§ 99 Anton (Tönnies I) und Lüder
In den Urkunden des östlichen Mecklenburgs und
Pommerns begegnen uns seit dem 13. Jahrhundert zwei Familien: von
Schwetzin und von Sukow, welche beide in dem unteren Felde ihres quergeteilten
Feldes keine Figur, in dem oberen Felde aber 2 Bärenköpfe führen.
Die Nachbarschaft der beiden im Amte Neukalen belegenen Güter Schwetzin
und Sukow und die Uebereinstimmung der Wappen führen zu dem Schlusse,
dass diese beiden Familien Zweige eines Geschlechtes waren, welche
von ihren Gütern verschiedene Namen angenommen hatten. Aus Mecklenburg
wandte sich am Ende des 13. Jahrhunderts der Ritter Eckhard aus der Familie
von Sukow nach Hinterpommern und erwarb dort Grundbesitz neben dem Darguner
Klostergute Bast; sein Geschlecht blühete aber in Mecklenburg fort
und besass hier im 14. Jahrhundert noch mehrere Güter. Namentlich
findet sich im Jahre 1371 "Thyderich Sukow, ridder, tho Thurkow" (Thürkow)
genannt; er verkaufte damals - unter Mitbürgschaft seiner Söhne
Henneke und Claus - das Gut seines Mündels und Vetters Werner v. Sukow
zu "Chlewe" (Kleverhof bei Dargun) an seinen Ohm Werner von Levetzow.
Hernach verloren die von Sukow aber bald ihren Grundbesitz in jener Gegend,
und namentlich auch um jene Zeit, wenn nicht schon früher, ihr Stammgut
Sukow. Dieses gelangte an ein ihnen verwandtes Geschlecht in der
Nachbarschaft, das jetzt freilich auch bereits erloschen ist, einst aber
unter dem Adel jener Gegend eine angesehene Stellung einnahm, an die von
Kaland (oder von Kalen, oder von Kalden, mit Steighaken im Schilde), welche
ihren Namen ohne Zweifel als Burgmänner von der Burg Altkalen führten,
ihre Hauptsitze in Mecklenburg aber bis dahin zu Finkenthal und zu Rey
hatten. Als am 4. November 1387 "Bosse van deme Calande, knape, Hermens
sone van deme Calande, dede wonet hadde tho deme Vinkendale", zur Ausgleichung
von Irrungen dem Kloster Dargun 2 Hufen zu Finklenthal verkaufte, leisteten
sein Schwager "Clawes Bozepol", "Hennink vamme Calande, dede wonet to Reye",
und "yunghe Clawes vamme Calande, dede wonet to Sukowe", mit seinen Erben
dem Kloster Dargun Gewähr.
Dies ist der erste von Kalen, der auf Sukow genannt
wird. Der letzte aber war Johann. Dieser überliess am 5. November
dem Kloster Dargun 11/2 Hufen zu Finkenthal, um damit 15 Mark Sundisch
jährlichen Pacht aus Sukow, welche sein Vater verpfändet hatte,
wieder einzulösen. Bald hernach aber ereilte ihn ein schweres Geschick.
Wahrscheinlich wohnte er noch auf der "alten Burg", die sich auf einer
grossen Erhöhung, einer sogenannten Horst, in der weiten Wiesenfläche
südlich vom Dorfe Sukow erhob und deren Fundamente, Wall und Graben
im vorigen Jahrhundert noch sichtbar waren; aber diese Feste schützte
ihn doch nicht, als er von einem Negendank, der mit seiner Gattin, einer
gebornen von Kaland, auf dem Gute Kleverhof sass, scharf befehdet ward.
