§ 7 Johann und Jürgen
Beide Brüder [Söhne des Martin]
scheinen eine Hofstellung bei Herzog Magnus III., dem Administrator des
Stifts Schwerin, bekleidet zu haben, da dieser 1543 an seinen Oheim Herzog
Albrecht VII. den Schönen schreibt (Urk. 176), daß "seine Hofdiener"
Johann und Jürgen Berner Beschwerde führten über den herzoglichen
Vogt zu Crivitz wegen Besitzstörung ihrer Güter in Panstorf.
Diese nahen Beziehungen zu Herzog Magnus erklären es, daß die
beiden jungen Brüder am 5. Februar 1543 mitbürgten, als Herzog
Heinrich V. von Mecklenburg sich dem Könige Christian von Dänemark
verpflichtete, das Heiratsgut, das die mit Herzog Heinrichs Sohn Magnus
verlobte Prinzessin Elisabeth von Dänemark mitbrachte, bei ihrem vorzeitigen
Tode dem Könige zurückzugeben. Jürgen kommt außerdem
nur noch in dem Landregister von 1543 vor. Er scheint zwischen 1543
und 1548 gestorben zu sein. Denn sein Bruder Johann verpfändete
am 6./13. Januar 1548 seinen halben Hof zu Necheln seinem Vetter Achim
Berner zu Necheln auf 25 Jahre ohne Jürgens Mitwirkung (Urk. 179).
Johann Berner muß um 1518 geboren sein, da sein Alter 1571 auf 53
Jahre angegeben wird. Doch wird diese Angabe nicht stimmen.
Aus mehreren Umständen können wir schließen, daß
er früher geboren ist, als 1518. 1548 leistete er wegen seiner Güter
den Lehneid zu Bejendorf (Biendorf?) und 1549 lieh er Martin Halberstadt
zu Cambs 100 fl. Nachdem Herzog Magnus 1550 gestorben war, ist Johann
Berner Rat von dessen Vettern, den Herzögen Johann Albrecht und Ulrich
geworden und unterschreibt in dieser Eigenschaft 10. Juni 1554 mit den
Vergleich und Revers zwischen diesen Herzögen und den Landständen.
Er wird unter dem Amt Crivitz als zu Zaschendorf wohnend aufgeführt
im Landbuch von 1562 und in der Beschreibung der Lehnpferdel von 1575 und
zwar in dieser veranschlagt zur Leistung von 2 Pferden (Urk. 181 und 188).
Während wir aus den überlieferten Urkunden
sehen, daß Martin d. J, den Familienbesitz durch Veräußerungen
schmälerte, können wir bei Jolianzt feststellen, daß sein
Streben auf Vergrößerung und Abrundung der Güter- und Erhaltung
alter Ansprüche gerichtet war. So arrondierte er, (Urk. 185,
186, 194) wohl in Rücksicht auf einen seiner jüngeren Söhne,
den Besitz in Bülow dadurch, daß er die alten Einkünfte,
die das Kloster Dobbertin aus Bülow hatte, 1568 ablöste und im
selben Jahre vier bei Bülow gelegene fürstliche (obermühlische)
Hufen erwarb gegen seine sieben auf der Schmaper Feldmark gelegenen wüsten
Hufen.
Auch die alte, seit einiger Zeit in Verfall geratene
Saline in dem altbarnerschen Stammgut Sülten suchte er wieder in ertragbringenden
Betrieb zu setzen. Da aber die eigenen barein Mitteln für die
kostspieligen Bauten nicht ausreichten, so trat Johann Berner unter lehnsberrlicher
Genehmigung 1577 seinem Schwiegersohne Henning Ballich zu Parchim und dessen
Frau (Johanns Tochter) die Saline auf Lebenszeit ab (Urk. 190), unter den
besonderen Bedingungen, daß alle Bauten gemeinschaftlich übernommen,
von dem ersten achtjährigen Ertrage die ersten Baukosten vorweg genommen
und die Pfannen und Geräte von Ballich allein angeschafft werden sollten
usw. Es waren gleich nach Abschluß dieses Vertrages aus Hessen
erfahrene Salinenineister verschrieben und war der Anfang zum Bau gleich
gemacht. Da aber trat Haus Berner zu Weselin, dem die andere Hälfte
von Sülten gehörte, dazwischen und behauptete, daß das
Salzwerk mit Brunnen und Salzadern ihm mit gehöre. Erst nach
Stellung von Kaution gegen jeglicher Schaden für Hans Berner konnte
Johann das Werk vollenden. Der Streit zwischen ihm und Hans kam nicht
zum Austrag, da beide bald darüber wegstarben. Doch blieb der
Salinenbetrieb unter Jolianns Sohn Joachim Berner und Henning Ballich ertragreich
im Gange und brachte jährlich um 18 Tonnen Salz. Dies lockte
den Herzog Christoph, der Liebe zur Chemie und Interesse für derartige
Unternehmungen hatte und daher geneigt war den Besitz zu erwerben, wozu
auch Joachim Berner und Henning Ballich, sein Schwager und Interessent
am "dritten Teil des Salzbrunnens", bereit waren. Der Handel zerschlug
sich aber an dem Widerstande des andern Sohnes Johanns: Christoph Berners
zu Bülow. Sülten blieb also ganz in der Barnerschen Familie.
