Der
grossen
und
ruhmreichen
Nicolaus
I. Wirken
gab dem
Geschlechte
Segen und
Blüthe.
Sein
ältester
Sohn
Nicolaus
II trat in
seine
Fußstapfen
und
bereitete
den Glanz
des Hauses
vor, indem
er es
stärkte
und
kräftige
Söhne
hiterliess,
welche
für alle
Folgezeiten
den Grund
zur
Sicherung
des
Ansehens
des
Geschlechts
legten. So
lässt
sich klar
die
Ausbildung
einer
Familie
verfolgen,
welche
neben den
Maltzan zu
den "grössten
Geschlechtern"
des Landes
gehörte.
Nicolaus
II ist
bisher
fast gar
nicht
bekannt
gewesen
und aus
den
wenigen
ans Licht
gekommene
Andeutungen
zu den
"ungewissen"
Gliedern
des
Geschlecht
in alter
Zeit
gerechnet
worden;
aber es
ist jetzt
hinreichend
urkundlicher
Stoff
vorhanden,
um sein
Leben und
seine
Stellung
richtig zu
beurtheilen
und
darstellen
zu
können.
Sein edler
Vater
führte
ihn noch
in die
Landesgeschäfte
und am
Fürstenhofe
ein.
Zuerst
tritt er
mit seinem
Vater
im J. 1292
zu Malchow
im Gefolge
des
Fürsten
Nicolaus
II von
Werle auf;
er war
damals
noch
Knappe
[LXXV].
Wahrscheinlich
verdiente
er sich in
der
Schlacht
bei
Parchim
gegen die
Partei der
werleschen
Vatermörder
im J. 1293
den
Rittergürtel;
denn schon
am 13.
Nov. 1296
trat er
mit den
übrigen
Räthen
des
werleschen
Fürstenhauses
als Ritter
auf,
jedoch
unter den
letzen,
also
jüngeren
in der
Reihe
[LXXXIII].
Bald
darauf,
ungefähr
im J.
1297,
starb sein
Vater, und
von jetzt
an sehen
wir ihn
über ein
Vierteljahrhundert
lang als
treuen
Rath der
Landesfürsten
wirken,
wie sein
Vater
gewirkt
hatte, und
zwar bei
der
älteren
fürstlichen
Linie von
Werle-Parchim
oder
Goldberg.
In der
werleschen
Herrschaft
hatte der
edle
Fürst
Nicolaus
II.
(1284-1316)
unter
grossen
Anstrengungen
die
zerstückelten
Lande
unter
Einen
Scepter
vereinigt
und das
Ansehen
der
sämmtlichen
oborotischen
Länder
unter
höchst
schwierigen
Verhältnissen
am Ende
des 13.
Jahrhunderts
gerettet
und
aufrecht
erhalten.
Aber mit
dem Anfängen
des 14.
Jahrhunderts
traten
Ereignisse
ein,
welche
nicht
weniger
Kraft, als
früher,
erforderten;
die
Schwächer
des
sinkenden
Hauses
Rostock,
der
aufrührerische
Uebermuth
der
Städte,
das Umsichgreifen
der
dänischen
Macht, die
Gewaltthätigkeiten
der
Brandenburger,
die
Kriegszüge
des
mecklenburgischen
Heinrich
des Löwen
forderten
grosse
Standhaftigkeit
und
Geschicklichkeit
zur
unverletzten
Erhaltung
und
Beförderung
der
Blüthe
des
eigenen
Reichs,
und es
gebührt
dem
Fürsten
Nicolaus
II der
grosse
Ruhm, das
Land Werle
in den
schwierigsten
Zeiten,
die es
erlebt
hat, nicht
allein
geschützt,
sondern
auch so
gekräftigt
zu haben,
dass es
bis heute
in Blüthe
gestanden
hat, wenn
auch das
Fürstenhaus
längst
erloschen
ist.
