§ 122 Helmuth Hartwig von Blücher [168]
auf Sukow, Pohnstorf, Wasdow, Bobbin Und Quitzenow.

    Helmuth Hartwig von Blücher, der jüngste Sohn Ernst Ludwigs II. von Blücher auf Sulow [336], geboren am 10. Januar 1745, entwickelte auf dem Gymnasium zu Güstrow schnell gute
Geistesgaben: wir finden ihn 1759 und 1760 als Festredner genannt. Doch wünschte der Vater nicht, dass er sich einem gelehrten Berufe widmete; vielmehr bestimmte er ihn trotz seiner kleinen Gestalt und zarten Körperbildung zum Kriegsdienst und sandte ihn zu seiner Ausbildung für denselben auf eine Zeitlang nach Berlin. Da der Prinz von Württemberg ihn dort als einen aufgeweckten Jüngling,
 der zu Hoffnungen berechtigte, kennen lernte und ihm deshalb wiederholt einen Platz als Offizier in seinem Regimente anbot, so eröffneten sich ihm für diesen Beruf hier die schönsten Aussichten. Aber als er im Juli 1761 den Vater verlor, wünschte die Mutter diesen Sohn, der erst 16 Jahre zählte, näher zu haben und bewarb sich daher um seinen Eintritt in das mecklenburg-schwerinsche Miltär. Hier ward er am 1. October 1761 als Cornet ohne Gage bei dem Garde-Reiterregiment (der sogenannten "gelben Garde") angenommen Doch war diese militairische Laufbahn eine 'kurze, und zu Auszeichnugen bot sie keine Gelegenheit. Denn zum andern Male musste die mecklenburgische Garde vor der Übermacht und dem gewaltsamen Auftreten der Preussen nach dem schwedischen Pommern in Sicherheit geschickt werden; und als sie zurückkehrte, war Helmuth Hartwig durch den
schon erwähnten brüderlichen Erbvergleich vom 14. Juli 1762 in den Besitz der väterlichen Güter Sukow und Pohnstorf gekommen und nahm daher, um diese zu bewirtschaften, seinen Abschied.  Am 19. Oktober 1762 empfing er denselben unter Anerkennung" seiner "rühmlich und zu voller Zufriedenheit geleisteten Dienste".  Aber den Rittmeistertitel legten ihm späterhin Behörden
und Privatleute nur Ehren halber bei, wie es damals Sitte war ehemalige Kavallerie-Leutnants so zu betiteln.  Ihm selbst, der Titel, und zumal unberechtigt, nicht liebte, war das freilich unangenehm, doch war er als der "Sukower Rittmeister" im ganzen Lande bekannt.
    Noch bevor die landesherrliche Bestätigung des brüderlichen Vergleichs am 22.  September erfolgte, leistete der "Cornet" Helmuth Hartwig von Blücher am 16.  September in Person seinem Herzoge Friedrich den Lehneid wegen Sulzow und Pohlstorf.
    Die Verwaltung eines so bedeutenden Besitzes war für einen 17jährigen Jüngling, wiewohl ihm die Mutter mit ihrem Rate zur Seite stand, in der Tat eine grosse Aufgabe, um so schwieriger, da
Helmuth Hartwig mehr als zwei Dritteile der Summe (57,500 Rthlr.), zu welcher in jener geldarmen Zeit nach dem siebenjährigen Kriege seine Güter bei dem brüderlichen Erbvergleiche abgeschätz waren, an seine Geschwister auszuzahlen hatte.    Aber der Cornet widmete sich mit der ganzen Tatkraft und Ausdauer, deren sein lebhafter Geist fähig war, der Landwirtschaft, und entwickelte bald ein Talent in der Verwaltung, großer Güter, welches schnell und - sehr gegen seinen Geschmack laute - Anerkennung fand.Von den zahlreichen Verbesserungen, welche er vornahm, erwähnen wir hier nur eine, die Anlage der Meierei auf dem Raume der Sukower Feldmark, welcher
durch die Tätigkeit der oben erwähnten Glashütte der Kultur gewonnen war.  Er nannte sie nach seiner ersten Gemahlin Marienhof; dieser Name begegnet uns etwa 1770 zuerst.
