Helmuth Hartwig von Blücher, der jüngste
Sohn Ernst Ludwigs II. von Blücher
auf Sulow [336], geboren am 10. Januar 1745, entwickelte auf dem Gymnasium
zu Güstrow schnell gute
Geistesgaben: wir finden ihn 1759 und 1760 als Festredner genannt.
Doch wünschte der Vater nicht, dass er sich einem gelehrten Berufe
widmete; vielmehr bestimmte er ihn trotz seiner kleinen Gestalt und zarten
Körperbildung zum Kriegsdienst und sandte ihn zu seiner Ausbildung
für denselben auf eine Zeitlang nach Berlin. Da der Prinz von Württemberg
ihn dort als einen aufgeweckten Jüngling,
der zu Hoffnungen berechtigte, kennen lernte und ihm deshalb
wiederholt einen Platz als Offizier in seinem Regimente anbot, so eröffneten
sich ihm für diesen Beruf hier die schönsten Aussichten. Aber
als er im Juli 1761 den Vater verlor, wünschte die Mutter diesen Sohn,
der erst 16 Jahre zählte, näher zu haben und bewarb sich daher
um seinen Eintritt in das mecklenburg-schwerinsche Miltär. Hier ward
er am 1. October 1761 als Cornet ohne Gage bei dem Garde-Reiterregiment
(der sogenannten "gelben Garde") angenommen Doch war diese militairische
Laufbahn eine 'kurze, und zu Auszeichnugen bot sie keine Gelegenheit. Denn
zum andern Male musste die mecklenburgische Garde vor der Übermacht
und dem gewaltsamen Auftreten der Preussen nach dem schwedischen Pommern
in Sicherheit geschickt werden; und als sie zurückkehrte, war Helmuth
Hartwig durch den
schon erwähnten brüderlichen Erbvergleich vom 14. Juli 1762
in den Besitz der väterlichen Güter Sukow und Pohnstorf gekommen
und nahm daher, um diese zu bewirtschaften, seinen Abschied. Am 19.
Oktober 1762 empfing er denselben unter Anerkennung" seiner "rühmlich
und zu voller Zufriedenheit geleisteten Dienste". Aber den Rittmeistertitel
legten ihm späterhin Behörden
und Privatleute nur Ehren halber bei, wie es damals Sitte war ehemalige
Kavallerie-Leutnants so zu betiteln. Ihm selbst, der Titel, und zumal
unberechtigt, nicht liebte, war das freilich unangenehm, doch war er als
der "Sukower Rittmeister" im ganzen Lande bekannt.
Noch bevor die landesherrliche Bestätigung
des brüderlichen Vergleichs am 22. September erfolgte, leistete
der "Cornet" Helmuth Hartwig von Blücher am 16. September in
Person seinem Herzoge Friedrich den Lehneid wegen Sulzow und Pohlstorf.
Die Verwaltung eines so bedeutenden Besitzes war
für einen 17jährigen Jüngling, wiewohl ihm die Mutter mit
ihrem Rate zur Seite stand, in der Tat eine grosse Aufgabe, um so schwieriger,
da
Helmuth Hartwig mehr als zwei Dritteile der Summe (57,500 Rthlr.),
zu welcher in jener geldarmen Zeit nach dem siebenjährigen Kriege
seine Güter bei dem brüderlichen Erbvergleiche abgeschätz
waren, an seine Geschwister auszuzahlen hatte. Aber der
Cornet widmete sich mit der ganzen Tatkraft und Ausdauer, deren sein lebhafter
Geist fähig war, der Landwirtschaft, und entwickelte bald ein Talent
in der Verwaltung, großer Güter, welches schnell und - sehr
gegen seinen Geschmack laute - Anerkennung fand.Von den zahlreichen Verbesserungen,
welche er vornahm, erwähnen wir hier nur eine, die Anlage der Meierei
auf dem Raume der Sukower Feldmark, welcher
durch die Tätigkeit der oben erwähnten Glashütte der
Kultur gewonnen war. Er nannte sie nach seiner ersten Gemahlin Marienhof;
dieser Name begegnet uns etwa 1770 zuerst.
