§ 17 Ewald von Blücher und sein Sohn Hans
Es vergehen 14 Jahre, bis uns wieder ein pommerscher von Blücher begegnet;
und die Taufnamen, welche die nächsten beiden führen, Ewald (1466-1486)
und Venz (d. i. Vincenz) 1468, kommen hier zum ersten Male in der Familie
von Blücher vor. Sie sind wohl von mütterlicher Seite her
eingedrungen, bürgern sich aber neben den alten Namen der Stammväter,
Hermann und Ulrich, dauernd ein. Ob sie sich beide in einer einzigen
benachbarten Familie bei einander fanden, vermögen wir nicht zu sagen;
sie möchten sonst nicht allein über die Abkunft der Mutter Aufschlüsse
geben, sondern auch darüber Gewissheit, ob Venz ein Bruder Ewalds
war, oder nur sein Vetter.
Dürften wir freilich den Ahnentafeln der pommerschen
Linie aus dem 17. Jahrhunderte ohne weiteres vollen Glauben schenken,
so wären mir über Ewalds Eltern nicht in Ungewissheit; denn jene
nennen den Vater Ulrich von Blücher, und bezeichnen die Mutter als
eine von Heydebreck aus dem Hause Klempenow. Dieser Ulrich von Blücher,
der hiernach also noch zur sechsten Generation des Hauses Daberkow hinzuzufügen
wäre, wird nun allerdings in Urkunden nie genannt; aber Familienurkunden
haben auch die Namen der andern Vettern und Brüder nicht auf unsere
Zeit gebracht, wir kennen Hermann den jüngeren und Bernhard ja auch
nur aus Pfandbriefen ihrer Nachbarn; und wie es der Zufall gewollt hat,
dass diese auf uns gekommen sind, so dürfte man es ebenso dem Zufall
beimessen, wenn Urkunden, in denen der Name Ulrichs stand, untergegangen
wären. Andererseits kann man aber gerade in Bezug auf die ältesten
Ahnherren in Ahnentafeln bekanntlich nicht vorsichtig genug sein.
Die späteren Nachkommen kannten aus der Ueberlieferung wohl die Namen
des Stammvaters des ganzen Geschlechtes oder ihres Hauses, aber sie wussten
oft nicht mehr genau den Abstand von ihnen anzugeben und stellten ihn an
die Spitze der ihnen bekannten Ahnen; auch blieb die Erinnerung an ehemalige
Verschwägerung in den Familien wohl lebendig, oder ward auch durch
die Verbindung zweier Wappen auf Särgen und an Kirchenstiihlen u.
s. w. bezeugt, aber die Namen der Personen verwirrten sich im Gedächtnisse
der folgenden Geschlechter. Z. B. ist es, wie weiterhin gezeigt werden
soll, anscheinend ganz richtig, wenn die Ahnentafel der Lehsener Linie
(aus dem 17. Jahrhunderte) einen Wipert von Blücher als Ahnen
nennen; aber während dieser Stammvater jener Linie um 1300 gelebt
hat, steht er in der Ahnentafet als der Vater des ältesten damals
noch bekannten Ahnen, in einem Zusammenhange, durch welchen er in die zweite
Hälfte des 15. Jahrhunderts gerückt wird. Immerhin
könnte also Ulrich von Blücher auf Trado, den das Haus Daberkow
im 17. Jahrhundert als den Vater des urkundlich bezeugten Ahnen Ewald
in den Ahnentafeln aufführte, mit einem älteren Ahnen gleiches
Taufnamens zusammenfallen, vielleicht ganz mit dem Stammvater des ganzen
Geschlechts von Blücher. Dazu kommt, dass weder Ulrichs angeblicher
Wohnort Trado, d. i. Gross-Dratow bei Waren, noch die Herkunft seiner Gemahlin,
einer angeblichen von Heydebreck aus dem Hause WeissenKlempenow, richtig
angegeben sind.