Der Ritter
Nicolaus
II Hahn
war nun
bis zum
Tode des
Fürsten
Nicolaus
II von
Werle-Parchim
im J. 1316
dessen
Rath,
oder, wie
es später
hiess,
Landrath,
da sich
schon
damals die
landesübliche
Verfassung
der
mecklenburgischen
Länder
ausbildete,
und diente
darnach
dessen
Söhne,
dem
Fürsten
Johann III
von
Werle-Goldberg,
bis zu
seinem
Tode im J.
1334. Am
27. Oct.
und 20.
Nov, 1308
wird er
ausdrücklich
zu den
"Rittern
des
Fürsten
Nicolaus
von
Werle"
(nostri
millites)
gezählt.
Durchforscht
man die
Urkunden
der
Fürsten
von Werle
im ersten
Drittheil
des 14.
Jahrhunderts
genauer,
so waren
die Räthe
des
Fürsten
Nicolaus
II. von
Werle und
seines
Nachfolgers
nach dem
Dienstalter
die Ritter
: Nicolas
von
Brüsewitz
(1277 bis
1309), die
Brüder
Johann und
Bernhard
von Bellin
(bis 1309
und 12),
Johann
Nortmann,
Mathias
Ketelhot,
die
Brüder
Ludolph
und Hartmann
von
Oldenburg
(bis 1309
und 1305),
Conrad
Bune (bis
1307),
Tesmar
(bis
1322),
Heinrich
und Conrad
Voss (bis
1309 und
1316); Nicolaus
Hahn,
Friedrich
von Lobeck
(bis
1327),
Conrad von
Lankow
(bis
1313),
Rolof
Barolt
(bis
1320), Rudolph
von
Dessin,
Heinrich
Nortmann
(bis
1333);
Heinrich
von Marin
und
Hermann
von Cramon
(bis 1329)
und die
Knapen :
Reimar von
Mallin
(bis
1312),
Nicolaus
Kabold
(1310
Marschall;
1313
Ritter),
Nicolaus
von
Lobeck;
Conrad
Wunke,
Barold von
Woosten
und Werner
Pramul
(bis
1332). Mit
der ersten
Hälfte
dieser
Räthe,
vor
Nicolaus
Hahn,
welche
alle schon
seit dem
13.
Jahrhundert
und
theilweise
schon seit
1270-1280
im Dienste
gewesen
waren,
diente
Nicolaus
Hahn als
der
jüngerere
an 20
Jahren und
trat als
einer der
ältesten
und
erfahrenern
Räthe bei
dem Tode
des
Fürsten
Nicolaus
II von
Werle an
die Spitze
der
Regierung;
es lässt
sich
daraus
entnehmen,
dass er
während
der
zweiten
Hälfte
seiner
Amtsführung
der
grössten
Achtung
und
Tüchtigkeit
das Haupt
der
Regierung
war.
Nicolaus
II Hahn
leistete
dem Fürstenhause
aber auch
besondere
Dienste
von
grösserer
Wichtigkeit.
Im Anfange
seiner
Laufbahn,
im J.
1802, war
er Vogt
des
Fürsten
Nicolaus
von Werle,
wahrscheinlich
Vogt oder
Hauptmann
der
Residenz
Parchim
oder
Obervogt,
wie sein
Vater in
seinen
jüngeren
Jahren
Vogt der
Residenz
Güstrow
gewesen
war. Die
Zeiten
wurden
indess
schiweriger.
Der Krieg
mit dem
Fürsten
Witzlav
von Rügen
wegen der
vertriebenen
Familie
von Osten
im J.
1306, war
bald glorreich
beendigt.
Nicht
weniger
der
Angriff
der
Markgrafen
von
Brandenburg
im J. 1307
geschickt
und
herzhaft
zurückgewiesen.
Das Land
Werle hat
im
Mittelalter
immer viel
von der
Eroberungssucht
der
Markgrafen
zu leiden
gehabt.