Wiewohl, wie weiterhin zu erzählen ist, Helmuth
Hartwig bald für eine zahlreiche Familie zu sorgen hatte, wuchsen
doch unter seiner gesegneten Hand die Mittel so, daß er, noch bevor
er durch den Tod seiner Mutter in den Besitz eines nicht unbedeutenden
Teils ihres großen Vermögens gelangte, an eine Erweiterung seines
Grundbesitzes zur Ausstattung seiner Söhne denken durfte. Es boten
sich dazu mehrere Gelegenheiten; endlich kaufte er am 26. Oktober 1779
von den Gläubigern des in Konkurs geratenen von Hobe auf Groß
Grabow die öffentlich zu Güstrow versteigerten Güter Wasdow,
Bobbin und Quitzenow (im ritterschaftlichen Amte Gnoien) um dem Preis von
45650 Thlr. N2/3 und empfing am 11. Februar 1780 die landesherrliche Bestätigung
diese Kaufes. Den Lehnbrief, welchen ihm der Herzog Friedrich am 17. März
1780 über diese Güter erteilte, enthält manches Bemerkenswerte.
Er lautet nämlich nicht nur auf Helmuth Hartwig und seine männliche
lehnsfähige Nachkommenschaft, sondern auf den Fall, daß diese
erlöschen sollte, namentlich auf seine Bruder Friedrich Helmuth Ludwig
auf Finken und dessen männliche Nachkommen; nach Abgang desselben
Stammes aber sollte das Lehn auf den Hauptmann Bernhard Christoph von Blücher
auf Gorschendorf und dessen männliche Leibeslehnserben übergehen
bis in den 4. Grad. Und endlich enthält dieser Lehnbrief noch die
Vergünstigung, daß, falls Helmuth Hartwigs männliche Deszendenz
erlöschen sollte, die Deszendenten weiblichen Geschlechts wie auch
die übrigen Allodialerben von den eintretenden Lehnerben den für
die drei Güter von dem ersten Erwerber gezahlten Kaufpreis von 45650
Rthlr. Wieder erhalten, bis zum Empfang dieses Geldes den unbeschränkten
Genuß der 3 Güter haben, und falls die Zahlung verweigert würde,
einen andern Lehnmann zu stellen befugt und verbunden sein sollten. – Am
3. Juni 1780 übernahm Helmuth Hartwig den neuen besitz, indem er von
dem Abgeordneten der Verkäufe die damals üblichen Symbole, eine
Erdscholle, eine frischen Baumzweig und eine frisch abgeschnittenen Splitter
vom Hauptständer des Hauses nebst dem Hausschlüssel entgegennahm,
und von dem an ihn gewiesenen untertänigen und freien Leuten der Güter
das Gelöbnis der Untertänigkeit, der Treue und des Gehorsams
durch einen Handschlag empfing.
Die drei Güter Wasdow, Bobbin und Quitzenow
waren seit Jahrhunderten Besitztümer der alten pommerschen und mecklenburgischen
Familie von Hobe gewesen, welche auf Wasdow ihren Hauptsitz hatte; doch
war Bobbin schon einmal vorübergehend als Pfandbesitz in die Hände
der Familie von Blücher gekommen. Alle drei liegen nahe bei der Stadt
Gnoien und stoßen mit ihren Grenzen zusammen. Wasdow liegt östlich,
Quitzenow gerade gegenüber westlich an dem von Gnoien her kommenden,
hier in nördlicher Richtung der Trebel zufließenden Bache, Bobbin
weiter südlich an einem Zuflusses desselben Baches. Wasdow hat eine
Kirche, deren Patronat von Alters her dem Gutsherrn zustand, bis es der
spätere Besitzer, der Hof- und Landgerichtsassessor Ludwig von Blücher
im Anfange dieses Jahrhunderts an die Landesherrschaft abtrat. Alle drei
Güter haben ungefähr die gleich Größe: Wasdow umfasst
mit der großen Wiesenfläche an der Trebel 393.532 qR, Quitzenow
416.794, Bobbin mit der Meierei Friedrichshof (welche in der Hobeschen
Zeit Friedrichshorst hieß und damals zu Wasdow gehörte) 397.000
qR. Jedoch ist Bobbin durch die Fruchtbarkeit seines Bodens das wertvollste
Gut; während nämlich Quitzenow von 2535, Wasdow von 2496 Scheffeln
steuert, ist Bobbin zu 3318 Scheffeln eingeschätzt. Als Helmuth Hartwig
von Blücher am 24. Juli 1800 die 3 Güter seinen Söhnen erster
Ehe überließ, schätzte er Wasdow auf 30.000, Quitzenow
auf 24.000, Bobbin auf 55.000 Rthlr. N2/3.
