Mannigfache Schicksale mögen dem Dorfe im Laufe
der Zeit beschieden gewesen sein, von denen wir nichts wissen. Je
kleiner eine Gemeinschaft ist, um so weniger pflegt an die Öffentlichkeit
zu dringen, mag auch Lust und Leid, Glück und Not ebenso tief ins
Leben des einzelnen und des ganzen Dorfes einschneiden. Dazu kommt,
daß eine Fülle von Urkunden verloren gegangen ist. Mehrfache
Brände im Kloster Rauden haben ein reiches Urkundenmaterial vernichtet,
und Sorglosigkeit und Unverstand haben obendrein unverantwortlich damit
gewirtschaftet. Schwebt
also im allgemeinen ein ziemliches Dunkel über den Geschicken
des Dorfes, so wissen wir doch Genaueres von zwei Ereignissen, die über
200 Jahre lang die Schönwälder in Atem gehalten haben.
Das sind der Streit um die Obergerichtsbarkeit und der Bierkrieg.
Dem Obergericht über Schönwald ist ein
gar wechselvolles Geschick beschieden gewesen. - Herzog Przemislaw (Przemek)
von Tost verkaufte in seiner Eigenschaft als Herr von Gleiwitz am 22.
April 1459 die Obergerichtsbarkeit über Oberschönwald, ohne sich
um die Ansprüche des Stiftes zu kümmern, an den Ritter Peter
Smolka von Blazeowitz, den aber später Gewissensbisse trieben, sein
Recht am Himmelfahrtstage 1487 an den Abt Peter von Rauden abzutreten.
Am 16. August 1492 wird diese Abtretung vom Herzog Hans von Troppau
und Ratibor bestätigt. Inzwischen hatte aber Herzog Hans die
halbe Herrschaft Gleiwitz von Przemislaw gekauft und sie am 14. Mai
1482 an den Hauptmann von Schlesien Jan Bielik von Kornitz für 4000
ungr. Gulden verkauft, der sich am selben Tage die andere Hälfte,
zu der auch Schönwald gehörte, vom König Matthias von Ungarn
und Böhmen verpfänden ließ. - Die der Gleiwitzer Burg zum
Robotdieiist verpflichteten Bauern von Niederschönwald hatten unterdessen,
ohne sich ums Kloster zu kümmern, am 1. Oktober 1492 mit Wilhelm von
Pernstein auf Helfenstein, dem Obersthofmeister des Königreichs Böhmen,
an den damals die Gleiwitzer Herrschaft verpfändet war, einen Vertrag
geschlossen, der die Robotdienste durch Geldzahlung ablöste. 26 Gulden
sollten dafür jährlich in zwei Terminen gezahlt werden.
Pernstein behielt aber sich und seinen Nachkommen das Recht vor, statt
der Geldabgabe wieder die Arbeitsdienste zu beanspruchend.
Am 12. Oktober 1497 erklärt Herzog Hans
von Oppeln und Oberglogau, Herr zu Gleiwitz, es habe weiland Hans Herbort
von Fullstein die Schönwälder Scholtisei, die dem Herzoge nach
Lehnsrecht zugefallen sei, von diesem erkauft, und nun überlasse er
sie dem Friedrich Herbort von Fullstein auf Kieferstädtel im vollen
Umfange erblich für 3 1/2 Mark Heller. 1501 verkauft Friedrich Herbort
die Scholtisei an Abt Johann IV. für 230 ungr. Gulden, und Herzog
Hans bestätigt den Kauf unterm 13. Juli 1501. Die 3 1/2
Mark Heller für die Scholtisei bekommt der Herzog samt den 26 Gulden
für die abgelösten Roboten. Durch diesen Verkauf fiel Niederschönwald
wieder aus Kloster zurück, dem es lange entfremdet gewesen zu sein
scheint.
Der letzte der schlesischen Herzöge, Johann
von Oppeln und Ratibor, bat den Abt Nikolaus ohne Präjudiz 1525 für
sich um die Dienste der Schönwälder. Er starb 1532, und
die Herrschaft Gleiwitz ging an den Markgrafen Georg von Brandenburg über.
Aber damit war noch keineswegs Ruhe eingetreten; durch 200 Jahre sollte
sich die Unsicherheit hinziehen.
Um die Mitte des Jahrhunderts rebellierten die Leute
von Schönwald und Dobroslawitz und der Schulze von Deutsch-Zernitz
gegen Abt Nikolaus (+ 1553), und der Abt mußte sich an die Kgl.
Landeskommissarien um Hilfe wenden. Die Entscheidung ist früh
verloren gegangen, und man wußte später im Kloster selbst nicht
mehr, wie sie lautete. Das Kloster ruhte aber nicht. Es wollte 1569
die Roboten wieder einfuhren. Dagegen sträubten sich die Schönwälder
heftig. Sie ließen sich den Pernsteinschen Vertrag vom Kaiser
bestätigen und klagten wider das Kloster, allerdings mit schlechtem
Erfolge. 1570 erging der Bescheid sie sollten wie früher für
den Abt 4 Malter auf die Schönwälder Wüstung säen und
das Getreide in die Scheune zu Schönwald
schaffen. Dafür bekämen sie 2 Achtel gutes Bier. Außerdem
sollten sie die Fischteiche im Dorfe wieder in Ordnung bringen, die Satzfische
aus Rauden holen und die gefangenen Fische nach Rauden schaffen.
Zu anderen Roboten solle der Abt die Niederschönwälder nicht
heranziehen, und diese sollten dem Abte gehorsam sein.
Inzwischen hatte Kaiser Ferdinand 1558 die wieder
eingelöste Herrschaft Gleiwitz und die zur Gleiwitzer Burg gehörigen
Ortschaften Trynek, Richtersdorf, Ostroppa, Knurow, Kriewald und das Obergericht
in Sehönwald und Deutsch-Zernitz für 14000 Taler an Friedrich
Zettritz verpfändet, der aber die Stadt arg drückte, so daß
sie bald die Güter selbst auf 15 Jahre vom Kaiser pachtete. Doch die
Schönwälder und Deutsch-Zernitzer hatten weiter unter übertriebenen
Roboten zu leiden. Jetzt versuchte das Kloster, die Obergerichtsbarkeit
wieder an sich zu bringen. Der Kaiser vermittelte. Nach dem
Berichte an den Hof vom 6. Januar 1563 sollte die Ablösungssumme 3500
Taler betragen. Der Abt wollte dazu 1000 Taler beisteuern, den Rest
sollte die Stadt dem Kaiser auf drei Jahre für 6 % stunden.
Daraus ist offenbar nichts geworden. 1580 hat Gleiwitz wieder das Obergericht,
und das Kloster wendet sich abermals an den Kaiser, um die beiden strittigen
Dörfer an sich zu bringen. Rudolf II. will vermitteln, doch
die Gleiwitzer weigern sich unter Berufung auf die Verpfändung und
dem Kaiser bleibt nichts übrig, als am 27. Mai 1583 das Kloster bis
zum Ablauf der zehnjährigen Verpfändungsfrist zu vertrösten.
