§ 17 - Nicolaus II., Ritter (1292-1334)

        Der grossen und ruhmreichen Nicolaus I. Wirken gab dem Geschlechte Segen und Blüthe. Sein ältester Sohn Nicolaus II trat in seine Fußstapfen und bereitete den Glanz des Hauses vor, indem er es stärkte und kräftige Söhne hiterliess, welche für alle Folgezeiten den Grund zur Sicherung des Ansehens des Geschlechts legten. So lässt sich klar die Ausbildung einer Familie verfolgen, welche neben den Maltzan zu den "grössten Geschlechtern" des Landes gehörte.
        Nicolaus II ist bisher fast gar nicht bekannt gewesen und aus den wenigen ans Licht gekommene Andeutungen zu den "ungewissen" Gliedern des Geschlecht in alter Zeit gerechnet worden; aber es ist jetzt hinreichend urkundlicher Stoff vorhanden, um sein Leben und seine Stellung richtig zu beurtheilen und darstellen zu können.
        Sein edler Vater führte ihn noch in die Landesgeschäfte und am Fürstenhofe ein. Zuerst tritt er mit seinem Vater  im J. 1292 zu Malchow im Gefolge des Fürsten Nicolaus II von Werle auf; er war damals noch Knappe [LXXV]. Wahrscheinlich verdiente er sich in der Schlacht bei Parchim gegen die Partei der werleschen Vatermörder im J. 1293 den Rittergürtel; denn schon am 13. Nov. 1296 trat er mit den übrigen Räthen des werleschen Fürstenhauses als Ritter auf, jedoch unter den letzen, also jüngeren in der Reihe [LXXXIII].  Bald darauf, ungefähr im J. 1297, starb sein Vater, und von jetzt an sehen wir ihn über ein Vierteljahrhundert lang als treuen Rath der Landesfürsten wirken, wie sein Vater gewirkt hatte, und zwar bei der älteren fürstlichen Linie von Werle-Parchim oder Goldberg.
        In der werleschen Herrschaft hatte der edle Fürst Nicolaus II. (1284-1316) unter grossen Anstrengungen die zerstückelten Lande unter Einen Scepter vereinigt und das Ansehen der sämmtlichen oborotischen Länder unter höchst schwierigen Verhältnissen am Ende des 13. Jahrhunderts gerettet und aufrecht erhalten. Aber mit dem Anfängen des 14. Jahrhunderts traten Ereignisse ein, welche nicht weniger Kraft, als früher, erforderten; die Schwächer des sinkenden Hauses Rostock, der aufrührerische Uebermuth der Städte, das Umsichgreifen der dänischen Macht, die Gewaltthätigkeiten der Brandenburger, die Kriegszüge des mecklenburgischen Heinrich des Löwen forderten grosse Standhaftigkeit und Geschicklichkeit zur unverletzten Erhaltung und Beförderung der Blüthe des eigenen Reichs, und es gebührt dem Fürsten Nicolaus II der grosse Ruhm, das Land Werle in den schwierigsten Zeiten, die es erlebt hat, nicht allein geschützt, sondern auch so gekräftigt zu haben, dass es bis heute in Blüthe gestanden hat, wenn auch das Fürstenhaus längst erloschen ist.
