§12
- Nicolaus
I.
"Memoria
ipsius non
deerit,
debet
merito nec
deesse"
"Sein
Andenken
wird nicht
untergehen,
und soll
mit Recht
nicht
untergehen."
Diese,
seltenen,
prophetischen
Worte
sprachen
einst
trauernde
Landesherren
am Sarge
ihres
Vaters,
des
hochverdienten
Fürsten
Nicolaus
I. von
Werle
[XXXII],
über den
Ritter
Nicolaus
Hahn, als
sie im
schmerzlichen
Andenken
an die
Verdienste
ihres
Vorfahren
sich der
weisen
Kraft
seines
wackern
Rathes
ergaben.
Ist
auch das
Fürstenhaus
längst
erloschen,
so ist
doch
seines
Stammvaters
Segen an
dem
hahnschen
Geschlechte
lebendig
und in dem
Glücke
des Hauses
wahr
geworden,
welches
Nicolaus
Hahn
befestigte,
ein Held
des
Friedens,
stark und
erfahren,
treu und
fromm, der
das Land
in vielen
trüben
Wechselfällen
klug
regierte.
Die vier
Söhne
Heinrich
Borwins
theilten
das Land
ihrer
Väter in
vier
Theile.
Der
zweite von
ihnen,
Nicolaus,
erhielt
beim
Antritt
seiner
Volljährigkeit
im J. 1231
den
grössern,
südöstlichen
Theil des
Landes,
welcher
nach der
alten
Fürstenburg,
vor
welcher
der
Stammvater
Niclot den
Heldentod
gefunden
hatte, den
Namen
Werle
empfing.
Nicolaus
übernahm
für
seinen
dritten
Bruder
Borwin bis
zu dessen
Volljährigkeit
zugleich
auch die
Regierung
des Landes
Rostock;
beide
Brüder
trennten
sich im J.
1234. Im
J. 1237
waren alle
vier
fürstlichen
Brüder
volljährig
und
selbstständige
Landesherren
geworden.
Nicolaus
von Werle
hatte
seine
Residenz
in der von
seinem
Vater
gegründeten
Stadt
Güstrow
erwählt,
welche
fortan die
Hauptstadt
des Landes
Werle oder
Wenden
blieb.
Hier
regierte
er zuerst
in seinen
jüngeren
Jahren
unter dem
Beistande
seiner
Vormünder,
welche in
Güstrow
ihre
Vormundschaft
verwaltet
hatten,
und
anderer
Räthe aus
den alten
edlen
Geschlechtern
des
Landes. So
wie aber
die
Bildung
unter der
thätigen
Regierung
des jungen
Fürsten
sich hob,
Land urbar
gemacht
ward, und
der
Grundbesitz
mehr zur
Vertheilung
kam, zogen
jüngere
Ritter aus
dem
stärker
bevölkerten
und
früher
cultivirten
nordwestlichen
Landestheile
Meklenburg
in die
östlichen
Länder
Rostock
und Werle,
namentlich
in das
Land
Werle, und
es lässt
sich eine
allmählige
Wanderung
der
meklenburgischen
Ritterschaft
gen Osten,
bis nach
Pommern
hinein
nicht
verkennen;
so kamen
z.B. die
Maltzan,
Hahn,
Ketelhot,
schon
früh in
das Land
Werle. Das
Land Werle
aber ward
die Quelle
einer
mächtigen
und
kräftigen
Ritterschaft.
Nicolaus
Hahn war
bei seines
Vaters
Eckhard
frühem
Tode
wahrscheinlich
minderjährig,
da in
zwanzig
Jahren
nach dem
Abtreten
des
Stammvaters
des
Geschlechts,
von
1245-1266,
kein Hahn
in der
Geschichte
vorkommt
und
Nicolaus
bis gegen
das Ende
des 13.
