Friedrich Ludwig v. Blüchers
[672] ältester Sohn, geboren zu Sukow im Jahre 1711, am 16. Oktober,
stand bei des Vaters Tode im 18. Lebensjahre, also in einem Alter, wo er
schon eine Stütze für die Mutter bei der Verwaltung des großen
väterlichen Gutes werden konnte. Die Rücksicht wird die Ursache
gewesen sein, daß sich Ernst Ludwig nicht wie seine Brüder in
Kriegsdienste begab. Die Mutter ward der Gutsverwaltung bald überdrüssig,
sie ließ nach sechs Jahren (trinitatis 1735) ihrem ältesten
Sohn in ihren Pachtkontrakt eintreten, der bis zum Jahre 1744, oder wenn
dann die beiden jüngeren Söhne noch nicht für majorenn erklärt
würden, bis 1747 laufen sollte. Im Grunde geschah diese Verwaltung
nur im Interesse aller bei dem Gute Beteiligten, der Mutter und der sämtlichen
Geschwister; aber Ernst Ludwig hegte die sichere Hoffnung, daß ihm
bei der zu erwartenden Erbteilung das väterliche Gut verbleiben würde,
er betrachtete es schon als sein Lehn und führte auch schon an 8.
März 1737 seine Cousine, Elisabeth Oelgard v. Blücher aus dem
Kittendorfer Hause als seine Gattin heim, vertrat 1740 das Gut Sukow auf
dem Landtage usw. Die Entscheidung erfolgte früher, als bei der Übernahme
des Gutes 1735 angenommen war. Zu Güstrow, am 16. November 1742 schlossen
alle drei Söhne, nachdem auch August und Christoph Anton für
volljährig erklärt waren, mit der Mutter und den Schwestern einen
Erbteilungsvertrag. Die beiden jüngsten Brüder wünschten
das Gut nicht selbst zu haben; da jedoch Ernst Ludwig auf Kavelung bestand,
so erklärten sie am anderen Tage, weil der älteste Bruder schon
bedeutende Meliorationsgelder zu fordern habe und sie selbst im Kriegsdienste
verbleiben wollten, daß, wenn einem von ihnen durch das Los das Gut
zufiele, dieser es Ernst Ludwig überlassen wolle, für welchen
Entschluß Letzerer, gleichviel, wer von dreien das Los zöge,
beiden Brüdern das väterliche Erbteil ansehnlich erhöhte.
Demgemäß überliess August, der das Gut erloste, dieses
sofort an den ältesten Bruder.
Ernst Ludwig verwaltete sein Gut aufs Tüchtigste
und war daneben bemüht, seinen Besitz angemessen zu erweitern. Dazu
bot sich ihm bald Gelegenheit. Sein Nachbar, der Hauptmann Christoph Heinrich
von der Kettenburg auf Schwetzin und Pohnstorf, verkaufte ihm am 8. Juni
1744 (nördlich an Sukow anstoßende) Gut Pohnstorf um 13400 Rthlr.
N2/3, die er bei der Übernahme auf Trinitatis 1745 bar auszahlen sollte.
Bald nach dem Abschlusse des Kontrakts starb nun freilich der
Verkäufer, und eine zweite Schwierigkeit drohte daraus zu erwachsen,
daß der Herzog Karl Leopold die landesherrliche Genehmigung des Kaufes
verweigerte. Doch waren diese Besorgnisse nur vorübergehend; auf die
Bitte der verwitweten Hauptmännin von der Kettenburg gab der Herzog
Christian Ludwig als kaiserlicher Kommissarius am 19. September 1744 die
Bestätigung; und als am 25. Juni 1745 Franz Heinrich von der Kettenburg
als nächster Lehnserbe seines Bruders, des verstorbenen Hauptmanns,
zu obigem Verkauf seine agnatische Einwilligung erteilte, gelangte Ernst
Ludwig v. Blücher an demselben Tage gegen Auszahlung des bedungenen
Kaufpreises in den Besitz von Pohnstorf, welches seitdem mit Sukow vereinigt
geblieben
ist, obwohl Ernst Ludwig bei der Muthung seiner Güter, nach dem Regierungsantritt
Herzog Friedrichs, am 13. November 1756 über Sukow und über Pohnstorf
zwei besondere Muthscheine empfing.
