Das Gut
Wargentin
spielt in der Geschichte Meklenburgs eine
nicht unbedeutende Rolle. Schon am
26. Juni 1215 schenkte der Herzog Casimir von Pommern, dessen
Herrschaft
damals über das in Circipanien liegende Land Malchin hinaus
reichte, dem
Nonnenkloster Arendsee in der Altmark das Dorf Wargentin mit dem halben
Wargentiner See, welcher jetzt der Malchiner See heisst, und der aus
demselben
fliessenden Pene bis an die Grenze von Malchin. Das
Kloster Arendsee war ohne Zweifel das Mutterkloster der
meklenburgischen Cistercienser-Nonnen-Klöster.
Schon früh entstanden auf dem diesem Kloster geschenkten
nicht genau
bestimmten Gebiete mehrere Ortschaften, deren Besitz nach einiger
Zeit streitig ward. Am rechten Ufer der Peene, ganz
nahe bei Basedow, entstand das eigentliche
Klosterdorf Wargentin, mit der Kirche
und Pfarre, welches Deutsch-Wargentin genannt ward. Am linken
Ufer entstanden
die Ortschaften Wendisch-Wargentin, wohin wahrscheinlich die wendischen
Schon früh machten
die Landesherren auf das Eigenthumsrecht an den am linken Peene-Ufer
liegenden Gütern Wendisch- Wargentin und Wendisch-Hagen
Ansprüche,
und schon im Anfange des 14. Jahrhunderts sehen wir rittermässige
Familien im
Besitze derselben. Im J. 1337 ward
Nicolaus Hahn mit
dem Dorfe Wargentin, ohne nähere Bestimmung belehnt.
Der Lehnbrief war aber im 14. Jahrhundert den Hahn gestohlen und daher liess
Ludolf Hahn auf Basedow
sich am 6. Jan. 1404 denselben erneuern und auf Deutsch-Wargentin
stellen; jedoch mochte dieser Lehnsbesitz nicht ganz zuverlässig
sein (vgl.
oben bei Nicolaus III.. auf Basedow), da bei
der um das J. 1380 vorgenommenen Theilung des Hauses Basedow in die
Häuser
Basedow und Wargentin besonders hervorgehoben wird, dass der Kauf des
Dorfes
Deutsch-Wargentin von dem Kloster Arendsee als wüinschenswerth
erscheine, wäs
jedoch erst im J. 1532 geschah.
Uber Wendisch-Wargentin
haben wir gar keine ausdrückliche Verleihungsnachrichten. Das Dorf Wendisch-Hagen soll den Hahn im J.
1344 verlieben sein, jedoch fehlt auch
hierüber die Urkunde. Es
ist aber so viel gewiss, dass in der zweiten Hälfte
des 14. Jahrhunderts das Haus
Basedow im ungestörten Besitze der Güter Wendisch-Wargentin
und Wendisch-Hagen
war und auf beiden einen Rittersittz hatte. Als um das J. 1380 die
Erben der basedowschen Güter eine Theilung derselben vornahmen,
stellten sie die beiden Güter Basedow und Wargentin an die Spitze
der beiden Kaveln
und stifteten so die Häuser Basedow und Wargetin (vgl. oben S. 62 flgd.), welche
fast ein Jahrhundert lang neben einander bestanden.
Nachdem der Ritter
Nicolaus IV. Hahn
um das J. 1372
gestorben war, fanden die damaligen Erben der basedowschen Güter,
die
Söhne des Ritters Nicolaus IV., Nicolaus V. und
Mathias, und Ludolf I. auf Basedow es um das J. 1380 für
angemessen, diese
Güter zu theilen. Nach der Kavelung fielen die Güter
Wendisch-Wargentin,
Wendisch-Hagen, Lilienberg, Remplin, Bristow, Grube, Jahmen, Wozeten
und
Kl. Wardow, mit der Mühlenfuhr und
dem
Kirchen-Patronat zu Panstorf und dem gleichen Antheile an dem Malchiner
See,
der Peene und der Knipenburg den Söhnen des Ritters Nicolaus IV.
zu, welche
nun das Haus Wargentin stifteten. Von
diesen Gütern waren aber Grube, Jahmen, Wozeten und Kl. Wardow
verpfändet; es ward je doch dem
Hause Wargentin das Einlösungsrecht in der Theilung zugestanden.
Die ersten Besitzer des Hauses Wargentin waren also :