§ 14 Der Stammvater Hermann

In Pommern blühete bis zum Jahre 1776 eine Familie von Blücher, welche daselbst seit dem 16.  Jahrhundert zu den "Schlossgesessenen", also zu den angesehensten Adelsgeschlechtern zählte und mit ihren Hauptsitzen Daberkow (bei Jarmen) and Schloss Plate, in Hinterpommern (Kreis Regenwalde) einen sehr bedeutenden Güterbesitz verband.  Dass diese pommerschen Schloss-
gesessenen von Blücher mit der gleichnamigen Familie im westlichen Meklenburg in engster Verwandtschaft standen, nur eine Linie der letzteren ausmachten, lässt sich allerdings nicht urkundlich beweisen, kann aber bei der völligen Uebereinstimmung in, dem Wappen, Schildfigur und Helmschmuck ja selbst in den Farben, sowie bei der Uebereinstimmung in den üblichsten Taufnamen, Ulrich und Hermann, gar nicht in Zweifel gezogen werden.  Ahnentafeln der von Blücher in Pommern kennen wir nicht vor der Mitte des 17.  Jahrhunderts; sie gehen aber auch gleichmässig immer nur bis ins 15.  Jahrhundert zurück, bis auf den, auch diplomatisch beglaubigten, Ahnherrn Ewald von Blücher, der, soviel wir wissen, der Erste seines Hauses war, wvelcher (1486) einen Lehnbrief über die pommerschen Güter empfing, und auf dessen anderweitig nicht nachzuweisenden Vater "Ulderich von Blücher, Ritter, auf Daberhow und Trado in Meklenburg Erbherrn", dem eine Gemahlin aus dein Geschlechte von Heydebreck, und zwar aus dem Hause Weissen-Klempenow, zugeschrieben wird.  Diese letzte Angabe ist, wie sich späterhin ergiebt bereits so unsicher, dass wir es kaum beklagen dürfen, nicht auch noch frühere Ahnen in diesen Stammtafeln anzutreffen.  Ein Anschluss an die meklenburgischen Linien wird hiemit übrigens auch nicht erreicht; denn auf Trado, d. i. Gross-Dratow bei Waren, wohnte, keine der letzteren.
    Die pommerschen von Blücher und die meklenburgischen waren schon im Jahre 1486 einander so entfremdet, dass die mekenburgischen in den pommerschen Lehnbrief, sei es durch Schuld der von Blücher selbst, sei es wegen Weigerung der pommerschen Lehncanzlei, gar nicht mehr aufgenommen sind, und dass, als die pommersche Linie sich im Jahre 1577, mit der Erwerbung der Plateschen Güter, in zwei Häuser Daberkow und Plate, spaltete, nur diesen beiden die gesammte Hand ihren Gütern zugestanden ward, die Meklenburgischen Vettern unberücksichtigt blieben.
    Andererseits mögen auch die meklenburgischen von Blücher ihrer Verwandtschaft mit jenen pommerschen Vettern wenig Aufmerkeit geschenkt haben, derselben vielleicht bald gar nicht mehr inne gewesen sein. Freilich findet sich in der Ahnentafel des Rittmeisters Ulrich Hans von Blücher aus dem Hause Gross-Renzow, der 1670 starb, eie "Herr Wipert von Blücher vom Hause Plate, Läsen und grossen Renssaw" und als Ahnherrn verzeichnet; aber diese Angabe beruht späten genealogischen Combination, die sich schon dadurch erweist, dass die, Plateschen Güter erst 1577 in Blücherschen Besitz übergingen, während jener Wipert nach seiner Stelle in der Ahnentafel im 15.  Jahrhunderte gelebt haben müsste, wo der Name Wipert in der Blücherschen Familie überall längst erloschen war.  Richtiger ausgedruckt, wahrscheinlich hat der zufällige Umstand, dass zu Ende des 15.  Jahrhunderts sowohl auf Daberkow in Pommern als auch auf Lehsen bei Wittenburg in Meklenburg ein Ewald von Blücher sass, spätere Genealogen verleitet, diese beiden Männer, die einander kaum persönlich bekannt gewesen sein mögen, zu einer Person zu verschmelzen.  Wir finden darin nur wieder einen Beweis, wie unzuverlässig Ahnentafeln schon in der Angabe der Urgrosseltern sind, wenn sie sich nicht auf alte schriftliche Ueberlieferungen zurückführen lassen.