Jahrhunderts
lebte. Es
steht zu
vermuthen,
dass der
Fürst
Nicolaus
von Werle
dem Knaben
bei der
Taufe
seien
Namen
gegeben
habe, da
der Name
Nicolaus ein
Lieblingsname
in der
hahnschen
Familie
ward und
Nicolaus
Hahn
vertrauter
Liebling
des
Fürsten
bis an
dessen
Lebensende
blieb. Der
Fürst
Johann I.
von
Meklenburg
starb im
J. 1264.
Nach
diesem
Ereignisse
wandte
sich
Nicolaus
Hahn aus
der
Heimath
seiner
Väter im
Bisthume
Ratzeburg
zu dem ihm
wohlgeneigten
Fürsten
Nicolaus
von Werle,
zu der
Zeit dem
kräftigsten
Fürsten,
der auch
seinem
Vater
gewogen
gewesen
war. Am
14. April
1266 tritt
Nicolaus
Hahn
zuerst im
Gefolge
des
Fürsten
Nicolaus
als
jüngerer
Ritter
auf, als
dieser mit
seinen
beiden
jungen
Söhnen
Heinrich
und Johann
zu Wismar
die
Privilegien
der Stadt
Wismar
für den
Fall der
Succession
anerkannte
[XVI]. Der
junge
Fürst
Heinrich
von
Meklenburg,
später
der Pilger
genannt,
hatte
damals so
eben die
Alleinherrschaft
des Landes
Meklenburg
angetreten
und seine
Residenz
nach
Wismar
verlegt.
Mit den
beiden
jungen
Fürstensöhnen
von Werle
stand
Nicolaus
Hahn wohl
in
gleichem
Alter und
engerer
Verbindung.
Die
nächsten
Jahre
verflossen
in Ruhe
und
Frieden;
der Fürst
Nicolaus
von Werle
beschäftigte
sich mit
der
Gründung
und
Einrichtung
der
Städte,
seines
Landes und
andern
Werken des
Friedens;
geschichtliche
Nachrichten
aus diesen
Jahren
sind
selten,
und
Nicolaus
Hahn wird
nicht
genannt.
Bald aber
wird die
Zeit
bewegter.
Heinrich
von
Meklenburg
pilgerte
nach dem
gelobten
Lande,
Borwin von
Rostock
war
erblindet
und
regierte
mit seinem
schwachen
Sohne
Waldemar,
Pribislav
von
Parchim-Richenberg
hatte sein
Land den
Grafen von
Schwerin
abgetreten
und sich
nach
Pommern
zurückgezogen.
So
waren die
Fürsten
von Werle
lange Zeit
hindurch
der Schirm
des
gesammten
Vaterlandes,
den
Nicolaus
Hahn auf
das
kräftigste
stützte.
Zuerst
erscheint
Nicolaus
Hahn
wieder in
öffentlichen
Angelegenheiten
wirkend,
als der
Fürst
Nicolaus
nach der
Abreise
Heinrichs
des
Pilgers am
1. August
1272 die
Gerechtsame
des
Nonnenklosters
Neukloster
bestätigte
[XVII].
Gleich
drauf
vertraute
der Fürst
ihm seine
Residenz
Güstrow
an, indem
er ihn zum
Vogt oder
Hauptmann
von
Güstrow
erhob;
Nicolaus
Hahn
bekleidete
diese
Würde
sicher vom
17. Dec.
1272 bis
zum 18.
Juli 1278
[XVIII bis
XXXVIII],
während
sehr
schwieriger
Zeiten.
Zuerst
half er
seinen
Herrn in
der
Besitznahme
des Landes
Parchim
[XIX],
welches im
J. 1272
oder 1273
an die
Fürsten
von Werle
überging,
und war
demnächst
bei den
Verhandlungen
hülfreich,
durch
welche der
Fürst die
Gerechtsame
der
Städte
Teterow
[XVIII]
und Plau
[XXII] und
der
Klöster
Dargun [XX
und XXXI],
Doberan
[XXIV und
XXV],
Döbbertin
[XXVII]
und zum
Heil.
Kreuz in
Rostock
[XXVI,
XXX,
XXXVIII],
so wie der
Johanniter-Comthurei
Mirow
[XXI] und
des
Dom-Collegiatstiftes
Güstrow
[XXIII und
XXVIII]
erweiterte.
