§ 4 Linie Sülten-Gutow-Sternberg-Schimm

    So können wir die Linie nach dem markantesten Grundbesitz der Glieder nennen.  Sie teilte sich später in Zaschendorfer und in die Schimm-Weseliner Linie, indem der Sohn von Claus zu Sternberg: Tönnies durch seinen Sohn Martin der Begründer der Zaschendorfer, und Hermann, auch ein Sohn des genannten Claus, der Stammvater der Schimmer Linie wurde.  Von beiden großen Ästen leben noch Nachkommen.  Zaschendorfer Berner blähen in altem Glanze in Mecklenburg und Dänemark, während von der Schimm-Weseliner Linie Vertreter in Dänemark, Amerika und sonstwo noch vorkommen.
    Die Aufstellung der Genealogie beruht auch bei dieser Sülten-Gutow-Sternberg-Schimmer Linie in den älteren Generationen auf Kombination, wobei die Vererbung des Grundbesitzes viel vermuten ließ.
    Als ersten der ganzen Linie nehmen wir jenen Otto Berner an, von dem wir oben schon sprachen, daß er als patruus des Werner Berner in einer Urkunde vom 1. November 1336
(Urk. 4) genannt ist.  Dieser Otto wird ein Sohn des Ritters Otto sein und kommt zu Sternberg am
28. November 1340 (Urk. 5) als Mitlober neben Heinrich Stralendorf vor, als Konrad von der Lühe Besitz in Alt-Gaarz (im Amte Bukow) verkaufte. Man kann aus diesen beiden Urkunden wohl schließen, daß er nicht weit von Sternberg gewohnt hat, vielleicht in Sälten, wo Heinrich Berner seinen Wohnsitz hatte, den wir für seinen Sohn halten.  Dieser Heinrich tritt 1361 beim Verkauf und 1368 bei der lehnrechtlichen Auflassung der Hufen in Steinhagen als Vormund der Kinder seines Vaterbrudersohnes Otto Berner zu Lenschow auf. (Urk. 12 u. 17).  Wahrscheinlich durch Heirat erwarb Heinrich das bei Grevesmühlen gelegene Gutow, indem er Ermgardia von Gutow, die letzte Erbtochter der auf Gutow angemessenen Familie v. Gutow heiratete. (1) In dem Prozeß um das halbe Necheln gab Achim Berner zu Necheln 1583 an, daß der erste Berner auf Gutow Heinrich hieß.  Dies kann nur der Sültener sein, besonders wenn man die spätere Vererbung von Sülten an die Zaschendorfer und an die Schimmer Linie vergleicht.
    (Es gab auch später noch eine Familie v. Gutow auf Niekrenz. - Die im meckl.  Jahrbuch 11 S. 443 als von Gutow bezeichneten Gottschalk, Hermann und Hinrich, die 1430 Gutow verkauften, waren keine von Gutow, sondern Berner.)
    Heinrich kann als Brüder gehabt haben: Henneke, der 1368 aus Wismar verwiesen wird (Urk. 16), und Peter, der 1373 (Urk. 21) zu Wismar in einer Geldsache genannt wird und 1393 wohl schon tot war, da in diesem Jahr seinen kleinen Sülten ein Grundstück zu Wismar verpfändet wurde (Urk. 99).  Doch ist die Stellung dieser beiden Berner zu der ritterbürtigen Familie sehr fraglich.
Heinrich Berner zu Sülten und Gutow, der wahrscheinlich auch schon Neperstorf besaß, hatte drei Söhne: Claus, Johann und Otto.  Wir wollen erst die beiden letzten besprechen, da sie bald abgetan sind, Claus dagegen ah Stammvater der beiden großen späteren Linien besser in Verbindung mit seinen Nachkommen behandelt wird.
    Johann, Sohn Heinrichs, war Kleriker des Bistums Schwerin und als solcher am 15.  November 1410 (Urk. 39) zugegen, als der Präzeptor des Klosters zu Tempzin die Einkünfte aus Jülchendorf zu Memorien-Zwecken bestimmte. Daß er 1417 (Urk. 43) zusammen mit dem Ritter Nikolaus Reventlow für die Herzöge Johann und Albrecht von Mecklenburg an Heinrich und Johann Moltke eine größere Geldzahlung leistete, läßt Ruf nahe persönliche Beziehungen zu den Herzögen, vielleicht auf eine beamtliche Stellung Johann Berners schließen.
