1) Stiftungsurkunde der Pfarrei Bismarckhütte vom 1. Oktober 1908
2) Beschluß zum Bau der Marienkirche zu Bismarckhütte vom 23.10.1898

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1) Stiftungsurkunde der Pfarrei Bismarckhütte vom 1. Oktober 1908

    "Georg Kopp durch Gottes Erbarmen und des heil. Apostolischen Stuhles Gnade Kardinal-Priester der heil. Römischen Kirche und dem heil. Apostolischen Stuhle unmittelbar ergeben, der heil.  Theologie Doktor.  In Anbetracht der großen Seelenzahl und der daher bei weitem unzureichenden Größe der St.Hedwigs-Kirche zu Königshütte, Kreis Beuthen O/S, trenne ich nach Anhörung der Beteiligten nunmehr von der St. Hedwigs-Pfarrei unter Aufhebung des bisherigen Pfarrverbandes die Pfarrei Bismarckhütte und treffe für dieselbe folgende Bestimmungen:
    1. Der Sprengel der neuen Pfarrei umfaßt die katholischen Bewohner des Gemeindebezirks Bismarckhütte, so daß die noch der Pfarrei Bismarckhütte einverleibte Kowatzstraße die Grenze zwischen den beiden Pfarreien bildet.
    2. Die in den Jahren 1898 bis 1901 erbaute, der Himmelfahrt Mariä geweihte, an dem 15.  September 1901 von mir konsekrierte Kirche in Bismarckhütte wird hierdurch zur Pfarrkirche erhoben.
    3. Der Sitz der Pfarrers ist in Bismarckhütte.
    4. Bei freier Wohnung in dem Pfarrhause bezieht der Pfarrer aus der Gemeinde 4600 Mark Pfarreinkommen.
    5. Das Eigentum der Grundstücke, nämlich
        a) die aus dem Fürstlich Henckelschen Gutsbesitz am 5. März/7. Juli 1896 erkauften drei ha
            57 a, 50 qm, auf denen Kirche und Pfarrhaus erbaut sind, und
        b) die von den Grafen Hugo, Larzy, Arthur Henkkel als Friedhof erkauften zwei ha 50 a 12 qm
            gehen, sobald diese Errichtungsurkunde in Kraft tritt, in das Eigentum der Pfarrkirche zu
            Bismarckhütte über.
    6. Daß die Pfarrgemeinde Bismarckhütte nicht nur ihre Kirchen- und Pfarrbauschulden, den
        Kaufpreis für das Friedhof-Grundstück allein zu tragen, sondern auch noch an die St.
        Hedwigs-Pfarrgemeinde in Königshütte, zu deren Restbauschuld aus dem Jahre 1894
        elftausend und zu den Kosten der bevorstehenden Erweiterung der St.Hedwigskirche
        dreiunddreißig tausend Mark beizutragen hat, ist in den Beschlüssen vom 25. bis 30.
        November 1907 festgesetzt und vereinbart.
    7. Da die Pfarrkirche zu Bismarckhütte eines Patronates entbehrt, so steht dem Fürstbischof von
        Breslau die freie Ernennung des Pfarrers zu.
    8. Die neue Pfarrei wird dem Verbande des Archipresbyterats Königshütte überwiesen.
Diese Errichtungsurkunde tritt am 1. Oktober 1908 in Kraft.
Breslau, den 28. April 1908 (Siegel) gez.  G. Card.  Kopp Pfarrei-Errichtungs-Urkunde
G.K. 3783 a

Die nach der vorstehenden Urkunde vom 28. April 1908 von dem Kardinal-Fürstbischof von Breslau kirchlicherseits ausgesprochene Errichtung der katholischen Pfarrgemeinde Bismarckhütte wird auf Grund der von dem Minister der geistlichen Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten mittels Erlasses vom 14. September 1908 - G II 9719 - uns erteilten Ermächtigung hierdurch von Staats wegen bestätigt und in Vollzug gesetzt.
    Oppeln, den 23. September 1908 (Siegel) Königliche Regierung Abteilung für Kirchen und Schulwesen
gez.  Küster
11 XI l0 666

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2) Beschluß zum Bau der Marienkirche zu Bismarckhütte vom 23.10.1898

