§ 33 - Das Haus Lehsen - Die Nachkommen des Marschalls Lüder
Das Haus Lehsen zählte um 1500, so viel wird wissen,
nicht mehr als einen Mann, jenen Ewald von Blücher, welchen Katharina
von Winterfeld, Hermann von Blüchers
Wittwe, am 13. Dec. 1502 ihren Sohn nennt, und welchen Urkunden von dieser
Zeit an sicher bis zum Jahre 1529 hin als Besitzer eines Antheils an Lehsen
nachweisen. Man darf aus diesen beiden Daten schliessen, dass Ewald 1502,
da er ein Siegel führte, mindestens schon erwachsen war, aber auch,
dass er noch in frischer Jugend oder im kräftigen Mannesalter stand.
Ueber den Stammvater Ewald ging die sichere Kunde
seiner Nachkommen im 17. Jahrhundert nicht mehr hinaus. Die Ahnentafel
des Rittmeisters von Blücher (+ 1670), welche der Pastor Henninges
dessen Leichenrede beigegeben hat, ist Anfangs leidlich vollständig
und, so viel man urtheilen kann, in den ersten Graden auch richtig. Sobald
sie aber bis auf ewald zurückgeht, wird dieser vermischt mit jenen
um einen Generation älteren Ewald von Blücher auf Daberkow, und
neben Ewald werden, wie auf gleicher Stufe stehend, noch zwei Ahnherren,
Wipert und Heinrich von Blücher, hinzugefügt. Diese letzen beiden
Ahnen konnten oben auf früheren Stufen nachgewiesen werden; die ihnen
zugeschriebene Gemahlinnen aber lassen wir dahin gestellt, um so mehr,
als er zu eines Wipert Blüchers Zeit noch kein Schwechower Haus des
Geschlechts Lützow gab.
Indem wir nun aber dem urkundlich gesicherten Vater
Ewalds, dem Gemahl Katharinens von Winterfeld,
Hermann von Blücher, weiter nachspüren und seinen Zusammenhang
mit früheren Generationen des Hauses Lehsen aufsuchen, findet sich
nur noch ein einziges Schriftstück, das man mit Sicherheit auf ihn
beziehen kann, das Schreiben vom 11. Januar 1486 über die Sachen,
welche der Frau Hermanns von Blücher in Lehsen geraubt sind. Erwägt
man, dass 16 Jahre später Ewald auf Lehsen ale erwachsen scheint,
so darf man nicht zweifeln, das jene Frau eben Ewalds Mutter Katharine
war.
Aus dem Schlusse dieses Schriftstückes aber,
insofern dort nämlich eine Kleid erwähnt wird, das Hermann Blücher
zugehört hatte, neben Sachsen, die seiner Frau zugehörten, sowie
überhaupt daraus, dass die Frau allein als Beraubte dargestellt wird,
geht anscheinend mit genügender Sicherheit hervor, dass 11486 Hermann
nicht mehr am Leben war, und seine Wittwe verwaltete.
Es fragt sich weiter, ob der "Hermann Blücher
to Leszen" der 1481 eine Zülesche Urkunde als Mitgelober besiegelte,
etwa auch der gemahl der Katharine Winterfeld war, ob man ferner auf diesen
auch die Erwähnung eines "Hermen Blücher, wonaftich in deme kerspele
to Wittenborch", im Jahre 1473 beziehen darf, und endlich ob schon der
am 12. November 1453 als Verkäufer eines Hofes zu Lenzkow auftretende
Hermann Blücher zu Lehsen der Vater Ewalds war.
Die Urkunde vom Jahre 1473 geben wir sofort als
zu ungewiss preis; denn auch im Waschower Hause, also auch im Kirchspiel
Wittenburg, lebte damals, wie sich weiterhin zeigen wird, ein mann Namens
Hermann, von dem jenen Bürgschaft gleichfalls geleistet sein kann.
Dagegen ist die Urkunde aus dem Jahre 1453 für
die Geschichte des Hauses Lehsen von grossen Werthe. Denn man ersieht daraus
erstens, dass die Mutter des Knappen Hermann von Blücher auf Lehsen
mit Vornamen Heseke, d.h. Hedwig, hiess, und aus ihrem anhängenden
Siegel mit dem Stral geht wenigstens so viel hervor, dass sie aus einer
jener lauenburgischen Familien mit diesem Wappen, etwa der Familie von
Scharpenberg, oder von Zecher, entsprossen war; dass sie aber als Mitverkäuferin
genannt wird, und doch die Zustimmung ihrer Kinder einholen musste, lässt
vermuthen, dass jener Hof zum Unterpfande für ihr Leibgedinge diente.
