Grottkau
- Stadtbeschreibung und Geschichte
1) Geschichte
2) Namen und Wappen der Stadt
3) Naturverhältnisse
4) Bevölkerung
5) Gebäude
6) Ackerbau
7) Gewerbebetrieb
8) Handel
9) Verfassung und Verwaltung
10) Kirchen- und Schulweisen
11) Gründingsurkunde aus dem Jahre 1268
(Quelle für Nr. 1-10 :
Topographsiches Handbuch von Oberschlesien, 1864/65)
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1) Geschichte
Die Stadt wurde in dreizehnten
Jahrhundert vom Herzog Hernrich IV. von Schlesien nach deutschem Rechte
neben einer älteren gleichnamigen Schwester gegründet. Bei
Grottkau finden sich sogar zwei Namen vor, die auf eine gleichnamige
Niederlassung vor der Gründung der Stadt an ihrem
gegenwärtigen Platze und nach deutschem Rechte hinweisen.
Die eine derselben ist das 1/2 Meile
von hier entfernte Dorf Alt-Grottkau, die andere ist ein Theil der
städtischen Feldmark, südlich der Stadt, welcher den Namen
"Altstadt" führt und schon im vierzehnten Jahrhunderte in einer
Uekunde unter dem Namen "Aldinstat" erwähnt wird.
Die noch vorhandenen wohl erhaltene
Gründungsurkunde datirt vom 22. September 1268. Der eigentliche
Gründer d.h. Unmternehmer der deutschen Colonie wird vom Herzog in
der Urkunde "unter Vogt Heinrich (Henricus advocatus noster de
Grodchow)" genannt und ihm alle jene Vewilligungen gemacht, wie sie in
jener Zeit deutzscher Colonisation den Unternehmern solcher Colonieen
gegenüber gemacht wurden. Der Vogt solle haben : die sechste
Stellem den dritten Pfennig der Gerichtsgebühren, die Hälfte
der Fleisch-, Brot- und Schuhbänke, eine freies Bad, 5 Hufen zu
Vierhweisen etc. Die Bürger aber sollten sich des deutschen Rchts
bedienen.
Im Jahre 1276 bestätigte derselbe
Herzog Heinrich den Verkauf eines Waldes an die Stadt, welchen sein
Oheim und Vormund Erzbischof Wladislaus während seiner
Miderjährigkeit den Bürgern verkauft hatte, für den
Kaufpreis von 25 Mark Silber, sowie eine halbe Mark jährlich
für jede Hufe, soviel deren der (noch unvermessene) Wald
zählen würde. Auch wurde das Recht, in deisem Walde zu jagen,
den Bürgern gewährt. Dieser Wald (1792 Morgen) befindet sich
unter dem Namen der "Stadt- oder Bürgerwald" noch im Besitze der
Stadt-Commune.
Ferner verlaufte Herzog Heinrich IV.
der Stadt am 12. März 1282 für 10 Mark Silber 12 Morgen
Viehweise und die sogenannte Ueberschaar und fügte schenkungsweise
auch noch den Wald vor dem Breslauer Thore hinzu, von welchem
indeß keine Spur mehr vorhanden ist.
Herzog Bolko von Löwenberg und
Schwiednitz ließ als Vormund der jungen Herzöge Boleslaus
II., Heinrich VI. und Wladislaus die hiesige Stadtmauer (um das Jahr
1200) aufführen und die Sradt mit Gräben umgeben. SDiese
Mauer wurde vom Bischof Sebastian III. in den Jahren 1664 bis 1671
bedeutend erhöht.
Herzog Boleslaus III. von Brieg
ertheilte 1308 seiner Stadt Grotkow das Niederlage- und
Plombirungsrecht zollpflichtiger Waaren.
Derselbe Herzog schenkte im Jahre 1317
der Stadt alle Gärten mit Thälern, Sümpfen, Teichen und
Viehweisen, welche zwischen der Stadt, Halbendorf und Wässern
liegen.