    Wiewohl, wie weiterhin zu erzählen ist, Helmuth Hartwig bald für eine zahlreiche Familie zu sorgen hatte, wuchsen doch unter seiner gesegneten Hand die Mittel so, daß er, noch bevor er durch den Tod seiner Mutter in den Besitz eines nicht unbedeutenden Teils ihres großen Vermögens gelangte, an eine Erweiterung seines Grundbesitzes zur Ausstattung seiner Söhne denken durfte. Es boten sich dazu mehrere Gelegenheiten; endlich kaufte er am 26. Oktober 1779 von den Gläubigern des in Konkurs geratenen von Hobe auf Groß Grabow die öffentlich zu Güstrow versteigerten Güter Wasdow, Bobbin und Quitzenow (im ritterschaftlichen Amte Gnoien) um dem Preis von 45650 Thlr. N2/3 und empfing am 11. Februar 1780 die landesherrliche Bestätigung diese Kaufes. Den Lehnbrief, welchen ihm der Herzog Friedrich am 17. März 1780 über diese Güter erteilte, enthält manches Bemerkenswerte. Er lautet nämlich nicht nur auf Helmuth Hartwig und seine männliche lehnsfähige Nachkommenschaft, sondern auf den Fall, daß diese erlöschen sollte, namentlich auf seine Bruder Friedrich Helmuth Ludwig auf Finken und dessen männliche Nachkommen; nach Abgang desselben Stammes aber sollte das Lehn auf den Hauptmann Bernhard Christoph von Blücher auf Gorschendorf und dessen männliche Leibeslehnserben übergehen bis in den 4. Grad. Und endlich enthält dieser Lehnbrief noch die Vergünstigung, daß, falls Helmuth Hartwigs männliche Deszendenz erlöschen sollte, die Deszendenten weiblichen Geschlechts wie auch die übrigen Allodialerben von den eintretenden Lehnerben den für die drei Güter von dem ersten Erwerber gezahlten Kaufpreis von 45650 Rthlr. Wieder erhalten, bis zum Empfang dieses Geldes den unbeschränkten Genuß der 3 Güter haben, und falls die Zahlung verweigert würde, einen andern Lehnmann zu stellen befugt und verbunden sein sollten. – Am 3. Juni 1780 übernahm Helmuth Hartwig den neuen besitz, indem er von dem Abgeordneten der Verkäufe die damals üblichen Symbole, eine Erdscholle, eine frischen Baumzweig und eine frisch abgeschnittenen Splitter vom Hauptständer des Hauses nebst dem Hausschlüssel entgegennahm, und von dem an ihn gewiesenen untertänigen und freien Leuten der Güter das Gelöbnis der Untertänigkeit, der Treue und des Gehorsams durch einen Handschlag empfing.
    Die drei Güter Wasdow, Bobbin und Quitzenow waren seit Jahrhunderten Besitztümer der alten pommerschen und mecklenburgischen Familie von Hobe gewesen, welche auf Wasdow ihren Hauptsitz hatte; doch war Bobbin schon einmal vorübergehend als Pfandbesitz in die Hände der Familie von Blücher gekommen. Alle drei liegen nahe bei der Stadt Gnoien und stoßen mit ihren Grenzen zusammen. Wasdow liegt östlich, Quitzenow gerade gegenüber westlich an dem von Gnoien her kommenden, hier in nördlicher Richtung der Trebel zufließenden Bache, Bobbin weiter südlich an einem Zuflusses desselben Baches. Wasdow hat eine Kirche, deren Patronat von Alters her dem Gutsherrn zustand, bis es der spätere Besitzer, der Hof- und Landgerichtsassessor Ludwig von Blücher im Anfange dieses Jahrhunderts an die Landesherrschaft abtrat. Alle drei Güter haben ungefähr die gleich Größe: Wasdow umfasst mit der großen Wiesenfläche an der Trebel 393.532 qR, Quitzenow 416.794, Bobbin mit der Meierei Friedrichshof (welche in der Hobeschen Zeit Friedrichshorst hieß und damals zu Wasdow gehörte) 397.000 qR. Jedoch ist Bobbin durch die Fruchtbarkeit seines Bodens das wertvollste Gut; während nämlich Quitzenow von 2535, Wasdow von 2496 Scheffeln steuert, ist Bobbin zu 3318 Scheffeln eingeschätzt. Als Helmuth Hartwig von Blücher am 24. Juli 1800 die 3 Güter seinen Söhnen erster Ehe überließ, schätzte er Wasdow auf 30.000, Quitzenow auf 24.000, Bobbin auf 55.000 Rthlr. N2/3.
