Am 1. Juli 1577 wurde vom Amt Driesen im Dorfe Guscht
das Mühlenvorwerk angelegt und in Erbpacht ausgegeben.
Vom Jahre 1519 bis 1585, mithin 66 Jahre war Jacob
Creuwitz Pastor an der Stadtkirche in Driesen und zu Martini 1585 trat
als erster Diaconus Franz Pöllicke hier sein Amt an.
Am 7. Sonntage nach Trinitatis, den 2. August 1590,
verlieh nach einem Privileg der Kurfürst Johann Georg der Stadt Driesen
noch die Abhaltung eines zweiten Jahr- und Viehmarktes auf Sonntag nach
Martini, während der bereits bestehende auf Maria Himmelfahrt abgehalten
wurde. Am 7. August desselben Jahres wurde der Stadt versuchsweise
ein neuer Zoll von 2 deutschen Pfennigen verliehen mit der Bestimmung,
ihn wieder abzuschaffen, wenn die Polen noch eine höhere als die bestehende
Zolltaxe einfuhren sollten.
Die Ernten der Jahre 1593 bis 1595 waren recht gesegnete,
denn der Scheffel Roggen kostete 11 Pfennige bis 1 Groschen, die Tonne
Bier 4 Schillinge, die Mandel Eier 1 Pfennig, das Pfund Butter 2 Pfennige,
ein Schaf 16 Pfennige, 1 Kuh 3 Schillinge und an Tagelohn wurden incl.
Beköstigung 3 Heller gezahlt. Gleich nach Ostern 1597 entstand
aber durch jüdische Kornaufkäufer eine plötzliche Teuerung,
sodass der Scheffel Roggen in Berlin 5 Ortsthaler und in anderen Orten
bis auf 1 1/2 Thaler stieg.
Um diese Zeit fingen auch in Driesen, wie bereits
vorher in Friedeberg, die Hexenprozesse an. Der Bürgermeister
Jähn der letzteren Stadt und seine Ehefrau waren infolge einer Denunciation
des Geistlichen Lemrich in einen solchen verwickelt, aber die vom Amtshauptmann
Grame in Driesen geführte Untersuchung ergab die Unschuld beider,
und wurde daraufhin der Geistliche Lemrich seines Amtes entsetzt.
Am 8. Januar 1598 starb der Kurfürst Johann
Georg und sein Sohn Joachim Friedrich übernahm die Regierung und führte
sogenannte Musterungen ein, wobei sich die Bürger bei Verlust der
Privilegien bewaffnen mussteri. Am 3. April 1599 fand in Driesen
eine solche Musterung statt und ergab, dass von 102 Bürgern 14 mit
langen Röhren, jedenfalls die ersten Schützen und Gründer
der Gilde, 40 mit Spiessen und 48 unvollständig gerüstet waren.
Im Mai desselben Jahres sandte der Kurfürst
drei Bergleute nach Driesen, um in der Umgegend nach Silber zu graben.
Zu diesem Zweck wurden die Berge von Vordamm bis Alt-Carbe mit der Wünsc
helrute untersucht, und zeigte dieselbe 248 Gänge Weissilber und 3
rotgülden Erz an. Von der Carziger Grenze die Berge über
die Springe entlang, das heutige Goldbruch, bis über den Weg von Friedeberg
nach Carbe, schlug und deutete die Wünschelrute auf 73 starke Silbergänge
und einige Schläge Gold. Im Goldbruch fand man auch Spuren von
alten Bergwerkeinschlägen, und es zeigte hier die Wünschelrute
wiederum auf Gold. Die Berggesellen wurden vom kurfürstlichen
Kammerschreiber Nicolaus Schubert begleitet; sie hatten jedoch mit zu vielem
losen Sand zu kämpfen, wie der vielen Quellen halber vom Wasser zu
leiden, so dass sie die Arbeiten einstellen mussten, nachdem sie überhaupt
weiter nichts als Eisenstein gefunden hatten. Nachdem man bereits
seit dem Hexenprozess in Friedeberg die taube Anna im Schloss Driesen der
Zauberei bezichtigt, wurde dieselbe beim Beginn des siebenzehnten Jahrhunderts
deswegen inhaftiert und zur Untersuchung gezogen. Die Untersuchung
ergab ihre Schuld und sie wurde zum Tode durch das Schwert verurteilt,
und auf dem Galgenberge, dem sogenannten Eiskulenberg zwischen Vordamm
und Alt-Beelitz, hingerichtet. Der Thorwärter, welcher sie zweimal
hatte entfliehen lassen und ihr zu Willen gewesen war, wurde mit Staupenschlag
aus dem Amt Driesen gewiesen.