Johann von Kaland entfloh nach der Feste Demmin, wo ihm die Müggenburg
zustand, und dort ist er auch gestorben und hat im Kloster Dargun sein
Grab gefunden, welches man an dem Steighaken auf seinem Grabsteine noch
lange erkannte. Das Gut Sukow hatte er seiner Frau, einer von Holstein
aus
dem Hause Ankershagen, zum Leibgedinge verschrieben; aber sie hat desselben
überhaupt nicht oder doch nur kurze Zeit genossen, sie lebte als Wittwe
zu Zahren. Söhne hinterliess Johann von Kaland nicht; ein Erbrecht
auf das Gut Sukow gestanden die Herzoge Magnus und Balthasar aber den von
Kaland auf Rey ebenso wenig zu, als es von Seiten der pommerschen Landesherrschaft
in Bezug auf die Müggenburg geschah. Letztere soll damals an Peter
Podewils verliehen sein; mit dem Gute Sukow aber belohnten die meklenburgischen
Herzöge Vollrath Dargetz (aus einer uralten, wendischen, ritterbürtigen
Familie).
Da erhoben sich nun heftige Kämpfe um Sukow.
Vollraths Tochter, Margarete Dargetz, erzählte davon in ihrem hohen
Alter 1569 bei einem gerichtlichen Zeugenverhör: Ihr Vater habe zu
Sukow gewohnt, die Herzoge Magnus und Balthasar hätten es ihm zu einem
Gnadenlehen verliehen und ihm gute Siegel und Briefe darauf gegeben, sie
selbst sei zu Sukow geboren. "Vnd es hätte Einer, Heinrich vom
Kalden geheissen, ihren Vatern in seinem Hause da im Gute Sukow bepalet
und ihn dareine verbrennen wollen, hätte auch etzliche Katen und Heu
in der Wiesen" (um die Burg) "angezündet, der Ursach wegen, dass er
das Gut Sukow wieder haben wollen. Wollte
ihr Vater da wohnen oder Friede vor ihm haben, so hätte er ihme
gedachten Heinrich vom Kalden, 300 Fl. geben müssen. Solchs
habe sie gehört von ihrer Mutter, von ihrer Mutter Bruder und vielen
anderen Leuten." Ja der alte Edelmanni Hans Barold hatte sogar gehört,
dass Kalden Sukow dreimal angezündet habe.
Vollrath Dargetz hinterliess, als er 1502 oder 1503
starb, eine Wittwe, Ilsabe geb. Stal, und die schon erwähnte Tochter
Margarete, aber keinen Sohn. Ob er keinen andern Lehnerben hatte, wird
nicht gemeldet; die Herzoge erklärten aber Sukow für ein heimgefallenes
Gut, gestatteten, so viel wir sehen, auch der Tochter nicht das Erbjungfernrecht.
Da mögen sich um Sukow viele beworben haben;
denn es zählt wgene seines Umfanges und seiner Bodengüte zu den
bedeutendsten Gütern in Meklenburg (bei einer Fläche von 471.000
qR. steuert von 5247 Scheffeln). Der Glückliche, welcher es
davon trug, war der herzogliche Vogt der Aemter Grabow, und Neustadt Tönnies
(Anton) von Blücher aus dem Waschower Hause. Der Lehnbrief, welcher
am 3. September 1503 von den Herzogen ausgestellt ward, lautete auf ihn
und seine Erben.