Boleslaus verlieh 1324 der Stadt auf
Bitte der Bürger dieselben Rechte, welche andere Fürsten
früher schon den Städten Liegnitz und Breslau ertheilt
hatten. Dieselben begreifen theils polizeiliche Anordn ungen, theils
Festsetzungen über die Wahl und Befugnisse des Raths in sich.
Derselbe Herzog verkaufte 1344 Stadt und Gebiet von Grottkau an das
Bisthum für 3250 Mark (25,000 Thlr. Preußisch). Seitdem
wurde Grottkau eine bischöfliche Stadt, bis im Jahre 1810 die
Säkularisation des Bisthums erfolgte.
Bischof Przezislaus von Pogarell
(1311-1376) erbaute die Thürme an der Stadtmauer. Durch
Blitzschlag entstand 1439 ein Brand, der die ganze Stadt bis auf die
Pfarrkirche in Asche legte. Die Stadt erkaufte 1466 von Hans
Schellendorf, zu Pauckendorf gesessen, die Hälfte des Dorfes Ober-
und Nieder-Tharnau nebst allen Zinsen, Aeckern, Wiesen und
Zugehörungen um 230 ungarische Gulden. Der Rath zu Brieg theilte
1467 der Stadt Grottkau das Magdeburgische recht mit.
Die Stadt wurde 1490, 1549 und 1649 wiederum durch eine Feuersbrust
verwüstet. Aus einer Urkunde vom Jahre 1499 geht hervor, daß
sich zu dieser Zeit die Stadt bereits im Besitz des Dominii Klein-
Neudorf befand.
Bischof Johannes bestätigte 1511
den Verkauf desjenigen Antheils, den Georg Schellendorf von den
Gütern Ober- und Nieder-Tharnau gehabt und den er bereits im Jahre
1499 der Stadt Grottkau käuflich abgetreten hatte.
Bischof Balthasar baute in den Jahren
1551 und 1559 das Rathaus auf seine Kosten auf, wohingegen der
Rathsthurm in den Jahren 1577, 1578 und 1579 auf Kosten der Stadt
wieder aufgebaut wurde.
Bischof Sebastian von Rostock (geboren
in Grotkau am 24. August 1607) erbaute 1669 das Rathaus und den
Rathsthurm auf's Neue. Derselbe legirte zugleich im Jahre 1669 ein
Kapital von 1000 Thlrn. Schlesisch (800 Thlr. Preußisch) zur
Verbesserung der Stellung des Kaplans und der Schulbedienten
hierselbst, und versah die katholische Pfarrkirche im Jahre 1671 mit
drei neune Gewölben und einem neuen Orgelchor.
Während der französischen
Invasion hat die Stadt vom 10. März 1807 bis 18. Oktober 1808 an
außerordentlichen Lasten 13,269 Thlr. zu tragen gehabt.
Am 24. Juni 1833 brach auf der
Münsterberger Straße ein Feuer aus, welches binnen 4 bis 5
Stunden zwei Drittheile der Stadt in Asche legte; es waren
niedergebrannt : die Dächer der katholischen Kirche, das Rathhaus
nebst der oberen Hälfte des Thurmes, sowie 117
Bürgerhäuser und 81 Ställe und Schuppen. Der
Gesammt-Schaden belief sich annährend auf 253,000 Thlr.,
während die Brandbonifikation nur 37,298 Thlr. betrug. Zum
Retablissement der öffentlichen und Privatgebäude, sowie zur
Unterstützung der Brandverunglückten erhielt die Stadt 18,500
Thlr. an Gnadengeschenken, 12,009 Thlr. and Collekten und
Unterstützungsgeldern. Das neu erbaute Rathhaus wurde am 15.
Oktober 1840 ferielich eingeweiht; der GEsamt-Betrag der Baukosten
belief sich auf 18.565 Thlr.