        Der Ritter Nicolaus II Hahn war nun bis zum Tode des Fürsten Nicolaus II von Werle-Parchim im J. 1316 dessen Rath, oder, wie es später hiess, Landrath, da sich schon damals die landesübliche Verfassung der mecklenburgischen Länder ausbildete, und diente darnach dessen Söhne, dem Fürsten Johann III von Werle-Goldberg, bis zu seinem Tode im J. 1334. Am 27. Oct. und 20. Nov, 1308 wird er ausdrücklich zu den "Rittern des Fürsten Nicolaus von Werle"  (nostri millites) gezählt. Durchforscht man die Urkunden der Fürsten von Werle im ersten Drittheil des 14. Jahrhunderts genauer, so waren die Räthe des Fürsten Nicolaus II. von Werle und seines Nachfolgers nach dem Dienstalter die Ritter : Nicolas von Brüsewitz (1277 bis 1309), die Brüder Johann und Bernhard von Bellin (bis 1309 und 12), Johann Nortmann, Mathias Ketelhot, die Brüder Ludolph und Hartmann von Oldenburg (bis 1309 und 1305), Conrad Bune (bis 1307), Tesmar (bis 1322), Heinrich und Conrad Voss (bis 1309 und 1316); Nicolaus Hahn, Friedrich von Lobeck (bis 1327), Conrad von Lankow (bis 1313), Rolof Barolt (bis 1320), Rudolph von Dessin, Heinrich Nortmann (bis 1333); Heinrich von Marin und Hermann von Cramon (bis 1329) und die Knapen : Reimar von Mallin (bis 1312), Nicolaus Kabold (1310 Marschall; 1313 Ritter), Nicolaus von Lobeck; Conrad Wunke, Barold von Woosten und Werner Pramul (bis 1332). Mit der ersten Hälfte dieser Räthe, vor Nicolaus Hahn, welche alle schon seit dem 13. Jahrhundert und theilweise schon seit 1270-1280 im Dienste gewesen waren, diente Nicolaus Hahn als der jüngerere an 20 Jahren und trat als einer der ältesten und erfahrenern Räthe bei dem Tode des Fürsten Nicolaus II von Werle an die Spitze der Regierung; es lässt sich daraus entnehmen, dass er während der zweiten Hälfte seiner Amtsführung der grössten Achtung und Tüchtigkeit das Haupt der Regierung war.
       Nicolaus II Hahn leistete dem Fürstenhause aber auch besondere Dienste von grösserer Wichtigkeit.
       Im Anfange seiner Laufbahn, im J. 1802, war er Vogt des Fürsten Nicolaus von Werle, wahrscheinlich Vogt oder Hauptmann der Residenz Parchim oder Obervogt, wie sein Vater in seinen jüngeren Jahren Vogt der Residenz Güstrow gewesen war. Die Zeiten wurden indess schiweriger. Der Krieg mit dem Fürsten Witzlav von Rügen wegen der vertriebenen Familie von Osten im J. 1306, war bald glorreich beendigt. Nicht weniger der Angriff der Markgrafen von Brandenburg im J. 1307 geschickt und herzhaft zurückgewiesen. Das Land Werle hat im Mittelalter immer viel von der Eroberungssucht der Markgrafen zu leiden gehabt.
       Die Markgrafen ergriffen lebhaft jede Gelegenheit zu kriegerischen Angriffen auf die angrenzenden fruchtbaren Küstenländer, auf welche sie mit Neid und Verlangen blickten. Die Zurückdrängung der Linie der Vatermörder musste ihnen lange den willkommenen Vorwand zu Belästigungen abgeben. Im J. 1307 stärkten sie sich durch mehrere Bündnisse, fielen mit einem grossen Heere in das Land Ture und baueten die Eldenburg bei Lübz. Nicolaus von Werle aber griff, wie früher, wieder muthig zu den Waffen, vertrieb seinen Vetter, den Vatermörder, für immer von Penzlin aus dem Lande und nahm den Grafen Nicolaus von Schwerin gefangen, welcher den Markgrafen verbündet war. Zur Stärkung seiner Macht verband Nicolaus von Werle am 9. Aug. 1307 zu Sternberg sich mit dem Grafen Günzel von Schwerin [XCI] unter der Vermittelung des Herzogs Bogislav von Pommern, des Fürsten Heinrich des Löwen und des Grafen Johann von Gützkow, welche wohl gleiche Gefahr für sich erblickten. Für die Haltung dieses Bündnisses bürgten die drei genannten Herren und 16 der angesehensten Ritter des Landes Werle, und unter diesen auch Nicolaus Hahn. Gleich darauf starb der Markgraf Hermann, und der Fürst Heinrich von Meklenburg vermittelte noch in demselben Jahre eine Ausgleichung.
