§ 17 Ewald von Blücher und sein Sohn Hans

Es vergehen 14 Jahre, bis uns wieder ein pommerscher von Blücher begegnet; und die Taufnamen, welche die nächsten beiden führen, Ewald (1466-1486) und Venz (d. i. Vincenz) 1468, kommen hier zum ersten Male in der Familie von Blücher vor.  Sie sind wohl von mütterlicher Seite her eingedrungen, bürgern sich aber neben den alten Namen der Stammväter, Hermann und Ulrich, dauernd ein.  Ob sie sich beide in einer einzigen benachbarten Familie bei einander fanden, vermögen wir nicht zu sagen; sie möchten sonst nicht allein über die Abkunft der Mutter Aufschlüsse geben, sondern auch darüber Gewissheit, ob Venz ein Bruder Ewalds war, oder nur sein Vetter.
    Dürften wir freilich den Ahnentafeln der pommerschen Linie aus dem 17.  Jahrhunderte ohne weiteres vollen Glauben schenken, so wären mir über Ewalds Eltern nicht in Ungewissheit; denn jene nennen den Vater Ulrich von Blücher, und bezeichnen die Mutter als eine von Heydebreck aus dem Hause Klempenow.  Dieser Ulrich von Blücher, der hiernach also noch zur sechsten Generation des Hauses Daberkow hinzuzufügen wäre, wird nun allerdings in Urkunden nie genannt; aber Familienurkunden haben auch die Namen der andern Vettern und Brüder nicht auf unsere Zeit gebracht, wir kennen Hermann den jüngeren und Bernhard ja auch nur aus Pfandbriefen ihrer Nachbarn; und wie es der Zufall gewollt hat, dass diese auf uns gekommen sind, so dürfte man es ebenso dem Zufall beimessen, wenn Urkunden, in denen der Name Ulrichs stand, untergegangen wären.  Andererseits kann man aber gerade in Bezug auf die ältesten Ahnherren in Ahnentafeln bekanntlich nicht vorsichtig genug sein.  Die späteren Nachkommen kannten aus der Ueberlieferung wohl die Namen des Stammvaters des ganzen Geschlechtes oder ihres Hauses, aber sie wussten oft nicht mehr genau den Abstand von ihnen anzugeben und stellten ihn an die Spitze der ihnen bekannten Ahnen; auch blieb die Erinnerung an ehemalige Verschwägerung in den Familien wohl lebendig, oder ward auch durch die Verbindung zweier Wappen auf Särgen und an Kirchenstiihlen u. s. w. bezeugt, aber die Namen der Personen verwirrten sich im Gedächtnisse der folgenden Geschlechter.  Z. B. ist es, wie weiterhin gezeigt werden soll, anscheinend ganz richtig, wenn die Ahnentafel der Lehsener Linie (aus dem 17.  Jahrhunderte) einen Wipert von Blücher als Ahnen nennen; aber während dieser Stammvater jener Linie um 1300 gelebt hat, steht er in der Ahnentafet als der Vater des ältesten damals noch bekannten Ahnen, in einem Zusammenhange, durch welchen er in die zweite Hälfte des 15.  Jahrhunderts gerückt wird.  Immerhin könnte also Ulrich von Blücher auf Trado, den das Haus Daberkow im 17.  Jahrhundert als den Vater des urkundlich bezeugten Ahnen Ewald in den Ahnentafeln aufführte, mit einem älteren Ahnen gleiches Taufnamens zusammenfallen, vielleicht ganz mit dem Stammvater des ganzen Geschlechts von Blücher.  Dazu kommt, dass weder Ulrichs angeblicher Wohnort Trado, d. i. Gross-Dratow bei Waren, noch die Herkunft seiner Gemahlin, einer angeblichen von Heydebreck aus dem Hause WeissenKlempenow, richtig angegeben sind.
    Wir wollen nicht in Abrede nehmen, dass eine Verwandtschaft zwischen den Familien von Blücher und von Heydebreck die neben einander auf Daberkow und Bartow sassen, in jenen Zeiten Statt gefunden habe.  Vielleicht erklärt sich aus einer solchen die Bürgschaft Bernhard von Blüchers für Heinrich von Heydebreck im Jahre 1442; und der Umstand, dass Heinrich von Heydebreck 1460 zu Daberkow sesshaft war, lässt vermuthen, dass er als Pfand für seiner Mutter oder seiner Frau Heiratsgat einen Antheil an jenem Gute empfangen hat.  Andererseits findet sich später Blücherscher Besitz in Bartow, einem Heydebreckschen, zum Schlosse Klempenow gehörigen Lehn, dessen Erwerbung uns verborgen bleibt.  Möglicher Weise zog man auch aus Ewald von Blüchers Taufnamen den Schluss, dass er denselben jenem Ewald von Heydebreck zu Klempenow, der in Urkunden von 1449-1497 vorkommt, verdanke, und man hat daraus dann weiter gefolgert, dass Ewald von Blüchers Mutter aus dem Geschlechte Heydebreck stammte.  Aber mag nun Bernhards Schwester, oder seine Gemahlin, oder mag seine Mutter dem Geschlecht der von Heydebreck angehört haben, die Mutter Ewalds war nach einer andern Tradition, die mindestens über 100 Jahre älter ist als die Daberlower Ahnentafeln, eine von Kamptz - aus dem Hause Gross-Dratow.
