§ 35 Das Haus Waschow

Die älteste Stammtafel der Familie von Blücher findet sich in der nur handschriftlich im Grossh. Geh. und Haupt-Archiv zu Schwerin vorhandenen Genealogie des mecklenburgischen Adels von dem Parchimschen Rector Steinmetz (Latomus), welcher im Anfange des 17. Jahrhunderts verstorben ist.  Sie hebt mit dem Ende des vierzehnten Jahrhunderts an, und hätte daher schon oben im § 30 Beachtung verdient, wenn sie nicht merkwürdiger Weise ganz über das Haus Lehsen und fast ganz über das Haus Preten schwiege, sich nur auf das Haus Waschow und dessen Zweige beschränkte. Ohne Zweifel sind die Materialien zu derselben dem Genealogen grösstentheils von der Waschower (oder der Sukower) Linie selbst mitgetheilt, und aus diesem Grunde setzen wir sie ganz hierher, um dann weitere Betrachtungen über die ältesten Generationen sogleich daran zu schliessen und rücksichtlich der jüngeren gelegentlich auf Steinmetzens Angaben zurückzukommen.  Sie lautet folgendermassen:
    An der Spitze der Tafel steht also Heinrich von Blücher, ohne Zweifel derselbe, der, wie oben gezeigt wird, in den Jahren 1388-1400 als Bruder eines Knappen Hermann genannt wird. Von den beiden angeblichen Söhnen Heinrichs ist Vicke wohl bekannt, dessen angeblicher Bruder Achim wird aber in den Urkunden nie erwähnt, dagegen Lüder, der bei Steinmetz ganz fehlt, als der Bruder Vickes. Hier ertappt man aber Steinmetz sogleich auf einem Irrtum, denn jener Reimar, welchen er als Achims Sohn nette, muss der Zeit nach derselbe sein, der 1438 Gross Renzow besass, und dieser war nach seiner eigenen Angabe nicht Achims, sondern Vickes Sohn. Oder meint Latomus etwa Reimar II., der im Jahre 1530 ohne Söhne starb ? Fast möchte man dies darum glauben, weil er seinen Reimar keine Söhne zuschreibt. Aber dann wären hier gar zwei oder mehr Fehler begangen,; einmal wäre Achim, der in Urkunden 1469 zuletzt auftritt, unmöglich für einen Sohn Heinrichs (1388-1400) zu halten, und in Wirklichkeit war er nicht Vickes älterer Bruder sonder Vickes Enkel; zum anderen hatte Reimar II nur einen Bruder, und der hiess nicht Jost, sondern Vicke. Endlich ist es ganz unrichtig, Vicke als den Ahnherrn des Waschower Hauses hinzustellen; denn Vicke kommt nicht im Besitze der Waschower Güter vor, sondern in denen, die hernach dem Pretener Hause gehörte. Wir dürfen uns nach solchen Wahrnehmungen auch wohl fernerhin, sobald unsere Urkunden auf andere Wege leiten, von der Stammtafel der Vorgängers lossagen. ohne Bedenken darf man die Vermuthung wagen, dass er erst die Persönlichkeiten, von welchen ihm auf verschiedenen Wegen Kunde zukam, in einen genealogischen Zusammenhang gebracht hat; hie und da scheinen aber auch Personen aus den Namen späterer Geschlechter vermuthet und aufgestellt zu sein.
    Wenig Andeutungen sind es freilich nur, die Winke geben. Dass jener Lüder von Blücher, welcher 1399 mit zwei Brüdern vorkommt, dem Anscheine nach dem Waschower Hause angehörte, ist schon bemerkt. Als dessen Sohn muss man dann wahrscheinlich jenen anderen Lüder von Blücher ansehen, der 1427 Wiesen zu Waschow und Dodow verpfändetet und 1439 mit seinen drei Söhnen, dem Domherrn Lüder zu Ratzeburg (1431-1462) und den beiden Knappen Hermann und Anton (Tönnies) machte.
