Der
ältere
Sohn des
verdienstvollen
werleschen
Rathes
Nicolaus
III.,
Nicolaus
IV. Hahn,
trat bald
in die
Fußsapfen
seines
Vaters,
indem er
während
seiner gar
männlichen
Thätigkeit
als Rath
des
Fürstenhaues
Werle-Goldberg
wirkte und
sich um
die
Ordnung
des
Fürstenthums
nicht
geringe
Verdienste
erwarb.So
wie er mit
seinem
Bruder
Ludolf
gleiche
Stellung
im Staate
hatte, so
verwalteten
und
genossen
beide auch
die von
dem Vater
überkommenen
Güter
gemeinschaftlich
inbrüderlicher
Eintracht;
dies war
um so
leichter,
als ausser
den
letzten
Sprossen
der
Häuser
von
Eckhard
und
Mathias
sie damals
diebeiden
einzigen
Glieder
der ganzen
basedowschen
Linie
waren.
Mit
Sicherheit
läskt
sich
Nicolaus
IV. zuerst
erkennen
als er mit
seinem
Bruder
Ludolf und
Eckhard
Vater und
Sohn auf
Kuchelmiss
am 5.
Febr. 1366
ihren
Antheil an
den
ehemaligen
mallinschen
Gütern an
die Stadt
Parchim
verkauften;
er wird
mit seinem
Bruder
Lüdeke
ausdrücklich
als auf
Basedow
wohnend
aufgeführt.
Als
Nicolaus
IV. zuerst
auftrat,
war er
noch
Knappe; er
erwarb
aber bald
die
Ritterwürde,
und durch
diese
unterscheidet
er sich
bestimmt
von allen
andern
Gliedern
des
Geschlechts
gleichen
Namens
während
der
zweiten
Hälfte
des 14.
Jahrhunderts.
Der Fürst
Nicolaus
IV. von
Werle-Goldberg,
dem
Lehnhofe
des Hauses
Basedow,
hatte kaum
zwei Jahre
auf dem
Throne
gesessen,
als ihn
der Tod
hinwegraffte;
er
hinterliess
eine
Wittwe
Agnes und,
ausser
einigen
Töchtern,
einen
minderjährigen
Sohn
Johann IV
unter der
Vormundschaft
seiner
Vettern
Lorenz und
Johann von
Werle-Güstrow.
Wie immer
ein Glied
des Hauses
Basedow
dem
Fürstenhause
als
vertrauter
Rath
gedient
hatte, so
trat auch
Nicolaus
IV. gleich
mit an das
Staatsruder.
Der Fürst
Johann IV
ward im J.
1365
volljährig.
Sogleich
am 21.
Sept. 1365
schloss er
mit seinen
genannten
Vettern
einen
Hausvertrag,
durch
welchen
sie wieder
eine
gemeinschaftliche
Oberverwaltung
einführten,
jedoch
dabei
bestimmten,
das jeder
in seinem
eigenthümlichen
Landestheile
Hof halten
und des
Lehnnrechts
walten
solle.
Zur
Verbesserung
der
Verwaltung,
namentlich
zur
Einlösung
der
verpfändeten
Schlösser
und
Vogteien,
zur
Verwaltung
des
gemeinschaftlichen
Vermögens,
setzten
die
Fürsten
zu
Hauptleuten
ihre
Landräthe
ein (use
man unde
usen raat).
Besonders
ward
bestimmt,
dass die
Fürsten,
Lorenz und
Johann die
Schlösser
Malchin,
Lage,
Parchim
und
Goldberg,
"die
sie von
der
Vormundschaft
wegen inne
hatten",
dem jungen
Fürsten
Johann
wieder
abtreten,
jedoch die
Rechte an
denselben
behalten
sollten,
welche
ihnen sein
Vater
daran
verbrieft
hatte, zur
Uebernahme
und
Besetzung
dieser
Schlösser
bis zur
Einlösung,
wurden
gewisse
Vasallen
urkundlich
bestimmt:
zur
Uebernahme
des
Schlosses
Malchin
Nicolaus
Hahn ; wir
können
also
annehmen,
dass
Nicolaus
IV. Hahn
die
längere
Zeit
seiner
amtlichen
Wirksamkeit
auch auf
dem
Schlosse
Malchin
gewohnt
habe.