Vorzüglich
aber war
es das
Dom-Collegiatstift
zu
Güstrow,
welches
die
Fürsten
und Edlen
des Landes
Werle mit
besondere
Liebe
pflegten
[LXXIII]
und vor
allen wird
Nicolaus
Hahn als
Beschützer
der
Stiftung
anerkannt,
indem er
wiederholt
Beförderer
bedeutender
Verbesserungen
gepriesen
wird
[XXVIII
und
LXXVIII].
Die Zeiten
wurden im
hohen
Grade
schwierig.
Heinrich
der Pilger
war in
Aegypten
in
Gefangenschaft
gerathen
und im
Lande
Meklenburg
entspann
sich
Streit
über die
Vormundschaft
seiner
Kinder, da
man an der
Rückkehr
des
Fürsten
zu
zweifeln
anfing. Da
traten am
10. April
1273 in
Plau der
greise,
blinde,
erfahrene
und milde
Graf
Gunzelin
von
Schwerin,
sein Sohn
Helmold
und der
Fürst
Waldemar
von
Rostock zu
einer
Berathung
mit dem
Fürsten
Nikolaus
von Werle
und dessen
Söhnen
zusammen
[XX], und
am 4. Oct.
desselben
Jahres
verhandelten
in
Schwerin
dieselben
Fürsten
mit dem
Fürsten
Johann von
Meklenburg-Gadebusch
[XXIV];
Nicolaus
Hahn nahm
an den
Wichtigen
Verhandlungen
zum Besten
des Landes
thätigen
Antheil.
Die Söhne
des
Fürsten
Nicolaus
von Werle,
Heinrich
und
Johann,
wollten
nach dem
Willen
Heinrichs
von
Meklenburg
die
Vormundschaft
übernehmen,
aber die
Brüder
des
Pilgers
kämpften
dagegen,
namentlich
der Fürst
Johann,
welcher zu
den Waffen
griff. Der
Graf
Gunzelin
starb
während
der Zeit
im Jahre
1274. Als
der Zwist
wuchs,
erschien
der
würdige
Nicolaus
von Werle
selbst in
Wismar und
vermittelte
mit
entschiedenem
persönlichem
Uebergewicht,
unter
Beistimmung
des
Fürsten
von
Rostock
und des
Grafen von
Schwerin,
hier im J.
1275 die
Einsetzung
eines
Regentschaftsrathes
unter der
Oberleitung
des
Fürsten
Johann von
Meklenburg-Gadebusch.
Leider
musste der
Fürsz es
noch
erleben,
dass die
eroberungssüchtigen
Markgrafen
von
Brandenburg
durch
Ueberfälle
in die
Grenzländer
seine
letzten
Tage, wie
sein
ganzes
Leben
trübten.
Bald
jedoch, am
7. Mai
1277,
schied er
zu Plau
aus dieser
Welt nach
einer
fünfzigjährigen
Regierung
mit dem
wohlerworbenen
Ruhme
eines
weisen
Regenten,
der, als
letzte
Ruine
einer
längst
entschwundenen,
anderen
Zeit, ein
von der
Geissel
des
krieges
Jahrhunderte
lang
heimgesuchtes
Land neu
geordnet
und in
blühendem
Zustande
hinterliess.
Würdige
Männer
standen
ihm in dem
letzten
Jahrzehnt
zur Seite,
vorzüglich
aber
Nicolaus
Hahn, Vogt
zu
Güstrow,
Johann
Koss, Vogt
zu Plau,
Heinrich
Flotow,
Vogt zu
Rübel,
Hauptleute
der
Lieblingssitze
der
werleschen
Fürsten
in jener
Zeit,
Gerhard
Ketelhot,
Heinrich
Cramon,
Heinrich
Luch, und
andere
mehr. Aber
auf
Nicolaus
Hahn legte
der Weise
Fürst im
Scheiden
die Sorge
des
Landes,
und
Nicolaus
Hahn
stellte
sich
fortna mit
Kraft und
Erfahrung
an die
Spitze der
Regierung.
Am 14.