    "Im Namen des Vaters und des Sohnen und des hl. Geistes Amen !
    Nachdem infolge der sich mächtig entfaltenden Eisen- und Kohlenindustrie in den zur
St.Hedwigs-Pfarrei in Königshütte O/S gehörenden Gemeinden Ober- und Nieder-Heiduk die Seelenzahl eine bedeutende Höhe erlangt hatte, wurde die Errichtung eines eigenen Gotteshauses für die genannten Gemeinden behufs Entlastung der St.Hedwigs-Kirche als dringendes Bedürfnis empfunden.  Nachdem es dem Ortspfarrer, Herrn Franz Tylla, gelungen war, von dem Herrn Grafen Guido Henckel von Donnersmarck auf Neudeck einen Bauplatz von 14 Morgen in Oberheiduk unter sehr günstigen Bedingungen zu erwerben, mußte an die Beschaffung der zum Baue erforderlichen Geldmittel gedacht werden.
    Am 22. März 1897, am Tag der Centenarfeier des Geburtstages weiland Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm I., wurde bei festlicher Gelegenheit der Gedanke angeregt, durch Zeichnung von Beiträgen einen Baufonds zum Zwecke der Errichtung eines Gotteshauses in Oberheiduk zu begründen.
    Der Vertreter der Rütgerschen Theerproduktenfabrik, Herr Zmerzlikar, sicherte sofort im Namen seines Chefs einen Beitrag von 10 000 Mark, der Direktor der Bismarckhütte, Herr Kollmann, im Namen der von ihm vertretenen Aktiengesellschaft einen Beitrag von 30 000 Mark zu.
    Zahlreiche Mitglieder der Gemeinde schlossen sich in lobenswertem Eifer dieser Subskription an, so daß am 28.  November 1897 der Kirchenvorstand von St. Hedwig zu Königshütte den Beschluß fassen konnte, zur Ausführung des Baues einer Kirche in Oberheiduk die erforderlichen Schritte zu thun.
    Zur Vervollständigung des Baufonds beschloß man, von der Provinzialhilfskasse eine Summe von 100 000 Mark zu entleihen.  Nachdem Herr Pfarrer Tylla dem Hochwürdigsten Herrn Fürstbischof Kardinal Kopp einen Plan unterbreitet hatte, geruhten Seine Eminenz zu dem Kirchenbau eine Beihülfe von 20 000 Mark huldvollst in Aussicht zu stellen.
    Es wurde nunmehr dem Baumeister Herrn Ludwig Schneider zu Gleiwitz der Auftrag ertheilt, eine Zeichnung zu der neuen Kirche zu entwerfen und den in Aussicht genommenen Bau zu leiten.  Nachdem alle getroffenen Maßnahmen die Genehmigung der staatlichen und kirchlichen Behörden erlangt hatten, konnte im Sommer 1898 mit dem Bau begonnen werden.  Die Maurerarbeiten wurden dem Maurermeister Herrn Wieczorek aus Königshütte übertragen. Am 23. Oktober 1898, unter der glorreichen Regierung Seiner Heiligkeit des Papstes Leo XIII. und Seiner Majestät des Kaisers und Königs Wilhelm II. wurde in Anwesenheit zahlreicher Geistlichen und einer großen Volksmenge der Grundstein der neuen Kirche durch den dazu von Seiner Eminenz beauftragten Pfarrer Herrn Franz Tylla kirchlich geweiht.  Möge auf dem nun fortzuführenden Baue der Segen des Allerhöchsten ruhen!  Möge in dem erstehenden Gotteshause, welcher der allerheiligsten Jungfrau unter dem Titel »Mariä Himmelfahrt« geweiht werden soll, Gottes Ehre auf Erden gemehrt, das Heil der Seelen gefördert und die Liebe zu Gott und dem Nächsten in den Herzen entzündet werden zum Wohle der Kirche und des Staates auf lange Zeiten!
    Diese Urkunde ist in deutscher und polnischer Sprache angefertigt, von der Pfarrgeistlichkeit und dem Kirchenvorstande der Pfarrgemeinde St. Hedwig zu Königshütte unterschrieben und in den Grundstein eingeschlossen worden.
    Ober-Heiduk, den 23.  Oktober 1898.
    Die Pfarrgeistlichkeit von St. Hedwig zu Königshütte
    Der Kirchenvorstand"

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