Das Kämmereigut Klein-Neudorf
wurde 1845 für 33,500 Thlr. Verkauft. Die Neuße-Brieger
Eisenbahn wurdem am 25. Juli 1847 zum Gebrauch des Publikums
eröffnet, und zwar zunächst bis Bösdorf, Kreis
Neiße.
Die 2. reitende Batterie rückte am
8. Dezember 1849, die 1. und 2. reitende Batterie 6. Artillerie-Brigade
am 3. November 1850 hierher in Garnison.
Im September und Oktober 1855
starben ghier 90 Personen an der Cholera.
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2) Namen und Wappen der Stadt
Der Name der Stadt Grottkau, in der
ältesten Urkunde Grodchow genannt (polnisch Grodków,
lateinisch Grodcovia) ist zweifelsohne slavischen Ursprungs. Das
Wurzelwort grod heißt im Slavischen ein umschlossener,
umfriedeter Platz, eine Burg; Zusammensetzungen von Städte-Namen
slavischer Herkunft finds mit dem Worte grod häufig gebildet, so
stary grod (alte Burg), aus dem Stargard, nowy grod (neue Burg), aus
dem Naugard, bialy grod (weiße Burg), woraus Belard entstand.
Das Wappen
der Stadt ist, ähnlich dem so vieler anderer Städte, eine
Zinnenmauer mit zwei Thürmen, letztere ebenfalls mit Zinnen und
auch mit Scharten versehen. Zwischen den Thürmen ein
göffnetes Thor und aufgezogenes Fallgitter.
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3) Naturverhältnisse
Grottkau liegt nach Professor Dr.
Sadebeck unter 50° 41' 59''8
nördlicher Breite und 35° 3' 10''2
östlicher Länge bei einer Erhebung von 525 Pariser Fuß
über dem Ostseespiegel.
Nahe der Stadt und zwar südlich
und östlich derselben, fließt ein Mühlbach, das
Grottkauer Wasser genannt, welcher sich hinter dem Dorfe Osseg ind die
Neiße ergießt.
Die Stadt hat 4 Vorstädte,
nämlich im Süden die Neißer, im Norden die Breslauer,
westlich die Münsterberger, und östlich die Löwener
Vorstadt.
Der größte Theil der
Stadtmauer ist noch erhalten, dagegen ist der Wallgraben in Gärten
und Wiesen umgewandert.-
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4) Bevölkerung
Die Einwohnerzahl betrug in den Jahren
1756: 944, 1765: 1035, 1775: 1241, 1780: 1178, 1800; 1518, 1831: 2000,
1840: 2596, 1852: 3569. Nach der Aufnahme vom 3. Dezember 1861 waren
3734 Civil-Einwohner und zwar 1754 männliche und 1980 weibliche;
dem Religionsbekenntnisse nach 770 evangelische und 2877 katholische
Christen und 87 Juden. Die Kopfzahl der hier garnisonirenden reitenden
Abtheilung der Schlesischen Artillerie-Brigade Nr. 6 betrug 373. Im
Jahre 1862 sind 35 Familien mit 122 Familiengliedern hierher gezogen.
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5) Gebäude
Laut der Aufnahme vom Jahre 1861 sind hier 25
öffentliche und 420 Privatgebäude vorhanden; unter letzeren
befinden sich 210 Privat-Wohnhäuser, 11 Fabrikgebäude,
Mühlen und Privat-Magazine und 199 Ställe, Scheunen und
Schuppen.
