§ 36 - Das Haus Wargentin

    Das Gut Wargentin spielt in der Geschichte Meklenburgs eine nicht unbedeutende Rolle.  Schon am 26. Juni 1215 schenkte der Herzog Casimir von Pommern, dessen Herrschaft damals über das in Circipanien liegende Land Malchin hinaus reichte, dem Nonnenkloster Arendsee in der Altmark das Dorf Wargentin mit dem halben Wargentiner See, welcher jetzt der Malchiner See heisst, und der aus demselben fliessenden Pene bis an die Grenze von Malchin.  Das Kloster Arendsee war ohne Zweifel das Mutterkloster der meklenburgischen Cistercienser-Nonnen-Klöster.  Schon früh entstanden auf dem diesem Kloster geschenkten nicht genau bestimmten Gebiete mehrere Ortschaften, deren Besitz nach einiger Zeit streitig ward. Am rechten Ufer der Peene, ganz nahe bei Basedow, entstand das eigentliche Klosterdorf Wargentin, mit der Kirche und Pfarre, welches Deutsch-Wargentin genannt ward.  Am linken Ufer entstanden die Ortschaften Wendisch-Wargentin, wohin wahrscheinlich die wendischen Bewohner des Dorfes ausgebauet wurden, und ein sächisches Colonistendorf Wendisch-Hagen.  Von beiden gegenüber liegenden Dörfern ging ein Damm durch die die Peene-Wiesen, und dort wo die beiden Hälften des Dammes an der Peene zusammenstiessen, lag die Knipenburg auf einem aufgeschütteten Burgwalle.  Beide Dörfer Wargentin sind längst verschwunden.  Deutsch-Wargentin erlitt zuerst im siebenjährigen Kriege im Gefechte bei Basedow am 24.  Dec. 1761 eine theilweise Zerstörung und ging im J. 1788 ganz ein und in die Feldmark Basedow über; noch heute zeugen die Fundamente und Trümmer der Kirche unter dichtem Gebüsche auf dem basedowschen Ackerschlage am See von der Lage des Dorfes.  Das Dorf Wendisch-Wargentin ist spurlos untergegangen.  NurWendisch-Hagen besteht noch.
        Schon früh machten die Landesherren auf das Eigenthumsrecht an den am linken Peene-Ufer liegenden Gütern Wendisch- Wargentin und Wendisch-Hagen Ansprüche, und schon im Anfange des 14. Jahrhunderts sehen wir rittermässige Familien im Besitze derselben.  Im J. 1337 ward Nicolaus Hahn mit dem Dorfe Wargentin, ohne nähere Bestimmung belehnt.
        Der Lehnbrief war aber im 14.  Jahrhundert den Hahn gestohlen und daher liess Ludolf Hahn auf Basedow sich am 6. Jan. 1404 denselben erneuern und auf Deutsch-Wargentin stellen; jedoch mochte dieser Lehnsbesitz nicht ganz zuverlässig sein (vgl. oben bei Nicolaus III.. auf Basedow), da bei der um das J. 1380 vorgenommenen Theilung des Hauses Basedow in die Häuser Basedow und Wargentin besonders hervorgehoben wird, dass der Kauf des Dorfes Deutsch-Wargentin von dem Kloster Arendsee als wüinschenswerth erscheine, wäs jedoch erst im J. 1532 geschah.
         Uber Wendisch-Wargentin haben wir gar keine ausdrückliche Verleihungsnachrichten.  Das Dorf Wendisch-Hagen soll den Hahn im J. 1344 verlieben sein, jedoch fehlt auch hierüber die Urkunde. Es ist aber so viel gewiss, dass in der zweiten Hälfte des 14.  Jahrhunderts das Haus Basedow im ungestörten Besitze der Güter Wendisch-Wargentin und Wendisch-Hagen war und auf beiden einen Rittersittz hatte. Als um das J. 1380 die Erben der basedowschen Güter eine Theilung derselben vornahmen, stellten sie die beiden Güter Basedow und Wargentin an die Spitze der beiden Kaveln und stifteten so die Häuser Basedow und Wargetin (vgl. oben S. 62 flgd.), welche fast ein Jahrhundert lang neben einander bestanden.
        Nachdem der Ritter Nicolaus IV. Hahn um das J. 1372 gestorben war, fanden die damaligen Erben der basedowschen Güter, die Söhne des Ritters Nicolaus IV., Nicolaus V. und Mathias, und Ludolf I. auf Basedow es um das J. 1380 für angemessen, diese Güter zu theilen. Nach der Kavelung fielen die Güter Wendisch-Wargentin, Wendisch-Hagen, Lilienberg, Remplin, Bristow, Grube, Jahmen, Wozeten und Kl.  Wardow, mit der Mühlenfuhr und dem Kirchen-Patronat zu Panstorf und dem gleichen Antheile an dem Malchiner See, der Peene und der Knipenburg den Söhnen des Ritters Nicolaus IV. zu, welche nun das Haus Wargentin stifteten.  Von diesen Gütern waren aber Grube, Jahmen, Wozeten
und Kl. Wardow verpfändet; es ward je doch dem Hause Wargentin das Einlösungsrecht in der Theilung zugestanden.
    Die ersten Besitzer des Hauses Wargentin waren also :

21 Nicolaus V.       22 Mathias I.      23 Margarethe

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