    Seitdem diese Hobeschen Güter auf die Familie von Blücher übergegangen sind, haben sie zu wirtschaftlichen Zwecken gar manche Veränderung erlitten, und schöne herrschaftliche Wohnsitze, Dampfmühlen und üppiger Saaten zeugen von der jetzigen hohen Stufe des Ackerbaus. Aber noch hat sich auch manches Denkmal aus alter Zeit dort erhalten. In einem schönen Buchenwalde bei Quitzenow erinnert noch ein Begräbnisplatz an die Wenden, welche den Ortschaften ihre Namen geben, eine Menge von Kegelgräbern auf dieser Feldmark an noch frühere Bewohner dieser Gegenden. Und von den heißen Kämpfen und Fehden, welche am Ausgange des Mittelalters hier auf der Grenze zwischen Pommern und Mecklenburg von den Hoben geführt wurden, geben noch drei Wallgräben Zeugnis. Sie sind wiederum durch einen Damm verbunden mit dem alten Fangelturm (der Wasdower Burg) am Hofgarten zu Wasdow, welcher hinüberschaut nach einem ähnlichen Turme, der, nur eine halbe Meile entfernt, jenseits der Trebel auf pommerschem Boden bei Nehringen aufgeführt ist.
    Damals, als Helmuth Hartwig von Blücher diese Güter erwarb, war das Bauerdorf Bobbin noch nicht lange in einen Pachthof verwandelt. Der letzte Besitzer aus der Familie von Hobe verlegte nämlich die vier Bauern seit 1763 von Bobbin nach Quitzenow, wo er ihnen den Acker des Pachthofes einräumte, und verwandelte den Baueracker zu Bobbin wiederum zu einem Pachthofe. Wiewohl die Lage der Bauern hierdurch nicht sehr verändert zu sein schien, hatte der Regierungsfiskal in diesem Unternehmen doch eine Verletzung des landesgrundgesetzlichen Erbvergleichs gefunden und auf die Wiederherstellung des alten Erbvergleichs geklagt. Der Prozess ward eine unwillkommene Erbschaft für die Gläubiger des von Hobe, den Käufer berührte er nicht. Vergebens appellierten jene an das Reichskammergericht zu Wetzlar, die Entscheidung desselben fiel gegen sie aus. Erst am 15. Mai 1793 ward der Prozeß auf dem Gnadenwege beigelegt; der Landesherr genehmigte die Legung der Bauern zu Bobbin, jedoch mit der Bedingung, daß das Bauerdorf Quitzenow unverändert bleiben müsse und unter keinem Vorwande niedergelegt werden dürfe. Wie es doch geschehen ist, und dies zu der Gründung des Dorfes Neu-Quitzenow Veranlassung gegeben hat ist später zu erzählen.
