1) Vergl. Wurstisens Basler Chronik, pag. 170.
2) Vergl. Steinberg: "Studien zur Geschichte
der Juden in der Schweiz im Mittelalter" (Zürich 1903), pag. 1, sowie
pag. 5 und folgende.
3) Vergl. Leistungsbuch I, fol. 136 und folgende,
sowie Heuslers Verfassungsgeschichte der Stadt Basel im Mittelalter, pag.
261.
4) Vergl. Finanzakten C I, pag. 481.
5) Vergl. Eintrittsbuch der Zunft zu Hausgenossen,
woselbst ad. ann. 1429 genannt werden: Mathis Eberlin und sein Sohn Hans.,
Vergl. ferner Fertigungsbuch de 1448, woselbst genannt wird "Hans Eberlin
zem Gold, Mathisen z. Gold seligen sun".
6) Vergl. Finanzakten C I, pag. 86: "Heintzi
Eberler von Colmer" muß der Stadt "von der richtung wegen, die wir
mit ihm uffgenommen hant", geben 190 fl. Ferner ibid. E, pag. 482,
woselbst erwähnt wird "Heinricus Eberler de Columbaria"; er ist wohl
identisch mit einem "Eberlinus judeus de Columbaria", der 138o zusammen
mit einem andern Juden namens Vinelinus ebenfalls in den Finanzakten (E,
pag. 584) genannt wird. Über die Eberlin in Kolmar vergl. «
Curiosités d'Alsace » (Kolmar 1862), Bd. I., Anhang,
pag. II, woselbst unter den Bürgeraufnahmen zu Kolmar als erste
verzeichnet wird (1361. XII. 20): « Eberlin, der Jude », sowie,
noch unter demselben Datum "desselben Eberlins tohterman, judeus".
7) Vergl. Basler Chroniken IV, Pag. 147.
8) Vergl. Schönberg: «Basels Finanzverhältnisse
im 14. und 15. Jahrhundert», pag. 510 und folgende.
9) Vergl. Leistungsbuch I, fol. 77.
10) Vergl. Steinberg, pag. 10 und Finanzakten
A. A. III,1.
11) Daß er von Villingen kam, erfahren wir
aus verschiedenen spätern Angaben, so aus dem Urteilsbuch zum Jahre
1396, wo das eine Mal genannt wird: «Mathis Eberli von Villingen»,
und unmittelbar darauf: "Mathis Eberler,der slosser von Villingen"; im
Fertigungsbuche wird er 1406 genannt: « Mathis Eberler von Villingen,
der slosser, burger ze Basel».
12) Wir finden Mennlin in Basel, Zürich, Bern,
Schaffhausen und St. Gallen; vergl. Steinberg, pag. 5 und folgende.
13) Vergl. Ulrichs "Versuch einer Schweitzerischen
Judengeschichte" (Zürich 1770), pag. 385 und 417.
14) Vergl. Steinberg, pag. 6, 8 und 11.
15) Vergl. Historisches Grundbuch: Gerbergasse
44.
16) Vergl. Urteilsbuch zum Jahre 1425. - Heinrich
Werkmeister wird 1416 zu Hausgenossen zünftig.
17) Vergl. Historisches Grundbuch Grünpfählgäßlein
8 und Grünpfählgäßlein unbestimmte Liegenschaften
zu den Jahren 1388 und 1400, sowie Rotes Buch, Pag. 310, woselbst unter
den im Jahre 1399 zu Bürgern Aufgenoramenen auch genannt wird «Eberlin,
der Werkmeister».
18) Vergl. Historisches Grundbuch Freiestraße,
Teil von 36 neben 34, woselbst zum Jahre 1398 genannt wird "Meister Mathis
von Trier, ein advocat des hofes ze Basel", und ibid. Streitgasse
8 zum Jahre 1412 "Mathis Eberli, der schriber und pedell dez ertzpriesters
hof".
19) Vergl. Rotes Buch, pag. 309. Als
dritter wird daselbst genannt: « Heinzman Eberlin von Habsbeirn,
carnifex »; derselbe begegnet uns noch 1412 im Urteilsbuch.
