Grottkau - Stadtbeschreibung und Geschichte

1) Geschichte
2) Namen und Wappen der Stadt
3) Naturverhältnisse
4) Bevölkerung
5) Gebäude
6) Ackerbau
7) Gewerbebetrieb
8) Handel
9) Verfassung und Verwaltung
10) Kirchen- und Schulweisen
11) Gründingsurkunde aus dem Jahre 1268
(Quelle für Nr. 1-10 : Topographsiches Handbuch von Oberschlesien, 1864/65)                                zurück zur Grottkau-Seite


1) Geschichte


       Die Stadt wurde in dreizehnten Jahrhundert vom Herzog Hernrich IV. von Schlesien nach deutschem Rechte neben einer älteren gleichnamigen Schwester gegründet. Bei Grottkau finden sich sogar zwei Namen vor, die auf eine gleichnamige Niederlassung vor der Gründung der Stadt an ihrem gegenwärtigen Platze und nach deutschem Rechte hinweisen.
       Die eine derselben ist das 1/2 Meile von hier entfernte Dorf Alt-Grottkau, die andere ist ein Theil der städtischen Feldmark, südlich der Stadt, welcher den Namen "Altstadt" führt und schon im vierzehnten Jahrhunderte in einer Uekunde unter dem Namen "Aldinstat" erwähnt wird.
       Die noch vorhandenen wohl erhaltene Gründungsurkunde datirt vom 22. September 1268. Der eigentliche Gründer d.h. Unmternehmer der deutschen Colonie wird vom Herzog in der Urkunde "unter Vogt Heinrich (Henricus advocatus noster de Grodchow)" genannt und ihm alle jene Vewilligungen gemacht, wie sie in jener Zeit deutzscher Colonisation den Unternehmern solcher Colonieen gegenüber gemacht wurden. Der Vogt solle haben : die sechste Stellem den dritten Pfennig der Gerichtsgebühren, die Hälfte der Fleisch-, Brot- und Schuhbänke, eine freies Bad, 5 Hufen zu Vierhweisen etc. Die Bürger aber sollten sich des deutschen Rchts bedienen.
       Im Jahre 1276 bestätigte derselbe Herzog Heinrich den Verkauf eines Waldes an die Stadt, welchen sein Oheim und Vormund Erzbischof Wladislaus während seiner Miderjährigkeit den Bürgern verkauft hatte, für den Kaufpreis von 25 Mark Silber, sowie eine halbe Mark jährlich für jede Hufe, soviel deren der (noch unvermessene) Wald zählen würde. Auch wurde das Recht, in deisem Walde zu jagen, den Bürgern gewährt. Dieser Wald (1792 Morgen) befindet sich unter dem Namen der "Stadt- oder Bürgerwald" noch im Besitze der Stadt-Commune.
       Ferner verlaufte Herzog Heinrich IV. der Stadt am 12. März 1282 für 10 Mark Silber 12 Morgen Viehweise und die sogenannte Ueberschaar und fügte schenkungsweise auch noch den Wald vor dem Breslauer Thore hinzu, von welchem indeß keine Spur mehr vorhanden ist.
       Herzog Bolko von Löwenberg und Schwiednitz ließ als Vormund der jungen Herzöge Boleslaus II., Heinrich VI. und Wladislaus die hiesige Stadtmauer (um das Jahr 1200) aufführen und die Sradt mit Gräben umgeben. SDiese Mauer wurde vom Bischof Sebastian III. in den Jahren 1664 bis 1671 bedeutend erhöht.
       Herzog Boleslaus III. von Brieg ertheilte 1308 seiner Stadt Grotkow das Niederlage- und Plombirungsrecht zollpflichtiger Waaren.
       Derselbe Herzog schenkte im Jahre 1317 der Stadt alle Gärten mit Thälern, Sümpfen, Teichen und Viehweisen, welche zwischen der Stadt, Halbendorf und Wässern liegen.