Die
Markgrafen
ergriffen
lebhaft
jede
Gelegenheit
zu
kriegerischen
Angriffen
auf die
angrenzenden
fruchtbaren
Küstenländer,
auf welche
sie mit
Neid und
Verlangen
blickten.
Die
Zurückdrängung
der Linie
der
Vatermörder
musste
ihnen
lange den
willkommenen
Vorwand zu
Belästigungen
abgeben.
Im J. 1307
stärkten
sie sich
durch
mehrere
Bündnisse,
fielen mit
einem
grossen
Heere in
das Land
Ture und
baueten
die
Eldenburg
bei Lübz.
Nicolaus
von Werle
aber
griff, wie
früher,
wieder
muthig zu
den
Waffen,
vertrieb
seinen
Vetter,
den
Vatermörder,
für immer
von
Penzlin
aus dem
Lande und
nahm den
Grafen
Nicolaus
von
Schwerin
gefangen,
welcher
den
Markgrafen
verbündet
war. Zur
Stärkung
seiner
Macht verband
Nicolaus
von Werle
am 9. Aug.
1307 zu
Sternberg
sich mit
dem Grafen
Günzel
von
Schwerin
[XCI]
unter der
Vermittelung
des
Herzogs
Bogislav
von
Pommern,
des
Fürsten
Heinrich
des Löwen
und des
Grafen
Johann von
Gützkow,
welche
wohl gleiche
Gefahr
für sich
erblickten.
Für die
Haltung
dieses
Bündnisses
bürgten
die drei
genannten
Herren und
16 der
angesehensten
Ritter des
Landes
Werle, und
unter
diesen
auch Nicolaus
Hahn.
Gleich
darauf
starb der
Markgraf
Hermann,
und der
Fürst
Heinrich
von
Meklenburg
vermittelte
noch in
demselben
Jahre eine
Ausgleichung.
Nach
Abwendung
dieser ersten
Gefahren
bedachte
der Fürst
Nicolaus,
nach dem
Tode
seiner
Gemahlin
Rixa, am
27.
Oct. 1308
das
Dom-Collegiat-Stift
Güstrow
mit der
Verleihung
des
Eigenthums
des Dorfes
Schweetz
zur
Stiftung
von
Seelenmessen
für das
werlesche
Fürstenhaus,
da er, wie
seine
Vorfahren,
diese
Stiftung
mit
besonderer
Liebe
pflegte;
er that
dies auf
Zureden
meherer
seiner
Vasallen,
und da
auch
Nicolaus
Hahn unter
den Zeugen
dieser
Schenkung
war (vgl.
Gesichte
des
Geschl. v.
Oertzen 1,
B, S. 55)
so lässt
sich
annehmen,
dass auch
er dieses
Werk
befördert
habe, wie
auch sein
Vater, als
besonderer
Beförderer
des Doms
gerühmt
wird.
(vgl. I,
S. 61)
Die
Revolution
in den
Städten,
das
bevorstehende
Aussterben
des
Fürstenhauses
Rostock,
der harte
Kampf mit
Brandenburg,
Ereignisse,
welche dem
meklenburgischen
Löwen so
grosse,
wenn auch
ruhm- und
gewinnreiche
Kriegsarbeit
brachten,
mochten
den Blick
der
werleschen
Herren
wohn
trüben.
Fest und
weise
umschiffte
aber Nicolaus
vonWerle
dei
gefährlichen
Klippen,
dennoch
die
Hälfte
des Landes
Rostock
gewinnend.
Beim
herannahenden
hohen
Alter
drückte
ihn in den
letzten
Jahren die
Last des
Siechthums.
In dieser
Lage fand
Nicolaus
II Hahn,
jetzt
einer
seiner
älteren,
vertrauten
Räthe, genug
Beschäftigung
in der
ehrenvollen
Erhaltung
des
Landes.
Sein
weiser und
tapferer Herr
sah noch
den Tag
der tiefen
Demüthigung
der
Brandenburger
bei
Gransee
durch
Heinrich
von
Meklenburg
im August
des J.