    (Der Jo.  Berner, presbyter seeiilaris, der 1409 in Lübeck lebte, ist mit diesem Job.  Berner nicht identisch.  Jener gehörte wohl der Lübecker Familie an.)
    Sein Bruder Otto kommt vier Mal in den Urkunden vor. (Urk. 37, 47, 52 u. 54).  Am 6.  Januar 1407 ist er u. a. mit seinem älteren Bruder Claus Treuhänder beim Verkaufe von Zahrenstorf seitens Joachims v. Plessen an das Kloster Tempzin..  Dann ist er am 29.  September 1420 wieder in einer Zahrenstorfer Angelegenheit Zeuge und wird als zu Neperstorf wohnhaftig bezeichnet.  Er hat dann seinen Wohnsitz nach Gutow verlegt, wo er 1428 sich mit seinem Nachbar Curd v. Plessen zu Damshagen wegen eines Teiches vergleicht.  Gutow wird auch Ottos Wohnsitz genannt, als er am 14.  Mai 1430 neben seinem Neffen Hermann Berner Zeuge einer Rechtshandlung ist, die unweit Gutow belegene Güter betrifft.
    Otto hatte einen Sohn Martin, der zu Neperstorf wohnte und am 13. November 1455 (Urk. 63) mit seinem Vetter (Vaterbrudersohn) Heinrich Berner als Zeuge mitsiegelte, als seine Großvettern Gottschalk und Haus Berner zu Schimm aus diesem Gute Hebungen verkauften.  Martin ist vor 5. Dezember 1465 gestorben und hat wohl keine lehnsfähige Leibeserben gehabt.  Denn sein Gut Neperstorf fiel nachher an die Söhne seiner Vettern, nämlich an Martin zu Zaschendorf und an die Weseliner Linie je zur Hälfte. Über den Verbleib der von Martiiis Vater Otto Berner besessenen Hälfte Gutows ist nichts überliefert.  Die Quitzows werden auch diesen Teil Gutes erworben haben.
    § 4a - Wir kommen jetzt zu dem ältesten Sohn Heinrichs zu Sülten: Claus und seiner zahlreichen Nachkommenschaft.  Dieser wohnte hauptsächlich in Sternberg, das in jener Zeit Residenz der Herzöge von Mecklenburg-Stargard war, dadurch eine größere Bedeutung hatte und viele Edelleute als seine Einwohner zählte, die außerhalb der Stadtjurisdiktion neben der Fürstenburg in der Ritterstraße ihren Rittersitz hatten.  Einen solchen erwarb Claus 1399 von Henning von Pressentin, und dieses Grundstück war im Besitz der Bülower Barner noch zu Lebzeiten des Sternberger Präpositus Frank,') der 1756 starb.  Es ist wohl identisch mit dem Hause, das der Landrat Magnus Friedrich v. Barner in Sternberg besaß und in dein er 1792 sein Leben beschloß. - Von demselben Henning v. Pressentin hatte Claus Berner im Jahre 1397 dessen Besitz in Kobrow erworben (Urk. 32), und auch dieser blieb bei der Bülower Linie bis 1754, als er gegen die fürstliche Schulzenhufe in Eickelberg von Magnus Friedrich v. Barner umgetauscht wurde. - Vor dem Pfanderwerb der Bede aus Kaarz und des höchsten Gerichts über Kaarz und über Hof Weselin - (Weselin existiert heute als Ortschaft nicht mehr und lag auf der rechten der Warnow bei Kaarz.) - den Claus 1416 machte (Urk. 42), scheint er vorher schon Fuß gefaßt zu haben in Weselin, da er nach einer jetzt nicht mehr erhaltenen, von 1410 datierten Urkunde, die aber um 1717 noch vom Schweriner Archivar Job.  Schultz bei Gelegenheit seiner Forschungen über die Familie v. Barner exzerpiert ist, Knappe zu Weselin heißt.  Nach jener Urkunde verpfändete Claus Berner am Geburtstage Mariä (8.  