Im Jahre 1601 und 1602 wurde die Festung auf der
sogenannten Gruse angelegt. Sie besteht aus 5 Bastionen, die sternartig
zusammenliegen, in der Mitte Magazine, Verwaltungsgebäude, Kasematten
für die Soldaten als einfache einstöckige Häuser aus Bindwerkg
umschliessende Wallgräben und zum Schutz nach der polnischen Seite
am linken Ufer der Netze der Brückenkopf. Mit Ausnahme des Zugangs
von der Stadt aus sind die Werke bis jetzt erhalten.
Aus dieser Zeit rührt auch das jetzige Stadtsiegel
und Wappen her: "der brandenburgische rote Adler mit einem goldenen Herz
auf der Brust und einem fünfspitzigen Stern (in der Form der Festung)
auf dem Schweif. Im Jahre 1604 wurde hier eine Frau von Adel, die
Brandbriefe geschrieben und ihren Ehemann vergiftet hatte, einen Giftguss
gethan und Zauberei und Vergrabung von Töpfen und Pfählen gethan
und getrieben, durch den Schöppenstuhl zu Brandenburg und auf Grund
einer auf Befehl des Kurfürsten abgegebenen Resolution des Kammergerichts
zu Berlin zur ewigen Landesverweisung verurteilt.
Ein auf kurfürstlichen Befehl durch den Landreiter
Stephan Puchner am Ostermontag, den 28. März 1608 erstatteter
Bericht giebt über die Besitzungen des Amtes Driesen folgende Nachricht:
"Zum kurfürstlichen Amt Driesen gehören das Städtlein
Driesen, wenig mehr als 90 Feuerstellen, und unter den Mitgliedern seiner
Bürgerschaft und Pfarrgemeinde noch viele - insbesondere die Kiätzer
- polnisch redende zählend, da die beiden Geistlichen, der Pfarrer
und der Kaplan" des polnischen mächtig sein sollen, und neben dem
deutschen Küster auch ein polnischer angenommen war; die Festung Driesen
und nachstehend aufgeführte Dörfer: Carbe, Beelitz, dessen Lehnschulze
nach einem Privileg Joachims I. für jede Traft Holz, welche die Drage
bei ihm vorbei passierte, ein Beinkleid und ein Paar Schuhe einzufordern
berechtigt war; - Friedrichsdorf und Neuendorf (Lebiach), Gottschimm, Trebitsch,
Guscht, Neuteich und Schlanow. Nur in den drei letztgenannten gab
es besondere Lehnschulzen nicht Friedrichsdorf, Neuendorf und Neuteich
waren seit dem Regierungsantritt des Kurfürsten Joachim Friedrich
aus nach und nach vergrösserten Ansiedelungen entstanden, alle übrigen
sind alte Slavendörfer.
Zu dieser Zeit war Max von Petersdorf Amtshauptmann
und Matthias Rahn Amtsschreiber in Driesen. Mit dem Hammergut, einer
kurfürstlichen Anlage wurde 1612 Michall Schendel belehnt. Ausserdem
war um diese Zeit mit 3 Ansiedletn die Kolonie Salzkossäthen gegründet,
so genannt, weil sie statt anderer Leistungen das auf der Netze angekommene
Salz in die kurfürstliche Niederlage zu Driesen (die noch heute vorhandene
Bindung, neben welche der Heideknecht seine Wohnung hatte) befördern
mussten.
Kurfürst Joachim Friedrich hatte im Jahre 1604
in Driesen eine Boy (See) Salzsiederei auf der neuen Glashütte an
der Bindung anlegen und zu diesem Zweck zunächst 20 Lasten Boysalz
von Hamburg kommen lassen, und wurde dabei besonders auf den Absatz nach
Polen gerechnet.
