§ 14 Der Stammvater Hermann
In Pommern blühete bis zum Jahre 1776 eine Familie von Blücher,
welche daselbst seit dem 16. Jahrhundert zu den "Schlossgesessenen",
also zu den angesehensten Adelsgeschlechtern zählte und mit ihren
Hauptsitzen Daberkow (bei Jarmen) and Schloss Plate, in Hinterpommern (Kreis
Regenwalde) einen sehr bedeutenden Güterbesitz verband. Dass
diese pommerschen Schloss-
gesessenen von Blücher mit der gleichnamigen Familie im westlichen
Meklenburg in engster Verwandtschaft standen, nur eine Linie der letzteren
ausmachten, lässt sich allerdings nicht urkundlich beweisen, kann
aber bei der völligen Uebereinstimmung in, dem Wappen, Schildfigur
und Helmschmuck ja selbst in den Farben, sowie bei der Uebereinstimmung
in den üblichsten Taufnamen, Ulrich und Hermann, gar nicht in Zweifel
gezogen werden. Ahnentafeln der von Blücher in Pommern kennen
wir nicht vor der Mitte des 17. Jahrhunderts; sie gehen aber auch
gleichmässig immer nur bis ins 15. Jahrhundert zurück,
bis auf den, auch diplomatisch beglaubigten, Ahnherrn Ewald von Blücher,
der, soviel wir wissen, der Erste seines Hauses war, wvelcher (1486) einen
Lehnbrief über die pommerschen Güter empfing, und auf dessen
anderweitig nicht nachzuweisenden Vater "Ulderich von Blücher, Ritter,
auf Daberhow und Trado in Meklenburg Erbherrn", dem eine Gemahlin aus dein
Geschlechte von Heydebreck, und zwar aus dem Hause Weissen-Klempenow, zugeschrieben
wird. Diese letzte Angabe ist, wie sich späterhin ergiebt bereits
so unsicher, dass wir es kaum beklagen dürfen, nicht auch noch frühere
Ahnen in diesen Stammtafeln anzutreffen. Ein Anschluss an die meklenburgischen
Linien wird hiemit übrigens auch nicht erreicht; denn auf Trado, d.
i. Gross-Dratow bei Waren, wohnte, keine der letzteren.
Die pommerschen von Blücher und die meklenburgischen
waren schon im Jahre 1486 einander so entfremdet, dass die mekenburgischen
in den pommerschen Lehnbrief, sei es durch Schuld der von Blücher
selbst, sei es wegen Weigerung der pommerschen Lehncanzlei, gar nicht mehr
aufgenommen sind, und dass, als die pommersche Linie sich im Jahre 1577,
mit der Erwerbung der Plateschen Güter, in zwei Häuser Daberkow
und Plate, spaltete, nur diesen beiden die gesammte Hand ihren Gütern
zugestanden ward, die Meklenburgischen Vettern unberücksichtigt blieben.
Andererseits mögen auch die meklenburgischen
von Blücher ihrer Verwandtschaft mit jenen pommerschen Vettern wenig
Aufmerkeit geschenkt haben, derselben vielleicht bald gar nicht mehr inne
gewesen sein. Freilich findet sich in der Ahnentafel des Rittmeisters Ulrich
Hans von Blücher aus dem Hause Gross-Renzow, der 1670 starb, eie "Herr
Wipert von Blücher vom Hause Plate, Läsen und grossen Renssaw"
und als Ahnherrn verzeichnet; aber diese Angabe beruht späten genealogischen
Combination, die sich schon dadurch erweist, dass die, Plateschen Güter
erst 1577 in Blücherschen Besitz übergingen, während jener
Wipert nach seiner Stelle in der Ahnentafel im 15. Jahrhunderte gelebt
haben müsste, wo der Name Wipert in der Blücherschen Familie
überall längst erloschen war. Richtiger ausgedruckt, wahrscheinlich
hat der zufällige Umstand, dass zu Ende des 15. Jahrhunderts
sowohl auf Daberkow in Pommern als auch auf Lehsen bei Wittenburg in Meklenburg
ein Ewald von Blücher sass, spätere Genealogen verleitet, diese
beiden Männer, die einander kaum persönlich bekannt gewesen sein
mögen, zu einer Person zu verschmelzen. Wir finden darin nur
wieder einen Beweis, wie unzuverlässig Ahnentafeln schon in der Angabe
der Urgrosseltern sind, wenn sie sich nicht auf alte schriftliche Ueberlieferungen
zurückführen lassen.
