§ 33 - Das Haus Lehsen - Die Nachkommen des Marschalls Lüder

    Das Haus Lehsen zählte um 1500, so viel wird wissen, nicht mehr als einen Mann, jenen Ewald von Blücher, welchen Katharina von Winterfeld, Hermann von Blüchers Wittwe, am 13. Dec. 1502 ihren Sohn nennt, und welchen Urkunden von dieser Zeit an sicher bis zum Jahre 1529 hin als Besitzer eines Antheils an Lehsen nachweisen. Man darf aus diesen beiden Daten schliessen, dass Ewald 1502, da er ein Siegel führte, mindestens schon erwachsen war, aber auch, dass er noch in frischer Jugend oder im kräftigen Mannesalter stand.
    Ueber den Stammvater Ewald ging die sichere Kunde seiner Nachkommen im 17. Jahrhundert nicht mehr hinaus. Die Ahnentafel des Rittmeisters von Blücher (+ 1670), welche der Pastor Henninges dessen Leichenrede beigegeben hat, ist Anfangs leidlich vollständig und, so viel man urtheilen kann, in den ersten Graden auch richtig. Sobald sie aber bis auf ewald zurückgeht, wird dieser vermischt mit jenen um einen Generation älteren Ewald von Blücher auf Daberkow, und neben Ewald werden, wie auf gleicher Stufe stehend, noch zwei Ahnherren, Wipert und Heinrich von Blücher, hinzugefügt. Diese letzen beiden Ahnen konnten oben auf früheren Stufen nachgewiesen werden; die ihnen zugeschriebene Gemahlinnen aber lassen wir dahin gestellt, um so mehr, als er zu eines Wipert Blüchers Zeit noch kein Schwechower Haus des Geschlechts Lützow gab.
    Indem wir nun aber dem urkundlich gesicherten Vater Ewalds, dem Gemahl Katharinens von Winterfeld, Hermann von Blücher, weiter nachspüren und seinen Zusammenhang mit früheren Generationen des Hauses Lehsen aufsuchen, findet sich nur noch ein einziges Schriftstück, das man mit Sicherheit auf ihn beziehen kann, das Schreiben vom 11. Januar 1486 über die Sachen, welche der Frau Hermanns von Blücher in Lehsen geraubt sind. Erwägt man, dass 16 Jahre später Ewald auf Lehsen ale erwachsen scheint, so darf man nicht zweifeln, das jene Frau eben Ewalds Mutter Katharine war.
    Aus dem Schlusse dieses Schriftstückes aber, insofern dort nämlich eine Kleid erwähnt wird, das Hermann Blücher zugehört hatte, neben Sachsen, die seiner Frau zugehörten, sowie überhaupt daraus, dass die Frau allein als Beraubte dargestellt wird, geht anscheinend mit genügender Sicherheit hervor, dass 11486 Hermann nicht mehr am Leben war, und seine Wittwe verwaltete.
    Es fragt sich weiter, ob der "Hermann Blücher to Leszen" der 1481 eine Zülesche Urkunde als Mitgelober besiegelte, etwa auch der gemahl der Katharine Winterfeld war, ob man ferner auf diesen auch die Erwähnung eines "Hermen Blücher, wonaftich in deme kerspele to Wittenborch", im Jahre 1473 beziehen darf, und endlich ob schon der am 12. November 1453 als Verkäufer eines Hofes zu Lenzkow auftretende Hermann Blücher zu Lehsen der Vater Ewalds war.
    Die Urkunde vom Jahre 1473 geben wir sofort als zu ungewiss preis; denn auch im Waschower Hause, also auch im Kirchspiel Wittenburg, lebte damals, wie sich weiterhin zeigen wird, ein mann Namens Hermann, von dem jenen Bürgschaft gleichfalls geleistet sein kann.