       Boleslaus verlieh 1324 der Stadt auf Bitte der Bürger dieselben Rechte, welche andere Fürsten früher schon den Städten Liegnitz und Breslau ertheilt hatten. Dieselben begreifen theils polizeiliche Anordn ungen, theils Festsetzungen über die Wahl und Befugnisse des Raths in sich. Derselbe Herzog verkaufte 1344 Stadt und Gebiet von Grottkau an das Bisthum für 3250 Mark (25,000 Thlr. Preußisch). Seitdem wurde Grottkau eine bischöfliche Stadt, bis im Jahre 1810 die Säkularisation des Bisthums erfolgte.
       Bischof Przezislaus von Pogarell (1311-1376) erbaute die Thürme an der Stadtmauer. Durch Blitzschlag entstand 1439 ein Brand, der die ganze Stadt bis auf die Pfarrkirche in Asche legte. Die Stadt erkaufte 1466 von Hans Schellendorf, zu Pauckendorf gesessen, die Hälfte des Dorfes Ober- und Nieder-Tharnau nebst allen Zinsen, Aeckern, Wiesen und Zugehörungen um 230 ungarische Gulden. Der Rath zu Brieg theilte 1467 der Stadt Grottkau das Magdeburgische recht mit.
Die Stadt wurde 1490, 1549 und 1649 wiederum durch eine Feuersbrust verwüstet. Aus einer Urkunde vom Jahre 1499 geht hervor, daß sich zu dieser Zeit die Stadt bereits im Besitz des Dominii Klein- Neudorf befand.
       Bischof Johannes bestätigte 1511 den Verkauf desjenigen Antheils, den Georg Schellendorf von den Gütern Ober- und Nieder-Tharnau gehabt und den er bereits im Jahre 1499 der Stadt Grottkau käuflich abgetreten hatte.
       Bischof Balthasar baute in den Jahren 1551 und 1559 das Rathaus auf seine Kosten auf, wohingegen der Rathsthurm in den Jahren 1577, 1578 und 1579 auf Kosten der Stadt wieder aufgebaut wurde.
       Bischof Sebastian von Rostock (geboren in Grotkau am 24. August 1607) erbaute 1669 das Rathaus und den Rathsthurm auf's Neue. Derselbe legirte zugleich im Jahre 1669 ein Kapital von 1000 Thlrn. Schlesisch (800 Thlr. Preußisch) zur Verbesserung der Stellung des Kaplans und der Schulbedienten hierselbst, und versah die katholische Pfarrkirche im Jahre 1671 mit drei neune Gewölben und einem neuen Orgelchor.
       Während der französischen Invasion hat die Stadt vom 10. März 1807 bis 18. Oktober 1808 an außerordentlichen Lasten 13,269 Thlr. zu tragen gehabt.
       Am 24. Juni 1833 brach auf der Münsterberger Straße ein Feuer aus, welches binnen 4 bis 5 Stunden zwei Drittheile der Stadt in Asche legte; es waren niedergebrannt : die Dächer der katholischen Kirche, das Rathhaus nebst der oberen Hälfte des Thurmes, sowie 117 Bürgerhäuser und 81 Ställe und Schuppen. Der Gesammt-Schaden belief  sich annährend auf 253,000 Thlr., während die Brandbonifikation nur 37,298 Thlr. betrug. Zum Retablissement der öffentlichen und Privatgebäude, sowie zur Unterstützung der Brandverunglückten erhielt die Stadt 18,500 Thlr. an Gnadengeschenken, 12,009 Thlr. and Collekten und Unterstützungsgeldern. Das neu erbaute Rathhaus wurde am 15. Oktober 1840 ferielich eingeweiht; der GEsamt-Betrag der Baukosten belief sich auf 18.565 Thlr.
       Das Kämmereigut Klein-Neudorf wurde 1845 für 33,500 Thlr. Verkauft. Die Neuße-Brieger Eisenbahn wurdem am 25. Juli 1847 zum Gebrauch des Publikums eröffnet, und zwar zunächst bis Bösdorf, Kreis Neiße.
       Die 2. reitende Batterie rückte am 8. Dezember 1849, die 1. und 2. reitende Batterie 6. Artillerie-Brigade am 3. November 1850 hierher in Garnison.
        Im September und Oktober 1855 starben ghier 90 Personen an der Cholera.
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2) Namen und Wappen der Stadt