Wir wollen nicht in Abrede nehmen, dass eine Verwandtschaft
zwischen den Familien von Blücher und von Heydebreck die neben einander
auf Daberkow und Bartow sassen, in jenen Zeiten Statt gefunden habe.
Vielleicht erklärt sich aus einer solchen die Bürgschaft Bernhard
von Blüchers für Heinrich von Heydebreck im Jahre 1442; und der
Umstand, dass Heinrich von Heydebreck 1460 zu Daberkow sesshaft war, lässt
vermuthen, dass er als Pfand für seiner Mutter oder seiner Frau Heiratsgat
einen Antheil an jenem Gute empfangen hat. Andererseits findet sich
später Blücherscher Besitz in Bartow, einem Heydebreckschen,
zum Schlosse Klempenow gehörigen Lehn, dessen Erwerbung uns verborgen
bleibt. Möglicher Weise zog man auch aus Ewald von Blüchers
Taufnamen den Schluss, dass er denselben jenem Ewald von Heydebreck zu
Klempenow, der in Urkunden von 1449-1497 vorkommt, verdanke, und man hat
daraus dann weiter gefolgert, dass Ewald von Blüchers Mutter aus dem
Geschlechte Heydebreck stammte. Aber mag nun Bernhards Schwester,
oder seine Gemahlin, oder mag seine Mutter dem Geschlecht der von Heydebreck
angehört haben, die Mutter Ewalds war nach einer andern Tradition,
die mindestens über 100 Jahre älter ist als die Daberlower Ahnentafeln,
eine von Kamptz - aus dem Hause Gross-Dratow.
Am Sonntage nach Mai-tini 1566 schrieb nämlich
die ehrwürdige, schon hochbetrage Aebtissin Anna von Kamptz zu Ivenack
an ihren Vetter Ewald von Kamptz auf Gudow einen merkwürdigen Brief
über ihre Verwandtschaft. Unter andern Mittheilungen meldet
sie auch:
"dat ick berichtet hin, dat olde Ewalt Karnptze
vnnd olde Hermann sin Bröder gewesen,
hebben ene Suster, Margarethe genandt, gehadt, de
is einem Blucher geuen, die andere
Schwester vndt Bröder syn junk gestorben.
De sulue Margaretlie Kamptzen isz der Junkfern,
so hier ihme Kloster war, Grottmoder gewesen, vnndt
deszer beiden Blucher Ewaldt vnndt
Frantzen (lies: Fentzen) Oldermoder."
Da nun urkundlich feststeht, dass Ewald und Venz Blücher, die
Zeitgenossen jener Aebtissin, Enkel jenes ersten Ewald von Blücher
waren, so ist des Letzteren Mutter also nicht eine von Heydebreck, sondern
Margarete von Kamptz gewesen, die Schwester Ewalds und Hermanns von Kamptz,
welche in einer Urkunde vom Jahre 1444 als Männer con mittleren Jahren
erscheinen. Die Richtigkeit der ohnehin ganz unverdächtigen
Angabe der Aebtissin vorausgesetzt dürfen wir uns dann den Namen Ewald
in dem Daberkowschen Hause v. Blücher aus der Gevatterschaft des Oheims
Ewald von Kamptz erklären. Die Ehe der Margarete von Kamptz
mit einem der von Blücher mag aber, nach Ewald von Blüchers Alter
zu schliessen, schon um 1425 geschlossen sein; es begreift sich daher,
dass gerade Henning und Eckhard von Kamptz, der Vater und der Oheim Margaretens,
den Ankauf des halben Dorfes Marin im Jahre 1427 zu Stande bringen halfen,
und dass die von Blücher etwa um dieselbe Zeit, vielleicht eben um
das Geld zum Ankaufe der ihnen zur Arrondirung ihres Besitzes wünschenswerthen
zweiten Hälfte von Marin zu erlangen, Schwasdorf, das ihrem Stammgute
Daberkow so fern lag, an den Schwiegervater des einen von Blücher,
Henning von Kamptz, veräusserten.