    Am Sonntage nach Mai-tini 1566 schrieb nämlich die ehrwürdige, schon hochbetrage Aebtissin Anna von Kamptz zu Ivenack an ihren Vetter Ewald von Kamptz auf Gudow einen merkwürdigen Brief über ihre Verwandtschaft.  Unter andern Mittheilungen meldet sie auch:
    "dat ick berichtet hin, dat olde Ewalt Karnptze vnnd olde Hermann sin Bröder gewesen,
    hebben ene Suster, Margarethe genandt, gehadt, de is einem Blucher geuen, die andere
    Schwester vndt Bröder syn junk gestorben.  De sulue Margaretlie Kamptzen isz der Junkfern,
    so hier ihme Kloster war, Grottmoder gewesen, vnndt deszer beiden Blucher Ewaldt vnndt
    Frantzen (lies: Fentzen) Oldermoder."
Da nun urkundlich feststeht, dass Ewald und Venz Blücher, die Zeitgenossen jener Aebtissin, Enkel jenes ersten Ewald von Blücher waren, so ist des Letzteren Mutter also nicht eine von Heydebreck, sondern Margarete von Kamptz gewesen, die Schwester Ewalds und Hermanns von Kamptz, welche in einer Urkunde vom Jahre 1444 als Männer con mittleren Jahren erscheinen.  Die Richtigkeit der ohnehin ganz unverdächtigen Angabe der Aebtissin vorausgesetzt dürfen wir uns dann den Namen Ewald in dem Daberkowschen Hause v. Blücher aus der Gevatterschaft des Oheims Ewald von Kamptz erklären.  Die Ehe der Margarete von Kamptz mit einem der von Blücher mag aber, nach Ewald von Blüchers Alter zu schliessen, schon um 1425 geschlossen sein; es begreift sich daher, dass gerade Henning und Eckhard von Kamptz, der Vater und der Oheim Margaretens, den Ankauf des halben Dorfes Marin im Jahre 1427 zu Stande bringen halfen, und dass die von Blücher etwa um dieselbe Zeit, vielleicht eben um das Geld zum Ankaufe der ihnen zur Arrondirung ihres Besitzes wünschenswerthen zweiten Hälfte von Marin zu erlangen, Schwasdorf, das ihrem Stammgute Daberkow so fern lag, an den Schwiegervater des einen von Blücher, Henning von Kamptz, veräusserten.
    Gross-Dratow war übrigens damals längst das Stammgut aller von Kamptz; wenn Henning von Kamptzens Schwiegersohn von Blücher dort wirklich Antheil am Besitz gehabt hat, so könnte es höchstens ein Pfandbesitz für den Brautschatz von ganz vorübergehender Dauer gewesen sein.  Höchst wahrscheinlich aber verwechselte die Tradition die Heimat der väterlichen und der mütterlichen Ahnen, Schwasdorf und Gross-Dratow.
    Aber auch in dem Namen des Ahnherrn, Ulrich, liegt dann vielleicht eine Verwechslung vor.  Denn es ist kaum denkbar, dass dieser Gemahl der Margarete von Kamptz 1427, in der Urkunde über Marin, nicht miterwähnt sein sollte.  Das Wahrscheinlichste ist uns, da von den drei 1427 erwähnten Blücher der alte Hermann schon seines Alters wegen, und Nicolaus deshalb, weil sein Name sich in der Familie nicht eingebürgert hat, nicht wohl in Betracht kommen können, dass der "lange" Hermann der Gemahl der Margarete von Kamptz und der Vater Ewalds von Blücher war.