       Der Name der Stadt Grottkau, in der ältesten Urkunde Grodchow genannt (polnisch Grodków, lateinisch Grodcovia) ist zweifelsohne slavischen Ursprungs. Das Wurzelwort grod heißt im Slavischen ein umschlossener, umfriedeter Platz, eine Burg; Zusammensetzungen von Städte-Namen slavischer Herkunft finds mit dem Worte grod häufig gebildet, so stary grod (alte Burg), aus dem Stargard, nowy grod (neue Burg), aus dem Naugard, bialy grod (weiße Burg), woraus Belard entstand.
       Das Wappen der Stadt ist, ähnlich dem so vieler anderer Städte, eine Zinnenmauer mit zwei Thürmen, letztere ebenfalls mit Zinnen und auch mit Scharten versehen. Zwischen den Thürmen ein göffnetes Thor und aufgezogenes Fallgitter.
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3) Naturverhältnisse

       Grottkau liegt nach Professor Dr. Sadebeck unter 50° 41' 59''8 nördlicher Breite und 35° 3' 10''2 östlicher Länge bei einer Erhebung von 525 Pariser Fuß über dem Ostseespiegel.
       Nahe der Stadt und zwar südlich und östlich derselben, fließt ein Mühlbach, das Grottkauer Wasser genannt, welcher sich hinter dem Dorfe Osseg ind die Neiße ergießt.
       Die Stadt hat 4 Vorstädte, nämlich im Süden die Neißer, im Norden die Breslauer, westlich die Münsterberger, und östlich die Löwener Vorstadt.
       Der größte Theil der Stadtmauer ist noch erhalten, dagegen ist der Wallgraben in Gärten und Wiesen umgewandert.-
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4) Bevölkerung

       Die Einwohnerzahl betrug in den Jahren 1756: 944, 1765: 1035, 1775: 1241, 1780: 1178, 1800; 1518, 1831: 2000, 1840: 2596, 1852: 3569. Nach der Aufnahme vom 3. Dezember 1861 waren 3734 Civil-Einwohner und zwar 1754 männliche und 1980 weibliche; dem Religionsbekenntnisse nach 770 evangelische und 2877 katholische Christen und 87 Juden. Die Kopfzahl der hier garnisonirenden reitenden Abtheilung der Schlesischen Artillerie-Brigade Nr. 6 betrug 373. Im Jahre 1862 sind 35 Familien mit 122 Familiengliedern hierher gezogen.
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5) Gebäude

    Laut der Aufnahme vom Jahre 1861 sind hier 25 öffentliche und 420 Privatgebäude vorhanden; unter letzeren befinden sich 210 Privat-Wohnhäuser, 11 Fabrikgebäude, Mühlen und Privat-Magazine und 199 Ställe, Scheunen und Schuppen.
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6) Ackerbau

       Beinahe zu jedem der 182 Privat-Wohnhäuser der Stadt (die Vorstädte zählen deren 28) gehört ein Ackerstück von 1 1/2 bis 5 Morgen Fläche, die Viehweide genannt, als Pertinenzstück. Ferner haben in Folge Ablösung der Sichel-Gräserei etc. im Stadtwalde im Jhre 1849 fast sämmliche Hausbesitzer der Stadt je circa 1 Morgen Land von dem bei dem Verkaufe von dem Gute Klein-Neudorf vorbehaltenen Ländereien erhalten. Der Gesammt-Flächenraum der Feldmark begträgt 4608 Morgen, worunter 2322 Morgen Acker zweiter bis siebenter, vorherrschend dritter Klasse, 175 Morgen Wiesen und 1730 Morgen Holzungen. Die Gesammtfläche ist auf 8731 Thlr. oder 57 Sgr. pro Morgen katastirt. Es sind vorhanden : 11 Besitzungen zu 30 Morgen und mehr mit 553 Morgen, 126 Besitzungen von 5 bis 30 Morgen mit 1282 Morgen, 210 Besitzungen unter 5 Morgen mit 5656 Morgen. Von diesem 347 Besitzungen gehören jedoch nur 233 hiesigen Einwohnern, 114 dagegen mit 668 Morgen Grundbesitzern der angrenzenden Ortschaften. Als Hauptgewerbe betreiben die Landwirthschaft 16, und als Nenengewerbe 116 Eigenthümer.
       Der Viehstand betrug nach der Aufnahme vom 3. Dezember 1861 95 Pferde, 190 Stück Rindvieh, 82 Schafe, 35 Schweine und 16 Ziegen.
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7) Gewerbebetrieb