September) 1410 dem Meister und Bedeger des Klosters Tempzin gegen 50 Mark lübisch sein Gut Penzin.  Er wird wahrscheinlich zuerst den Hof Weselin ohne das Recht der höchsten Gerichtsbarkeit erworben und auch da zur Einrichtung der Wirtschaft eine Zeit lang gewohnt haben.  Er hat dann später die höchste Jurisdiktion zu erworben, zuerst pfundweise , dann zu erblichem Besitz.  So wird es auch bei Kaarz gewesen sein, an weichem Dorfe er nach und nach immer mehr Rechte erworben haben wird.  Vielleicht ist dieser successive Erwerb auch erst: von seinen Nachkommen geschehen.  Claus' Urenkel Martin hatte jedenfalls zu Kaarz drei oder vier Bauerhöfe zu vollem Eigentum.  Auch Penzin war schon 1410 Barnerscher Besitz. Genannter Martin hatte vier Bauern in Penzin.  Die von Claus 1413 erworbenen Hufen in Laase scheinen sich nicht lange bei der Familie Barner gehalten zu haben.
    Von größter Wichtigkeit war der Erwerb des Gutes Schimm 1427. (Urk. 51).  Obgleich das Gut eigentlich Claus' Sohne Hermann durch dessen Heirat mit der Schimmer Erbtochter Dorothea Hoseke zufiel, so wurde doch der Lehnbrief auf den Vater Claus und seine rechten Erben ausgestellt.  Es ist jedenfalls geschehen, um den Besitz der Familie mehr zu sichern.  Denn für den Fall des Absterbens Hermanns ohne lehnsfähige Deszendenz traten jetzt, wo Claus belehnt war, Hermanns Brüder und deren Nachkommen in die Lehnsfolge.  Diese weise Vorsicht der Belehnung von Claus statt des eigentlich berechtigten Hermann hat später Anlaß gegeben, daß der erste Zaschendorfer Martin Berner, der Enkel von Claus, sich 1476 bei Ausstellung eines neuen Lehnbriefes mitbelehnen ließ und dann 1481 als tatsächlich auf die Hälfte von Schimm Berechtigter auftrat, und daß seine Enkel und seine Urenkel einen langen Prozeß um das halbe Schimm führten. (Vgl. § 9). - Wenn auch Claus sich belehnen ließ mit Schimm, so war doch von Anfang an der eigentliche Herr und Besitzer daselbst Hermann.
    Nach einer nicht erhaltenen Urkunde (Urk. 38), die aber um 1570 bei der.  Visitation der Sternberger Kirchen von dem Kirchenvisitationsotar Clandrian registriert ist und die wohl kurz vor 1410 ausgestellt war, schuldete Claus Berner zu Sternberg 5 Mark jährlich einem geistlichen Leben zu Sternberg. Dagegen tritt in einer Urkunde vom 3. April 1418 (Urk. 44) Claus als Gläubiger des Klosters Tempzin auf, indem er über die Abtragung einer Schuld von 200 Mark, also einer für damalige Zeiten recht bedeutenden Summe, Quittung erteilt.  An der Urkunde hängt das Siegel von ihm.  Auf der Rückseite der Urkunde ist von späterer Hand (jedenfalls bei Registrierung der Kloster-Urkunden zur Erleichterung, um nicht immer in die Urkunde selbst hineinzugehen) geschrieben: Littera recognicionis super II marcis solutis Merten Berner.  Daß Merten statt Claus geschrieben ist, beruht jedenfalls auf einer Flüchtigkeit des Schreibers, dem damals Merten geläufiger war.
    Als Zeuge bezw.  Treuhänder wirkte Claus wiederholt mit bei Rechtshandlungen, wo das Antonius-Kloster zu Tempzin Partei war, nämlich am: 30. Aug. 1387, 12.  Juli 1398, 24.  Juli 1398, 5. April 1400 (2 Mal), 6. Januar 1407 und 15.  Januar 1420. (Urk. 26, 33 bis 37, 45).
