§ 20 - Nicolaus IV, Ritter (1336-1372)

          Der ältere Sohn des verdienstvollen werleschen Rathes Nicolaus III., Nicolaus IV. Hahn, trat bald in die Fußsapfen seines Vaters, indem er während seiner gar männlichen Thätigkeit als Rath des Fürstenhaues Werle-Goldberg wirkte und sich um die Ordnung des Fürstenthums nicht geringe Verdienste erwarb.So wie er mit seinem Bruder Ludolf gleiche Stellung im Staate hatte, so verwalteten und genossen beide auch die von dem Vater überkommenen Güter gemeinschaftlich inbrüderlicher Eintracht; dies war um so leichter, als ausser den letzten Sprossen der Häuser von Eckhard und Mathias sie damals diebeiden einzigen Glieder der ganzen basedowschen Linie waren.
      Mit Sicherheit läskt sich Nicolaus IV. zuerst erkennen als er mit seinem Bruder Ludolf und Eckhard Vater und Sohn auf Kuchelmiss am 5. Febr. 1366 ihren Antheil an den ehemaligen mallinschen Gütern an die Stadt Parchim verkauften; er wird mit seinem Bruder Lüdeke ausdrücklich als auf Basedow wohnend aufgeführt.
        Als Nicolaus IV. zuerst auftrat, war er noch Knappe; er erwarb aber bald die Ritterwürde, und durch diese unterscheidet er sich bestimmt von allen andern Gliedern des Geschlechts gleichen Namens während der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts.
        Der Fürst Nicolaus IV. von Werle-Goldberg, dem Lehnhofe des Hauses Basedow, hatte kaum zwei Jahre auf dem Throne gesessen, als ihn der Tod hinwegraffte; er hinterliess eine Wittwe Agnes und, ausser einigen Töchtern, einen minderjährigen Sohn Johann IV unter der Vormundschaft seiner Vettern Lorenz und Johann von Werle-Güstrow. Wie immer ein Glied des Hauses Basedow dem Fürstenhause als vertrauter Rath gedient hatte, so trat auch Nicolaus IV. gleich mit an das Staatsruder. Der Fürst Johann IV ward im J. 1365 volljährig.  Sogleich am 21. Sept. 1365 schloss er mit seinen genannten Vettern einen Hausvertrag, durch welchen sie wieder eine gemeinschaftliche Oberverwaltung einführten, jedoch dabei bestimmten, das jeder in seinem eigenthümlichen Landestheile Hof halten und des Lehnnrechts walten solle.  Zur Verbesserung der Verwaltung, namentlich zur Einlösung der verpfändeten Schlösser und Vogteien, zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Vermögens, setzten die Fürsten zu Hauptleuten ihre Landräthe ein (use man unde usen raat). Besonders ward bestimmt, dass die Fürsten, Lorenz und Johann die Schlösser Malchin, Lage, Parchim und Goldberg, "die sie von der Vormundschaft wegen inne hatten", dem jungen Fürsten Johann wieder abtreten, jedoch die Rechte an denselben behalten sollten, welche ihnen sein Vater daran verbrieft hatte, zur Uebernahme und Besetzung dieser Schlösser bis zur Einlösung, wurden gewisse Vasallen urkundlich bestimmt: zur Uebernahme des Schlosses Malchin Nicolaus Hahn ; wir können also annehmen, dass Nicolaus IV. Hahn die längere Zeit seiner amtlichen Wirksamkeit auch auf dem Schlosse Malchin gewohnt habe.  Bei der Abschliessung des Vertrages war unter den zeugenden Vasallen ein anderer Nicolaus Hahn, nach dem Siegel aus dem eckhardschen Hause auf Kuchelmiss.
        Seit dieser Zeit wird Nicolaus IV.  Hahn aüsdrücklich unter den Räthen des Fürsten Johann von Werle-Goldberg genannt: z.B. am 15.  Juni 1366 (her Johan tho Werle vnd sin râd), 6. Nov. 1368 (unse râtgheven), 2. März 1369 (nostri consiliarii).  Die gemeinschaftlichen Räthe und Hauptleute der Fürsten von Werle waren beim Beginn ihrer Gesammtverwaltung vorzüglich: die Ritter Heinrich und Ulrich Maltzan und die Knappen Claus Hahn, Heinrich von Levetzow, Heinrich Schmeker, Johann von Grabw, Heinrich Linstow auf Kiet, Joachim Nortman, Martin Distelow, Hartwig Wozenitz, Gerhard Koss, Heinrich Linstow auf Sprenz.