Mai, an
der Bahre
des
Fürsten,
verliehen
seine
Söhne
Heinrich
und Johann
den
Geistlichen
des Landes
Werle das
Gnadenjahr
unter der
Bedingung,
dass alle
Geistlichen
jährlich
am
Sonntage
nach
Himmelfahrt,
im J. 1277
dem
Sterbetage
des
Fürsten,
in den
ihnen
zunächst
gelegenen
Hauptkirchen
sich
versammeln
sollten,
um das
Andenken
der
Stammältern
des
Fürstenhauses
Werle zu
feiern
[XXXII].
Diese
Verfügung
geschah
auf
Betrieb
des
Ritters
Nicolaus
Hahn, und
bei dieser
Gelegenheit
sprachen
in
Gegenwart
der
übrigen
Räthe des
entschlafenen
Herrn die
dankbaren
Fürsten
das
Ehrenwort,
dass
"sein
Andenken
nicht
untergehen
werde und
nicht
untergehen
solle"
(memoria
ipsius non
deerit,
debet
merito nec
deesse).
Am 30. Mai
1277 und
1278
bedachten
auch die
Brüder
Mathias,
Nicolaus
und
Gerhard
Ketelhot,
die
nächsten
Verwandten
des
Ritters
Nicolaus
Hahn,
unter
seiner
Mitwirkung,
die Kirche
und Pfarre
zu
Wattmannshagen.
Am 30. Mai
1277
schenkten
sie der
Kirche zu
Wattmannshagen
3 Hufen
und 8
Kathen in
Wattmannshagen
[XXXIII]
und am 30.
Mai 1278
der Pfarre
eine Hufe
zu Raden
[XXXVII]
und
stifteten
dadurch
Seelenmessen
für die
Familie
Ketelhot
und Hahn,
namentlich
für die
Stammältern
derselben.
Aus diesen
Zeiten
stammt
denn auch
noch die
schöne
und grosse
Kirche zu
Wattmannshagen,
welche,
wie viele
Kirchen in
der Gegend
von Laage
und
Teterow,
würdige
Zeugnisse
eines
edlen und
kräftigen
Geistes
edler
Vorfahren
sind.
Nicolaus
I. von
Werle
hinterliess
drei
Söhne :
Heinrich
I., Johann
I. und
Bernhard
I., welche
schon
einige
Zeit vor
dem Tode
des Vaters
an den
Regierungsgeschäften
Theil
genommen
hatten.
Bernhard
trat bald
ganz in
den
Hintergrund
und starb
im. J.
1286. Die
beiden
älteren
Brüder
theilten
um das J.
1280 das
Land so,
dass
Heinrich
das Haus
Werle-Güstrow,
Johann das
Haus
Werle-Parchim
stiftete;
die
Verfügungen
über
Eigenthumsverhältnisse
scheinen
jedoch von
allen
Brüder
gemeinschaftlich
getroffen
zu sein.
Nicolaus
Hahn
erfüllte
den Wunsch
seines
heimgegangenen
Herrn und
führte
nach wie
vor die
Landesregierung,
so viel er
auch mit
der
Schwäche
der neunen
Regenten
zu
kämpfen
haben
mochte.
Zwar
konnte er
es nicht
hindern,
dass sie
im J. 1278
die
Vormundschaft
über das
Land
Meklenburg
mit
bewaffneter
Hand,
freilich
ohne
Erfolg,
erzwingen
wollten,
da die
Markgrafen
von
Brandenburg,
die
Schwäche
aller
Regenten
im Lande
benutzend,
wieder
andrängten
und Saamen
der
Zwietracht
säeten.
Desto
eifriger
nahm er
sich aber
der
Zustände
des Landes
Rostock
an,
welchem in
den
nächsten
Zeiten
eine
traurige
Zukunft
bevorstand.
Der
erblindete
Borwin,
der
Stifter
des
Fürstenhauses
Rostock,
war im J.
1278 nach
einer
langen,
segensreichen
Regierung
gestorben
und hatte
von vier
Söhnen
nur Einen,
Waldemar,
im Leben
hinter
sich
gelassen,
der zu
schwach
war, um
das
üppige
Aufstreben
der rasch
wachsenden
Stadt
zügeln
und die
Bildung
der Hanse
regeln zu
können.