Seitdem diese Hobeschen Güter auf die Familie
von Blücher übergegangen sind, haben sie zu wirtschaftlichen
Zwecken gar manche Veränderung erlitten, und schöne herrschaftliche
Wohnsitze, Dampfmühlen und üppiger Saaten zeugen von der jetzigen
hohen Stufe des Ackerbaus. Aber noch hat sich auch manches Denkmal aus
alter Zeit dort erhalten. In einem schönen Buchenwalde bei Quitzenow
erinnert noch ein Begräbnisplatz an die Wenden, welche den Ortschaften
ihre Namen geben, eine Menge von Kegelgräbern auf dieser Feldmark
an noch frühere Bewohner dieser Gegenden. Und von den heißen
Kämpfen und Fehden, welche am Ausgange des Mittelalters hier auf der
Grenze zwischen Pommern und Mecklenburg von den Hoben geführt wurden,
geben noch drei Wallgräben Zeugnis. Sie sind wiederum durch einen
Damm verbunden mit dem alten Fangelturm (der Wasdower Burg) am Hofgarten
zu Wasdow, welcher hinüberschaut nach einem ähnlichen Turme,
der, nur eine halbe Meile entfernt, jenseits der Trebel auf pommerschem
Boden bei Nehringen aufgeführt ist.
Damals, als Helmuth Hartwig von Blücher diese
Güter erwarb, war das Bauerdorf Bobbin noch nicht lange in einen Pachthof
verwandelt. Der letzte Besitzer aus der Familie von Hobe verlegte nämlich
die vier Bauern seit 1763 von Bobbin nach Quitzenow, wo er ihnen den Acker
des Pachthofes einräumte, und verwandelte den Baueracker zu Bobbin
wiederum zu einem Pachthofe. Wiewohl die Lage der Bauern hierdurch nicht
sehr verändert zu sein schien, hatte der Regierungsfiskal in diesem
Unternehmen doch eine Verletzung des landesgrundgesetzlichen Erbvergleichs
gefunden und auf die Wiederherstellung des alten Erbvergleichs geklagt.
Der Prozess ward eine unwillkommene Erbschaft für die Gläubiger
des von Hobe, den Käufer berührte er nicht. Vergebens appellierten
jene an das Reichskammergericht zu Wetzlar, die Entscheidung desselben
fiel gegen sie aus. Erst am 15. Mai 1793 ward der Prozeß auf dem
Gnadenwege beigelegt; der Landesherr genehmigte die Legung der Bauern zu
Bobbin, jedoch mit der Bedingung, daß das Bauerdorf Quitzenow unverändert
bleiben müsse und unter keinem Vorwande niedergelegt werden dürfe.
Wie es doch geschehen ist, und dies zu der Gründung des Dorfes Neu-Quitzenow
Veranlassung gegeben hat ist später zu erzählen.
Werfen wir nun noch einen Blick auf das Haus Sukow
zur Zeit Helmuth Hartwigs ! Der Feldmarschall Fürst Blücher hatte
diesen Vetter in seiner Jungend als einen lustigen Gefährten gekannt
und nannte ihn in seinen alten Tagen wohl „seinen lieben Freund, den Magister“.
