Als am 14. April 1708 Ernst
Ludwig I v. Blücher [1344] zu Sukow starb, befand sich sein älterer
Sohn Anton, der etwa 29 Jahre zählte, in einem dänischen Regiment
bei der Armee des Prinzen Eugen; der jüngere aber, Friedrich Ludwig,
geboren 1686 (getauft am 21. Juli), der also die Volljährigkeit noch
nicht erreicht hatte, stand sei 1707 als Cornet, dann als Leutnant im Seckendorfschen
Regiment bei der Reichsarmee am Oberrhein, die unter dem Oberkommando des
Markgrafen von Brandenburg-Ansbach gegen die Franzosen focht. Keiner von
beiden konnte dem Begräbnis des Vaters am 14. Juni beiwohnen. Friedrich,
von des Vaters schwerer Krankheit benachrichtigt, eilte nach Hause, empfing
aber bei einem Sturz mit seinem Pferde so schwere Verletzungen, daß
er lange zu Rothenburg ob der Tauber auf seine Heilung warten mußte.
Im November 1708 finden wir ihn bei der Mutter zu Güstrow. Damals
mochten sie noch die Heimkehr des älteren Bruders, Anton, erwarten;
bald hiernach aber traf die Botschaft von dessen Tode ein. Friedrich war
nun der einzige Lehnerbe zu dem gute Sukow; er nahm darum, als Hauptmann,
seinen Abschied. Die Mutter, Marie geb. v. Bredow, muthete für ihn,
da er noch minderjährig war, am 9. Februar 1709. Sie war indessen
nicht geneigt, die Verwaltung länger zu führen, als bis der Sohn
die Volljährigkeit erreichte. In Folge einer Erbteilung zwischen der
Witwe v. Blücher und ihren Kindern erhielt Friedrich Trinitatis 1711
„das Gut Suckow mit dessen pertinenti Gemeckendorff“, „sowie – es sein
sel. Herr Vater bis dato genutzet und besessen“, für nur 36000 Gulden.
Noch bevor er das Gut übernahm, verheiratete
sich Friedrich v. Blücher mit Barbara Eleonore v. Lowtzow,
der zweiten Tochter des weiland dänischen Oberstl.-Wachtmeister Christoph
v. Lowtzow auf Teschow, Mistorf und Pohnstorf
und der damals noch lebenden Eva geb. v. Lehsten
(aus dem Haus Wardow). Die Ehepakten wurden zu Teschow am 15. Februar 1711
unterzeichnet.
Übrigens verhinderte diese neue Verwandtschaft
mit der Familie v. Lowtzow nicht, daß Friedrich v. Blücher von
Eler Detlev v. Lowtzow wegen der Gehmkendorfer Pertinenz von Levitzow,
wie wir oben gesehen haben, Tönnies v. Blücher erworben hatte,
in Anspruch genommen ward. Blücher berief sich seinerseits auf den
erwähnten Vertrag vom Jahre 1667, in welchem die v. Lowtzow sich der
Reluition für sich und für ihre Nachkommen begeben hatten. Die
Echtheit dieses Schriftstückes mußte der Kammerjunker v. Lowtzow
auch anerkennen, aber er bestritt die Verbindlichkeit. Der Schluß
der Prozeßakten fehlt uns; da jedoch seitdem von Bücherschem
Besitze zu Gehmkendorf nicht mehr die Rede ist, so können wir nicht
bezweifeln, das v. Lowtzow die dortigen Gehöfte von Blücher eingelöst
hat.