1316.
Ruhiger
konnte er
jetzt von
hinnen
scheiden;
er starb
am 12. Oct.
1316 nach
einer
ruhmreichen
33jährigen
Regierung.
.....
Nicolaus
Hahn blieb
dem Sohne
seines
edlen Herrn
von
Werle-Parchim
treu und
diente ihm
bis an
sein Ende
mit
Einsicht,
welche
wohl Noth
war. Denn
Johann II
von
Werle-Güstrow
war
schwach
und
schwankend,
wie er
auch viel
von den
Kriegsstürmen
zu leiden
hatte, und
sein Neffe
scheint in
gemeinsamen
Angelegenheiten
seine Hand
zur guten
Wendung
der Dinge
gebraucht
zu haben.
Wie sehen
den Ritter
Nicolaus
Hahn in
der Zeit
von
1320-1327
nur in
gemeinsamen
Angelegenheiten
beider
Fürsten
wirken.
Die Zeiten
wurden
plötzlich
so
schlimm,
wie sie es
nur je
gewesen
waren.
Zwei
bedeutenden
Männer
der Zeit,
der König
Erich von
Dänemark
und der
Markgraf
Waldemar
von
Brandenburg,
starben
kurz
hintereinader
im J. 1319
und schon
im J. 1320
erlosch
das
Geschlecht
der
askanischen
Markgrafen
von
Brandenburg.
Da war die
Verwirrung
allgemein
und jeder
Nachbar
streckte
die Hand
aus,
vorzüglich
aber erhob
sie
Heinrich
von
Meklenburg,
um alle
Verhinderungen
mit
Dänemark
und
Brandenburg
zu
zerreissen
und sich
in den
Besitz
dessen zu
setzen,
was
Brandenburg
vor ihm in
Händen
hatte.
Johann II
von
Werle-Güstrow
schwankte
hin und
her;
Johann III
aber, mit
Dänemark
und
Pommern
verwandt,
lenkte
ebenfalls
sein
Augenmerk
auf
verlorne
Länder,
die in
Heinrichs
Händen
waren, und
so
schlossen
beide sich
an dessen
Feinden,
die
Fürsten
von
Dänemark,
Pommern
und
Rügen.
Das
Bündniss
war am 11.
Juni 1322
zu Demmin
geschlossen.
Nicolaus
Hahn war
unter den
Rittern
beider
Fürsten,
welche mit
diesen die
Haltung
des
Vertrages
gelobten.
Ohne
Zweifel
lag diesem
Bündnisse
eine
verwandtschaftliche
Politik
zum
Grunde;
die
Verbindung
mit dem
gewaltigen
Heinrich
dem Löwen
von
Meklenburg,
welcher
gerne
allein mit
dem
Schwerte
seine
Ansichten
durchkämpfte,
mochte den
kleinere
Fürsten
wohn oft
gefährlich
erscheinen.
Wir lernen
hier am
besten die
Räthe
beider
Fürsten
kennen,
welche
schon seit
der
Landestheilung
vorherschend
gewirkt
hatten.
Die
vorzüglichsten
Räthe des
Fürsten
Johann II.
von
Werle-Güstrow
waren die
Ritter
Johann von
Havelberg,
Günther
von
Levetzow;
Henneke
Holstein,
Weulwing
von
Oldenburg,
Gemeke
Kosboth
und der
Marschall
Heinrich
von Marin.
Die
vornehmsten
Räthe des
Fürsten
Johann III
von
Werle-Goldberg
waren in
dieser
zweiten
Periode
die Ritter
Nicolaus
Hahn,
Tesmar,
Ludolph
von
Dessin,
Heinrich
Nortmann,
Friedrich
von Lobeck
und
Hermann
von Cramon.
Manche
Angelegenheiten
blieben
aber wohl
immer
gemeinsam,
z.B. die
Klostersachen.
Als am 7.
