§
19
Nicolaus
III. d.ä.,
Knappe
(1330-1363)
Nicolaus
Hahn, der
älteste
der vier
Söhne des
Ritters
Nicolaus
II, nicht
minder
berühmt
als seine
Vorfahren,
weise im
Rathe und
tapfer,
wenn auch
mitunter
unglücklich
in der
Schlacht,
ist der
Grunder
des Hauses
Basedow,
welches
sich unter
ihm
ziemlich
vollständig
zu seiner
Grösse
ausbildete.
Es war
ohne
Zweifel
der
ältere
Nicolaus,
welcher
das Haus
Basedow
gründete,
da dieser,
namentlich
wenn er
als auf
Basedow
gesessen
genannt
wird, sich
durch sein
Siegel
deutlich
genug von
seinem
jüngeren.Bruder
Nicolaus
unterscheidet,
welcher
wiederholt
der
jüngere
genannt
wird und
ein ganz
anderes
Siegel
führt,
wen man
auch kein
Gewicht
darauf
legen
wollte,
dass der
ältere
Nicolaus
nach seine
Tode am 6.
Jan. 1404
Nicolaus
der alter
oder
ältere (olde
Clawes
Hane)
genannt
wird, da
ihm ein
Sohn
Nicolaus
gefolgt
war und
dieser
Ausdruck
in
Beziehung
auf diesen
gedeutet
werden
könnte;
wahrscheinlich
aber soll
mit dem
Ausdrucke
der
ältere
der
Brüder
bezeichnet
werden.
Von
einem
Vater und
seinem
Sohne
gleiches
Namens
unterscheidet
sich
Nicolaus
III Hahn
auf das
Bestimmteste
dadurch,
dass er
sein
ganzes
Leben
hindurch
Knappe
blieb,
jene
beiden
aber
Ritter
wurden.
Zuerst
erscheint
Nicolaus
Hahn neben
seinem
Oheim
Eckhard
von der
solzowschen
Linie,
jedoch
ohne
Bezeichnung
der
Verwandtschaft,
im J. 1330
zu Plan
als Zeuge,
als die
Brüder
Gamm dem
Barthold
Swartepape
12 Mark
Pacht von
dem Plauer
See bei
der Insel
Werder,
damals
Gammenwerder
genannt,
verkauften,
wahrscheinlich
waren die
Hahn den
Gamm
verwandt,
da die
Güter
dieser
Familie in
der Nähe
der alten
hahn’schen
Güter an
den
Müritz-Gewässern
lagen.
Darauf
tritt er
am 17.
Oct.
1334 mit
dem Ritter
Ludolf
Maltzan
und den
Knappen
Barthold
Lukow,
Heinrich
Wolf und
Reimar
Voss für
die
Brüder
Than als
Bürge
ein, als
diese das
Kloster
Dargun von
dem
Burgdienst
der
Dörfer
Zettemin,
Rutzenwerder
und
Rottmannshagen
nach den
Burgen
Cummerow
und
Kikindepene
befreieten;
wahrscheinlich
waren die
Hahn auch
mit den
Thun, in
so fern
verwandt,
als
vielleicht
eine
Schwester
des
Nicolaus
III Hahn
mit einem
Tliun
vermählt
war.
Das
an dieser
Urkunde
hängende
Siegel ist
freilich
ein
anderes,
als das,
welches
Nicolaus
III. Hahn
auf
Basedow
sicher von
1339 bis
1350 und
etwas
später
fahrt;
beide
Siegel
sind sehr
ähnlich,
sind rund
und mit
einem
rechts
schreitenden
Hahn im
leeren
Siegelfelde;
jedoch
lautet die
Umschrift
des an der
Urkunde
vom 17.
Oct. 1334
hängenden
Siegels
(Taf. II.
Br. 1) Die
Umschrift
des öfter
vorkommenden
Siegels
des
Knappen
Nicolaus
III. Hahn
auf
Basedow
aber
(Taf. II,
Nr. 2).
Jenes
Siegel
gehört
auch nicht
dem
jüngern
Nicolaus,
auch ist
sonst kein
anderer
Nicolaus
Hahn
bekannt,
der es
geführt
haben
könnte.
Es
bleibt
daher nur
übrig
anzunehmen,
dass
Nicolaus
III im
Anfange
seiner
Laufbahn
ein
anderes
Siegel
geführt
habe, als
späterhin,
oder dass
er sich
nach dem
Tode
seines
Vaters
zuerst
vielleicht
des uns
unbekannten
Siegels
desselben
bedient
habe.
Jedenfalls
aber ist
das Siegel
vom 17.
Oct. 1334
das
älteste
hahnsche
Siegel, so
viel uns
bekant
geworden
ist.
Nicolaus
III. Hahn
betrat
ungefähr
im J. 1336
seine
politische
Laufbahn
als so
eben die
verwirrten
Zustämde
während
der
Vormundschaft
im Lande
Mklenburg
beendigt
waren,
nachdem
der junge
Fürst
Albrecht
von
Meklenburg
um Ostern
1336
seinme
Volljährigkiet
erreicht
hatte.
Nicolaus
III. Hahn
erscheint
zuerst als
Rath oder
Landrath
seines
Landes-
und
Lehensherrn,
des
Fürsten
Johann
III. von
Werle-Goldberg,
welchem
schon sein
Vater
vielel
Jahre mit
teruem
Rathe
gedient
hatte, und
schon als
ältester
Knappe
nach den
Rittern
Heinmrich
Nortmann
und
Nicolaus
von
Lobeck. Er
tritt in
dieser
Eigenschaft
erst am 1.
Sept. 1336
zu
Stavenhagen
am Hofe
des
Fürsten
auf, als
dieser
eine neue
Domherrnstelle
an dem von
den
werleschen
Fürsten
und ihren
Vasallen
so sehr
begünstigten
Dom-Collegiatstifte
Güstrow
stiftete,und
dieselbe
mit dem
jetzt
untergegangenen
Dorfe
Godekendorf
bei
Mamerow
bewidmete;
es
erscheinen
hier als
Zeugen die
Pröpste
von
Ivenack
und
Dobbertin,
als
werlsche
Prälaten,
der Ritter
Heinrich
Nortmann
und die
Knappen
Nicolaus
v. Lobeck,
welcher im
Anfange
des J.
1337
zuerst als
Ritter
auftritt,
Nicolaus
Hahn,
Conrad
Wunke,
Werner und
Johann
Pramule
und Johann
von
Flotow,
die öfter
genannten
Vasallenräthe
des
Fürsten.
Das Jahr
1337 war
für die Familie
Hahn
im
höchsten
Grade
bedeutsam.
Am
3. Mai
1337 gab
nämlich
der Fürst
Johann III
von
Werle-Goldberg
den vier
Brüdern
Nicolaus,
Eckhart,
Mathias
und
Nicolaus
Hahn zu
gesammter
Hand die
Güter
Basedow,
Gessin und
Liepen,
nämlich
den Theil
des Gutes,
der damals
Sand-Liepen
genannt
ward, zu
erblichem
Lehn, und
befreiete
sie von
allen
möglichen
Verpflichtungen,
Diensten
und
Abgaben,
mit
alleiniger
Ausnahme
eines
Rossdienstes
und des
Lehnsverbandes
so frei,
wie der
Fürst die
Güter
gehabt
hatte,
weiche
wahrscheinlich
durch
Aussterben
des
Geschlechts
der Luche
an ihn
heimgefallen
waren
[XCV]. An
demselben
Tage
verlieh
derselbe
Fürst
denselben
vier Brüdern
das
Dorf
Wozeten
bei Lage
ebenfalls
zu
gesammter
Hand mit
ganz
gleichen
Freiheiten
[XCVI].