Kurz vor diesem Zeitpunkte bat Abt Michael, dem Stifte das Obergericht
auf 10 Jahre für dieselbe Summe zu überlassen, wie sie die Gleiwitzer
zahlten. Aber ohne Erfolg. Rudolf überließ sogar
am 11. Juni 1596 das Kammergut Gleiwitz, wozu auch das Obergericht
in Schönwald und Deutsch-Zernitz gehörte, der Stadt Gleiwitz
für 27000 Taler, und Kaiser Ferdinand II. bestätigte 1625 diesen
Kauf. Die Gleiwitzer drückten nun mit Geldforderungen und Roboten,
während der Raudener Abt seinerseits die Niederschönwälder
auch zur Arbeit heranzog. Die Leidtragenden waren bei all diesen
Streitigkeiten lediglich die armen Dorfleute. So hatten z. B. Niederschönwälder
Häusler und Gärtner auf dem Gleiwitzer Vorwerk Trynek bei der
Ernte geholfen. Dafür wurden sie am 28. Juli 1626 vom
Abte Blasius ins Gefängnis gesetzt. Umgekehrt machten es die
Gleiwitzer um kein Haar besser. Ja als die Bauern wegen der Heimsuchungen
des 30jährigen Krieges 1632 mit den Zinsen im Rückstande blieben,
nahmen ihnen die Gleiwitzer Pferde und Wagen weg und verkauften sie.
Diese unerträglichen Zustände dauerten jahrelang. Schließlich
mochten die Niederschönwälder doch das Stift für das kleinere
Übel halten, denn sie suchten bei ihm 1644 Schutz vor den Gleiwitzern.
Am 13. Dezember wurde die Klage angestrengt, aber das Verfahren ging
nicht vorwärts. Da wandte sich 1659 endlich Abt Andreas Emanuel
Pospel, selbst ein Schönwälder, an den Kaiser. Nach drei
Jahren wurde in Oppeln verhandelt, aber die Entscheidung fiel erst auf
dem Termine in Ratibor am 18. November 1665. Die Gleiwitzer
wurden verurteilt, binnen 12 Wochen 500 Mark Entschädigung zu zahlen.
Der von ihnen erhobene Einspruch ward am 22. Dezember 1672 zu Prag
abgewiesen, und sie wurden verurteilt, das, was sie über die im Urbar
von 1534 ausgesetzten Zins- und -Robotgelder von den beiden Dörfern
erhoben hatten, den Geschädigten oder ihren Erben zurückzuzahlen.
Jetzt wandten sich die Gleiwitzer an Kaiser Leopold. Es dauerte noch
14 Tahre, bis sie endgültig abgewiesen wurden. Schließlich
wurde durch einen Vergleich dem langen Prozesse ein Ende gemacht.
Der erbitterte Streit hatte die Gleiwitzer nicht gehindert, mehrfach einen
großen Pump in Rauden aufzunehmen. Die Rückzahlung war
für die arg verschuldete Stadt nicht leicht. Nun legte ihr das
Urteil neue Opfer auf. Da einigte sie sich denn am 27. Mai
1687 mit dem Kloster dahin, daß sie auf die Obergerichtsbarkeit in
Niederschönwald und Deutsch-Zernitz verzichtete, während das
Stift ihr die Zahlung der auf 17957 Taler 19 Gr. 5 1/2 Heller aufgelaufenen
Schulden erließ. Ein großes Festessen in Rauden, bei
dem auch die Gleiwitzer stark vertreten waren, besiegelte den endlich geschlossenen
Frieden. - Für die Schönwälder war damit allerdings noch
keine Ruhe eingetreten. Der Kampf um die Verpflichtungen ging weiter
und fand erst in den Urbarverhaiidlungen am Ausgange des 18. Jahrhunderts
sein Ende.
Das Kloster besaß eine eigene Brauerei und
Brennerei. Da ist es begreiflich, wenn es auf den ihm gehörigen Dörfern
nur sein eigenes Getränk geschenkt wissen wollte. Zeitweise
hat es allerdings auch die Einführung fremden Bieres gestattet.
So bestimmte 1584 Abt Leonhard Tworziansky, der mehrfach für seine
Geschwister zum Schaden des Klosters gesorgt hat, die beiden Kretschmer
zu Schönwald und der zu Deutsch-Zernitz durften bei 10 Mark Strafe
Gleiwitzer Bier nur von seiner Schwester Anna Tworziansky beziehen. Und
in einer Schönwälder Besitzurkunde vom Jahre 1610 wird unter
den Verpflichtungen des Kretschrners ausdrücklich der Zins für
den Schank von Schöps und andern fremden Bieren erwähnt.
Die Dörfler wußten nämlich einen guten Tropfen wohl zu
schätzen, und vor allem die Schönwälder hatten auf ihren
weiten Fahrten manch fremden Stoff gekostet und besondere Vorliebe für
das Breslauer Schöpsbier gefaßt, das damals weithin ausgeführt
wurde. So karn es, daß das Kloster gegen das Schöpstrinken
der Schönwälder und Deutsch-Zernitzer heftigen Widerspruch erhob
Aber auch die Gleiwitzer verlangten, während sie die Obergerichtsbarkeit
ausiibten, es sollte in den Dörfern der Umgegend nur Gleiwitzer Bier
geschenkt werden. Sie gingen rücksichtsloser als das Kloster
vor. Sie tranken zwar selber auch gerne fremdes Bier, verklagten
aber trotzdem die genannten beiden Stiftsdörfer und noch einige andere
Ende 1658 bei der Breslauer Brauurbarkommission unter Berufung auf ein
Privileg des Königs Matthias von Ungarn aus dem Jahre 1476, bestätigt
1628 von Kaiser Ferdinand II. Danach sollte im Gleiwitzer Kreise
nur Gleiwitzer Bier geschenkt werden. Da sie aber damit nichts ausrichteten,
suchten sie den Prozeß in die Länge zu ziehen. Nebenbei
überfielen sie auch diejenigen, die fremdes Bier einzuführen
suchten, nahmen ihnen Ochsen, Pferde, Schlitten und Wagen weg und ließen
das Bier auslaufen, oder ihre Kriegsknechte tranken das verpönte Bier
selber aus. Dagegen halfen auch Verurteilungen wenig. Der Abt
Andreas Emanuel, der für die Schönwälder gegen die Gleiwitzer
eingetreten war, wandte sich indessen, da er von der Brauurbarkonimission
überhaupt keine Nachricht bekam, 1659 an Kaiser Leopold. Doch
die Gleiwitzer suchten den Prozeß weiter
zu verschleppen. Endlich kam es am 5. Juni 1680 zu einem Vergleich,
in dem die Gleiwitzer auf ihre Ansprüche verzichteten. - Ob und wie
lange die Schönwälder jetzt ihrer Vorliebe für das Schöpsbier
noch frönen konnten, wissen wir nicht. Die Urbarverhandlungen,
die 1785 beginnen, untersagen den Schönwälder Kretschmern ausdrücklich
den Bezug fremden Bieres.