       Die Stadt hat nach der Gewerbesteuer-Rolle und der Rolle der steuerfreien Gewerbetreibenden pro 1864 : 10 Bäcker, 5 Böttcher, 4 Brauer, 3 Buchbinder, 1 Buchdrucker, 1 Büchsenmacher, 4 Drechsler, 19 Fleischer, 2 Färber, 35 Gast-, Speise- und Schankwirthe, 2 Loh- und 1 Weißgerber, 2 Glser, 1 Goldarbeiter,1 Gürtler, 39 Handelstreibende in Klasse A. II., 122 Handelstreibende in Klasse B., 4 Handschuhmacher, 2 Hutmacher, 1 Kammmacher, 3 Klempner, 2 Korbmacher, 1 Kupferschmied, 6 Kürschner, 3 Maler, 2 Mauermeister, 1 Wassermühle, 1 holländische und 1 Bockwindmühle, 1 Nadler, 8 Nagelschmiede, 1 Orgelbauer, 3 Posametiere, 7 Sattler, 1 Scheerenschleifer, 6 Schlosser, 6 Schmiede, 24 Schneider, 1 Schornsteinfeger, 54 Schumacher, 2 Seifensieder, 3 Seiler, 1 Steinsetzer, 4 Stellmacher, 2 Sturmpfwirker, 1 Tapezier, 18 Tischler, 3 Böttcher, 2 Tuchmahcer, 3 Uhrmacher, 1 Wagenbauer, 9 Leinweber mit 14 Webestühlen, 2 Zimmermeister, 1 Zeugschmied, 7 Lohnfuhrleute und 16 Gewerbetreibende im Umherziehen.
       Es sind 12 Handwerks-Innungen vorhanden, nämlich : die Tischler- und Böttcher-, die Schmiede-, die Schlosser-, die Stellmacher-, die Schuhmacher-, die Kürschner-, Handschumacher und Gerber-, die Schneider-, die Bäcker, Pferfferküchler und Conditoren-, die Fleischer, die Weber-, die Sattler-, und die Maurer- und Zimmerleute-Innung.
     Am Orte ist eine Apotheke, eine Kreis-Physikus, 2 Civil-Aertze und 1 Militair-Arzt. Maschinenbauanstalt der Brieg-Neißer Eisenbahn.
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8) Handel

        Die bisher 4 Mal des Jahres stattgefundenen Krammärkte wurden wenig besucht, wogegen die Tags vorher abgehaltenen Viehmärkte ziemlich bedeutend waren. Es werden deshalb vom Jahre 1864 ab nur 2 Kram- und dagegen 6 Viehmärkte stattfinden. Der Verkehr auf dem jeden Donnerstag abgehaltenen Wochenmarkte ist nicht unbeträchtlich, indem letzterer mit landwirthschaftlichen Produkten ziemlich reich befahren aund auch von auswärtigen Getreidehändlern besucht wird. Kohlen- und Waarenmagazin des Herrn v. Schönermark in Prieborn.
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9) Verfassung und Verwaltung

        Seit dem 1. Juli 1853 ist die neue Städte-Ordung vom 30. Mai 1853 eingeführt. Der Magistrat besteht aus dem Bürgermeister, dem Beigeordneten und 4 Rathsherren, während die Stadtverordneten-Versammlung 18 Mitglieder zählt. In der ersten Abtheilung stimmen 39, in der zweiten 95, und in der dritten 287 Gemeindewähler. Die Polizeiverwaltung über die Stadt und das Kämmereidorf Ober- und Nieder-Tharnau übt der Magistrat beziehungsweise der Bürgermeister aus.
       Die Stadt-Cummune besitzt an liegende Gründe : den Stadtwald von 1792 Morgen, 7 Morgen Gärten, 31 Morgen Acker, 9 Morgen Wiese, 4 Morgen Gräserei und 19 Morgen Teichländereien; an Gebäuden : das Rathaus, das Polizeigebäude, das ehemalig Brauhaus, die Bauhofgebäude, den Baudenschuppen, das Garnison-Lazareth, den Garnison-Pferdestall, den Geschützschuppen, die Raitbahn, das Pulverhaus, das Körner-Magazin und drei Magazin-Scheuern. Die Feuerversicherungs- summe aller dieser Gebäude beträgt 63,950 Thlr.
       Die Active der Kömmereikasse beliefen sich Ende des Jahres 1862 auf 11,510 Thlr. Die Gesammt-Einnahme der sämmtlichen vereinigten städtischen Kassen betrug pro 1862 83,500 Thlr., dier Ausgabe 50,000 Thlr. Der Etat der Kämmerei-Hauptkasse pro 1864 schließt mit 11,170 Thlr. ab.
       Im Jahre 1862 haben betragen : die klassifizirte Einkommensteuer 471 Thlr., die Klassensteuer 3245 Thlr., die Gewerbesteuer 1860 Thlr., die Königliche Servis 1043 Thlr. udn die Communalsteuer 1650 Thlr.
       Die städtische Kranken-Anstalt ist seit 1858 in einem Privathause eingerichtet. Die Pflege der Kranken ist drei barmherzigen Schwestern vom Orden des heiligen Karl Borromäus übertragen. Im Jahre 1862 wurden 98 Kranke darin aufgenommen.
       Das hier bestehende Hospital, in welchem neun verarmte katholische Bürger und Bürgerfrauen in vorgrücktem Alter Aufnahme finden, ressortirt lediglich von der Fürstbischöflichen Ober-Hospital-Commission zu Neiße, während der hiesige katholische Pfarrer und der zeitige Bürgermeister Insperktoren desselben sind. Seit dem Jahre 1858 besteht hier ein Kreis-Armen-, Kranken- und Arbeitshaus.
       An königlichen Behörden und Beamten sind in Grottkau stationirt : das Königl. Landrathsamt, das Kreisgericht mit 7 Mitgliedern, wovon 2 bei der Gerichts-Commission in Ottmachau fungiren, zwei Rechtsanwälte, ein comb. Kreis-Steueramt und eine Post-Expedition.
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10) Kirchen- und Schulwesen