Bei der
Abschliessung
des
Vertrages
war unter
den
zeugenden
Vasallen
ein
anderer
Nicolaus
Hahn, nach
dem Siegel
aus dem
eckhardschen
Hause auf
Kuchelmiss.
Seit
dieser
Zeit wird
Nicolaus
IV.
Hahn
aüsdrücklich
unter den
Räthen
des
Fürsten
Johann von
Werle-Goldberg
genannt:
z.B. am
15.
Juni 1366
(her Johan
tho Werle
vnd sin
râd), 6.
Nov. 1368
(unse
râtgheven),
2. März
1369 (nostri
consiliarii).
Die
gemeinschaftlichen
Räthe und
Hauptleute
der
Fürsten
von Werle
waren beim
Beginn
ihrer
Gesammtverwaltung
vorzüglich:
die Ritter
Heinrich
und Ulrich
Maltzan
und die
Knappen
Claus
Hahn,
Heinrich
von
Levetzow,
Heinrich
Schmeker,
Johann von
Grabw,
Heinrich
Linstow
auf Kiet,
Joachim
Nortman,
Martin
Distelow,
Hartwig
Wozenitz,
Gerhard
Koss,
Heinrich
Linstow
auf Sprenz.
Zuerst
wird
Nicolaus
IV. Hahn
unter den
Räthen
des
Fürsten
Johann am
15.
Junii 1366
genannt,
als die
Brüder
Claus unc
Vicke Voss
dem
Fürsten
zu Malchin
seine
Erlaubniss
"an
seinem
Feste zu
Lindenberg
ewig zu
seinen
seinem
Dienste zu
sitzen"
und sie
ihm
jederzeit
zu öffnen
[CCXV].
Das
nächste
Ziel der
werleschen
Räthe
war, nach
Befestigung
der
Ordnung im
Innern des
Reiches,
ie
Stärkung
nach
aussen
hin. Am
31. Oct.
1366
schlossen
sie zu
Rostock
zwischen
den drei
Fürsten
von Werle
und den
beiden
Fürsten
von
Meklenburg
und dem
Bischofe
von
Schwerin
ein
umfassendes
Beistands-
und
Landfriedensbündniss
auf 14
Jahre,
für
welches
von
werlescher
Seite 30
Vasallen
und die
vorzüglichsten
Städte
bürgten,
und unter
diesen an
erster
Stelle
unter den
Knappen
auch
Nicolaus
Hahn. -
Zur
festeren
Einigung
der beiden
Fürstenhäuser,
welche
gegen die
oft
ungestümen
Anforderungen,
der.
Nachbaren
nothwendig
sein
mochte,
ward des
grossen
Herzogs
Albrecht
von
Meklenburg
junge
Enkelin
Euphemia
mit dem
Fürsten
Johann von
Werle-Goldberg
verlobt
und für
die
Sicherung
der
Vermählung
und der
Mitgabe
dem
Fürsten
Johann das
von Werle
an
Meklenburg
verpfändete
Schloss
Plau mit
Stadt und
Land
überliefert,
welches
die
werleschen
Räthe
Ulrich
Maltzan,
Nicolaus
Hahn,
Heinrich
von
Levetzow
und Johann
von Grabow
auf
Glauben
und zu
treuer
Hand
sogleich
übernehmen
sollten.
Auch ward
zu einer
Landfriedensgerichtsstätte
die Stadt
Malchin
bestimmt,
ohne
Zweifel
unter dem
Vorsitze
des
Nicolaus
Hahn. An
demselben
Tage, 31.
Oct. 1366,
verpflichteten
sich die 4
Vasallen,
denen das
Schloss
Plau
übergeben
werden
sollte,
die
Besiegelung
des
Vertrages
durch die
Fürsten
von Werle
und ihre
Mitgelober
binnen
vierzehn
Tagen so
sicher zu
beschaffen,
als sie
dann der
Ueberantworitiing
des
Schlosses
Plau
entgegensähen.
- In Folge
dieses
Landfriedensbündisses
empfing
Nicolaus
Hahn auch
am 29.
Jan. 1367
das
Friedensgelöbniss
der
Familie
Preen
wegen der
vor den
Thoren der
Stadt
Güstrow,
wahrscheinlich
wegen
Räuberei
geschehenen
Entthauptung
des
Henneke
Preen von
Davermor.
