§10 - Die Hardenack
So wie die
Hahn und von Dechow von zwei Brüdern herstammen, so sind wiederum
die von Bibow und Hardenack stammverwandt, und wernn nicht alles
trügt, so stammen alle vier Geschlechter von Einem Urahn. Die
Hardenack führen mit den von Bibow, also auch mit den Hahn,
gleiches Wappen: einen rechtsgekehrten Hahn, ohne Beiwerk, da die
Hardenack nur so lange existirten, als der bibowsche Hahnn noch nicht
auf einem Kissen steht. Aber die Verwandschaft dieser beiden
Geschlechter ist ausserdem urkundlich belegt, wie die Verwandschaft
zwischen den Hahn und von Dechow.
Seit alten
Zeiten wohnten die Hardenack auf dem Gute Bibow. Aber schon im J. 1362
verpfändteten sie halb Bibow und andere Güter an Reimar von
Plessen. Von den Plessen gingen die verpfändeten Güter so an
die Preen über, Gottschalk Preen von Jesendorfm zu Bibow wohnhaft,
hatte jene Tochter an Johann Bassewitz von Turow verheirathet gehabt;
nach deren Tode hatte er seinem Schwiegersohne statt des versprochenen
Brautschatzes seine Besitzungen in Bibow und andere Güter cedirt
und der Herzog Heinrich hatte diesen im J. 1444 förmlich mit
denselben belehnt. Als nun das Geschlecht der Hardenack einige Zeit vor
dem Jahre 1450 ausgestorben war, hatte Hardenack von Bibow für
sich, seinen Bruder und seine Vettern das Gut Bibow gemuthet
(bispraket), in welchem sich Cals Bassewitz, wahrsscheinlich Erbe des
Johann Bassewitz, festgestzt hatte. Hardenack von Bibow verfolgte aber
sein Recht und gewann sden SIeg, wenn er auch erst nach seinem Tode
verkündet ward: am 16. Aug. 1467 sprach der Herzog Heionrich das
Urtheil, dass der verstorbenen Hardenack von Bibow das Gut Bibow mit
Recht gewonnen habe, da es ihm und seinen Erben durch das Aussterben
des Geschkechts der Hardenack angefallen und angestorben sei (van dodes
wegen des slechts der Hardenacken is angefallen vunde gestorven).
damals also war die Erkenntnis der Abstammung der Geschlechter noch
klar und lebendig und die von Bibow und Hardenack galten für
Vettern, deren gegenseitiger Nachfolge in die Lhen von den Lehnsherren
keine Hindernisse in den Weg gelegt wurden. Es war also damals zur
Succession der Vettern in alte Geschlechtslehen noch nicht die
Gleichheit des Namens, sonder bei Bewusstsein des gleichen Ursprungs
nur die Gleichheit des Schildes nothwendig.
Für die
Verwandtscahft der von Bibow und der Hrdenack reden, ausser dem Wapen,
hier vorzüglich der Grundbesiotz und dann, wie gewöhnlich,
die Vornamen. Seit alter Zeit sassenm nämlich auf dem Hauptgute
Bibow, welches den von Bibow den Namen agb, nicht diese, sondern die
Hardenack und die von Bibow succedirten in dasselbe erst nach dem
Absterben jener.
Der Stammvater des
Geschlechts Hardenack war Ludolf, welcher am 6. Sept. 1237 mit seinen
Söhnen Heinrich und Dietrich am Hofe des Fürsten Johann von
Gadebusch war [VII]. Die Hardenack blieben vorherrschend im
Fürstenthume Meklenburg. Der Stammvater Ludolf war noch 1275, in
Gegenwart des Bischofs Friederich von Ratzeburg, zu WIsmar und lebte
noch 1260 und 1266 am Hofe des Fürsten Johann von Meklenburg, ein
Knappe Ludolf 1275 am Hofe der Fürstin Anastasia zu Wismar. Von
dem Stammvater ging der Vorname Ludolf wohl in das hahnsche Geschlecht
un der Vorname Heinrich kam in das hardenacksche Geschlecht von dem
Stammvater der von Bibow; dagegen ging wieder der Vorname Eckhard von
den Hahn auf die Hardenack über; seit 1329 (bis 1340) war der
Ritter Eckhard Hardenack unter den Vormündern des jungen
Fürsten Albrecht von Meklenburg und am Ende des 14. Jahrh. war ein
Eckhard Hardenack Dom-Thesurarius zu Güstrow. Wiederum nahmen die
von Bibow den Zunamen Hardenack als Vornamen an: Hardenack von Bibow
erscheinen 1420-1447, 1513-1526, 1623-1632.
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