Schönwald                                                             zurück

    Das Dorf Schönwald, 3/4 Meilen südlich von der Stadt Gleiwitz, war früher ein Raudner Stiftgut: es kam nach Aufhebung dieses Stiftes im Jahre 1811 an den Kurprinzen von Hessen-Kassel, von diesem im Jahre 1820 an den Landgrafen von Hessen-Rothenburg und von diesem im Jahre 1834 an den gegenwärtigen Besitzer, den Herzog Victor von Hohenlohe-Waldenburg. Es hat eine Feldmark von circa 9000 Morgen, 290 auf beiden Seiten des Dorfes aufgebaute Wohnhäuser - unter diesen 30 ganz massiv, einige 40 zwar massiv aber mit Schindeln oder Stroh gedeckt, die übrigen von Holz und Stroh - eine Ausdehnung von 1/2 Meile, 1 Kirche, 1 Pfarre, 1 Schulhaus, 3 Kretschams. Der Polizeiverwalter wohnt in Rauden.
    Die ursprünglichen Bewohner von Schönwald stammen aus der Gegend von Meißen in Sachsen her und sollen um 1223 in Oberschlesien eingewandert sein, als eine gewaltiger Mißwuchs un diene großer Teuerung in jener Gegend sie zwangen auszuwandern. Das Kloster Rauden hatte, wie vorbemerkt, durch die Stiftungsurkunde vom 21. Oktober 1258 vom Herzoge Wladislaus zu Oppeln außer mehreren Dörfern den großen Wald Boyczow geschenkt erhalten. Der erste Abt von Rauden, Peter I (1258-1274) wandte sich an den Palatin Mrocco zu Oppeln mit der Bitte, daß dieser 100 große Huben dieses Waldes zu deutschem Rechte aussetze, d.h. ihre Einwohner wurden von den Lasten des polnischen Rechts und von der Gerichtsbarkeit der Kastellanen befreit und ihnen deutsches Recht gewährt - unter der Bedingung, daß sie von der Zeit, mit welcher die Kolonisten nach Beendigung der Freijahre Zehnten und Zins zahlen würden, nur der Zehnt dem Abt, der Zins aber dem Mrocco entrichtet werden, nach seinem Tode aber ebenfalls dem Stifte zufallen solle. - Mrocco übernahm die Vermittlung der Anlage und gab durch die Aussetzungsurkunde vom 6. März 1269 von dem walde 50 Huben einem gewissen Heinrich, welcher die Meißnischen Auswanderer - wie viele es waren war nicht zu ermitteln - an sich zog und mit ihnen, er als ihr Scholz oder Richter, ein Dorf gründeten, welches nach dem Walde, in dem es Lage, Schönwald genannt wurde. Die Schönwalder haben bis heut, obgleich früher und auch jetzt noch ringsum polnisch gesprochen wurde und wird, die deutsche Sprache und Meißener Mundart bewahrt, die aber durch die Isoliertheit ihrer Bekenner einen eigentümlichen Akzent angenommen hat. Auch ihre heimatlichen Sitten, Gebräuche und Kleidertrachten haben sie zum großen Teil heut noch.
    Vor zwei Jahrhunderten bestand der Hauptnahrungszweig der Schönwalder in einem sehr ausgedehnten Fuhrwesen. Viele besaßen 12-20 Pferde und Dehnten ihre Reisen bis nach Breslau, Krakau, Warschau usw. aus. In der Mitte des vorigen Jahrhunderts pflegten sich die Bauern hauptsächlich mit Erzfuhren zu ernähren.