Gross-Dratow war übrigens damals längst
das Stammgut aller von Kamptz; wenn Henning von Kamptzens Schwiegersohn
von Blücher dort wirklich Antheil am Besitz gehabt hat, so könnte
es höchstens ein Pfandbesitz für den Brautschatz von ganz vorübergehender
Dauer gewesen sein. Höchst wahrscheinlich aber verwechselte
die Tradition die Heimat der väterlichen und der mütterlichen
Ahnen, Schwasdorf und Gross-Dratow.
Aber auch in dem Namen des Ahnherrn, Ulrich, liegt
dann vielleicht eine Verwechslung vor. Denn es ist kaum denkbar,
dass dieser Gemahl der Margarete von Kamptz 1427, in der Urkunde über
Marin, nicht miterwähnt sein sollte. Das Wahrscheinlichste ist
uns, da von den drei 1427 erwähnten Blücher der alte Hermann
schon seines Alters wegen, und Nicolaus deshalb, weil sein Name sich in
der Familie nicht eingebürgert hat, nicht wohl in Betracht kommen
können, dass der "lange" Hermann der Gemahl der Margarete von Kamptz
und der Vater Ewalds von Blücher war.
Venz Blücher, des ersten Ewalds Bruder oder
Vetter, der nur 1468 einmal, im Gefolge des meklenburgischen Herzogs, genannt
wird, scheint ohne Nachkommen, oder doch ohne Söhne verstorben zu
sein, so dass von Ewald alle folgende Generationen der pommerschen Linie
abstammten. Sicher war Ewald der einzige Besitzer der pommerschen
Güter, als zu Wolgast am 6. Juli 1486 Herzog Bogislav X., seit, 1478
der Herrscher über ganz Pommern, "ein vnd sinen rechten manliken liueseruen"
"sine erue vnd lehn, alse he dat in vnsen landen hefft, nemlikenn gantz
Daberkowe, XII houen vnd twe katen to Pritzenowe vnd druttehalue houe to
Bartkowe" (Bartow), verlieh oder vielmehr bestätigte. Wäre
aber Hans von Blücher, der zunächst nach Ewald, zuerst 1493 im
Besitze von Daberkow genannt wird, nicht Ewalds Sohn gewesen, so würde
er in jenem Lehnbriefe über das Stammgut mitgenannt sein müssen.
Die Ueberliefemug der Familie, welche Hans für einen Sohn Ewalds ausiebt,
gewinnt hierin und in den Besitzverhältnissen also ihre Bestätigung
Dieser erste pommersche Lehnbrief ist in mancher
Hinsicht interessant. Wir heben nur hervor, dass die mekenburgischen
Vettern darin gar nicht erwähnt werden und nicht die Gesammthand empfangen;
wir lassen jedoch dahin gestellt, ob Ewald seiner Verwandtschaft mit ihnen
nicht mehr achtete oder kundig war, oder ob sie ohne seine Schuld von der
pommerschen Lehnkammer deshalb ausgeschlossen wurden, weil sie nicht von
dem ersten Erwerber des pommerschen Lehns abstammten - ein Grundsatz, welcher
zu Bogislavs X. Zeit in Pommern befolgt ward. Wir müssen ferner bekennen,
dass wir nicht wissen, wann die ersten Stücke in Pritzenow und Bartow
in Blücherschen Besitz gekommen sind. - Endlich rühmtl Herzog
Bogislav "mannichfaldige truwe, willige Denste", "de vns de genante Blucher
vaken (oft) vnd manch mal gern gedan hefft"; und wenn dies
auch nur die übliche Formel der Lehnbriefe war, so ist doch so
wenig von Ewalds Leben zu ermitteln, dass man auch seine pffichtmässig
geleisteten Lehndienste nicht weiter verfolgen kann. Das grosse Ansehen,
dessen sich die von Blücher auf Daberkow im 16. Jahrhundert erfreueten,
und der Rang der Schlossgesessenen, den man ihnen (auch schon vor der Erwerbung
der Herrschaft Plate) zuerkannte, lassen vermuthen, dass auch ihre Vorfahren
den übrigen Adelsfamilien Vorpommerns, die solcher Auszeichnung würdig
erachtet wurden, nicht nachgestanden haben; aber ihre Theilnahme an Liegen
und andern Staatshändeln ist nicht aus den erhaltenen oder zugänglichen
pommerschen Urkunden zu erkennen. Aus diesem Grunde gehen wir auf
die früherere Geschichte Pommerns, und namentlich jener Gegend, in
denen das Blüchersche Stammgut lag, hier nicht näher ein.