Unter Urbar versteht man ein Verzeichnis von Leistungen und Verpflichtungen
der Untertanen ihrer Herrschaft gegenüber. Das älteste
Schönwälder Urbar ist vom Jahre 1534. Es ist in der Zeit
abgefaßt worden, da die Niederdörfler zur Gleiwitzer Herrschaft
gehörten. Die Überschrift lautet: "Uber dises dorf hat
mein gnädiger herr das Oberrecht vnd der Abbt von Rauden hellt es
Erblich."
Es werden 45 Besitzer angeführt. 31 zinsen
der Stadt. 22 von ihnen haben je 1/2 Hufe, für die sie zu Mlichaelis
und Georgi je 12 böhmische Groschen Zins und 1 1/2 Gr. Burggrafgeld
erlegen. Nur einer hat noch 2 Beete mehr, 2 haben 1/4 Hufe, einer
3/8 3 zinsen für 10 Beete, einer für 8 und
einer für 4 Beete. Von diesen 31 Zinspflichtigen haben 8 außerdem
noch stiftischen Wüstungsgrund, für den sie dem Abte zinsen.
Die, übrigen von den genannten Leuten gehören zur Schultasei
und zinsen dem Abt. Einer liefert dem Kloster außer seinem
Geldzins noch 3 Hühner. Ist der Fürst in Gleiwitz, so hat
jeder 2 Hühner zu geben. Die erwähnten zahlreichen Hopfengärten
waren sicherlich stiftisch. Das Meßgetreide für den Pfarrer
betrug für jeden 1/2 Scheffel Korn und 1/2 Scheffel Hafer. Ferner
wird noch ein Heller Schreibgeld angefiihrt und der Robotzins mit 26 Goldgulden,
die nach Gleiwitz gezahlt wurden. lm ganzen gibt das Urbar für Gleiwitz
die Einnahmen zu den beiden Zinsterminen an mit je 14 Fl. 4 böhm.
Groschen Zins, 1 Fl. 6 Gr. 5 Heller Burggrafgeld und 13 Fl. in Gold Robotgeld.
Mit seinen knappen Zahlenangaben sieht das Urbar
ja ziemlich harmlos aus. Aber das Verhältnis zwischen den Schönwäldern
und ihren Herren gestaltete sich keineswegs so friedlich, wie man zunächst
erwarten sollte. Es waren zwar Verpflichtungen festgelegt, aber damit
war noch keine Sicherheit gegeben, daß nicht bei guter Gelegenheit
neue Lasten auferlegt wurden. Auch als Rauden später die Herrschaft
über Schönwald unbestritten ausübte, kam noch keine Ruhe
ins Dorf. Das Kloster suchte seine Gerechtsame zu vermehren, auch
wenn es nicht gerade gerecht dabei zuging. Die Untertanen waren dagegen
von beständigem Mißtrauen erfüllt, und dazu hatten sie
reichlich Grund. Obendrein suchten sie sieh, wo es nur immer ging,
auch ihren billigen Verpflichtungen
zu entziehen. Das wird verständlich, wenn man das Urbar
von 1791 ansieht und die Verhandlungen, die ihm vorangingen. Einen
Vorgeschmack können uns schon die Bestimmungen bei der Aufteilung
der klösterlichen Vorwerke in Schönwald geben. Damit der
Auflösung der Vorwerke der Feldrobot aufhörte, mußten nun
die Bauern zum Ersatz dafiir und für den Gespanndienst jährlich
6 Kübel Eisenerz, wo es immer erkauft werde, in den Eisenbarniner
des Stifts in Stodol schaffen. Die kleinen Leute mußten jeder
jährlich zu Michaells 2 Gulden Robotzins zahlen und alle Vierteljahre
einen Tag dem Dominium roboten. Die Gemeinde hat, trotz der Aufteilung
der Schönwälder Vorwerke, in die anderen Vorwerke das nötige
Gesinde zu stellen. Unter den "anderen" verstand die Herrschaft sämtliche
nach Rauden gehörigen Vorwerke. Wenn die Herrschaft schließlich
dazu nur die Waisen und nicht die Kinder der Besitzer verwenden zu wollen
erklärte, falls diese die Kinder selbst in der Wirtschaft brauchten,
so ist dennoch die Bestimmung ziemlich hart. Die früheren Verpflichtungen,
wie Instandhaltung der Fischteiche und Beförderung von Kalksteinen
nach Rauden, blieben nafürlich bestehn. Statt des Nachtwächters
in den Vorwerken mußte die Gemeinde jetzt täglich einen Wächter
für Kirche und Pfarrei stellen. Für den neuen Acker mußten
10 % Laudemium gezahlt werden. Diese Leistungen wurden größtenteils
jetzt erst schriftlich festgelegt, in Wirklichkeit bestanden sie schon
lange; und als bei den Urbarverhandlungen die Gemeinde wissen wollte, woher
ihr diese Verpflichtungen kämen, da war es zu spät.
Um den Streitereien zwischen Herrschaft, und Untertanen
ein Ende zu machen, um der Renitenz und Prozeßsucht der Untertanen
Ziel und Maß zu setzen, aber auch unbilligen und harten Herrschaften
die Mittel, ihre Untertanen zu bedrucken, zu benehmende verordnete der
große König am 12. Dez. 1784, es sollten in allen Dörfern
des Herzogtums Schlesien und der Grafschaft Glatz die Schuldigkeiten der
Untertanen aufgenommen, die vorhandenen Urbare nachgesehen und ergänzt
und, wo noch keine bestanden, sollten welche angefertigt werden, damit
"Ruhe und wechselseitiges Zutrauen zwischen Herrschaft und Untertanen hervorgebracht
und befestigt werde". Da waren im Toster Kreise die Schönwälder
die ersten, die "mit Bewußtsein und Einwilligung der ganzen Gemeinde"
mit dem Raudener Stifte als ihrem Dominium unmittelbar, ohne die Kreisurbar-
kommission, verhandeln wollten. Das Dominium legte nun einen Urbarentwurf
und eine Tabelle über die Geld- und Naturalzinsen vor. Am 4.
Febr. 1786 wurde mit 4 erwählten Bauern und dem Dorfgerichte (dem
Schulzen, 4 Gerichtsmännern und dem Gemeindeschreiber) und tags darauf
mit 5 Vertrauensmännern der kleinen Leute verhandelt. Es kam
dabei zu einer Einigung, und der Bauer Georg Bilke, der sich widerrechtlich
eingeschlichen und Skandal gemacht hatte, wurde hinausgeworfen. Doch
am andern Tage verweigerten die Vertreter die Unterschrift. Die Gemeinde
wolle den Getreidezins nicht zahlen, da sie ihn unter der Gleiwitzer Herrschaft
auch nicht gezahlt habe. Sie werden darauf hingewiesen, daß
Verjährung eingetreten sei, wenn sie seit 31 Jahren, 6 Wochen und
3 Tagen das Verlangte geleistet hätten, und man verlangt, sie sollten
die Rädelsführer nennen. Da erklären die Abgeordneten,
die ganze Gemeinde sei ihrer Ansicht, sie wollten auch im Kreise mit dem
Urbar nicht die ersten sein und der Bauer Paul Fuckas habe in der Gromade
(Gemeindeversammlung) das Gemeindesiegel einfach aus der Lade genommen
und bei sich versteckt. Sie erwirken 24 Stunden Bedenkzeit und schreiben
dann einen Brief voll unhaltbarer Ausflüchte, in dem sie sich nun
auf die Kreisurbarkommission berufen. Erst nach 7 Wochen wird wieder
verhandelt, jetzt vor der Kreisurbarkommission, dem Kammerreferendar v.