          Nach Abwendung dieser ersten Gefahren bedachte der Fürst Nicolaus, nach dem Tode seiner Gemahlin Rixa, am
 27. Oct. 1308 das Dom-Collegiat-Stift Güstrow mit der Verleihung des Eigenthums des Dorfes Schweetz zur Stiftung von Seelenmessen für das werlesche Fürstenhaus, da er, wie seine Vorfahren, diese Stiftung mit besonderer Liebe pflegte; er that dies auf Zureden meherer seiner Vasallen, und da auch Nicolaus Hahn unter den Zeugen dieser Schenkung war (vgl. Gesichte des Geschl. v. Oertzen 1, B, S. 55) so lässt sich annehmen, dass auch er dieses Werk befördert habe, wie auch sein Vater, als besonderer Beförderer des Doms gerühmt wird. (vgl. I, S. 61)
          Die Revolution in den Städten, das bevorstehende Aussterben des Fürstenhauses Rostock, der harte Kampf mit Brandenburg, Ereignisse, welche dem meklenburgischen Löwen so grosse, wenn auch ruhm- und gewinnreiche Kriegsarbeit brachten, mochten den Blick der werleschen Herren wohn trüben. Fest und weise umschiffte aber Nicolaus vonWerle dei gefährlichen Klippen, dennoch die Hälfte des Landes Rostock gewinnend. Beim herannahenden hohen Alter drückte ihn in den letzten Jahren die Last des Siechthums. In dieser Lage fand Nicolaus II Hahn, jetzt einer seiner älteren, vertrauten Räthe, genug Beschäftigung in der ehrenvollen Erhaltung des Landes. Sein weiser und tapferer Herr sah noch den Tag der tiefen Demüthigung der Brandenburger bei Gransee durch Heinrich von Meklenburg im August des J. 1316. Ruhiger konnte er jetzt von hinnen scheiden; er starb am 12. Oct. 1316 nach einer ruhmreichen 33jährigen Regierung.
          .....
Nicolaus Hahn blieb dem Sohne seines edlen Herrn von Werle-Parchim treu und diente ihm bis an sein Ende mit Einsicht, welche wohl Noth war. Denn Johann II von Werle-Güstrow war schwach und schwankend, wie er auch viel von den Kriegsstürmen zu leiden hatte, und sein Neffe scheint in gemeinsamen Angelegenheiten seine Hand zur guten Wendung der Dinge gebraucht  zu haben. Wie sehen den Ritter Nicolaus Hahn in der Zeit von 1320-1327 nur in gemeinsamen Angelegenheiten beider Fürsten wirken. Die Zeiten wurden plötzlich so schlimm, wie sie es nur je gewesen waren. Zwei bedeutenden Männer der Zeit, der König Erich von Dänemark und der Markgraf Waldemar von Brandenburg, starben kurz hintereinader im J. 1319 und schon im J. 1320 erlosch das Geschlecht der askanischen Markgrafen von Brandenburg. Da war die Verwirrung allgemein und jeder Nachbar streckte die Hand aus, vorzüglich aber erhob sie Heinrich von Meklenburg, um alle Verhinderungen mit Dänemark und Brandenburg zu zerreissen und sich in den Besitz dessen zu setzen, was Brandenburg vor ihm in Händen hatte. Johann II von Werle-Güstrow schwankte hin und her; Johann III aber, mit Dänemark und Pommern verwandt, lenkte ebenfalls sein Augenmerk auf verlorne Länder, die in Heinrichs Händen waren, und so schlossen beide sich an dessen Feinden, die Fürsten von Dänemark, Pommern und Rügen. Das Bündniss war am 11. Juni 1322 zu Demmin geschlossen. Nicolaus Hahn war unter den Rittern beider Fürsten, welche mit diesen die Haltung des Vertrages gelobten. Ohne Zweifel lag diesem Bündnisse eine verwandtschaftliche Politik zum Grunde; die Verbindung mit dem gewaltigen Heinrich dem Löwen von Meklenburg, welcher gerne allein mit dem Schwerte seine Ansichten durchkämpfte, mochte den kleinere Fürsten wohn oft gefährlich erscheinen.
       Wir lernen hier am besten die Räthe beider Fürsten kennen, welche schon seit der Landestheilung vorherschend gewirkt hatten. Die vorzüglichsten Räthe des Fürsten Johann II. von Werle-Güstrow waren die Ritter Johann von Havelberg, Günther von Levetzow; Henneke Holstein, Weulwing von Oldenburg, Gemeke Kosboth und der Marschall Heinrich von Marin. Die vornehmsten Räthe des Fürsten Johann III von Werle-Goldberg waren in dieser zweiten Periode die Ritter Nicolaus Hahn, Tesmar, Ludolph von Dessin, Heinrich Nortmann, Friedrich von Lobeck und Hermann von Cramon.
