, auf einem auf dem Helm befestigten Stiel ruht, so kann Schreiber dieser Zeilen sich dem nicht zuwenden, denn dadurch würde wieder etwas in das Barnersche Wappen hineingetragen, was wir nirgends bei irgend einem Wappenbilde dieses Geschlechts finden, wo überall das die Fähnlein tragende Hülfskleinod direkt auf dem Helm ruht.  Das Wappen aber von allen Zutaten zu reinigen und unverfälscht die ursprüngliche Form und den ursprünglichen Sinn wieder herzustellen, das ist das Ziel, welches erstrebt werden soll. - Die jetzt sich im Barnerschen Wappen darstellende Helmzier ist zweifellos eine unrichtige.  Die flammende Kugel der Bülower Linie ist zu verwerfen.  Sie hat etwas ganz fremdes in das alte Wappen getragen, sie hat aus einem Hülfskleinod, welches nur bestimmt ist, dis eigentliche Helmzier zu tragen, ein wesentliches Moment dieser Helmzier selbst gemacht.  Wie diese brennende Kugel oder Granate auch entstanden sein mag, falsch ist sie auf jeden Fall, und die Zaschendorfer Linie in Dänemark hat sich auch von dieser Wappenverschlechterung wohlweislich rein gehalten, indem sie auf das Hülfskleinod ganz verzichtete, was ebenfalls nicht richtig ist.  Die alte Helmzier mit dem alten Hülfskleinod in richtiger Weise wieder einzuführen und wieder herzustellen durfte durchaus erwünscht sein.  Die Scheibe mit dem Knauf in der Mitte, mit den drei Fähnchen zwischen vier Pfauenfedern, wie die Klützer Wappenbilder solches so deutlich aufweisen und wie so viele andere Wappen es zeigen, geben das zweifellose Recht, dieses Wappenbild wieder einzuführen.
    Aber auch das Martinsche Helmsiegel gibt nach Meinung des Schreibers dieser Zeilen eine genügende Unterlage, und die überwiegende Mehrzahl der befragten Sachverständigen wendet sich diesem ältesten Barnerschen Helmsiegel zu als demjenigen, welches maßgebend zu sein hat für Wiederherstellung der ursprünglichen Form.  Aus diesem Grunde neigt auch der Schreiber dieses Artikels dazu, ohne die Berechtigung, das Klützer Wappenkleinod aufzunehmen, zu bestreiten, die Wiederherstellung des ursprünglichen, im Laufe der Jahrhunderte verdorbenen Wappenkleinods auf dem Helmsiegel des Martin Barner von 1519 und 1525 zu gründen, und zwar in der oben ausgeführten Weise.
    Was endlich zum Schluß die Helmdecke betrifft, so wird man von denjenigen Ausnahmen, in denen hier die rote Farbe hineingetragen ist, absehen können und in einheitlicher Gestaltung des Wappens und in Befolgung der Mehrzahl der Darstellungen die Helmdecke innen silbern, außen blau gestalten.
    Die Hauptwappenfarben sind blau und weiß (silbern).
    Ziehen wir aus allem Gesagten den praktischen Schluß, so haben wir das Barnersche Wappen folgendermaßen zu beschreiben:
    Im blauen Felde ein gekrümmter aus dem linken Schildrand hervortretender rechts gekehrter silbern geharnischter oder mit Kettenpanzer bekleideter mit silbernen Kacheln an den Gelenken versehener Arm, der in der rechten unbekleideten Hand einen schwarzen Feuerbrand mit roter Flamme hält.  Auf dem ungekrönten Helm drei -Rennfähnlein an goldenen Schäften mit rückwärts wehenden Schwenkeln, von denen der mittlere rot, der vordere (heraldisch rechte) weiß und der hintere (heraldisch linke) blau ist, auf einem oben runden aber gezahnten Schirmbrett in blauer Farbe mit silberner scheibenartiger Aussparung oder silbernem Buckel an der Basis (oder nach dem Vorbild der Klützer Wappenbilder: die Fähnlein zwischen vier Pfauenfedern auf einer kreisrunden Scheibe von blauer Farbe mit silbernem Buckel in der Mitte).  Die Helmdecke ist inwendig silbern, auswendig blau.

Wappenabbildung
Siegeltafel 1
Siegeltafel 2
Siegeltafel 3
Siegeltafel 4

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