Aber, so viel wir wissen (und Latomus sagt es "ganz
bestimmt" war Tönnies von Blücher, der erste Erwerber des Gutes
Sukow, kinderlos; es wird auch nie gesagt, dass er überall nur verheiratet
gewesen sei. Und er starb noch in demselben Jahre oder in den
nächsten, spätestens 1505. Joachim Goldenbagen und Henning Balge,
die füirstlichen Vögte zu Neukalen und zu Güstrow, waren
im Lehnbriefe dazu bestellt worden, Tönnies in das Gut einzuweisen;
und die Einweisung wird auch geschehen sein. Wenigstens behauptete bei
einem weiterhin zu erwähnenden Rechtshandel im Jahre 1568 der Blüchersche
Anwalt, dass die Herzoge "weiland Tönnies Blücheren" (den in
Rede stehenden) "durch weilandt Herrn Heinirich von Pletzen, Clawes Lützowen,
Henningk Halberstadt, Rittere, und Henneke Basseuitzen inn das Gudt Sukow
als an I. f. Gnaden erleddigets und verfallens Lehen habe einweisen und
setzen lassen", Vollrath Dargetzens Wittwe und Tochter aber seien durch
einen freundschaftlichen Vergleich von Seiten der Blücher abgefunden
und hätten darauf das Gut geräumt. Tönnies von Blücher
hatte das Lehn übrigens empfangen wie sein Vorgänger, und wie
dieser hinterliess er kein Sohn; es mochte also fraglich erscheinen, ob
ein Bruder die Nachfolge erhielte. Die Sage ging später (1569),
"dass von den Landesfürsten dem Tönnies v. Blücher das Gut
Sukow zu einem Gnadenlehn gegeben" sei, "alleine zu seinen Leibeserben.
Als derselb ohne Leibserben verstorben, hätte das Hofgesinde vor Lüder
gebeten, dass es demselben wiedergegeben wäre."
Ganz entspricht diese Sage den Urkunden nicht.
Denn es begegnen uns vielmehr 1506 des Tönnies beide Brüder Lüder
und Hartwig gemeinsam im Besitze des Gutes Sukow; und bei der Erbtheilung
zwischen den Waschower Brüdern im Jahre 1511, erscheint Sukow geradezu
als ein Gut, welches den Brüdern von Tönnies angeerbt ist; Lüder
kommt in den alleinigen Besitz, er hat aber daraus seinem Bruder Hartwig
100 Gulden, seinem Schwager Heinrich Gamm 40 Gulden zu bezahlen und Verzicht
auf das väterliche Gut Waschow zu Gunsten seines Bruders zu leisten.
In der That erscheint bei dieser Erbtheilung Lüder
sehr bevorzugt; aber wahrscheinlich hat er zugleich mit dem Gute eine Last
übernommen, die jenen Vorzug völlig aufhob. Nämlich
Heinrich, Burkhard, Peter und Henning, Gevettern von Kaland auf Rey, 1506
den Brüdern Lüder und Hartwig v. Blücher Verzicht auf ihre
an Sukow erhobenen Erbansprüche, oder wie sie sich ausdrücken,
sie treten diesen das Gut ab und verlassen es ihnen ohne Vorbehalt.
Dass dies nun aus nachbarlicher Freundschaft geschehen sei, dünkt
uns von vorne herein zweifelhaft; und spätere Vorgänge bezeugen
nur zu deutlich, wie tief die von Kalden der Verlust des Gutes schmerzte,
das sie als eines ihrer Stammgüter bezeichneten; ja sie behaupteten
sogar, sie hätten die v. Blücher niemals zu ruhigem Besitze kommen
lassen, Lüder v. Blücher sei gleich nach der Besitzergreifung
von einem v. Kalden heftig befehdet worden. Diese letzte Angabe kann allerdings
auf einer Verwechselung Blüchers mit Dargetz beruhen; aber sehr wahrscheinlich
klingt die Nachricht, dass Heinrich von Kalden jenen Lüder Blücher
zum Vergleiche genöthigt und von demselben wegen des Gutes Sukow 5000
Gulden empfangen habe.
Jene Sage, dass Lüder v. Blücher die Lehnfolge
von Sukow durch die Fürbitte der Hofleute erlangt habe, beruht ohne
Zweifel zumeist auf der Kunde von Lüders Hofdienst. Er war in
dem Hause seines Oheims, des fürstlichen Rathes Reimar v. Blücher,
erzogen. Wahrscheinlich brachte dieser ihn dann an den Hof, vielleicht
zunächst in den Dienst der Herzogin Sophie, der Wittwe des Herzogs
Magnus II. wenigstens bedachte diese Lüder in ihrem Testament. Hernach
war er im Hofstaat der Prinzessin Katharine angestellt, anscheinend bis
zum Ende des Jahres 1506, wo er selbst die Verwaltung seines Gutes übernahm,
für welches er in eben diesem Jahre bei dem Aufgebot gegen die Stadt
Lübeck schon den Rossdienst geleistet hatte.