          Manche Angelegenheiten blieben aber wohl immer gemeinsam, z.B. die Klostersachen. Als am 7. Nov. 1326 die Brüder Johann von Bruno Stüve das Gut Matersen an das Kloster Dobbertin verkauften leisteten die Verkäüfer und ihre Verwandten dem Propst, der Priorin, dem Convent und den Rittern Hermann und Conrad von Cramon, Friedrich von Lobeck, Nicolaus und Eckhard Hahn, Johann von Bellin und den Kannpen Nicolaus von Lobeck und Christian von Passow Gewähr. Die mit dem Kloster stehenden Ritter und Knappen waren ohne Zweifel die landräthlichen Provisoren des Klosters.
          Dem siegreichen Schwerte Heinrichs des Löwen konnte aber nichts widerstehen; so mächtig auch die Gährung, so gross auch die Zahl seiner Gegner war, so brachte er doch alles zum erwünschten Ziele und in den Jahren 1323 und 1324 zu einem ehrenvollen Frieden. Nachdem alle Verhältnisse geregelt und wieder geordnet waren, schlossen am 10. Juni 1324 die beiden Fürsten von Werle, welche ihre Recht und Besitzingen auf Falster und Möen wiedererhalten hatten, mit Dänemark ein Hülfsbündniss auf fünf Jahre zu Gunsten Dänemarks in der Art, dass die werleschen Fürsten Dänemark Kriegshülfe zu leisten versprachen. Dieses Bündniss schlosen zu Wordingborg von Seiten des Fürsten Johann II von Werle-Güstrow : die Ritter Johann von Havelberg, Günther von Levetzow, Heinrich von Marin und der Knappe Sivert Voss, von Seiten des Fürsten Johann III von Werle-Goldberg: die Ritter Friedrich von Lobeck, der letzte der ältern Ritter aus der vorigen Regierung, Nicolaus Hahn, Heinrich Nortmann und Ludolph von Dessin, welche alle auch für die Haltung des Vertrages bürgten. Zu einem Schiedsgerichte über etwa entstehende Irrungen wurden bestellt : von dänischer Seite: der Marschall Peter Wendelbo und der ehemalige Truchsess Lorenz Jensson, von werlescher Seite : für den Fürsten Johann II der Ritter Johann von Havelberg, für den Fürsten Johann III. der Ritter Niocolaus Hahn.
          Die kriegerschen Scenen wiederholten sich noch ein Mal in dem rügenschen Erbfolgestreite, nachdem das Fürstenhaus Rügen im J. 1325 ausgestorben war. Auch in diesem ersten rügianischen Erbfolgekriege standen und handelten die beiden Fürste von Werle immer zusammen, bis am 27. Juni 1328 durch den Bruderstorfer Frieden der streit beendigt ward; durch diesen Friedensschluss verzichteten die diesseitigen Fürsten auf das Fürstenthum Rügen für eine summe von 31000 Mark löthigen Silbers, für welche, da sie nicht gleich gezahlt ward, ihnen die Länder Barth, Grimmen und Triebsees auf 12 Jahre verofändet wurden; durch die Theilung fiel Barth an Meklenburg und Grimmen und Triebsees and Werle.
          In Folge dieser Erwerbung resignierte am 29. März 1329 der Knappe Johann Keding von Deilsdorf die Güter Lichtendorf, Ramelsdorf und Veschow, welche er dem Henneke Beer während seiner Gefangenschaft abgeschatzt hatte, den beiden Fürsten von Werle zu Händen ihrer Räthe, an deren Spitze Nicolaus Hahn zunächst dem Marshall Heinrich von Marin stand. [XCIV]
          Am 21. Febr. 1329 hatte Heinrich der Löwe Friedenruhe im Grabe gefunden und zwei minderjährige Söhne, Albrecht und Johann, hinterlassen, welcher er unter die Vormundschaft der Landräthe und der Rathscollegien der Seestädte gestellt hatte. Seit dieser Zeit sehen wir den Fürsten Johann III von Werle-Goldberg öfter allein wirken, ohne seinen Oheim Johann II. Nicolaus Hahn wird noch immer Rath des Fürsten (noster miles, unse râd) genannt und erscheint unter den Räthen öfter ganz allein als Ritter oder auch nur mit Ludolf von Dessin und Heinrich Nortmann zusammen. Da die Zeiten während vielfacher Vormundschaftsregierungen in Norddeutschland durch die Widersetzlichkeit der Vasallen unruhig zu werden droheten, so schloss der Fürst Johann III (na unser riddere rade) mit seinem Schwagern Barnim von Pommern nach gütlicher Vereinbarung mit der meklenburgischen Vormundschaft am 11. April 1331 zu Demmin, unter der Vermittelung der beiden "Ritter Hahn und Nortmann" ein Schutz- und Landfriedensbündniss, in welchem auch bestimmt ward, dass die Fürsten, wenn sie nicht zusammenkommen könnten, zwei ihrer Rathgeber mit Vollmacht senden sollten; in dieser Urkunde wird der Ritter Niclaus II Hahn als ein bekannter, angesehener Mann schlechthin nur : "Herr Hahn" genannt, wie auch sein Vater oft so bezeichnet ward. Am 5. Oct. 1332 verglichen sich die beiden Fürsten von Werle über die Theilung ihrer märkischen Pfandbesitzungen unter der Bürgschaft "ihrer Ritter und Mannen"; für den Jungherrn Johann III bürgten seine Räthe und Vasallen (râd und man) : die Ritter Ludolph von Dessin, Nicolaus Hahn und Heinrich Nortmann. Die übrigen letzten Handlungen, in diesen Nicolaus Hahn mit dem Fürsten auftritt, sind gewöhnliche landesherrliche Verfügungen.
