Varpen und Redentin gehören zu den ältesten Gütern
des Klosters Doberan. Bei der Confirmation des Klosters im J. 1192 sagt
der Fürst Borwin, dass er demselben neben andern Gütern auch
die Dörfer Varpen und Redentin geschenkt habe. Die
nächstfolgenden Fürsten bestätigen in den J. 1218, 1219
und 1231 dem
Kloster diese Dörfer, welche fortan ununterbrochen in dem Besitze
desselben erscheinen. Es leidet also keinen Zweifel, dass der
Fürst
Borwin dem Kloster die Güter geschenkt habe. Doch soll nach der
mitgetheilten Inschrift auch Hahenzagel Theil an der Schenkung genommen
halben.Von den Hanenzagel ist jedoch sehr
wenig
zu finden; es kommt nur im J. 1360 ein Johann Hanenzagel und im J. 1376
Beke Hanenzagel, die Wittwe des Knappen Arnold Hanenzagel vor.
Dagegen ist das Geschlecht der
Hanenstert bekannter geworden. Im J.
1286 erscheinen am Hofe des Fürsten Johann von
Meklenburg-Gadebusch
der Ritter Arnold Hanestert und der lübecker Bürger Willekin
Hanestert, wahrscheunlich Arnolds Bruder, da Arnolds Söhne ihn im
J. 1310 ihren Oheim nennen. Dem Willekin Hahnestert hatte im J. 1279
der Fürst Johann den Zoll in Wismar verpfändet, und im J.
1304 verkaufte derselbe mit seinen Söhnen an das Dom-Capitel zu
Lübeck 4 Hufenin Wischendorf und 1 Hufe in Wendelstorf; von den
Söhnen kommen noch im J. 1323 Conrad und Willekin vor. Willekin
war nim J. 1310 noch Vasall der Fürsten von Meklenburg.
Die Nachstehenden sind die bekant
gewordnene Hanenstert :
Arnold
Willekin
Ritter
zu Lübeck, meklenburgischer
Vasall
auf Redentin
auf Redentin und Wischendorf
und Crassow
1279, + nach 1310
1286, + vor 1310
Gem. Margaretha N.N.
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Arnold, Conrad, Johann Conrad, Willekin;
Tochter NN; Tochter NN
1310 1310
1304 1304-1323
+ vor 1304 + vor 1304
(++ nach 1330) 1310
Gem. Ulrich
Gem. Heyne
v. Barnekow v.
Stralendorf
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Sohn
Sohn
Diese hatten noch im J. 1310 Rechte an Redentin,
wahrscheinlich den Besitz eines von dem doberaner Klosterdorfe
abgesonderten Hofes mit den dazu gehörenden Hufen; denn im J. 1310
verkauften Willekin und seine Söhne, unter Zustimmung von Arnolds
Söhnen, ihre Hälfte des an der See liegenden Dorfes Redentin
an mehrere lübecker Bürger und in demselben Jahre Arnolds
Söhne, unter Zustimmung ihres Oheims Willekin, 6 1/2 Hufen an des
Bischofs Gottfried von Schwerin Capellan Gerhard zur Stiftung einer
Vicarei im Dome zu Schwerin.
Laut dem grossen Urkundenbuche, welches
der Bischof Friederich II. von Schwerin (1365 - 1375) anfertigen liess,
werden nach einem Fragmente "die Brüder Hanenstert", vielleicht
Arnolds Söhne, als zehentpflichtig von 6 Hufeni in Crassow
aufgeführt.
Da die Hanenzagel dem Kloster
Doberan schon vor 1192 das Dorf Redentin geschenkt hatten, die
Hanenstert
aber noch bis zum J. 1310 Antheil an dem Gute hatten, so ist es
höchst wahrscheinlich,
dass Hanenzagel und Hanenstert dieselbe Familie bilden oder doch von
demselben Stammvater herstammen. Beide
Wörter sind auch nur dialektisch verschieden, denn Zagel
(plattdeutsch
Tagel) ist der alte hochdeutsche, Stert (hochdeutsch Sterz oder Steiss)
der
alte plattdeutsche Ausdruck für Schwanz; Hanenzagel und Hanenstert
bedeuten also Hahnenschwanz. Dazu war
in beiden Geschlechtern der Vorname Arnold.
Es sind auch noch Siegel beider
Familien vorhanden.
Johann Hanenzagel, Knappe,
führt imi J. 1360, an der in den rostocker wöchentl. Nachr., 1754, St. XIV, S. 54, abgedruckten Urkunde,
in welcher er sich mit andern Knappen, z. B. aus den Geschlechtern
Ketelhot,
Barold, Brusehaver u. a. der Stadt Rostock auf ein halbes Jahr zum
Dienst
verpflichtet, einen Schild mit einem rechts hin schreitenden Hahn, dem
der Hals
bis an die Brust fehlt;
sonst ist der Hahn eben so gebildet, wie in dem Wappen der Familie
Hahni. Die Umschrift lautet: + S. Hennekini
Hanenzagel. Durch einen glücklichen
Zufall ist das schon in frühern Zeiten von der Urkunde
abgeschnittene, als
solches aus drücklich bezeichnete Siegel im Privatbesitze
aufgefunden, wohin es durch Kauf aus einem Nachlasse gelangte.
Willekin Hanenstert
führt im J. 1302 (vgl. Lisch Meklenb. Urk. II, S. 93) drei halbe
Hähne, Hintertheil mit Schwanz und einem Fusse, im Schildre. Die
Umschrift lautet : + S. Wilhelmi.di(cti,,Ha)nest(ert).
Es soll nun weder
geleugnet, noch vermuthet werden,dass die Familie Hahn mit den
Hnenzegel und Ahnenstert in Urverwandtschaft stehe; es war aber zur
Vollständigkeit nothwendig, einige hauptsächliche
Verhältnisse derjenigen Familien zur Sprache zu bringen, deren
Namen und Wappenzeichen in einiger Beziehung zu dem Namen und Wappen
der Hahn stehen und in der Zukunft vielleicht noch Aufklärung
über alte Familienverbindungen geben können.