Im Jahre 1606 wurde das Dragebruch mit Ansiedlern
aus Elbing und das eigentliche Netzbruch mit einigen Kolonisten und Holländern
besetzt. Diese Ansiedelungen hatten jedoch keinen rechten Fortgang,
und nach dem Tode des Kurfürsten Joachim Friedrich wurden sie wegen
Verwüstung der Wildbahnen ganz eingestellt, bis Kurfürst Georg
Wilhelm d. Königsberg, 16.26. Januar 1620 die Wiederaufnahme der Kolonisation
"auf holländische Art" anordnete, die jedoch der dreissigjährige
Krieg verhinderte.
Die Bezeichnung Holländer für die Kolonisten
der Netz- und Warthebrücher kam deshalb in den Gebrauch, weil in den
älteren brandenburgischen Provinzen ein Teil der Flussniederungen
in der That mit Ansiedlern aus Holland besetzt und in Kultur gebracht wurde
und weil deren Wirtschaftsart für alle gleiche Ansiedelungen als Muster
galt. Die auf abgetriebenen Forstboden und den dichtbewachsenen Brüchern
im Grossherzogtum Posen werden überall Hauländerien genannt.
Der dreissigjährige Krieg brachte der Stadt
Driesen viel Unheil, und bei einer Musterung am 25. Juni 1623 zeigte
es sich, dass von 178 Bürgern nur 27 lange Rohre, 3 Musketen und 107
Federspiesse aufgebracht wurden, während 41 Bürger ganz verarmt
waren. Ja es kam so weit, dass im Jahre 1628, den 23. Juli,
die Amtskammerräte Curt von der Marwitz und Nicolaus Schubert über
Driesen an den kurfürstlichen Oberst Hildebrand von Kracht zu Cüstrin
berichteten, dass 60 Häuser in der Stadt leer und zerfallen und die
meisten Bürger nach Polen ausgewandert seien, keinerlei Einquartierung
mehr gehalten werden könne, und in der Stadt die allerbitterste Armut
vorhanden wäre.
Die Festung Driesen war von den kaiserlichen Truppen
besetzt, und beim Anrücken der Schweden unter General-Major von Dromont
Mitte Februar 1637 war diesem der ausdrückliche Befehl erteilt, "das
Nest" um jeden Preis zu nehmen oder auszuhungern.
Dromont musste jedoch unverrichteter Sache wieder
abziehen, denn Driesens starke Mauern und die umliegenden Moräste
boten hinreichend Schutz. Die offene und ungeschützte Stadt,
die Altstadt westlich der Grusenstrasse, hatten sie zerstört und niedergebrannt,
so dass der Rat 1638 dem Kurfürsten klagte, dass kein Bürger
mehr auf dem öden und wüsten Platz, da sonst die Stadt gestanden,
zu finden sei und bat, den Wiederaufbau nicht wie der kurfürstliche
Rat Georg Abraham von Grünberg vorgeschlagen, hinterwärts nach
dem Werder zu, sondern auf der alten Stelle zu gestatten.
Am 27. November 1638 verfügte der'Kurfürst
an den Statthalter, Grafen ad. von Schwarzenberg, mit dem Wiederaufbau
der Stadt Driesen unverzüglich vorzugehen und dabei den armen Bürgern
allen Vorschub angedeihen zu lassen. Am 27. November 1639 war
es den Schweden gelungen, den Brandenburgern Driesen zu entreissen.
Ein Hauptmann v om Regiment Jung-Kracht, Georg Laurisky, eines Küsters
Sohn aus Messow bei Crossen a.O., der, um eine Kompagnie Reiter zu werben,
nach Driesen kommandiert war, hatte sich mit dem Feinde in Verbindung gesetzt
und diesem mehrere verführte Unteroffiziere und Stückknechte
zulaufen lassen, welche die schwächsten Stellen der Festung verraten
sollten.