Bald
sollte
indessen
auch das
zwischen
den
Fürstenhäusern
Meklenburg
und Werle
geschlossene
Schutz-
und
Trutzbündiniss
in
Anwendung
kommen.
Die
Fürsten
von
Meklenburg
und Werle
konnten
wohl den
Verlust
ihrer
rügenschen
Pfandläder
nicht
vergessen
und waren
gegen
Pommern
gerade
nicht
freundschaftlich
gesinnt.
Im J. 1365
war der,
Herzog
Barnim IV.
von
Pommern-Wolgast
gestorben
und seine
Nachfolger
Bogislav V
und dessen
Vettern
Bogisiav
Vl. und
Wartislav
VI. waren
sowohl
unter
sich, als
mit ihren
Nachbaren
uneins.
Am
24.
August
1368 war
auch der
alte
Herzog
Barnim III
von
Pommern-Stettin
aus der
Welt
geschieden
und hatte
drei
Söhne,
Kasimir
IV.,
Bogislav
VIl. und
Swantibor
III.
hinterlassen.
Mit
diesen
hatte sich
der Herzog
Albrecht
von
Meklenburg
zu Demmin
am 6. Nov.
1368
ausgeglichen
und am 7.
Nov.
durch
Landfrieden.Bündnisse
gestärkt,
in welche
auch die
Fürsten
von Werle
gezogen
waren. Bei
dieser
Gelegenheit
hatte der
Fürst
Johann von
Werle am
6.Nov.
1368 durch
Vetmittelung
der Räthe
Vicke
Moltke,
Claus Hahn
und
Heinrich
von
Levetzow,
deren
Thätikeit
besonders
hervorgehoben
wird
("unse
râtgheven,
de dyd
ghedêghedynget
hebben),
von den
Herzogen
von
Pommern-Stettin
die
erbliche
Belehnung
mit dem
Pfaindlande
Stavenhagen
erhalten
[CCXVI].
Die
Herzoge
von
Pommern-Wolgast
wollten
sich aber
nicht zur
Ruhe
geben,
sondern
störten
den
Frieden
der
Fürsten
von Werle
durch
fortgesetzte
Verweigerungen
und
Belästigungen.
Es kam
daher
sogleich
zum
Kriegee,
in welchem
die
Melklenburger
und Werler
zusammen
gegen
Pommern
standen,
und am 10.
Nov.
1368 zu
einer
entscheiden
Schlacht bei
Damgarten.
der Kampf
war eine
Zeit lang
ohne
Erfolg
geführt,
das
werlesche
Heer,
welches im
Vordertreffen
stand,
ward schon
schwach;
da brach
der Herzog
Albrecht
von
Meklenburg
dem Feinde
in die
Flanken,
stürzte
mitten in
seinen
Haufen und
theilte
ihn, so
dass die
Schaaren
in
wilder
Flucht
auseinander
flogen.
Die
Pommern
wurden
gänzlich
geschlagen,
der Herzog
Wartislav
selbst und
der Kern
seiner
Ritterschaft
gefangen
genommen
und nur
gegen ein
bedeutendes
Lösegeld
freigegeben.
In
dieser
Schlacht
wird
Nicolaus
IV Hahn
ritterlich
gekämpft
und die
Scharte
ausgewetzt
haben,
welche die
Vorfahren
der
pommerschen
Herzoge am
25. Oct.1351
auf dem
Schoppendamme
bei Loiz
in den
Helmkamm
seines
Vaters
geschlagen
hatten.
Noch
am 6. Nov.
1368 war
Nicolaus
IV.
Hahn
Knappe; am
25.
Febr.1369
trat er
als Ritter
auf: ohne
Zweifel
erhielt er
den
Ritterschlag
am 10.
Nov.
1368 auf
dem
Schlachtfelde
bei
Damgarten.
Zu
gleicher
Zeit
erhielten
von den
werleschen
Räthen
die
Ritterwürde:
Heinrich.von
Levetzow,
Heinrich
Schmeker,
Joachim
Nortmann,
Hartwig
Wozenitz,
alle
wahrscheinlich
auf dem
Schlachtfelde
von
Damgarten,
und gleich
darauf
Heinrich
Linstow
und Johann
von
Grabow.
