§
32 - Hans
II.,
Knappe
(1461-1484)
Hans II.
Hahn,
der
einzige
Sohn des Hans
I. auf
Basedow
war bei
seines
Vaters
frühem
Tode.
(nach1453)
unmündig
und stand
eine Zeit
lang unter
Vormundschaft
seines
Oheims
Lüdeke
III., nach
beider
ausdrücklichem
Bekentnisse
vom 4. Sept.
1467
[CCXLVI].
Am 2. Nov.
1461 war
er bereits
volljährig,
als
Henning
Wutzen das
Dorf
Retzow mit
dem Felde
von
Waldemersdorf
dem
Lüdeke
II. Hahn
auf
Basedow
und zu
dessen
treuer
Hand
dessen
Brudersohn
Hans II.
Hahn und
den beiden
Brüdern
Heinrich
und Claus
auf
Kuchelmiss
verpfändete.
Am 4.
Sept. 1467
setzte
sich sein
Oheim
Lüdeke
mit seinen
Söhnen
Claus und
Otto,
durch
Vermittelung
ihrer
nächsten
Vettern
Heinrich
und Claus
Hahn auf
Kuchelmiss,
mit ihm wegen
der Wohnung
auf dem
Schlosse
Basedow
und der
auf
dasselbe
verwandten
Baukosten
auseinander
und
schlossen
einen Hausvertrag,
dass
niemand vom
Schlosse
Basedow
Krieg oder
Fehde
beginnen
und jeder
sich zu
Recht stellen
und am
Rechte
genügen
lassen
solle
[CCXLVI].
Seit
dieser
Zeit wohnte
Hans II. Hahn
im Genusse
eines
vereinbarten
Antheils
an den
Gütern
stille und
zurückgezogen
auf dem
Schlosse
Basedow und
trat, sich
seinem
bedeutenden
Oheim
unterordnend,
so wenig
handelnd
auf, dass
auch nicht
eine
einizige
Urkunde
von ihm
bekannt
geworden
ist.
Dagegen wird
er sehr häufig
genannt;
er
empfing
alle
bedeutenderen
Besitzungen,
welche
seine nächsten
Verwandten
für das
Geschlecht
erwarben,
zu
gesammter
Hand mit
ihnen, und
war Zeuge
der meisten
Urkunden,
durch
welche
sein Oheim
Lüdeke
III. und
dessen Söhne
Claus und
Otto
Besitzungen
für das Haus
Basedow erwarben.
Er wird
auf diese
Weise über
12 Male genannt,
zuletzt am
20.
März
1484, als
Mathias
Constin
auf
Rittermannshagen
den Brüdern
Claus und
Otto Hahn
auf Basedow
seine
Besitzungen
in Rittermannshagen
verpfändete.
Am
21. März
1491 war
er bereits
gestorben.
Hans
II. Hahn
war mit
Agnes
Behr, einer
Tochter
des Vyth Behr
auf
Katzenow vermählt,
welche er
mit drei Töchtern
hinterliess.
Mit
dieser
urkundlichen
Nachricht
stimmt
auch die
Ahnentafel
des
Mathias
Schmecker
(+
1591) in
der Kirche
zu Belitz
überein.
Am 21. März
1491
schlossen
zu Demmin
die Wittwe
("Agnese
Beren,
Hans Hanen
seligher
dechtnisse
naghelatene
husfrowe")
und deren
Vater
("Vyth
Bere der
suluen
vruwen
vader
wonaftich
to
Katszenouwe")
mit dem
Ritter
Claus Hahn
auf
Basedow
einen
Vertrag
über den
Nachlass
des
Hans Hahn.
Der Ritter
Claus Hahn
hatte die
Güter, welche
Hans Hahn
gebraucht
hatte,
für
dessen
nachgelassene
Schulden,
in Besitz
genommen
("angetastet").
Dafür verpflichtete
sich Claus
Hahn zu
folgenden
Leistungen
: die
Wittwe
sollte
haben 1000
lüb.
Mark
Brautschatz
-und 246
lüb. Mark
Besserung,
11 Ellen
leidensches
Tuch, 2
Stiege
(40)
Schafe, 10
Seiten
Speck, 4 Kühe
und 2
Wagenpferde;
die drei
nachgelassenen
Töchter
sollte
Claus Hahn
aussteuern,
zwei für
ein
Kloster
und die jüngste
zur
Heirath;
ferner
erhielt
die Wittwe
40
Goldgulden,
wogegen
sie sich
verpflichtete,
die Kinder
bei sich
zu behalten,
bis sie
ins
Kloster gegeben
oder
verheirathet
würden,
wenn sie
aber von
Hause
gegeben wären,
sollte
berechnet
werden,
was sie gekostet
hätten,
damit
Claus Hahn
es wieder
erstatte.
Zur
grösseren
Sicherheit
besiegelten
den Vertrag
die
Verwandten
der Wittwe,
Vicke
Behr auf
Hugelstorf,
Hermann
Koss
auf
Teschow,
Hermann
Behr auf
Obelitz,
Claus von
der Lühe
auf
Schulenberg
und
Joachim
von der Lühe
auf Kölzow.
18.
Tochter N.N.
19.
Tochter
N. N.
20.
Adelheid