Sack und dem Justizbürgermeister Elsner aus Gleiwitz, vor 12 Vertretern
der Bauern und 5 der kleinen Leute. Wie sie da auf den Vertrag bei
der Aufteilung der Vorwerke hingewiesen werden, erklären sie, sie
seien damals nur darauf eingegangen, weil sie den Vertrag gar nicht verstanden
hätten. Es wird ihnen aber nachgewiesen, daß die Leistungen
seit Jahren bestehn, und nach einigem Widerstreben geben sie nach, da sie
die Nutzlosigkeit ihrer Einwendungen einsehen; denn selbst die verlorenen
Urkunden über Privilegien, die sie vorschützen, könnten
ihnen nichts nützen, da das vom Kloster Verlangte schon zum Gewohnheitsrecht
geworden ist. - Die Akten gehn nun nach Breslau zur Haupturbarkommission
und von da an die Kgl. Oberschlesische Oberamtsregierung zu Brieg.
Am 17. Sept. 1787 wird wieder in Schönwald verhandelt und die
Ausfertigung des Urbarentwurfs verfügt. Aber es vergehn über
3 Jahre; da mahnt die Haupturbarkommission, und nach wieder 3/4, Jahren
kommt ein neues Monitum. Am 12. Sept. 1791 wird das Urbar von
Dominium und Gemeindebevollmächtigten endlich unterzeichnet und 3
Tage darauf samt der Kostenrechnung nach Breslau geschickt. Nach
diesem Urbar haben sich die Schönwälder von nun an gerichtet,
obwohl die Schreibereien der Behörden noch 10 Jahre dauerten.
Nach 7 Wochen wurden nämlich die Akten ans Breslau zurii ckgeschickt
zur Revision, 11 Monate darauf folgte ein Monitum, ein Jahr darauf ein
zweites und nach wieder einem Jahre noch eins. Nach einigen neuen
Verhandlungen in Schönwald und Rauden ging der Entwurf am 23. Mai
1795 wieder nach Breslau, und ein Jahr darauf mahnte ihn Elsner sich ein
und bekam ihn als unvollständig und unordentlich zur gänzlichen
Umarbeitung zurück. Die Hauptkommission hatte anfangs daran
gedacht, überhaupt einen neuen Kommissar damit zu betrauen; doch man
entschied sich anders und erklärte, Elsner würde seine Diäten
nicht eher bekommen, als bis alles in Ordnung sei. Inzwischen waren
die Schönwälder (und nicht minder die Deutsch-Zernitzer, denen
es ebenso ging) ungeduldig geworden, weil sie vermuteten, es sollte ihnen
noch mehr aufgebürdet werden, als in dem Übereinkommen mit dem
Dominium ausgemacht sei. Sie waren mißtrauisch geworden und
verlangten die Anerkennung des Entwurfes vom 12. Sept. 1791.
Jetzt wünschten also die Schönwälder selber die Anerkennung
des Urbars. Was allem guten Zureden nicht gelingen wollte, das hatte
schließlich die Saumseligkeit der Verwaltungsbehörden erreicht.
- In einem sehr scharfen Briefe vom 26. Juli 1796 legt der Kommissar
Elsner der Hauptkommission die Verhältnisse dar und bittet bei seinen
74 Jahren um seine Ablösung. Kurz und bündig heißt
der Bescheid drei Wochen später, Elsner solle erst ein geschicktes
Subjekt zur Wiederbesetzung vorschlagen. Daraufhin schweigt er sich
einfach aus und schickt die Akten unmittelbar an die Oberamtsregierung
nach Brieg. Am 1. Jan. 1801 wird man endlich in Breslau der Sache
überdrüssig und verfügt die Schlußabrechnung. Nun
zeigt sich, wie wenig die Breslauer Behörde, trotz ihrer vielen Verfügungen,
in die Verhältnisse eingedrungen war. In den 15 Jahren hat sie
noch nicht einmal gemerkt, daß in Schönwald alle Besitzungen
erblich waren.
Die Urbarfassung vom 12. September 1791, auf
die man sich schließlich geeinigt hatte, sagt, es seien 63 Bauern,
3 Gärtner und 83 Häusler im Dorfe. Der Grundzins wurde zu Michaelis
gezahlt, der Zins für erkaufte Vorwerksgründe und der Hühnerzins
zu Georgi. Die Vorspanndienste der Bauern sind beträchtlich.
Außer dreien müssen sie statt der Robot von den gräfl.
Henckelschen Erzgruben zu Beuthen nach dem herrschaftlichen Hochofen in
Stodol 6 Hüttenkübel (1 Kbl. = 1 bresl. Scheffel) Erz anfahren.
Zwei Bauern liefern nur die Hälfte. Statt der 6 Kübel können
auch 27 Sgr. gezahlt werden. Ferner muß jeder Bauer jährlich,
wenn die Wege benutzbar sind und keinerlei Feldarbeit vorliegt, also hauptsächlich
im Winterhalbjahr, eine 4spännige Fuhre Kalksteine von 21/, Scheffeln
von Mokrau nach Rauden schaffen. Die Weite der Anfuhr darf höchstens
51/2 Meilen betragen. Der Ort der Ab- und Anfuhr ist vor dem Winter anzuweisen.
- Auch das Zinsgetreide haben die Bauern nach Runden zu liefern und die
Säcke dafür zu geben. Der Schulze und die vier Gerichtsleute
bekommen, da in gehäuften Vierteln gemessen wird, von dem Überschuß
einen Schoffel von jeder Getreideart und der Gemeindediener 1/2 Scheffel.
Überdies erhalten jene ersten fünf noch ein Geschenk von vier
Töpfen Branntwein. - Für die Schönwälder Fischteiche
haben die Bauern nach Bestimmung der Dorfgerichte alle Besatzfische von
Rauden abzuholen und die Fische nach dem Fange hinzuschaffen. Auch
das Fischzeug müssen sie an- und abfahren. Zum ersten Dorfteiche
beim Bauern Kampa haben sie das vom Dominium anzuweisende Baumaterial anzufahren
und den Teichdamm in stand zu halten Beim Fischen müssen Schulze und
Dorfgericht zum Bracken (Auslesen) der Fische erscheinen und für Ordnung
unter Fischern und Fuhrleuten sorgen. .Dafür bekommt jeder von den
fünf einen Fisch im Werte von 1-1 1/2 Sgr. Die Bauern, die die
Fische nach Rauden fahren, erhalten dort ebenso wie die, die das Ziusgetreide
hinschaffen, für jeden Wagen ein "Quartierl" Branntwein, zwei Quart
Bier und zwei Buchten Brot.
Von den Bauern müssen 31 dem Pfarrer und 31
dem Organisten jährlich im Winter ein Fuder Brennholz anfahren.