        Zuerst wird Nicolaus IV. Hahn unter den Räthen des Fürsten Johann am 15.  Junii 1366 genannt, als die Brüder Claus unc Vicke Voss dem Fürsten zu Malchin seine Erlaubniss "an seinem Feste zu Lindenberg ewig zu seinen seinem Dienste zu sitzen" und sie ihm jederzeit zu öffnen [CCXV].
        Das nächste Ziel der werleschen Räthe war, nach Befestigung der Ordnung im Innern des Reiches, ie Stärkung nach aussen hin. Am 31. Oct. 1366 schlossen sie zu Rostock zwischen den drei Fürsten von Werle und den beiden Fürsten von Meklenburg und dem Bischofe von Schwerin ein umfassendes Beistands- und Landfriedensbündniss auf 14 Jahre, für welches von  werlescher Seite 30 Vasallen und die vorzüglichsten Städte bürgten, und unter diesen an erster Stelle unter den Knappen auch Nicolaus Hahn. - Zur festeren Einigung der beiden Fürstenhäuser, welche gegen die oft ungestümen Anforderungen, der.  Nachbaren nothwendig sein mochte, ward des grossen Herzogs Albrecht von Meklenburg junge Enkelin Euphemia mit dem Fürsten Johann von Werle-Goldberg verlobt und für die Sicherung der Vermählung und der Mitgabe dem Fürsten Johann das von Werle an Meklenburg verpfändete Schloss Plau mit Stadt und Land überliefert, welches die werleschen Räthe Ulrich Maltzan, Nicolaus Hahn, Heinrich von Levetzow und Johann von Grabow auf Glauben und zu treuer Hand sogleich übernehmen sollten.  Auch ward zu einer Landfriedensgerichtsstätte die Stadt Malchin bestimmt, ohne Zweifel unter dem Vorsitze des Nicolaus Hahn. An demselben Tage, 31. Oct. 1366, verpflichteten sich die 4 Vasallen, denen das Schloss Plau übergeben werden sollte, die Besiegelung des Vertrages durch die Fürsten von Werle und ihre Mitgelober binnen vierzehn Tagen so sicher zu beschaffen, als sie dann der Ueberantworitiing des Schlosses Plau entgegensähen. - In Folge dieses Landfriedensbündisses empfing Nicolaus Hahn auch am 29. Jan. 1367 das Friedensgelöbniss der Familie Preen wegen der vor den Thoren der Stadt Güstrow, wahrscheinlich wegen Räuberei geschehenen Entthauptung des Henneke Preen von Davermor.
        Bald sollte indessen auch das zwischen den Fürstenhäusern Meklenburg und Werle geschlossene Schutz- und Trutzbündiniss in Anwendung kommen. Die Fürsten von Meklenburg und Werle konnten wohl den Verlust ihrer rügenschen Pfandläder nicht vergessen und waren gegen Pommern gerade nicht freundschaftlich gesinnt. Im J. 1365 war der, Herzog Barnim IV. von Pommern-Wolgast gestorben und seine Nachfolger Bogislav V und dessen Vettern Bogisiav Vl. und Wartislav VI. waren sowohl unter sich, als mit ihren Nachbaren uneins. Am 24.  August 1368 war auch der alte Herzog Barnim III von Pommern-Stettin aus der Welt geschieden und hatte drei Söhne, Kasimir IV., Bogislav VIl. und Swantibor III. hinterlassen.  Mit diesen hatte sich der Herzog Albrecht von Meklenburg zu Demmin am 6. Nov. 1368 ausgeglichen und am 7. Nov. durch Landfrieden.Bündnisse gestärkt, in welche auch die Fürsten von Werle gezogen waren. Bei dieser Gelegenheit hatte der Fürst Johann von Werle am 6.Nov. 1368 durch Vetmittelung der Räthe Vicke Moltke, Claus Hahn und Heinrich von Levetzow, deren Thätikeit besonders hervorgehoben wird ("unse râtgheven, de dyd ghedêghedynget hebben), von den Herzogen von Pommern-Stettin die erbliche Belehnung mit dem Pfaindlande Stavenhagen erhalten [CCXVI].  Die Herzoge von Pommern-Wolgast wollten sich aber nicht zur Ruhe geben, sondern störten den Frieden der Fürsten von Werle durch fortgesetzte Verweigerungen und Belästigungen. Es kam daher sogleich zum Kriegee, in welchem die Melklenburger und Werler zusammen gegen Pommern standen, und am 10. Nov. 1368 zu einer entscheiden Schlacht bei Damgarten. der Kampf war eine Zeit lang ohne Erfolg geführt, das werlesche Heer, welches im Vordertreffen stand, ward schon schwach; da brach der Herzog Albrecht von Meklenburg dem Feinde in die Flanken, stürzte mitten in seinen Haufen und theilte ihn, so dass die Schaaren in wilder  Flucht auseinander flogen. Die Pommern wurden gänzlich geschlagen, der Herzog Wartislav selbst und der Kern seiner Ritterschaft gefangen genommen und nur gegen ein bedeutendes Lösegeld freigegeben.  In dieser Schlacht wird Nicolaus IV Hahn ritterlich gekämpft und die Scharte ausgewetzt haben, welche die Vorfahren der pommerschen Herzoge am 25. Oct.1351 auf dem Schoppendamme bei Loiz in den Helmkamm seines Vaters geschlagen hatten.  Noch am 6. Nov. 1368 war Nicolaus IV.  Hahn Knappe; am 25. Febr.1369 trat er als Ritter auf: ohne Zweifel erhielt er den Ritterschlag am 10.  Nov. 1368 auf dem Schlachtfelde bei Damgarten.  Zu gleicher Zeit erhielten von den werleschen Räthen die Ritterwürde: Heinrich.von Levetzow, Heinrich Schmeker, Joachim Nortmann, Hartwig Wozenitz, alle wahrscheinlich auf dem Schlachtfelde von Damgarten, und gleich darauf Heinrich Linstow und Johann von Grabow.