20) Vergl. Urteilsbuch zum Jahre 1413 "Henman
Eberlin, Bertschmans seligen bruder"
21) Vergl. Wurstisens Analecta, pag. 248:
"Johannes Eberlin, weilant Bertschman Eberlis, eines Goltschmids zu Basel,
bruder, stifftet ein neuwe Caplaney auff unser frauen Altar a° 1415»,
sowie Gräberbuch des Münsters (Domstift Ua), pag.
122: "Johannes Eberlin, cappellanus altaris sancti Mathie, obiit". - «Bertzmans
seligen frow» wird noch 1429 in den Steuerlisten unter den Hausgenossen
genannt (vergl. Schönherg, pag. 529).
22) Vergl. Finanzakten A. A. III,1, woselbst
in den Jahren 1425-1431, «Hans Slosser der priester» genannt
wird.
23) Vergl. Basler Chroniken IV, P39. 32.
24) Vergl. Beiträge zur vaterländischen
Geschichte, neue Folge, Bd. V. pag. 481.
25) Vergl. Basler Chroniken IV, pag. 41 und
folgende.
26) Er wurde im Münster begraben; der auf seinen
Tod bezügliche Eintrag im Gräberbuch des Münsters lautet
auf pag. 147; «Mathias Slosser alias Eberlin, mercator ob,»
Im Jahrzeitbuch des Münsters (Domstift A) zum 13. Juni heißt
es: «Mathias Slosser alias Eberler, civis basil. obiit-».
27) Vergl. Urteilsbuch de 1404 und I408.
28) Der Vater «Mathis Slosser» wird
hier in der höchstbesteuerten Klasse genannt, unter denen, die ein
Vermögen von mindestens 3000 fl. versteuern, der Sohn "Mathis Eberler"
dagegen versteuert mit den Kaufleuten nur 2000 fl.; vergl. Karl Vischer:
"Henman Sevogel und sein Geschlecht", pag. 88 und 91.
29) 1428 wurde er auch zu Hausgenossen zünftig;
er besaß somit mindestens drei Zünfte.
30) Vergl. Kundschaften de 1424.
31) Vergl. Basler Chroniken IV, pag. 198.
32) Vergl. Wurstisens Analecta, pag. 67, woselbst
auch das Siegel abgebildet ist.
33) 1430 wird Heinrich Grünenzwig, Schwager
Heinrich Scblierbachs, genannt (Finanzakten A. A. III, 1) und 1480 wird
im Fertigungsbuch Heinrichs Sohn Mathis, Vetter von Heinrich Schlierbachs
Sohn, Rudolf genannt.
34) Vergl. Kundschaften von I468.
35) Die v. Albeck oder «v. Albich»
(Schnitts Wappenbuch) sind ein eher badisches Geschlecht; das Wappen zeigt
in Gold einen von zwei schwarzen Sternen begleiteten schwarzen Schrägbalken.
Vergl. auch die Wappen in der Eberlerschen Grabkapelle zu St. Peter.
36) Vergl. Gerichtsarchiv 0.5 von 1492, woselbst
Frau Barbara als Mutter eines Jakob Ospernell genannt wird, sowie Urteilsbuch
von 1454, wo wir erfahren, daß dieser Jakob Ospernell, der noch minorenne
Sohn des damals eben verstorbenen Oberstzunftmeisters Andreas war.
37) Vergl. Urteilsbuch von 1461, wo Mathis
Eberlers Ehefrau Barbara zer Sunnen genannt wird, und Urteilsbuch von 1464,
wo Eberlers Schwager Jerg zer Sunnen heißt.
38) 1461 erneuert Mathis Eberler «zum Hasen»
sowohl die Schlüssel-, als auch die Hausgenossenzunft. - Leider sagen,
soviel ich sehe, weder Heusler in der Verfassungsgeschichte, noch Geering
(«Handel und Industrie der Stadt Basel») etwas über das
Alter, in welchem der Eintritt in die Zunft zu erfolgen hatte. Doch
war im 15. Jahrhundert die Mehrjährigkeit - und damit doch wohl auch
das aktive und das passive Wahlrecht? - mit zwanzig Jahren erreicht (vergl.