Nov. 1326
die
Brüder
Johann von
Bruno
Stüve das
Gut
Matersen
an das
Kloster
Dobbertin
verkauften
leisteten
die
Verkäüfer
und ihre
Verwandten
dem
Propst,
der
Priorin,
dem
Convent und
den
Rittern
Hermann
und Conrad
von Cramon,
Friedrich
von
Lobeck, Nicolaus
und
Eckhard
Hahn,
Johann von
Bellin und
den
Kannpen
Nicolaus
von Lobeck
und
Christian
von Passow
Gewähr.
Die mit
dem
Kloster
stehenden
Ritter und
Knappen
waren ohne
Zweifel
die
landräthlichen
Provisoren
des
Klosters.
Dem
siegreichen
Schwerte
Heinrichs
des Löwen
konnte
aber
nichts
widerstehen;
so
mächtig
auch die
Gährung,
so gross
auch die
Zahl
seiner
Gegner
war, so
brachte er
doch alles
zum
erwünschten
Ziele und
in den
Jahren
1323 und
1324 zu
einem
ehrenvollen
Frieden. Nachdem
alle
Verhältnisse
geregelt
und wieder
geordnet
waren,
schlossen
am 10.
Juni 1324
die beiden
Fürsten
von Werle,
welche
ihre Recht
und
Besitzingen
auf
Falster
und Möen
wiedererhalten
hatten,
mit
Dänemark
ein
Hülfsbündniss
auf fünf
Jahre zu
Gunsten
Dänemarks
in der
Art, dass
die
werleschen
Fürsten
Dänemark
Kriegshülfe
zu leisten
versprachen.
Dieses
Bündniss
schlosen
zu
Wordingborg
von Seiten
des
Fürsten
Johann II
von
Werle-Güstrow
: die
Ritter
Johann von
Havelberg,
Günther
von
Levetzow,
Heinrich
von Marin
und der
Knappe
Sivert
Voss, von
Seiten des
Fürsten
Johann III
von
Werle-Goldberg:
die Ritter
Friedrich
von
Lobeck,
der letzte
der
ältern
Ritter aus
der
vorigen
Regierung,
Nicolaus
Hahn,
Heinrich
Nortmann
und
Ludolph
von
Dessin,
welche
alle auch
für die
Haltung
des
Vertrages
bürgten.
Zu einem
Schiedsgerichte
über etwa
entstehende
Irrungen
wurden
bestellt :
von
dänischer
Seite: der
Marschall
Peter
Wendelbo
und der
ehemalige
Truchsess
Lorenz
Jensson,
von
werlescher
Seite :
für den
Fürsten
Johann II
der Ritter
Johann von
Havelberg,
für den
Fürsten
Johann
III. der
Ritter
Niocolaus
Hahn.
Die
kriegerschen
Scenen wiederholten
sich noch
ein Mal in
dem
rügenschen
Erbfolgestreite,
nachdem
das
Fürstenhaus
Rügen im
J. 1325
ausgestorben
war. Auch
in diesem
ersten
rügianischen
Erbfolgekriege
standen
und
handelten
die beiden
Fürste
von Werle
immer
zusammen,
bis am 27.
Juni 1328
durch den
Bruderstorfer
Frieden
der streit
beendigt
ward;
durch
diesen
Friedensschluss
verzichteten
die
diesseitigen
Fürsten
auf das
Fürstenthum
Rügen
für eine
summe von
31000 Mark
löthigen
Silbers,
für
welche, da
sie nicht
gleich
gezahlt
ward,
ihnen die
Länder
Barth,
Grimmen
und
Triebsees
auf 12
Jahre
verofändet
wurden;
durch die
Theilung
fiel Barth
an
Meklenburg
und
Grimmen
und
Triebsees
and Werle.
In Folge dieser
Erwerbung
resignierte
am 29.