    Dagegen ist die Urkunde aus dem Jahre 1453 für die Geschichte des Hauses Lehsen von grossen Werthe. Denn man ersieht daraus erstens, dass die Mutter des Knappen Hermann von Blücher auf Lehsen mit Vornamen Heseke, d.h. Hedwig, hiess, und aus ihrem anhängenden Siegel mit dem Stral geht wenigstens so viel hervor, dass sie aus einer jener lauenburgischen Familien mit diesem Wappen, etwa der Familie von Scharpenberg, oder von Zecher, entsprossen war; dass sie aber als Mitverkäuferin genannt wird, und doch die Zustimmung ihrer Kinder einholen musste, lässt vermuthen, dass jener Hof zum Unterpfande für ihr Leibgedinge diente. Zweitens erfährt man hier; dass der Vater Hermanns und der verstorbene Gemahl der Frau Hedwig den Namen Lüdeke von Blücher geführt hatte. Drittens werden aus Lüdekes Ehe mit Hedwig als 1453 noch lebend 3 Kinder genannt :
    a) Hermann, der damals auf Lehsen saß,
    b) Heseke (Hedwig), vermählt mit Vicke (d.i. Friedrich) von Karlow der (1445) Vogt zu Lübeck genannt ward,
    c) Ideke (Ida), die Ehefrau einen Henneke von Lützow
Bei diesen sehr willkommenen Aufschlüssen drängen sich nun aber auch zwei Fragen auf : wer war Lüdeke, der Gemahl der Heseke ? Und war deren Sohn Hermann oder deren gleichnamiger Enkel der Gemahl der Katharine Winterfeld ?
    Erleichtert wird die Beantwortung beider Fragen vielleicht durch ein Siegel. Wenigstens scheint das Siegel an der Urkunde vom Jahre 1453 dasselbe zu sein, wie das vom Jahre 1481; doch fehlt freilich die sichere Bestätigung, weil das letzere seiner Umschrift bereits verlustig gegangen ist. Dagegen ist gewiss, dass jenes Siegel im Jahre 1453 nicht zum ersten Male vorkommt, sondern auch schon an einer Urkunde vom Jahre 1445 und an einer andern auch dem Jahre 1448 angetroffen wird. Nämlich 1445 verkauften Hermann von Blücher, der Inhaber jenen Siegels, und sein Bruder Heinrich, auf Lehsen gesessen, einen Hof zu Lenzkow, welcher ihres "Freundes" (d.h. Verwandten) Lüdeke Blüchers Kindern gehörte, an den Lübischen Vogt Vicke von Karlow, den wir soeben 1453 als den Mann der Heseke Blücher kennen lernten. 1448 aber verkauften dieselben Brüder Hermann und Heineke von Blücher, des weiland Lüdeke Blüchers Söhne, eine Rente aus ihrer Walkmühle zu Lehsen.
    Von diesen beiden Brüdern wird Heinrich 1453 nicht mehr genannt; wäre er aber damals noch am Leben gewesen, so hätte seine Zustimmung nicht wohl fehlen dürfen.
    Will man nun nicht annehmen, dass Siegel auf andere Personen vererbt seien, was allerdings nicht ausser dem Bereich der möglichen Annahme läge, so lernen wir inder Urkunde vom Jahre 1445 die Nachkommen zweier verstorbener Vettern oder einen Oheims und eines Neffen kennen, welche beiden den Namen Lüdeke führten; und die Kinder des einen Lüdeke waren damals noch unmündig, die beiden Söhne des anderen Lüdeke aber, des Lehsenschen, waren freilich, als Vormünder jener, schon mündig, anscheinend jedoch noch junge Männer, wenn anders der ältere von ihnen Hermann, noch 1481 lebte.
    Nun zeigten die Urkunden der jüngst voraufgegangenen Generation uns mehrere von Blücher mit dem Taufnamen Lüdeke; der Leser erinnert sich erstens des Reitermarschalls, zweitens jenes Lüder auf Körchow, der des Marschalls Gegner war. EIn dritter wohnte auf Waschow; der hatte aber keinen Sohn Namens Henneke. Die Feindschaft zwischen jenen beiden erstgenannten Männern macht es freilich schon an sicht nicht wahrscheinlich, dass die Söhne des einen die Vormundschaft für die Kinder des anderen geführt haben; aber auch mit andern Gründen glauben wir dargelegt zu haben, dass für des Körchower Lüders Söhne jene beiden Brüder Heinrich und Vicke, die Vettern Reimar von Blüchers, anzusehen sind, die, weil sie schon 1438 ihren Consens geben durften, 1445 gewisse längst dem unmündigen Alter entwachsen waren.
    Es ist ferner nicht wahrscheinlich, dass der Reitermarschall Lüdeke Söhne hinterlassen haben sollte, die 1445 noch alle unmündig gewesen wären; dagegen entspricht den chronologischen Verhältnissen völlig die einzig übrig gebliebenen Annahme, dass jene beiden Vormünder im Jahre 1445, Hermann und Heineke auf Lehsen, des Lübischen Marschalls Lüdeke Söhne waren.