Zweitens erfährt man hier; dass der Vater Hermanns und der verstorbene
Gemahl der Frau Hedwig den Namen Lüdeke von Blücher geführt
hatte. Drittens werden aus Lüdekes Ehe mit Hedwig als 1453 noch lebend
3 Kinder genannt :
a) Hermann, der damals auf Lehsen saß,
b) Heseke (Hedwig), vermählt mit Vicke (d.i.
Friedrich) von Karlow der (1445) Vogt zu Lübeck genannt ward,
c) Ideke (Ida), die Ehefrau einen Henneke von Lützow
Bei diesen sehr willkommenen Aufschlüssen drängen sich nun
aber auch zwei Fragen auf : wer war Lüdeke, der Gemahl der Heseke
? Und war deren Sohn Hermann oder deren gleichnamiger Enkel der Gemahl
der Katharine Winterfeld ?
Erleichtert wird die Beantwortung beider Fragen
vielleicht durch ein Siegel. Wenigstens scheint das Siegel an der Urkunde
vom Jahre 1453 dasselbe zu sein, wie das vom Jahre 1481; doch fehlt freilich
die sichere Bestätigung, weil das letzere seiner Umschrift bereits
verlustig gegangen ist. Dagegen ist gewiss, dass jenes Siegel im Jahre
1453 nicht zum ersten Male vorkommt, sondern auch schon an einer Urkunde
vom Jahre 1445 und an einer andern auch dem Jahre 1448 angetroffen wird.
Nämlich 1445 verkauften Hermann von Blücher, der Inhaber jenen
Siegels, und sein Bruder Heinrich, auf Lehsen gesessen, einen Hof zu Lenzkow,
welcher ihres "Freundes" (d.h. Verwandten) Lüdeke Blüchers Kindern
gehörte, an den Lübischen Vogt Vicke von Karlow, den wir soeben
1453 als den Mann der Heseke Blücher kennen lernten. 1448 aber verkauften
dieselben Brüder Hermann und Heineke von Blücher, des weiland
Lüdeke Blüchers Söhne, eine Rente aus ihrer Walkmühle
zu Lehsen.
Von diesen beiden Brüdern wird Heinrich 1453
nicht mehr genannt; wäre er aber damals noch am Leben gewesen, so
hätte seine Zustimmung nicht wohl fehlen dürfen.
Will man nun nicht annehmen, dass Siegel auf andere
Personen vererbt seien, was allerdings nicht ausser dem Bereich der möglichen
Annahme läge, so lernen wir inder Urkunde vom Jahre 1445 die Nachkommen
zweier verstorbener Vettern oder einen Oheims und eines Neffen kennen,
welche beiden den Namen Lüdeke führten; und die Kinder des einen
Lüdeke waren damals noch unmündig, die beiden Söhne des
anderen Lüdeke aber, des Lehsenschen, waren freilich, als Vormünder
jener, schon mündig, anscheinend jedoch noch junge Männer, wenn
anders der ältere von ihnen Hermann, noch 1481 lebte.
Nun zeigten die Urkunden der jüngst voraufgegangenen
Generation uns mehrere von Blücher mit dem Taufnamen Lüdeke;
der Leser erinnert sich erstens des Reitermarschalls, zweitens jenes Lüder
auf Körchow, der des Marschalls Gegner war. EIn dritter wohnte auf
Waschow; der hatte aber keinen Sohn Namens Henneke. Die Feindschaft zwischen
jenen beiden erstgenannten Männern macht es freilich schon an sicht
nicht wahrscheinlich, dass die Söhne des einen die Vormundschaft für
die Kinder des anderen geführt haben; aber auch mit andern Gründen
glauben wir dargelegt zu haben, dass für des Körchower Lüders
Söhne jene beiden Brüder Heinrich und Vicke, die Vettern Reimar
von Blüchers, anzusehen sind, die, weil sie schon 1438 ihren Consens
geben durften, 1445 gewisse längst dem unmündigen Alter entwachsen
waren.
Es ist ferner nicht wahrscheinlich, dass der Reitermarschall
Lüdeke Söhne hinterlassen haben sollte, die 1445 noch alle unmündig
gewesen wären; dagegen entspricht den chronologischen Verhältnissen
völlig die einzig übrig gebliebenen Annahme, dass jene beiden
Vormünder im Jahre 1445, Hermann und Heineke auf Lehsen, des Lübischen
Marschalls Lüdeke Söhne waren.