Auch die pommerschen Lande hatten alles Ungemach, welches die staatliche
und sociale Zerrüttung in den letzten Zeiten des Mittelalters mit
sich brachte. reichlich gekostet; aber gegen das Ende des 15. Jahrhunderts
hatten sie das Glück, nicht nur unter einem Fürsten wieder vereinigt
zu werden, sondern in eben diesem, dem Herzoge Bogislav X., auch einen
Herrscher zu finden, der, mit Kraft und Klugheit zugleich in seltenem Maße
ausgerüstet, das landesherrliche Ansehen wieder herstellte, Ordnung
und Rechtspflege wieder kräftigte und durch einen regelmässigen
und sparsamen Haushalt Unabhängigkeit von der Willkür seiner
Stände erstrebte, endlich auch durch seine äussere Politik seinem
Volke dauernden Frieden mit allen seinen Segnungen gab. Wohl musste
auch er Anfangs (1479) das Lehnsverhältniss zu Brandenburg, das so
viele Fehden hervorgerufen hatte, noch anerkennen; aber durch seine Festigkeit
erlangte er im Pyritzer Vertrage vom 26. März 1493 gegen das Zugeständniss,
der Eventual-Succession in Pommern an die Markgrafen von Brandenburg die
Befreiung von der Lehnsempfahung für sich und sein Haus.
Doch hat Ewald von Blücher nur noch den Anfang
der langen Regierung Herzog Bogislavs erlebt. Als die pommerschen
Stände auf jener Versammlung zu Pyritz, 26. März 1496, zu jenem
Vertrage ihre Zustimmung gaben, erschien unter diesen nicht mehr Ewald,
sondern schon sein Sohn Hans von Blücher; und eben dieser war auch
am 31. December 1500 zu Pasewalk als die pommerschen Stände aufs neue
den Kurfürsten Joachim von Brandenburg der Eventual-Succession versicherten
Was wir von Ewald sonst noch zu berichten haben,
beschränkt sich auf die oben erwähnten urkundlichen Nachrichten
über den Verkauf des Dorfes Ave und der 26 Hufen zu Marin und auf
die Angaben über sein Haus.
Die Ahnentafeln der pommerschen Linie der von Blücher
nennen als Ewalds Gemahlin Dorothea von Walsleben aus dem Hause Leistenow,
und, wie bereits bemerkt ist, als seinen Sohn und den Erben seiner Güter
Hans von Blücher, auf den wohl der Taufname des mütterlichen
Grossvaters, Hennings von Kamptz, übergegangen war. So oft Hans
in Urkunden genannt wird, Brüder werden nie erwähnt, auch nicht
in den Lehnbriefen.
Auch von Töchtern Ewalds giebt es keine urkundliche
Nachricht. Doch berichtet wie wir sahen, die Ivenacker Aebtissin
Anna von Kamptz, Margarete von Kamptz, Ewalds Mutter, die Grossmutter einer
Nonne im Kloster Ivenack gewesen sei, und zwar in einem solchen
Zusammenhange, dass man diese Nonne für die Tochter Ewalds (nicht
für seine Schwester) halten muss. Die Aebtissin erzählt
ferner 1566 so, dass man annehmen muss, sie habe diese Nonne noch gekannt;
die Letztere muss also wohl den Anfang des 16. Jahrhunderts noch erlebt
haben.
