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"Georg Kopp durch Gottes Erbarmen und des heil. Apostolischen
Stuhles Gnade Kardinal-Priester der heil. Römischen Kirche und dem
heil. Apostolischen Stuhle unmittelbar ergeben, der heil. Theologie
Doktor. In Anbetracht der großen Seelenzahl und der daher bei
weitem unzureichenden Größe der St.Hedwigs-Kirche zu Königshütte,
Kreis Beuthen O/S, trenne ich nach Anhörung der Beteiligten nunmehr
von der St. Hedwigs-Pfarrei unter Aufhebung des bisherigen Pfarrverbandes
die Pfarrei Bismarckhütte und treffe für dieselbe folgende Bestimmungen:
1. Der Sprengel der neuen Pfarrei umfaßt die
katholischen Bewohner des Gemeindebezirks Bismarckhütte, so daß
die noch der Pfarrei Bismarckhütte einverleibte Kowatzstraße
die Grenze zwischen den beiden Pfarreien bildet.
2. Die in den Jahren 1898 bis 1901 erbaute, der
Himmelfahrt Mariä geweihte, an dem 15. September 1901 von mir
konsekrierte Kirche in Bismarckhütte wird hierdurch zur Pfarrkirche
erhoben.
3. Der Sitz der Pfarrers ist in Bismarckhütte.
4. Bei freier Wohnung in dem Pfarrhause bezieht
der Pfarrer aus der Gemeinde 4600 Mark Pfarreinkommen.
5. Das Eigentum der Grundstücke, nämlich
a) die aus dem Fürstlich
Henckelschen Gutsbesitz am 5. März/7. Juli 1896 erkauften drei ha
57 a, 50 qm, auf denen Kirche und Pfarrhaus erbaut sind, und
b) die von den Grafen Hugo,
Larzy, Arthur Henkkel als Friedhof erkauften zwei ha 50 a 12 qm
gehen, sobald diese Errichtungsurkunde in Kraft tritt, in das Eigentum
der Pfarrkirche zu
Bismarckhütte über.
6. Daß die Pfarrgemeinde Bismarckhütte
nicht nur ihre Kirchen- und Pfarrbauschulden, den
Kaufpreis für das Friedhof-Grundstück
allein zu tragen, sondern auch noch an die St.
Hedwigs-Pfarrgemeinde in
Königshütte, zu deren Restbauschuld aus dem Jahre 1894
elftausend und zu den Kosten
der bevorstehenden Erweiterung der St.Hedwigskirche
dreiunddreißig tausend
Mark beizutragen hat, ist in den Beschlüssen vom 25. bis 30.
November 1907 festgesetzt
und vereinbart.
7. Da die Pfarrkirche zu Bismarckhütte eines
Patronates entbehrt, so steht dem Fürstbischof von
Breslau die freie Ernennung
des Pfarrers zu.
8. Die neue Pfarrei wird dem Verbande des Archipresbyterats
Königshütte überwiesen.
Diese Errichtungsurkunde tritt am 1. Oktober 1908 in Kraft.
Breslau, den 28. April 1908 (Siegel) gez. G. Card. Kopp
Pfarrei-Errichtungs-Urkunde
G.K. 3783 a
Die nach der vorstehenden Urkunde vom 28. April 1908 von dem Kardinal-Fürstbischof
von Breslau kirchlicherseits ausgesprochene Errichtung der katholischen
Pfarrgemeinde Bismarckhütte wird auf Grund der von dem Minister der
geistlichen Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten mittels Erlasses
vom 14. September 1908 - G II 9719 - uns erteilten Ermächtigung hierdurch
von Staats wegen bestätigt und in Vollzug gesetzt.
Oppeln, den 23. September 1908 (Siegel) Königliche
Regierung Abteilung für Kirchen und Schulwesen
gez. Küster
11 XI l0 666
2) Beschluß zum Bau der Marienkirche zu Bismarckhütte vom 23.10.1898
"Im Namen des Vaters und des Sohnen und des hl. Geistes
Amen !