        Glei
ch darnach erwarb sich Nicolaus Hahn, ein neues Verdienst um das werlesche Fürstenhaus.  Der Markgraf Otto von Brandenburg sah ungerne mehrere ukerländische Pfandgüter in den Händen der Herzoge von Pommern-Stettin.  Nach dem Tode des Herzogs Barnim III. streckte er sogleich seine Hand nach denselben aus und eröffnete im Frühling des J. 1369 einen Krieg gegen des Herzogs Söhne.  Der Fürst Bernhard von Werle-Waren und sein Sohn Johann hatten sich in ein Bündniss mit dem Markgrafen eingelassen wohl theils in Aussicht auf Gewinn in der eigenen beschränkten Lage, theils aus Unwillen gegen Pommern und aus Nachgiebigkeit gegen Brandenburg. Es kam sogleich zum Kriege, in welchem jedoch die beiden werleschen Fürsten, Vater und Sohn, von den Pommeranern gefangen wurden. Am 29. Junii 1369 schlosen sie in dem Kloster Dargun, in Gegenwart der Abgeordneten ihrer Riter- und Landschaft, der Herzoge Albrecht, Johann und Magnus und der Fprsten Lorenz und Johann von Werle wegen ihres "Gefängnisses" und aller Zwietracht Frieden. Wahrscheinlich hatten nun Nicolaus IV. Hahn und sein Bruder Ludolf das Geld zur Befreiung der Fürsten schaffen müssen und selbst einen Theil dazu beigetragen. Der Fürst Johan IV. von Werle-Goldberg, der Lehnherr der Hahn auf Basedow, nahm sich seiner gefangenen Vettern besonders deshalb an, weil Johann VI. von Werle-Waren seine Schwester Agnes zur Gemahlin hatte.  Dabei hatte, wahrscheinlich im J. 1369, der Fürst Johann IV. von Werle-Goldberg den Brüdern Nicolaus, Ritter, und Ludolf Hahn auf Basedow zusammen das Dorf Dempzin an der Pene verliehen.  Die Urkunde ist nicht mehr vorhanden und war schon am 6. Jan.1404 dem Ludolf Hahn genommen, als die Söhne Johann's VI. von Werle-Waren die Belehnung ihres "Mutterbruders" erneuerten. [CCXXII].  Die Belehnung wird aber in der Zeit von 1369 - 1374 geschehen sein, da der Fürst Johann IV. 1365 - 1375 regierte, Nicolaus Hahn am Ende des J. 1368 Ritter ward und im J. 1374 gestorben war, in dem erneuerten Lehnbriefe aber ausdrücklich als Ritter aufgeführt wird.
