§ 4 Linie Sülten-Gutow-Sternberg-Schimm
So können wir die Linie nach dem markantesten Grundbesitz
der Glieder nennen. Sie teilte sich später in Zaschendorfer
und in die Schimm-Weseliner Linie, indem der Sohn von Claus zu Sternberg:
Tönnies durch seinen Sohn Martin der Begründer der Zaschendorfer,
und Hermann, auch ein Sohn des genannten Claus, der Stammvater der Schimmer
Linie wurde. Von beiden großen Ästen leben noch Nachkommen.
Zaschendorfer Berner blähen in altem Glanze in Mecklenburg und Dänemark,
während von der Schimm-Weseliner Linie Vertreter in Dänemark,
Amerika und sonstwo noch vorkommen.
Die Aufstellung der Genealogie beruht auch bei dieser
Sülten-Gutow-Sternberg-Schimmer Linie in den älteren Generationen
auf Kombination, wobei die Vererbung des Grundbesitzes viel vermuten ließ.
Als ersten der ganzen Linie nehmen wir jenen Otto
Berner an, von dem wir oben schon sprachen, daß er als patruus des
Werner Berner in einer Urkunde vom 1. November 1336
(Urk. 4) genannt ist. Dieser Otto wird ein Sohn des Ritters Otto
sein und kommt zu Sternberg am
28. November 1340 (Urk. 5) als Mitlober neben Heinrich Stralendorf
vor, als Konrad von der Lühe Besitz in Alt-Gaarz (im Amte Bukow) verkaufte.
Man kann aus diesen beiden Urkunden wohl schließen, daß er
nicht weit von Sternberg gewohnt hat, vielleicht in Sälten, wo Heinrich
Berner seinen Wohnsitz hatte, den wir für seinen Sohn halten.
Dieser Heinrich tritt 1361 beim Verkauf und 1368 bei der lehnrechtlichen
Auflassung der Hufen in Steinhagen als Vormund der Kinder seines Vaterbrudersohnes
Otto Berner zu Lenschow auf. (Urk. 12 u. 17). Wahrscheinlich durch
Heirat erwarb Heinrich das bei Grevesmühlen gelegene Gutow, indem
er Ermgardia von Gutow, die letzte Erbtochter der auf Gutow angemessenen
Familie v. Gutow heiratete. (1) In dem Prozeß um das halbe Necheln
gab Achim Berner zu Necheln 1583 an, daß der erste Berner auf Gutow
Heinrich hieß. Dies kann nur der Sültener sein, besonders
wenn man die spätere Vererbung von Sülten an die Zaschendorfer
und an die Schimmer Linie vergleicht.
(Es gab auch später noch eine Familie v. Gutow
auf Niekrenz. - Die im meckl. Jahrbuch 11 S. 443 als von Gutow bezeichneten
Gottschalk, Hermann und Hinrich, die 1430 Gutow verkauften, waren keine
von Gutow, sondern Berner.)
Heinrich kann als Brüder gehabt haben: Henneke,
der 1368 aus Wismar verwiesen wird (Urk. 16), und Peter, der 1373 (Urk.
21) zu Wismar in einer Geldsache genannt wird und 1393 wohl schon tot war,
da in diesem Jahr seinen kleinen Sülten ein Grundstück zu Wismar
verpfändet wurde (Urk. 99). Doch ist die Stellung dieser beiden
Berner zu der ritterbürtigen Familie sehr fraglich.
Heinrich Berner zu Sülten und Gutow, der wahrscheinlich auch schon
Neperstorf besaß, hatte drei Söhne: Claus, Johann und Otto.
Wir wollen erst die beiden letzten besprechen, da sie bald abgetan sind,
Claus dagegen ah Stammvater der beiden großen späteren Linien
besser in Verbindung mit seinen Nachkommen behandelt wird.
Johann, Sohn Heinrichs, war Kleriker des Bistums
Schwerin und als solcher am 15. November 1410 (Urk. 39) zugegen,
als der Präzeptor des Klosters zu Tempzin die Einkünfte aus Jülchendorf
zu Memorien-Zwecken bestimmte. Daß er 1417 (Urk. 43) zusammen mit
dem Ritter Nikolaus Reventlow für die Herzöge Johann und Albrecht
von Mecklenburg an Heinrich und Johann Moltke eine größere Geldzahlung
leistete, läßt Ruf nahe persönliche Beziehungen zu den
Herzögen, vielleicht auf eine beamtliche Stellung Johann Berners schließen.