    Unter dem Abt Martin I. (1456-1471) verkaufte der Herzog Przewek von Auschwitz am 22. April 1459 das Obergericht über Schönwald dem Peter Smolka aus Blazeowitz, welcher jedoch dem Abt Peter III. (1471-1492) am 24. Mai 1487 dasselbe überließ. Herzig Johann von Troppau und Ratibor verlieh am 14. August 1492 dem Peter Smolka ein Zeugnis über die Restitution des Obergerichts in Schönwald an das Stift, um so den Besitzstand desselben auf Bitten des Abts Johann IV. sicher zu stellen. Unter ihm schlossen die Bewohner Nieder Schönwalds, die auch verpflichtet waren, dem Gleiwitzer Dominium zu roboten, mit dem Königl. böhm. geheimen Hofrat Wilhelm von Perstein, an den damals die Gleiwitzer Herrschaft verpfändet war, ohne sein Vorwissen und zum Nachteile des Klosters im Jahre 1492 einen Vertrag in Betreff des Herrendienstes, nach welchem die Roboten in Geldzahlung von 26 Fl. verwandelt wurden, ihm aber und seinen Nachfolgern in der Herrschaft vorbehalten blieb, die durch jenes Abkommen kassierten Roboten wieder einführen zu können. Dieser Betrag war 200 Jahre hindurch dir Ursachse vieler und großer Schäden und Drangsale.
    Die Scholtisei in Schönwald wurden im Jahre 1501 um 230 ungarisches Gulden (Dukaten) von Fr. Herden, welcher dieselbe 1497 vom Herzog Johann gekauft, dem Kloster Rauden unter dem Abt Johann überlassen, welchen Kontrakt Herzog Hans in demselben Jahre mit dem Vorbehalte von 26. Fl., welche für die abgelösten Roboten den Gleiwitzern zustanden, konfirmierte. Herzog Johann von Oppeln und Ratibor ersuchte 1525 den Abt Nikolaus von Rauden um Überlassung der Dienste der Schönwalder Bauern für die Dauer seines Lebens, ohne daß daraus eine Präjudiz für das Kloster je entstehen sollte. Herzog Johann starb 1532 und es folgte ihm mit dem Rechte eines Pfandinhabers in jenen Herzogtümern und in der Herrschaft Gleiwitz der Markgraf Georg von Brandenburg. Die Mönche wollten 1569 die Roboten wieder einführen, stießen aber bei den Bewohnern auf Widerstand und Hohn. Sie suchten deshalb um Konfirmation der erwähnten Persteinischen Transaktion nach und erhielten sie von Kaiser Maximilian II. Die Schönwalder traten nun gegen das Stift klagend auf, wurden aber 1578 dahin beschieden, daß die in Zukunft 4 Malter auf Rodeland fürs Kloster zu säen, die ruinierten Fischteiche wiederherzustellen und die Fische von dort nach Rauden zu verfahren hätten. Als nun die Wiedereinlösung der Herrschaft Gleiwitz an die K. Kammer gekommen war, verpachtete sie dieselbe an die Stadt Gleiwitz auf 10 Jahre. Das Kloster Rauden widersprach diesem als einer Störung des friedlichen Einvernehmens, zumal die Gleiwitzer widerrechtlich über die Schönwalder und Zernitzer zu dominieren strebten. Um ferneren Mißhelligkeiten vorzubeugen, baten der Abt und die Mönche um Verleihung des Obergerichts über Schönwald und Zernitz unter denselben Bedingungen, unter welchen es den Gleiwitzern gewährt worden. Ihre Bitte fand Gehör, den Kaiser Rudolph II. bestimmte am 9. Juni 1581, daß die Gleiwitzer der Obergerichtsbarkeit über Schönwald und Deutsch Zernitz sich gegen die von Abt Bernhard proponirten jährlichen Entschädigungsgelder begeben und den Nutzen des Klosters nicht ferner beeinträchtigen sollten. Allein jene wollten hiervon nichts wissen und verweigerten die Übergabe, indem sie sich auf ihr Pfand instrument beriefen. Am 11. Juli überließ Rudoph II. auf Bitten der Gleiwitzer ihnen das Kammergut Gleiwitz und die zugehörigen Dörfer samt den Obergerichtsdörfern Schönwald und Deutsch Zernitz käuflich um 27.000 Thlr. Nach dem Urbarium hatten die Gleiwitzer auf beiden Stiftsdörfern Schönwald und Zernitz nur das Obergericht, den Silberzins und gewisse schon für die Roboten und Hübner ausgesetzte Gelder, aber keine sonstig Gerichtsbarkeit. Trotzdem fingen sie bald nach ihrer Besitzerergreifung an, zum Schaden des Klosters als Erbherren diese obergerichtlichen Dörfer gegen den Aussatz der Urbare mit erhöhten Zinsen und Roboten und auf andere Weise zu drücken. 