    Venz Blücher, des ersten Ewalds Bruder oder Vetter, der nur 1468 einmal, im Gefolge des meklenburgischen Herzogs, genannt wird, scheint ohne Nachkommen, oder doch ohne Söhne verstorben zu sein, so dass von Ewald alle folgende Generationen der pommerschen Linie abstammten.  Sicher war Ewald der einzige Besitzer der pommerschen Güter, als zu Wolgast am 6. Juli 1486 Herzog Bogislav X., seit, 1478 der Herrscher über ganz Pommern, "ein vnd sinen rechten manliken liueseruen" "sine erue vnd lehn, alse he dat in vnsen landen hefft, nemlikenn gantz Daberkowe, XII houen vnd twe katen to Pritzenowe vnd druttehalue houe to Bartkowe" (Bartow), verlieh oder vielmehr bestätigte.  Wäre aber Hans von Blücher, der zunächst nach Ewald, zuerst 1493 im Besitze von Daberkow genannt wird, nicht Ewalds Sohn gewesen, so würde er in jenem Lehnbriefe über das Stammgut mitgenannt sein müssen.  Die Ueberliefemug der Familie, welche Hans für einen Sohn Ewalds ausiebt, gewinnt hierin und in den Besitzverhältnissen also ihre Bestätigung
    Dieser erste pommersche Lehnbrief ist in mancher Hinsicht interessant.  Wir heben nur hervor, dass die mekenburgischen Vettern darin gar nicht erwähnt werden und nicht die Gesammthand empfangen; wir lassen jedoch dahin gestellt, ob Ewald seiner Verwandtschaft mit ihnen nicht mehr achtete oder kundig war, oder ob sie ohne seine Schuld von der pommerschen Lehnkammer deshalb ausgeschlossen wurden, weil sie nicht von dem ersten Erwerber des pommerschen Lehns abstammten - ein Grundsatz, welcher zu Bogislavs X. Zeit in Pommern befolgt ward. Wir müssen ferner bekennen, dass wir nicht wissen, wann die ersten Stücke in Pritzenow und Bartow in Blücherschen Besitz gekommen sind. - Endlich rühmtl Herzog Bogislav "mannichfaldige truwe, willige Denste", "de vns de genante Blucher vaken (oft) vnd manch mal gern gedan hefft"; und wenn dies
auch nur die übliche Formel der Lehnbriefe war, so ist doch so wenig von Ewalds Leben zu ermitteln, dass man auch seine pffichtmässig geleisteten Lehndienste nicht weiter verfolgen kann.  Das grosse Ansehen, dessen sich die von Blücher auf Daberkow im 16. Jahrhundert erfreueten, und der Rang der Schlossgesessenen, den man ihnen (auch schon vor der Erwerbung der Herrschaft Plate) zuerkannte, lassen vermuthen, dass auch ihre Vorfahren den übrigen Adelsfamilien Vorpommerns, die solcher Auszeichnung würdig erachtet wurden, nicht nachgestanden haben; aber ihre Theilnahme an Liegen und andern Staatshändeln ist nicht aus den erhaltenen oder zugänglichen pommerschen Urkunden zu erkennen.  Aus diesem Grunde gehen wir auf die früherere Geschichte Pommerns, und namentlich jener Gegend, in denen das Blüchersche Stammgut lag, hier nicht näher ein.  Auch die pommerschen Lande hatten alles Ungemach, welches die staatliche und sociale Zerrüttung in den letzten Zeiten des Mittelalters mit sich brachte. reichlich gekostet; aber gegen das Ende des 15.  Jahrhunderts hatten sie das Glück, nicht nur unter einem Fürsten wieder vereinigt zu werden, sondern in eben diesem, dem Herzoge Bogislav X., auch einen Herrscher zu finden, der, mit Kraft und Klugheit zugleich in seltenem Maße ausgerüstet, das landesherrliche Ansehen wieder herstellte, Ordnung und Rechtspflege wieder kräftigte und durch einen regelmässigen und sparsamen Haushalt Unabhängigkeit von der Willkür seiner Stände erstrebte, endlich auch durch seine äussere Politik seinem Volke dauernden Frieden mit allen seinen Segnungen gab.  Wohl musste auch er Anfangs (1479) das Lehnsverhältniss zu Brandenburg, das so viele Fehden hervorgerufen hatte, noch anerkennen; aber durch seine Festigkeit erlangte er im Pyritzer Vertrage vom 26. März 1493 gegen das Zugeständniss, der Eventual-Succession in Pommern an die Markgrafen von Brandenburg die Befreiung von der Lehnsempfahung für sich und sein Haus.