    Claus ist gestorben nicht lange vor dem 18.  Oktober 1429, da an diesem Tage (Urk. 53) seine ihn überlebenden Söhne sein Werk einer Stiftung an die Vikareien zu Sternberg vollendeten, woran er wohl durch den Tod verhindert worden war.  Wir ersehen aus dieser Stiftung noch, daß Claus auch Besitzung in Buchholz (im Amt Mecklenburg) hatte.
    Von seinen fünf Söhnen: Tönnies, Gottschalk, Otto, Hermann und Heinrich war Tönnies schon vor ihm (Claus) gestorben.
    Tönnies (Antonius) Berner kommt in den Urkunden 1429, und 1425 vor (Urk. 48 und 50).  Er wohnte zu Gutow.  Dieser Bernersche Besitz war ja, wie wir gesehen haben, von Heinrich zu Sülten erworben und seinen Söhnen Claus und Otto je zur Hälfte hinterlassen.  Otto wählte Gutow zu seinem Wohnsitz, während Claus, wohl durch seinen andern großen Grundbesitz in der Sternberger Gegend dort zurückgehalten, seinen Anteil von Gutow seinem ältesten Sohne Tönnies zum Wohnen und Nutznießen überließ, ohne dabei sein Eigentum daran aufzugeben.  Als Tönnies vor seinem Vater starb, fiel der von ihm bewohnte und genutzte Hof, wozu Anteile an Greschendorf und Reppenhagen gehörten, wieder voll seinem Vater Claus zu, und als auch dieser 1429 aus dem Leben schied, verkauften 1430 seine damals noch lebenden Söhne Gottschalk, Hermann und Heinrich (Otto war auch bald nach dem 18.  Oktober 1429 verschieden) diesen Hof mit den genannten Anteilen an Johann v. Quitzow. (Urk. 55).  Der Verkauf geschah ohne Berücksichtigung der Kinder des Tönnies Berner, die ja an Stelle ihres Vaters Mitlehnserben für Gutow waren.  Dieser Umstand wird es gewesen sein, worauf später ein Enkelsohn von Tönnies: Martin seinen Anspruch auf Gutow in einem Prozeß gegen die v. Quitzows als damalige Besitzer des Gutes gründete.
    Tönnies hatte zwei Söhne und eine Tochter: Martin, Johann und Silo. Martin wurde der Begründer der noch heute blühenden Zaschendorfer Linie. Von ihm wollen wir in § 5 sprechen.
    Johann, Sohn des Tönnies (wie wir annehmen), war Geistlicher und zugleich herzogliclier Beamter.  Aus den vielen Urkunden (Urk. 75, 90, 95, 96, 101, 102, 107, 111, 112, 115, 117, 118, 126, 127, 128, 130, 133, 134, 134a, 140, 156), die über ihn erhalten sind, ersehen wir, daß er im geistlichen, wie weltlichen Leben eine bedeutende Rolle gespielt hat während seines langen Lebens.  Er wurde im April 1455 in die Matrikel der Universität Rostock eingetragen und wurde nachher Pfarrer in der Stadt Gadebusch, genoß daneben noch Einkünfte ans Vikareien zu St. Jürgen und St. Marien in Wismar und wurde bei vorgerücktem Alter auch Domherr des Lübecker Kapitels, ohne dadurch seine vorigen Pfrtinden zu verlieren.  Daneben diente er seinen Landesherrn in weltlichen Sachen zunächst (1465) als herzoglicher Schreiber oder wie man heute wohl sagen würde als Sekretär.  Dann ward er Amtmann der Vogteien Gadebusch (1475) und Grevesmühlen (1478).  Als herzoglicher Pate wurde er bei wichtigen Staatsaktionen und sonstigen Angelegenheiten von den Herzögen gern und oft verwendet.  So spielte er 1487 und 1491 neben fürstlichen Gesandten, hohen geistlichen Wurdenträgern und den Angesehensten des Adels eine Vermittlerrolle in den Streitigkeiten zwischen den mecklenburgischen Herzögen und der Stadt Rostock, als diese sich der Errichtung eines Domstifts an der Jakobikirche zu Rostock widersetzte, aber nach wiederholten Unruhen und kriegerischen Wirren doch die Errichtung des Stifts