    Werfen wir nun noch einen Blick auf das Haus Sukow zur Zeit Helmuth Hartwigs ! Der Feldmarschall Fürst Blücher hatte diesen Vetter in seiner Jungend als einen lustigen Gefährten gekannt und nannte ihn in seinen alten Tagen wohl „seinen lieben Freund, den Magister“. Andere Zeitgenossen mochten ebenso von ihm denken; ja manche hatten ihn und sein Haus im Verdachte  des frömmelnden Pietismus. Wahr ist aber nur, daß Helmuth Hartwig von Blücher, fern von allem geistlichen Hochmut und exklusiven Wesen und Unterschätzung von Wort und Sakrament, - Fehler in welche der Pietismus verfällt, - in seinen mittleren und höheren Lebensjahren ein gläubiger, frommer Christ war, welcher, der Welt und ihren Freuden abgeneigt, all sein Tun nach Gottes Wort regelte und dieser Richtschur mit einer seltenen Demut und mit einer unbeirrten Konsequenz nachwandelte. Er selbst hat es stete dankbar anerkannt, daß er auf diesen Weg gewiesen sei durch seine erste Gemahlin, seine Cousine Eleonore Marie Elisabeth, die Tochter des Kammerjunkers Georg Ludwig von Oertzen auf Kittendorf aus seiner ersten Ehe mit Marie Friderike von Blücher. Diese war zu Lübberstorf am 1. Dezember 1743 geboren, sie zählte also erst 22 Jahre, als sie sich am 13. Juni 1766 in das Sukower Haus vermählte; aber schon damals war sie eine entschiedenen Christin und ein ausgebildeter Charakter, so daß sie auch ihrem Gemahl eine kräftige Stütze werden konnte. Wer ihre Betrachtungen, Sprüche und Liederverse list, mit denen sie alle Familienereignisse in ihre Hausbibel eintrug, empfängt den Eindruck, daß diese ausgezeichnete Frau ganz in Gottes Wort lebte und die Welt mit ihrem Schein verachtete. In patriarchischer Einfachheit und in christlicher Zucht erzogen die Blücherschen Eheleute ihre Kinder, als christliche Hausherren behandelten sei ihr Gesinde; Gottes Wort war fleißig daheim geübt, ein Gottesdienst nur in Krankheitsfällen versäumt.
    Es war ein herber Verlust für das Sukower Haus, daß diese Frau am 23. März 1784 zu Wasdow verstarb. In dem kummervollen Nachruf, welchen ihr Gemahl ihr in der Familienbibel gewidmet hat, rühmt er von ihr : „Ihre Seele hat fröhliche Himmelfahrt gehalten. Jesum hat sie in ihrem Leben erkannt und bekannt, auf Jesu Blut und Verheißung sich gegründet, auch besonders eine wahre Armut des Geistes bezeiget und sich fest auf Jesum verlassen und sein Verdienst.“
    Die 11 Kinder, welche von 16 diese Frau überlebten fanden jedoch eine trefflich Mutter wieder in der zweiten Gemahlin Helmuth Hartwigs, Sophie Hedwig von Rieben, der ältesten Tochter des „gottesfürchtigen“ Hans Christoph Friedrich von Rieben auf Rey (+ 1785) und seiner „liebenswürdigsten“ Gemahlin Benedicta Katharina von Blücher a.d.H. Gorschendorf. Sie war geboren am 5. September 1756 und vermählte sich mit Helmuth Hartwig am 9. Juli 1784. Dieser schrieb an seinem Hochzeitstage in seine Bibel : „Ach leit’ und führ uns, Herr, so lange wir leben auf Erden, laß uns nicht ohne Dich geführt werden ! Führst Du uns, Herr, thun wir, was uns gebühret.“
Sein Gebet ist erhört, diese zweite Frau ward ebenfalls ein großer Segen für sein Haus. Auch diese zweite Ehe war mit 10 Kindern gesegnet; doch rühmt der Gemahl in seinen Testament seiner zweiten Frau nach, daß sie gleiche Liebe, Treue und Sorgfalt ihren eigenen wie den Stiefkindern erwiesen hat; ja sie gewann so sehr die Zuneigung der letzteren, daß diese sich mit ihren Bitten lieber an sie, als an den strengen Vater wandten. Überhaupt wirkte diese herrliche Frau in der Hinsicht aufs Segensreichste, daß ihre Sanftmut auf sie zu seinem großen Leidwesen of zu heftige und strenge Sinnesart ihres Gemahls einen mildernden Einfluß ausübte, und daß der Ton des Hauses fröhlicher ward und sich dem Leben offener zuwandte. Doch ward dadurch die Grundrichtung des Hauses nicht verändert; christliche Sitte und Frömmigkeit walteten hier nach wie vor. Wie der Hausvater strenge gegen sich selbst war, so verlangte er auch von dem Kindern, daß sie dich früh an die  Arbeit gewöhnten; er verlor sie auch in ihren Mußestunden nicht aus den Augen. Sie zu frommen Menschen zu erziehen, hielt er für seine erste Pflicht; aber er unterschätze auch nicht die Wissenschaften. Da er leider unter seinen Hauslehrern nicht eben brauchbare Erzieher fand, so gab er seine 5 jüngsten Söhne in das Institut zu Groß Hennersdorf bei Herrnhut, welches unter der Leitung des Inspektors Frühauf – eine Mannes von großem sittlichen Ernste, gewinnender Freundlichkeit und pädagogischem Takte – sich eines wohlverdienten Rufes erfreute.