Wie sein Vater und sein Großvater, erreichte
auch Ernst Ludwig v. Blücher kein hohes Alter; er starb in seinem
50sten Lebensjahre, am 9. Juli 1761, zu Rostock.
Seine Witwe übernahm in Gemäßheit
der letztwilligen Verfügung ihres Gemahls, da noch sämtliche
Kinder minorenn waren, unterstützt von einem Mitvormunde die Vormundschaft
und die Verwaltung der Güter, entschlug sich jedoch bald hernach dieser
Geschäfte, die in der Tat sehr umfangreich waren, da sich kurz zuvor
der Besitz erheblich vermehrt hatte durch eine Erbschaft, welche der Frau
zufiel. Sie war nämliche eine Tochter des recht wohlhabenden Hofmarschalls
August Christian v. Blücher auf Kittendorf
aus dessen erster Ehe mit Oelgard Sophie v. Pederstorff,
der Tochter Ernst Wilhelms von Pederstorff
auf Ziesendorf, und da ihre einzige Schwester verstorben war, so war sie
die einzige Erbin ihrer früh verstorbenen Mutter, Ihr in Sukow eingebrachtes
Vermögen hatte hingereicht, um Pohnstorf zu erwerben. Späterhin
erfuhr dieses noch eine bedeutende Vermehrung. Freilich, als der Hofmarschall,
nach dem frühen Tode seiner Söhne, seine beiden Schwiegersöhne
1751 um das Gut Kittendorf kaveln ließ, fiel diese nicht Ernst Ludwig
v. Blücher, sondern dem Gemahl seiner Tochter Friderike Maria (aus
der zweiten Ehe) zu, die Frau v. Blücher erhielt jedoch ein entsprechendes
Vermögen. Späterhin aber ward Letzere durch einen Erbfall in
dem Hause ihrer Mutter Besitzerin eines bedeutenden Güterkomplexes.
Nämlich am 16. Mai 1759 starb der letzte Bruder
ihrer Mutter, Helmuth v. Pederstorff, ein
Mann, der als Landrat zur Zeit der kaiserlichen Kommission während
der Regierung des Herzogs Karl Leopold (1735-1747), und hernach als Präsident
des höchsten Gerichtshofes im Lande, des Hof- und Landgerichts, eine
hervorragende Rolle in der mecklenburgischen Geschichte gespielt hatte.
Dieser hatte das von seinem Vater ererbte Gut Ziesendorf (1729) verkauft,
dann 1731 von seiner nachmaligen ersten Gattin Elisabeth von der Lühe,
der Witwe des Hauptmanns Dietrich von Wolffradt, das von Letzerem ererbte
Allodialgut Brokhusen erworben, aber auch diese 1756 wieder veräußert.
Dagegen war von seinem Oheim Julius Ludwig von Pederstorff das Allodialgut
Finken (bei Röbel) mit Dammwolde, Knüppeldamm und Bütow
zunächst auf einen Bruder des Präsidenten, von diesem aber hernach
auf den Präsidenten selbst vererbt. Der Präsident setzte seiner
zweiten Gemahlin, einer v. Wolffradt die ihn lange überlebte), nur
eine Leibrente aus, bestimmte dagegen die Frau Elisabeth Oelgard v. Blücher,
die die einzige Tochter seiner einzigen Schwester war, zur Erbin eines
sehr bedeutenden baren Vermögens und der Finkenschen Güter.