Werden die vom Kloster zu ernennenden Ortsueistlichen zurückberufen,
so müssen die Bauern sie samt ihren Sachen nach Rauden fahren und
den Nachfolger von da ins Dorf bringen. Die beiden Ortsgeistlichen
müssen außerdem jährlich einmal zur Rekollektion ins Kloster
und wieder zurückgefahren werden. Beim jährlichen "Ablaß"
sind zwei Geistliche aus Rauden abzuholen und wieder zurückzufahren.
Bei Abhaltung des Dingrechts sind für die beteiligten Personen ebenfalls
die Gespanne für Hin- und Rückfahrt von den Bauern züi stellen,
während die kleinen Ackerleute dabei die erforderlichen Botendienste
besorgen. Und muß der Justitiarius ins Dorf kommen, so'haben die
Bauern auch ihm Spanndienste zu leisten.
Die Häusler und Gärtner müssen beim
Fischen der Schönwälder Teiche als Fischer erscheinen, so oft
es not tut, und bekommen von jedem der drei größeren Teiche
zwei Quart Branntwein und ein "Fischel" von 2-3 Kreuzern; von den kleineren
Teichen erhalten sie nur, so oft gefischt wird, ein Quart Branntwein und
keinen Fisch. Sie haben ferner an vier Tagen im Jahre von Sonnenaufgang
bis -untergang innerhalb des Dorfes zu roboten und dazu ihr eigenes Werkzeug
mitzubringen. In den Wintermonaten, d. h. von Michaelis bis Georgi,
haben sie eine Stunde, in der Sommerzeit zwei Stunden Ruhe. Nur einer
von den drei Gärtnern, der Schmied Kaffanke, ist frei von Robotdiensten
und zahlt bloß den Handwerkszins.
An dem von den beiden Geistlichen und ihrem Gesinde
bewohnten Herrenhause hat die Gemeinde die Südseite, einen Giebel
und das halbe Dach instand zu halten und, wenn nötig, neu zu bedachen,
wozu sie Schindeln und das sonst Notwendige zu stellen und die Zimmerleute
zu bezahlen hat. Bei anderen Reparaturen oder bei einem etwaigen
Neubau hat sie die Baumaterialien anzufahren und die Handlanger zu stellen.
Zum Herrenhause gehörige Stallungen, Scheunen, Zäune, Tore, "Förtel",
den Backofen und den Brunnen hat sie allein zu bauen und zu unterhalten;
sie muß die dazu nötigen Materialien geben und das von der Herrschaft
anzuweisende Bauholz herzuschaffen. Wege, Brücken und Ableitungsgräben
neben den Straßen sind von der Gemeinde zu unterhalten. Auch
die drei Gemeindehäuser hat sie zu unterhalten. Da die Gemeindebäuser
nur der Gemeinde zu gute kommen, müssen die Bauern die erforderlichen
Fuhren, die kleinen Ackerleute die Handarbeit und die Gemeinde die Baumateriallen
stellen. Schule und Schulmeisterwohnung erhält sie ebenfalls
allein, die alte sogenannte "Pfarrteil" an der Kirchhofsmauer erhalten
Gemeinde und Dominium gemeinsam. Allnächtlich stellt die Gemeinde
ferner einen Wächter mit einem Gewehr oder einem Spieße für
Kirche und Herrenhaus. Sie muß auch in die herrschaftlichen
Vorwerke das nötige Gesinde geben. Dabei verspricht das Dominium,
nur bei Gesindemangel diesen Anspruch zu erheben und dann nur Waisen, nicht
aber Kinder von Besitzern zu nehmen, die in der eigenen Wirtschaft gebraucht
werden. Sind mehr Waisen vorhanden, so können sie vom Dominium
den Stiftsoffizianten in Dienst gegeben werden. Der Klosterwächter
bekommt 8 Taler Lohn und die Kost aus der "Konventskuchel", ein Pferdehnecht
auf einem Vorwerke 6 Taler, eine Magd 4 Taler, 3 Sgr. An Deputat
erhalten Pferdeknecht und Dienstmagd jährlich je einen Scheffel Heiden-,
Gersten- und "Klieselmehl", vier Scheffel Brotmehl, sechs Metzen Hirse,
vier Metzen Erbsen, zwei Metzen Salz, zwölf Quart Butter und 30 "Quärgel"
oder nach Belieben des Dominiums statt der Quärgel 2 gute Groschen.
Zu Ostern, Weihnachten und zur Kirmeß (aber nicht zu Pfingsten) bekommt
jeder außerdem 1/2 Metze Klieselmehl zum Kuchen und ein Pfund Rindfleisch
oder 9 Sgr. nach Wahl des Dominiums.
Unmittelbare männliche Nachkommen der ansässigen
Besitzer zahlen kein Laudemium, wenn es sich um Erbschaft handelt.
Geht ein Besitz aber durch Kauf an sie oder an Fremde über, wozu auch
Schwiegersöhne rechnen, so ist dem Dominium das Laudemium mit 10 %
zu zahlen. Den ersten Käufern der 1784 verkauften Vorwerksgründe
ist das Laudemiuin nachgelassen; bei späteren Verkäufen muß
es jedesmal entrichtet werden, auch von unmittelbaren Nachkommen.
Das Schutz- und Loslassungsgeld wird nach der Kgl. Vorschrift entrichtet,
die Gerichtssporteln nach dein Kgl. Sportelreglement. Die im
Dorfe ansässigen Handwerker zahlen einen Gewerkzins von 20 Sgr..
Das Auenrecht und die auf der Aue stehenden Bäume
hat das Doininium. Der Überhang von Obstbäumen aus den
Gärten der Untertanen über die Aue bleibt ihnen. Die beiden
Kretschmer im Dorfe müssen Bier und Branntwein unentgeltlich mit eigener
Fuhre in Rauden abholen und bekommen vom Achtel Bier 8 Sgr. und vom Eimer
Branntwein 1 Taler 10 Sgr. Es liegt im Belieben der Herrschaft, ob
und wem von den Einwohnern sie den Schlamm der herrschaftlichen Teiche
im Dorfe zukommen lassen will.
Diese Urbarverpflichtungen sind in der Folge beobachtet
und, wenigstens bei den Bauern, in der Regel auch in die Kaufbücher
aufgenommen worden.
Die Verhandlungen zeigen deutlich, wie im Laufe
der Zeit das Stift seinen Untertanen neue Lasten aufzubürden bedacht
war, und wie umgekehrt die Untertanen, freilich vergeblich, immer wieder
versucht haben, sich ihren Verpflichtungen zu entziehen. Wo seit
Jahrhunderten sich das Mißtrauen tief eingefressen hatte, da konnte
auch die beste Absicht Friedrichs des Großen nicht mit einem Male
"wechselseitiges Zutrauen" schaffen. Den nun festgelegten Leistungen
konnten sich die Schönwälder freilich nicht entziehen.