    Glücklicher Weise geben nun aber Urkunden wenigstens Fingerzeige genug, um der Wahrheit auf die Spur zu kommen.  Eine Urkunde aus dem Jahre 1334 belehrt uns nämlich, dass schon damals Daberkow, das pommersche Stammgut, im Besitze von vier Knappen von Blücher war.  Und es darf aus dieser Mehrzahl der Besitzer, sowie daraus, dass sie, wie sich weiterhin ergeben wird, nicht alle Brüder, sondern Vettern waren, mit Sicherheit geschlossen werden, dass dieses Gut wenigstens schon seit der voraufgehenden Generation, höchst wahrscheinlich aber schon seit zwei Generationen in den Händen dieser Familie war.  Weiter aber erscheint schon in Urkunden aus den Jahren 1287, 1293 und 1294 ein Ritter Namens Hermann von Blücher als Vasall und Rath im Gefolge der pommerschen Herzoge. Damit gelangen wir also in die Zeit der dritten Generation der Familie von Blücher zurück, und haben uns nun in Meklenburg weiter umzusehen, um dort für diesen Ritter, den Stammvater der pornmerschen Unie, einen Platz zu suchen.
    Um diese Zeit lebten in Meklenburg aber ausser dem Domherrn und späteren Bischof Hermann zu Ratzeburg noch zwei Enkel des ersten Ulrich von Blücher, wie wir gesehen haben, welche den Namen Hermann führten, nämlich ein schwerinscher Vasall und ein meklenburgischer, der Ritter, welcher in Urkunden ein Bruder des Gadebuscher Vogts Ulrich genannt wird.  Von diesen beiden kann der erstere nicht mit dem pommerschen Ritter eine und dieselbe Persönlichkeit sein; denn wir können ihn bis zum Jahre 1289 hin in seinem alten Verhältnisse zu den Grafen von Schwerin verfolgen während der andere viel früher nach Pommern ausgewandert sein muss.  Dagegen dünkt es uns mehr als wahrscheinlich, dass der Gadebuscher Ritter Hermann kein anderer ist, als der, dem wir später in Pommern begegnen.
    Ulrich stand, wie wir in erzählt haben bereits im Jahre 1260 im Dienste des meklenburgischen Fürsten Johann I.; und dessen Sohn Heinrich I. verlieh ihm, dem Burgmann zu Gadebusch, hernach die Vogtei daselbst.  Gleiche Beweggründe, das Beispiel, vielleicht auch die Aufforderung und Vermittlung dieses Bruders mochten bewirken, dass auch Hermann sich nach dem Fürstenthum Meklenburg wandte.  Am 14.  April 1266 waren beide Brüder zu Wismar in der Umgebung des Fiirsten Heinrich I., am 12.  Juni 1267 nennt derselbe Fürst jene beiden Brüder unter seinen Rittern als Zeugen.  Dann erschienen, wie bereits erzählt ist, im Gefolge des Grafen Günzel III. von Schwerin bei jenen unglücklichen Unterhandlungen zu Wendisch-Thun am 25.  November 1269 zwei Ulriche von Blücher, und der eine von diesen hatte seinen Bruder Hermann neben sich. Ob dieser Hermann der Bruder, oder ob es der gleichnamige Vetter des Gadebuscher Burgmanns Ulrich war, lässt sich nicht entscheiden; war es der Bruder, so führte ihn ohne Zweifel derselbe Grund hierher, der auch Ulrich dazu veranlasste, nämlich die gesammte Hand an den schwerinschen Stammlehen der von Blücher im Boizenburgischen und die dadurch bedingte Fortsetzung des Lehnsverhältnisses zu dem Grafen Günzel.  Im Meklenburgischen hielt sich der Gadebuscher Ritter Hermann damals jedenfalls noch auf.  Denn als am 9. Juni 1271 zu Wismar der Fürst Heinrich I. einen Vertrag des Kloiters Rehna bestätigte, waren Helmold von Plessen, Dietrich Klawe, Hermann von Blücher und alle fürstlichen Burgmannen von Gadebusch dabei zugegen. Hier darf man nicht zweifeln, den Bruder des Vogtes zu finden, da dieser ja sonst als ein meklenburgischer Ritter schon
bekannt ist.