Das
Beispiel
der
Uebermuthes
der
Seestädte
stecke
wechselseitig
an und
auch
Waldemar
musste
sich
manche
Demüthigung
von der
Bürgerschaft
gefallen
lassen.
Die
Fürsten
von Werle,
namentlich
Heinrich,
nahmen
sich daher
der Noth
Waldemars
an und
waren mit
den alten
werleschen
Räthen,
Nicolaus
Hahn an
der
Spitze,
häufig in
Rostock
[XXXV bis
XLVI].
Waldemar
beschloss
jedoch
schon am
9. Nov.
1282 sein
mühevolles,
thatenloses
Leben und
hinterliess
eine
Witwe,
Agnes von
Holstein,
und drei
minderjährige
Söhne.
Heinrich
von Werle
übernahm
jetzt
förmlich
die
Vormundschaft
über die
fürstlichen
Kinder und
das Land
und
führte
sie mit
Eifer und
Ruhm. Er
war
häufig in
Begleitung
von
Nicolaus
Hahn in
Rostock
und
scheint
dort
selbst
seinen
Wohnsitz
auf einige
Zeit
genommen
zu haben
[XLV]. In
diese Zeit
fällt die
Bildung
der Hanse,
vorzüglich
durch das
grosse
trostocker
Landfriedensbündniss
vom 13.
Juni 1283
[XLIV],
bei
welchem
Heinrich
von Werle
bei den
vielen
vormundschaftlichen
Verhältnissen
im Lande
eine
bedeutende
Rolle
spielte;
er war in
Rostock
mit dem
Kern der
werleschen
Ritterschaft,
mit 25
Rittern,
unter
denen auch
Nicolaus
Hahn,
Heinrich
Flotow,
Johann
Koss, und
alle die
alten
Räthe aus
der
Regierung
des
Fürsten
Nicolaus
I.
Die innere
Verwirrung
ward aber
noch
grösser,
als am 15.
Oct. 1283
auch
Johann I.
von Werle
starb und
eine
Wittwe und
sechs
junge
Söhne
[XLVII]
hinterliess.
Da ging
Nicolaus
Hahn zum
Fürstenhausen
Parchim
und half
hier bis
an sein
Ende treu
und
thätig,
wie er
überall
da
eintrat,
wo die
grösste
Noth
vorhanden,
also der
beste
Theil zu
erwählen
war. Er
handelte
mitunter
wohl noch
zu Rostock
neben
dem
Fürsten
Heinrich;
im
Allgemeinen
aber nahm
ihn die
Regierung
der
werle-parchimschen
Länder zu
sehr in
Anspruch,
als dass
er hier
nicht sein
volles
Maß
sollte
gefunden
haben.
Die
sechs
fürstlichen
Brüder
waren beim
Tode ihres
Vater ohne
Zweifel
noch jung,
da ihre
Mutter,
Sophie,
des Grafen
Günther
von
Lindow-Ruppin
Tochter,
bis zu
ihrem Tode
(zwischen
1301 und
1304) in
mütterlicher
Vormundschaft,
wenigstens
für die
jüngsten
Kinder,
blieb. Zur
Theilung
für sechs
Fürsten
war das
Land zu
klein;
daher
waren die
drei
vorletzten
in den
geistlichen
Stand
getreten:
Günther
war
Domherr zu
Magdeburg
und
Güstrow,
Bernhard
und
Heinrich
waren
Mönche in
dem so
eben, 285,
gestifteten
Dominikaner-Kloster
zu Röbel,
der
Residenz
der
Fürsten
Mutter,
welche von
ihrer
Vaterstadt
Ruppin her
die
Dominikaner-Mönche,
seit 1246
in Ruppin,
begünstigte
und in
ihrer
aufblühenden
Residenz
Röbel die
Geistlichkeit
ganz
besonders
schützte.
Der
jüngste
der
fürstlichen
Brüder,
Henning,
verschwindet
seit dem
J. 1291
aus der
Geschichte.