Andere Zeitgenossen mochten ebenso von ihm denken; ja manche hatten ihn
und sein Haus im Verdachte des frömmelnden Pietismus. Wahr ist
aber nur, daß Helmuth Hartwig von Blücher, fern von allem geistlichen
Hochmut und exklusiven Wesen und Unterschätzung von Wort und Sakrament,
- Fehler in welche der Pietismus verfällt, - in seinen mittleren und
höheren Lebensjahren ein gläubiger, frommer Christ war, welcher,
der Welt und ihren Freuden abgeneigt, all sein Tun nach Gottes Wort regelte
und dieser Richtschur mit einer seltenen Demut und mit einer unbeirrten
Konsequenz nachwandelte. Er selbst hat es stete dankbar anerkannt, daß
er auf diesen Weg gewiesen sei durch seine erste Gemahlin, seine Cousine
Eleonore Marie Elisabeth, die Tochter des Kammerjunkers Georg Ludwig von
Oertzen auf Kittendorf aus seiner ersten Ehe mit Marie Friderike von Blücher.
Diese war zu Lübberstorf am 1. Dezember 1743 geboren, sie zählte
also erst 22 Jahre, als sie sich am 13. Juni 1766 in das Sukower Haus vermählte;
aber schon damals war sie eine entschiedenen Christin und ein ausgebildeter
Charakter, so daß sie auch ihrem Gemahl eine kräftige Stütze
werden konnte. Wer ihre Betrachtungen, Sprüche und Liederverse list,
mit denen sie alle Familienereignisse in ihre Hausbibel eintrug, empfängt
den Eindruck, daß diese ausgezeichnete Frau ganz in Gottes Wort lebte
und die Welt mit ihrem Schein verachtete. In patriarchischer Einfachheit
und in christlicher Zucht erzogen die Blücherschen Eheleute ihre Kinder,
als christliche Hausherren behandelten sei ihr Gesinde; Gottes Wort war
fleißig daheim geübt, ein Gottesdienst nur in Krankheitsfällen
versäumt.
Es war ein herber Verlust für das Sukower Haus,
daß diese Frau am 23. März 1784 zu Wasdow verstarb. In dem kummervollen
Nachruf, welchen ihr Gemahl ihr in der Familienbibel gewidmet hat, rühmt
er von ihr : „Ihre Seele hat fröhliche Himmelfahrt gehalten. Jesum
hat sie in ihrem Leben erkannt und bekannt, auf Jesu Blut und Verheißung
sich gegründet, auch besonders eine wahre Armut des Geistes bezeiget
und sich fest auf Jesum verlassen und sein Verdienst.“
Die 11 Kinder, welche von 16 diese Frau überlebten
fanden jedoch eine trefflich Mutter wieder in der zweiten Gemahlin Helmuth
Hartwigs, Sophie Hedwig von Rieben, der ältesten
Tochter des „gottesfürchtigen“ Hans Christoph Friedrich von Rieben
auf Rey (+ 1785) und seiner „liebenswürdigsten“ Gemahlin Benedicta
Katharina von Blücher a.d.H. Gorschendorf. Sie war geboren am 5. September
1756 und vermählte sich mit Helmuth Hartwig am 9. Juli 1784. Dieser
schrieb an seinem Hochzeitstage in seine Bibel : „Ach leit’ und führ
uns, Herr, so lange wir leben auf Erden, laß uns nicht ohne Dich
geführt werden ! Führst Du uns, Herr, thun wir, was uns gebühret.“
Sein Gebet ist erhört, diese zweite Frau ward ebenfalls ein großer
Segen für sein Haus. Auch diese zweite Ehe war mit 10 Kindern gesegnet;
doch rühmt der Gemahl in seinen Testament seiner zweiten Frau nach,
daß sie gleiche Liebe, Treue und Sorgfalt ihren eigenen wie den Stiefkindern
erwiesen hat; ja sie gewann so sehr die Zuneigung der letzteren, daß
diese sich mit ihren Bitten lieber an sie, als an den strengen Vater wandten.
Überhaupt wirkte diese herrliche Frau in der Hinsicht aufs Segensreichste,
daß ihre Sanftmut auf sie zu seinem großen Leidwesen of zu
heftige und strenge Sinnesart ihres Gemahls einen mildernden Einfluß
ausübte, und daß der Ton des Hauses fröhlicher ward und
sich dem Leben offener zuwandte. Doch ward dadurch die Grundrichtung des
Hauses nicht verändert; christliche Sitte und Frömmigkeit walteten
hier nach wie vor. Wie der Hausvater strenge gegen sich selbst war, so
verlangte er auch von dem Kindern, daß sie dich früh an die
Arbeit gewöhnten; er verlor sie auch in ihren Mußestunden nicht
aus den Augen. Sie zu frommen Menschen zu erziehen, hielt er für seine
erste Pflicht; aber er unterschätze auch nicht die Wissenschaften.