    Aber damit verschwindet dieser Ritter Hermann nun auch ganz aus den meklenburgischen Urkunden, während sie seinen gleichnamigen Vetter auch weiterhin in seinen bisherigen Beziehungen in der Grafschaft Schwerin zeigen.  Entweder ist also jener bald gestorben, oder - er ist ausgewandert.  Für die zweite Annahme entscheiden wir uns deshalb, weil sie allein das Auftreten eines Ritters Hermann von Blücher in Pommern zu jener Zeit erklärt.
    Einen persönlichen Beweggrund zu dieser Auswanderung nach dem östlichen Nachbarlande aufzusuchen, ist kaum nöthig.  Fortwährend sehen wir im 13.  Jahrhundert meklenburgische Vasallengeschlechter gegen Osten vordringen; sie helfen den niedersächsischen Familien, die, wie
z. B. die Behr, die von der Osten, gleich Anfangs direkt nach Pommern gezogen waren, die Germanisirung der pommerschen und werleschen Lande vollenden.  Um einige Beispiele anzüführen, nennen wir die von Dechow, welche aus der Ratzeburgischen Gegend nach Pütenitz bei Damgarten, auf ein vom Dom-Capitel zu Ratzeburg ihnen verliehenes Gut ziehen und die ihnen verwandten
die in Basedow ein neues Stammgut finden; die von Maltzan wenden sich früh nach den westlichen Strichen Pommerns und nach dem östlichen Meklenburg, die von Kossebade, die sich nach einem gleichnamigen Orte der Grafschaft Schwerin in der Gegend von Crivitz nannten, siedeln sich in der Müritzgegend an, und in ihrer Nähe die von Kamptz, die ihren Namen von dem Gute Kambs (östlich von Schwerin) zu tragen scheinen.  Während 1282 Johann von Kambs noch als Vasall des Grafen von Schwerin erscheint, war vier Jahre später Tesmar von Kamptz schon im Gefolge des Fürsten Heinrich von Werle Und auf dem Blücherschen Gute Rellin hatte 1334 ein Heinrich Gustekow einen Hof und eine Hufe; man kann nicht zweifeln, dass sein Vater oder sein Grossvater aus Gustekow (jetzt Güstow) bei Gadebusch stammte und mit dem Ritter Hermann von Blücher in Pommern eingewandert war.
    Eines besonderen Beweggrundes bedurfte es also nicht, wenn auch ein Blücher gen Osten zog und dort gleich so vielen andern Rittern und Knappen Dienste und Lehne bei den Herzogen von Pommern suchte.  Aber rufen mir uns aus § 10 ins Gedächtniss zurück, dass, während der Abwesenheit des Fürsten Heinrich von Meklenburg in der Gefangenschaft der Ungläubigen, die schlimmsten Zerwürfnisse ausbrachen, dass gerade Hermann von Blüchers Bruder, der Vogt, dabei aufs  aufs Lebhafteste betheiligt war, und dass endlich dess siegreicher Gegner, der Fürst Johann II., zu Gadebusch seinen Sitz nahm: so finden wir es um so erklärlicher, wenn Hermann den ferneren Aufenthalt in seiner Heimat unerquicklich fand und neue Verhältnisse aufsuchte.