Der Kommandant der letzteren, Oberstlieutenant Ernst
Ludwig von Groeben, hatte, wie ihm zum Vorwurf gemacht war, die äusserst
unzuverlässige Besatzung nicht genügend beaufsichtigt und sich
mehr bei einer in der Stadt wohnenden Wittwe von Brand und deren Töchtern
aufgehalten. So allein soll es möglich geworden sein, dass Laurisky
sein Bubenstück ungehindert vorbereiten konnte. Als am frühen
Morgen des vorbenannten Tages der Oberst Gordon mit 300 bis 400 Schweden,
die Kähne auf Wagen mit sich führten, und denen die entwichenen
brandenburgischen Soldaten und der lange Hans, ein Buschläufer aus
Trebitsch, als Führer dienten, sich ungehindert der polnischen Brücke
und des Thores an dieser Seite bemächtigt und schnell die Festungswälle
erstiegen hatten, leistete man ihnen nur geringen Widerstand. Nur
der Kommandant that seine Pflicht, focht wie ein Rasender und wehrte sich
mit noch 20 getreuen Soldaten, bis sie sämtlich von den Schweden niedergehauen
wurden. Die übrige Besatzung, 120 Mann, 1 Major und 1 Lieutenant
wurden gefangen genommen. 26 metallene Stücke, 6 Feuermörser
und eine Menge Munition, wie 10 000 Thaler Werbegelder fielen den Schweden
zu.
Der flüchtig gewordene Laurisky wurde durch
den Spruch des Kriegsgerichts, welches am 13. April 1640 in Spandau
über ihn abgehalten wurde, "wegen genug begangener Verrätherei
verurteilt" dass ihm, wenn man seiner habhaft werden könnte, erst
die beiden Vorderfinger, dann die ganze Hand, damit er geschworen, abgehauen,
darauf die Zunge aus dem Halse gerissen, und dann gespiesst werden sollte".
Wäre er jedoch nicht zu erlangen, dann solle er in den vornehmsten
brandenburgischen Städten durch den Büttel ausgerufen und an
die Galgen der Soldaten geschlagen und für vogelfrei erklärt
werden.
Von Driesen und Landsberg schrieben nun die schwedischen
Kommandanten ohne Aufhören ihre masslosen Forderungen aus und belästigten
die umliegenden Orte. In Driesen hatte der Oberstlieutenant Radicke
ein Haupt-Proviantmagazin für das Wrangelsche Korps eingerichtet,
und als Königlich schwedischer Amtmann leitete der frühere kurfürstliche
Amtmann das Requisitionswesen, und zu dieser Stellung gezwungen, nahm er
die Städte Friedeberg, Woldenberg und Arnswalde oft in Anspruch.
Mitten in der Zeit der Verwüstung seines Landes
starb Kurfürst George Wilhelm am 1. Dezember 1640, und sein Sohn,
der grosse Kurfürst, kam zur Regierung. Driesen blieb aber auch
ferner von den Schweden besetzt und zwar bis zum Herbst 1649, trotzdem
der westfälische Frieden bereits am 14. Oktober 1648 abgeschlossen
war.
Der schwedische Oberst Gordon hatte während
seines Hierseins den Holm roden lassen und dort eine Milchbude und Scheune
erbaut, mithin das jetzige Vorwerk Holm angelegt.
Nach dem Abzuge der Schweden begann für Driesen
wieder eine bessere Zeit, und die Gewerke erhielten ihre Privilegien von
neuem bestätigt: so am 3. April 1650 die SchmiedeInnung, in dem festgesetzt
wurde, dass keiner, sowohl Grob-, Klein-, Gold- oder Kupferschmied das
Meisterrecht erwerben konnte und sein Handwerk betreiben, ehe er das Bürgerrecht
erworben und seine Meisterprüfung gemacht. Es hatte ferner ein
jeder für Verbote 36 Groschen zu zahlen und andere ihm auferlegte
Pflichten, wie eine Mahlzeit, 1 Tonne Bier, wozu die Frau Meisterinnen
und deren Kinder mitgeladen wurden. Ferner musste ein jeder seine
eheliche Geburt durch Zeugnisse nachweisen. Ein Lehrling musste von
dem Altmeister angenommen werden und hatte zum Verbot 1 Düttken und
4 Groschen zu Bier zu geben, ausserdem aber zur Lade für eine Mahlzeit
12 Groschen und 1 Pfund Wachs, ehe er anfangen durfte, das Handwerk zu
lernen. Ein Grobschmied musste 4 Jahre, 1 Kleinschmied 3 Jahre und
1 Goldschmied 4 Jahre lernen.
Die Leinweber erhielten ihr Privileg 1651, die Böttcher
am 4. April 1652, die Schuhmacher 1653. Alle sind dem der Schmiede
ähnlich.