(Der Jo. Berner, presbyter seeiilaris, der
1409 in Lübeck lebte, ist mit diesem Job. Berner nicht identisch.
Jener gehörte wohl der Lübecker Familie an.)
Sein Bruder Otto kommt vier Mal in den Urkunden
vor. (Urk. 37, 47, 52 u. 54). Am 6. Januar 1407 ist er u. a.
mit seinem älteren Bruder Claus Treuhänder beim Verkaufe von
Zahrenstorf seitens Joachims v. Plessen an das Kloster Tempzin..
Dann ist er am 29. September 1420 wieder in einer Zahrenstorfer Angelegenheit
Zeuge und wird als zu Neperstorf wohnhaftig bezeichnet. Er hat dann
seinen Wohnsitz nach Gutow verlegt, wo er 1428 sich mit seinem Nachbar
Curd v. Plessen zu Damshagen wegen eines Teiches vergleicht. Gutow
wird auch Ottos Wohnsitz genannt, als er am 14. Mai 1430 neben seinem
Neffen Hermann Berner Zeuge einer Rechtshandlung ist, die unweit Gutow
belegene Güter betrifft.
Otto hatte einen Sohn Martin, der zu Neperstorf
wohnte und am 13. November 1455 (Urk. 63) mit seinem Vetter (Vaterbrudersohn)
Heinrich Berner als Zeuge mitsiegelte, als seine Großvettern Gottschalk
und Haus Berner zu Schimm aus diesem Gute Hebungen verkauften. Martin
ist vor 5. Dezember 1465 gestorben und hat wohl keine lehnsfähige
Leibeserben gehabt. Denn sein Gut Neperstorf fiel nachher an die
Söhne seiner Vettern, nämlich an Martin zu Zaschendorf und an
die Weseliner Linie je zur Hälfte. Über den Verbleib der von
Martiiis Vater Otto Berner besessenen Hälfte Gutows ist nichts überliefert.
Die Quitzows werden auch diesen Teil Gutes erworben haben.
§ 4a - Wir kommen jetzt zu dem ältesten
Sohn Heinrichs zu Sülten: Claus und seiner zahlreichen Nachkommenschaft.
Dieser wohnte hauptsächlich in Sternberg, das in jener Zeit Residenz
der Herzöge von Mecklenburg-Stargard war, dadurch eine größere
Bedeutung hatte und viele Edelleute als seine Einwohner zählte, die
außerhalb der Stadtjurisdiktion neben der Fürstenburg in der
Ritterstraße ihren Rittersitz hatten. Einen solchen erwarb
Claus 1399 von Henning von Pressentin, und dieses Grundstück war im
Besitz der Bülower Barner noch zu Lebzeiten des Sternberger Präpositus
Frank,') der 1756 starb. Es ist wohl identisch mit dem Hause, das
der Landrat Magnus Friedrich v. Barner in Sternberg besaß und in
dein er 1792 sein Leben beschloß. - Von demselben Henning v. Pressentin
hatte Claus Berner im Jahre 1397 dessen Besitz in Kobrow erworben (Urk.
32), und auch dieser blieb bei der Bülower Linie bis 1754, als er
gegen die fürstliche Schulzenhufe in Eickelberg von Magnus Friedrich
v. Barner umgetauscht wurde. - Vor dem Pfanderwerb der Bede aus Kaarz und
des höchsten Gerichts über Kaarz und über Hof Weselin -
(Weselin existiert heute als Ortschaft nicht mehr und lag auf der rechten
der Warnow bei Kaarz.) - den Claus 1416 machte (Urk. 42), scheint er vorher
schon Fuß gefaßt zu haben in Weselin, da er nach einer jetzt
nicht mehr erhaltenen, von 1410 datierten Urkunde, die aber um 1717 noch
vom Schweriner Archivar Job. Schultz bei Gelegenheit seiner Forschungen
über die Familie v. Barner exzerpiert ist, Knappe zu Weselin heißt.