Glücklicher Weise geben nun aber Urkunden wenigstens
Fingerzeige genug, um der Wahrheit auf die Spur zu kommen. Eine Urkunde
aus dem Jahre 1334 belehrt uns nämlich, dass schon damals Daberkow,
das pommersche Stammgut, im Besitze von vier Knappen von Blücher war.
Und es darf aus dieser Mehrzahl der Besitzer, sowie daraus, dass sie, wie
sich weiterhin ergeben wird, nicht alle Brüder, sondern Vettern waren,
mit Sicherheit geschlossen werden, dass dieses Gut wenigstens schon seit
der voraufgehenden Generation, höchst wahrscheinlich aber schon seit
zwei Generationen in den Händen dieser Familie war. Weiter aber
erscheint schon in Urkunden aus den Jahren 1287, 1293 und 1294 ein Ritter
Namens Hermann von Blücher als Vasall und Rath im Gefolge der pommerschen
Herzoge. Damit gelangen wir also in die Zeit der dritten Generation der
Familie von Blücher zurück, und haben uns nun in Meklenburg weiter
umzusehen, um dort für diesen Ritter, den Stammvater der pornmerschen
Unie, einen Platz zu suchen.
Um diese Zeit lebten in Meklenburg aber ausser dem
Domherrn und späteren Bischof Hermann zu Ratzeburg noch zwei Enkel
des ersten Ulrich von Blücher, wie wir gesehen haben, welche den Namen
Hermann führten, nämlich ein schwerinscher Vasall und ein meklenburgischer,
der Ritter, welcher in Urkunden ein Bruder des Gadebuscher Vogts Ulrich
genannt wird. Von diesen beiden kann der erstere nicht mit dem pommerschen
Ritter eine und dieselbe Persönlichkeit sein; denn wir können
ihn bis zum Jahre 1289 hin in seinem alten Verhältnisse zu den Grafen
von Schwerin verfolgen während der andere viel früher nach Pommern
ausgewandert sein muss. Dagegen dünkt es uns mehr als wahrscheinlich,
dass der Gadebuscher Ritter Hermann kein anderer ist, als der, dem wir
später in Pommern begegnen.
Ulrich stand, wie wir in erzählt haben bereits
im Jahre 1260 im Dienste des meklenburgischen Fürsten Johann I.; und
dessen Sohn Heinrich I. verlieh ihm, dem Burgmann zu Gadebusch, hernach
die Vogtei daselbst. Gleiche Beweggründe, das Beispiel, vielleicht
auch die Aufforderung und Vermittlung dieses Bruders mochten bewirken,
dass auch Hermann sich nach dem Fürstenthum Meklenburg wandte.
Am 14. April 1266 waren beide Brüder zu Wismar in der Umgebung
des Fiirsten Heinrich I., am 12. Juni 1267 nennt derselbe Fürst
jene beiden Brüder unter seinen Rittern als Zeugen. Dann erschienen,
wie bereits erzählt ist, im Gefolge des Grafen Günzel III. von
Schwerin bei jenen unglücklichen Unterhandlungen zu Wendisch-Thun
am 25. November 1269 zwei Ulriche von Blücher, und der eine
von diesen hatte seinen Bruder Hermann neben sich. Ob dieser Hermann der
Bruder, oder ob es der gleichnamige Vetter des Gadebuscher Burgmanns Ulrich
war, lässt sich nicht entscheiden; war es der Bruder, so führte
ihn ohne Zweifel derselbe Grund hierher, der auch Ulrich dazu veranlasste,
nämlich die gesammte Hand an den schwerinschen Stammlehen der von
Blücher im Boizenburgischen und die dadurch bedingte Fortsetzung des
Lehnsverhältnisses zu dem Grafen Günzel. Im Meklenburgischen
hielt sich der Gadebuscher Ritter Hermann damals jedenfalls noch auf.