Aber sie sahen doch, wo sie blieben, und das Kloster, vor allem aber der
Pfarrer, hatte seine liebe Not mit ihnen. Manche blieben mit ihren
Verpflichtungen viele Jahre lang im Rückstande. Das war indes
noch nicht das Schlimmste. Die Ortsgeistlichen klagen wiederholt
darüber, daß ihnen das allerschlechteste Getreide abgeliefert
werde. Manche Besitzer weigerten sich überhaupt, so daß
der Pfarrer sie verklagen mußte. Dabei war man in Schönwald
durchaus nicht schlimmer als anderswo. Der Glaube, das denkbar Schlechteste
sei für Abgaben gerade gut genug, war weit verbreitet. Die ganze
Naturalabgabenwirtschaft war eben längst unmodern geworden, und die
in Schönwald 1855 beginnende Ablösung hat ihr schließlich
ein Ende gemacht.
Von einem Lehrer erfahren wir zum ersten Male im
Visitationsberichte von 1679. Er hieß Valentin Zaremba.
Sein Gehalt betrug 6 Taler. Dazu kamen im Jahre 30 Fuhren Holz, die
von den Bauern geleistet werden mußten, von jedem der 61 Bauern 2
Brote, 12 Eier und 1 Käse im Gesamtwerte von 2 Silbergroschen.
Der Organist Martin Tendora hatte 32 Taler, 20 Fuhren Holz, 5 Scheffel
Roggen und ein Ackerstück. Damals, und auch schon in früberen
Zeiten, war der Küster zugleich Lehrer. Ein besonderes Schulhaus
gab es nicht; die Küsterwohnung diente dazu. 1719 heißt es im
Visitationsberichte, der Lehrer habe mir das Haus, aber weder Garten noch
Acker. Es wird noch besonders hervorgehoben, er habe im katechetischen
Examen gut bestanden. - Wie kein weiteres Dorf nach Schönwald eingepfarrt
war, so waren auch keine Kinder von auswärts nach der Schönwalder
Schule zuständig.
Der Schulunterricht war sehr unregelmäßig
und unzureichend. Das ersieht man daraus, daß noch am Anfange
des 19. Jahrhunderts in allen Akten die Gemeindevorsteher, das Dorfgericht
und, wer sonst bei Verhandlungen als Deputierter auftritt, nur mit drei
Kreuzen unterschreiben. Der Lehrer Johannes Lerch, der zugleich Gemeindeschreiber
war und Weihnachten 1797 starb, war in der
Dorfverwaltung der einzige Schreibkundige. Im Jahre 1786 wurde
in der "Pfarrtei", dem alten baufälligen Pfarrhause, Schule gehalten,
nachdem den Geistlichen das Herrenhaus eingeräumt war. Für
die Benutzung zinste die Gemeinde dem Pfarrer jährlich 20 Sgr. und
6 Tage Arbeit in der Erntezeit; außerdem hatte sie das Haus instand
zu halten. Bei den Urbarverhandlungen am 4. Februar 1786 erwähnten
die Gemeindevertreter schon, daß bald eine neue Schule gebaut werden
müßte, und für diesen Fall verlangten sie Befreiung von
dem Mietzinse. 1792 sollte das Gebäude abgerissen werden, weil die
Gemeinde es nicht mehr instand halten wollte. Möglicherweise
wanderte da die Schule wieder in die Küsterwohnung.
Erst nach den Befreiungskriegen wurde es mit den
Schulverhältnissen besser. Die Bevölkerungszunahme drängte
zu einem Schulbau. Der Kostenanschlag von 1812 beläuft sich
auf 867 Taler, 3 Silbergroschen, 1 Pfennig. Fuhren und Handdienste
hatten die Bewohner umsonst zu verrichten. 1815 wurde der Bau aus(reführt,
und dabei wurden zwei Lehrstuben vorgesehen. Dem Lehrer Ignaz Hauserstand
damals schon ein Adjuvant zur Seite. 1840/41 wurde das Schulhaus durch
einen Anbau erweitert. Aber auch der reichte bald nicht mehr aus.
1855 wurde ein zweiter Adjuvant angestellt und eine dritte Klasse eingerichtet.
Ende 1867 wurde dann eine Adjuvantenstelle in eine feste Lehrerstelle umgewandelt,
1871 auch die zweite. Das Einkommen des Lehrers betrug in den 60 er Jahren
50 Taler nebst den Naturalbezügen im Werte von 54 Talern und 6 Klaftern
Holz. Als Küster und Organist hatte er etwa 50 Taler und die
Holzfuhren. Acker gehörte nicht zur Schule, nur ein 1/2 Morgen
großes Gärtchen. Der Lehrer hatte aber 6 Morgen Fundationsacker
im Oberdorfe, für den die Gemeinde 1 Taler 20 Sgr. Pacht an
die Kirche zahlte, und die Grasnutzuno, auf dem Kirchhofe. Ein Adjuvant
bekam 40 Taler und freie Kost beim Lehrer, dem dafür die Gemeinde
das Deputat für jeden und ein Beköstigungsgeld von 35 Talern
gab. Wegen der Überfüllung der Klassen bekam jeder noch
von der Gemeinde 10 Taler Zuschuß. Als die zweite feste Lehrerstelle
1867 geschaffen wurde, deren Besetzung sich der Patron, der Herzog von
Ratibor, vorbehielt, betrug das Gehalt des zweiten Lehrers 120 Taler, 3
Klaftern Holz und freie
Wohnung. Gleichzeitig wurde das Adjuvantengehalt um 24 Taler gesteigert,
wovon der Patron 8, die Gemeinde 16 Taler aufbrachte.
Solange nur ein fest angestellter Lehrer im Dorfe
wirkte, hieß er "schiler", eine Bezeichnung, die heute nur noch die
ältesten Leute hin und wieder anwenden. Als dann mehrere Lehrer in
Schönwald wirkten, drang das hochdeutsche Wort "Lehrer" ein.
1875 wurde ein neues Schulhaus westlich der Kirche
erbaut. Bei der Einweihung war der Herzog von Ratibor als Patron
zugegen. Sechs Schönwälder holten ihn zu Pferde ein.
Jedes Schulkind bekam als Andenken ein neues Zehnpfennigstück. 1892
wurde das alte Küster- und Schulgebäude abgerissen und ein neues
Schulgebäude, die "neue Schule", aufgeführt. Und seit dem
22. September 1907 hat Schönwalcl noch eine dritte Schule im Niederdorfe
mit 6 Klassenziminern.
Die Zunahme der Schullasten entspricht dem steten
Anwachsen der Gemeinde. 1802 gab es im Dorfe 112 Schulkinder, 1864 waren
es 410, 1888 waren es 486. Dann sank die Zahl beständig bis
auf 440 im Jahre 1892, um von da an fast ununterbrochen zu steigen. 1905
waren es 700, und heute (1911/12) sind es 763 Schulkinder. Dem entspricht
die stete Zunahme der Lehrstellen. 1894 wurde die 6. Lehrkraft, 1901 die
9. angestellt. 1904 wurde der Hauptlehrer Kwasniok vom Minister zum Rektor
und Ortsschulinspektor ernannt und eine neue Lehrstelle mit dem Kirchenamt
verbunden. Heute gibt es in Schönwald 12 Lehrkräfte.
Seit dem 1. April 1910 ist die Schönwälder Schule, in drei Schulhäuser
verteilt, mit 14 Klassen eine doppelte siebenstufige Schule.