    Ausser diesem Lüder kennt Steinmetz noch zwei ältere Brüder desselben: Hartwig und Tönnies. In den Urkunden werden sie aber niemals genannt; es bleibt also dahin gestellt, ob sie überalls als geschichtliche Persönlichkeiten anzusehen sind. Der Name Tönnies kommt er eine, der Name Hartwig gar erst zwei Generationen später in Urkunden vor. Wir müssen deshalb auch die Möglichkeit zulassen, so geht aud den Worten der Urkunden vom 13. September un vom  11. November 1439, die schon auf S. 251 berührt wurden, doch keineswegs mit Nothwendigkeit hervor, dass neben Lüder noch jemand im dem Gute Waschow und dem Waschower Antheil von Lehsen gesessen habe; und ebenso so wenig trifft man neben seinen Nachkommen Besitzer in Waschow an, die man für Vettern derselben halten müsste. Ersichtlich irrt Steinmetz, wenn er die vier Brüder Lüder, Achim, Hartich und Tönnies, die durchaus historisch sind, für "Hartichs" Enkel ausgiebt; sie stammen vielmehr erweislich von des angeblichen Hartwigs Bruder, von Lüder ab. Der genealogische Zusammenhang ist nach den Urkunden folgender :

    a) Lüder, jener der schon 1427 genannt war, machte 1439 auf seinen Antheil Lehsen und sein Gut Waschow eine Anleihe, bewohnte diese Güter aber nicht, sondern seinen Hof zu Wittenburg; als "Lüder Blücher zu Wittenburg" leistete er am 1. December 1439 Gewähr für die von Züle zu Marsow, am 23. März 1440 für die Preen zu Badow, und derselbe "Lüder Blücher zu Wittenburg" verkaufte 1441 eine Rente aus seinen Lehsener Antheil, 1442, am 15. April, eine solche aus Waschow, und am 31. April 1442 machte er wiederum eine Anleihe und setzte dafür einen Wiese zum Pfande, die, wie es scheint, zu dem Lehnhofe in Wittenburg gehörte. Der 21. April 1442 ist das letzte Datum aus seinem Leben, und gestorben ist er spätestens zwei Jahre hernach; denn Sein Sohn Hermann verfügte am 14. October schon über das Gut Waschow.
    Lüders Frau wird nie in Urkunden genannt. Wenn, wie man vermuthen darf, der Name Tönnies, welchen der jüngste Sohn führte, von Seiten der mütterlichen Verwandtschaft damals in die Familie von Blücher eingedrungen ist, so ist allerdings die Auswahl der Familie im Westen MEcklenburgs, welche erwiesener Maßen diesen Vornamen führten nicht gross; aber freilich sind es doch immer mehr als einen, und darum wäre keine Vermuthung von Nutzen.

    b) Von den Söhnen Lüders kommt der älteste, Lüder, der Ratzeburger Domherr, hier nicht in Betracht. Von den beiden andern wird Tönnies zweimal, und zwar einmal in einem Urkunden- Auszuge und einmal in einer nicht von ihnen selbst ausgestellten Urkunde vor Hermann genannt, sonst Hermann von beiden zuerst; ohne Zweifel war also Hermann älter als Tönnies. Hermann war, wie es scheint, auch bedeutender als sein bruder; überhaupt tritt Tönnies wenig hervor, und er starb in seinen besten Jahren. Zum letzten Mal findet sich Tönnies am 1. Juni 1463 genannt; am 12. März verkaufte Hermann schon auf eigene Hand eine Rente aus dem Gute Waschow und verfügte fernerhin bis zum Jahre 1480 ganz allein über dasselbe. Er lebte noch im Jahre 1485.
    Es fragt sich, ob beide Brüder, Hermann und Tönnies, die nach den Urkunden beide auf dem Hofe zu Waschow lebten, zu Lehsen also vermuthlich kein Haus hatten, überhaupt eine Theilung des väterliche Nachlasses vorgenommen haben. Den Hof zu Wittenburg, welchen sie vom Vater ererbt hatten, verkauften sie beide gemeinschaftlich 1452; bewohnt hat ihn auch bis dahin wohl keiner von beiden, da nie einer von ihnen als "zu Wittenburg"; sondern immer nur als zu Waschow wohnhaft bezeichnet wird. Man müsste sich beinahe verwundern, wenn dieses verhältnissmässig nicht grosse Landgut bei der damaligen Wrthschaft der Bauern, an die bei weitem der grösste Theil ausgethan war, zwei Familien erhalten konnte. Die Urkunden beweisen aber auch, dass das Vermögen des Waschower Hauses um diese Zeit im Abnehmen begriffen war; denn die meisten betreffend Verpfändungen, wie auch die Briefe des Vaters Pfandbriefe waren. So versetze Hermann eine Wiese, beide Brüder machten 1447 eine kleine Anleihe, 1452 verkauften sie, wie erwähnt, den Hof zu Wittenburg, 1465 verkaufter Hermann wieder eine Rente, und ebenso 1477 und 1485.