 Helmuth von Blücher liebte es nach seiner ganzen Eigentümlichkeit nicht, aus seinem nächsten Wirkungskreise herauszutreten. Die Beteiligung an der Politik lag ihm fern; als aber 1813 Deutschland sich zum Freiheitskampfe erhob, war er es gern zufrieden, daß seine fünf jüngeren Söhne mit in den heiligen Kampf zogen, und er rüstete noch zwei Jägern dazu aus. – So sehr ihm das Christentum am Herzen lag, er pflegte es lieber daheim, als daß er sich mit allgemeinen Kirchenangelegenheiten befasste. Doch als 1794 ein rationalistisches Gesangbuch, zunächst freilich nur für die Hofgemeinden in Schwerin und Ludwigslust, erschienen war und sich weiter im Lande auszubreiten drohte, auch manche schriftliche Fürsprache fand : da fühlte er sich verpflichtet, dem Geh.Raths-Präsidenten von Dewitz in einem ausführlichen, eingehenden Schreiben (vom 13. Mai 1795) seine Bedenken offen und sachkundig darzulegen und sich für da alte Gesangbuch zu verwenden. Die Antwort des Präsidenten war freilich  lau und wenig beruhigend; doch hatte Blücher die Freude, zu erleben, daß die Neuerung an dem in der mecklenburgischen Geistlichkeit wie in den Gemeinden noch lebendigen Glauben einen Damm fand.
    Seine Gutsinsassen erfreuten sich nicht nur eines materiellen Wohlstandes, sonder er sorgte auch für ihr geistliches Wohl. Um ihnen nicht den Besuch der Kirche zu erschweren, ließ er all ihre eigenen Arbeiten an den Wochentagen bestellen; wer aber am Sonntage bei der Arbeit betroffen ward, durfte auch am Montage nicht bei dem Gutsherrn zur Arbeit kommen und büßte seinen Tagelohn ein. Die Dorfschulen des „Sukower Rittmeisters“ galten in weiter Runde für die besten, und in seinem Testament setzte er für die Lehrer und zur jährlichen Anschaffung einiger Bibeln, Katechismen und Gesangbücher für arme Schulkinder, unablösbare Legate aus. Gleicher Vermächtnisse erfreuten sich die Kranken und dir Krüppel; um einen blinden Knaben fügte er eigens ein Codicill hinzu. Sein Haus war nicht nur für rats- und hilfsbedürftige Mitglieder der Familie ein Zufluchtsort, auch Arme aller Art fanden seine Hans stets offen. Einmal waren ihm von unbekannter Stelle 2000 Rthlr. ins Haus geschickt.  Er verfügte über diese Summe in seinem Testament (vom 10. Februar 1808) in folgender Weise :  „1) setzte ich Zwei-Tausend Rthlr. N2/3 aus, welche in meinem Gute Suckow auf immer unabgebürdet stehen bleiben sollen, und wovon die jährlichen Zinsen zu Fünf Procent an notorisch Arme von der arbeitenden Volks-Klasse, in den nächstbelegenen kleinen Städten oder Flecken vertheilet werden sollen, welche Vertheilung aber allemal von den zwei ältesten Gliedern meiner männlichen Descendenz gewissenhaft zu bestreiten ist.“
    Die Kirche zu Jördenstorf, welche Helmuth Hartwig allsonntäglich besuchte, bedurfte eines neuen Altars. Er ließ darum einen solchen bauen, und ließ auf die Rückseite außer dem Namen seiner Familie folgenden Inschrift setzen, die wir, weil sie ein charakteristisches Denkmal seines Sinnes ist, nicht versagen können hier mitzuteilen :