Rechtsquellen von Basel, I, Pag. 137), währenddem andererseits sowohl
die Ehefähigkeit, als auch die Verpflichtung zu Steuerund Wehrpflicht
schon mit dem 14. Lebensjahre eintraten (vergl. Schönberg,
pag. 202, sowie Basler Chroniken, pag. 204, Anm. 3.)
39) Ulmer konnte durch Zeugenaussagen feststellen:
1. daß Eberler selbst seiner Frau den Kaspar Brand als Erben vorgeschlagen
habe; 2. daß Brand weder mit Frau Barbara noch mit deren Mann verwandt
sei - wie also Studlin -, ja daß er nicht einmal besonders bekannt
oder befreundet mit Frau Barbara gewesen sei; 3. daß er sich mehrfach
dahin geäußert habe: obgleich er allgemein als Erbe angesehen
werde, sei er es doch in Wirklichkeit nicht, da er keinen Gewinn von dem
Testament haben werde, sondern bloß Eberler; auch soll er demselben
versprochen haben, nie seine Rechte gegen ihn geltend machen zu wollen,
und endlich 4. daß auch tatsächlich Eberler die sämtlichen
Testamentsbestimmungen der Frau Barbara ausgeführt habe und nicht
Brand, der es doch hätte tun müssen, wenn er wirklich der Erbe
gewesen wäre. - Schon einmal, nährnlich im Jahre 1476, war Eberler
wegen des Erbes seiner Frau mit dem Rate in Konflikt geraten und gefangen
gesetzt worden (vergl. Basler Urkundenbuch VIII, pag. 410).
40) Auf diesen Punkt, den übrigens Eberler
gar nie bestritt, wurde kein großes Gewicht gelegt, indem, wie Bürgermeister
Hans von Bärenfels ganz offen erklärte, auch andere Ehemänner
außer der Ehe bei hübschen jungen Frauen Kinder zeugten, ohne
daß viel Aufhebens davon gemacht werde. Zudem hatte Eberler
als eine Art Rechtfertigung für sein wildes Treiben gegen seine Frau
den Gegenvorwurf derartiger Trunksucht erhoben, die ein Zusammenleben mit
ihr zeitenweise geradezu zur Unmöglichkeit mache.
41) Ulmer behauptete, Frau Barbara «sei noch
vor sollicher ver,nieinter erbmachung» vom Schlag berührt worden
und seitdem lange Zeit "ein blöd und schwach frow gewesen und by sibenzig
iaren alt". Gestorben ist sie infolge eines Tags zuvor erlittenen Schlaganfalls
am 27. Februar 1491, allerdings, nur ganz wenige Tage, nachdem das Testament
aufgerichtet worden war; doch bezeugte Ulrich Meltinger, der bei Aufsetzung
desselben als ihr - freilich wieder von Mathis Eberler erbetener Vogt in
ihrem Namen das Schriftstück unterzeichnet hatte, ausdrücklich
daß sie damals noch völlig mächtig ihrer Sinne gewesen
sei, auch habe sie auf seine Frage, ob sie aus freiem Willen so handle,
lachend geantwortet: es werde wohl so ihr Wille sein, sonst hätte
man ihn nicht rufen lassen.
42) Sie hatte schon früher die Ulmer, die sie
nie gesehen habe und. die sie überhaupt gar nicht kenne, "böse
buben" genannt; sie waren aber de facto, wie die Kundschaften ganz unzweideutig
ergeben haben, ihre rechten Neffen: Kinder ihrer Schwester.
43) Vergl. Akten Deutschland, Bd. 11, 4.
44) Die Genannten waren sämtlich mit Mathis
Eberler verwandt: Iselin und Meyer seine Neffen - Schwiegersöhne seiner
Schwester Magdalena, der Ehefrau des Ratsherrn Ulrich zum Luft -, Zscheggenbürlin
und Oberriet Großneffen - Großsohn und Großtochtermann
seiner Schwester Margaretha, der Ehefrau Heinrich Sinners -, Bär endlich
Großtochtermann seines Oheim Mathis Eberler zum Gold.
