Unmittelbar nach dem Tode des Ritters Nicolaus II.
treten vier Brüder Hahn auf: Nicolaus, Eckhard, Mathias und
Nicolaus, welche die verschiedenen Häuser der Linie stifteten und
die.Linie in allen Häusern vollständig feststellten. Diese
vier Brüder waren ohne Zweifel Söhne des Ritters Nicolaus II.
Zwar werden sie nirgends dessen Söhne genannt; aber theils bleibt
für sie, kein anderer Raum in der Geschlechtstafel übrig, theils
wirken und leben sie in den Gegenden, wo Nicolaus II wirkte und lebte,
und zum Theil noch mit und neben demselben, so dass sich mit Sicherheit
annehmen lässt, der Ritter Nicolaus II sei ihr Vater gewesen. Auch
der Vorname Nicolaus, welcher häufig in der Linie Basedow vorkommt,
deutet auf eine Abstammung von dem Ritter Nicolaus II, wie sich in der
Linie Eckhards dessen Name häufig wiederholt.
Es ist freilich eine bisher kaum beobachtete Erscheinung,
dass zwei Brüder gleichen Namen (Nicolaus) führen; aber sie werden
in mehreren Urkunden von 1337 und 1342 wiederholt zusammen Brüder
genannt, und zwar in der ausdrücklichen Formel: "Clawes, Eckhard,
Mathyas unde echt Clawes brodere de Hanen", das heisst: Nicolaus, Eckhard,
Mathias und wiederum Nicolaus, denn das niederdeutsche Wort "echt" bedeutet:
"wiederum, abermals, noch ein Mal". Ein anders Beispiel kommt in der Urkunde
vom 24. März 1329 [XCIV] vor, in welcher der Knappe Johann Keding
gelobt "mit Johann unde echt mit Johanne ded hêten Berkhahnen". Es
ist diese Erscheinung zweier Brüder mit gleichem Namen ausser allem
Zweifel, fordert jedoch eine scharfe Scheidung ihrer Personen.
Am 3. Mai 1337 ward für die Familie Hahn der
Grund zu dem Hause Basedow gelegt; an diesem Tage nämlich gab der
Fürst Johänn III. von Werle-Goldberg, in dankbarem Andenken an
den Ritter Nicolaus II. Hahn, den Brüdern Nicolaus, Eckhard, Mathias
und Nicolaus zu gesammter Hand die Dörfer Basedow, Gessin und Lipen,
damals Sand-Lipen genannt, welche Güter damals vielleicht durch Heimfall
dem Fürsten gehörten, zu erblichem Lehn und entsagte allen Rechten
und Einkünften aus diesen Gütern mit alleiniger Ausnahme eines
Rossdienstes und des Lehnverbandes, übrigens zu solcher Freiheit,
wie die Fürsten selbst die Güter benutzen würden [XCV].
An demselben Tage verlieh der Fürst denselben Brüdern das Dorf
Wozeten bei Lage zu ganz gleichen Rechten als Lehn zu völliger Dienst-
und Abgabenfreiheit [XCVI]. Endlich gab der Fürst am 2. Mai
1342 denselben Brüdern das Dorf Kl. Wardow bei Lage unter denselben
Bestimmungen [CCI].
Durch die Erwerbung dieser Güter und Freiheiten,
welche grosse Verdienste um das Land verbürgt, da die völlige
Befreiung der Leben sehr selten war, legten die vier Brüder den wesentlichen
Grund zu dem Flor der Familie, und Basedow ist bis heute der Juwel in der
Landeskrone und im Familienschatze gewesen. Die Brüder, und
ihre Nachkommen behielten zwar die gesammte Hand an diesen und andern,
später erworbenen Gütern; sehr bald nach dieser Erwerbung setzten
sie sich aber im Besitze auseinander und stifteten dadurch die 4 Häuser
Basedow, Kuchelmiss, Kl. Wardow und Wozeten.