Aber welches Lüdeke Blüchers Söhne waren dann die Mündel ? Wollte man in ihnen die Söhne des Knappen Lüder von Blücher auf Waschow erblicken, so würde man sich gewiss gar sehr täuschen; diese waren ohne Zweifel der Vormundschaft längst nicht mehr bedürftig. Denn alle 3 Söhne, der Domherr Lüder und die beiden Knappen Hermann und Tönnies, bürgten schon 6 Jahre früher für ihren Vater, führten damals auch schon SIegel, un der älteste von ihnen hatte seine Dompräbende bereits 1431.
    Es muss eingestanden werden, das jener Lüdeke, dessen Waisen 1445 minorenn waren, anderweitig in Urkunden nicht vorkommt. Erwägt man indessen, dass die Vormundschaft den nächsten Verwandten zuzufallen pflegte, und erinnert man sich aus § 32, dass im Jahre 1431 der Marschall Lüdeke und sein Bruder Hans für unmündige Kinder ihres verstorbenen Bruders Hermann  erin vormundschaft führten, so wird man vielleicht unserer Vermutung beitreten, dass die 1431 noch unmündigen Söhne Hermanns folgende beiden waren : 1) der Knappe Hermann, der im jahre 1443 auf seinen Hof zu Lenzkow eine Anleihe machte und an seinen Rentenbrief eine eigenen Sigel hing, welches späterhin nur noch von Tönnies von Blücher (aus der Waschower Linie !) einmal wieder benutzt ist und 2) eben der Lüdeke, nach dessen frühem Tode die Gebrüder Hermann und Heineke auf Lehsen als Vormünder für seine Kinder eintraten. Dass diese Vormünder dem Käufer die Bedingung stellten, er habe, den bei etwaigem Wiederverkauf des Lenzkower Hofes zu erzeilenden gewinn ihren Mündeln zuzuwenden, wird sich daraus erklären, dass der Käufer, der Lübische Vogt Vicke von Karlow, der Vormünder Schwäger war.
    Wenden wir unsere Erörterung nun wieder zu des Marschalls Sohn Hermann zurück, so fragt es sich wiederum, ob dieser der Gemahl der Katharine Winterfeld war. Undenkbar ist dies nicht, wenn man annimmt, Hermann habe sich erst spät, etwa nach 1460 mit Ihr (Vielleicht in zweiter Ehe) vermählt, sie sei zwischen 1481, wo er zuletzt - nach seinen Siegel - thätig auftritt, und 1486, wo sie dem Hofe zu Lehsen vorstand, Wittwe geworden und habe noch bis 1502 im Wittwenstande gelebt, Ewald sei um 1465 geboren, also nach 1486 mündig geworden und habe bis 1529 ein Alter von ungefähr 64 Jahren erreicht. Jedenfalls ist es nicht wahrscheinlich, dass Ewald der erste und einzige Sohn seiner Eltern gewesen sei; denn sein Taufname war bis dahin in der Wittenburger Linie des Geschlechtes von Blücher durchaus ungebräuchlich, und dem ältesten Sohne pflegte man doch nicht einen Namen aus dem Geschlechte der Mutter beizulegen.
    Andererseits sind die Daten, welche, unserer Entscheidung leiten sollen, so spärlich, dass auch die Annahme möglich bleibt, jener Hermann, der Gemahl der Katharine Winterfeld, sei der Sohn des Hermann, der sich 1453 einen Sohn der Heseke nannte.  Dann würde dieser vor 1486, also jung gestorben sein.  Folgen wir dieser zweiten Annahme bei der Construction der Stammtafel, so wird Ewald dadurch mehr unter seine Zeitgenossen aus der nächsten Verwandtschaft gerückt; und sie ist auch darum wahrscheinlicher, weil Ewalds einziger (ihn überlebender) Sohn Christoph (nach seiner eigenen Angabe) erst um das Jahr 1520 geboren ist.
    Wir halten hier einstweilen mit unserer genealogischen Erörterung inne und verschieben die
Aufstellung einer Stammtafel des Hauses Lehsen bis an Ende des nächsten Paragraphen, da dieser noch einige, Erweiterungen derselben in Aussicht stellt.
    Dagegen geben wir noch kurz eine Uebersicht der wenigen Daten, welche aus Ewalds Leben bekannt sind.
    Von allgemeinerem Interesse ist unter den Zeugnissen über ihn nur eins, das Aufgebot der mecklenburgischen Mannen zur Lübischen Fehde.  Da dasselbe nicht Ewald allein, sondern gleichermassen auch seine Vettern betraf, so mag eine kurze Erzählung dieser Fehde, zumal sie die wittenburgischen Vasallen mehr als die meisten andern mecklenburgischen geschädigt hat, hier eingeschaltet werden.