Unter den Hoffräulein lernte Lüder v.
Blücher Ilse Smeker kennen, die aus dem
Sukow benachbarten Hause Wüstenfelde stammt, und warb um sie mit Erfolg.
Der Herzog Heinrich stattete dieselbe nicht nur mit einem Brautschatze
aus, sondern rief auch zum 18. Juli 1507 Räthe und Vasallen
nach Güstrow, um unter Kurzweil, Freude und Ritterschimpf, mit Rennen
und Stechen, die Hochzeit Lüders v. Blücher mit jenem Hoffräulein
zu begehen.
Seitdem das Paar dann zu Sukow wohnte, entschwinden
sie fast aus unserm Gesichtskreise. Alles, was noch von Lüder
berichtet wird, beschränkt sich auf gelegentliche Bemerkungen, z.
B. dass er einen Rechtsstreit mit Heinrich Smeker hatte "von wegen etzlicher
Gerechtigkeit, der sich Blücher von wegen seiner Hausfrau anmasst",
wie der Canzler Caspar v. Schönaich schreibt, ferner dass Lüder
am Sonntage Judica (13. März) 1513 bei dem Herzog Heinrich "uf
dem Spel" zu Bützow war, und dass der Herzog Heinrich zu seiner Hochzeit
mit der Pfalzgräfin Helena zum Sonntag Bonifacii (5. Juni) 1513
unter andern Vasallen "Lüder Blucher mit der Frauen" zu Hofe entbot.
Die wichtigste Nachricht von Lüder ist die,
dass er 1515 Reimar v. Passow den Pfandbesitz des Dorfes Schlakendorf (bei
Neukalen), wie es scheint um 800 Gulden, erwarb.
Schlakendorf war "von dem Geschlechte die Goldenbagen
genant an die Fürsten gefallen"; diese hatten es dem Reimar v. Passow
als ein neues und Gnaden-Lehn verliehen. Passow hatte aber keine
Söhne, sondern nur eine Tochter, Anna, die Ehefrau Peter Eixen's zu
Wismar; er mochte deshalb fürchten, dass nach seinem Tode dies Lehen
wieder eingezogen würde, und es an Lüder v. Blücher verpfänden,
um seiner Tochter wenigstens den Pfandschilling zu sichern. Für
den Augenblick war das Dorf nicht eben einträglich; nach einer Beschreibung
vom Jahre 1563 hatten die 7 Hüfner und 4 Kothsassen nur 10 Hufen inne,
für welche sie jährlich nur etwas über 24 Gulden bezahlten;
aber es waren grosse Waldungen dabei. Der Pfandbesitz gab freilich
zunächst noch keine Aussicht, dass er sich in einen erblichen Besitz
verwandeln würde; doch war immerhin auf eine solche Umwandlung nach
andern Beispielen wohl zu hoffen. Einstweilen gab Herzog Heinrich V. auf
den Pfandbesitz seinen Willebrief.
Dies ist die letzte Kunde von Lüder von Blücher;
in der Rossdienstrolle von 1521 werden als Inhaber von Sukow schon seine
"nachgelassenen Kinder" aufgeführt.
Als solche werden späterhin bestimmt drei Söhne
genannt:
1) Tönnies
2) Christoph
3) Hartwig
Dass Lüder auch Töchter hinterlassen habe,
wird nirgends ausdrücklich gesagt; dennoch glauben wir, ihm 3 Töchter
zuschreiben zu müssen.