Nach jener Urkunde verpfändete Claus Berner am Geburtstage Mariä
(8. September) 1410 dem Meister und Bedeger des Klosters Tempzin
gegen 50 Mark lübisch sein Gut Penzin. Er wird wahrscheinlich
zuerst den Hof Weselin ohne das Recht der höchsten Gerichtsbarkeit
erworben und auch da zur Einrichtung der Wirtschaft eine Zeit lang gewohnt
haben. Er hat dann später die höchste Jurisdiktion zu erworben,
zuerst pfundweise , dann zu erblichem Besitz. So wird es auch bei
Kaarz gewesen sein, an weichem Dorfe er nach und nach immer mehr Rechte
erworben haben wird. Vielleicht ist dieser successive Erwerb auch
erst: von seinen Nachkommen geschehen. Claus' Urenkel Martin hatte
jedenfalls zu Kaarz drei oder vier Bauerhöfe zu vollem Eigentum.
Auch Penzin war schon 1410 Barnerscher Besitz. Genannter Martin hatte vier
Bauern in Penzin. Die von Claus 1413 erworbenen Hufen in Laase scheinen
sich nicht lange bei der Familie Barner gehalten zu haben.
Von größter Wichtigkeit war der Erwerb
des Gutes Schimm 1427. (Urk. 51). Obgleich das Gut eigentlich Claus'
Sohne Hermann durch dessen Heirat mit der Schimmer Erbtochter Dorothea
Hoseke zufiel, so wurde doch der Lehnbrief auf den Vater Claus und seine
rechten Erben ausgestellt. Es ist jedenfalls geschehen, um den Besitz
der Familie mehr zu sichern. Denn für den Fall des Absterbens
Hermanns ohne lehnsfähige Deszendenz traten jetzt, wo Claus belehnt
war, Hermanns Brüder und deren Nachkommen in die Lehnsfolge.
Diese weise Vorsicht der Belehnung von Claus statt des eigentlich berechtigten
Hermann hat später Anlaß gegeben, daß der erste Zaschendorfer
Martin Berner, der Enkel von Claus, sich 1476 bei Ausstellung eines neuen
Lehnbriefes mitbelehnen ließ und dann 1481 als tatsächlich auf
die Hälfte von Schimm Berechtigter auftrat, und daß seine Enkel
und seine Urenkel einen langen Prozeß um das halbe Schimm führten.
(Vgl. § 9). - Wenn auch Claus sich belehnen ließ mit Schimm,
so war doch von Anfang an der eigentliche Herr und Besitzer daselbst Hermann.
Nach einer nicht erhaltenen Urkunde (Urk. 38), die
aber um 1570 bei der. Visitation der Sternberger Kirchen von dem
Kirchenvisitationsotar Clandrian registriert ist und die wohl kurz vor
1410 ausgestellt war, schuldete Claus Berner zu Sternberg 5 Mark jährlich
einem geistlichen Leben zu Sternberg. Dagegen tritt in einer Urkunde vom
3. April 1418 (Urk. 44) Claus als Gläubiger des Klosters Tempzin auf,
indem er über die Abtragung einer Schuld von 200 Mark, also einer
für damalige Zeiten recht bedeutenden Summe, Quittung erteilt.
An der Urkunde hängt das Siegel von ihm. Auf der Rückseite
der Urkunde ist von späterer Hand (jedenfalls bei Registrierung der
Kloster-Urkunden zur Erleichterung, um nicht immer in die Urkunde selbst
hineinzugehen) geschrieben: Littera recognicionis super II marcis solutis
Merten Berner. Daß Merten statt Claus geschrieben ist, beruht
jedenfalls auf einer Flüchtigkeit des Schreibers, dem damals Merten
geläufiger war.
Als Zeuge bezw. Treuhänder wirkte Claus
wiederholt mit bei Rechtshandlungen, wo das Antonius-Kloster zu Tempzin
Partei war, nämlich am: 30. Aug. 1387, 12. Juli 1398, 24.
Juli 1398, 5. April 1400 (2 Mal), 6. Januar 1407 und 15. Januar 1420.