Ohne
Zweifel
waren es
die
ansehnlichen
Verdienste
sowohl des
Nicolaus
III. Hahn,
als seiner
Vorfahren,
welche ihm
und seinen
Brildern
so reiche
Gunst
verschaffen.
Durch
diese
Erwerhungen
gewann die
Linie den
festen
Rittersitz
welchen
sie seit
500 Jahren
behauptet
hat.
Am
27. Aug.
1337 starb
der Fürst
Johann II.
von
Werle-Güstrow
und
hinterliess
das Land
seinen
Söhnen
Nicolaus
III. und
Bernhard,
welche
zehn Jahre
mit
friedlichem
Sinne
gemeinschaftlich
die
Regierung
fiihrten.
Mit
dem J.
1338
begann,
vorzüglich
auf
Betrieb
des jungen
Fürsten
Albrecht von
Meklenburg,
die
Stiftung
der
Landfrieden,
welche, in
immer
grösseren
Kreisen
sich
ausdehnend,
die
wahnhaften
politischen
Vertragsurkunden
zwischen
den
Gewalten
des 14.
Jahrhunderts
vom 17.
Oct.
1334
gehört
auch nicht
dem
jüngern
Nicolaus,
auch ist
sonst kein
anderer
Nicolaus
Hahn
bekannt,
der es
geführt
haben
könnte.
Es
bleibt
daher nur
übrig
anzunehmen,
dass
Nicolaus
III im
Anfange
seiner
Laufbahn
ein
anderes
Siegel
geführt
habe, als
späterhin,
oder dass
er sich
nach dem
Tode
seines
Vaters
zuerst
vielleicht
des uns
unbekannten
Siegels
desselben
bedient
habe.
Jedenfalls
aber ist
das Siegel
vom 17.
Oct. 1334
das
älteste
hahnsche
Siegel, so
viel uns
bekant
geworden
ist.
Nicolaus
III. Hahn
betrat
ungefähr
im J. 1336
seine
politische
Laufbahn
als so
eben die
verwirrten
Zustämde
während
der
Vormundschaft
im Lande
Mklenburg
beendigt
waren,
nachdem
der junge
Fürst
Albrecht
von
Meklenburg
um Ostern
1336
seinme
Volljährigkiet
erreicht
hatte.
Nicolaus
III. Hahn
erscheint
zuerst als
Rath oder
Landrath
seines
Landes-
und
Lehensherrn,
des
Fürsten
Johann
III. von
Werle-Goldberg,
welchem
schon sein
Vater
vielel
Jahre mit
teruem
Rathe
gedient
hatte, und
schon als
ältester
Knappe
nach den
Rittern
Heinmrich
Nortmann
und
Nicolaus
von
Lobeck. Er
tritt in
dieser
Eigenschaft
erst am 1.
Sept. 1336
zu
Stavenhagen
am Hofe
des
Fürsten
auf, als
dieser
eine neue
Domherrnstelle
an dem von
den
werleschen
Fürsten
und ihren
Vasallen
so sehr
begünstigten
Dom-Collegiatstifte
Güstrow
stiftete,und
dieselbe
mit dem
jetzt
untergegangenen
Dorfe
Godekendorf
bei
Mamerow
bewidmete;
es
erscheinen
hier als
Zeugen die
Pröpste
von
Ivenack
und
Dobbertin,
als
werlsche
Prälaten,
der Ritter
Heinrich
Nortmann
und die
Knappen
Nicolaus
v. Lobeck,
welcher im
Anfange
des J.
1337
zuerst als
Ritter
auftritt,
Nicolaus
Hahn,
Conrad
Wunke,
Werner und
Johann
Pramule
und Johann
von
Flotow,
die öfter
genannten
Vasallenräthe
des
Fürsten.
Das Jahr
1337 war
f'ür die Familie
Hahn
im
höchsten
Grade
bedeutsam.
Am
3. Mai
1337 gab
nämlich
der Fürst
Johann III
von
Werle-Goldberg
den vier
Brüdern
Nicolaus,
Eckhart,
Mathias
und
Nicolaus
Hahn zu
gesammter
Hand die
Güter
Basedow,
Gessin und
Liepen,
nämlich
den Theil
des Gutes,
der damals
Sand-Liepen
genannt
ward, zu
erblichem
Lehn, und
befreiete
sie von
allen
möglichen
Verpflichtungen,
Diensten
und
Abgaben,
mit
alleiniger
Ausnahme
eines
Rossdienstes
und des
Lehnsverbandes
so frei,
wie der
Fürst die
Güter
gehabt
hatte,
weiche
wahrscheinlich
durch
Aussterben
des
Geschlechts
der Luche
an ihn
heimgefallen
waren
[XCV]. An
demselben
Tage
verlieh
derselbe
Fürst
denselben
vier Brüdern
das
Dorf
Wozeten
bei Lage
ebenfalls
zu
gesammter
Hand mit
ganz
gleichen
Freiheiten
[XCVI].
Ohne
Zweifel
waren es
die
ansehnlichen
Verdienste
sowohl des
Nicolaus
III. Hahn,
als seiner
Vorfahren,
welche ihm
und seinen
Brildern
so reiche
Gunst
verschaffen.
Durch
diese
Erwerhungen
gewann die
Linie den
festen
Rittersitz
welchen
sie seit
500 Jahren
behauptet
hat.
Am 27.
Aug. 1337
starb der
Fürst
Johann II.
von
Werle-Güstrow
und
hinterliess
das Land
seinen
Söhnen
Nicolaus
III. und
Bernhard,
welche
zehn Jahre
mit
friedlichem
Sinne
gemeinschaftlich
die
Regierung
führten.
Mit
dem J.
1338
begann,
vorzüglich
auf
Betrieb
des jungen
Fürsten
Albrecht von
Meklenburg,
die
Stiftung
der
Landfrieden,
welche, in
immer
grösseren
Kreisen
sich
ausdehnend,
die
wahnhaften
politischen
Vertragsurkunden
zwischen
den
Gewalten
des 14.
Jahrhunderts
wurden. Um
sich
selbst in
diesem
Bestreben
sicher zu
stellen,
schlossen
die beiden
Fürstenhäuser
Werle am
10. März
1338 ein
Vereinigungs-,
Schutz -
und
Landfriedens-Bündniss
in welchem
sie sich
gegenseitigem
Zusammerthalten
und
sichere
Unterstützung
gelobten,
indem sie
an die
Spitze
dieses
Vertrages
stelten,
dass sie
ewig
zusammenbleiben
wollten.
Unter den
Bürgen
dieses
Vertrages
war für
den
Fürsten
Johann
III. von
Werle-Goldberg
der Knappe
Nicolaus
III. Hahn,
für die
güstrowschen
Fürsten
der Ritter
Eckhard II
Hahn von
der
solzowschen
Linie
[XCVIII].
Darauf
erscheint
Nicolaus
Hahn am
19. Mai
(am
Pfingstfeste)
1339 noch
einmal bei
dem
Fürsten
Johann bei
einer
Belehnung
auf der
Burg
Goldberg
und wird
hier neben
den.Knappen
Iwan von
Below und
Joachim
Rumpeshagen
zu den „Beamten
und
Vasallen
des
Fürsten“
(nostris
officialibus
et
vasallis)
gezählt;
Joachim
Rumpeshagen
war im J.
1345
Marschall
des
Fürstenhauses
Werle-Goldberg.
Das Jahr
1339
brachte
für
Pommern
vielfache
Wirren.
