§11  - Die Hanenzagel und Hanenstert


An einem Pfeiler in der Kirche zu Doberan hängt eine Tafel mit der alten Inschrift :


    Hanenzagel und Burewin
    De geven uns Varpen und Redentin
    Dervor schal gott se gnedlich sin.

        Varpen und Redentin gehören zu den ältesten Gütern des Klosters Doberan. Bei der Confirmation des Klosters im J. 1192 sagt der Fürst Borwin, dass er demselben neben andern Gütern auch die Dörfer Varpen und Redentin geschenkt habe. Die nächstfolgenden Fürsten bestätigen in den J. 1218, 1219 und 1231 dem Kloster diese Dörfer, welche fortan ununterbrochen in dem Besitze desselben erscheinen. Es leidet also keinen Zweifel, dass der Fürst Borwin dem Kloster die Güter geschenkt habe. Doch soll nach der mitgetheilten Inschrift auch Hahenzagel Theil an der Schenkung genommen halben.Von den Hanenzagel ist jedoch sehr wenig zu finden; es kommt nur im J. 1360 ein Johann Hanenzagel und im J. 1376 Beke Hanenzagel, die Wittwe des Knappen Arnold Hanenzagel vor.
        Dagegen ist das Geschlecht der Hanenstert bekannter geworden. Im J. 1286 erscheinen am Hofe des Fürsten Johann von Meklenburg-Gadebusch der Ritter Arnold Hanestert und der lübecker Bürger Willekin Hanestert, wahrscheunlich Arnolds Bruder, da Arnolds Söhne ihn im J. 1310 ihren Oheim nennen. Dem Willekin Hahnestert hatte im J. 1279 der Fürst Johann den Zoll in Wismar verpfändet, und im J. 1304 verkaufte derselbe mit seinen Söhnen an das Dom-Capitel zu Lübeck 4 Hufenin Wischendorf und 1 Hufe in Wendelstorf; von den Söhnen kommen noch im J. 1323 Conrad und Willekin vor. Willekin war nim J. 1310 noch Vasall der Fürsten von Meklenburg.
        Die Nachstehenden sind die bekant gewordnene Hanenstert :

             Arnold                                        Willekin
             Ritter                        zu Lübeck, meklenburgischer Vasall
          auf Redentin                    auf Redentin und Wischendorf
         und Crassow                           1279, + nach 1310
     1286, + vor 1310                      Gem. Margaretha N.N.
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Arnold, Conrad, Johann      Conrad, Willekin; Tochter NN; Tochter NN
1310      1310      1304           1304-1323      + vor 1304     + vor 1304
(++ nach 1330)    1310                                   Gem. Ulrich   Gem. Heyne
                                                                      v. Barnekow   v. Stralendorf
                                                                      ^^^^^^^^^^  ^^^^^^^^^^^
                                                                            Sohn               Sohn

   Diese hatten noch im J. 1310 Rechte an Redentin, wahrscheinlich den Besitz eines von dem doberaner Klosterdorfe abgesonderten Hofes mit den dazu gehörenden Hufen; denn im J. 1310 verkauften Willekin und seine Söhne, unter Zustimmung von Arnolds Söhnen, ihre Hälfte des an der See liegenden Dorfes Redentin an mehrere lübecker Bürger und in demselben Jahre Arnolds Söhne, unter Zustimmung ihres Oheims Willekin, 6 1/2 Hufen an des Bischofs Gottfried von Schwerin Capellan Gerhard zur Stiftung einer Vicarei im Dome zu Schwerin. Laut dem grossen Urkundenbuche, welches der Bischof Friederich II. von Schwerin (1365 - 1375) anfertigen liess, werden nach einem Fragmente "die Brüder Hanenstert", vielleicht Arnolds Söhne, als zehentpflichtig von 6 Hufeni in Crassow aufgeführt.
        Da die Hanenzagel dem Kloster Doberan schon vor 1192 das Dorf Redentin geschenkt hatten, die Hanenstert aber noch bis zum J. 1310 Antheil an dem Gute hatten, so ist es höchst wahrscheinlich, dass Hanenzagel und Hanenstert dieselbe Familie bilden oder doch von demselben Stammvater herstammen.  Beide Wörter sind auch nur dialektisch verschieden, denn Zagel (plattdeutsch Tagel) ist der alte hochdeutsche, Stert (hochdeutsch Sterz oder Steiss) der alte plattdeutsche Ausdruck für Schwanz; Hanenzagel und Hanenstert bedeuten also Hahnenschwanz.  Dazu war in beiden Geschlechtern der Vorname Arnold.
        Es sind auch noch Siegel beider Familien vorhanden.
        Johann Hanenzagel, Knappe, führt imi J. 1360, an der in den rostocker wöchentl. Nachr., 1754, St. XIV, S. 54, abgedruckten Urkunde, in welcher er sich mit andern Knappen, z. B. aus den Geschlechtern Ketelhot, Barold, Brusehaver u. a. der Stadt Rostock auf ein halbes Jahr zum Dienst verpflichtet, einen Schild mit einem rechts hin schreitenden Hahn, dem der Hals bis an die Brust fehlt; sonst ist der Hahn eben so gebildet, wie in dem Wappen der Familie Hahni. Die Umschrift lautet: + S. Hennekini Hanenzagel.  Durch einen glücklichen Zufall ist das schon in frühern Zeiten von der Urkunde abgeschnittene, als solches aus drücklich bezeichnete Siegel im Privatbesitze aufgefunden, wohin es durch Kauf aus einem Nachlasse gelangte.
         Willekin Hanenstert führt im J. 1302 (vgl. Lisch Meklenb. Urk. II, S. 93) drei halbe Hähne, Hintertheil mit Schwanz und einem Fusse, im Schildre. Die Umschrift lautet : + S. Wilhelmi.di(cti,,Ha)nest(ert).
          Es soll nun weder geleugnet, noch vermuthet werden,dass die Familie Hahn mit den Hnenzegel und Ahnenstert in Urverwandtschaft stehe; es war aber zur Vollständigkeit nothwendig, einige hauptsächliche Verhältnisse derjenigen Familien zur Sprache zu bringen, deren Namen und Wappenzeichen in einiger Beziehung zu dem Namen und Wappen der Hahn stehen und in der Zukunft vielleicht noch Aufklärung über alte Familienverbindungen geben können.

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