(Urk. 26, 33 bis 37, 45).
Claus ist gestorben nicht lange vor dem 18.
Oktober 1429, da an diesem Tage (Urk. 53) seine ihn überlebenden Söhne
sein Werk einer Stiftung an die Vikareien zu Sternberg vollendeten, woran
er wohl durch den Tod verhindert worden war. Wir ersehen aus dieser
Stiftung noch, daß Claus auch Besitzung in Buchholz (im Amt Mecklenburg)
hatte.
Von seinen fünf Söhnen: Tönnies,
Gottschalk, Otto, Hermann und Heinrich war Tönnies schon vor ihm (Claus)
gestorben.
Tönnies (Antonius) Berner kommt in den Urkunden
1429, und 1425 vor (Urk. 48 und 50). Er wohnte zu Gutow. Dieser
Bernersche Besitz war ja, wie wir gesehen haben, von Heinrich zu Sülten
erworben und seinen Söhnen Claus und Otto je zur Hälfte hinterlassen.
Otto wählte Gutow zu seinem Wohnsitz, während Claus, wohl durch
seinen andern großen Grundbesitz in der Sternberger Gegend dort zurückgehalten,
seinen Anteil von Gutow seinem ältesten Sohne Tönnies zum Wohnen
und Nutznießen überließ, ohne dabei sein Eigentum daran
aufzugeben. Als Tönnies vor seinem Vater starb, fiel der von
ihm bewohnte und genutzte Hof, wozu Anteile an Greschendorf und Reppenhagen
gehörten, wieder voll seinem Vater Claus zu, und als auch dieser 1429
aus dem Leben schied, verkauften 1430 seine damals noch lebenden Söhne
Gottschalk, Hermann und Heinrich (Otto war auch bald nach dem 18.
Oktober 1429 verschieden) diesen Hof mit den genannten Anteilen an Johann
v. Quitzow. (Urk. 55). Der Verkauf geschah ohne Berücksichtigung
der Kinder des Tönnies Berner, die ja an Stelle ihres Vaters Mitlehnserben
für Gutow waren. Dieser Umstand wird es gewesen sein, worauf
später ein Enkelsohn von Tönnies: Martin seinen Anspruch auf
Gutow in einem Prozeß gegen die v. Quitzows als damalige Besitzer
des Gutes gründete.
Tönnies hatte zwei Söhne und eine Tochter:
Martin, Johann und Silo. Martin wurde der Begründer der noch heute
blühenden Zaschendorfer Linie. Von ihm wollen wir in § 5 sprechen.
Johann, Sohn des Tönnies (wie wir annehmen),
war Geistlicher und zugleich herzogliclier Beamter. Aus den vielen
Urkunden (Urk. 75, 90, 95, 96, 101, 102, 107, 111, 112, 115, 117, 118,
126, 127, 128, 130, 133, 134, 134a, 140, 156), die über ihn erhalten
sind, ersehen wir, daß er im geistlichen, wie weltlichen Leben eine
bedeutende Rolle gespielt hat während seines langen Lebens.
Er wurde im April 1455 in die Matrikel der Universität Rostock eingetragen
und wurde nachher Pfarrer in der Stadt Gadebusch, genoß daneben noch
Einkünfte ans Vikareien zu St. Jürgen und St. Marien in Wismar
und wurde bei vorgerücktem Alter auch Domherr des Lübecker Kapitels,
ohne dadurch seine vorigen Pfrtinden zu verlieren. Daneben diente
er seinen Landesherrn in weltlichen Sachen zunächst (1465) als herzoglicher
Schreiber oder wie man heute wohl sagen würde als Sekretär.
Dann ward er Amtmann der Vogteien Gadebusch (1475) und Grevesmühlen
(1478). Als herzoglicher Pate wurde er bei wichtigen Staatsaktionen
und sonstigen Angelegenheiten von den Herzögen gern und oft verwendet.