Die
Herzoge
von
Pommern-Stettin
hatten auf
dem
Reichstage
zu
Fränkfurt
am 13.
August
1338 den
Markgrafen
von
Brandenburg
die
Anwartschaft
auf ihre
Länder
versicherz.
Darüber
'waren
nicht
allein,
die
Herzoge
von
Pommern-Wolgast,
sondern
all.e
Stände
Pommerns
höchlich
erbitter
und es kam
bei dem
Widerwillen
gegen die
Märker zu
lebhaften
Gährungen
im Lande.
Der Streut
wegen der
Erfolge in
Festland
Rügen,
auf
welches
der
Bischof
von
Schwerin
Anspruch
machte,
war grade
in vollem
Gange und
der
Bischof
fand, wie
häufig,
einen
hartnäckigen
Gegner in
der Stadt
Stralsund.
Die
hanseschen
Städte
Stralsund,
Greifswald,
Anklam und
Demmin
hatten
sich in
Handelssachen
gegen jede
Gefahr
versichert,
welche
ihnen
fremde
Zerwürfnisse,
namentlich
in den
nordischen
Verhältnissen,
drohen
konnte.
Vorzüglich
aber war
es die
Stadt
Stralsund,
welche
sich in
allen
diesen
Berührngen
fest und
muthig
bewies.
Die
friedlichen
Fürsten
von Werle
dagegen,
welche
ihre
eroberungsüchtigen
Nachbaren
von
Brandenburg
stets zu
fürchten
hatten und
grade mit
ihnen, in
Vergleichsunterhandlungen
standen,
hielten
sich zu
dem
Herzoge
von
Pommern-Stettin,
welcher
ein
Schwager
des
Fürsten
Johann
III.von
Werle-Goldberg
war; dazu
liefen
jetzt die
12
Pfandjahre
ab, auf
welche dem
Fürstenhause
Werle die
ehemaligen
rügenschen
Länder
Triebsees
und Grimme
durch den brudersdorfer
Frieden
von 1328
verpfändet
waren: die
werleschen
Fürsten
mochten
den
Verlust
dieser
Länder
fürchten
und
ungerne
shben.
So
entstand
denn nach
mittelalterlicher
Weise der
kleine
vernichtende
Krieg,
welcher
kaum durch
fortwährende
Verhandlungen
unterbrochen
ward.
Es
waren
werlesche,
bischöflich-schwerinsche
und
meklenburgische
Vasallen,
welche
eine Fehde
gegen die
Stadt
Stralsund
eröffnet
hatten.
Am
22. Junii
1339,
nachdem
wohl beide
Theile der
Plackereien
müde
geworden
waren
vereinbarten
sich der
Ritter
Raven von
Barnekow
und die
Knappen
Nicolaus
Hahn,
Heinrich
von Bülow
und Heyne
Bere, so
wie Peter
Schwetzin,
für sich
und ihre
Freunde,
mit der
Stadt
Stralsund,
dass sie
eine
Aussöhnung
schliessen
und wegen
der von
ihnen der
Stadt auf
deren
Eigenthum
durch
Raub,
Brand und
andere
Gewaltthat
verübten
Schäden
vor dem
Herzoge
Bogislav
von
Pommern
und dem
Fürsten
Johann von
Werle zur
Entschädigung
stehen
wollten.
Es
bürgten
mit den
Vasallen
von ihren
Freunden,
Z.B.
Eckhard
und
Mathias
Hahn, die
Brüder
des
Nicolaus,
Heinrich
und
Segeband
Thun,
Werner
Cramon,
Henneke
Babbe von
Wolken und
mehrere
Andere
[CC]. Dass
diese Hahn
:
Nicolaus,
Eckhard
und
Mathias,
die drei
älteren
Brüder
wearen,
geht aus
ihren
Siegeln,
welche an
der bisher
nicht
vollständig
bekannt
geweordnene
Urkunde
hangen,
unbestreitbar
hervor.
Zugleich
erhellt
aus dieser
Fehde,
dass
Nicolaus
Hahn zum
Kriege,
wie zum
Rathe
bereit
war.
Bis hieher
diente
Nicolaus
III. Hann
seinem
Lahnsherrn,
dem
Fürsten
Johann
III. von
Werl-Goldberg.
Seit dem
J. 1340
erblicken
wir ihn
jedoch als
Rath der
beiden
Fürsten
Nicolaus
III und
Bernhard
von
Werle-Güstrow,
welche
damals
noch
gemeinschaftlich
regierten.
Aus
welchen
Gründen
Nicolaus
Hahn zu
einem
andern
Fürstenhause
überging,
ist nicht
zu
ersehen;
wahrscheinlich
aber
mochte es
gerathen
sein, dass
der
ältere
Fürst
Johann
seinen
jungen
Neffen,
welche
sich im J.
1341
vermählten,
in vielen
wichtigen
Hausangelegenheiten
und bei
der
Schwierigkeit
einer
gemeinschaftlichen
Regierung
einen
erfahrenen
und
vertrauten
Rath des
Gesammtfürstenhauses
zur Seite
stellte.
Daher
mochte es
auch; wohl
Dankbarkeit
gegen die
hahnsche
Familie
sein, dass
diese in
der Folge
auch die
Leibgedingsgüter
der
Germahlin
des
Fürsten
Berithard,
die
Hauptmasse
der Güter
der
solzowschen
Linie, zu
Lehn
erhielt,
indem der
Fürst bei
der
Landestheilung
auch in
seinem
Lande ihm
ergebene
und
nützliche
Glieder,
der
hahnschen
Familie
als Räthe
fand.
Als Räthe
der
Fürsten
von
Werle-Güstrow
wirken bis
zum J.
1347, so
lange
Nicolaus
Hahn dem
güstrowschen
Hofe
diente,
vorzüglich
der Ritter
Johann
Koss und
die
Knappen
Nicolaus
Hahn,
Johann von
Bellin,
Arnold von
Levetzow
und
Hermann
von
Distelow,
Vogt zu
Güstrow.
Zuerst
bezeugte
Nicolaus
am 28.
März 1340
am Hofe zu
Goldberg
die
Verleihung
des Dorfes
Garden,
wie es
Heinrich
von Hagen
bis dahin
besessen,
an das
Kloster
Dobbertin
durch die
Fürsten
Nicolaus
und
Bernhard.
Im J. 1341
war
Nicolaus
Hahn in
ernsten
Familenangelegenheiten
vielfach
beschäftigt.
Er
war ohne
Zweifel
mit der
Familie
Maltzan
verschwägert.
Am
1. Junii
1341 war
der Ritter
Ludolf
Maltzan,
der
Stammvater
aller
jetzt
lebenden
Maltzan,
wahrscheinlich
der
Schwiegervater
des
Nicolaus
Hahn, von
welchem
die Linie
Basedow
stammt,
gestorben
und in der
Familiengruft
in der
Klosterkirche
zu Dargun
begraben.
Nicolaus
Hahn war
mit den
Knappen
Hermann
Maltzan
von
Tribeschendorf
oder
Bothenmoor
und
Hermann
Beseler
Vormund
der
minderjährigen
Kinder des
Ritters
Ludolf
Maltzan.
Am
12.
Nov.
1341waren
die
Vormünder
mit den
Kindern
und andern
Maltzan im
Kloster
Dargun
vereinigt,
setzten
die Leiche
des
Ritters
Ludolf in
dem
Familienbegräbnisse
bei, nahe
bei der
hahnschen
Familiengruft,
deckten
die Gruft
mit dem
prächtigen
Leichensteine
und
stifteten
im frommen
Sinne des
verstorbenen
an der
Gruft
einen
Altar, den
sie mit
200
wendischen
Mark, die
sie in dem
Dorfe
Upost
anzuweisen
verhiessen,
bewidmeten.
