§10  - Die Hardenack

            So wie die Hahn und von Dechow von zwei Brüdern herstammen, so sind wiederum die von Bibow und Hardenack stammverwandt, und wernn nicht alles trügt, so stammen alle vier Geschlechter von Einem Urahn. Die Hardenack führen mit den von Bibow, also auch mit den Hahn, gleiches Wappen: einen rechtsgekehrten Hahn, ohne Beiwerk, da die Hardenack nur so lange existirten, als der bibowsche Hahnn noch nicht auf einem Kissen steht. Aber die Verwandschaft dieser beiden Geschlechter ist ausserdem urkundlich belegt, wie die Verwandschaft zwischen den Hahn und von Dechow.
            Seit alten Zeiten wohnten die Hardenack auf dem Gute Bibow. Aber schon im J. 1362 verpfändteten sie halb Bibow und andere Güter an Reimar von Plessen. Von den Plessen gingen die verpfändeten Güter so an die Preen über, Gottschalk Preen von Jesendorfm zu Bibow wohnhaft, hatte jene Tochter an Johann Bassewitz von Turow verheirathet gehabt; nach deren Tode hatte er seinem Schwiegersohne statt des versprochenen Brautschatzes seine Besitzungen in Bibow und andere Güter cedirt und der Herzog Heinrich hatte diesen im J. 1444 förmlich mit denselben belehnt. Als nun das Geschlecht der Hardenack einige Zeit vor dem Jahre 1450 ausgestorben war, hatte Hardenack von Bibow für sich, seinen Bruder und seine Vettern das Gut Bibow gemuthet (bispraket), in welchem sich Cals Bassewitz, wahrsscheinlich Erbe des Johann Bassewitz, festgestzt hatte. Hardenack von Bibow verfolgte aber sein Recht und gewann sden SIeg, wenn er auch erst nach seinem Tode verkündet ward: am 16. Aug. 1467 sprach der Herzog Heionrich das Urtheil, dass der verstorbenen Hardenack von Bibow das Gut Bibow mit Recht gewonnen habe, da es ihm und seinen Erben durch das Aussterben des Geschkechts der Hardenack angefallen und angestorben sei (van dodes wegen des slechts der Hardenacken is angefallen vunde gestorven). damals also war die Erkenntnis der Abstammung der Geschlechter noch klar und lebendig und die von Bibow und Hardenack galten für Vettern, deren gegenseitiger Nachfolge in die Lhen von den Lehnsherren keine Hindernisse in den Weg gelegt wurden. Es war also damals zur Succession der Vettern in alte Geschlechtslehen noch nicht die Gleichheit des Namens, sonder bei Bewusstsein des gleichen Ursprungs nur die Gleichheit des Schildes nothwendig.
          Für die Verwandtscahft der von Bibow und der Hrdenack reden, ausser dem Wapen, hier vorzüglich der Grundbesiotz und dann, wie gewöhnlich, die Vornamen. Seit alter Zeit sassenm nämlich auf dem Hauptgute Bibow, welches den von Bibow den Namen agb, nicht diese, sondern die Hardenack und die von Bibow succedirten in dasselbe erst nach dem Absterben jener.
          Der Stammvater des Geschlechts Hardenack war Ludolf, welcher am 6. Sept. 1237 mit seinen Söhnen Heinrich und Dietrich am Hofe des Fürsten Johann von Gadebusch war [VII]. Die Hardenack blieben vorherrschend im Fürstenthume Meklenburg. Der Stammvater Ludolf war noch 1275, in Gegenwart des Bischofs Friederich von Ratzeburg, zu WIsmar und lebte noch 1260 und 1266 am Hofe des Fürsten Johann von Meklenburg, ein Knappe Ludolf 1275 am Hofe der Fürstin Anastasia zu Wismar. Von dem Stammvater ging der Vorname Ludolf wohl in das hahnsche Geschlecht un der Vorname Heinrich kam in das hardenacksche Geschlecht von dem Stammvater der von Bibow; dagegen ging wieder der Vorname Eckhard von den Hahn auf die Hardenack über; seit 1329 (bis 1340) war der Ritter Eckhard Hardenack unter den Vormündern des jungen Fürsten Albrecht von Meklenburg und am Ende des 14. Jahrh. war ein Eckhard Hardenack Dom-Thesurarius zu Güstrow. Wiederum nahmen die von Bibow den Zunamen Hardenack als Vornamen an: Hardenack von Bibow erscheinen 1420-1447, 1513-1526, 1623-1632.

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