    Von einer Beteiligung der beiden Brüder bei öffentlichen Angelegenheiten und bei Streitigkeiten, die zu jener Zeit nur allzu häufig waren, liest man nichts. Denn dass jener Hermann von Blücher, der mit Gerd Lepel, einem in jener Gegend sonst unbekannten Manne aus einen pommerschen Geschlechte, gemeinschaftlich eine Fehde mit Lübeck führte, auch seine Vetter für sich gewann und bei ihm Zuflucht fand, dann späterhin auch für Gerke Borchhagen, als dieser den Lübeckern Urfehde schwören musste, Bürgschaft leistete, eben jener Hermann von Blücher auf Waschow gewesen sei, ist höchst unwahrscheinlich, da dieser wohl nicht nach Preten, sondern nach Waschow seine Zuflucht genommen hätte. Dagegen ergiebt sich aus gelegentlichen Andeutungen, dass Hermann auf Waschow in einigen Beziehungen zum Herzoge Heinrich IV. stand, wie er denn auch zu verschiedenen Malen als getreuer Vasall für dessen Anleihen sich mit verbürgt hat.
    Beide Brüder haben, wie sich sogleich ergeben wird, Kinder hinterlassen, obwohl Latomus das Gegentheil angiebt; aber die Herkunft und die Namen ihrer beiden Frauen zu ermitteln, ist bis auf etwaige weitere Entdeckungen urkundlicher Nachrichten nicht möglich. Hermann hat freilich zweimal für Johann von Lützow auf Dreilützow Bürgschaft geleistet, und einmal für Detlev von Züle zu Marsow; aber wenngleich solche Bürgschaften auf Verwandtschaftsverhältnisse hinzudeuten pflegen, reichen diese doch nicht aus, um eine bestimmte Vermuthung darauf zu gründen. Steinmetz giebt seinem anderen Hermann eine von Scharffenberg, und fügt sogar eine Jahreszahl 1476 hinzu. Wenn nun vielleicht jemand die beiden Persönlichkeiten zu einer verschmelzen wollte, so würde damit also der Name der Gemahlin unseres Hermann gewonnen; aber wahrscheinlicher dünkt es uns, dass diese geborene von Scharpenberg keine andere ist, als jene Geseke, die Wittwe Lüdekes auf Lehsen, welche, wie wir schon wissen, 1453 in ihrem Siegel den Scharpenbergschen Stral führte.
    Ueber die nächste Verwandtschaft der Gemahlin des Tönnies von Blücher darf man vielleicht aus der Verhandlung über die Vormundschaft ihrer Kinder eine Vermuthung wagen. Als "erer beyder frunde", des Vormundes Hermann von Blücher und der Mündel (Antons Kinder), welche mit Hermann verhandelten, werden "Volradt Pren, Reymer Blucher, Hans Bokeman" genannt. Da Reimer Blücher der Blutsfreund des Vormundes war, so scheint es, dass Vollrath Preen der nächste mütterliche Blutsfreund der Mündel gewesen ist.

    c) Ein altes Concept, das freilich undatiert ist, dessen Abfassungszeit sich aber doch mit ziemlicher Genauigkeit feststellen lässt, belehrt uns, dass um das Jahr 1480 Hermann Blücher auf Waschow der Vormundschaft für seine "Bruderkinder", nämlich für "Lüder Blücher und seine Brüder" entbunden ward. Eine flüchtige Correctur dieses Entwurfes, bei welcher versehentlich das Wort "veddern" stehen geblieben ist, könnte zu dem Irrthum verleiten, dass Hermanns Bruder Lüder geheissen habe, wenn nicht, wie soeben gezeigt ward, der Name Tönnies für denselben ganz fest stünde.
    Als Lüders Schwester darf man nun wohl um ihres Namens willen wegen Nonne Antonie (Tönnige) von Blücher im Kloster Rühn (bei Bützow) ansehen, die zuerst 1479 und zuletzt 1495 erwähnt wird; vielleicht war sie die "Klosterjungfrau", von welcher bei der Vormundschaftsentlassung die Rede ist.