Gleich darnach
erwarb
sich
Nicolaus
Hahn, ein
neues
Verdienst
um das
werlesche
Fürstenhaus.
Der
Markgraf
Otto von
Brandenburg
sah
ungerne
mehrere
ukerländische
Pfandgüter
in den
Händen
der
Herzoge
von
Pommern-Stettin.
Nach
dem Tode
des
Herzogs
Barnim
III.
streckte
er
sogleich
seine Hand
nach
denselben
aus und
eröffnete
im
Frühling
des J.
1369 einen
Krieg
gegen des
Herzogs
Söhne.
Der
Fürst
Bernhard
von
Werle-Waren
und sein
Sohn
Johann
hatten
sich in
ein
Bündniss
mit dem
Markgrafen
eingelassen
wohl
theils in
Aussicht
auf Gewinn
in der
eigenen
beschränkten
Lage,
theils aus
Unwillen
gegen
Pommern
und aus
Nachgiebigkeit
gegen
Brandenburg.
Es kam
sogleich
zum
Kriege, in
welchem
jedoch die
beiden
werleschen
Fürsten,
Vater und
Sohn, von
den
Pommeranern
gefangen
wurden. Am
29. Junii
1369
schlosen
sie in dem
Kloster
Dargun, in
Gegenwart
der
Abgeordneten
ihrer
Riter- und
Landschaft,
der
Herzoge
Albrecht,
Johann und
Magnus und
der
Fprsten
Lorenz und
Johann von
Werle
wegen
ihres
"Gefängnisses"
und aller
Zwietracht
Frieden. Wahrscheinlich
hatten nun
Nicolaus
IV. Hahn
und sein
Bruder
Ludolf das
Geld zur
Befreiung
der
Fürsten
schaffen
müssen
und selbst
einen
Theil dazu
beigetragen.
Der
Fürst
Johan IV.
von
Werle-Goldberg,
der
Lehnherr
der Hahn
auf
Basedow,
nahm sich
seiner
gefangenen
Vettern
besonders
deshalb
an, weil
Johann VI.
von
Werle-Waren
seine
Schwester
Agnes zur
Gemahlin
hatte.
Dabei
hatte,
wahrscheinlich
im J.
1369, der
Fürst
Johann IV.
von
Werle-Goldberg
den
Brüdern
Nicolaus,
Ritter,
und Ludolf
Hahn auf
Basedow
zusammen
das Dorf
Dempzin an
der Pene
verliehen.
Die
Urkunde
ist nicht
mehr
vorhanden
und war
schon am
6.
Jan.1404
dem Ludolf
Hahn
genommen,
als die
Söhne
Johann's
VI. von
Werle-Waren
die
Belehnung
ihres
"Mutterbruders"
erneuerten.
[CCXXII].
Die
Belehnung
wird aber
in der
Zeit von
1369 -
1374
geschehen
sein, da
der Fürst
Johann IV.
1365 -
1375
regierte,
Nicolaus
Hahn am
Ende des
J. 1368
Ritter
ward und
im J. 1374
gestorben
war, in
dem
erneuerten
Lehnbriefe
aber
ausdrücklich
als Ritter
aufgeführt
wird.
Zu
gleicher
Zeit, am
6. Jan.
1404,
belehnten
dieselben
Fürsten
den Ludolf
Hahn auf
Basedow
allein mit
den
Gütern
Jabel und
Hagenow
für das
Geld,
welches er
besonders
ihrem
Grossvater
und zur
Lösung
ihres
Vaters aus
der
Gefangenschaft
vorgestreckt
hatte, [CCXXIIII].
Es
ist jedoch
auch
möglich,
dass die
Brüder
Nicolaus
und Ludolf
Hahn auf
Basedow
Geld zu
den Kosten
des
Krieges
vom J.
1368
hergegeben
hatten und
sowohl
dafur, als
für die
Tapferkeit
des
Ritters
Nicolaus
mit
Dempzin
belehnt
wurden.
Die
Landesherren
waren den
Hahn
vielfach
verschuldet.
Am
8. Nov.
1382
zahlte das
Kloster
Ivenack
bei der
Bestätigung
seiner
Privilegien
an Ludolf
Hahn auf
Basedow
und
Nicolaus
Hahn auf
Wargentin
des
Ritters
Nicolaus
Sohn, 500
Mark und
an die
Maltzan
1000 Mark,
welche der
Fürst
Johann von
Werle
diesen
schuldig
war.