Wir sehen
den
Knappen
Nicolaus
Hahn noch
ferner als
Vormund
der
maltzanschen
Kinder
wirken,
indem die
Vormünder
am 11.
Mai
1341 für
dieselben
von dem
Bischofe
von
Schwerin
8000 Mark
einnahmen,
welche
vormals
die
Brüder
des
Bischofs
Hermann
demselben
in dessen
Bedrängniss
zur
Wiedereinlösung
seiner
Schlösser
vorgeschossen
hatten.
Zur
Anerkennung
ihrer
Verdienste
velieh
darauf am
2. Mai
1342 der
Fürst
Johann von
Werle-Goldberg,
den vier
Brüdern
Nicolaus,
Eckhard,
Mathias
und
Nicolaus
Hahn zu
Gesammter
Hans das
Gut Kl.
Wardow
neben
Wozeten
bei der
Lage mit
völliger
Freiheit,
mit
Ausnahme
des
Lehnsverbandes
[CCI].
Noch
am 4.
März 1342
sassen die
Brüder zu
gesammter
Hand, als
sie sich
über den
dereinstigen
Anfall der
ehemaligen
von
mallinschen
Gütter
bei
Pärchim,
welche der
jüngere
Nicolaus
Hahn
besass,
mit den
von
Plessen
vereinigten.
In
den
nächsten
fünf
Jahren
sehen wir
den
Knappen,
Nicolaus
III. Hahn
in den
durch, den
jungen
Fürsten
Albrecht
von
Meklenburg
eifrig
betriebenen,
und weit
greifenden
politischen
Verhandlungen
nicht
allein
für das
güstrowsche
Fürstenhaus,
sondern
für beide
Fürstenhäuser
Werle
eifrig
wirken.
Auch
die
Blüthe
der
kirchlichen
Institute
beförderte
er nach
Kräften,
namentlich
das
Jungfrauenkloster
Dobbertin,
welches
sowohl die
Fürsten,
als auch
die
Vasallen
des Landes
Werle mit
Eifer
begünstigen.
Am 25.
Aug. 1342
verliehen
nämlich
zu
Güstrow (datum
et actum)
die
Fürsten
Nicolaus
und
Bernhard
dem
Kloster
Dobbertin
das Dorf
Sietow mit
der
Schamper
Mühle,
welches
das
Kloster
von dem
Ritter und
Marschall
Johann von
Gehrden
dessen
Bruder
Heyne von
Gehrden,
weiche mit
der
Familie
Hahn
verwandt
waren,
theils
durch
Tausch
für das
Dorf
Baumgarten,
theils
für
baares
Geld
gekauft
hatte; die
Vermittler
(complacitatores)
sowohl des
Kaufes,
als der
Verleihung
waren die
Knappen
Nicolaus
Hahn und
Johann
von
Bellin:
dass der
Knappe
Nicolaus
Hahn unser
Nicolaus
III. war,
beweiset
das an der
Urkunde
hangende
Siegel,
welches
sein
bekanntes,
öfter
vorkommendes
Siegel
ist.
Am
14.
März.1344
zu
Güstrow
gaben die
fürstlichen
Brüder
Nicolaus
und
Bernhard
von Werle
ihre
Schwester
Anna mit
der
Tochter
des
wailand
Knappen
Heine von
Gehrden in
das
Kloster
Dobbertin,
in
Betracht
der
unendlichen
Treue und
Liebe (inspecta
immesa
fidelitate
et
dilectione),
welche das
Kloster
stets
gegen das
Fürstenhaus
bezeigt
habe,
weiheten
sie dem
Kloster
nicht
allein
diese
Jungfrauen,
sondern
schenkten
demselben
auch das
Eigenthumsrecht,
mit der
Gerichtsbarkeit
und den
Beden von
den
Dörfern
Sietow und
Lärz,
welche das
Klöster
bisher nur
zu
Vasallenrecht
besessen
hatte, so
wie das
Patronat
der
Pfarrkirche
zu Sietow,
jedoch
unter der
Bedingung,
dass auf
Lebenszeit
jährlich
die
Fürstin
12 Mark
und die
Tochter
des Heine
von
Gehrden 4
Mark
Hebungen
aus den
Einkünftem
beider
Dörfer
geniessen
und der
Propst dem
Convent
jährlich
zwei
Fleischlieferungen
(servitia
carnium)
am Sontage
Misericordiä
und am
Sonntage
nach
Michaelis
reichen
solle,
damit der
Convent an
den
nächstfolgenden
Sontagen
Seelenmessen
für ihren
Vater
Johann und
ihre
Mutter
Mechthild
und die
verstorbene
Gemahlin
des
Fürsten
Nicolaus,
Agnes, so
wie für
die beiden
schenkenden
Fürsten
und ihre
Gemahlinnen
Mechthild
und
Elisabeth
nach ihrem
Tode
feiern
möchte.
Zeugen
waren (strnui
viri et
idonei
nobis
fideles et
dilecti)
der Ritter
Johann
Koss, die
Knappen
Nicolaus
Hahn und
Arnold
Levetzow,
der güstrowsche
Domthesaurius
Detmar,
Notar des
werleschen
Fürsten
und
Hermann
von
Distelow,
Vogt von
Güstrow.
Das
Streben
des
meklenburgischen
Fürsten
Albrecht
nach einer
fest
begründeten
Macht
offenbarte
sich
vorzüglich
in der
Sicherung
aller ihm
nahe
liegenden
Kräfte..
Nachdem
sein
jüngerer
Bruder
Johann im
J. 1344
volljährig
geworden
war,
schlossen
beide auf
einer
Zusammenkunft
zu Gnoyen
am 20.
Julii 1344
mit ihren
sämmtlichen
Vettern,
von Werle
"nach
Rath ihrer
treuen
Mannen“
eine
Erbvereinigung
und ein
Bündniss
[CCIII]
zur
gegenseitigen
Hülfe mit
ganzer
Macht; von
werlescher
Seite
waren die
Rathsbeistände
: der
Ritter
Johann
Koss und
die
Knappen
Nicolaus
Hahn und
Arnd
Levetzow.
Es folgte
dieser
Erbvereinigung
am 16. Oct.
1352 ein
Landfriede,
bei
welchem
Nicolaus
Hann
voprzüglich
thätig
war.
Am
28. Febr.
1345 war
er einer
der ersten
werleschen
Räthe,'als
mehrere
von Bülow
dem Ludolf
Neuenkirchen
mehrere
Bedehebungen
aus beiden
werleschen
Landestheilen
verpfändeten,
in
Gegegenwart
sämmtlicher
Fürsten
von Werle,
welche
dazu ihre
Zustimniung
gaben.
Nachhaltig
störend
auf
den.Frieden
der
Länder
wirkte
noch immer
der
Successionsstreit
über die
Länder
des
Fürstenthums
Rügen.
Die
12 Jahre,
auf welche
nach dem
bruderstorfer
Frieden
den
Fürsten
von
Meklenburg
das Land
Barth und
den
Fürsten
von Werle
die
Länder
Triebsees
und Grimme
verpfändet
waren
hatten ihr
Ende
erreicht,
ohne dass
die
Herzoge
von
Pommern
die durch
den
Frieden
bestimmte
Abfindungssumme
gezahlt
hätten;
die
Fürsten
von
Meklenburg
und Werle
betracteten
daher die
Länder,
ebenfalls
nach den
Bestimmungen
des
Friedens,
fortan als
eigenthümliche
Besitzungen
und
liessen
sich von
dem
Bischofe
von
Schwerin,
welcher
die
Oberherrlichkeit
des ganzen
Festlandes
Rügen in
Anspruch
nahm, mit
denselben
belehnen.