    Die Stadt Lübeck hatte schon im 12. Jahrhundert ein kaiserliches Privilegium auf die Mitfischerei auf der unteren Stepenitz. vom Einflusse der Radegast abwärts, auf dem Dassower See und der
Pötenitzer Wiek, bis zur Travemündung, erhalten, und im 13.  Jahrhundert die Bestätigung dieses Rechtes von den meklenburgischen Landesherren erlangt. Seit der Mitte des 15.  Jahrhunderts gingen aber die Lübecker in ihrer Anmassung so weit, dass sie den an jenen Gewässern wohnenden Unterthanen der Bischöfe von Ratzeburg und der Herzoge von Mecklenburg die Mitfischerei untersagten und kaum die Uferfischerei zugestanden. Während nun 1505 im Juli der Herzog Heinrich V., des Herzogs Magnus (+ 1503) ältester Sohn, der, mit, seinen Brüdern Erich, und Albrecht VII. und ihrem Oheim Balthasar gemeinschaftlich regierte, beim König Max in Köln verweilte, um für sich und seine Brüder die Belehnung nachzusuchen, übte eine zahlreiche Lübische Mannschaft in Fahrzeugen, welche von bewaffneten Reitern am Ufer begleitet ward, auf den genannten Gewässern Pfändungen von Fischereigeräthen und andere Gewalthätigkeiten aus, und die Reiter schossen den sie zur Rede stellenden Claus von Parkentin auf Dassow und Lütgenhof.  Als sie aber auf überlegenen Widerstand stiessen, zogen sie sich auf die Kähne zurück, und die Lübecker wagten nicht, mit ihren Fahrzeugen auf dem Rückwege die Dassower Brücke zu passieren, sondern baten in, Lübeck um Hülfe.  Da strömte nun ausser den bewaffneten Dienern des Raths ein nach Tausenden zählender ungeordneter Haufen aus der Stadt nach Dassow, die Parketinschen Höfe wurden geplündert und verbrannt, viel schlimmer Unfug verübt.
    Herzog Heinrich erwirkte wegen dieses argen Landfriedensbruches sofort einen Achtbefehl vom König. Inzwischen, aber legten sich auch schon, benachbarte Städte und Fürsten ins Mittel.  Eine fruchtlose Tagessatzung folgte der andern; die Lübecker wussten die Sache auf diese Weise ein Jahr lang hinzuhalten, und unter dem Vorwande gütlicher Verhandlungen wussten sie sogar eine Zurücknahme des Achtbefehls zu erreichen.  Dann erbauten und besetzten sie Anfang Juli 1506, alten Verträgen zum Trotz, auf der damals zwischen ihnen und Mecklenburg streitigen Halbinsel Privat ein Korb- oder Blockhaus, was von Seiten Mecklenburgs Beschwerden, Rüstungen und den Bau einer kleinen Befestigung zu Dassow hervorrief. Immer aber hofften die Herzoge noch auf eine friedliche Beilegung des Handels. Die Lübecker brachen jedoch kurz die Verhandlungen ab, liessen während der Herzoge Abwesenheit am 14. August, zu Schwerin ihre Absagebriefe im Pforthause des Schlosses niederlegen, und schon am anderen Morgen ergossen sich von dem erwähnten  Korbhause aus ihre Schaare das westliche Mecklenburg, den Klützer Ort, plündernd und sengend. Eine andere Lübische Schaar drang von Mölln aus, einer festen lauenburgischen Stadt im Lübischen Pfandbesitz, in das Wittenburgische ein, steckte Ortschaften in Brand und führte eine grosse Menge Viehs fort. Die wittenburgische Mannschaft that sich jedoch schnell zusammen, eilte ihr nach und nahm ihr den grössten Theil der Beute ab, verbrannte auch zur Vergeltung das Dorf Alt-Mölln.