März 1329
der Knappe
Johann
Keding von
Deilsdorf
die Güter
Lichtendorf,
Ramelsdorf
und
Veschow,
welche er
dem
Henneke
Beer
während
seiner
Gefangenschaft
abgeschatzt
hatte, den
beiden
Fürsten
von Werle
zu Händen
ihrer
Räthe, an
deren
Spitze
Nicolaus
Hahn
zunächst
dem
Marshall
Heinrich
von Marin
stand.
[XCIV]
Am 21.
Febr. 1329
hatte
Heinrich
der Löwe
Friedenruhe
im Grabe
gefunden
und zwei
minderjährige
Söhne,
Albrecht
und
Johann,
hinterlassen,
welcher er
unter die
Vormundschaft
der
Landräthe
und der
Rathscollegien
der
Seestädte
gestellt
hatte.
Seit
dieser
Zeit sehen
wir den
Fürsten
Johann III
von
Werle-Goldberg
öfter
allein
wirken,
ohne
seinen
Oheim
Johann II.
Nicolaus
Hahn wird
noch immer
Rath des
Fürsten (noster
miles,
unse râd)
genannt
und
erscheint
unter den
Räthen
öfter
ganz
allein als
Ritter
oder auch
nur mit
Ludolf von
Dessin und
Heinrich
Nortmann
zusammen.
Da die
Zeiten
während
vielfacher
Vormundschaftsregierungen
in
Norddeutschland
durch die
Widersetzlichkeit
der
Vasallen
unruhig zu
werden
droheten,
so schloss
der Fürst
Johann III
(na unser
riddere
rade) mit
seinem
Schwagern
Barnim von
Pommern
nach
gütlicher
Vereinbarung
mit der
meklenburgischen
Vormundschaft
am 11.
April 1331
zu Demmin,
unter der
Vermittelung
der beiden
"Ritter
Hahn und
Nortmann"
ein
Schutz-
und Landfriedensbündniss,
in welchem
auch
bestimmt
ward, dass
die
Fürsten,
wenn sie
nicht
zusammenkommen
könnten,
zwei ihrer
Rathgeber
mit
Vollmacht
senden
sollten;
in dieser
Urkunde
wird der
Ritter
Niclaus II
Hahn als
ein
bekannter,
angesehener
Mann
schlechthin
nur :
"Herr
Hahn"
genannt,
wie auch
sein Vater
oft so
bezeichnet
ward. Am
5. Oct.
1332
verglichen
sich die
beiden
Fürsten
von Werle
über die
Theilung
ihrer
märkischen
Pfandbesitzungen
unter der
Bürgschaft
"ihrer
Ritter und
Mannen";
für den
Jungherrn
Johann III
bürgten
seine
Räthe und
Vasallen (râd
und man) :
die Ritter
Ludolph
von
Dessin,
Nicolaus
Hahn und
Heinrich
Nortmann.
Die
übrigen
letzten
Handlungen,
in diesen
Nicolaus
Hahn mit
dem
Fürsten
auftritt,
sind
gewöhnliche
landesherrliche
Verfügungen.
So ging
Nicolaus
Hahn
seinem
Ende
entgegen.
Er hatte
noch die
Freude,
bei seinem
Leben
seiner
Söhme in
eine
angemesenen
Thätigkeit
einführen
zu
können.
Schon am
12. Nov.
1329 war
sein
jüngster
Sohn
Nicolaus
am
dänischen
Hofe zu
Ringstadt
und konnte
die
dortigen
Wirren
schlichten
helfen und
schon am
30. Nov.
1313 trat
sein
vorletzter
Sohn
Mathias
mit seinem
Vater und
dessen
Bruder
Eckhard am
Hofe des
Fürstn
Nicolaus
von Werle
als
jüngster
Knappe
auf.
Wir sehen
den Ritter
Nicolaus
Hahn noch
im J. 1333
zwei Male
als ersten
fürstlichen
Rath bei
dem
Fürsten Johann
III von
Werle-Goldberg
in
Thätigkeit,
namentlich
am 31. Oct.