Gleich bei der Aussetzung von Schönwald war,
wie das bei den neuen deutschen Dörfern üblich war, die Kirche
mit vorgesehen worden. Während nämlich die polnischen Dörfer
zu großen Sprengeln vereinigt waren, bildeten die Ansiedlungen der
deutschen Einwanderer meist eigene Kirchspiele. So wird denn auch
in Schönwald schon in der Aussetzungsurkunde eine Pfarrwidmut festgesetzt.
Als Pfarrort wird dann Schönwald 1447 in einer Abrechnung über
den Peterspfennig zum ersten Male erwähnt, nach der die Parochie 10
scoti = 1 2/3 Vierdung ablieferte. Später geben uns die Visitationsberichte
genauere Auskunft. Nach diesen Protokollen, besonders nach denen
vom Jahre 1679 und 1687, können wir uns ein recht deutliches Bild
von dem damaligen Aussehen der Kirche machen. Freilich haben wir
auch hier nicht die älteste Gestalt des Gotteshauses. Der Bericht
von 1697 sagt, die damalige Kirche sei um 1518 gebaut worden. Diese
Nachricht wird allerdings nirgends sonst bestätigt. Die Kirche
war zu Ehren der Geburt der Jungfrau Maria geweiht und ist es noch.
Das Patronatsfest wird heute noch am Sonntag nach Mariä Geburt (8.
Sept.) begangen. Das Kirchweihfest wurde am Sonntage nach Kreuzerhöhung
(14. Sept.) gefeiert, also acht Tage nach dem Patronatsfeste. Seit
1911 erst ist die Feier auf den Sonntag
nach Martini (11. Nov.) verlegt, weil alle Diözesankirmessen mit
dem Kirchweihfeste des Breslauer Domes zusammengelegt worden sind.
Die Kirche war 40 Ellen lang und 17 Ellen breit
und hatte 7 Fenster und 2 Türen. Die Decke war völlig gewölbt.
Der Fußboden hatte Steinpflaster. Das Gewölbe ruhte auf
sechs Säulen. Das Innere war hell, schön geweißt und mit
Bildern geziert; die Kanzel und die drei Altäre waren schön geschnitzt,
bemalt und vergoldet. Auf dem Hauptaltare standen die Jungfrau Maria,
die hl. Barbara und die hl. Katharina. Der nördliche
Seitenaltar trug ein Kreuz, der südliclie ein Bild der hl. Maria
Magdalena. Das Taufbecken vor dem Kreuzaltare war steinern.
Ein reicher Vorrat von kirchlichen Geräten und von Kirchenwäsche
wird aufgezählt. Er wurde sorgfältig in der ebenfalls gewölbten
und gemauerten Sakristei aufbewahrt. Daß die Kirche in gutem
Bauzustande war, wird mehrfach erwähnt. Das Presbyterium war
mit Ziegeln gedeckt; das eigentliche Kirchenschiff hatte ein Schindeldach.
Um die Kirche herum lag der ummanerte Friedhof. Neben der gemauerten
Kirche stand der hölzerne Glockenturm für sich, etwas getrennt
vom Gotteshause. Er trug 1679 zwei Glocken; 1687 wird noch eine dritte
im Dachreiter erwähnt; 1719 hatte die Kirche bereits fünf Glocken,
von denen vier im Glockenturme hingen. Die größte war
der unbefleckten Empfängnis geweiht, die mittlere Johannes dem Täufer
und die kleinere dem hl. Bernhard, die Sterbeglocke in der Turmlaterne
dem hl. Josef und der hl. Barbara; die Rufglocke im Dachreiter,
die auch während der Wandlung geläutet wurde, war die älteste
Glocke; sie stammte aus dem Jahre 1587 und war dem hl. Florian geweiht.
Nach der Predigt, die auf das Credo folgte, erklang die kleine Glocke,
ehe die Messe fortgesetzt wurde, wegen der vorbeikommenden Hirten.
So heißt es wenigstens unter dem 2. Okt. 1769. Die Frömmigkeit
und die guten Sitten der Schönwälder werden in den Protokollen
mehrfach gelobt.
Um 7 Uhr war die Frühmesse, der Hauptgottesdienst
um 9 Uhr. In der Kirche saßen die Frauen und Mädchen rechts,
die Männer links. 1679 wurde deutsch und polnisch gepredigt, 1687
und 1697 nur deutsch. Später wurde mehrfach wieder nicht nur
deutsch, sondern auch polnisch gepredigt, wegen der Leute aus der Nachbarschaft,
wie es 1769 in einem Kirchenbuche heißt. Vor allem wird aber
das polnische Gesinde auf den herrschaftlichen Vorwerken die polnischen
Predigten veranlaßt haben. In der Mitte des 19. Jahrhunderts
wurde nur am Patronatsfeste polnisch gepredigt, da dann viele Fremde "zum
Ablaß" ins Dorf kamen. Heute wird überhaupt nur noch deutsch
gepredigt.
Im 18. Jahrhundert bekam die Kirche ein ganz anderes Gesicht.
1732 vergrößerte sie Abt Josef von Strachwitz durch einen Anbau
und sorgte auch für die Ausschmückung des Innern. Die Kosten
betrugen 1120 Gulden, 19 Groschen, 16 1/2 Heller. Abt Augustin Renner,
ein Schönwälder Kind, riß dann den hölzernen Glockenturm,
das alte Wahrzeichen eines Zisterzienserbaues, nieder und errichtete 1755-57
mit einem Aufwande von 1058 Gulden, 6 Groschen, 3 Hellern einen steinernen,
unmittelbar an das Schiff anstoßenden 148 Fuß hohen Turm.
Die zwiebelförmige Haube und die Turmlaterne gaben der Kirche ihr
eigenartiges Gepräge und erinnerten schon äußerlich an
die Zugehörigkeit zum Kloster Rauden mit seinem ähnlich geformten
Turme. Auf dem Turme prangte noch in den 60er Jahren über dem
vergoldeten kupfernen Knopfe in der Fahne der vergoldete hl. Florian.
An Stelle des Kreuzes war auf der Turmspitze der Namenszug Marias, umgeben
von einem vergoldeten Strahlenkranze. Auf der Südseite des Turmes
war eine Sonnenuhr.
Bei dem ständigen Wachsen der Einwohnerzahl
erwies sich schließlich die Kirche doch als zu klein. Nachdem
1881 erst eine neue Orgel gebaut worden war, suchte man drei Jahre darauf
durch einen Vorbau am Orgelchor mehr Platz zu gewinnen. Aber auch
das reichte nicht weit. So ging man denn Ende der 90 er Jahre zunächst
daran, die Kirche gründlich zu erweitern. Schon hatte der Bau
begonnen, da entschloß man sich, eine neue Kirche hinzustellen, die
natürlich gotisch sein mußte. Der Bau ging ab schnittsweise
vorwärts. Er begann am Turme, während im Presbyterium der
Gottesdienst weiter stattfand. Der Helm wurde abgetragen, der Rumpf
des Turmes ummauert, und darauf setzte man eine gotische Spitze.