Die
Herzoge
von
Pommern
erhoben
Widerspruch
und es kam
schon
wieder zu
dem
kleinen
Kriege
durch
Fehdezüge
der
Vasallen,
als die
Fürsten
Albrecht
und.
Johann
von
Meklenburg
und
Nicolaus
und
Bernhard
von
Werle-Güstrow
mit den
Herzogen von
Pommern-Stettin
über
diese
Angelegenheit
am 20.
Jan. 1346
zu
Alt-Treptow
einen
Friedensstand
verabredeten
und auf
den
Schiedsspruch
des
Bischofs
Johann von
Camin und
des
Herzogs
Rudolf von
Sachsen d.
ä.
compromittirten,
indem sie
dem
Fürsten
Jobann
III. von
Werle-Goldberg
und dessen
Söhnen
den
Beitritt
freistellten.
Es
bürgten
für die
Haltung
dieses
Vertrages
von
meklenburg-werlescher
Seite 20
Ritter und
Knappen,
und zwar
von
werlescher
Seite: der
Ritter
Johann
Koss und
die
Knappen
Nicolaus
Hahn,
Henning
von
Bellin,
Nicolaus
Ketelhot,
Arnd
Levetzow,
Otto
Cramon,
Tideke
Spiegelberg
und
Mathias
von
Havelberg.
Hierdruch
ward
einstweilen
die Rube
wieder
hergestellt,
wenn auch
nichts
Erspriessliches
für die
Dauer
bewirkt,
in dem es
nach nicht
langer
Zeit zu
einem
heftigen
Kriege
kam, in
welchem
Nicolaus
Hahn eine
bekannte
Rolle
spielte.
Bald
darauf
gingen im
Innern der
werleschen
Fürstenhäuser
bedeutende
Veränderunggn
vor,
welche
auch auf
die
Verhältnisse
der
hahnschen
Familie
nicht
geringen
Einfluss
äusserten.
Am
14.
Julii
1347 hoben
die
Brüder
Nicolaus
III. und
Berhard
von
Werle-Güstrow
die
gemeinschaftliche
Regierung
auf und
theilten
das Land:
Nicolaus
erhielt
die
LinieWerle-Güstrow,
Bernhard
stiftete
die Linie
Werle-Waren.
Ungefähr
zu
gleicher
Zeit
räumte
der
alternde
Fürst
Johann III
von
Werle-Goldberg
seinem
einzigen
Sohne
Nicolaus
IV. die
Theilnahme
an der
Landesregierung
ein, so
dass beide
mehrere
Jahre
hindurch
gemeinschaftlich
als
Regenten
auftreten.
Nicolaus
III. Hahn
wandte
sich bei
der noch
grösser
gewordenen
Zersplitterung
des Landes
und der
gewonnenen
Reife der
güstrowschen
Fürsten
wieder zu
seinen
Landes-
und
Lehnsherren
von
Werle-Goldberg,
hatte
jedoch
fortwährend
ein
entscheidendes
Uebergewicht
in dem
Gesammtrathe
aller
werleschen
Fürsten.
Der
Rath der
werle-goldbergischen
Fürsten
hatte sich
seitdem
bedeutend
verändert;
der alte
Ritter
Heinrich
Nortman
war bald
nach dem
J. 1345
geschieden
und es
waren als
neue
Räthe die
Ritter
Hartmann
von
Oldenburg,
Heinrich
Maltzan
und Johann
und
Heinrich
Voss und
mehrere
Knappen
eingetreten.
Zu
derselben
Zeit, um
das J.
1348,
werden
sich die
vier
Brüder
Hahn
auseinandergesetzt
und
entweder
in die
Güter
getheilt
haben oder
sich
gegenseitig
zur
Erwerbung
anderer
Güter
durch Geld
haben
abfinden
lassen.
Nicolaus
III. Hahn
d. A.
erscheint
fortan im
alleinigen
Besitze
von
Basedow,
wenn auch
seine
Brüder
und deren
Nachkommen
nach dem
Rechte die
gesammte
Rand und
die
Succession
für den
Eröffnungsfall
behielten
und erwarb
dazu für
sein Haus
mehrere
andere
Güter von
Bedeutung.
Nicolaus
III. Hahn
ist also
der wahre
Gründer
des Hauses
Basedow,
welchem er
durch
seine hohe
Stellung
und seine
ausserordentlichen
Verdienste
ungewöhnliche
Rechte
erwarb.
Am
11.
Nov.
1349 gaben
nämlich
die
Fürsten
Johann
III. und
Nicolaus
IV. von
Werle-Goldberg,
Vater und
Sohn, in
Gegenwart
der
Herzoge
Albrecht
und Johann
von
Meklenburg
und des
Fürsten
Nicolaus
III von
Werle-Güstrow,
so wie
vieler
Ritter und
Knappen
aller
genannten
Landesherren,
wahrscheinlich
zu
Basedow,
da kein
Ort
angegeben
ist, dem
Knappen
Nicolaus
III.
Hahn
und seinen
Erben ohne
seiner
Brüder
und
anderer
Verwandten
zu
erwähnen,
die
Dörfer
Basedow,
Gessin und
Sand-Liepen
zu vollem,
freien
Eigenthume,
mit der
höchsten
und aller
andern
Gerichtsbarkeit,
mit der
Freiheit
von allen
Beden,
Zehnten
und andern
Abgaben,
mit der
Befreiung
von jedem
Dienst,
sei es
Rossdienst,
Burgdienst
oder
Spanndienst,
mit allem
Eigenthum,
wie
Fürsten
Eigenthum
haben mit
der
Befugniss,
diese
Güter an
jedermann
verkaufen
zu
können,
ausser an
geborne
Landesherren,
und für
den
Käufer
einen
gleichen
Freibeitsbrief
von
Landesherren
fordern zu
dürfen.
[CCIX].
Dieser
Freiheitsbrief,
durch
welchen
die
basedowschen
Güter
nach einer
voraufgegangenen
Auseinandersetzung
von der
Gesammtlinie
Basedow
auf das
Haus
Basedow
übertragen
wurden und
welcher
ein Beweis
einer
ungewöhnlichen
Anerkennung
ist, steht
in unserer
Geschichte
gan einzig
da und ist
in
höchsten
Grade
merkwürdig;
seine
Ertheilung
ist am 11.
Nov.
1849 nach
einem
halben
Jahrtausend
auf dem
Schlosse
Basedow
festlich
gefeiert.
Wenn
auch viele
Vasallen,
namentlich
von den
alten
Familien,
grosse
Rechte und
Freiheiten
erwarben, so
ist doch
kein
Beispiel
von einer
so
unbeschränkten
Befreiung
aus dem
ganzen
Mittelalter
bekannt
geworden.