    Doch hat Ewald von Blücher nur noch den Anfang der langen Regierung Herzog Bogislavs erlebt.  Als die pommerschen Stände auf jener Versammlung zu Pyritz, 26. März 1496, zu jenem Vertrage ihre Zustimmung gaben, erschien unter diesen nicht mehr Ewald, sondern schon sein Sohn Hans von Blücher; und eben dieser war auch am 31. December 1500 zu Pasewalk als die pommerschen Stände aufs neue den Kurfürsten Joachim von Brandenburg der Eventual-Succession versicherten
    Was wir von Ewald sonst noch zu berichten haben, beschränkt sich auf die oben erwähnten urkundlichen Nachrichten über den Verkauf des Dorfes Ave und der 26 Hufen zu Marin und auf die Angaben über sein Haus.
    Die Ahnentafeln der pommerschen Linie der von Blücher nennen als Ewalds Gemahlin Dorothea von Walsleben aus dem Hause Leistenow, und, wie bereits bemerkt ist, als seinen Sohn und den Erben seiner Güter Hans von Blücher, auf den wohl der Taufname des mütterlichen Grossvaters, Hennings von Kamptz, übergegangen war.  So oft Hans in Urkunden genannt wird, Brüder werden nie erwähnt, auch nicht in den Lehnbriefen.
    Auch von Töchtern Ewalds giebt es keine urkundliche Nachricht.  Doch berichtet wie wir sahen, die Ivenacker Aebtissin Anna von Kamptz, Margarete von Kamptz, Ewalds Mutter, die Grossmutter einer Nonne im Kloster Ivenack gewesen sei, und zwar in einem solchen
Zusammenhange, dass man diese Nonne für die Tochter Ewalds (nicht für seine Schwester) halten muss.  Die Aebtissin erzählt ferner 1566 so, dass man annehmen muss, sie habe diese Nonne noch gekannt; die Letztere muss also wohl den Anfang des 16. Jahrhunderts noch erlebt haben.
    Uebrigens ist diese Klosterjungfrau, wie es scheint, nicht die erste Tochter des Daberkowschen Hauses, welche wir in die Stammtafel aufnehmen können.  Die alte, angesehene Adelsfamilie von Wakenitz in Vorpommern nennt als ihre Ahnfrau und als Gemahlin des Haus von Wakenitz eine Elisabeth von Blücher aus Daberkow, leider freilich, ohne auch deren Eltern angeben zu können.  Jener Haus von Wakenitz lebte noch 1503.  "Olde Hans, tho Clevenow, Tomas, Albrecht junge Hans und Gerth, vedderen und brödere de Wakenitze", empfingen nämlich am Donnerstage in den Pfingsten 1503 vom Herzoge Bogislav X. einen Lehnbrief über ihre Güter "Trissow, Kisow, Nigendorpe, Czernewantze, Wustenie, Candelin, Czemmin, Gotzlowe, Parsowe und Clevena".  Hieraus geht freilich zunächst nur hervor, dass "olde" Hans zur Unterscheidung vom "jungen" Hans, seinen Zunamen erhielt; aber er hatte damals auch bereits wirklich ein hohes Alter erreicht.  "Hans Wakenitze, knape, to Trissow wanaftigh", verfügte nämlich schon 1458 selbständig über sein Vermögen, und wir finden ihn dann bei dem Herzog Bogislav in hohem Ansehen. 1480 empfing er erledigtes Lehugut zu Czemmin und 9 Hufen zu Clevenow, 1484 und 1489 aber als Rath, Hauptmann und Vogt die Schlösser, Städte und Vogteien Grimmen und Tribsees.  Hiernach ist Hans von Wakenitz als ein Zeit- und Altersgenosse Ewalds von Blücher, und Elisabeth von Blücher, Hans Wakenitzens Frau, nicht als eine Tochter Ewalds, sondern als seine Schwester oder Cousine zu trachten.
    Weniger noch als von Ewald ist von dessen Sohn und Nachfolger Hans (1493 - 1508), dem neuen Stammvater der pommerrchen Linie, zu berichten.  Seine Theilnahme an den Landtagen zu 1493 und zu Pasewalk 1500 ist schon erwähnt; sonst ist von ihm nicht bekannt dass er sich mit öffentlichen Angelegenheiten beschäftigt habe. Den von den Verfahren ererbten Güterbesitz in Meklenburg hat er sich vom Herzoge Magnus (+ 1503) und später von dessen Söhnen den pommerschen vom Herzoge Bogislav am 30. October 1505 bestätigen lassen 547.  Dieser pommersche Lehnbrief deutet auf dieselben Güter wie jener erste, den Ewald 1486 erhalten. Neue Leben hatte also Hans bis dahin nicht erworben; wohl aber ein bereitete er doch eine Erweiterung des Besitzes vor, indem er, wie aus dem herzoglichen Willebriefe vom 28.  October 1505 zu ersehen ist, von Walther und Ulrich von Walsleben, zum Werder und zu Wodarge erbgesessen, 2 Höfe mit 6 Hufen und 3 wüste Katenstätten zu Pritzenow um 500 Mark Sundisch zu Pfand nahm.