1624 gerieten sie mit dem damaligen Abte Franz schon hierüber in Streit, in Folge dessen die armen Bewohner dieser Orte mit Gewalt zu Robotsleistungen bald von den Gleiwitzern, bald von den Raudneren gezwungen und bestraft wurden, wenn sie einer der Parteien Dienste geleistet hatten. So ließ Abt Blasius am 28. Juli 1626 die Häusler und Gärtner aus Nieder Schönwald ins Gefängnis setzen, weil sie auf dem Gleiwitzer Vorwerk Trynnek bei der Ernte geholfen hatten. Ebenso verfuhren auch die Gleiwitzer, welche sogar, als die Bauern den Zins wegen der traurigen Verhältnisse nach dem Jahre 1632 stattgefundenen Einfalle der Sachsen einige Zeit nicht entrichten konnten, eigenmächtig Exekution abschickten und Pferde, Kühe etc. ihnen verkaufen ließen. Sie trieben während der Jahre 1630-1665 in Schönwald 4590 Thlr. und in Zernitz 1125 Thlr. ein. Als die Bedrückungen einen unerträglichen Charakter annahmen, beschwerten sich die Ortsgerichte von Schönwald beim Raudener Prälaten und baten um Schutz. Abt Blasius machte deshalb eine Klage anhängig am 13. Dezember 1644. Die Tagfahrt  vom 18. November 1665, welche in Ratibor abgehalten wurde, entschied zu Gunsten der Kläger. Die Verklagten wurden verurteilt, den Klägern 500 Mark zu zahlen. Durch das II. Erkenntnis d.d. Prag den 22. Dezember 1672 wurde wiederum zu Ungunsten der Gleiwitzer entschieden. Sie erhielten den Befehl, dasjenige, was sie über die in dem Urbarium ausgesetzten Zins- und Robotgelder von den Schönwaldern und Zernitzern eingehoben, denselben oder deren Erben zu ersetzen. Gegen dieses Urteil suchten die Appelanten die Retitutio in integrum nach, wurden aber am 28. September 1686 kt ihrem Gesuche abgewiesen. In Folge dieser Entscheidungen traten endlich die Gleiwitzer am 6. September 1688 in einer gütlichen Transaktion das Obergericht von Schönwald und Zernitz für 11.957 Thlr. an das Kloster Rauden ab.
    Im November 1658 klagte die Stadt Gleiwitz bei der Brauurbar-Kommision in Breslau, gestützt auf ein von dem ungarischen König Matthias erteiltes Privilegium von 1476 - nach welchem im gleiwitzischen Kreise bei Verlust von 30 Mark Silber kein Kretschmar anderes Bier schenken sollte, als das gleiwitzische - gegen die Herrschaft Rauden und insbesondere gegen die Rauden und insbesondere gegen die Dorfkretschmer in Schönwald und Deutsch Zernitz, wo man auch "Breslauer Schöps" schenkte, wegen Verletzung  der Brauurbars und Bierverlags. Aus dieser Klage entspann sich ein langer Streit, während dessen die Gleiwitzer den Schönwaldern und Deutsch Zernitzern mehrfach, wenn fremde Biere eingeführt wurden, mit militärischer Beihilfe dasselbe nicht nur fortnahmen, sondern sich auch Pferde, Ochsen, Schlitten, Wagen aneigneten unter dem Vorwande, daß diese wegen versessener Zinsen in Vollgewalt der Obergerichtsbarkeit geschehe. Dieser Streit wurden endlich in den Jahren 1675 und 1678 gegen die Kläger entschieden, weil das Kloster Rauden etliche Jahrhunderte hindurch freien Kretscham, den Worten seines Fundators gemäß, auf jenen beiden Dörfern ausgeübt hatte und die Gleiwitzer die Ausübung des ihnen von Matthias verliehenen Privilegiums nicht nachweisen konnten.