Da nun, wie erwähnt, die Frau v. Blücher
der Verwaltung so ausgedehnter Güter, welche überdies weit von
einander entfernt lagen, bald müde ward, auch der Vormund ihrer Kinder
wegen beabsichtigten Überganges in ausländische Dienste seines
lästigen Ehrenamtes überhoben zu sein wünschte, und die
Blücherschen Kinder und Schwiegersöhne einer Auseinandersetzung
gleichfalls sehr geneigt waren: so war mit obervormundschaftlicher Genehmigung
das väterliche Testament aufgehoben, und die Witwe v. Blücher
schloß zu Rostock am 29. Mai 1762 mit ihren Kindern eines Erbschaftsvertrag,
in welchem sie sich eine ansehnliche Summe zu ihrem Unterhalte, sowie ein
Haus zu Rostock und das Fonds für die Leibrente ihrer Tante, der Präsidentin
v. Pederstorff, vorbehielt, aber ihr in Sukow eingebrachtes Vermögen
und die Finkeschen Güter den Kindern abtrat. Ihre letzen Lebensjahre
brachte sie in ihrem Hause zu Malchin zu; dort ist sie nach einer kurzen
Krankheit am 9. September 1780 verstorben.
Ernst Ludwig v. Blücher verlor drei Kinder
im Kindesalter, ihn überlebten sechs :
1) August Christian, geb. Zu Sukow am 17. März
1738, trat ins hannoversche Militär. Wir finden ihn daselbst am 26.
Mai 1757 als Cornet im dritten Kavallerie-Regiment genannt; aber er gab
diese Laufbahn schon 1759 wieder auf und kehrte in sein Vaterhaus zurück.
Als er am 14. Juli 1762 mit seinen beiden Brüdern, nachdem die Schwestern
sich mit ihrem Brautschatz zufrieden erklärt hatten, zu einem Vergleich
über die Lehngüter Sukow und Pohnstorf und die Allodialgüter
Finken mit Dammwolde, Knüppeldamm und Bütow schritt, verzichtete
er auf sämtliche Güter gegen eine Abfindung von 22300 Rthlrn,
von denen Friedrich Helmuth Ludwig, der die Finkenschen Güter wählte,
die Hälfte, und Helmuth Hartwig, der Sukow und Pohnstorf erhielt,
die andere Hälfte zu zahlen hatte. Hernach kaufte aber August Christian
(im Frühling 1763) von Christian Nicolaus v. Schröder die beiden
Güter Groß Nienhagen und Klein Siemen (bei Neubukow), welche
wegen ihres trefflichen Bodens ein schöner Besitz für die Familie
v. Blücher zu werden versprechen. Indessen erfreute sich August Christian
dieser Erwerbung nicht lange; er starb schon am 1. Januar 1765 zu Groß
Nienhagen. Und späterhin gelangten diese Güter freilich an einen
Schwager desselben, aber dieser vermochte sie nicht zu halten.
2) Friedrich Helmuth Ludwig, geb. am 3. Februar
1739, ward der Stammvater des gräflichen Hauses Finken.
3) Barbara Eleonore Elisabeth, geb. Am 5. April
1740, vermählte sich am 27. August 1761 zu Rostock mit dem preußischen
Hauptmann Ludwig August v. Ostau (geb. 1736), der wegen einer in der Schlacht
bei Zorndorf empfangen Kopfwunde seine Abschied nahm un in Mecklenburg
ansiedelte, indem er von Victor von der Lühe auf Thelkow das Gut Dudendorf
(bei Sülz) und von einem Herrn von Barner das Gut Kukstorf (auch bei
Sülz gelegen) erwarb. Es gelang ihm jedoch nicht diesen Besitz zu
befestigen; vielmehr sah er sich veranlasst, jene beiden Güter an
den Geh. Rat Baron Waitz von Eschen zu veräussern, und verließ
1768 mit seiner Familie Mecklenburg, um seine Heimat, Ostpreußen,
aufzusuchen. In Königsberg erhielt er am 15. September 1768 das Patent
eines Landrats in Preußen und 1771, am 09. August, ward er zum Landrat
des Schauckenschen Kreises bestellt. Er besaß die Güter Puschkaiten
(bei Friedland) und Skandau (bei Gerdauen im Reg. Bezirk Königsberg).