Nachdem Driesen mit dem Kietz kaum wieder notäürftig
aufgebaut war, brannte es am 11. April 1662 wieder gänzlich
nieder und wurden bei diesem Brande auch die Kirche mit Turm vernichtet.
Die Abgebrannten erhielten am 12. Mai 1662 die Erlaubnis zu einer
Landes-Kollekte, und von den kurfürstlichen Ämtern Driesen, Himmelstädt
und Marienwalde sehr erhebliche Beihülfen an Material. Kommandant
von Driesen war zu dieser Zeit von der Osten und regierender Bürgermeister
Georg Klettke.
Der letztere legte ein Stadtbuch an, in welches
alle Neuigkeiten und besondere Vorkommnisse eingetragen werden sollten:
jedoch der Stadtschreiber Andreas Schmidt hat der Buch bis zum Jahre 1679
liegen lassen, ohne darin etwas zu vermerken. Im Jahre 1664 war die
Kirche in Fachwerk wieder erbaut und im Jahre 1679 der Turm dazu.
Die grosse Glocke darin hatte die Inschrift:
"Anno 1662 den 11. April hat uns das Feuer in Stücken gebracht,
Der Meister wieder ganz gemacht.
Zu Gottes Ehrl und heiligem Dienst wir erklingen
Und die Gemeinde in Eil zusammen bringen.
"Herr Joachim von der Marwitz, Kommandant und Hauptmann
"Driesen: Cuja. M. Andreä Friederice
T. T. Ecclesiae Pastoris;
"Paulus Prophalus, electoralis Driesenae Praefectus
Georg
"Kutzer, Johann Beneckendorf consules, Christoph
Starke,
"Georg Herbe, Richter, Johann Dames, senatoren und
Ratsherrn.
"Christoph Kokeritz goss mich 1662 im November".
Bis zum Jahre 1660 wohnte der Scharfrichter vor der
polnischen Brücke, aber die Witwe des Scharfrichters Schulz beschwerte
sich zu dieser Zeit, dass sie unter den gefährlichen Leuten auf der
polnischen Seite nicht mehr länger wohnen könne, daher gab man
ihr am Ende des Kietz, gegen den Einspruch dieser Gemeinde, ein wüstes
Kietzergut.
Die Kietzer hatten dem Amte sehr schwere Frohndienste
zu leisten, deshalb beschwerten sie sich im Jahre 1653 beim Kurfürsten
und baten um Erleichterung. Darauf wurde bestimmt, dass sie für
künftig wöchentlich nur zwei Tage zu dienen hätten, zur
Heu- und Erntezeit sollten sie alles Heu und Getreide,auf den zum Bergvorwerk,
jetzt Schoeneberg, gehörenden Wiesen und Äcker mähen, bergen
und einscheuern-, desgleichen müssten sie die Wälle und Gräben
der Festung durch Räumen und Abschneiden des Rohres und Grases reinhalten
und gäbe es kein Gesetz für die Grenze ihrer Dienste, und wenn
die Herrschaft sich an dieser geringen Forderung nicht genügen lasse,
so müssten sie auch mehr dienen.
Im Jahre 1662 erhielt der Apotheker George Klettke
das Privileg, hier eine Apotheke zu errichten und zwar auf dem Grundstück,
wo noch heute die Adlerapotheke ist. In diesem Privileg ist unter
anderem aufgeführt, dass er allein berechtigt sei, gestossene Gewürze
in der Stadt zu verkaufen, wie auch die Barbiere und Wundärzte alle
Salben und Pflaster in dieserApotheke kaufen müssten.