Der
Schlußstein
der
Urkunde,
dass die
Hahn von
Basedow
die Güter
mit allem
Eigenthume
besitzen
sollen,
"wie
Landesherren
Eigenthum
haben“
oder mit
den Worten
der
Urkunde:
„also
alse heren
eghendom
hebben“
ist
völlig
ungewöhnlich
und kommt
in keiner
anderen
Urkunde
vor, als
in denen,
welche den
Hahn auf
Basedow
gegeben
sind; der
Ausdruck
"Herr"
bezeichnet
im
Mittelalter
einen
Landesherrn
an und
für sich,
wenn er
weiter
keine
andere
staatliche
Würdenbezeichnung
in
Beziehung
zu einem
grössern
Ganzen
trägt,
wie auch
in der
Urkunde
von den
Diensten
gesagt
wird,
welche
"heren
hebben
moghen an
erer
herscop";
die
einheimischen
Fürsten
z. B.
hiessen
immer nur
Herren von
Meklenburg
Herren von
Werle
u.s.w.;
der Titel,
("her"),
welcher
Rittern
und
Priestern
gegeben
wird, kann
hier nicht
gemeint
sein, da
er nie
eine
Standesgemeinchaft
bezeichnet,
sondern
nur vor
Personenamen
steht.
Ausserdem
ist diese
Urkunde,
welche
bisher nur
in einem
schlechten
Abdrucke
bekannt
war noch
dadurch
merkwürdig,
dass sie
als
einzige
Beschränkung
der
Freiheit
die
Pflicht
auferlegt
die Güter
nicht
angeborne
Landesherren
(borne
landheren).
zu
verkaufen.
Diese
Beschränkung,
welche in
dem seit
dem 17.
Jahrhundert
eingeführten
Allodialbriefen
eine
stehende
Formel,
ist ist in
keiner
andern
Urkunde
des ganzen
Mittelalters
beobachtet,
als in
den,
welche den
Hahn auf
Basedow
gegeben
sind;
diese
Urkunden
daher für
Allodificirungen
seit 1649
die Norm
gegeben
haben. Es
ist aber im
höchsten
Grade
auffallend,
dass die
Hahn diese
Freiheiten
nicht
behalten
haben.
Ohne
Zweifel
hat dies
seinen
Grund in
dem
alleinigen
Gelten des
Lehns
während
des ganzen
Mittelalters
und noch
später
hinaus.
Es gab im
Mittelalter
in
Meklenburg
nur Lehn
und Erbe
für
Landbesitz:
Lehn für
die
rittermässigen,
Erbe für
die
neuerlichen
Landbesitzungen.
Die Lehen
konnten
auf die
verschiedenartigste
Weise von
allerlei
Lasten
befreiet,
ja ganz
frei sein
aber sie
blieben
selten.
Das
Allodium
für
rittermässige
Güter war
ein
unbekannter
Begriff,
gegen den
die
Lehnsherren
sich
immerfort
sträubten,
selbst als
sie sich
im J. 1649
zur
Ertheilung
des ersten
Allodialbriefes
für ein
Lehn
entschlossen.
Noch am
18. Dec.
1449 gaben
die
Herzoge
von
Meklenburg
dem
Lüdeke
Hahn auf
Basedow
das Dorf
Gr.
Bützin
ganz in
derselben
Form, wie
sie seinem
Ahnherrn
Basedow
gegeben
hatten,
"als
de heren
eren
egendum
hebben",
und mit
der
Freiheit
der
Veräüsserung
an
jedermann,
„uthgenomen
uthgeborne
lantheren“,
wo schon
der
Begriff
durch den
der
auswärtigen
Landesherren
modificirt
ward.Genug,
im
16.
Jahrhundert
wurden die
hahn'schen
Güter
noch immer
als Lehen
betrachtet,
aber von
derselben
auch
Lehndienste
gefordert
und
geleistet.
Wahrscheinlich
kam dies
daher,
dass man
bei dem
gänzlichen
Umschwunge
aller
Verhältnisse,
seit dem
Anfange
des 16.
Jahrhunderts
die alten
Urkunden
vergass
und auch
nicht
recht mehr
lesen
konnte,
und dass
in Zeiten
der Noth
von Allen
Dienste
gefordert
und auch
gerne
geleistet
wurden, da
es vor dem
Rechte
noch keine
eigene
Classe
von,
besonders
privilegirten
Gütern
gab. Im
ganzen
bäsedowschen
Archive
ist auch
keine
Schrift zu
finden,
welche auf
eine
Aufhebung
der alten
Freiheiten
hindeutete.
An demselben
Tage, den
11. Nov.
1349,
verliehen
dieselben
Fürsten
Johann und
Nicolaus
von
Werle-Goldberg,
Vater und
Sohn, dem
Nicolaus
Hahn das
bei Wardow
und
Wozeten
liegende
Dorf
Jahmen in
der Vogtei
Lage mit
denselben
Freiheiten
und mit
ganz
denselben
Worten,
wie ihm
Basedow,
Gessin und
Sand-Liepen
verliehen
waren
[CCX].
Zu
derselben
Zeit hatte
Nicolaus
Hahn das
Dorf
Wargentin
von
denselben
Fürsten
unter
Versicherung
gleicher
Freiheiten
erhalten.
Der alte
Lehnbrief
ist nicht
vorhanden.
Am 6. Jan.
1404
klagte „Lüdeke
Hahn von
Basedow"
den
Fürsten
Nicolaus
V. und
Christoph
von Werle,
Brüdern,
dass ihm
die
Urkunde
genommen
sei,
welche der
beiden
"Fürsten
Oberältervater
Johann von
Wenden
seinem
Vater, dem
alten
Nicolaus
Hahn,
über
Deutsch-Wargentin"
gegeben
habe.
Hierauf
gaben ihm
die
Fürsten
einen
neuen
Brief
unter
ihrem
Namen,
jedoch mit
den Worten
der
Freiheitsbriefe
vom 11.
Nov. 1349,
also der
verloren
gegangenen
Urkunde.
In dieser
Bestätigungs-Urkunde
vom 6.
Jan.1404
steckt
aber ein
Versehen,
indem
nicht der
Oberältervater
der beiden
Fürsten,
Johann II
von
Werle-Güstrow,
sondern
der Fürst
Johann
III. von
Werle-Goldberg
der
Lehnsherr
von
Wargentin
wie von
Basedow,
sein, also
dieser die
Urkunde
ausgestellt
haben
musste;
jedoch ist
die
Zeitbestimmunng
klar
genug.
Vielleicht
wurden im
J. 1337
die vier
Brüder
auch mit
diesem
Dorfe zu
Teich mit
Basedow
belehnt
und im J.
1349
Nicolaus
III. Hahn
mit den
basedowschen
Freiheiten
von
demselben
begnadigt.
Das
basedowsche
Haus der
Hahn
erhielt
nun am 6.
Jan. 1404
[CCXXIV]
bestätigt:
das ganze
Dorf
Wargentin,
mit Beden,
Zehnten,
Diensten,
auch
Rossdienst,
und allen
andern
Freiheiten,
den halben
See von
Wargentin
in neuern
Zeiten der
Malchiner
See
genannt,
von dem
von
Lupendorf
an der
Südgrenze
der
basedowschen
Güter
herankommenden
Lupenbache
(„Lubenbeke“)
bis an die
Pene, also
den Theil
des Sees,
welcher
schon 1374
der
"Hahnen-See“,
noch jetzt
das
"Hahnenwasser"
genannt
wird, und
die halbe
Pene,
welche aus
dem See
fliesst,
bis an die
Grenzen
der Stadt
Malchin.
Wargentin
lag dicht
bei
Basedow an
dem
wargentiner
oder
malchiner
See,
zwischen
diesem und
Basedow,
und ist
nach und
nach in
Basedow,
untergegangen;
noch heute
zeigt der
mit
dichten
Dornen
bewachsene
Kirchhof
auf dem
Felde von
Basedow
die
Stätte
des Dorfes
welches im
siebenjährigen
Kriege
unterging
. Schon im
J. 1215
hatte das
Cistercienserkloster
Arendsee
in der
Altmark,
das Dorf
Wargentin
mit dem
halben See
von den
Landesherren
zum
Geschenke
erhalten
und von
diesem
Dorfe mit
einer
alten
Pfarre
ging in
jenen
Gegenden
zuerst
christlichen
Cultur
aus. Aber
das
Kloster
konnte die
Besitzungen
nicht
gehörig
schützen.