    Das Dorf Schönwald hat, wie erwähnt, eine gewaltige Feldmark von 9000 Morgen Flächeninhalt. Es grenzt mit dem Dorfgemarkungen Trynnek, Richtersdorf, Deutsch Zernitz, Nieborowitz, Knurow, Gieraltowitz, Preisewitz und Ellguth-Zabrze. In dem Dorfe befanden sich im Jahre 1534  49 zinspflichtige Stellen, im Jahre 1683  70 Besitzungen; am Ende des vorigen Jahrhunderts waren daselbst 63 Freibauern, 3 Freigärtner, 60 Freihäusler, 42 Angerhäusler, 10 Kolonisten und 7 Auszügler.
    Die Freibauern waren sämtlich erblich und vermöge ihrer Kaufsinstrumente auch verbunden, ihre Stellen sich selbst aufzubauen und im Stande zu halten. Unter ihnen befanden sich 2 Kretschmer, die herrschaftliches Bier und Branntwein gegen den Schenkerlohn schenkten. Jeder der Freibauern zinste jährlich dem Dominium an Grundzins 1 Thlr. 12 Sgr. bis 8 Thlr. An Zinsgetreide entrichtete jeder 8 Metzen bis 2 Scheffel Weizen und an Korn und Hafer ebensoviel, an Ehrungen 2 Stück Hühner. Sie fuhren jeder jährlich aus Siemianowitzer Bergwerken 6 Kübel erz auf den Hochofen zu Stodol, sie waren ferner verpflichtet, jedes Jahr auf 5 1/2 Meile weit nach Rauden 2 1/2 Scheffel Kalksteine Breslauer Maß anzufahren. Ferner mußten sie bei der Schönwalder Teichfischerei die Fische hin und her, so auch das Fischzeug von Rauden abholen und wieder dorthin zurückführen. Bei dem Teiche Kampe waren sie verbunden, zum Fluder, Wasserrohr, Ständer, Brust- und Deichdamm alle Baumaterialien anzufahren und solche in Stand zu halten.
    Die Freigärtner waren ebenfalls erblich, entrichteten der Herrschaft an Grundzins 1 Thlr. 14 Sgr. bis 2 Thlr. 4 Sgr; anstatt der Naturalrobot gaben sie 1 Thlr. 10 Sgr. Zins und prästirten ferner 4 Tage des Jahres herrschaftliche Arbeit.
    Die Angerhäusler waren ebenfalls erblich. Sie hatten Grundstücke außer einem kleinen Gärtchen beim Hause, zinsten jährlich 4-16 Sgr. und mußten 4 Tage Naturalrobot verrichten.
    Die Kolonisten waren 1784 auf den beiden Vorwerken, welche das Stift in Rauden in Schönwald mit 420 Morgen Areal besaß, und welche, weil die Bewohner sich vermehrt hatten und zu verarmen anfingen, auch die bisherige Bewirtschaftung dem Stifte mehr zum Schaden, als Nutzen gereicht hatte, zergliedert und an die kleinen Leute, die erwähnten 10 Kolonisten, mit Genehmigung der K. Kriegs- und Domänenkammer in Breslau, erblich gegen Zinse von je 2 1/2 bis 3 Thlr. jährlich angesiedelt.
    Die Auszügler entrichteten am Ende des verflossenen Jahrhunderts dem Dominium Nichts, weil die Vorwerke in Schönwald bereits aufgelöst waren.
    Forstberechtigungen standen der Gemeinde Schönwald nicht zu, weil das Stift bei Schönwald keine Waldung hatte. An Laudemium gaben die Schönwalder, die von jeher ihre Stelen käuflich besaßen, ach der Observanz 10 Prozent vom Kaufpreise an das Dominium. Jeder Besitzer, der ein besonderes Gewerbe trieb, mußte früher an das Dominium jährlich an Gewerbezins 20 Sgr. bezahlen. Sämtliche an das Dominium zu entrichtende Abgaben sind bereits abgelöst. Fast alle Stellenbesitzer in Schönwald zahlen Rente. Gegenwärtig (im Jahre 1861) sind in Schönwald : 63 Freibauern, 43 Freigärtner oder Halbbauern, 155 Freihäusler und 83 Parzellenbesitzer, von welchen Letzeren 14 auswärts wohnen. Sie bezahlen zusammen an Grundsteuer 600 Thlr. an das Kreissteueramt in Gleiwitz.