1333, als
der Fürst
zu
Ükermünde
die Streitigkeiten
zwischen
den
Herzogen
von
Pommern
und dem
Kloster
Dargun
schlichtete.
Zuletzt
erscheint
er am 3.
Mai 1334
zu Teterow
als Zeuge
in einer
Urkunde,
durch
welche der
Fürst
Johann III
eine durch
den
Priester
Dietrich
Glashagen
zu Teterow
gestiftetet
Vicarei
besonders
bestätigt,
nachdem
dieses
durch
denselben
Fürsten
und dessen
Oheim
Johann II
zusammen
unter dem
Beirath
des Ritter
Nicolaus
Hahn am
25. April
1325 schon
einmal
geschehen
war.
Nicolaus
wird bald
darauf,
nach einer
49jährigen´,
segensreichen
Wirksamkeit,
wahrscheinlich
noch im J.
1334, zu
seinen
Vätern
gegangen
sein, da
schon im
J. 1337
seinen
Söhne in
vollem
Besitze
und in
voller Thätigkeit
erscheinen,
ohne dass
von dem
Vater noch
die Rede
wäre.
Die
Gemahlin
des Ritter
Nicolaus
II Hahn
wird in
keiner
Urkunde
genannt;
jedoch lässt
sich mit
ziemlicher
Sicherheit
vermuthen,
dass sie
eine
geborene
von Mallin
gwesen
sei. Die
von Mallin
bildeten
in alter
Zeit das
reichste
und
angesehenste
Geschlecht
im Lande
Parchim.
Der
Stammvater,
der Ritter
Gerhard
von Mallin,
welcher
von einem
untergegangenen
Dorfe auf
der
Stadtfeldmark
von
Parchim
bei
Neuburg
den Namen
erhielt,
wirkte
schon
1229-1231
während
der
Vormundschaft
des
Fürsten Pribislav
von
Parchim.
Die darauf
folgenden
Brüder,
die Ritter
Gerhard
(1247-1270)
und Martin
(1247-1249)
waren die
Stifter
zweier
Linien,
welche
während
des
Mittelalters
im Lande
Parchim
angesessen
und sehr
ausgebreitet
waren.
Die Familie
von Mallin
soll in
Meklenburg
im 15.
Jahrhundert
ausgestorben
sein. Sie
ar aber
seit
dieser
Zeit im
Pommern
ansässig
und
blühte
hier his
zum Ende
des 18.
Jahrhunderts.
In der
Mitte des
17.
Jahrhunderts
war eine
Linie der
Familie in
Schweden
ansässig,
wo sie
unter dem
Namen von
Mellin im
J. 1696 in
den
Grafenstand
erhoben
ward. Von
hier kam
sie wieder
nach
Pommern
zurück,
wo die
Familie im
J. 1836
ausstarb.
Die
ältere
Linie
Gerhards
gestaltet
sich
ungefähr
folgendermassen
:
Wahrscheinlich
war die
Gemahlin
des
Ritters
Nicolaus
II Hahn
eine
Tochter
des
Ritters
Gerard II
von Mallin.
Als die
Brüder
Gerhard
III,
Bernhard
I,
Nicolaus I
und
Bernhard I
am 12.
Jan. 1301
die
Einkünfte
des
Pfarrers
an der
Marienkirche
zu Parchim
für
die
tägliche
Besorgung
des
Gottesdienstes
in der
Burgkapelle,
wozu ihr
Grossvater
die Einkünfte
von 6
Hufen in
Böken
ausgesetzt
hatte, mit
den
Einkünften
von 3 1/2
Hufen in
demselben
Dorfe zur
Verbesserung
der Pfarre
vermehrten
[LXXXVIIII],
waren
unter den
Zeugen
auch die
Ritter
Friedrich
von Lobeck
und
Nico1aus
Hahn und
mehrere
Knappen,
wahrscheinlich
die
Schwäger
der
Brüder
von Mallin.