Schon
früh
entstanden
zwei
Dörfer:
Wendisch-Wargentin
mit
Wendisch-Hagen
am linken,
und
Deutsch-Wargentin,
am rechten
Ufer der
Pene; das
letztere
behielt
das
Kloster
Arendsee,
das
erstere
behandelten
die
Fürsten
seit alter
Zeit als
Lehn.
Schon im
J. 1314
war das
Dorf
Wargentin
dem Ritter
Johann von
Geetz
verpfändet
gewesen.
Unmittelbar
darauf kam
(Wendisch-)
Wargentin
in den
Besitz der
Moltken,
indem bei
der
Theilung
des Landes
Kalen nach
dem
Aussterben
des
Fürstenhauses
Rostock im
J. 1314
der Ritter
Johann
Moltke die
Dörfer
Pisede,
Lilienberg
(bei
Remplin)
und
Wargentin
im
Ländchen
Hart ganz
frei mit
alleiniger
Ausnahme
eines
Rossdienstes,
besass:
"
Item bona
Johannis
Molteken,
militis,
filii
domini
Friderici,
videlicet
villa
Piisten
cum X
mansis,
item
Lilleenberch
et
Warkentyn
cum XXIIII
mansis et
vnius
dextrarii
seruicio,
item villa
Pantacendorp
cum XVIII
mansis, in
quibus
bonis
domini non
habent
precariam,
nec
aliquod
ius, sed
solummodo
vnius
dextrarii
serucium
– LII
mans
nichil
danets,
videlicet
domini
Johannis
Molteken“
(Rudolff
Urk. Lief.
S: 265).
Noch im J.
1329 war
Wargentin
im Besitze
der Moltken,
da an
einer
Urkunde
von 11.
Nov 1329
(Lisch
Maltzan,
Urk. I, S.
455) ein
Siegel des
Vicke
Moltzan
hängt,
welches
die
Umschrift
führt : S’.
Vicke
Moltiken
de
Warkentin.
Mit dieser
Nachbarschaft
mag denn
auch die
Vermählung
Ludolf’s
auf
Basedow
(1366-1410)
mit einer
v. Moltke
und weiter
die
Erwerbung
von
Wendisch-Wargentin
durch die
Hahn zuaämmenhängen.
. Nach
einer
neueren
Aufzeichnung
soll
Nicolaus
III. Hahn
im J. 1344
von den
Fürsten
Johann und
Nicolaus
von Werle
das Gut
Wendisch-Hagen
zu Lehn
erhalten
haben; die
Urkunde
darüber
ist.jedoch
nicht mehr
aufzufinden.
Wargentin
erhielten
die Hahn
um das J.
1337.
Das Gut
Wendisch-Wargentin
war im J.
1372
[CCXVII]
sicher im
Besitze
der
hahnschen
Familie.
Für das
Kloster
Arendsee
sah es mit
dem
Besitze
von
Wargentin
übel aus.
Der
Rechtszustand
war nicht
ganz
sicher:,
dem
Kloster
war das
ganze Dorf
Wargentin
ohne
genauere
Bestimmung
und ohne
Scheidung
geschenkt;
daher
versprachen
auch die
Fürsten
am 6. Jan.
1404 dem
Lüdeke
Hahn, ihm
gegen das
Kloster
Gewähr zu
leisten.
Dagegen
hatten
sich die
Hahn durch
dieselbe
Erneuerungs-Urkunde
ausdrücklich
Deutsch-Wargentin
versicheren
lassen,
obgleich
die erste
Urkunde
wohl nur
die
allgemeine
Bezeichnung
Wargentin
gehabt
haben mag,
und
Wendisch-Wargentin
hatten sie
schon im
Besitze,
also blieb
für das
Kloster
Arendsee
nichts
übrig,
als etwa
Kirche und
Pfarre und
Eigenthumsrecht.
Bei der um
das J.
1380
vorgenommenen
und am 4.
Julii 1405
anerkannten
Gütertheilung
wird
besonders
hervorgehoben,
dass das
Gut
Deutsch-Wargentin
von dem
Kloster
Arendsee
anzukaufen
sein
dürfte.
Da
die
Ansprachen
und
Belästigungen
kein Ende
nahmen, so
verkaufte
das
Kloster
Arendsee
im J. 1532
alle seine
Gerechtssame
an
Wargentin
an die
Hahn auf
Basedow.
Wargeritin
spielte
aber schon
früh in
der
hahnschen
Geschichte
eine Rolle
indem
schon in
der
zweiten
Hälfte
des
14.
Jahrh. ein
eigenes
Haus
Wargentin
entstand,
welches
jedoch im
15. Jahrh.
wieder
ausstarb.
Die
an
Meklenburg
und Werle
durch den
brudersdorfer
Frieden
verpfändeten
rügenschen
Länder
Barth,
Grimme und
Triebsees
waren von
Poniniern
nicht
eingelöset
und alle
friedlichen
Versuche
zur
gütlichen
Beilegung
der Sache
an der
Weigerung
der
pommerschen
Herzoge
gescheitert,
welche
endlich am
27.
Junii 1351
auch eine
vermittelnde
Entscheidung
des
Königs
von
Dänemark
ablehnten.
Die
Pommern
griffen
nun
augenblicklich
zu den
Waffen und
eröffneten
wieder den
unseligen
Krieg, der
schon so
lange
gedauert
halte und
in welchem
Nicolaus
III. Hahn
eine
geschichtlich
gewordene
Rolle
spielte.
Nicolaus
Hahn war
die
bedeutendste
Persöhnlichkeit
in den
werlesche
Landen und
daher
hatten es
die Feinde
vorzüglich
auf ihn
abgesehen.
Im Archive
der Stadt
Stralsund
liegt ein
merkwürdiger
Brief,
einer der
ältesten
bekannt
gewordenen
Briefe,
von
"Nicolaus
Hahn von
Basedow"
an den
Rath der
Stadt
Stralsund
ohne Jahr
„zu
Basedow“
am 1.
Julii
datirt;
dieser
Brief
stammt
ohne
Zweifel
von
Nicolaus
III. Hahn,
da er mit
dessen
unverkennbarem
Siegel
(Taf. II,
Nr. 2)
geschlossen
gewesen
ist und er
schwerlich
in ein
anderes
Jahr
fallen
kann
[CCXI].
Nicolaus
Hahn
schreibt
an den
Rath der
Stadt
Stralsund,
es sei ihm
von diesem
verkündigt,
dass er
von allen
friedlichen
Verhandlungen
ausgeschlossen,
also
geächtet
und in
Fehdezustand
erklärt
sei,
wogegen er
sich bei
den
Stadträthen
von
Stralsund,
Greifswald,
Anklam und
Demmin zu
beklagen
habe, dass
er bei
Nachtzeit
beraubt
sei,
hierüber
aber kein
Recht
finden
könne,
sondern
von ihm
verlangt
werder, zu
Recht zu
stehen; er
entbietet
ihnen
dennoch
die
treuliche
Beförderung
ihres
Nutzens,
deren auch
er sich,
als ihr
besonderer
Freund,
versehe.
Die
mächtigen
handischen
Städte
waren es
also,
welche dem
Landesherrn
folgten
und zuerst
doe Fehde
gegen
Nicolaus
Hahn
eröffneten.