Da er leider unter seinen Hauslehrern nicht eben brauchbare Erzieher fand,
so gab er seine 5 jüngsten Söhne in das Institut zu Groß
Hennersdorf bei Herrnhut, welches unter der Leitung des Inspektors Frühauf
– eine Mannes von großem sittlichen Ernste, gewinnender Freundlichkeit
und pädagogischem Takte – sich eines wohlverdienten Rufes erfreute.
Helmuth von Blücher liebte es nach seiner ganzen Eigentümlichkeit
nicht, aus seinem nächsten Wirkungskreise herauszutreten. Die Beteiligung
an der Politik lag ihm fern; als aber 1813 Deutschland sich zum Freiheitskampfe
erhob, war er es gern zufrieden, daß seine fünf jüngeren
Söhne mit in den heiligen Kampf zogen, und er rüstete noch zwei
Jägern dazu aus. – So sehr ihm das Christentum am Herzen lag, er pflegte
es lieber daheim, als daß er sich mit allgemeinen Kirchenangelegenheiten
befasste. Doch als 1794 ein rationalistisches Gesangbuch, zunächst
freilich nur für die Hofgemeinden in Schwerin und Ludwigslust, erschienen
war und sich weiter im Lande auszubreiten drohte, auch manche schriftliche
Fürsprache fand : da fühlte er sich verpflichtet, dem Geh.Raths-Präsidenten
von Dewitz in einem ausführlichen, eingehenden Schreiben (vom 13.
Mai 1795) seine Bedenken offen und sachkundig darzulegen und sich für
da alte Gesangbuch zu verwenden. Die Antwort des Präsidenten war freilich
lau und wenig beruhigend; doch hatte Blücher die Freude, zu erleben,
daß die Neuerung an dem in der mecklenburgischen Geistlichkeit wie
in den Gemeinden noch lebendigen Glauben einen Damm fand.
Seine Gutsinsassen erfreuten sich nicht nur eines
materiellen Wohlstandes, sonder er sorgte auch für ihr geistliches
Wohl. Um ihnen nicht den Besuch der Kirche zu erschweren, ließ er
all ihre eigenen Arbeiten an den Wochentagen bestellen; wer aber am Sonntage
bei der Arbeit betroffen ward, durfte auch am Montage nicht bei dem Gutsherrn
zur Arbeit kommen und büßte seinen Tagelohn ein. Die Dorfschulen
des „Sukower Rittmeisters“ galten in weiter Runde für die besten,
und in seinem Testament setzte er für die Lehrer und zur jährlichen
Anschaffung einiger Bibeln, Katechismen und Gesangbücher für
arme Schulkinder, unablösbare Legate aus. Gleicher Vermächtnisse
erfreuten sich die Kranken und dir Krüppel; um einen blinden Knaben
fügte er eigens ein Codicill hinzu. Sein Haus war nicht nur für
rats- und hilfsbedürftige Mitglieder der Familie ein Zufluchtsort,
auch Arme aller Art fanden seine Hans stets offen. Einmal waren ihm von
unbekannter Stelle 2000 Rthlr. ins Haus geschickt. Er verfügte
über diese Summe in seinem Testament (vom 10. Februar 1808) in folgender
Weise : „1) setzte ich Zwei-Tausend Rthlr. N2/3 aus, welche in meinem
Gute Suckow auf immer unabgebürdet stehen bleiben sollen, und wovon
die jährlichen Zinsen zu Fünf Procent an notorisch Arme von der
arbeitenden Volks-Klasse, in den nächstbelegenen kleinen Städten
oder Flecken vertheilet werden sollen, welche Vertheilung aber allemal
von den zwei ältesten Gliedern meiner männlichen Descendenz gewissenhaft
zu bestreiten ist.“
Die Kirche zu Jördenstorf, welche Helmuth Hartwig
allsonntäglich besuchte, bedurfte eines neuen Altars. Er ließ
darum einen solchen bauen, und ließ auf die Rückseite außer