Denn als am 9. Juni 1271 zu Wismar der Fürst Heinrich I. einen Vertrag
des Kloiters Rehna bestätigte, waren Helmold von Plessen, Dietrich
Klawe, Hermann von Blücher und alle fürstlichen Burgmannen von
Gadebusch dabei zugegen. Hier darf man nicht zweifeln, den Bruder des Vogtes
zu finden, da dieser ja sonst als ein meklenburgischer Ritter schon
bekannt ist.
Aber damit verschwindet dieser Ritter Hermann nun
auch ganz aus den meklenburgischen Urkunden, während sie seinen gleichnamigen
Vetter auch weiterhin in seinen bisherigen Beziehungen in der Grafschaft
Schwerin zeigen. Entweder ist also jener bald gestorben, oder - er
ist ausgewandert. Für die zweite Annahme entscheiden wir uns
deshalb, weil sie allein das Auftreten eines Ritters Hermann von Blücher
in Pommern zu jener Zeit erklärt.
Einen persönlichen Beweggrund zu dieser Auswanderung
nach dem östlichen Nachbarlande aufzusuchen, ist kaum nöthig.
Fortwährend sehen wir im 13. Jahrhundert meklenburgische Vasallengeschlechter
gegen Osten vordringen; sie helfen den niedersächsischen Familien,
die, wie
z. B. die Behr, die von der Osten, gleich Anfangs direkt nach Pommern
gezogen waren, die Germanisirung der pommerschen und werleschen Lande vollenden.
Um einige Beispiele anzüführen, nennen wir die von Dechow, welche
aus der Ratzeburgischen Gegend nach Pütenitz bei Damgarten, auf ein
vom Dom-Capitel zu Ratzeburg ihnen verliehenes Gut ziehen und die ihnen
verwandten
die in Basedow ein neues Stammgut finden; die von Maltzan wenden sich
früh nach den westlichen Strichen Pommerns und nach dem östlichen
Meklenburg, die von Kossebade, die sich nach einem gleichnamigen Orte der
Grafschaft Schwerin in der Gegend von Crivitz nannten, siedeln sich in
der Müritzgegend an, und in ihrer Nähe die von Kamptz, die ihren
Namen von dem Gute Kambs (östlich von Schwerin) zu tragen scheinen.
Während 1282 Johann von Kambs noch als Vasall des Grafen von Schwerin
erscheint, war vier Jahre später Tesmar von Kamptz schon im Gefolge
des Fürsten Heinrich von Werle Und auf dem Blücherschen Gute
Rellin hatte 1334 ein Heinrich Gustekow einen Hof und eine Hufe; man kann
nicht zweifeln, dass sein Vater oder sein Grossvater aus Gustekow (jetzt
Güstow) bei Gadebusch stammte und mit dem Ritter Hermann von Blücher
in Pommern eingewandert war.
Eines besonderen Beweggrundes bedurfte es also nicht,
wenn auch ein Blücher gen Osten zog und dort gleich so vielen andern
Rittern und Knappen Dienste und Lehne bei den Herzogen von Pommern suchte.
Aber rufen mir uns aus § 10 ins Gedächtniss zurück, dass,
während der Abwesenheit des Fürsten Heinrich von Meklenburg in
der Gefangenschaft der Ungläubigen, die schlimmsten Zerwürfnisse
ausbrachen, dass gerade Hermann von Blüchers Bruder, der Vogt, dabei
aufs aufs Lebhafteste betheiligt war, und dass endlich dess siegreicher
Gegner, der Fürst Johann II., zu Gadebusch seinen Sitz nahm: so finden
wir es um so erklärlicher, wenn Hermann den ferneren Aufenthalt in
seiner Heimat unerquicklich fand und neue Verhältnisse aufsuchte.