Uebrigens ist diese Klosterjungfrau, wie es scheint,
nicht die erste Tochter des Daberkowschen Hauses, welche wir in die Stammtafel
aufnehmen können. Die alte, angesehene Adelsfamilie von Wakenitz
in Vorpommern nennt als ihre Ahnfrau und als Gemahlin des Haus von Wakenitz
eine Elisabeth von Blücher aus Daberkow, leider freilich, ohne auch
deren Eltern angeben zu können. Jener Haus von Wakenitz lebte
noch 1503. "Olde Hans, tho Clevenow, Tomas, Albrecht junge Hans und
Gerth, vedderen und brödere de Wakenitze", empfingen nämlich
am Donnerstage in den Pfingsten 1503 vom Herzoge Bogislav X. einen Lehnbrief
über ihre Güter "Trissow, Kisow, Nigendorpe, Czernewantze, Wustenie,
Candelin, Czemmin, Gotzlowe, Parsowe und Clevena". Hieraus geht freilich
zunächst nur hervor, dass "olde" Hans zur Unterscheidung vom "jungen"
Hans, seinen Zunamen erhielt; aber er hatte damals auch bereits wirklich
ein hohes Alter erreicht. "Hans Wakenitze, knape, to Trissow wanaftigh",
verfügte nämlich schon 1458 selbständig über sein Vermögen,
und wir finden ihn dann bei dem Herzog Bogislav in hohem Ansehen. 1480
empfing er erledigtes Lehugut zu Czemmin und 9 Hufen zu Clevenow, 1484
und 1489 aber als Rath, Hauptmann und Vogt die Schlösser, Städte
und Vogteien Grimmen und Tribsees. Hiernach ist Hans von Wakenitz
als ein Zeit- und Altersgenosse Ewalds von Blücher, und Elisabeth
von Blücher, Hans Wakenitzens Frau, nicht als eine Tochter Ewalds,
sondern als seine Schwester oder Cousine zu trachten.
Weniger noch als von Ewald ist von dessen Sohn und
Nachfolger Hans (1493 - 1508), dem neuen Stammvater der pommerrchen Linie,
zu berichten. Seine Theilnahme an den Landtagen zu 1493 und zu Pasewalk
1500 ist schon erwähnt; sonst ist von ihm nicht bekannt dass er sich
mit öffentlichen Angelegenheiten beschäftigt habe. Den von den
Verfahren ererbten Güterbesitz in Meklenburg hat er sich vom Herzoge
Magnus (+ 1503) und später von dessen Söhnen den pommerschen
vom Herzoge Bogislav am 30. October 1505 bestätigen lassen 547.
Dieser pommersche Lehnbrief deutet auf dieselben Güter wie jener erste,
den Ewald 1486 erhalten. Neue Leben hatte also Hans bis dahin nicht erworben;
wohl aber ein bereitete er doch eine Erweiterung des Besitzes vor, indem
er, wie aus dem herzoglichen Willebriefe vom 28. October 1505 zu
ersehen ist, von Walther und Ulrich von Walsleben, zum Werder und zu Wodarge
erbgesessen, 2 Höfe mit 6 Hufen und 3 wüste Katenstätten
zu Pritzenow um 500 Mark Sundisch zu Pfand nahm.
Einige andere Urkunden, in denen Hans von Blücher
genannt sind Pfandverschreibungen des Henning Voss zum Lindenberg, des
Heinrich Heydebreck zu Klempenow und des Claus Walsleben zu Wodarge, denen
er sich als Mitgelober gefällig erwies. Der letzte dieser Briefe,
vom 1. Juli 1507 datirt, ist zugleich das letzte Lebenszeichen Johanns
von Blücher. Er ist vielleicht noch im Herbst d.J., wahrscheinlicher
aber in der ersten Hälfte des Jahres 1508 verstorben. Denn weil
Johann "in Gott verstorben sei", bat am 4. August 1508 Herzog Bogislav
von Pommern die meklenburgischen Herzoge um einen Lehnbrief für dessen
Söhne.
