§
28 -
Ludolf
III.,
Ritter
(1443-1480)
Der
Ritter
Ludolf
III. Hahn
ist einer
der
bedeutendsten
Erscheinungen
in der
Geschichte
des
Geschlechts.
Unter ihm
bildet
sich das
"Schloss
Basedow"
zu der
Grösse
und dem
Ansehen
aus,
welches es
Jahrhunderte
lang
behauptet
hat, und
wird der
zu
demselben
gehörende
Güterbesitz
der Linie
erweitert
und
abgerundet.
Auch das
Leben in
dem
Schlosse,
selbst in
seinen
Einzelheiten,
erhält
seine
bestimmte
Gestaltung
und wird
Vorbild
für alle
Folgezeit.
Eben
so
bedeuten,
wie er,
war sein
Sohn Nicolaus
V.,
der letzte
Ritter des
Geschlechts,
welcher
viele Jahre
neben dem
Vater wirkte.
Beide
Ritter,
mit einer
bedeutenden
Wirksmkeit
bilden den
Schlussstein
des
Mittelalters
und zugleich
den
Grundstein
der neuern
Zeit und
von ihnen
her lässt
sich die
Geschichte
des Hauses
Basedow
mit
Klarheit
und
Bestimmtheit
bis auf
die
neuesten
Zeiten
verfolgen.
Die
Darstellung
des Lebens
Ludolfs
III. muss
daher
einer
ferneren
Ausführung
vorbehalten
bleiben,
um der
neuern
Geschichte
der Linie
Basedow an
die Spitze
gestellt
zu werden.
Die
Berührung
einiger
Hauptbegebenheiten
soll hier
nur dazu
dienen,
für das
Leben
seiner
Geschwister
und deren
Nachkommen
einen
Anhaltspunkt
zu geben.
Bei seines
Vaters Henneke
frühem
Tode war
Ludolf
III. noch
unmündig.
Am
1. Jan. 1443
trat er
zuerst auf
und zwar
als
herzoglicher
Vogt zu
Stavenhagen,
der er
sicher bis
zum J.
1455 war.
Später
erscheint
er auch
als
Inhaber
der Vogtei
Kalen, während
die Hahn
auf
Kuchelmiss
die Vogtei
Gnoyen
inne
hatten. Im
J. 1448 übergaben
ihm die
Herzöge
auch die
Vogtei
Plan; hier
bauete er
am
Ausflusse
der Elde
aus dem
See
sogleich
das feste
Schloss
[CCXXXVII),
von
welchem
noch
bedeutende
Reste
stehen, und
machte von
diesem
Schlosse
und der
grossen
und festen
Burg auf
dem Lenz,
die er für
die Fürsten
an denn
Einflusse
der Elde
in den Plauer
See
zugleich
bauen
liess; dem
Raubwesen
der
Märker
ein Ende,
welches
fast ein
halbes
Jahrhundert
hindurch
die Blüthen
des Friedens
im
südlichen
Meklenburg
vernichtet
hatte.
Seit
dem. J.
1451
erscheint
Ludolf
III. als
herzoglicher
Rath und
Landrath
und wirkte
als
solcher
seit
dieser
Zeit in
allen
wichtigen
Landesangelegenheiten
als einer
der ersten
und
bedeutendsten
Männer im
Lande.
Von
dieser
Zeit an
arbeitete
er an der
allmähligen
Erweiterung
vieler
bedeutender
Güter,
namentlich
von
Diekhof
und der
vielen zu
diesem
Schlosse
gehörenden
Dörfer,
von Langwitz,.
Schwinkendorf,
Kötel,
Glasow,
Grube,
Retzow,
Walmerstorf,
Deven,
Panstorf,
Spotendorf,
Ridsenow,
Hungerstorf.
Im
J. 1469
ward ihm
und seinen
Söhnen
das Schloss
Cummerow
anvertraut,
und zu
gleicher
Zeit
erhielten
sie mit
den Hahn
auf
Kuchelmiss
die Gesammtbelehnung
mit dem Schlosse
Pleetz und
dem
Erblandmarschallamte
des Landes
Stargard.
Im
J. 1471
war Ludolf
Ritter
geworden
und hielt
(16.Juni
1474) auf
dem
"Schlosse
Basedow"
adelige Knappen,
Kapellane
und
Schreiber,
auch ein
Gestüt.
In
der Zeit
von 1464
bis 1479
leitete er
auch mit
eigenen Opfern,
als "Wohlthäter
des
Gotteshauses",
die
Restauration
des
Klosters
Dargun und
namentlich
der Kirche
in deren
Fenstern
noch sein
und seiner
Vettern
Heinrich
auf Kuchelmiss
und
Heinrich
auf Arensberg
Wappen
(Taf. IV)
stehen. So
wirkte
Ludolf III.
mit Segen
für das
Land und
sein Haus
und als er
sich am 4.
Sept. 1467
mit seinem
Neffen über
das Schloss
Basedow
und die
daran
vorgenommenen
Bauten
auseinandersetzte,
ward die
in ihrer
Art
einzige
und bezeichnende
Bestimmung
getroffen,
dass
niemand
vom Schlosse
Basedow
Fehde oder
Krieg
erregen,
sondern
jeder sich
erst zu Recht
erbieten
und am
Rechte
genügen
lassen solle
:
"Ok
schal
nement krigh
effte
feyde maken
van
Basedow,
sunder he
schal sick
erst
tobeden
rechte unde
an rechte
nogen
laten".
Dieser
Hausvertrag
ist der
wahre
Schild des
Hauses
Basedow,
und daher
sind die
Hahn auch
mit
Recht die
Helden des
Friedens
genannt
worden.
Ludolf
III.
Hahn
starb am
17 März
1480 und
hinterliess
seinen
Nachkommen
das Haus
in dem
allerblühensten Zustande.
Er
ward
neben
seiner
Gemahlin
in der von
ihm
wiederhergestellten
und geschmückten
Kirche des
Klosters
Dargun
begraben,
wo sein Leichenstein
(Taf.
V.)
noch auf
seinem
Grabe
liegt.
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