    Brüder Lüders weist unsere Urkundensammlung aber noch nicht nach. Es steht freilich zu vermuthen, das der Domherr Hermann von Blücher zu Ratzeburg zu diesen gehört hat; aber bezeichnet wird er als solcher an keiner Stelle. Nachträglich ist uns jedoch noch ein Bruder Lüders, und zwar mit dieser ausdrücklichen Bezeichnung, aus einer Urkunde des Lübischen Archivs bekannt geworden, er hiess Hartwig. Leider ist die Thätigkeit Hartwigs, von welcher dieses Aktenstück Kunde giebt, kleine lobenswerthe, sonder ein Strassenraub, den er 1488 in Gemeinschaft mit einem Wackerbart zwischen Grevesmühlen und Dassow an einem Mönche verübte, mit einer Andeutung, dass er sich noch ähnliche Thaten hat zu Schulden kommen lassen. - Es geht aus derselben urkunde hervor, dass Hartwig gewiss wenig über 30 Jahre alt, vor dem 27. April 1490 verstorben ist.
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e) Wo Hermann zum letzen Male, 1485, erscheint, steht neben ihm sein Sohn Tönnies (Anton); sie verkaufen gemeinschaftlich eine Rente aus Waschow. Tönnies war aber freilich nicht
Hermanns einziger Sohn; vielmehr hat Steinmetz ganz Recht, wenn er Letzterem vier Söhne zuschreibt.  Reimar Blücher, Hermanns Vetter, giebt ausdrücklich Zeugniss, dass Achim (Joachim) von Blücher auf Waschow Hermanns Sohn gewesen ist, und die Erbtheilungsacte vom Jahre 1511 belehrt uns, dass Achim jünger als Lüder, aber älter als Hartwig wer. Welche Stelle aber der damals schon als verstorben erwähnte Bruder Tönnies bei ihnen oder zwischen ihnen eingenommen hatte, ist aus dieser Urkunde nicht zu entnehmen.  Indessen erklärt sich der Umstand, dass gerade er allein 1485 mit dem Vater eine Schuldverschreibung ausstellte, am einfachsten aus der Annahme, dass er damals allein erst mündig war; er war also der älteste Bruder.  Diese Behauptung wird dann auch durch Antons späteres Auftreten vollkommen bestätigt.  Denn, wie es scheint, war er schon 1491 in herzoglichem Dienste, am 29.  Juni 1500 wohnte er auf Waschow und leistete für Ulrich von Pentz eine Bürgschaft, 1503 aber verwaltete er das Amt eines fürstlichen Vogtes zu Grabow vielleicht auch zu Neustadt, während sein Bruder Lüder erst 1504 genannt wird, und zwar in einer anscheinend keineswegs bedeutenden Stellung am herzoghclien Hofe.  Spitere Zeugenaussagen, dass Lüder und Achim von Blücher als Mündel Reimars auf dessen Hofe erzogen seien, werden ganz richtige enthalten. Von Hartwig wird es nicht erzählt; vielleicht blieb er bei der Mutter, die noch 1511 am Leben war.
    So selten Tönnies von Blücher auch genannt ist, darf man ihn doch gewiss für einen tüchtigen Mann ansehen.  Wenigstens muss er sich als Beamter die volle Zufriedenheit seiner Herzoge erworben haben, da sie ihm im Jahre 1503 das schöne Lehngut Sukow im Amte Neukalen verliehen, welches jetzt das älteste Besitzthum der Familie von Blücher ist.  Doch war nicht er, wie freilich in neueren angegeben wird, der Stammvater der jetzt weit verzweigten Linie Sukow, und er hat vielleicht kaum ein Jahr jenes Gut besessen, wenn er überall schon desselben mächtig geworden ist.  Im November 1504 war bereits Henning von Oldenburg Vogt zu Grabow; wahrscheinlich hatte aber Tönnies von Blüchers Tod ihm den Weg zu diesem Amte gebahnt, da im Sommer 1506 nicht mehr Tönnies, sondern schon sein Bruder Lüder in der Lübischen Fehde den Rossdienst von dem Gute Sukow leistete, und im December desselben Jahres Lüder und Hartwig von Blücher die Verzichtleistung der von Kaland auf ihre Lehnsansprüche entgegennahmen.