Allem Anscheine nach hat Hans von Blücher kein
hohes Alter erreicht; er hinterliess unter der Vormundschaft seiner Frau,
Anna, geb. von Bonow (nach den Ahnentafeln aus
dem Hause Turow), sechs Söhne, Ewald, damals schon im Dienste Herzog
Bogislavs, Peter, Hermann, Tönnies (Anton), Venz und Asmus.
Diese Söhne lernen wir zum Theil aber nur aus
dem Lehnbriefe kennen, den ihnen, wohl auf Grund der erwähnten, von
Ewald überbrachten Fürbitte des Herzogs Bogislav, die meklenburgischen
Herzoge schon am 16. August 1508 über die auf sie verstammten Besitzungen
in Meklenburg, jene 14 Hufen zu Marin und die Schmorter Mühle ertheilten.
Mehrere von ihnen hat die Mutter noch vor sicht hinsterben sehen, Hermann
und Asmus waren sicher am 16. März 1515 nicht mehr am Leben; Peter
bezog am 26. April 1515 die Universität Rostock, später wird
auch er nicht mehr genannt, jedenfalls ist er vor dem 30. Januar
1522 verstorben. An diesem Tage kornmt aber auch Tönniges zuletzt
vor, fortan erscheinen Ewald und Venz allein noch als Besitzer der Daberkowschen
Güter.
Die Mutter war eine sehr tüchtige Frau; ihre
Führung der Vormundschaft hat nicht, wie in ähnlichen Fällen
sonst so oft geschieht, eine Einbusse am Vermögen der Kinder zur Folge
gehabt, vielmehr war die Wittwe bestrebt, den Güterbesitz zu
erhalten und zu vermehren. Zunächst verlängerten "Frau
Anna, nachgelassene Wittwe Hans Blüchers, und ihre Erben" um eine
Erhöhung der Pfandsumme laut fürstlicher Bestätigung vom
14. Januar 1511 den Pfandbesitz des Walslebenschen Antheils an Pritzenow.
Dann erwarben sie vom jungen Kurd von Bonow auf Turow, mit Bewilligung
Herzog Bogislavs vom 18. Juli 1515, um die bedeutende Summe von 4725
Mark Sund., wozu sie freilich eine erhebliche Anleihe machen mussten, die
Hälfte des Dorfes Düwier (bei Loitz) zu einem Pfandkaufe.
Endlich gestattete der Herzog Bogislav am 17. August 1519 dem Joachim von
Bonow auf Turow, an Hans von Blüchers Wittwe im Namen ihrer Kinder
seinen vierten Theil am Hofe Ulrichsdorf (Oelsdorf bei Grimmen?) für
700 Mark und zu Strehlow (bei Grimmen) zwei Höfe mit 4 Hufen um 850
Mark wiederkäuflich zu überlassen.
Dieser Kauf ist die letzte Thätigkeit welche
von der Wittwe Anna von Blücher erwähnt wird. Gelebt hat
sie wohl noch 1521; wenigstens wird in dem mekl. Rossdienstregister
von 1521 auf Marin noch die "Bluchersche" aufgeführt. Bei der Kirche
zu Daberkow erhielt sie sich in freundlichem Andenken, indem sie derselben
ein Häuschen "an der Wietzower Stege" welches sie für sich erbauet
hatte, vermachte.
Die stattliche Reihe von Söhnen, welche Hans
von Blücher hatte, gab wohl Hoffnung, dass sein Haus wieder einen
Schwung nehmen würde; aber von ihnen erreichten doch nur zwei das
kräftige Mannesalter. Mit diesen und den Nachkommen des Venz
von Blücher werden wir uns im andern Bande näher zu beschäftigen
haben.
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