Genaueres lässt sich freilich über diesen
Punkt nicht mehr ermitteln; wir müssen uns mit den Vermuthungen begnügen.
So viel aber ist klar, dass Hermann von Blücher 1287, wo er zuerst
in Pommern bemerkt wird, dort kein Neuling mehr war; denn er nimmt unter
den pommerschen Zeugen einen hohen Rang ein.
Es darf indessen nicht verschwiegen werden, dass
die exste Urkunde, welche uns von seiner Anwesenheit in Pommern Nachricht
giebt, unsere Nr. 119, in mehrfacher Hinsicht gerechte Bedenken erregt;
ja man muss behaupten, dass sie so, wie sie jetzt vorliegt, nicht gegeben
sein kann, vielmehr Fälschungen in einzelnen Partien errichten hat
sei es nun dass diese schon in dem Original oder dass sie erst bei der
Eintragung in ein Copialbuch unternommen sind. Die Gründe diese
Behauptung stehen unter Nr. 119 selbst angedeutet; daselbst je aber auch
bemerkt das die Namen der Ritter in der Zeugenreihe hier zunächst
ankommt, keinen Austoss erregen, vielmehr alle diese Männer auch anderweitig
in Urkunden jener Zeit genannt werden. Es kann demnach nicht von,der Fälschung
der ganzen Urkunde, sondern nur von Fälschungen im Einzelnen die Rede
sein. -
Wir sehen also am 8. September 1287 den pommerschen Herzog Bogislav,
auch seine beiden Brüder Barnim und Otto, von denen der letzte nach
dem Tode des Vaters, des Herzogs Barnim, geboren war, also erst 8 Jahre
zählte, mit geistlichen Herren und weltlichen Räthen versammelt,
um dem Kloster Verchen die Güter, Zehnten und Rechte, welche dasselbe
von ihren Vorfahren empfangen hatte, auf Grund der Schenkungsbriefe zu
bestätigen. Die geistlichen Herren, Abt Hildebrand von Stolp,
der Camminer Domherr Lambert, der Demminer Pfarrherr Heinrich gehen uns
hier nicht näher an; aber wir heben hervor, dass unter den acht Rittern,
welche jenen folgen : Reimbern von Wacholz, Reimbern Hohe, Hermann von
Blücher, Johann Walsleben, Hermann von der Osten, Heinrich Heidebrek,
Ludolf Molzahn und Johann Scholentin - Hermann von Blücher schon die
dritte Stelle einnimmt. Die ganze Gesellschaft, in welcher er uns
hier entgegentritt sind wohlbekannte pommersche Vasallen; schon aus diesem
einen Grunde wären wir berechtigt, auch ihn als solchen zu betrachten;
es folgt, aber bald hernach auch die urkundliche Bestätigung.
Nämlich am 9. August 1293 stellte der eben
erwähnte Herzog Bogislav v i er Urkunden aus, in denen er der Stadt
Stettin Privilegien seines Vaters Baniim bestätigte; und in allen
vier Confirmationen nennt er unter seinen Rittern auch jenen Hermann von
Blücher. Wiederum gab derselbe Herzog derselben Stadt am 25.
April 1294, als er in ihren Mauern verweilte, eine allgemeine Bestätigung
der von seinem Vater ihr verliehenen Privilegien; und auch hier erscheint
unter seinen Rittern derselbe Hermann von Blücher. Dies ist
aber auch den letzte Mal dass wir diesen Ritter in Herzog Bogislavs Umgebung
antreffen. Denn nach dem Tode Herzog Barnims II. schritten seine
beiden Brüdler Bogislav und Otto am 12. Juli 1295 zu einer Landestheilung,
und seit dieser Zeit zählte Hermann von Blücher nicht nur zu
den Rittern Herzog Ottos, sondern auch zu den Rittern seines geheimen Rathes.