Nachdem infolge der sich mächtig entfaltenden
Eisen- und Kohlenindustrie in den zur
St.Hedwigs-Pfarrei in Königshütte O/S gehörenden Gemeinden
Ober- und Nieder-Heiduk die Seelenzahl eine bedeutende Höhe erlangt
hatte, wurde die Errichtung eines eigenen Gotteshauses für die genannten
Gemeinden behufs Entlastung der St.Hedwigs-Kirche als dringendes Bedürfnis
empfunden. Nachdem es dem Ortspfarrer, Herrn Franz Tylla, gelungen
war, von dem Herrn Grafen Guido Henckel von Donnersmarck auf Neudeck einen
Bauplatz von 14 Morgen in Oberheiduk unter sehr günstigen Bedingungen
zu erwerben, mußte an die Beschaffung der zum Baue erforderlichen
Geldmittel gedacht werden.
Am 22. März 1897, am Tag der Centenarfeier
des Geburtstages weiland Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm I., wurde
bei festlicher Gelegenheit der Gedanke angeregt, durch Zeichnung von Beiträgen
einen Baufonds zum Zwecke der Errichtung eines Gotteshauses in Oberheiduk
zu begründen.
Der Vertreter der Rütgerschen Theerproduktenfabrik,
Herr Zmerzlikar, sicherte sofort im Namen seines Chefs einen Beitrag von
10 000 Mark, der Direktor der Bismarckhütte, Herr Kollmann, im Namen
der von ihm vertretenen Aktiengesellschaft einen Beitrag von 30 000 Mark
zu.
Zahlreiche Mitglieder der Gemeinde schlossen sich
in lobenswertem Eifer dieser Subskription an, so daß am 28.
November 1897 der Kirchenvorstand von St. Hedwig zu Königshütte
den Beschluß fassen konnte, zur Ausführung des Baues einer Kirche
in Oberheiduk die erforderlichen Schritte zu thun.
Zur Vervollständigung des Baufonds beschloß
man, von der Provinzialhilfskasse eine Summe von 100 000 Mark zu entleihen.
Nachdem Herr Pfarrer Tylla dem Hochwürdigsten Herrn Fürstbischof
Kardinal Kopp einen Plan unterbreitet hatte, geruhten Seine Eminenz zu
dem Kirchenbau eine Beihülfe von 20 000 Mark huldvollst in Aussicht
zu stellen.
Es wurde nunmehr dem Baumeister Herrn Ludwig Schneider
zu Gleiwitz der Auftrag ertheilt, eine Zeichnung zu der neuen Kirche zu
entwerfen und den in Aussicht genommenen Bau zu leiten. Nachdem alle
getroffenen Maßnahmen die Genehmigung der staatlichen und kirchlichen
Behörden erlangt hatten, konnte im Sommer 1898 mit dem Bau begonnen
werden. Die Maurerarbeiten wurden dem Maurermeister Herrn Wieczorek
aus Königshütte übertragen. Am 23. Oktober 1898, unter der
glorreichen Regierung Seiner Heiligkeit des Papstes Leo XIII. und Seiner
Majestät des Kaisers und Königs Wilhelm II. wurde in Anwesenheit
zahlreicher Geistlichen und einer großen Volksmenge der Grundstein
der neuen Kirche durch den dazu von Seiner Eminenz beauftragten Pfarrer
Herrn Franz Tylla kirchlich geweiht. Möge auf dem nun fortzuführenden
Baue der Segen des Allerhöchsten ruhen! Möge in dem erstehenden
Gotteshause, welcher der allerheiligsten Jungfrau unter dem Titel »Mariä
Himmelfahrt« geweiht werden soll, Gottes Ehre auf Erden gemehrt,
das Heil der Seelen gefördert und die Liebe zu Gott und dem Nächsten
in den Herzen entzündet werden zum Wohle der Kirche und des Staates
auf lange Zeiten!
Diese Urkunde ist in deutscher und polnischer Sprache
angefertigt, von der Pfarrgeistlichkeit und dem Kirchenvorstande der Pfarrgemeinde
St. Hedwig zu Königshütte unterschrieben und in den Grundstein
eingeschlossen worden.
Ober-Heiduk, den 23. Oktober 1898.
Die Pfarrgeistlichkeit von St. Hedwig zu Königshütte
Der Kirchenvorstand"