    Genaueres lässt sich freilich über diesen Punkt nicht mehr ermitteln; wir müssen uns mit den Vermuthungen begnügen. So viel aber ist klar, dass Hermann von Blücher 1287, wo er zuerst in Pommern bemerkt wird, dort kein Neuling mehr war; denn er nimmt unter den pommerschen Zeugen einen hohen Rang ein.
    Es darf indessen nicht verschwiegen werden, dass die exste Urkunde, welche uns von seiner Anwesenheit in Pommern Nachricht giebt, unsere Nr. 119, in mehrfacher Hinsicht gerechte Bedenken erregt; ja man muss behaupten, dass sie so, wie sie jetzt vorliegt, nicht gegeben sein kann, vielmehr Fälschungen in einzelnen Partien errichten hat sei es nun dass diese schon in dem Original oder dass sie erst bei der Eintragung in ein Copialbuch unternommen sind.  Die Gründe diese Behauptung stehen unter Nr. 119 selbst angedeutet; daselbst je aber auch bemerkt das die Namen der Ritter in der Zeugenreihe hier zunächst ankommt, keinen Austoss erregen, vielmehr alle diese Männer auch anderweitig in Urkunden jener Zeit genannt werden. Es kann demnach nicht von,der Fälschung der ganzen Urkunde, sondern nur von Fälschungen im Einzelnen die Rede sein. -
Wir sehen also am 8. September 1287 den pommerschen Herzog Bogislav, auch seine beiden Brüder Barnim und Otto, von denen der letzte nach dem Tode des Vaters, des Herzogs Barnim, geboren war, also erst 8 Jahre zählte, mit geistlichen Herren und weltlichen Räthen versammelt, um dem Kloster Verchen die Güter, Zehnten und Rechte, welche dasselbe von ihren Vorfahren empfangen hatte, auf Grund der Schenkungsbriefe zu bestätigen.  Die geistlichen Herren, Abt Hildebrand von Stolp, der Camminer Domherr Lambert, der Demminer Pfarrherr Heinrich gehen uns hier nicht näher an; aber wir heben hervor, dass unter den acht Rittern, welche jenen folgen : Reimbern von Wacholz, Reimbern Hohe, Hermann von Blücher, Johann Walsleben, Hermann von der Osten, Heinrich Heidebrek, Ludolf Molzahn und Johann Scholentin - Hermann von Blücher schon die dritte Stelle einnimmt.  Die ganze Gesellschaft, in welcher er uns hier entgegentritt sind wohlbekannte pommersche Vasallen; schon aus diesem einen Grunde wären wir berechtigt, auch ihn als solchen zu betrachten; es folgt, aber bald hernach auch die urkundliche Bestätigung.
    Nämlich am 9. August 1293 stellte der eben erwähnte Herzog Bogislav v i er Urkunden aus, in denen er der Stadt Stettin Privilegien seines Vaters Baniim bestätigte; und in allen vier Confirmationen nennt er unter seinen Rittern auch jenen Hermann von Blücher.  Wiederum gab derselbe Herzog derselben Stadt am 25. April 1294, als er in ihren Mauern verweilte, eine allgemeine Bestätigung der von seinem Vater ihr verliehenen Privilegien; und auch hier erscheint unter seinen Rittern derselbe Hermann von Blücher.  Dies ist aber auch den letzte Mal dass wir diesen Ritter in Herzog Bogislavs Umgebung antreffen.  Denn nach dem Tode Herzog Barnims II. schritten seine beiden Brüdler Bogislav und Otto am 12.  Juli 1295 zu einer Landestheilung, und seit dieser Zeit zählte Hermann von Blücher nicht nur zu den Rittern Herzog Ottos, sondern auch zu den Rittern seines geheimen Rathes.  So bezeichnet ihn, Herzog Otto in einer der zahlreichen Urkunden; welche er in der Mitte Septembers 1301, als er zu Treptow a. d. Tollense Hof hielt gegeben hat.