Aber welches Lüdeke Blüchers Söhne waren dann die Mündel
? Wollte man in ihnen die Söhne des Knappen Lüder von Blücher
auf Waschow erblicken, so würde man sich gewiss gar sehr täuschen;
diese waren ohne Zweifel der Vormundschaft längst nicht mehr bedürftig.
Denn alle 3 Söhne, der Domherr Lüder und die beiden Knappen Hermann
und Tönnies, bürgten schon 6 Jahre früher für ihren
Vater, führten damals auch schon SIegel, un der älteste von ihnen
hatte seine Dompräbende bereits 1431.
Es muss eingestanden werden, das jener Lüdeke,
dessen Waisen 1445 minorenn waren, anderweitig in Urkunden nicht vorkommt.
Erwägt man indessen, dass die Vormundschaft den nächsten Verwandten
zuzufallen pflegte, und erinnert man sich aus § 32, dass im Jahre
1431 der Marschall Lüdeke und sein Bruder Hans für unmündige
Kinder ihres verstorbenen Bruders Hermann erin vormundschaft führten,
so wird man vielleicht unserer Vermutung beitreten, dass die 1431 noch
unmündigen Söhne Hermanns folgende beiden waren : 1) der Knappe
Hermann, der im jahre 1443 auf seinen Hof zu Lenzkow eine Anleihe machte
und an seinen Rentenbrief eine eigenen Sigel hing, welches späterhin
nur noch von Tönnies von Blücher (aus der Waschower Linie !)
einmal wieder benutzt ist und 2) eben der Lüdeke, nach dessen frühem
Tode die Gebrüder Hermann und Heineke auf Lehsen als Vormünder
für seine Kinder eintraten. Dass diese Vormünder dem Käufer
die Bedingung stellten, er habe, den bei etwaigem Wiederverkauf des Lenzkower
Hofes zu erzeilenden gewinn ihren Mündeln zuzuwenden, wird sich daraus
erklären, dass der Käufer, der Lübische Vogt Vicke von Karlow,
der Vormünder Schwäger war.
Wenden wir unsere Erörterung nun wieder zu
des Marschalls Sohn Hermann zurück, so fragt es sich wiederum, ob
dieser der Gemahl der Katharine Winterfeld war. Undenkbar ist dies nicht,
wenn man annimmt, Hermann habe sich erst spät, etwa nach 1460 mit
Ihr (Vielleicht in zweiter Ehe) vermählt, sie sei zwischen 1481, wo
er zuletzt - nach seinen Siegel - thätig auftritt, und 1486, wo sie
dem Hofe zu Lehsen vorstand, Wittwe geworden und habe noch bis 1502 im
Wittwenstande gelebt, Ewald sei um 1465 geboren, also nach 1486 mündig
geworden und habe bis 1529 ein Alter von ungefähr 64 Jahren erreicht.
Jedenfalls ist es nicht wahrscheinlich, dass Ewald der erste und einzige
Sohn seiner Eltern gewesen sei; denn sein Taufname war bis dahin in der
Wittenburger Linie des Geschlechtes von Blücher durchaus ungebräuchlich,
und dem ältesten Sohne pflegte man doch nicht einen Namen aus dem
Geschlechte der Mutter beizulegen.
Andererseits sind die Daten, welche, unserer Entscheidung
leiten sollen, so spärlich, dass auch die Annahme möglich bleibt,
jener Hermann, der Gemahl der Katharine Winterfeld, sei der Sohn des Hermann,
der sich 1453 einen Sohn der Heseke nannte. Dann würde dieser
vor 1486, also jung gestorben sein. Folgen wir dieser zweiten Annahme
bei der Construction der Stammtafel, so wird Ewald dadurch mehr unter seine
Zeitgenossen aus der nächsten Verwandtschaft gerückt; und sie
ist auch darum wahrscheinlicher, weil Ewalds einziger (ihn überlebender)
Sohn Christoph (nach seiner eigenen Angabe) erst um das Jahr 1520 geboren
ist.
Wir halten hier einstweilen mit unserer genealogischen
Erörterung inne und verschieben die
Aufstellung einer Stammtafel des Hauses Lehsen bis an Ende des nächsten
Paragraphen, da dieser noch einige, Erweiterungen derselben in Aussicht
stellt.
Dagegen geben wir noch kurz eine Uebersicht der
wenigen Daten, welche aus Ewalds Leben bekannt sind.