Johann Berner legte auch in Klein-Görnow einen
Hof an, weil er wohl daran dachte, daß später einer von seinen
drei Söhnen da wohnen könne. Vorher waren in Klein-Görnow,
wenigstens im Barner-Zaschendorfer Anteil, nur Bauerstellen gewesen.
Über Streitigkeiten Johanns wegen kleinerer
Grundstücke bei Bülow z. B. mit Dinnies v. Pressentin zu Prestin
und Stieten und dessen Witwe Elsa vom Lohe, und über seinen Streit
mit den v. Preens zu Nutteln wegen Fischens im Mirow-See können wir
hinweggehen, da sie nichts familiengeschichtlich Interessantes bieten.
Seine Fürsorge für die Erhaltung des Familienbesitzes
und der Ansprüche seiner Linie auf altbarnersche Lehen brachte Rat
Johann Berner, als er schon ziemlich zu Jahren war, dazu, noch zwei große
Prozesse gegen seine Vettern von der Schimmer Linie um den Besitz des halben
Necheln und des halben Schimm zu beginnen. Wir wollen diese nachher
(§ 9) besonders behandeln. Johann starb während dieser
Prozesse ungefähr um Ostern des Jahres 1585 und hatte schon 1579 seinen
Söhnen Joachim und Christoph seine Güter übergeben (Urk.
191). Sein Sohn Claus tat damals Kriegsdienste in den Niederlanden.
Verheiratet war Johann Berner gewesen mit Magdalene v. Pentz,
Tochter des Joachim v. Pentz auf Toddin und der
Anna v. Raben a. d. H. Stück.
Wie wir in § 5 schon erwähnten, errichteten
Johanns ältester Sohn Joachim und dessen Frau Anna Sperling ihm im
Jahre 1606 einen Gedenkstein in der Zittower Kirche, der früher auf
dem Fußboden lag und jetzt auf Veranlassung des Herrn Ulrich v. Barner-Trebbow,
um ihn vor weiterer Zerstörung durch Betreten zu schützen, in
der Innenmauer der Kirche eingelassen ist. Dies Epitaph,
zeigt (heraldisch) rechts (vom Beschauer also links) die Wappen der Barner,
der Bülows, der Wozenitz (wie wir annehmen) und der Velroggen; heraldisch
links die Wappen der Pentz, der Rabens, der Plessens und der Lützows.
Rechts sind also Johann Berners Ahnen, links die seiner Frau Magdelene
v. Pentz.
An der Kanzel der Kirche zu Klütz befindet
sich noch heute eine im Jahre 1587 errichtete Ahnentafel des Wipert v.
Plessen zu Arpshagen und seiner Ehefrau Margarete v. Barner, Tochter Johanns
zu Zaschendorf Es sind in fünf Feldern je zwei in Holz geschnitzte
Wappen von zehn namentlich benannten Personen. Diese sind: Wipert
v. Plessen und Margarete v. Barner, die beiden Elternpaare und die vier
Großmütter.
Wie wir aus den Reproduktionen (Tafel
1, Tafel 2) ersehen ist das genannte
Ehepaar in der Mitte, rechts und links das Elternpaar und die beiden Großmütter
(v. Bülow und v. Raben) der Frau, an den Außenfeldern die Plessenschen
Ascendenten.
WIr können an der Hand dieser beiden Ahnentafeln
in Zittow und Klütz und anderer Nachrichten für Johann Berner
und seine Frau folgenende Abstammung aufstellen :
Martin d.Ä. v. Barner
Martin d.J. v. Barner auf Zaschendorf
Johann v. Barner auf Zaschendorf
auf Zaschendorf
NN v. Wozenitz (Wotsetsen)
Sophie v. Bülow NN v. Bülow-Potrems
a.d.H: Potrems
NN v. Vellroggen
Hans v. Pentz
Joachim v. Pentz
auf Toddin
Sophie v. Plessen
Magdalene v. Pentz
Anna v. Raben NN
v. Raben auf Stück
a.d.H. Stück
NN v. Lützow
Johann Berner hatte 5 Kinder : Joachim (zu Zaschendorf),
Claus, Christoph (zu Bülow), Margarete, die mit Wipert v. Plessen
auf Arpshagen verheiratet gewesen ist, und Sophia, die Gemahlin Henning
v. Ballich, der herzögl. Amtmann zu Schwerin und dann in Parchim war.
Von den Söhnen führte Joachim die Zaschendorfer Linie weiter
und stammen von ihm die heute in Dänemark lebenden Zaschendorfer Barner
ab; Christoph wurde der Begründer der
jüngern Zaschendorfer Linie zu Balow und ist demnach der Stammvater
der heute noch in Mecklenburg auf Bülow-Trebbow und Trams angesessenen
Geschlechtsgenossen.
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