§
30 - Hans
I., Knappe
(1443-1453)
Nach
der
Urkunde
vom 21.
Oct.
1449
[CCXXXVIII]
war Hans
Hahn mit
seinem älteren
Bruder Lüdeke
bei ihres
Vaters Henneke
frühem
Tode noch
unmündig;
ohne
Zweifel
standen
beide
unter der
Vormundschaft
ihres
Vaterbruders
Lüdeke
II.
Hans Hahn
wird
zuerst am
27. März
1443
genannt,
als Lüdeke
II. auf
Basedow
mit seinem
Vetter
Lüdeke
auf
Wargentin
über die
Güter der
Linie
Bestimmungen
traf
[CCXXXIV]:
es ward bestimmt,
Lüdeke
II.
"der
Ältere"
solle
"mit
Hans
Hahn"
die Güter
am rechten
Ufer der Peene,
nämlich
Basedow
mit seinen
Zubehörungen,
behalten.
Hans
Hahn lebte
also
damals
noch unter
der
Leitung
seines
Oheims,
weclher im
J. 1445
starb, während
sein
Bruder Lüdeke
II. schon
in
demselben
Jahre 1443
Vogt zu
Stavebhagen
war.
Im
J. 1448
half Hans
seinem
Bruder bei
der
Erbauung
der Burg
zu Plau
[CCXXXVII]
und am 21.
Oct.
1449 bestätigte
er mit demselben
dem
Kloster
Malchow
den Besitz
der Dörfer
Jabel und
Hagenow
[CCXXXVIII].
Nach dem
Vertrage
vom 4. Sept.
1467 [CCXLVI]
hatte
Lüdeke
mit seinem
Bruder
Hans sich
in Basedow
getheilt.
Als
am 21.
Jan. 1453
Lüdeke II.
auf
Basedow
von den Brüdern
Eckhard
und Hans
Kamptz
deren
Besitzungen
in Langwitz
in Pfande
nahm und
sich das
Vorkaufsrecht
versichern
liess,
empfingen
diese
Versicherung
mit Lüdeke
II. zu
gesammter
Hand Hans
Hahn auf
Basedow, Lüdeke
Hahn auf Wargentin
und die
Hahn auf
Kuchelmiss.
Dies
ist das
letzte
Mal, dass
Hans I.
Hahn
genannt
wird; er
starb bald
darauf und
früh,
indem er
nur einen
unmündigen
Sohn Hans
hinterliess,
welcher
unter der
Vormundschaft
seines Oheims
Lüdeke
III.
stand, am
4. Sept.
1467
jedoch
schon
volljährig
war, da in
diesem
Jahre sein
Oheim mit
ihm
theilte
[CCXLVI].
Die
Gemahlin
des
Hans I.
Hahn
war
nach dem
unten beschriebenen
Epitaphium
auf Johann
Mathias
Schmeker
(+ 1591)
in der
Kirche zu
Belitz aus
dem
Geschlechte
von Lehsten
von Wardow
aus dem
Haus
Gottin, welches
mit der
hahnschen
Familie in
Verbindung
stand und
mit ihren Gütern
an die in
der Nähe
der Stadt
Laage
liegenden
hahnschen
Güter
grenzte;
am 17.
März
1466 ging
des Hans I.
Hahn Sohn Hans
II. für
Henneke
von
Lehsten
auf Wardow
in Bürgschaft.
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§
31 -Magdalene
(1450)
Nach unverbürgten
genealogischen
Nachrichten
soll eine
Magdalene
Hahn von
Basedow an
Henning
von Arnim
vermählt
gewesen
sein;
dieser Gemahl
war wohl
ohne
Zweifel Henning
von Arnim
d.ä. auf
Biesenthal,
kurfürstl.
brandenburgischer
Rath.
Ist
diese Nachricht
sicher, so
war Magdalene
wahrscheinlich
eine Tochter
Henneke's
Hahn auf
Basedow.