Ersteres bewohnte er, und dort ist er am 11. Februar 1787 verstorben. Seine
Witwe beschloß ihre Tage am 10. Juli 1793 in ihrem 54. Lebensjahre.
4) Sophia Magdalena, geb. am 9. Juni 1741, verlobte
sich zu Anfang des Jahrs 1761 und vermählte sich gleich hernach am
26. Februar zu Rostock mit dem holländischen Hauptmann a.D. Freiherrn
Friedrich v Vegesack auf Zühr, Neuhof und Schaliss. Wir haben gesehen,
daß Zühr schon einmal, aber nur auf kurze Zeit, teilweise im
Besitz eines Mitgliedes der Familie v. Blücher gewesen war; auch Sophie
Magdalena war die Freude an dieser Besitzung nur auf kurze Zeit beschieden.
Denn wiewohl sie den Gläubigern ihres durch mancherlei Unglücksfälle
und die Leiden des siebenjährigen Krieges aber auch durch einen gewissen
Hang zu allerlei unfruchtbaren Unternehmungen und durch Prachtliebe in
Verlegenheit geratenen Gemahls einen ansehnlichen Teil ihres nicht unbedeutenden
Vermögens opferte, mußten sie doch schon 1766 diese Güter
im Stiche lassen. Sie nahmen zunächst ihren Wohnsitz in Wismar, siedelten
jedoch nach Schweden über. Trotz dem Unternehmungsgeiste des Freiherrn
geriet seine zahlreiche Familie in nicht geringe Bedrängnisse. Es
muß der Frau nachgerühmt werden, daß sie solcher, statt
sich mit Klagen an ihre Mutter und Geschwister zu wenden, durch unermüdliche
Tätigkeit und Tüchtigkeit zu mildern wußte und mit frischen
Mute sich an die Hoffnung auf bessere Zeiten bewahrte. Das Vermögen,
welches sie von ihrer Mutter ererbte, machte hernach diesen Sorgen ein
Ende. Als Witwe (ihr Gemahl + am 10. November 1778) begab sie sich nach
Pommern. 1785-1795 finden wir sie zu Nehringen, späterhin wohnte sie
bei ihren Töchtern im adeligen Kloster zu Barth, wo sie im 89. lebensjahre
am 1. April 1830 verstorben ist.
5) Eva Oelgard, geb. am 31. Mai 1742, starb schon
1744.
6) Anton Georg, geb. 14. Aug. 1743, + 1745
7) Helmuth Hartwig,
geb. am 10. Januar 1745
8) Wilhelmine Elisabeth, geb. am 6. Januar 1749,
starb in ihrem ersten Lebensjahre, am 20. Juli 1749
9) Elisabeth Wilhelmine, geb. am 26. April 1750,
stand erst im 14. Lebensjahre, als sie zu Rostock am 18. November mit dem
württembergischen Obersten a.D. Kammerherrn Karl Leopold v. Zülow
verheiratete. Dieser übernahm von den gesamten Erben das von seinem
Schwager August Christian erkaufte Lehngut Groß Nienhagen mit Klein
Siemen; er sah sich aber durch die Kalamitäten, in denen sich damals
gar viele mecklenburgische Gutsbesitzer befanden, genötigt, diesen
Besitz 1767 seine Gläubigern zu überlassen. Er wohnte dann zu
Rostock, wo er in der Nacht vom 18. auf dem 19. Juli 1776 seinen Gemahlin
„an einem heftigen Fieber“ verlor. Der Oberst schloss darauf eine zweite
Ehe mit eine v. Levetzow, und nach deren Tode laut Ehestiftung d.d. Berlin,
30. Oktober 1784 eine dritten Ehe mit einem Fräulein v. Ramin.