        Zu gleicher Zeit, am 6. Jan. 1404, belehnten dieselben Fürsten den Ludolf Hahn auf Basedow allein mit den Gütern Jabel und Hagenow für das Geld, welches er besonders ihrem Grossvater und zur Lösung ihres Vaters aus der Gefangenschaft vorgestreckt hatte, [CCXXIIII]. Es ist jedoch auch möglich, dass die Brüder Nicolaus und Ludolf Hahn auf Basedow Geld zu den Kosten des Krieges vom J. 1368 hergegeben hatten und sowohl dafur, als für die Tapferkeit des Ritters Nicolaus mit Dempzin belehnt wurden.  Die Landesherren waren den Hahn vielfach verschuldet.  Am 8. Nov. 1382 zahlte das Kloster Ivenack bei der Bestätigung seiner Privilegien an Ludolf Hahn auf Basedow und Nicolaus Hahn auf Wargentin des Ritters Nicolaus Sohn, 500 Mark und an die Maltzan 1000 Mark, welche der Fürst Johann von Werle diesen schuldig war.  Der Kampf des Markgrafen, mit dem sich Bernhard von Werle und sein Sohn Johann am 12. Dec.1369 wieder verbündeten, entbrannte aber von neuem; Bernhard und sein Sohn wurden im J. 1371 noch einmal gefangen, dies Mal aber von dem Markgrafen gelöset.  Im J. 1373 wurden die Streitigkeiten geschlichtet.
        So bewährte sich Nicolaus IV. Hahn auf Basedow, welcher bisher gar nicht bekannt gewesen als würdiges Glied der Familie und der vaterländisichen Ritterschaft, stark im Rathe, tapfer in der Schlacht, hülfreich in der Noth.
        Nach den Kriegsjahren erscheint Nicolaus IV.  Hahn seit 1370 nur im Rathe der Fürsten in gewöhnlichen Lehnsgeschäften; vielleicht mochten tiefe Wunden seine Lebenskraft geschwächt haben; er starb bald darauf Dagegen tritt jetzt sein Bruder Ludolf, welcher noch lange lebte, bestimmter im öffentlichen Leben hervor.
        Sogleich nach der Schlacht von Damgarten ward
viel über die Stiftung zweier Vivareien in der reich dotirten Kirche zu Recknitz verhandelt, welche vielleicht aus Dankbarkeit für den gewonnenen Sieg gestiftet wurden. Die Güter der Pfarre Recknitzgehörten einer Gruppe der verwandten Familien Nortman und von Zapkendorf, welche auf der Burg Rossewitz ihren Hauptsitz hatte. Schon am 1. Febr. 1365 hatte der Priester Hermann von Wismar den Grund zur Stiftung einer Vicarei durch den Ankauf von 8 1/2 Hufen in Glasewitz und 2 1/2 Hufen in Prusekendorf (in der Vogtei Lage) gelegt, welche dem Joachim Nortmann gehört hatten; bei der Abtretung dieser Grundstücke am 28. April 1365 war Mathias Hahn mithandelnd. Am 2. März 1369 bewirkte der Ritter Joachim Nortmann, welcher auch am 10. Nov. 1368 auf dem Schlachtfelde von Damgarten den Ritterschlag empfangen hatte, auf dem Schlosse Rossewitz von dem Fürsten Jobann von Werle die völlige Befreiung der Grundstücke und der durch die Bemühungen des Ritters jetzt vollständig geordneten Vicarei; unter den Zeugen und den Räthen im Gefolge des Fürsten war der Ritter Nicolaus Hahn gegenwärtig. Am 23. und 27. Febr. 1369 ward eine zweite Vicarei in der Kirche zu Recknitz gegründet und bestätigt, welche von dem Ritter Joachim Nortmann mit dem dritten Theile des Dorfes Wendisch-Bützin und andern Einkünften und von dem Knappen Claus von Zapkendorf mit zwei Katen vor seinem Hofe zu Recknitz, mit Holzungen in dem Walde Kleest bei Glasewitz, mit Wiesen und andern Besitzungen bewidmet war..  Dies geschah ebenfalls auf dem Schlosse Rossewiiz vor dem Fürsten Johann von Werle in Gegenwart der Ritter Nicolaus Hahn und Heinrich Schmeker und der Knappen Bernd von Lehsten und Wolf Negendank. Ohne Zweifel waren alle diese den Familien Nortmann und Zapkendorf verschwägert und untereinander verwandt. Auf ähnliche Weise war Nicolaus Hahn nach einer andern Seite hin thätig.  Am 25. Febr. 1369 überliess zu Güstrow der Fürst Lorenz von Werle für eine Schuld seines Vaters das Dorf Gehmkendorf und die Mühle zu Rey mit allen Eigenthumsrechten und Freiheiten dem Ritter Heinrich von Levetzow und "zu seiner Hand" seinem Vater Arnd, seinen Brüdern Günther, Ritter, und Jacob, Knappen, von Lewetzow, und den Rittern Vicke Moltke und Nicolaus Hahn; Zeugen sind ganz andere Räthe des Fürsten.  Diese Urkunde weiset dass Nicolaus Hahn in nahen Verwandtschaftsverhältnissen zu der Familie von Levetzow stand und wahrscheitilieh eine Tochter des Hauses zur Gemahlin hatte, für welche er mit den Gleichberechtigten Allodialvermögen annalim, da die Schuld des Fürsten wohl zum Allodialvermögen gehört hatte.