zulassen mußte.  Auch einem landständischen Schiedsgericht gehörte Johann Berner an, das 1491 tagte, um den Streit zwischen den Herzögen und den v. Maltzaus wegen landesherrlicher Gerechtsame an Maltzanschen Gütern zu untersuchen.  Als Schiedsrichter wirkte er auch 1498 bei einem Vergleich zwischen dem Kloster Broda und der Stadt Neubrandenburg wegen der Fischerei in der Tollense. Bezeichnend für seine angesehene Stellung war, daß der Streit zwischen dem Bischof von Ratzeburg und der Geistlichkeit zu Wismar wegen Zehnten in Johanna Wohnung zu Gadebusch 1483 durch einen Vertrag geschlichtet wurde.  Und noch sonst treffen wir ihn bandelnd angeführt in der Zeit zwischen 1465 und 1513.  Johann muß nicht lange vor dem 7. Aug. 1513 gestorben sein, da an diesem Tage über seinen Nachlaß verfügt wird.
    Seine Schwester Sile (oder Tzile, Czile, Silige, wohl eine Abkürzung von Caecilie) gehörte dem Konvent des Klosters Neukloster an.  Von 1465 bis 1489 begegnet sie als Unterpriorin, dann 1495 als Priorin.  Sie wird zwischen 1495 März 29 und 1497 Dez. 4 gestorben sein, da an letzterem Tage Irmgard von der Lühe Priorin und Marta Bibow Unterpriorin ist. (Urk. 74, 76, 77, 80, 89, 104, 113, 120, 124).
    Wir kehren jetzt zu den Söhnen von Claus zu Sternberg zurück.  Dem vor dem Vater verstorbenen Sohne Tönnies folgte dem Alter nach Gottschalk, der Pfarrer zu Sternberg war und in den Urkunden 1416, 1429 und 1430 vorkommt (Urk. 41, 53, 55).  Der nächstfolgende Bruder Otto lebte noch 1429, als die Brüder die väterliche Stiftung zu Sternberg ordneten (Urk. 53), war aber schon 1430 nicht mehr dabei, als seine andern lebenden Brüder Gottschalk, Hermann und Heinrich ihren vom Vater ererbten Anteil an Gutow verkauften; Otto wird also inzwischen wohl gestorben sein.  Der jüngste von Claus Söhnen Heinrich (Urk. 53, 55, 57, 58, 63) wird angeführt bei den eben genannten Handlungen von 1429 und 1430, erscheint 1440 Aug. 27 als Zeuge, ebenso 1441 Oktober 16.  Er wird von dem väterlichen Grundbesitz das Haus in Sternberg geerbt haben. 1455 Nov. 13 wird er als zu Sternberg wohnhaft aufgeführt.
    Sowohl von Otto, als auch von Heinrich können wir annehmen, daß sie keine männliche Nachkommenschaft hinterlassen haben.  Heinrichs 3ternberger Hausgrundstück vererbte wohl auf seinen Neffen Martin, da es bei dessen Nachkommen, wie schon erwähnt, noch im 18.  Jahrhundert war.
    Der vierte und vorjüngste Sohn des Claus Berner zu Sternberg Hermann, von dessen Heirat mit der Erbtochter von Schimm wir schon prachen, ist der Stammvater der Schimm-Weseliner Linie der Barner geworden und daher in dem späteren Abschnitt (§ 37), der diesen Zweig behandelt, zu besprechen.
    Obwohl ja Hermann der Generation nach eine Stufe höher steht, als Martin, der Begründer der Zaschendorfer Linie, so ist diese Linie doch als die ältere zu betrachten, da Martins Vater Tönnies der ältere Sohn von Claus, dem nächsten gemeinsamen Stammvater beider Linien, gewesen ist. Wir wollen daher auch die Zaschendorfer Barner als die Glieder des älteren Zweiges zuerst behandeln.

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