Der
älteste,
Nicolaus,
ein Mann
von
bedeutenden
Regierungstugenden,
verhütetet
glücklich
eine
Landestheilung;
er führte
ein
Principat
ein und
regierte
mit seiner
Mutter
Sophie
zugleich
im Namen
seiner
Brüder;
zwar
treten
zuweilen
die
älteren
seiner
Brüder,
Johann und
der
Domherr
Günther,
mit ihm
auf,
jedoch
verhältnissmässig
nur
selten,
und man
kann
sicher
annehmen,
dass
Johann bis
zum Tode
seines
Bruders
nur dessen
Mitregent
war. In
den ersten
Jahren
nach dem
Tode
seines
Vaters
regierte
Nicolaus
fast
ausschliesslich
mit seiner
Mutter;
seitdem er
aber im J.
1289 den
Ritterschlag
empfangen
hatte,
tritt er
als Regent
selbständiger
auf und
seine
Mutter
mehr in
den
Hintergrund.
Während
dieser
ganzen
Zeit war
Nicolaus
Hahn
beständiger
Beistand
des
Fürstenhauses
und tritt
immer mehr
als der
erste nach
dem
Fürsten
im Lande
hervor.
Von den
alten
Räthen
erscheint
fast nur
noch
Johann
Koss.
Dagegen
treten
neben
Nicolaus
Hahn
vorherrschend
in die
Landesregierung
: die
Ritter
Johann und
Bernhard
von
Bellin,
Mathias
Ketelhot,
Johann von
Dessin,
Conrad
Büno,
Nicolaus
von
Brüsewitz
und neben
diesen
noch die
Glieder
der
Geschlechter
von Mallin,
von Marin,
Mosteke,
von
Oldenburg,
Lehsten,
von Cramon,
u.A. Der
Schauplatz
des
Wirkens
war mehr
das
südöstliche
Mecklenburg,
namentliche
Röbel,
die
Residenz
der
Fürstin
Mutter,
welche
sich hier
mit einem
grossen
geistlichen
Hofstaat
umgab, und
die
benachbarten
Städte
Plau und
Malchow.
Jedoch
fingen die
Fürsten
in dieser
Zeit an,
die
grösseren
Städte
wieder zu
meiden; ja
das
Beispiel
der
Seestädte
steckte
die
Landstädte
an, welche
nicht nur
gegen die
Fürsten,
sondern
auch gegen
deren
Ritter
allerlei
Muthwillen
übten.
Selbst die
Stadt Plau
war schon
längere
Zeit gegen
die
Landesherren
aufsätzig
gewesen;
diese
hatten in
der Zeit
von
1285-1287
das
Schloss
bei Plau
aufführen
lassen
wollen,
waren aber
wahrscheinlich
von den
Bürgern
daran
gehindert,
bis sie
sich am
11. März
1288 mit
diesen
aussöhnten.
Nicolaus
von
Werle
hatte sich daher
beim
Antritt
seiner Regierung
bei Wredenhagen
eine
neue
Burg unter
dem Namen
Neuburg-Wenden
erbauen
lassen,
auf
welcher er
den
sütdöstlichen
Städten
des Landes
und den
Grenzen
der Mark
Brandenburg
nahe genug
war.
Durch
solche Vorgänge
geriethen
die Fürsten in
drückende
Schulenlast.
Um sie
davon. zu
befreien),
vermittelten
die Räthe
Heinrichs
von Werle;
mit dem
Ritter
Nicolaus
Hahnan
der
Spitze,
dass die Vasallen
der Länder
Röbel,
Malchow
und Wenden
oder Wredenhagen
im
J.
1285 die
Schulden
des Fürsten
Heinrich
zum
Drittheil
seines Antheils
übernahmen;
dafür
verlegte
er, zum
Besten der
Vasallen,
um die
Streitigkeiten
zwischen ihnen
und
den Bürgern
zu
vermeiden,
die Landgerichte
der drei Läinder
in die Dörfer
Prieborn,
Alt-Malchow,
bald
Kloster,
und Zepkow,
und
befreite
die
Vasallen
von der
Verhaftung
in den Städten
und von der
Entrichttung
ausserordentlicher
Contributionen,
mit
Ausnahme
der zu
ausserordentlichen
Familienbegebenheiten
des fürstlichen
Hauses zu
leistenden
Abgaben.