Daher kam
denn auch
wohl die
auffallende
Erscheinung,
dass es im
J. 1337
nicht
weniger
als drei
Brüder
Nicolaus
von Mallin
gab, von,
denen
gewiss
wohl einer
von
Nicolaus
Hahn den
Namen
trug.
Wir finden
ein
ähnliches
Beispiel
wiederum
nur in der
hahnschen
Familie,
indem von
unsers
Ritters
Nicolaus
II Hahn
Söhnen
der
älteste
und der
jüngste,
dieser
vielleicht
von einem
Mallin,
den Namen
Nicolaus
trugen.
Freilich
hatte des
Ritters
Nicolaus
II Hahn
jüngster
Sohn
Nicolaus
des
Ritters
Nicolaus
II. von
Mallin
Tochter,
zur 1
Gemahlin,
aber wir
sehen aus
der
Urkunde
vom 12.
Mai 1344
dass auch
ein
Gerhard
von Mallin
sein
"Vetterchen"
aus seiner
Familie
zur Frau
hatte,
also eine
Verwandtschaft
kein
unübersteigliches
Hinderniss,
der Liebe
war.
Die
Besitzungen
des
Ritters
Nicolaus
II. Hahn
werden nur
väterliche
Erbgüter
gewesen
sein.
Da
er den
Fürsten
von
Werle-Parchim
diente, so
wird er
vielleicht
Burglehen
der
fürstlichen
Residenz
Parchim
besessen
haben.
Die
väterlichen
Güter
hatte er
mit seinem
Bruder
Eckhard
getheilt.
Dieser
hatte die
südlichen
Güter der
später
sogenannten
solzowschen
Linie in
den
Ländern
Röbel,
Waren und
Plau
erhalten
und war
daher
Vasall und
Rath des
Hauses
Werle-Güstrow
geworden.
Eckhard II
Hahn
ward der
Stifter
der Linie
Solzow.
Nicolaus
hatte die
Güter in
den
Ländern
Malchin
und Lage,
also im
Lande
Werle-Parchim
oder
Goldberg,
erhalten:
wahrscheinlich
Schinkendorf,
wovon
freilich
nicht
weiter die
Rede ist,
und
Lupendorf;
von
Lupendorf
waren
allerdings
schon 1288
und 1290
Theile und
Anrechte
an das
Kloster
Dobbertin
übergegangen
[LXIII,
LXIX und
LXX] und
im J. 1307
verlieh
demselben
der Fürst
das
höchste
Gericht,
die Beden
und andere
fürstliche
Gerechtigkeiten
aus
Lupendorf
[XCII]:
aber mit
der
Uebertragung
des
Eigenthumsrecht,
und daran
hangender
Gerechtsame
war noch
nicht der
Besitz des
Gutes
eingeräumt,
den die
Hahn auch
nie
aufgegeben
haben.
Und
dennoch
ward am
30.
Juni
1345 dem
Kloster
das Gut
mit allen
Gerechtigkeiten
von dem
Fürsten
Johann III
bestätigt.
Lupendorf
war aber
wohl unter
Nicolaus
II Hahn
noch eines
seiner
Hauptgüter,
an dessen
Besitz
seine
Söhne
bald die
grossen
Güter des
Geschlechts
lehnten,
und daher
ist
Nicolaus
Hahn als
der
eigentliche
Stammvater
der Linie
Basedow zu
betrachten.
Ausserdem
hatte
Nicolaus
Hahn vom
Bisthume
Schwerin
in
Pfandbesitz
das Dorf
Bischofsdorf
oder
Bisdorf
bei
Malchow im
Flesen-See,
welches am
5. Febr.
1328 der
Knappe
Nicolaus
von Lobeck
ablöste
[XCIII].
Die
Rechte am
Cölpin-See
hatte er
nach
Urkunden
vorn 24.
Jan.1302
und 26.
Jan. 1347
mit seinem
Bruder
Eckhard
zur
Hälfte
gemeinschaftlich.