    Voll Entrüstung sprachen die mecklenburgischen Herzoge befreundete Fürsten um Hülfe an und boten ihre eigenen Mannen in allen ihren Landen auf. Die von Blücher stellten zu diesem Aufgebote 14 Pferde. Der Herzog Heinrich besetzte mit Genehmigung des Bischofs Schönberg; Herzog Heinrich d.ä. von Braunschweig-Lüneburg, bisher einer der vornehmsten Unterhändler, schloss sich ihm an. Von Schönberg aus sandte Herzog Heinrich V. von Mecklenburg den Lübeckern am 22.  August seinen Fehdebrief, drei Tage später plünderte und verbrannte er mit der einen Abteilung die Lübischen Ortschaften Schlutup, Wesselo, Israelsdorf u. a. vor dem Burgthore und erschien vor der Stadt selbst, eine sichere Abtheilung machte es ebenso mit den Ort-schaften vor dem Mühlenthore. Der letzeren zogen endlich die Städter nach, doch zu spät. Dafür unternahmen sie nun aber wieder
am 28. einen Raubzug bis in die Gegend von Wismar; und als am 30. die Mecklenburger Friedeburg anzündeten und Gefangene heimbrachten, vergalten die Lübecker ihnen mit einer Plünderung auf Poel. Unterdessen war der Kurfürst Joachim von Brandenburg seinen mecklenburgischen Nachbarn mit Tausenden zur Hülfe gezogen, er durchbrach die Lübische Landwehr zu Brandenbaum und legte diese best mehreren Orten in Asche. Darauf sandten die Lübecker wieder zu Schiffe einen Mannschaft aus, die bis nach Neubukow hin das Land verheerte. Die Fürsten mochten sich zur
Belagerung Lübecks nicht stark genug fühlen; doch wollten sie nun versuchen Mölln zu nehmen.  Sie schlossen diesen von Natur sehr festen, und wohlbesetzten Platz Anfang Septembers ein und überschütteten ihn mit Feuerkugeln.  Als diese aber wenig Schaden anrichteten, unternahmen sie nochmals einen heftigen Sturm auf die Stadt, wurden jedoch immer von der Besatzung zurückgewiesen.  Inzwischen boten die Städte Magdeburg, Braunschweig, Hildesheim und Goslar auch schon ihre Vermittelung an; und da auch der Kurfürst von Sachsen den Fürsten den Weg der gütlichen Verhandlungen empfahl, so ward am 2l. September ein Waffenstillstand bis zum l6.  October, wo die Konferenzen beginnen sollten, geschlossen.  Die Kriegsoperationen hatten damit ein Ende; wie vor denselben schleppten sich nun wieder die Verhandlungen hin, bis endlich der Krieg am 15. Juli 1508 in dem Friedensschlusse im Kloster Marienwolde (bei Mölln) einen diplomatischen Abschluss fand. -
    Ewald von Blücher allein betrifft ein Vermerk des meklenburgischen Rentmeisters vom Jahre 1517, aus welchem, so dunkel derselbe im übrigen für uns bleibt, so viel hervorzugehen scheint, dass Ewald, wir wissen nicht zu welchem Zwecke, auf herzoglichen Befehl mit Reitern nach Friesland gezogen war. Sonst fehlt es an Andeutungen, dass er in herzoglichen Dienste gestanden habe; dass er sich indessen der Gunst der Herzoge erfreuete, mag man aus dem Umstande vermuthen, dass sie ihm die ehemals Jorkschen, aber heimgefallenen Güter Gross- und Klein Lantow zum Lehn gaben.
    Doch war diese Erwerbung nicht von Dauer; Ewald überlies sie, anfänglich zu einem Pfandbesitze. dann zu einem Erbkaufe um 500 Rheinische Gulden an Hans von Alvensleben.
    Viel wichtiger war es für seine Nachkommen, dass Ewald zu seinem Antheile Lehsen das höchst werthvolle Gut Gross-Renzow von seinem Vetter Reimar von Blücher erwarb.  Diese Thatsache steht bezeuget in Reimars Testament vom Jahre 1529; der Rechtstitel war zunächst aber freilich nur ein Pfandbesitz um 1000 Mark Lübischer Pfennige, und der Waschower Linie, welche Reimar für seine nächsten Verwandten ansah, ward das Einlösungsrecht noch vorbehalten.  Dass Reimar dieses Landgut verpfändete, geschah wohl, weil er der Letzte seines Hauses war, und er die Pfandsumme seiner Tochter zuzuwenden gedachte; ob er aber direct an Ewald das Gut überliess, und ob er von diesem den ganzen Betrag der Pfandsumme empfing, bleibt zweifelhaft. Denn neben "Ewald Blucher tho Lesen" sehen wir am 25. September 1527 zu Schwerin einen "Jochim Pentze tho Rentsow" der vielleicht der damalige Pfandinhaber von Gross Renzow war. [....]

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