Eine
ähnliche
Verhandung
war schon
im
J. 1216
unter den
Fürsten
Heinrich
und Johann
von Werle
in Beziehung
auf das Land
Gnoien
vorgekommen.
Durch
solche Begünstigungen
ward der
Grund zu
der
Befreiung
der Ritterschaft
gelegt..
Im
J.
1290
schloss
Nicolaus von
Werle ein Ehegelöbniss
mit der Prinzessin Richenza,
des Königs
Erich
von
Dänemark
Tochter.
Dieses
Bündniss
ward
dadurch
unendlich wichtig,
dass
der
wackere
Fürst,
durch eine
Verwandtschaft
von
Bedeutung
gestärkt,
mit
Standhandftigkeit und Erfolg dem Könige widerstand, welcher bei
der Schwäche des letzten Fürsten von Rostock, Nicolaus des
Kindes, die Verwirrungen benutzte, um der dänischen Macht in
Deutschland wieder Einfluss und Bedeutung zu verschaffen.
Des Fürsten Nicolaus Oheim, der alternde
Heinrich, hatte sich als Vormund des Kindes von Rostock des Landes
Rostock mit warem Eifer angenommen und es schien sich bei der
Tüchtigkeit der werleschen Regenten und ihrer Räthe alles zum
Besten zu gestalten : da geschah, um da Maß des Unheils voll zu
machen, eine Greulthat, vor welcher sich der Freund des Vaterlandes mit
Abscheu weggewendet. Heinrich von Werle hatte sich im J. 1291 mit der
Prinzessin Mechtild von Lüneburg Tochter wieder vermählt.
Seinen unnatürlichen Söhnen Heinrich und Nicolaus mochte die
Stiefmutter ein Dorn im Auge sein; der Vater hatte ihnen schon zu lange
regiert und durch die neue Vermählung trat sein glücklicheres
Leben ihnen grell vor die Augen. Die Söhne erschlugen den Vater,
als dieser am 8. Oct. 1291 von der Jagd herimekhren wollte. Ein Schrei
des Entsetzens schallte durch das Volk, welches den Vatermördern
die Thore verschlosss. Nicolaus von Werle hörte auf die Stimme des
Volkes und seines Gewissens, auf Gottes Stimme, und erhob sich mit dem
Volke strafend gegen seiner Vettern, welche bei den Fürsten des
Landes und den Nachbarn Schutz fanden. Nicolaus griff zu den Waffen und
setzte sich in den Besitz aller werleschen Lande und der rostockschen
Vormundschaft; er war im Dec. 1291 in Rostock mit seinen ritterlichen
Räthen, Nicolaus Hahn an der Spitze, der von jetzt an die erste
Stelle in seinem Rathe
und in seinem Herzen einnahm. Der verwüstende Krieg gegen die
Uebermacht der
Feinde ward schwer und zog sich in die Länge; der Tod des
jüngern
Vatermörders im Anfange des J. 1293
stimmte den ältern wohl etwas herab, brachte ihn jedoch nicht zum
Schweigen.
Doch die gute Sache siegte:
bei Parchim schlug Nicolaus noch in demselben Jahre die Beschützer
der
ungerechten Sache aufs Haupt und zwang seinen Vetter Nicolaus, sich mit
dem Besitze von Penzlin, welches ihm zuerst bereitwillig die Thore
geöffnet hatte, zufrieden zu geben.
So
wurden die gesammten werleschen Lande wieder unter den Scepter Eines
Fürsten vereinigt. Unter bedeutenden
Mühen und Opfern suchte der Fürst Nicolaus die tiefen Wunden,
die seinen Ländern geschlagen waren, wieder zu heilen, ja er
beförderte dazu
die Blüthe der alten Klöster Amelungsborn, Michelstein,
Doberan, und besonders den Dom zu
Güstrow, um demselben einen besondern
Beweis seiner Huld zu geben, denn alle werleschen Fürsten
und ihre Ritter beschützten diese Stiftung mit Vorliebe.