Nach einer Polizei-Verordnung aus dieser Zeit war auch bestimmt worden,
dass die Scheunen ausserhalb der Stadt und die Häuser in der Stadt
mit Ziegeldächern zu erbauen sind: ferner war in derselben das Schelten,
Gotteslästern und Fluchen verboten, und wer gegen letzteres Gebot
verstosse, sollte ob hohen oder niederen Standes, 4 bis 6 Tage und Nächte
gefänglich eingezogen, bei Wasser und Brot sitzen und täglich
um einen Thaler gestraft werden.
Nach dem Stadtbuch der Stadt Driesen erkrankte im
Jahre 1687 der jüdische Krämer Abraham Moses und liess sich auf
den Rat einer Soldatenfrau Liesken aus der Apotheke, der Besitzer hiess
Hanisch und war ein Schwiegersohn des vorangeführten George Klettke,
ein Brechpulver holen. Nachdem Moses das Pulver genommen, wurde ihm
grün und gelb vor den Augen: es kamen ihm Blasen vor den Mund und
das Mittel wirkte bei ihm so stark, dass er drei Schritt vom Stuhl fortgeschleudert
wurde. Als er aufstand, kam der Krampf wieder und warf ihn sechs
Schritt unter den Tisch fort, worauf Bluterbrechen eintrat. Der herbeigerufene
Rat nahm den Hergang zu Protokoll. Die Ehefrau des Moses war inzwischen
zum Apotheker Hanisch gelaufen und hatte diesem den Zustand ihres Mannes
geschildert, worauf dieser die Äusserung gethan, es sei ihrem Manne
ganz recht, warum verkaufe er auch Tabak und Pflaster. Doch ging
der Apotheker zum kranken Moses und gab ihm ein Gegenmittel ein, wonach
derselbe wieder ruhiger wurde. Einige Tage später erschien der
Rat wieder am Krankenbett des Moses und nahm dessen Aussage noch einmalldahin
auf, dass Moses und seine Frau dem Apotheker unrecht gethant und mussten
daraufhin beide dem Apotheker Abbitte leisten. Abraham Moses starb
gleich darauf. Die wiederholte Beschuldigung von einem gewissen Jacob
Caspar aus Berlinchen, dass Hanisch den Moses vergiftet, kostete dem Caspar
8 Thaler Strafe.
Die damalige Justiz kennzeichnet sich auch aus dem
nachstehenden, im Stadtbuch verzeichneten Fall: Im Sommer 1688 hatte der
Bürger Kunicke den vorbenannten Moses bei den Ziegelscheunen überfallen
und da er ihm nicht einen Thaler Biergeld geben wollte, durchgeprügelt.
Itzig Leib kam dazu und zog seinen Geldbeutel aus der Tasche, welchen ihm
der Kunicke mit Inhalt von 1 Thaler 9 Groschen entriss, worauf er ihn gleichfalls
prügelte. Die beiden Juden trugen darauf am 18. Juni 1688
dem Rat ihre Klage vor; Kunicke wird geholt und bestreitet alles, behauptet
aber, dass der Abraham Moses ihn einen Schelm genannt. Der Rat beschliesst
hierauf, dass die Prügel, welche Moses erhalten, durch die Beschimpfung
Schelm kompensiert sei. Leibchen musste Kunicke öffentlich Abbitte
leisten und Kunicke 1 Thaler Strafe zahlen mit der Weisung, künftig
keinen Juden mehr durchzuprügeln: wer es aber wage, um diese Handlung
vorzuhalten, der solle dem Rat fünf Thaler und fünf Thaler dem
Amte Strafe zahlen, auch öffentlich Abbitte thun, wie Itzig Leib.
Die Braugewerbe lagen nach dem dreissigjährigen Kriege vollständig
darnieder, und das kurfürstliche Amt erschwerte nicht nur den Wiederaufbau
alter Häuser mit Braugereclitigkeit, sondern verbot sogar, dieselben
auf der alten Stelle zu errichten. Der Preis eines Brauhauses betrag
40 bis 100 Thaler. Das Bierbrauen ging nach der Reihe, und erst,
wenn die letzte Tonne Bier angezapft war, durfte der nächstfolgende
mit dem Brauen anfangen. Auch von den Bäckern buk nur die Hälfte
die eine Woche, während die andere Hälfte die nächste Woche
backen durfte. In der Woche, wo die Bäcker nicht buken, kauften
sie das Getreide und liessen es mahlen.
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