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6) Ackerbau
Beinahe zu jedem der 182
Privat-Wohnhäuser der Stadt (die Vorstädte zählen deren
28) gehört ein Ackerstück von 1 1/2 bis 5 Morgen Fläche,
die Viehweide genannt, als Pertinenzstück. Ferner haben in Folge
Ablösung der Sichel-Gräserei etc. im Stadtwalde im Jhre 1849
fast sämmliche Hausbesitzer der Stadt je circa 1 Morgen Land von
dem bei dem Verkaufe von dem Gute Klein-Neudorf vorbehaltenen
Ländereien erhalten. Der Gesammt-Flächenraum der Feldmark
begträgt 4608 Morgen, worunter 2322 Morgen Acker zweiter bis
siebenter, vorherrschend dritter Klasse, 175 Morgen Wiesen und 1730
Morgen Holzungen. Die Gesammtfläche ist auf 8731 Thlr. oder 57
Sgr. pro Morgen katastirt. Es sind vorhanden : 11 Besitzungen zu 30
Morgen und mehr mit 553 Morgen, 126 Besitzungen von 5 bis 30 Morgen mit
1282 Morgen, 210 Besitzungen unter 5 Morgen mit 5656 Morgen. Von diesem
347 Besitzungen gehören jedoch nur 233 hiesigen Einwohnern, 114
dagegen mit 668 Morgen Grundbesitzern der angrenzenden Ortschaften. Als
Hauptgewerbe betreiben die Landwirthschaft 16, und als Nenengewerbe 116
Eigenthümer.
Der Viehstand betrug nach der Aufnahme
vom 3. Dezember 1861 95 Pferde, 190 Stück Rindvieh, 82 Schafe, 35
Schweine und 16 Ziegen.
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7) Gewerbebetrieb
Die Stadt hat nach der
Gewerbesteuer-Rolle und der Rolle der steuerfreien Gewerbetreibenden
pro 1864 : 10 Bäcker, 5 Böttcher, 4 Brauer, 3 Buchbinder, 1
Buchdrucker, 1 Büchsenmacher, 4 Drechsler, 19 Fleischer, 2
Färber, 35 Gast-, Speise- und Schankwirthe, 2 Loh- und 1
Weißgerber, 2 Glser, 1 Goldarbeiter,1 Gürtler, 39
Handelstreibende in Klasse A. II., 122 Handelstreibende in Klasse B., 4
Handschuhmacher, 2 Hutmacher, 1 Kammmacher, 3 Klempner, 2 Korbmacher, 1
Kupferschmied, 6 Kürschner, 3 Maler, 2 Mauermeister, 1
Wassermühle, 1 holländische und 1 Bockwindmühle, 1
Nadler, 8 Nagelschmiede, 1 Orgelbauer, 3 Posametiere, 7 Sattler, 1
Scheerenschleifer, 6 Schlosser, 6 Schmiede, 24 Schneider, 1
Schornsteinfeger, 54 Schumacher, 2 Seifensieder, 3 Seiler, 1
Steinsetzer, 4 Stellmacher, 2 Sturmpfwirker, 1 Tapezier, 18 Tischler, 3
Böttcher, 2 Tuchmahcer, 3 Uhrmacher, 1 Wagenbauer, 9 Leinweber mit
14 Webestühlen, 2 Zimmermeister, 1 Zeugschmied, 7 Lohnfuhrleute
und 16 Gewerbetreibende im Umherziehen.
Es sind 12 Handwerks-Innungen
vorhanden, nämlich : die Tischler- und Böttcher-, die
Schmiede-, die Schlosser-, die Stellmacher-, die Schuhmacher-, die
Kürschner-, Handschumacher und Gerber-, die Schneider-, die
Bäcker, Pferfferküchler und Conditoren-, die Fleischer, die
Weber-, die Sattler-, und die Maurer- und Zimmerleute-Innung.
Am Orte ist eine Apotheke, eine
Kreis-Physikus, 2 Civil-Aertze und 1 Militair-Arzt. Maschinenbauanstalt
der Brieg-Neißer Eisenbahn.
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8) Handel
Die bisher 4 Mal des Jahres
stattgefundenen Krammärkte wurden wenig besucht, wogegen die Tags
vorher abgehaltenen Viehmärkte ziemlich bedeutend waren. Es werden
deshalb vom Jahre 1864 ab nur 2 Kram- und dagegen 6 Viehmärkte
stattfinden. Der Verkehr auf dem jeden Donnerstag abgehaltenen
Wochenmarkte ist nicht unbeträchtlich, indem letzterer mit
landwirthschaftlichen Produkten ziemlich reich befahren aund auch von
auswärtigen Getreidehändlern besucht wird. Kohlen- und
Waarenmagazin des Herrn v. Schönermark in Prieborn.