    So ging Nicolaus Hahn seinem Ende entgegen. Er hatte noch die Freude, bei seinem Leben seiner Söhme in eine angemesenen Thätigkeit einführen zu können. Schon am 12. Nov. 1329 war sein jüngster Sohn Nicolaus am dänischen Hofe zu Ringstadt und konnte die dortigen Wirren schlichten helfen und schon am 30. Nov. 1313 trat sein vorletzter Sohn Mathias mit seinem Vater und dessen Bruder Eckhard am Hofe des Fürstn Nicolaus von Werle als jüngster Knappe auf.
    Wir sehen den Ritter Nicolaus Hahn noch im J. 1333 zwei Male als ersten fürstlichen Rath bei dem Fürsten Johann III von Werle-Goldberg in Thätigkeit, namentlich am 31. Oct. 1333, als der Fürst zu Ükermünde die Streitigkeiten zwischen den Herzogen von Pommern und dem Kloster Dargun schlichtete. Zuletzt erscheint er am 3. Mai 1334 zu Teterow als Zeuge in einer Urkunde, durch welche der Fürst Johann III eine durch den Priester Dietrich Glashagen zu Teterow gestiftetet Vicarei besonders bestätigt, nachdem dieses durch denselben Fürsten und dessen Oheim Johann II zusammen unter dem Beirath des Ritter Nicolaus Hahn am 25. April 1325 schon einmal geschehen war. Nicolaus wird bald darauf, nach einer 49jährigen´, segensreichen Wirksamkeit, wahrscheinlich noch im J. 1334, zu seinen Vätern gegangen sein, da schon im J. 1337 seinen Söhne in vollem Besitze und in voller Thätigkeit erscheinen, ohne dass von dem Vater noch die Rede wäre.
          Die Gemahlin des Ritter Nicolaus II Hahn wird in keiner Urkunde genannt; jedoch lässt sich mit ziemlicher Sicherheit vermuthen, dass sie eine geborene von Mallin gwesen sei. Die von Mallin bildeten in alter Zeit das reichste und angesehenste Geschlecht im Lande Parchim. Der Stammvater, der Ritter Gerhard von Mallin, welcher von einem untergegangenen Dorfe auf der Stadtfeldmark von Parchim bei Neuburg den Namen erhielt, wirkte schon 1229-1231 während der Vormundschaft des Fürsten Pribislav von Parchim. Die darauf folgenden Brüder, die Ritter Gerhard (1247-1270) und Martin (1247-1249) waren die Stifter zweier Linien, welche während des Mittelalters im Lande Parchim angesessen und sehr ausgebreitet waren.
         Die Familie von Mallin soll in Meklenburg  im 15. Jahrhundert ausgestorben sein. Sie ar aber seit dieser Zeit im Pommern ansässig und blühte hier his zum Ende des 18. Jahrhunderts. In der Mitte des 17. Jahrhunderts war eine Linie der Familie in Schweden ansässig, wo sie unter dem Namen von Mellin im J. 1696 in den Grafenstand erhoben ward. Von hier kam sie wieder nach Pommern zurück, wo die Familie im J. 1836 ausstarb.