So spielte er 1487 und 1491 neben fürstlichen Gesandten, hohen geistlichen
Wurdenträgern und den Angesehensten des Adels eine Vermittlerrolle
in den Streitigkeiten zwischen den mecklenburgischen Herzögen und
der Stadt Rostock, als diese sich der Errichtung eines Domstifts an der
Jakobikirche zu Rostock widersetzte, aber nach wiederholten Unruhen und
kriegerischen Wirren doch die Errichtung des Stifts
zulassen mußte. Auch einem landständischen Schiedsgericht
gehörte Johann Berner an, das 1491 tagte, um den Streit zwischen den
Herzögen und den v. Maltzaus wegen landesherrlicher Gerechtsame an
Maltzanschen Gütern zu untersuchen. Als Schiedsrichter wirkte
er auch 1498 bei einem Vergleich zwischen dem Kloster Broda und der Stadt
Neubrandenburg wegen der Fischerei in der Tollense. Bezeichnend für
seine angesehene Stellung war, daß der Streit zwischen dem Bischof
von Ratzeburg und der Geistlichkeit zu Wismar wegen Zehnten in Johanna
Wohnung zu Gadebusch 1483 durch einen Vertrag geschlichtet wurde.
Und noch sonst treffen wir ihn bandelnd angeführt in der Zeit zwischen
1465 und 1513. Johann muß nicht lange vor dem 7. Aug. 1513
gestorben sein, da an diesem Tage über seinen Nachlaß verfügt
wird.
Seine Schwester Sile (oder Tzile, Czile, Silige,
wohl eine Abkürzung von Caecilie) gehörte dem Konvent des Klosters
Neukloster an. Von 1465 bis 1489 begegnet sie als Unterpriorin, dann
1495 als Priorin. Sie wird zwischen 1495 März 29 und 1497 Dez.
4 gestorben sein, da an letzterem Tage Irmgard von der Lühe Priorin
und Marta Bibow Unterpriorin ist. (Urk. 74, 76, 77, 80, 89, 104, 113, 120,
124).
Wir kehren jetzt zu den Söhnen von Claus zu
Sternberg zurück. Dem vor dem Vater verstorbenen Sohne Tönnies
folgte dem Alter nach Gottschalk, der Pfarrer zu Sternberg war und in den
Urkunden 1416, 1429 und 1430 vorkommt (Urk. 41, 53, 55). Der nächstfolgende
Bruder Otto lebte noch 1429, als die Brüder die väterliche Stiftung
zu Sternberg ordneten (Urk. 53), war aber schon 1430 nicht mehr dabei,
als seine andern lebenden Brüder Gottschalk, Hermann und Heinrich
ihren vom Vater ererbten Anteil an Gutow verkauften; Otto wird also inzwischen
wohl gestorben sein. Der jüngste von Claus Söhnen Heinrich
(Urk. 53, 55, 57, 58, 63) wird angeführt bei den eben genannten Handlungen
von 1429 und 1430, erscheint 1440 Aug. 27 als Zeuge, ebenso 1441 Oktober
16. Er wird von dem väterlichen Grundbesitz das Haus in Sternberg
geerbt haben. 1455 Nov. 13 wird er als zu Sternberg wohnhaft aufgeführt.
Sowohl von Otto, als auch von Heinrich können
wir annehmen, daß sie keine männliche Nachkommenschaft hinterlassen
haben. Heinrichs 3ternberger Hausgrundstück vererbte wohl auf
seinen Neffen Martin, da es bei dessen Nachkommen, wie schon erwähnt,
noch im 18. Jahrhundert war.
Der vierte und vorjüngste Sohn des Claus Berner
zu Sternberg Hermann, von dessen Heirat mit der Erbtochter von Schimm wir
schon prachen, ist der Stammvater der Schimm-Weseliner Linie der Barner
geworden und daher in dem späteren Abschnitt (§ 37), der diesen
Zweig behandelt, zu besprechen.
Obwohl ja Hermann der Generation nach eine Stufe
höher steht, als Martin, der Begründer der Zaschendorfer Linie,
so ist diese Linie doch als die ältere zu betrachten, da Martins Vater
Tönnies der ältere Sohn von Claus, dem nächsten gemeinsamen
Stammvater beider Linien, gewesen ist. Wir wollen daher auch die Zaschendorfer
Barner als die Glieder des älteren Zweiges zuerst behandeln.
Zurück zur Barner-Übersicht