So bezeichnet ihn, Herzog Otto in einer der zahlreichen Urkunden; welche
er in der Mitte Septembers 1301, als er zu Treptow a. d. Tollense Hof hielt
gegeben hat.
Man darf hieraus unbedenklich den Schluss ziehen,
dass Hermann auch Lehen im Gebiete Herzog Ottos besass, sei es, dass schon
vom Vater desselben, Herzog Barnim I., oder dass er sie er sie
erst während der gemeinschaftlichen Regierung der drei jüngeren
Herzoge empfangen hatte. Ein neues Gut fiel ihm dann noch im Jahre
1301 zu. Herzog Otto verlieh nämlich an das Kloster Verchen
am 18. September zu Treptow 23 1/2 Hufen im Dorfe Prützen (bei Anklam),
und zwar als Ersatz für am Dorf Buchar (bei Treptow), welches jenes
Kloster dem Ritter Hermann von Blücher aufgelassen hatte. Dass
hier ein Tausch Statt gefunden habe, wird nicht angedeutet. Wahrscheinlich
belehnte der Herzog den Vasallen für seine treuen Dienste mit einem
neuen Lehn; und Buchar, welches zu den ältesten Besitzungen jenes
Klosters gehörte, und für dasselbe von grössten Wert sein
musste, so lange es in Clatzow (bei Treptow) bestand, mochte demselben,
nachdem es nach Verchen verlegt war, entäusserlicher erscheinen.
Prützen war dein Kloster wohl gelegener, und überdies hatte es
in diesem Dorfe kurz vorher zwei Hufen erworben. Der Demminer Archidiaconus
Heinrich, die Gebrüder Reinbern und Heinricli von Wacholz nebst dem
Ritter Reinbern von Erteneburg bezeugten am 26. Januar 1301 in Anwesenheit
Hermanns von Blücher, zu Verchen, dass ihr Oheim, der Ritter Reinbern
Sohn Dietrichs von der Sülten, dem Genannten Kloster zwei Hufen zu
Prützen vermacht habe
Sollte aber wider Vermuthen Prützen ein früheres
Blüchersches Lehn gewesen, zwei Hufen des Dorfes durch Hermann an
jenen Ritter Reinbern veräussert, und die übrigen 23 1/2 Hufen
hernach durch einen Tausch gegen Buchar an das Kloster Verchen gelommen
sein, so war es es jedenfalls nicht Blüchers einziges Lehn gewesen;
und auch das neu erworbene Dorf Buchar ist, wie es scheint, bald wieder
aus dem Besitze der Familie Blücher gegangen, jedenfalls nicht als
ein Stammgut anzusehen; denn es wird nie wieder als deren Gut angeführt.
Die nachfolgenden Urkunden fuhren vielmehr zu dem Schlusse, dass der von
Blücher zunächst wohl nur als Burgmann von Demmin unter die pominerschen
Vasallen aufgenommen war, dann aber neben seinem Demminer Burglehn auch
Daberkow und Rellin (bei Lindenberg) erlangte.
Wir, werden diese Vermuthung im nächsten Paragraphen
weiter zu begründen haben. Hier erwähnen wir nur noch,
dass wir den Stammvater der von Blücher in Pommern, Hermann, zum letzten
Mal zu Demmin im Jahre 1302 unter den aus den früheren Urkunden wohl
bekannten herzoglichen Räthen antreffen, als Herzog Otto den Bürgern
zu Demmin eine Kornrente aus der Mühle vor ihrer Stadt verlieh.
Am 28. September 1303 wird bezeugt, dass Hermann bereits verstorben
sei, und dass Heinrich Voss von Demmin (wohl ein Burgmann daselbst) mit
andern Vormündern der Blücherschen Kinder eine Kornrente aus
der Mühle vor der Stadt an die Bürgerschaft zu Demmin veräusserte.
Weiter zum § 15 - Hermanns Söhne
und Enkel
Zurück zur Blücher-Übersicht