Von allgemeinerem Interesse ist unter den Zeugnissen
über ihn nur eins, das Aufgebot der mecklenburgischen Mannen zur Lübischen
Fehde. Da dasselbe nicht Ewald allein, sondern gleichermassen auch
seine Vettern betraf, so mag eine kurze Erzählung dieser Fehde, zumal
sie die wittenburgischen Vasallen mehr als die meisten andern mecklenburgischen
geschädigt hat, hier eingeschaltet werden.
Die Stadt Lübeck hatte schon im 12. Jahrhundert
ein kaiserliches Privilegium auf die Mitfischerei auf der unteren Stepenitz.
vom Einflusse der Radegast abwärts, auf dem Dassower See und der
Pötenitzer Wiek, bis zur Travemündung, erhalten, und im 13.
Jahrhundert die Bestätigung dieses Rechtes von den meklenburgischen
Landesherren erlangt. Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts gingen
aber die Lübecker in ihrer Anmassung so weit, dass sie den an jenen
Gewässern wohnenden Unterthanen der Bischöfe von Ratzeburg und
der Herzoge von Mecklenburg die Mitfischerei untersagten und kaum die Uferfischerei
zugestanden. Während nun 1505 im Juli der Herzog Heinrich V., des
Herzogs Magnus (+ 1503) ältester Sohn, der, mit, seinen Brüdern
Erich, und Albrecht VII. und ihrem Oheim Balthasar gemeinschaftlich regierte,
beim König Max in Köln verweilte, um für sich und seine
Brüder die Belehnung nachzusuchen, übte eine zahlreiche Lübische
Mannschaft in Fahrzeugen, welche von bewaffneten Reitern am Ufer begleitet
ward, auf den genannten Gewässern Pfändungen von Fischereigeräthen
und andere Gewalthätigkeiten aus, und die Reiter schossen den sie
zur Rede stellenden Claus von Parkentin auf Dassow und Lütgenhof.
Als sie aber auf überlegenen Widerstand stiessen, zogen sie sich auf
die Kähne zurück, und die Lübecker wagten nicht, mit ihren
Fahrzeugen auf dem Rückwege die Dassower Brücke zu passieren,
sondern baten in, Lübeck um Hülfe. Da strömte nun
ausser den bewaffneten Dienern des Raths ein nach Tausenden zählender
ungeordneter Haufen aus der Stadt nach Dassow, die Parketinschen Höfe
wurden geplündert und verbrannt, viel schlimmer Unfug verübt.
Herzog Heinrich erwirkte wegen dieses argen Landfriedensbruches
sofort einen Achtbefehl vom König. Inzwischen, aber legten sich auch
schon, benachbarte Städte und Fürsten ins Mittel. Eine
fruchtlose Tagessatzung folgte der andern; die Lübecker wussten die
Sache auf diese Weise ein Jahr lang hinzuhalten, und unter dem Vorwande
gütlicher Verhandlungen wussten sie sogar eine Zurücknahme des
Achtbefehls zu erreichen. Dann erbauten und besetzten sie Anfang
Juli 1506, alten Verträgen zum Trotz, auf der damals zwischen ihnen
und Mecklenburg streitigen Halbinsel Privat ein Korb- oder Blockhaus, was
von Seiten Mecklenburgs Beschwerden, Rüstungen und den Bau einer kleinen
Befestigung zu Dassow hervorrief. Immer aber hofften die Herzoge noch auf
eine friedliche Beilegung des Handels. Die Lübecker brachen jedoch
kurz die Verhandlungen ab, liessen während der Herzoge Abwesenheit
am 14. August, zu Schwerin ihre Absagebriefe im Pforthause des Schlosses
niederlegen, und schon am anderen Morgen ergossen sich von dem erwähnten
Korbhause aus ihre Schaare das westliche Mecklenburg, den Klützer
Ort, plündernd und sengend. Eine andere Lübische Schaar drang
von Mölln aus, einer festen lauenburgischen Stadt im Lübischen
Pfandbesitz, in das Wittenburgische ein, steckte Ortschaften in Brand und
führte eine grosse Menge Viehs fort. Die wittenburgische Mannschaft
that sich jedoch schnell zusammen, eilte ihr nach und nahm ihr den grössten
Theil der Beute ab, verbrannte auch zur Vergeltung das Dorf Alt-Mölln.