       Die katholische Pfarrkirche, deren Pfarrer schon in einer Urkunde vom Jahr 282 vorkommt, steht unter Königlichem Patronat. An derselben fungiren 1 Pfarrer und 2 Kapläne. Eingepfarrt sind die Dörfer Halbendorf, Tharnau, Endersdorf und Voigtsdorf.
       Im Jahre 1786 wurde die erste von Ziegel-Fachwerk erbaute evangelische Kirche eingewiht. An Stelle dieser wurde in den Jahren 1844 bis 1847 eine neue massive Kirche erbaut, deren Einweihung am 15. Oktober 1847 stattfand. Die venagelische Gemeinde hat eine Pfarrer. Das Patronatsrecht übt der hiesige evangelische Kirchenrath aus.
       Die jüdische Gemeinde benutz eine Privatwohnung als Synagogue.
       Am hiesigen Orte befinden sich eine katholische Elementarschule mit 3 Knaben- und 3 Mädchen-Klassen und 6 Lehrern; eine evangelische Elementarschule mit2 gemischten Klassen und 2 Lahrern; und seit dem 1. Oktober 1860 eine höhere Unterrichtsklasse für Knaben verschiedener Konfession, bei welcher ein früherer Gymnasiallehrer angestellt ist und auch 2 Elementarlehrer Unterricht ertheilen.
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11) Gründungsurkunde der Stadt Grottkau nach dt. Recht aus dem Jahre 1268

"Im Namen des Herrn Amen. Alles was in der Zeit geschieht wird leicht schwankend, wenn es nicht durch Schrift und die Hilfe von Zeugen zum immerwährenden Gedächtnisse des Geschehenen befestigt wird. Wir Heinrich, von Gottes Gnaden Herzog von Schlesien und Herr zu Breslau, bekennen vor allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, die von gegenwärtiger Schrift Einsicht nehmen werden, daß wir Heinrich unserem Vogte zu Grodchow verstattet und vergönnt haben, unsere Stadt genannt Grodchow nach deutschem Rechte auf dem jenigen Platze anzulegen, wo sie jetzt wahrgenommen wird. Auf Grund dieser Errichtung soll derselbe Heinrich die sechste Stelle, den dritten Pfennig der Gerichtsgebühren, die Hälfte der Fleisch-, Brot- und Schuhbänke, ein freies Bad, einen freien Kretscham und einen Hof, der Machow heißt, frei für sich und die Seinigen auf immer gültig besitzen. Auch räumen wir dem Verdienste seiner Rechtschaffenheit ein, daß er alle Mühlen und Fischteiche, die er um diese Stadt herum anlegen kann, und alles freie Gehölze um die Stadt, welches er gepflanzet, genießen soll. Nebst dem soll er fünf Hufen bei dieser Stadt zu Viehweiden frei benützen. Überdies soll er von 67 Hufen, die zur Stadt gehören, für seine Errichtung je die sechste Hufe mit seinen Nachfolgern frei besitzen. Überdies aber soll er gehalten sein, von jeder Hufe einen Malter von drei Getreidesorten, nämlich vier Maaß Weizen, vier Maaß Roggen und vier Maaß Hafer jährlich an uns zu entrichten. Außerdem wollen wir und setzen für immer fest, daß dieselbe Stadt in ihren Entschlüssen und Entscheidungen sich der Neumarktschen Rechts bediene. Zur Urkund dessen und immerwährenden Festhaltung haben wir diese Schrift ausfertigen und mit unserem Siegel bekräftigen lassen in Gegenwart nachstehender Zeugen, nämlich des Simon Gallicus, Burggrafen zu Steinau; des Nicolaus Soimizlawcz, Oberrichter, des Badzlaus Dremlitus, Kastellan zu Bechen; des Pasco Slupowicz unseres Unter-Truchseß, des Soldostorius unseres Unter- Kämmereres, des Bartholomäus unseres Untermundschenken und mehrerer anderer Glaubwürdigen. Gegeben durch die Händer Baldwins des Notars unseres Hofes. Im Jahre des Herrn 1268 den 22. September"

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