    „Zur alleinigen Ehre Gottes, der mit sich selbst die Welt durch Christi Creuzes-Tod versöhnet hat, zur verkündigung seines Todes unter allen Nachkommen, die ihn in dieser christl. Gemeinde bekennen werden, ist dieser Altar als ein denckmal einer aufrichtigen danckbegierde, für unverdiente Wohlthaten neu erbauet worden Anno 1793 von etc., Herr ! Lass mich mit den meinigen nach diesen Klagen, in jener Schaar der Deinigen einst freudig sagen : Seht ! aus der Schaar der elendesten Sünder; Machst Du, o Gott! Selige Kinder.“
     Sein Haus hatte Helmuth Hartwig rechtzeitig bestellt; über seine irdischen Güter verfügte er mit gewissenhaftester Unparteilichkeit gegen alle seine Kinder. Drei Söhne der ersten Ehe empfingen schon 1800 je ein Gut von den neuerworbenen, Wasdow, Bobbin und Quitzenow, doch unter Bedingungen, welche sie zu angestrengter Arbeit nötigten und ihnen den Verkauf ihres Besitzes erschwerten. Über Sukow, Marienhof und Pohnstorf verfügte er nicht; nur sprach er in seinem Testamente den Wunsch auch, daß einer der Söhne diese Güter übernehmen und so der Familie erhalten möchte.
    Die erste Gemahlin war in  dem von Helmuth Hartwig neuerbauten Familienbegräbnisse zu Wasdow beigesetzt. Dort bestimmte auch er „mit Vermeidung alles überflüssigen Aufwandes“ bestattet zu werden, „damit er“, wie er im Testament sagt, „daselbst ungestört ruhen möge, bis er, wie er im festen Vertrauen auf die göttliche Barmherzigkeit und um des theuren Verdienstes seines Herrn und Heilandes Jesu Christi willen sicher hoffe, zu jenem ewigen Freudenleben wieder erwachen werde.“ Tief betrauert von seiner Witwer, von 18 Kindern und zahlreichen Enkeln, sowie von unzähligen christlichen Brüdern, denen er Wohltaten erzeigt hatte, starb er zu Sukow an Altersschwäche in seinem 73. Lebensjahre, am 12. April 1817. Seine Leiche ward nach seiner Vorschrift in Wasdow beigesetzt. Seiner Gemahlin hatte er einen Witwensitz zu Dargun gekauft; dort wohnte sie bis an ihr Ende, welches am 10. März 1821 erfolgte. Auch sie ist in Wasdow beigesetzt.
 Helmuth Hartwig von Blüchers erster Ehe entsprangen folgende Kinder :
    1) Georg Ludwig Ernst, geb. am 16. August 1767, der Stammvater des Hauses Wasdow
    2) Elisabeth Friderike Marie, geb. am 29. Juni 1768, + am 13. April 1773
    3) Elisabeth Marie, geb. am 19. August 1769, ist „kurze Zeit nach ihrer Geburt selig im Herrn entschlafen. Ihre Seele lobet den Herrn, und ihr Geist freuet sich Gottes ihres Heilands“, schrieb die Mutter in ihre Familienbibel.
    4) Ihre Zwillingsschwester Friderike Dorothea Maria lebte längere Zeit mit ihren beiden Schwestern Sophie und Oelgard zu Malchin, in einem schönen Hause mit einem Garten, welches der Vater ihnen zu einem gemeinsamen Wohnsitze geschenkt hatte. Späterhin wurden allen drei Schwestern Klosterpräbenden zu Teil. Friederike starb als Konventualin zu Dobbertin 1846.
    5) Oelgard Sophie Friderike, geb. am 27. November 170, wurde Konventualin des Klosters Ribnitz. Sie starb zu Rostock am 24. März 1840.