    Man darf hieraus unbedenklich den Schluss ziehen, dass Hermann auch Lehen im Gebiete Herzog Ottos besass, sei es, dass schon vom Vater desselben, Herzog Barnim I., oder dass er sie er sie
erst während der gemeinschaftlichen Regierung der drei jüngeren Herzoge empfangen hatte.  Ein neues Gut fiel ihm dann noch im Jahre 1301 zu.  Herzog Otto verlieh nämlich an das Kloster Verchen am 18. September zu Treptow 23 1/2 Hufen im Dorfe Prützen (bei Anklam), und zwar als Ersatz für am Dorf Buchar (bei Treptow), welches jenes Kloster dem Ritter Hermann von Blücher aufgelassen hatte.  Dass hier ein Tausch Statt gefunden habe, wird nicht angedeutet.  Wahrscheinlich belehnte der Herzog den Vasallen für seine treuen Dienste mit einem neuen Lehn; und Buchar, welches zu den ältesten Besitzungen jenes Klosters gehörte, und für dasselbe von grössten Wert sein musste, so lange es in Clatzow (bei Treptow) bestand, mochte demselben, nachdem es nach Verchen verlegt war, entäusserlicher erscheinen.  Prützen war dein Kloster wohl gelegener, und überdies hatte es in diesem Dorfe kurz vorher zwei Hufen erworben.  Der Demminer Archidiaconus Heinrich, die Gebrüder Reinbern und Heinricli von Wacholz nebst dem Ritter Reinbern von Erteneburg bezeugten am 26.  Januar 1301 in Anwesenheit Hermanns von Blücher, zu Verchen, dass ihr Oheim, der Ritter Reinbern Sohn Dietrichs von der Sülten, dem Genannten Kloster zwei Hufen zu Prützen vermacht habe
    Sollte aber wider Vermuthen Prützen ein früheres Blüchersches Lehn gewesen, zwei Hufen des Dorfes durch Hermann an jenen Ritter Reinbern veräussert, und die übrigen 23 1/2 Hufen hernach durch einen Tausch gegen Buchar an das Kloster Verchen gelommen sein, so war es es jedenfalls nicht Blüchers einziges Lehn gewesen; und auch das neu erworbene Dorf Buchar ist, wie es scheint, bald wieder aus dem Besitze der Familie Blücher gegangen, jedenfalls nicht als ein Stammgut anzusehen; denn es wird nie wieder als deren Gut angeführt. Die nachfolgenden Urkunden fuhren vielmehr zu dem Schlusse, dass der von Blücher zunächst wohl nur als Burgmann von Demmin unter die pominerschen Vasallen aufgenommen war, dann aber neben seinem Demminer Burglehn auch Daberkow und Rellin (bei Lindenberg) erlangte.
    Wir, werden diese Vermuthung im nächsten Paragraphen weiter zu begründen haben.  Hier erwähnen wir nur noch, dass wir den Stammvater der von Blücher in Pommern, Hermann, zum letzten Mal zu Demmin im Jahre 1302 unter den aus den früheren Urkunden wohl bekannten herzoglichen Räthen antreffen, als Herzog Otto den Bürgern zu Demmin eine Kornrente aus der Mühle vor ihrer Stadt verlieh.  Am 28.  September 1303 wird bezeugt, dass Hermann bereits verstorben sei, und dass Heinrich Voss von Demmin (wohl ein Burgmann daselbst) mit andern Vormündern der Blücherschen Kinder eine Kornrente aus der Mühle vor der Stadt an die Bürgerschaft zu Demmin veräusserte.

Weiter zum § 15 - Hermanns Söhne und Enkel

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