        Die ältere Linie Gerhards gestaltet sich ungefähr folgendermassen :
Stammbaum der Familie Mallin

   Wahrscheinlich war die Gemahlin des Ritters Nicolaus II Hahn eine Tochter des Ritters Gerard II von Mallin. Als die Brüder Gerhard III, Bernhard I, Nicolaus I und Bernhard I am 12. Jan. 1301 die Einkünfte des Pfarrers an der Marienkirche zu Parchim für die tägliche Besorgung des Gottesdienstes in der Burgkapelle, wozu ihr Grossvater die Einkünfte von 6 Hufen in Böken ausgesetzt hatte, mit den Einkünften von 3 1/2 Hufen in demselben Dorfe zur Verbesserung der Pfarre vermehrten [LXXXVIIII], waren unter den Zeugen auch die Ritter Friedrich von Lobeck und Nico1aus Hahn und mehrere Knappen, wahrscheinlich die Schwäger der Brüder von Mallin.  Daher kam denn auch wohl die auffallende Erscheinung, dass es im J. 1337 nicht weniger als drei Brüder Nicolaus von Mallin gab, von, denen gewiss wohl einer von Nicolaus Hahn den Namen trug.  Wir finden ein ähnliches Beispiel wiederum nur in der hahnschen Familie, indem von unsers Ritters Nicolaus II Hahn Söhnen der älteste und der jüngste, dieser vielleicht von einem Mallin, den Namen Nicolaus trugen.  Freilich hatte des Ritters Nicolaus II Hahn jüngster Sohn Nicolaus des Ritters Nicolaus II. von Mallin Tochter, zur 1 Gemahlin, aber wir sehen aus der Urkunde vom 12. Mai 1344 dass auch ein Gerhard von Mallin sein "Vetterchen" aus seiner Familie zur Frau hatte, also eine Verwandtschaft kein unübersteigliches Hinderniss, der Liebe war.    
        Die Besitzungen des Ritters Nicolaus II. Hahn werden nur väterliche Erbgüter gewesen sein.  Da er den Fürsten von Werle-Parchim diente, so wird er vielleicht Burglehen der fürstlichen Residenz Parchim besessen haben.  Die väterlichen Güter hatte er mit seinem Bruder Eckhard getheilt. Dieser hatte die südlichen Güter der später sogenannten solzowschen Linie in den Ländern Röbel, Waren und Plau erhalten und war daher Vasall und Rath des Hauses Werle-Güstrow geworden. Eckhard II Hahn ward der Stifter der Linie Solzow.  Nicolaus hatte die Güter in den Ländern Malchin und Lage, also im Lande Werle-Parchim oder Goldberg, erhalten: wahrscheinlich Schinkendorf, wovon freilich nicht weiter die Rede ist, und Lupendorf; von Lupendorf waren allerdings schon 1288 und 1290 Theile und Anrechte an das Kloster Dobbertin übergegangen [LXIII, LXIX und LXX] und im J. 1307 verlieh demselben der Fürst das höchste Gericht, die Beden und andere fürstliche Gerechtigkeiten aus Lupendorf [XCII]: aber mit der Uebertragung des Eigenthumsrecht, und daran hangender Gerechtsame war noch nicht der Besitz des Gutes eingeräumt, den die Hahn auch nie aufgegeben haben.  Und dennoch ward am 30.  Juni 1345 dem Kloster das Gut mit allen Gerechtigkeiten von dem Fürsten Johann III bestätigt. Lupendorf war aber wohl unter Nicolaus II Hahn noch eines seiner Hauptgüter, an dessen Besitz seine Söhne bald die grossen Güter des Geschlechts lehnten, und daher ist Nicolaus Hahn als der eigentliche Stammvater der Linie Basedow zu betrachten.  Ausserdem hatte Nicolaus Hahn vom Bisthume Schwerin in Pfandbesitz das Dorf Bischofsdorf oder Bisdorf bei Malchow im Flesen-See, welches am 5. Febr. 1328 der Knappe Nicolaus von Lobeck ablöste [XCIII].  Die Rechte am Cölpin-See hatte er nach Urkunden vorn 24. Jan.1302 und 26. Jan. 1347 mit seinem Bruder Eckhard zur Hälfte gemeinschaftlich.

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