45) Vergl. Ächterbuch zu den Jahren 1493 und
1494, sowie städtische Urkunden No. 2386 und 2420.
46) Vergl. Fertigungsbuch von 1488, fol. 75
47) Vergl. Urteilsbuch von 1468.
48) Vergl. Schönberg, pag. 771; er versteuerte
damals als einer der reichsten Einwohner der Stadt 7100 fl.
49) Es ist nicht nachweisbar, daß Condé
je dort gewohnt hat; den. Namen des Condézimmers verdankt
das Stübchen wohl nur einer in demselben aufgehängten Wappenscheibe
des Prinzen (gütige Mitteilung von Herrn Dr. K. Stehlin).
50) Vergl. R. Wackernagel: "Rechnungsbuch
der Froben und Episcopius", pag. 108.
51) Vergl. K. Tschamber: «Friedlingen
und Hiltelingen» (Hüningen 1900), Pag. 114. Es existieren
noch zwei Abbildungen des Schlosses von Matheus Merian, von denen die eine
bei Tschamber reproduziert ist.
52) Vergl. die Grabplatte mit dem Wappen Eberler,
die aus der genannten Grabkapelle stammt und die jetzt dort unter einem
der Fenster angebracht ist; es ist dies natürlich nicht mehr der ursprüngliche
Platz des Steines.
53) Vergl. Stöcklin: "Johann VI. von
Venningen" (Solothurn 1902), pag.283 und 298.
54) Vergl. Trouillat: "Monuments de l'histoire
de l'ancien évêché de Bâle", V, pag. 851.
55) Zwar nennt er schon 1476 auch den Hans Eberler
"unsern lieben junckherrn vetter", (vergl. Basler Urkundenbuch VIII,
P39. 410); mit welchem Recht, kann ich nicht sagen.
56) Vergl. St. Peter, F, Anhang, pag. 64-66.
- Es ist auffallend, daß Eberler bei Aufzählung seiner Geschwister
Margaretha, die Ehefrau Heinrich Sinners, übergeht, die, wie wir aus
dem Fertigungsbuch wissen, damals doch noch am Leben war. - Über Heinrich
Sinner und seine ewigen Händel mit der Stadt, infolge derer er sogar
im Jahre 1490 seine Frau als Geißel stellen mußte, vergl. Basler
Chroniken IV, pag. 237 und folgende.
57 ) Vergl. Pantaleons «Heldenbuch teutscher
nation» II, Pag. 581.
58) Vergl. Urteilsbuch von 1502.
59) Vergl. Urteilsbuch von 15o1 und 1518,
sowie Akten Solothurn 6 zum Jahre 1511.
60) Im Fertigungsbuche werden zum Jahre 1499 als
Junker Mathis Grünenzwigs natürliche Söhne genannt: Jerg,
Mathis, Bartholome und Simon; dazu kommt noch eine im Urteilsbuche von
1502 nicht mit Namen genannte Tochter.
61) Vergl. Akten Solothurn 7.
62) Vergl. Urteilsbuch von 1517.
63) Im Jahre 1427 wird des Hans Vater, Mathis Eberler,
zum erstenmale nebst seiner Frau genannt; doch muß er, wie wir früher
bemerkt haben, schon 1421 verheiratet gewesen sein, da er schon damals
neben seinem Vater im Steuerregister erscheint.
64) Vergl. Boos: "Geschichte der Stadt Basel",
pag. 327. - Knebel bezeichnet ihn als «vir in armis valde strenuus»
(vergl. Basler Chroniken 11, pag. 385.)
65) Vergl. z. B. Urteilsbuch von 1456.
66) Vergl. Urteilsbuch zum Jahre 1501.
67) Wir werden, wenn von Hansens Bruder Mathis die
Rede sein wird, ausführlicher auf diesen Handel zu sprechen kommen.
68) Vergl. "Beiträge zur vaterländischen
Geschichte", Bd. XII, pag. 227 und folgende.