    Die Kirche in Schönwald, deren Bauart gotischen Stiles ist, scheint nicht lange nach der Gründung des Dorfes massiv errichtet zu sein. Der Abt Joseph v. Strachwitz ließ diese Kirche 1732 durch einen Anbau vergrößern und das Innere freundlich verzieren. Die Kosten betrugen 1120 Gulden. Abt Augustin riß den hölzernen Glockenturm nieder und legte am 18. September 1755 den Grundstein zu dem jetzigen massiven, der bei seiner Vollendung im 2. Jahre nachher eine Ausgabe von 1058 Gulden verursacht hatte. Der Turm ist gegen 140 Fuß hoch und einmal durchsichtig. Das Glockengeläute in demselben ist besonders schön. Die Kirche selbst ist der Heiligen Jungfrau Maria geweiht und feiert ihr Dedikationsfest am Sonntage vor dem Matthäustage. Sie hatz an Vermögen 2100 Thlr., welches von dem Kirchenkollegium verwaltet wird, und 2315 Parochianen. Zur Unterhaltung der Kirche sind Patron und Gemeinde verpflichtet. Der Staat gibt derselben einen Zuschuß von 42 Thlr. jährlich.
    So lange das Kloster Rauden bestand, wohnte in Schönwald ein Mönch desselben als Lokalkaplan, den aber ein von der Gemeinde ganz allein salarierter, sogenannter Rosenkranz- geistlicher unterstützte. Das Einkommen beider war sehr gering und erhielten sie deshalb jährlich vom Stifte 20 Scheffel Roggenmehl, ein ansehnliches Stück Dominalacker zur Benutzung, eine Wiese, einen Garten, freies Brennholz und die sämtlichen Roboten, welche die dortigen kleinen Leutejährlich zu leisten verbunden waren, zur Bearbeitung der Widmuth-Äcker. Nachdem 1811 das Kloster aufgehoben worden, ging das Patronat auf das Dominium Rauden, gegenwärtig Herzog von Ratibor, über. Das Pfarrhaus ist gemauert, eine Etage hoch, mit Schindeln gedeckt, und umfaßt große Räumlichkeiten; die Stallungen dabei sind massiv, die Scheuer aber ist von Holz. Der Pfarrer hat einen bedeutende Widmuth von mehreren Hundert Morgen, bezieht eine fixiertes Einkommen von circa 100 Thlrn, aus den früheren zu dem Kloster Rauden gehörenden Stiftsgütern, erhält von den Bauern das Messal und die Kollende in Korn, Hafer, Gerste, Flachs und Geld; außerdem von 31 Bauerstellen - von den übrigen bezieht dies der Organist - von jeder eine freie dreispännige Fuhre zum Abfahren von Holz oder dafür 1 Thaler oder 2 Tonnen Stückkohlen, und bezieht endlich die gewöhnlichen Meßstipendien, Gebühren für Taufen, Hochzeiten, Begräbnisse etc.
    Das Schulhaus steht inder Nähe der Kirche, ist gemauert und mit Schindeln gedeckt. Den Unterricht in demselben erteilen in drei Klassen von 330 schulpflichtigen Kindern ein Lehrer und zwei Adjutanten. Von den drei Kretschams ist der in der Mitte des Dorfes gemauert und mit Zink gedeckt, der im Niederdorfe massiv mit Schindeln gedeckt und der im Oberdorfe von Holz mit einem Strohdache. Das Ortsgericht besteht aus einem Scholzen, 4 Gerichtsmännern und 1 Gemeindeschreiber.
    Die Bewohner dieses deutschen Dorfes verheiraten sich nur untereinander, von jeher werde die Besitzungen bei Sterbefällen immer unter sämtlichen Söhnen verteilt, so daß der Grundbesitz sehr zerstückelt ist. An Gewerbetreibenden sind in Schönwald : 1 Bäcker, 1 Fleischer, 5 Schmiede, 2 Stellmacher, 5 Schneider, 5 Schuhmacher, 1 Tischler und 1 Büttner. Die Einwohner ernähren sich außerdem größtenteils vom Ackerbau von der Viehzucht und einige von der Vecturanz. In dem Dorfe Schönwald befinden sich über 200 Pferde und gegen 800 Stück Rindvieh.
(aus : Felix Triest, Topographisches Handbuch von Oberschlesien, 1864/65)

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