Blücher hegte im Gegensatze zu seinem Vater
ein reges Interesse für die Landesangelegenheiten; in dem Streite
der Ritterschaft mit dem Herzoge Karl Leopold stand er, wie die meisten
Mitglieder seiner Familie, auf Seiten der Ersteren. Als der Engere Ausschuß
vor dem Herzog Karl Leopold nach Ratzeburg geflüchtet war und der
Herzog von jedem Gutsbesitzer Ende April 1718 einen eidlichen Revers verlangte,
daß er „an den boshaften, zu einer öffentlichen Rebellion abzielenden
Schriften und Unternehmungen“ des Engeren Ausschusses „kein Theil nehme,
noch zu nehmen gedenke“: da entzogen sich viele der Unterschrift, indem
sie verreisten; andere verweigerten solche; und manche, die sie bereits
gegeben hatten, widerriefen sie. Fast alle diese verloren einstweilen ihre
Güter, indem dieselben unter fürstliche Administration gestellt
wurden.
Auch Friedrich v. Blücher war, als die herzogliche
Kommission auf Sukow am 2. Mai eintraf, nach Pommern verreist, kehrt jedoch
auf eine an ihn ergangene Ladung zurück. Er erklärte sich am
6. Mai bereit, zu beschwören, daß er „an einigem strafbaren
Verfahren der Land-Räthe und Deputirten zum Engeren Ausschusse keine
Theil hätte, noch zu nehmen gedächte“ usw.; „übrigens aber
die bei dem Lande in Eid und Pflicht stehenden Land-Räthe und Deputirte
vom Engeren Ausschuss vermöge des vorgelegten Eides für Rebellen
zu declariren, stünde in seinen Kräften nicht“. Doch wolle er
dem Herzog seine Unschuld selbst vortragen und darüber gnädigste
Remedur erwarten. Die Antwort genügte den Kommisarien nicht; sie nahmen
vielmehr das Gut bis zu ausgemachter Sache „in Possession“ und übertrugen
die Verwaltung und Berechnung dem von ihnen in Eid und Pflicht genommene
bisherigen Gutsinspektor Blüchers.
Durch den Landrat v. Bassewitz erreichte indessen
der Hauptmann v. Blücher, daß der Herzog ihn schon am 10. Juni
„die völlige und geruhige Possession seines Gutes wiederum einräumen
ließ“, und auch die zu Sukow „zur Gräsung einquartirten Dragoner-Pferde“
auf ein anderes, in Versicherung genommenes Gut zu verlegen befahl.
Die Lage der vermittelnden Partei unter den Gutsbesitzers ward
nun aber sehr schwierig; denn von Ratzeburg her ergingen an die ritterschaftlichen
Ämter Schriften voll der schärfsten Ausdrücke über
die, welche den Revers unterschrieben hatten. Blücher fürchtete
,es würde dadurch in der Ritterschaft die größte Uneinigkeit
entstehen, und sprach gegen Bassewitz schriftlich den Wunsch aus, daß
man sich mit anderen Standesgenossen in diesem Sinne vereinigen und den
Engeren Ausschuß noch vor der Eröffnung des bevorstehenden Landtages
auffordern möge, sie mit solchen Schriften zu verschonen.
Dazu kam es aber anscheinend nicht. Die Spannung
und beiderseitige Unnachgiebigkeit hatte ihren höchsten Grad erreicht.
Zudem Landtage, dem letzten, welchen der Herzog Karl Leopold am 21. Juni
1718 nach Sternberg berief, waren neben den Mitgliedern der Ritterschaft,
welche sich, wie Blücher, dem Herzoge fügten, auch einige wenige
geladen, welche ihre Unterschrift nicht gegeben hatten. Diese erschienen,
weigerten sich indessen auch hier noch zu unterzeichnen, und wurden darauf
von der fürstlichen Gesandtschaft des Landtages verwiesen. Dadurch
sah nun aber die Ritterschaft die Freiheit des Landtages beeinträchtigt;
und Friedrich v. Blücher übernahm mit v. Plönnies den Auftrag,
der fürstlichen Gesandtschaft „beyzusprechen, daß solches Verfahren
nicht aufs Künftige zum Präjudiz gereichen möchte“. Der
Landtag führte keine Verständigung herbei; her Herzog gab allgemeine
gnädige Versicherungen, aber auf die Wünsche der anwesenden Mitglieder
der Ritterschaft, die schweren „Portionen“ zur Erhaltung der großen,
wesentlich als Exekutionstruppen gegen die renitente Ritterschaft verwandten
Armee zu ermäßigen und den Landtag zu prorogieren, gingen seine
Räte nicht ein; ebenso erfolglos war der schwach besuchte Konvokationstag
zu Güstrow im Juli 1718. – Ein Erlass des Herzogs vom 5. August, die
adeligen Güter den Eigentümern wieder einzuräumen, fand
kein Vertrauen mehr; die herzoglichen beamten warteten auch nicht einmal
mehr den befehl ab, gegen die Ritterschaft wieder vorzugehen. Als am 31.