    6) Magdalene Helmine Dorothea, geb. am 25. September 1772, + am 18. März 1777
    7) Dorothea Magdalena, geb. am 3. und gest. am 4. Februar 1774
    8) Oelgard Friderike, geb. am 14. Januar 1775, starb als Konventualin zu Dobbertin am 8. Juli 1852.
    9) Anton Friedrich, geb. am 30. Dezember 1775, der Stammvater des Hauses Quitzenow.
    10) Elisabeth Magdalene, geb. am 3. Dezember 1776, vermählte sich zu Sukow am 12. Dezember 1800 mit Friedrich Joachim Georg von Sperling, der damals als Oberforstmeister zu Dargun wohnte, hernach aber auf sein im Amte Ribnitz belegenes Gut Vietow zog. Nachdem er im Jahre 1832 dieses veräußert hatte, nahm er seine Wohnsitz zu Rostock. Dort hat er selbst im Jahre 1841, seine Witwe am 28. Dezember 1820 ihre Tage beschlossen.
    11) Elisabeth Sophie Wilhelmine, geb. am 3. März 1778, 1816, am 17. Mai, vermählt mit dem Kommandanten zu Rostock Obersten Bernhard von Below (geb. 8. Juli 1762 zu Klein Niendorf im Kirchspiel Burow), Witwer seit dem Jahre 1833, starb zu Neubrandenburg am 28. Juni 1857.
    12) Christiane Louise Elisabeth, geb. am 15. Juli 1779, starb am 19. Juni 1854 als Konventualin zu Dobbertin.
    13) Georg Adolf Friedrich, geb. am 10. Juli 1780.
    14) Friedrich Wilhelm, geb. zu Wasdow am 11. Oktober 1781
    15) Christiane Auguste, geb. zu Wasdow am 10. Oktober 1782, starb am 8. Mai 1785.
    16) Marie, geb. zu Wasdow am 5., starb daselbst am 9. März 1784.

In der zweiten Ehe, mit Sophie Hedwig von Rieben, wurden Helmuth Hartwig von Blücher, wie bereits erwähnt, 10 Kinder geboren :
    17) Benedicta Elisabeth Christiane, geb. am 10. Dezember 1785, + 27. Mai 1786
    18) Christiane Magdalene, geb. am 4. August 1787, vermählte sich am 14. Mai 1813 mit dem Hof- und Landgerichtsassessor Balthasar Christoph Friedrich von rieben zu Güstrow, hatte aber das Unglück, ihren Gatten schon am 23. desselben Monats in seinem 39. Jahre zu verlieren. Sie lebte seitdem zu Güstrow, wo sie in dem hohen Alter von 82 Jahren am 10. Januar 1870 ihre Leben beschlossen hat.
    19) Karoline Amalie Friderike, geb. am 29. Juli 1788, ward am 21. Juni 1816 die Gemahlin des Leutnants a.D. Karl Christian Friedrich von Schack, der damals Besitzer des bei Crivitz belegenen Lehngutes Augustenhof war. Dieses Gut veräußerte er 1819 um dafür Körchow im Amte Wittenberg zu erwerben. Sie ist als Witwe am 11. Januar 1856 zu Doberan verstorben.
    20) Hans Dietrich Wilhelm, geb. am 8. August 1789
    21) Wilhelm Joachim Friedrich, geb. am 11. November 1790
    22) Ernst Friedrich, geb. am 16. Februar 1792, starb am 26. desselben Monats.
    23) Ernst Anton Wilhelm (im Kirchenbuche : Ernst Friedrich), geb. am 26. April 1793, Stammvater des Hauses Teschow.
    24) Karl Wilhelm, geb. am 21. April 1794, der Stammvater des Hauses Poggelow
    25) Franz Wilhelm Helmuth, geb. am 18. Juni 1797
    26) Marie Elisabeth Wilhelmine, geb. am 15. April 1801, vermählte sich mit dem damaligen preußischen Premier-Leutnant Helmuth von Weltzien (aus dem Hase Kaarz) auf Marienfeld. Sie erlag langen und schweren Leiden am 6. April 1858 in Berlin. Ihr Gemahl lebt als pensionierter General-Leutnant zu Merseburg.

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