Johann Hagemeister (1502-1569)

(Quelle : Allgem. Dt. Biographie)

Johannes Hagemeister, Professor an der Universität Greifswald und seiner der thätigsten Lehrer in der Uebergangszeit der Reformation, war im J. 1502 geboren. Ein Sohn von Albrecht H in Barth und der bekannten in mehrere Linien über Pommern verbreiteten Patricierfamilie H. angehörend, widmete er sich anfangs dem geistlichen Standes, studirte 1522 in Greifswald und wurde bei dem Processe, welchen der Stralsunder Oberkirchherr Hippolytus Steinwer gegen die Stadt wegen der Reformationunruhen erhob, als Zeuge vernommen. Im J. 1529 wirkte er als Lehrer im Artistencollegium zu Greifswald mit großem Beifall, neben Peter und Gregor Gruel; Georg Norman, Joh. Lubkerman, Erasm. Holthuder und Faustinus Blenno; dem Theologen Wichman Kruse und den Juristen Heinrich Bukow jun., Henniung Lotze; Joh. Otto und Nic. Ave. Zum Magister promovirt und Canonicus an dem Domstift der Nicolaikirche, bekleidetet er 1537 das Rectorat und vertrat die Rechte der Universität in einem Streite wegen der durch Wichman Kruse's Tod erledigten und am Joh. Erp übertragenen Victarie. Während die älteren Lehrer an der römischen Kirche festhielten, trat H., vielleicht durch die seit seiner Studienzeit in Greifswald eifriger gepflegten Kenntniß der classischen Litteratur angeregt, zum Protestantismus über, blieb jedoch nicht bei der Universität, sondern übernahm das Pastorat an der Nicolaikirche zu Anklam. Nachdem er in Folge eines Streites durch den Rath und der Generalsuperintendenten Knipstrow auf Befehl des Herzog Philipp I. im J. 1544 seines Amtes enthoben wurde, erhielt er, nach einem längeren Aufenthalte in Pasewalk und Stettin, die Präpositur in Treptow im J. 1559, in welchem Amte er den Generalsynoden zu Stettin 1561-62  beiwohnte, und endlich bis zu seinem Tode 1569 das Pastorat in Cörlin. aus seiner Ehe mit Ottilie v. Moltke stammen zwei Söhne, Lucas und Johann, und ein Enkel Johann, welcher, geb. 1576, gest. 1638, dieselbe Würde bekleidete, das Gut Hohenselchow erwarb und die dort wohnhafte adliche Linie des Geschlechts begründete.

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