Oktober der Amtmann Müller zu Neukalen von der Regierung angewiesen
ward, das Gut Sukow „Fordersambsten in Possession zu nehmen“, antwortete
er, „daß solches schon vorlängstens bewerkstelliget“. „Da vernommen,
daß der Edelmann Blücher sein Gut verlassen, welches Medio Augusti
ohngefähr war, so habe [ich] soft die Possession im Namen Sr. Hochfürstl.
Durchl. Allda genommen, habe auch einen Administratoren dahin gesetzt“.
Von Letzterem war das Gut auch im November noch verwaltet; im Februar 1719
finden wir dagegen auf demselben einen Pächter. Als dann aber im Frühling
1719 Hannoveraner und Braunschweiger als kaiserliche Exekutionstruppen
gegen den Herzog Karl Leopold das Land besetzten, wird auch der Hauptmann
v. Blücher, wie seine Standesgenossen, auf sein Landgut zurückgekehrt
sein.
So viel man sieht, hat er sich bei den Landesangelegenheiten
fernerhin nicht mehr beteiligt. Wie sein Großvater und sein Vater
sah auch er sich bald durch eine langwierige Lähmung an sein Haus
gefesselt; er schreibt 1725, daß er schon seit einem halben Jahre
auf Krücken gehen müsse. Dessen ungeachtet bewirtschaftete er
sein Gut so rationell, als man es damals verstand. Namentlich hielt
er auf seinem Gute eine Brennerei, und vorzugsweise suchte er den übermäßig
großen Holzbestand auf das rechte Maß zurückzuführen.
Er räumte nicht nur unter der großen Zahl bereits schadhaft
gewordenen alter Eichen auf, sonder schloß auch am 28. mai 1729 mit
dem Rostocker Ratsverwandten Walther Stein einen Kontrakt über eine
im „Sukower Walde“ (an der Jördenstorfer, Pohnstorfer und Schwetziner
Scheide) anzulegenden Glashütte ab. Diese bestand auch schon im Jahre
1732; doch hat der Hauptmann v. Blücher die Anlage nicht mehr erlebt.
Er starb Anfang Juni 1729, also in seinem 43. Lebensjahre.
Da bei dem Tode des Hauptmanns sein ältester
Sohn erst 17, der jüngste erst 4 Jahre zählte, so nahm seine
Witwe nach dem Willen ihres Gemahls das Gut Sukow selbst in Pension und
verwaltete es bis 1735, wo sie es ihrem ältesten Sohn übergab.
Sie scheint dann ihren Wohnsitz zunächst in Güstrow genommen
zu haben; im Juni 1764 wohnte sie aber zu Dobbertin, wo sie wahrscheinlich
bis ihrer (1763 selbst verstorbenen) Tochter gelebt hatte; dann zog sie
sich nach Waren zurück und beschloß hier am 24. August 1766
ihre Tage, nachdem ihr von fünf Kindern drei vorangegangen waren.
Diese Kinder waren :
1) Ernst Ludwig,
geb. 1711 (getauft am 16. Oktober)
2) Eva Margarete, geb. 1713, gestorben als Konventualin
zu Dobbertin am 22. März 1763.
3) Magdalena Oelgard, (geb. 1720?), als Konventualin
zu Malchow gest. am 27. August 1764.
4) August, geb. 1723
5) Christoph Anton, geboren 1725, + Berlin 4. Juni
1793