Als der Turm fertig war, wurde der Altar in ihn verlegt, und es begann
der Bau des Schiffes und des Presbyteriums. Der Organist wanderte
mit seinem Harmonium fast zwei Jahre lang hin und her, meist im Freien.
Weihnachten 1900 war die Benediktion, erst 1910 die Konsekration.
Die heutige Kirche ist länger und vor allem
breiter als die alte, aber schöner war ohne Zweifel die friihere.
Sie hatte etwas Charakteristisches und zeugte von einem historischen Zusammenhange
mit dem Kloster; die jetzige ist eine von den vielen, unzähligen "gotischen"
Kirchen ohne künstlerischen Eigenwert, wie sie allenthalben in den
letzten Jahrzehnten aus der Erde geschossen sind.
Bis zur Aufhebung des Raudener Klosters war immer
ein vom Raiidener Abt eingesetzter Zisterzienser Ortsgeistlicher.
Ihm stand ein anderer, von der Gemeinde allein unterhaltener Klosterbruder
zur Seite, der den Namen Rosenkranzgeistlicher (promotor ss. rosarii) führte.
Beide wohnten ursprünglich in der alten, neben der Kirche gelegenen
"Pfarrtei". Als diese aber gar zu baufällig geworden war, wurde
ihnen das Herrenhaus, gegenüber der Kirche, eingeräumt, über
dessen Pforte das Raudener Stiftswappen noch heute prangt. Bei der
Gründung des Dorfes war bereits eine Kirchenhufe bestimmt worden.
Fromme Stiftungen vergrößerten das Feld. Bei der Klosteraufhebung
war die Pfarrwidmut 250 Magdeburgische Morgen groß; ihr Ertrag wird
auf 164 Taler, 21 Groschen, 6 Heller angegeben, Schon Ende des 17. Jahrhunderts
hören wir, daß der Pfarrer, ganz wie heute auch, nur die Hälfte
seines Feldes bestellte; die andere Hälfte war an drei Gärtner
für je 2 Taler verpachtet,die außerdem dem Pfarrer jederzeit
roboten mußten. Sie hatten ihre Häuser auf Pfarrwidmut
gebaut, mußten sie selbst unterhalten und konnten wohl die Häuser,
aber nicht den Grund und Boden veräußern. Das gab Anlaß
zu Zwist, denn die Pfarrgärtner versuchten, auch den Acker zu verkaufen.
Die Pfarrei rechnete sich außerdem aus, daß die Kost für
sie während der Robottage mehr betrug, als ihre Arbeitsleistung wert
war. Auf Grund einer genauen Berechnung verzichtete daher 1730 das
Stift auf die Roboten, und jeder von den dreien mußte in der Folgezeit
8 Taler Pacht für den Pfarracker zahlen, halb zu Georgi, halb zu Martini.
Außerdem mußten sie am 25. jeden Monats 3 Silbergroschen Steuer
zahlen und hatten der Pfarrei nur noch 14 Tage im Heuschnitt und in der
Ernte zu roboten. Für die Widmutsäcker hatte das Kloster
übrigens dem Pfarrer die Roboten der kleinen Leute überlassen.
Außerdem erhielten die beiden Ortsgeistlichen vom Stifte jährlich
90 Scheffel Roggenmehl.
Über weitere Einkünfte des Pfarrers sind
wir erst seit dem 18. Jahrhundert genauer unterrichtet. Damals bezog
er von den Bauern das Dezemgetreide, zwei Viertel Korn und ebensoviel Hafer,
gehäuftes Maß. Nach Neujahr bekam er ferner von der Hälfte
der Bauern die auch im Urbar erwähnten vierspännigen Holzfuhren.
Wer kein Holz anfuhr, mußte dafür im Frühjahr einen ganzen
Tag auf dem Pfarracker arbeiten. An Flachs bekam der Pfarrer jährlich
von den Bauern 8 Handvoll, der Organist 7 Handvoll. Um das Hedwigsfest
schickten beide je eine Magd durchs Dorf, um den Flachs einzusammeln.
Im ganzen bekam der Pfarrer von 62 Bauern 16 1/2 der Organist 14 1/2, Kloben.
Zu Neujahr erhielt der Pfarrer an Weizen oder Hülsenfrüchten
von jedem Bauern 3 Metzen, der Organist 2, der Bälgetreter 1. Die
Häusler gaben dem Pfarrer 1 Sgr., dem Organisten 9 Heller.
Am Ostersonntage nach der Frühmesse wurden Brot und Eier und das
Osterlamm nach der Agende geweiht. Dafür gab jeder 2 Bier, die
der Lehrer einsammelte, und von denen er 1/3 behielt, während 2/3
der Pfarrer bekam. Die Reicheren gaben dem Pfarrer auch Lämmer,
die sie aber wieder mitnahmen und futterten, bis der Pfarrer sie sich einforderte.
Diese Weihen werden seit 1810 nicht mehr vollzogen; das Lämmerschenken
hatte schon früher aufgehört.
Die Einkünfte der Kirche bestanden am Ende
des 17. Jahrhunderts in dem Ertrage des Klingelbeutels und dreier Offertorien
im Jahre, aus denen später fünf, dann sieben wurden. Außerdem
besaß die Kirche ein Stück Acker von 3 Scheffel Aussaat, das
jährlich 2 Taler Pacht brachte, und 12 Kirchenkühe, die für
zusammen 4 Taler an Dorfbewohner vermietet waren. Über die Klingelbeutelerträge
geben die Kirchenrechnungsbücher interessante Auskunft. Sie
sind am größten am ersten Oster- und Weihnachtsfeiertage.
Da betragen sie oft das drei- bis vierfache, manchmal noch mehr, von den
Einkünften der übrigen Sonntage. Noch freigebiger waren
die Schönwälder für zwei Kollekten; die eine galt der Urbanikerze,
die vom Urbanstage bis nach Bartholomäus noch heute auf der Evangelienseite
des Hochaltars brennt, die andere der Reiterprozession zu Ostern.
Die geringen Einkünfte der Kirche reichten
zu ihrer Erhaltung nicht aus. Um sie zu erhöhen, bestimmte Abt
Andreas Emanuel Pospel, daß jeder mit Waren ausfahrende Fuhrmann
6 Silbergroschen für die Kirche zahlte. Am 23. Juni 1659
trat die Bestimmung in Kraft. Im selben Jahre hatten bereits 29 Bauern
für 30 Fuhren ihren Anteil gezahlt. Kleinere laufende Einnahmen
brachte der Kirche die Pacht für die vier Tümpel ("Luschen")
an der Dorfstraße, für den ehemaligen Viehtrieb und für
Fundationsäcker. Immerhin müssen die vielen, wenn auch meist
kleinen Einnahmequellen, vor allem der Klingelbeutel, die Offertorien und
Kollekten, ganz erkleckliche Summen zusammengebracht haben. Das übrige
tat und tut noch zur Ausschmückung der Kirche der in den Visitationsberichten
mehrfach gelobte fromme Sinn der Schönwälder, der sich auch in
zahlreichen Kapellen und Kreuzen im Dorfe und in der Feldmark ausspricht.
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