    Einige andere Urkunden, in denen Hans von Blücher genannt sind Pfandverschreibungen des Henning Voss zum Lindenberg, des Heinrich Heydebreck zu Klempenow und des Claus Walsleben zu Wodarge, denen er sich als Mitgelober gefällig erwies.  Der letzte dieser Briefe, vom 1. Juli 1507 datirt, ist zugleich das letzte Lebenszeichen Johanns von Blücher.  Er ist vielleicht noch im Herbst d.J.,  wahrscheinlicher aber in der ersten Hälfte des Jahres 1508 verstorben.  Denn weil Johann "in Gott verstorben sei", bat am 4. August 1508 Herzog Bogislav von Pommern die meklenburgischen Herzoge um einen Lehnbrief für dessen Söhne.
    Allem Anscheine nach hat Hans von Blücher kein hohes Alter erreicht; er hinterliess unter der Vormundschaft seiner Frau, Anna, geb. von Bonow (nach den Ahnentafeln aus dem Hause Turow), sechs Söhne, Ewald, damals schon im Dienste Herzog Bogislavs, Peter, Hermann, Tönnies (Anton), Venz und Asmus.
    Diese Söhne lernen wir zum Theil aber nur aus dem Lehnbriefe kennen, den ihnen, wohl auf Grund der erwähnten, von Ewald überbrachten Fürbitte des Herzogs Bogislav, die meklenburgischen Herzoge schon am 16. August 1508 über die auf sie verstammten Besitzungen in Meklenburg, jene 14 Hufen zu Marin und die Schmorter Mühle ertheilten. Mehrere von ihnen hat die Mutter noch vor sicht hinsterben sehen, Hermann und Asmus waren sicher am 16. März 1515 nicht mehr am Leben; Peter bezog am 26. April 1515 die Universität Rostock, später wird auch er nicht mehr genannt, jedenfalls ist er vor dem 30.  Januar 1522 verstorben.  An diesem Tage kornmt aber auch Tönniges zuletzt vor, fortan erscheinen Ewald und Venz allein noch als Besitzer der Daberkowschen Güter.
    Die Mutter war eine sehr tüchtige Frau; ihre Führung der Vormundschaft hat nicht, wie in ähnlichen Fällen sonst so oft geschieht, eine Einbusse am Vermögen der Kinder zur Folge gehabt,  vielmehr war die Wittwe bestrebt, den Güterbesitz zu erhalten und zu vermehren.  Zunächst verlängerten "Frau Anna, nachgelassene Wittwe Hans Blüchers, und ihre Erben" um eine Erhöhung der Pfandsumme laut fürstlicher Bestätigung vom 14.  Januar 1511 den Pfandbesitz des Walslebenschen Antheils an Pritzenow. Dann erwarben sie vom jungen Kurd von Bonow auf Turow, mit Bewilligung Herzog Bogislavs vom 18.  Juli 1515, um die bedeutende Summe von 4725 Mark Sund., wozu sie freilich eine erhebliche Anleihe machen mussten, die Hälfte des Dorfes Düwier (bei Loitz) zu einem Pfandkaufe.  Endlich gestattete der Herzog Bogislav am 17. August 1519 dem Joachim von Bonow auf Turow, an Hans von Blüchers Wittwe im Namen ihrer Kinder seinen vierten Theil am Hofe Ulrichsdorf (Oelsdorf bei Grimmen?) für 700 Mark und zu Strehlow (bei Grimmen) zwei Höfe mit 4 Hufen um 850 Mark wiederkäuflich zu überlassen.
    Dieser Kauf ist die letzte Thätigkeit welche von der Wittwe Anna von Blücher erwähnt wird.  Gelebt hat sie wohl noch 1521; wenigstens wird in dem mekl.  Rossdienstregister von 1521 auf Marin noch die "Bluchersche" aufgeführt. Bei der Kirche zu Daberkow erhielt sie sich in freundlichem Andenken, indem sie derselben ein Häuschen "an der Wietzower Stege" welches sie für sich erbauet hatte, vermachte.
    Die stattliche Reihe von Söhnen, welche Hans von Blücher hatte, gab wohl Hoffnung, dass sein Haus wieder einen Schwung nehmen würde; aber von ihnen erreichten doch nur zwei das kräftige Mannesalter.  Mit diesen und den Nachkommen des Venz von Blücher werden wir uns im andern Bande näher zu beschäftigen haben.

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