Als nämlich, wie weiterhin auszuführen
sein wird, die drei Häuser Waschow, Boddin-Kl. Renzow und Sukow an
die Witwe des Domherrn Joachim v. Blücher auf Wibendorf wegen eben
dieses Gutes Ansprüche erhoben, begehrten auch zwei Frauen einen Brautschatz
aus Wibendorf. Die eine von diesen war Sophie, Gemahlin des Brandanus
Barsse auf Stiten, die Tochter Hartwigs v. Blücher auf Kl. Renzow,
die andere war "Katharina Bluchers". Die letztere ward 1550 gegen des Domherrn
Wittwe klagbar "von wegen ihres ausstehenden Brautschatzes, so iht "aus
den Gütern zu Wibendorf noch gebühren solle"; und auf dem Rechtstage
zu Güstrow am 25. November 1555 ward Katharina auf ihr "gegründt
Anbringen wider Joachim Blücher zu Rensow" (richtiger zu Boddin) "und
Jürgen und Joachim Blüchers nachgelassene Wittwen zu Waschow
und Wittenburg" (letztere ist des Domherrn Wittwe) in der Beklagten Güter
eingewiesen. Mit welchem Erfolog dies geschah erfahren wir nicht. Auch
mit wem Katharina verheirathet war, wird hier nicht gesagt. Aber
es existirt noch eine Urkunde, welche nicht nur den erwünschten Aufschluss
giebt, dass Katharine die Wittwe des (nach andern Nachrichten vor 1542
verstorbenen) Hartwig v. Rantzau war, sondern auch beweist, dass sie noch
zwei Schwestern hatte.
Nämlich am 7. Januar 1544 verkauften zu Güstrowdie
Vormünder Balthasars v. Preen, des von Otto v. Preen auf Sieden-Gubkow
hinterlassenen Sohnes, ihres Mündels Gut zu Depzow pfandesweise an
Vollrath Preen "mit Wissen und Willen gedachts unsers unmündigen Vettern
seiner Mutter sel. Schwestern Margaretha Blüchers, Gert Kerckdorps
ehelichen Hausfrawen, und Katherina Bluchers, Hartich Rantzowen sel. nachgelassenen
widwen" Zum Zeugniss hingen ihre Siegel an: Heinrich Adram zu Zierstorf
(der mit der Familie v. Blücher verwandt gewesen zu sein scheint),
Jürgell Stoisslof zu Panklow und Gerd Kerckdorff zu Tangrim (Margarete
Blüchers Ehemann).
Hiernach waren also Katharina, die verwittwete Frau
v. Rantzau, Margarete, die Ehefrau Gerds v. Kardorff auf Tangrim (und Dummerstorf),
und die 1544 bereits verstorbene Frau Ottos v. Preen auf Sieden-Gubkow,
die nach andern Nachrichten Anna hiess, Geschwister v. Blücher.
Von Margarete erfahren wir später noch, dass sie um 1556 Wittwe ward,
und dass, weil sie kinderlos war, ihres Mannes Bruderkinder, nämlich
Matthias Kerkdorf auf Crramzow und seine Schwestern, gegen sie auf Herausgabe
der Baarschaft, des Petschafts und des "Hergewedes" ihres verstorbenen
Mannes klagten.
Weil hier Sophie v. Barsse keine Erwähnung
findet, so ist nicht anzunehmen, dass sie eine Schwester jener Frau v.
Preen gewesen ist. Da nun aber ferner im Hause Waschow nur eine Tochter
Namens Dorothea war, so bleibt nur übrig, die Frauen v. Rantzau, v.
Preen und v. Kardorff dem Hause Sukow zuzuweisen. Auch fahren schon
v. Hoinckhusen und v. Pentz (wahrscheinlich nach Ahnentafeln hinter Leichenreden)
sie unter dem Hause Sukow auf, aber irrig als Töchter von Tönnies;
sie waren nach ihrer Lebenszeit vielmehr seine Schwestern.
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