Voll Entrüstung sprachen die mecklenburgischen
Herzoge befreundete Fürsten um Hülfe an und boten ihre eigenen
Mannen in allen ihren Landen auf. Die von Blücher stellten zu diesem
Aufgebote 14 Pferde. Der Herzog Heinrich besetzte mit Genehmigung des Bischofs
Schönberg; Herzog Heinrich d.ä. von Braunschweig-Lüneburg,
bisher einer der vornehmsten Unterhändler, schloss sich ihm an. Von
Schönberg aus sandte Herzog Heinrich V. von Mecklenburg den Lübeckern
am 22. August seinen Fehdebrief, drei Tage später plünderte
und verbrannte er mit der einen Abteilung die Lübischen Ortschaften
Schlutup, Wesselo, Israelsdorf u. a. vor dem Burgthore und erschien vor
der Stadt selbst, eine sichere Abtheilung machte es ebenso mit den Ort-schaften
vor dem Mühlenthore. Der letzeren zogen endlich die Städter nach,
doch zu spät. Dafür unternahmen sie nun aber wieder
am 28. einen Raubzug bis in die Gegend von Wismar; und als am 30. die
Mecklenburger Friedeburg anzündeten und Gefangene heimbrachten, vergalten
die Lübecker ihnen mit einer Plünderung auf Poel. Unterdessen
war der Kurfürst Joachim von Brandenburg seinen mecklenburgischen
Nachbarn mit Tausenden zur Hülfe gezogen, er durchbrach die Lübische
Landwehr zu Brandenbaum und legte diese best mehreren Orten in Asche. Darauf
sandten die Lübecker wieder zu Schiffe einen Mannschaft aus, die bis
nach Neubukow hin das Land verheerte. Die Fürsten mochten sich zur
Belagerung Lübecks nicht stark genug fühlen; doch wollten
sie nun versuchen Mölln zu nehmen. Sie schlossen diesen von
Natur sehr festen, und wohlbesetzten Platz Anfang Septembers ein und überschütteten
ihn mit Feuerkugeln. Als diese aber wenig Schaden anrichteten, unternahmen
sie nochmals einen heftigen Sturm auf die Stadt, wurden jedoch immer von
der Besatzung zurückgewiesen. Inzwischen boten die Städte
Magdeburg, Braunschweig, Hildesheim und Goslar auch schon ihre Vermittelung
an; und da auch der Kurfürst von Sachsen den Fürsten den Weg
der gütlichen Verhandlungen empfahl, so ward am 2l. September ein
Waffenstillstand bis zum l6. October, wo die Konferenzen beginnen
sollten, geschlossen. Die Kriegsoperationen hatten damit ein Ende;
wie vor denselben schleppten sich nun wieder die Verhandlungen hin, bis
endlich der Krieg am 15. Juli 1508 in dem Friedensschlusse im Kloster Marienwolde
(bei Mölln) einen diplomatischen Abschluss fand. -
Ewald von Blücher allein betrifft ein Vermerk
des meklenburgischen Rentmeisters vom Jahre 1517, aus welchem, so dunkel
derselbe im übrigen für uns bleibt, so viel hervorzugehen scheint,
dass Ewald, wir wissen nicht zu welchem Zwecke, auf herzoglichen Befehl
mit Reitern nach Friesland gezogen war. Sonst fehlt es an Andeutungen,
dass er in herzoglichen Dienste gestanden habe; dass er sich indessen der
Gunst der Herzoge erfreuete, mag man aus dem Umstande vermuthen, dass sie
ihm die ehemals Jorkschen, aber heimgefallenen Güter Gross- und Klein
Lantow zum Lehn gaben.
Doch war diese Erwerbung nicht von Dauer; Ewald
überlies sie, anfänglich zu einem Pfandbesitze. dann zu einem
Erbkaufe um 500 Rheinische Gulden an Hans von Alvensleben.
Viel wichtiger war es für seine Nachkommen,
dass Ewald zu seinem Antheile Lehsen das höchst werthvolle Gut Gross-Renzow
von seinem Vetter Reimar von Blücher erwarb. Diese Thatsache
steht bezeuget in Reimars Testament vom Jahre 1529; der Rechtstitel war
zunächst aber freilich nur ein Pfandbesitz um 1000 Mark Lübischer
Pfennige, und der Waschower Linie, welche Reimar für seine nächsten
Verwandten ansah, ward das Einlösungsrecht noch vorbehalten.
Dass Reimar dieses Landgut verpfändete, geschah wohl, weil er der
Letzte seines Hauses war, und er die Pfandsumme seiner Tochter zuzuwenden
gedachte; ob er aber direct an Ewald das Gut überliess, und ob er
von diesem den ganzen Betrag der Pfandsumme empfing, bleibt zweifelhaft.
Denn neben "Ewald Blucher tho Lesen" sehen wir am 25. September 1527 zu
Schwerin einen "Jochim Pentze tho Rentsow" der vielleicht der damalige
Pfandinhaber von Gross Renzow war. [....]
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