So
herrschte der grosse und edle Nicolaus,
bis an sein Ende im J. 1316, Ruhmes
und Segens reich, mit fester
Hand für sich und seine
Brüder, so stürmisch auch die Zeiten in den Ländern
Meklenburg und Rostock im Anfange des
14. Jahrhunderts wurden.
Eine Hautstütze seiner Thaten war aber der
wahrhaft getreue und feste Ritter
Nicolaus Hahn, der mit edler Weisheit von der Ausbildung des werleschen
Staates an dreien Regentengeschlechtern kräftig beigestanden hatte
und das
Reich befestigt und geordnet einer jüngeren Zeit hinterliess,
welche Jahrunderte hindurch auf den sicher gelegten Grundstein ruhig
fortbaute, selbst bis auf unsere Tage. "Sein Andenken wird und soll
nicht untergehen".
Nicolaus Hahn starb im J. 1297, noch nicht 60 Jahre
alt, nachdem er 30 Jahre lang, seit 1266, dem Fürstenhause und dem
Vaterlande treu gedient hatte. Da er im J. 1266 als Ritter zuerst
auftritt, so wird er umgefähr um 1230 geboren sein und mit dem
Fürsten Nicolaus I. aus derselben Zeit stammen. Mit dem J.
1294 verschwindet er aus dem öffentlichen Leben. Am 1. Jan. 1297
wird sein Name noch einmal, und zuletzzt, ausgesprochen, indem einer
seiner Söhne, Eckhard, Hahns jüngerer Sohn (Egghardus minor
Galli filius), genant wird. Wie sein Zeitgenosse Ludolf Moltzan, der
wackere Vater von 6 Söhnen, welcher die Bekannten maltzanschen
Linien stifteten, ohne Vornamen nur Moltzan gennat wird, so war auch
Hahn der allbekannte Name eines hochverdienten Mannes.
Die Gemahlin des Ritters Nicolaus Hahn wird nicht
genannt. Seine nächsten Vernwadten waren die Ketelhot und die
Mosteke. Die Ketelhot waren seine Vettern von mütterlicher Seite,
da seine Mutter eine geborene Ketelhot war [XXXIII und XXXVII]. Am 30.
März 1287 zeugen die Ritter Mathias und Gerhard Ketelhot und
Conrad Büno für eine Vefügung über sein Dorf
Schlakendorf; dies deutet vielleicht auf einen Erwerb aus der
ketelhotschen Familie. Daher müssen ihm die Mosteke
verschwägert gewesen sein. Schon am 17. März 1277 ist
Nicolaus Hahn unter dem Zeuigen einer Veräusserung von Methling,
welche der Ritter Hermann Mosteke auf Bitten seiner "Freunde" (ad
peticionem amicorum suorum), d.h. seiner Verwandten, gemacht hatte. Am
16. Jan. 1289 wird Nicolaus Hahn der
Verwandte (cognatus) des Ritters Hermann Mosteke genannt und
Nicolaus Hahn giebt durch Besiegelung der Urkunde seine Zustimmung zu
Anordnungen
über die mostekeschen Familiengüter Methling und Vippernitz. Wahrscheinlich also war die Gemahlin des
Ritters Nicolaus Hahn eine Schwester des Ritters Hermann Mosteke,
indem in diesen Urkunden Nicolaus Hahn wahrscheinlich die Rechte seiner
Gemahlin vertrat. Als Hermann Mosteke
am 19. Nov. 1288 dem Kloster Dargun die
Zehnten von dem Dorfe Vippernitz abtrat [LXV], war ebenfalls die
Zustimmung seiner "Freunde" (amicorum suorum), welche die
getreuen Beförderer des Bisthums Schwerin genannt werden, dazu
nöthig; die Zeugen
sind die Ritter: Nicolaus Hahn, die Brüder Mathias und Gerhard
Ketelhot, Hermann Mosteke und Hermann von Bützow, ein Verwandter
Thetlevs
von Gadebusch, und Johann Moltke, wahrscheinlich alle
verschwägert, da
Hahn, Moltke und die Ketelhot allein auch in der Urkunde vom 16. Jan. 1289 genannt werden.
Als
Kinder des
Ritters Nicolaus Hahn kommen Nicolaus,
Eckhard und Ludolf vor, deren Leben in den
folgenden Abschnitten beschrieben werden
soll.
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