69) Wie es bei solchen Händeln gehen konnte,
erfuhr die Stadt zwei Jahre später, als sie in Fehde mit den Brüdern
Peter und Hans Bischoff stand (vergl. darüber, Beiträge XV, Pag.
438 und folgende).
70) Vergl. auch die Bemerkung Basler Chroniken III,
pag. 419, Zeile 5 und folgende.
71) Es sind dies: erstens eine Regula Grünenzwig,
die laut Wurstisens Analekten (pag. 365) 1494 Klosterfrau im Gnadental
war, ferner Peterhans und Wolfgang Grünenzwig, von denen der erstere
1480, der zweite 1495 an der Universität Basel immatrikuliert werden;
Wolfgang wird dabei wegen seines jugendlichen Alters der Eid erlassen.
72) Vergl. über diese böse Geschichte
Basler Chroniken III, pag. 404 und folgende.
73) Vergl. Missiven von 1475.
74) Vergl. Welti: "die Urkunden des Stadtarchivs
zu Baden im Aargau", II, pag. 832.
75) Er wird nie «Eberler» genannt, sondern
stets nur "Grünenzwig".
76) Vergl. Welti II, pag. 1153 und Leus helvet.
Lexikon II, pag. 28.
77) Vergl. Strickler Aktensammlung zur schweizerischen
Reformationsgeschichte, III. No.1357.
78) Sie soll aus Hall gewesen sein, laut einer zwar
absolut nicht kontrollierbaren Anmerk. von Antiquar von Speyr beim Artikel
Eberler in Wurstisens handschriftlichem Wappenbuch. Viel wahrscheinlicher
ist, daß sie die Tochter gewesen ist von Heinrich Erigelhardt aus
Zug, der von 1467-1469 als Landvogt zu Baden und 1478 als Vogt zu Klingnau
genannt wird.
79) Vergl. von Speyrs Rechnungsbuch in der Bibliothek
des historischen Museums, woselbst auch eine Photographie des Altars aufbewahrt
wird.
80) Ebenfalls nach den Aufzeichnungen von Antiquar
von Speyr.
81) Vergl. Zinsbuch zum Jahre 1484, woselbst
genannt werden: «Claus Grünenzwyg und Ennelin, Hans Beren hußfrow,
geschwisterte». - Durch sie, sowie durch ihres Vaters Cousine Magdalena
Eberler, die Ehefrau des Ratsherrn Ulrich zum Luft, von deren beiden Töchtern
die eine den Ratsherrn Mathis Iselin heiratete, die andere den Ratsschreiber
Klaus Meyer (zum Pfeil), stammen die meisten alten Basler Familien, sofern
sie Iselinsches oder Meyersches Blut in den Adern haben, auch auf irgend
eine Weise von den Eberlern ab.
82) Vergl. Welti lI, pag. 843, sowie 881 und
folgende. In zweiter Ehe verheiratete sie sich mit Jakob Schellang
aus Ravensburg, dem sie eine Tochter Ursula gebar, die durch ihre Ehe mit
Junker Georg Grebel von Maur, die Stammutter dieses Geschlechtes wurde
(vergl. C. Keller-Escher: die Familie Grebel., Zürich 1884).
83) Vergl. Schönberg, Pag 796.
84) Vergl. Welti II, pag. 881 und folgende.
85) Vergl. Kundschaften von 1468. - Wir erfahren
hier auch von früheren Reisen, die Lienhard Eberler nach Brabant,
speziell nach Antwerpen, gemacht hatte, um daselbst seine Weine zu verkaufen.
86) Vergl. auch Basler Chroniken III, pag. 418.
87) Man bedenke, daß Hans Eberler, als er
im Sommer 1478 im Verein mit Klaus Meyer und ein paar vornehmen französischen
Studenten den zur Richtstätte genährten Bisinger befreite, nicht
nur ein Mann von über 50 Jahren war und also längst verheiratet,
sondern daß er auch seit einer Reihe von Jahren schon Mitglied des
Rates war!
88) Vergl. Strickler: "Aktensammlung" III,
No. 1357.