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9) Verfassung und Verwaltung
Seit dem 1. Juli 1853 ist die
neue Städte-Ordung vom 30. Mai 1853 eingeführt. Der Magistrat
besteht aus dem Bürgermeister, dem Beigeordneten und 4
Rathsherren, während die Stadtverordneten-Versammlung 18
Mitglieder zählt. In der ersten Abtheilung stimmen 39, in der
zweiten 95, und in der dritten 287 Gemeindewähler. Die
Polizeiverwaltung über die Stadt und das Kämmereidorf Ober-
und Nieder-Tharnau übt der Magistrat beziehungsweise der
Bürgermeister aus.
Die Stadt-Cummune besitzt an liegende
Gründe : den Stadtwald von 1792 Morgen, 7 Morgen Gärten, 31
Morgen Acker, 9 Morgen Wiese, 4 Morgen Gräserei und 19 Morgen
Teichländereien; an Gebäuden : das Rathaus, das
Polizeigebäude, das ehemalig Brauhaus, die Bauhofgebäude, den
Baudenschuppen, das Garnison-Lazareth, den Garnison-Pferdestall, den
Geschützschuppen, die Raitbahn, das Pulverhaus, das
Körner-Magazin und drei Magazin-Scheuern. Die Feuerversicherungs-
summe aller dieser Gebäude beträgt 63,950 Thlr.
Die Active der Kömmereikasse
beliefen sich Ende des Jahres 1862 auf 11,510 Thlr. Die
Gesammt-Einnahme der sämmtlichen vereinigten städtischen
Kassen betrug pro 1862 83,500 Thlr., dier Ausgabe 50,000 Thlr. Der Etat
der Kämmerei-Hauptkasse pro 1864 schließt mit 11,170 Thlr.
ab.
Im Jahre 1862 haben betragen : die
klassifizirte Einkommensteuer 471 Thlr., die Klassensteuer 3245 Thlr.,
die Gewerbesteuer 1860 Thlr., die Königliche Servis 1043 Thlr. udn
die Communalsteuer 1650 Thlr.
Die städtische Kranken-Anstalt ist
seit 1858 in einem Privathause eingerichtet. Die Pflege der Kranken ist
drei barmherzigen Schwestern vom Orden des heiligen Karl Borromäus
übertragen. Im Jahre 1862 wurden 98 Kranke darin aufgenommen.
Das hier bestehende Hospital, in
welchem neun verarmte katholische Bürger und Bürgerfrauen in
vorgrücktem Alter Aufnahme finden, ressortirt lediglich von der
Fürstbischöflichen Ober-Hospital-Commission zu Neiße,
während der hiesige katholische Pfarrer und der zeitige
Bürgermeister Insperktoren desselben sind. Seit dem Jahre 1858
besteht hier ein Kreis-Armen-, Kranken- und Arbeitshaus.
An königlichen Behörden und
Beamten sind in Grottkau stationirt : das Königl. Landrathsamt,
das Kreisgericht mit 7 Mitgliedern, wovon 2 bei der Gerichts-Commission
in Ottmachau fungiren, zwei Rechtsanwälte, ein comb.
Kreis-Steueramt und eine Post-Expedition.
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10) Kirchen- und Schulwesen
Die katholische Pfarrkirche, deren
Pfarrer schon in einer Urkunde vom Jahr 282 vorkommt, steht unter
Königlichem Patronat. An derselben fungiren 1 Pfarrer und 2
Kapläne. Eingepfarrt sind die Dörfer Halbendorf, Tharnau,
Endersdorf und Voigtsdorf.