dem Namen seiner Familie folgenden Inschrift setzen, die wir, weil sie
ein charakteristisches Denkmal seines Sinnes ist, nicht versagen können
hier mitzuteilen :
„Zur alleinigen Ehre Gottes, der mit sich selbst
die Welt durch Christi Creuzes-Tod versöhnet hat, zur verkündigung
seines Todes unter allen Nachkommen, die ihn in dieser christl. Gemeinde
bekennen werden, ist dieser Altar als ein denckmal einer aufrichtigen danckbegierde,
für unverdiente Wohlthaten neu erbauet worden Anno 1793 von etc.,
Herr ! Lass mich mit den meinigen nach diesen Klagen, in jener Schaar der
Deinigen einst freudig sagen : Seht ! aus der Schaar der elendesten Sünder;
Machst Du, o Gott! Selige Kinder.“
Sein Haus hatte Helmuth Hartwig rechtzeitig
bestellt; über seine irdischen Güter verfügte er mit gewissenhaftester
Unparteilichkeit gegen alle seine Kinder. Drei Söhne der ersten Ehe
empfingen schon 1800 je ein Gut von den neuerworbenen, Wasdow, Bobbin und
Quitzenow, doch unter Bedingungen, welche sie zu angestrengter Arbeit nötigten
und ihnen den Verkauf ihres Besitzes erschwerten. Über Sukow, Marienhof
und Pohnstorf verfügte er nicht; nur sprach er in seinem Testamente
den Wunsch auch, daß einer der Söhne diese Güter übernehmen
und so der Familie erhalten möchte.
Die erste Gemahlin war in dem von Helmuth
Hartwig neuerbauten Familienbegräbnisse zu Wasdow beigesetzt. Dort
bestimmte auch er „mit Vermeidung alles überflüssigen Aufwandes“
bestattet zu werden, „damit er“, wie er im Testament sagt, „daselbst ungestört
ruhen möge, bis er, wie er im festen Vertrauen auf die göttliche
Barmherzigkeit und um des theuren Verdienstes seines Herrn und Heilandes
Jesu Christi willen sicher hoffe, zu jenem ewigen Freudenleben wieder erwachen
werde.“ Tief betrauert von seiner Witwer, von 18 Kindern und zahlreichen
Enkeln, sowie von unzähligen christlichen Brüdern, denen er Wohltaten
erzeigt hatte, starb er zu Sukow an Altersschwäche in seinem 73. Lebensjahre,
am 12. April 1817. Seine Leiche ward nach seiner Vorschrift in Wasdow beigesetzt.
Seiner Gemahlin hatte er einen Witwensitz zu Dargun gekauft; dort wohnte
sie bis an ihr Ende, welches am 10. März 1821 erfolgte. Auch sie ist
in Wasdow beigesetzt.
Helmuth Hartwig von Blüchers erster Ehe entsprangen folgende
Kinder :
1) Georg Ludwig Ernst, geb. am 16. August 1767,
der Stammvater des Hauses Wasdow
2) Elisabeth Friderike Marie, geb. am 29. Juni 1768,
+ am 13. April 1773
3) Elisabeth Marie, geb. am 19. August 1769, ist
„kurze Zeit nach ihrer Geburt selig im Herrn entschlafen. Ihre Seele lobet
den Herrn, und ihr Geist freuet sich Gottes ihres Heilands“, schrieb die
Mutter in ihre Familienbibel.
4) Ihre Zwillingsschwester Friderike Dorothea Maria
lebte längere Zeit mit ihren beiden Schwestern Sophie und Oelgard
zu Malchin, in einem schönen Hause mit einem Garten, welches der Vater
ihnen zu einem gemeinsamen Wohnsitze geschenkt hatte. Späterhin wurden
allen drei Schwestern Klosterpräbenden zu Teil. Friederike starb als
Konventualin zu Dobbertin 1846.
5) Oelgard Sophie Friderike, geb. am 27. November
170, wurde Konventualin des Klosters Ribnitz. Sie starb zu Rostock am 24.
März 1840.