    Dass Tönnies keine Kinder hinterlassen hat, sagt nicht nur Steinmetz, sondern auch Zeugenaussagen bei Gelegenheit eines Sukower Processes um die Mitte des 16.  Jahrhunderts stimmen damit überein, und der Erbvertrag vom Jahre 1511 giebt eine Bestätigung.
    Es ist nicht unsere Absicht, schon hier auf die Erwerbung von Sukow näher einzugehen; eine ausführlichere Erörterung versparen wir uns auf die Geschichte der Sukower Linie im nächsten Bande.  Nur um unserer Stammtafel einen gewissen Abschluss geben zu können, sei hier darauf hingewiesen, dass Lüder von Blücher sich am 18. Juli 1507 mit Else Smeker (aus dem Hause Wüstenfelde) vermählte; beide erscheinen zuletzt im Jahre 1513 in den Acten, wo "Lüder Blücher mit der Frawen", auf den 5. Juni zur Hochzeit des Herzogs Heinrich mit der Pfalzgräfin Helena nach Wismar entboten ward.  In der Vasallenrolle von 1521 werden schon "Lüder Blüchers nhagelathen kyndere tho Sukow" aufgeführt. Lüder ist der Stammvater der Linie Sukow, die in den Häusern Sukow, Wasdow und, Göhren, Teschow und Kuppentin - und in den gräfiichen Häusern Finken und Blücher fortblühet.
    Dem dritten Sohne Hermanns, Joachim, fiel bei der Erbteilung 1511 das väterliche Stammgut Waschow mit dem Antheil von Lehsen zu.  Er war nach Steinmetz mit einer von Lützow vermählt; in den Urkunden wird ihr Name nie genannt.  Die Nachkommen Achims verloren freilich das Stammgut Waschow in der Noth des dreissigjährigen Krieges, erwarben aber später die werthvollere Besitzung Gützkow im Osten Meklenburgs, und heutiges Tages sitzen sie auf Buderose in Schlesien.  Joachim wird 1521 noch als Lehnmann auf Waschow aufgeführt; nicht lange hernach wird er aber gestorben sein.  Wenigstens muss man aus den Worten Reimars von Blücher, den Achim zum Vormunde für seine beiden Kinder Jürgen (Georg) und Dorothea bestellt hatte, den Schluss ziehen, dass dieser die Vormundschaft, die er 1529 niederlegte, eine Reihe von Jahren geführt hat.
Der jüngste der 4 Brüder, Hartwig, tritt am spätesten hervor, und er wird überhaupt nicht oft , genannt.  Seine jüngeren Jahre verlebte er zum Theil am herzoglichen Hofe; vielleicht verdankt er dieser Stellung die Gunst des Herzogs Heinrich, dass ihm das Gut Klein-Renzow zu Lehn gegeben, und dass er, indem er nach dem Abgange des letzten von Boddin (1501) die Erbjungfer Anna von Boddin heirathete, und damit in den Besitz des Gutes Boddin auf ihre, der Erbjungfer, Lebenszeit gelangt war, auch erblich mit diesem Gute belehnt ward. 1506 war Hartwig noch mit seinem Bruder Lüder im gemeinsamen Besitze von Sukow, ward aber doch als Lehnmann der Vogtei Wittenburg, sei es für Boddin allein, oder auch schon für Klein-Renzow, aufgerufen. Dass Hartwig von Blücher 1521 noch lebte, ergiebt sich aus der Vasallenrolle jenes Jahres; spätere Lebenszeichen fehlen.  Seine Nachkommen haben eine grosse Anzahl von Häusern gegründet, Boddin, Klein-Renzow, Wibendorf (Blücher), das (ältere) Haus Bobbin, das ältere Haus Rosenow, und Wietow; das letztgenannte ist allein übrig geblieben.
    Endlich ist hier noch eine Tochter Hermanns von Blücher zu erwähnen. Die Familie von Gamm, die wir oben (S. 26) als eine der wenigen sicher wendischer Abkunft genannt haben, erinnert sich noch alter Verwandtschaft mit der Familie von Blücher. [...]
    Ueberblicken wir schliesslich das Resultat unsres § 35, so lässt sich dasselbe zu folgender Stammtafel zusammenfassen.
 

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