Der
Kampf des
Markgrafen,
mit dem
sich
Bernhard
von Werle
und sein
Sohn
Johann am
12. Dec.1369
wieder
verbündeten,
entbrannte
aber von
neuem;
Bernhard
und sein
Sohn
wurden im
J. 1371
noch
einmal
gefangen,
dies Mal
aber von
dem
Markgrafen
gelöset.
Im
J. 1373
wurden die
Streitigkeiten
geschlichtet.
So bewährte
sich
Nicolaus
IV. Hahn
auf
Basedow,
welcher
bisher gar
nicht
bekannt
gewesen
als
würdiges
Glied der
Familie
und der
vaterländisichen
Ritterschaft,
stark im
Rathe,
tapfer in
der
Schlacht,
hülfreich
in der
Noth.
Nach den
Kriegsjahren
erscheint
Nicolaus
IV.
Hahn
seit 1370 nur im
Rathe der
Fürsten
in
gewöhnlichen
Lehnsgeschäften;
vielleicht
mochten
tiefe
Wunden
seine
Lebenskraft
geschwächt
haben; er
starb bald
darauf
Dagegen
tritt
jetzt sein
Bruder
Ludolf,
welcher
noch lange
lebte,
bestimmter
im
öffentlichen
Leben
hervor.
Sogleich
nach der
Schlacht
von
Damgarten
ward
viel über
die
Stiftung
zweier
Vivareien
in der
reich
dotirten
Kirche zu
Recknitz
verhandelt,
welche
vielleicht
aus
Dankbarkeit
für den
gewonnenen
Sieg
gestiftet
wurden.
Die
Güter der
Pfarre
Recknitzgehörten
einer
Gruppe der
verwandten
Familien
Nortman
und von
Zapkendorf,
welche auf
der Burg
Rossewitz
ihren
Hauptsitz
hatte.
Schon am
1. Febr.
1365 hatte
der
Priester
Hermann
von Wismar
den Grund
zur
Stiftung
einer
Vicarei
durch den
Ankauf von
8 1/2
Hufen in
Glasewitz
und 2 1/2
Hufen in
Prusekendorf
(in der
Vogtei
Lage)
gelegt,
welche dem
Joachim
Nortmann
gehört
hatten;
bei der
Abtretung
dieser
Grundstücke
am 28.
April 1365
war
Mathias
Hahn
mithandelnd.
Am 2.
März 1369
bewirkte
der Ritter
Joachim
Nortmann,
welcher
auch am
10. Nov.
1368 auf
dem
Schlachtfelde
von
Damgarten
den
Ritterschlag
empfangen
hatte, auf
dem
Schlosse
Rossewitz
von dem
Fürsten
Jobann von
Werle die
völlige
Befreiung
der
Grundstücke
und der
durch die
Bemühungen
des
Ritters
jetzt
vollständig
geordneten
Vicarei;
unter den
Zeugen und
den
Räthen im
Gefolge
des
Fürsten
war der
Ritter
Nicolaus
Hahn
gegenwärtig.
Am 23. und
27. Febr.
1369 ward
eine
zweite
Vicarei in
der Kirche
zu
Recknitz
gegründet
und
bestätigt,
welche von
dem Ritter
Joachim
Nortmann
mit dem
dritten
Theile des
Dorfes
Wendisch-Bützin
und andern
Einkünften
und von
dem
Knappen
Claus von
Zapkendorf
mit zwei
Katen vor
seinem
Hofe zu
Recknitz,
mit
Holzungen
in dem
Walde
Kleest bei
Glasewitz,
mit Wiesen
und andern
Besitzungen
bewidmet
war..
Dies
geschah
ebenfalls
auf dem
Schlosse
Rossewiiz
vor dem
Fürsten
Johann von
Werle in
Gegenwart
der Ritter
Nicolaus
Hahn und
Heinrich
Schmeker
und der
Knappen
Bernd von
Lehsten
und Wolf
Negendank.
Ohne
Zweifel
waren alle
diese den
Familien
Nortmann
und
Zapkendorf
verschwägert
und
untereinander
verwandt.