6) Magdalene Helmine Dorothea, geb. am 25. September
1772, + am 18. März 1777
7) Dorothea Magdalena, geb. am 3. und gest. am 4.
Februar 1774
8) Oelgard Friderike, geb. am 14. Januar 1775, starb
als Konventualin zu Dobbertin am 8. Juli 1852.
9) Anton Friedrich, geb. am 30. Dezember 1775, der
Stammvater des Hauses Quitzenow.
10) Elisabeth Magdalene, geb. am 3. Dezember 1776,
vermählte sich zu Sukow am 12. Dezember 1800 mit Friedrich Joachim
Georg von Sperling, der damals als Oberforstmeister zu Dargun wohnte, hernach
aber auf sein im Amte Ribnitz belegenes Gut Vietow zog. Nachdem er im Jahre
1832 dieses veräußert hatte, nahm er seine Wohnsitz zu Rostock.
Dort hat er selbst im Jahre 1841, seine Witwe am 28. Dezember 1820 ihre
Tage beschlossen.
11) Elisabeth Sophie Wilhelmine, geb. am 3. März
1778, 1816, am 17. Mai, vermählt mit dem Kommandanten zu Rostock Obersten
Bernhard von Below (geb. 8. Juli 1762 zu Klein Niendorf im Kirchspiel Burow),
Witwer seit dem Jahre 1833, starb zu Neubrandenburg am 28. Juni 1857.
12) Christiane Louise Elisabeth, geb. am 15. Juli
1779, starb am 19. Juni 1854 als Konventualin zu Dobbertin.
13) Georg Adolf Friedrich, geb. am 10. Juli 1780.
14) Friedrich Wilhelm, geb. zu Wasdow am 11. Oktober
1781
15) Christiane Auguste, geb. zu Wasdow am 10. Oktober
1782, starb am 8. Mai 1785.
16) Marie, geb. zu Wasdow am 5., starb daselbst
am 9. März 1784.
In der zweiten Ehe, mit Sophie Hedwig von Rieben,
wurden Helmuth Hartwig von Blücher, wie bereits erwähnt, 10 Kinder
geboren :
17) Benedicta Elisabeth Christiane, geb. am 10.
Dezember 1785, + 27. Mai 1786
18) Christiane Magdalene, geb. am 4. August 1787,
vermählte sich am 14. Mai 1813 mit dem Hof- und Landgerichtsassessor
Balthasar Christoph Friedrich von rieben zu Güstrow, hatte aber das
Unglück, ihren Gatten schon am 23. desselben Monats in seinem 39.
Jahre zu verlieren. Sie lebte seitdem zu Güstrow, wo sie in dem hohen
Alter von 82 Jahren am 10. Januar 1870 ihre Leben beschlossen hat.
19) Karoline Amalie Friderike, geb. am 29. Juli
1788, ward am 21. Juni 1816 die Gemahlin des Leutnants a.D. Karl Christian
Friedrich von Schack, der damals Besitzer des bei Crivitz belegenen Lehngutes
Augustenhof war. Dieses Gut veräußerte er 1819 um dafür
Körchow im Amte Wittenberg zu erwerben. Sie ist als Witwe am 11. Januar
1856 zu Doberan verstorben.
20) Hans Dietrich Wilhelm, geb. am 8. August 1789
21) Wilhelm Joachim Friedrich, geb. am 11. November
1790
22) Ernst Friedrich, geb. am 16. Februar 1792, starb
am 26. desselben Monats.
23) Ernst Anton Wilhelm (im Kirchenbuche : Ernst
Friedrich), geb. am 26. April 1793, Stammvater des Hauses Teschow.
24) Karl Wilhelm,
geb. am 21. April 1794, der Stammvater des Hauses Poggelow
25) Franz Wilhelm Helmuth, geb. am 18. Juni 1797
26) Marie Elisabeth Wilhelmine, geb. am 15. April
1801, vermählte sich mit dem damaligen preußischen Premier-Leutnant
Helmuth von Weltzien (aus dem Hase Kaarz) auf Marienfeld. Sie erlag langen
und schweren Leiden am 6. April 1858 in Berlin. Ihr Gemahl lebt als pensionierter
General-Leutnant zu Merseburg.