        Die übrigen letzten Handlungen des Ritters Nicolaus IV. betrafen ebenfalls die ihm nahe verwandten Familien von Lewetzow und Maltzan.  Am 9. Julii 1369 übernahm der Fürst Lorenz von Werle eine in dem Dorfe Upost begründete Schuld von 160 Mark strals. Pf. mit welcher die Brüder Bernhard und Ulrich Maltzan dem Kloster Dargun verpflichtet gewesen waren, und wies, unter Zustimmung der genannten von Levetzow, dem Kloster dafür eine jährliche Hebung von 18 Mark Bede aus demselben Dorfe an; der erste unter den Zeugen war der Ritter Nicolaus Hahn. Als am 19. Julii 1369 der Ritter Heinrich von Levetzow als Vogt zu Neu-Kalen unter Zustimmung seines Vaters und seiner Brüder, diese Hebung von 18 Mark in dem Gute Upost anwies, war neben dem Fürsten Lorenz wieder der Ritter Nicolaus Hahn mit den übrigen Räthen des Fürsten als Zeugen gegenwärtig.
        Endlich war am.12. März 1371 der Ritter Nicolaus IV Hahn bei dem Fürsten Johann von Werle, als dieser dem Ulrich Maltzan, dem Stifter der ältern Linie Tribeschendorf oder Rothenmoor, 10 Mark Hebungen aus den Dörfern Sagel und Dahmen und alle Gerichte, Beden, Zehnten und Dienste aus dem Dorfe Moltzow verpfändete.

        Hiemit hört die Wirksamkeit des Ritters Nicolaus IV.  Hahn auf.  Er wird bald darauf gestorben sein.  Am, 15. Dec. 1374 war über sein Begräbniss ein Streit entstanden; ihm gönnte nach einem bewegten Leben die Geistlichkeit die Ruhe im Grabe nicht.  Nicolaus
Hahn war in der Klosterkirche zu Dargun begraben, wahrscheinlich  im  nördlichen Kreuzschiffe der
Kirche, wo neben dem alten Begräbnisse der Familie Maltzan im 15. Jahrhundert die Gruft der Hahn auf Basedow war; Nicolaus IV. Hahn ist der erste, von dessen Begräbniss die Rede ist.  Nicolaus IV. Hahn sollte bei seinem Leben, wahrscheinlich während der pommerschen Kriegszüge, das Dorf Sülten geplündert haben, welches dem holsteinschen Kloster Reinfelden gehörte und deshalb in den Bann gethan sein. Auf falsches Vorgeben des Abtes und des Convents von Reinfelden hatte der Propst von Eutin, als angeblicher Conservator des Klosters Reinfelden, von dem Kloster Dargun verlangt, es solle die Leiche des Ritters Nicolaus Hahn wieder ausgraben, weil derselbe im Banne sei.  Als das Kloster Dargun sich dessen
weigerte, sprach der Propst von Eutin Bann und Interdict über das Kloster aus.  Da er aber seinen Zweck nicht völlig erreichen und die Sache her nicht zur Entscheidung bringen konnte, so appellirte man an den päpstlichen Stuhl.  Am 15.  Dec. 1374 sprach zu Avignon der päpstliche Auditor Dr. Wilhelm Galteri das Urtheil und hob Bann und Interdict wieder auf: Nicolaus Hahn blieb also in seiner Ruhe. [CCXVIII] Wenn man den Verlauf dieses Processes in Anschlag bringt, so mag Nicolaus IV. ungefähr im J. 1372 gestorben sein.
        Nicolaus IV. hinterließ zwei Söhne, Claus und Mathias.  Zwar lässt sich dies nicht durch ausdrückliche Bestinimungen nachweisen; aber bei der Theilung der Güter des Hauses Basedow um das J. 1380 zwischen seinem Bruder Ludolf, welcher ihn noch lange überlebte, und zwei gleichberechtigten Brüdern Claus und Mathias, deren Güter späterhin wieder an das Haus Basedow übergingen, kann bei den letztern nur an Söhne des Ritters Nicolaus gedacht werden.
       Es
entstanden nun neben einander die Hänser Basedow und Wargentin. Ueber die Theilung vergleiche man den folgenden Abschnitt und, über das Haus Wargentin den Abschnitt weiter unten bei
21 Nicolaus V; 22 Mathias I, 23 Margarethe 
Haus Wargentin

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