Im Jahre 1786 wurde die erste von
Ziegel-Fachwerk erbaute evangelische Kirche eingewiht. An Stelle dieser
wurde in den Jahren 1844 bis 1847 eine neue massive Kirche erbaut,
deren Einweihung am 15. Oktober 1847 stattfand. Die venagelische
Gemeinde hat eine Pfarrer. Das Patronatsrecht übt der hiesige
evangelische Kirchenrath aus.
Die jüdische Gemeinde benutz eine
Privatwohnung als Synagogue.
Am hiesigen Orte befinden sich eine
katholische Elementarschule mit 3 Knaben- und 3 Mädchen-Klassen
und 6 Lehrern; eine evangelische Elementarschule mit2 gemischten
Klassen und 2 Lahrern; und seit dem 1. Oktober 1860 eine höhere
Unterrichtsklasse für Knaben verschiedener Konfession, bei welcher
ein früherer Gymnasiallehrer angestellt ist und auch 2
Elementarlehrer Unterricht ertheilen.
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11) Gründungsurkunde der Stadt
Grottkau nach dt. Recht aus dem Jahre
1268
"Im Namen des Herrn Amen. Alles was in der Zeit geschieht wird
leicht
schwankend, wenn es nicht durch Schrift und die Hilfe von Zeugen zum
immerwährenden
Gedächtnisse des Geschehenen befestigt wird. Wir Heinrich, von
Gottes
Gnaden Herzog von Schlesien und Herr zu Breslau, bekennen vor allen
Gegenwärtigen
und Zukünftigen, die von gegenwärtiger Schrift Einsicht
nehmen
werden, daß wir Heinrich unserem Vogte zu Grodchow verstattet und
vergönnt haben, unsere Stadt genannt Grodchow nach deutschem
Rechte
auf dem jenigen Platze anzulegen, wo sie jetzt wahrgenommen wird. Auf
Grund
dieser Errichtung soll derselbe Heinrich die sechste Stelle, den
dritten
Pfennig der Gerichtsgebühren, die Hälfte der Fleisch-, Brot-
und Schuhbänke, ein freies Bad, einen freien Kretscham und einen
Hof,
der Machow heißt, frei für sich und die Seinigen auf immer
gültig
besitzen. Auch räumen wir dem Verdienste seiner Rechtschaffenheit
ein, daß er alle Mühlen und Fischteiche, die er um diese
Stadt
herum anlegen kann, und alles freie Gehölze um die Stadt, welches
er gepflanzet, genießen soll. Nebst dem soll er fünf Hufen
bei
dieser Stadt zu Viehweiden frei benützen. Überdies soll er
von
67 Hufen, die zur Stadt gehören, für seine Errichtung je die
sechste Hufe mit seinen Nachfolgern frei besitzen. Überdies aber
soll
er gehalten sein, von jeder Hufe einen Malter von drei Getreidesorten,
nämlich vier Maaß Weizen, vier Maaß Roggen und vier
Maaß
Hafer jährlich an uns zu entrichten. Außerdem wollen wir und
setzen für immer fest, daß dieselbe Stadt in ihren
Entschlüssen
und Entscheidungen sich der Neumarktschen Rechts bediene. Zur Urkund
dessen
und immerwährenden Festhaltung haben wir diese Schrift ausfertigen
und mit unserem Siegel bekräftigen lassen in Gegenwart
nachstehender
Zeugen, nämlich des Simon Gallicus, Burggrafen zu Steinau; des
Nicolaus
Soimizlawcz, Oberrichter, des Badzlaus Dremlitus, Kastellan zu Bechen;
des Pasco Slupowicz unseres Unter-Truchseß, des Soldostorius
unseres
Unter- Kämmereres, des Bartholomäus unseres Untermundschenken
und mehrerer anderer Glaubwürdigen. Gegeben durch die Händer
Baldwins des Notars unseres Hofes. Im Jahre des Herrn 1268 den 22.
September"
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