Es ist die
Frage, wo
dieser
Beginn der
Feindseligkeiten
geschehen
sei. Ohne
Zweifel
war es zu
Loiz.
Burg,
Stadt und
Land Loiz
waren im
ersten
rügianischen
Erbfolgekriege
im J. 1327
von den
Herzogen
von
Pommern an
den
tapfern
Ritter
Heinrich
Maltzan.
verpfändet
worden.
Nach
seinem
Tode
(1331)
ging der
Pfandbesitz
auf seinen
Neffen,
den Ritter
Ludolf
Maltzan
über und
nach
dessen
Ableben
(1341) auf
Nicolaus
III. Hahn;
dieser war
Vormund
für
Ludolf
Maltzans
im. J.
1344
volljährig
gewordenen
Kinder
gewesen,
und
höchst
wahrscheinlich
ein
Schwiegersohn
desselben
woraus der
Uebergang
des
Pfandbesitzes
auf
Nicolau's
Hahn
erklärlich
wird.
Hieraus
wird es
auch
zugleich
klar, dass
und wie
die vier
pommerschen
Städte
ihn
angegriffen
und
beschädigt
haben
konnten,
ohne tief
in das
Land Werle
einzudringen.
Auf die
Nachricht
von der
Eröffnung
der
Feindseligkeiten
und der
Besitznahme
des
Schlosses
Loiz durch
die
Pommern
rüsteten
sich die
meklenburgischen
und
werleschen
Fürsten
zum
Feldzuge.
Am 16. Oct.
1351
schlossen
sie unter
sich zu
Sternberg
ein
Vereinigungs-
und
Landfriedensbündniss,
durch
welches
Nicolaus
Hahn für
sämmtliche
Fürsten
von Werle
zum
Landfriedensrichter
in
Güstrow
bestellt
ward.
Darauf
zogen sie
sogleich
in drei
grossen
Heereshaufen
in das
Land
Pommern,
es auf
ihrem Zuge
weit und
breit
verwüstend.
Der Herzog
Albrecht
von
Meklenburg
zog auf
Barth, der
Fürst
Nicolaus
III.von
Werle-Güstrow
auf
Grimme,
welches
seinem
Hause
zustand,
und
Nicolaus
Hahn auf
Loiz.
Die
Herzoge
von
Pommern-Wolgast
riefen den
Herzog
Barnim
III.von
Pommern-Stettin
zu Hülfe,
welcher
auch mit
einem
grossen
Heere
anrückte.
Im Anfange
fochten
die
Meklenburger
und Werler
glücklich
und
besetzten
ihre
Pfandschlüsser.
Zu
Nicolaus
Hahn
schlug
sich der
ältere
Graf
Johann von
Gützkow.
Da rückte
Barnim
heran und
stürzte
sich auf
Nicolaus
Hahn.
Der
jüngere
Graf
Johann von
Gützkow
feierte
grade
seine
Hochzeit,
als er die
Kunde von
dem Anzuge
Barnims
empfing;
sogleich
flog er,
im
Bewusstsein
seiner
Vasallenpflicht
und im
Zorn über
das Hin-
und
Herschwanken
seines
Geschlechts
mit seinen
Gästen
seinem
Landesherrn
zu und
eben zu
rechter
Zeit.
Es war am
Tage
Crispini
und
Crispiniani,
am
25.
Oct. des
Jahres
1351, als
sich
beiden
Heere vor
Loiz am
Schlosse
auf dem
sandigden
Felde am
Schoppendamm
trafen.
Es ward
von beiden
Seiten mit
der
grössten
Erbitterung
gefochten.
Nicolaus
Hahn ward
vielfach
schwer
verwundet
und musste
der
Uebermacht
weichen,
da die
Pommern
den
Vortheil
der
Vereinigung
ihrer
Streitkräfte
für sich hatten;
aber er
wich nicht
ohne
grosse
Tapferkeit.
Der junge,
tapfere
Graf von
Gützow war
im
Verfolgen
zu eifrig,
ward noch
auf der
Flucht der
Feinde von
ihnen
umringt
und gewann
statt des
Brautkranzes
die
Todtenkrone:
mit ihm
stieg das
Grafengeschlecht
von Gützkow
ins Grab,
da ihm
auch der
alte Graf
bald
folgte.
Nicolaus
Hahn, von
Wunden und
Kriegsarbeit
erschöpft,
konnte nur
mit
äusserster
Noth auf
einem
Ochsem vom
Schlachtfelde
gerettet
werden. An
diesem
Tage
zerfleischte
die Kralle
des
Greifen
den Kamm
des Hahns,
wie ein
alter
lateinischer
Denkspruch
sich
ausdrückt.
Schlacht
und Loiz
waren und
blieben
verloren,
jedoch
nicht ohne
den
ehrenhaften
Ruhm der
tapfersten
Gegenwehr.
Als dich
die
Trümmer
der
werleschen
Haufen mit
dem
Herzoge
Albrecht
von
Meklenburg
vereinigten,
empfing
dieser den
Nicolaus
Hahn mit
den
heiteren
Worten,
welche ein
altes
Volkslied
also
aufbewahrt
hat :
Hane,
Hane, wol
(:wer)
heft
thoreten
dinen kam
?
Here,
dat heft
gedan
hertoch
Barnam ;
Idt
is ein
klein man
von live,
overst
ein held
im kiwe (:
Streit).
Wo
hestu
denne
gelaten
unse lude
?
Her,
se synt in
godem
beholde,
Synt
se nicht
tom Sunde,
So
synt se
tom
Gripswolde.
Darauf
musste
auch der
Fürst
Nicolaus
von
Werle-Güstrow
von Grimme
weichen;
Barth und
Triebsees
hielten
sich. Nach
heftigen
Kämpfen
und
Wechselfällen
des und
nach
vielen
Verhandlungen
ward
endlich
diesem
unseligen
Kriege
durch den
Frieden
von
Stralsund
am 12.
Febr. 1354
ein Ziel
gesetzt.
Bald
darauf
starb der
Fürst
Johann
III. von
Werle-Goldberg,
welchem
Nicolaus
Hahn
während
dessen
ganzer
Regierungszeit
gedient
hatte; am
1. April
1352 lag
der
Fürst:auf
dem
Sterbebette.
An diesem
Tage
verlieh
sein
einziger
Sohn und
Nachfolger,
der Fürst
Nicolaus
IV., auf
den Rath
seiner
Räthe,
dein
Nicolaus
Hahn,
wahrscheinlich
für die
grossen
Opfer, die
dieser
gebracht
hatte, das
Dorf
Bristow,
ebenfalls
mit
Befreiung
von allen
Diensten
und
Lasten,
und
Versprach
die
Zustimmung
seines
Vaters
Johann zu
schaffen,
wenn
dieser
wieder
aufkommen
sollte
[CCXII] Am
28. Aug.
1352 war
der Fürst
Johann
schon
gestorben,
als sein Sohn
Nicolaus
IV. zu
Teterow
dem
Kloster
Dargun
alle
Freiheiten
und Rechte
desselben,
namentlich
an dem
Hofe des
Klosters
in
Malchin,
besonders
auf den
vermittelnden
Rath des
Ritters
Heinrich
Maltzan
auf
Schorssow
und des
Knappen
Nicolaus
auf
Basedow,
zur
Vermehrung
des
Gottesdienstes
bestätigte.
Wahrscheinlich
von einem
stark
bewegten
Leben
ermüdet,
zog sich
Nicolaus
Hahn jetzt
in die
Stille
seiner
Besitzungen
zurück,
um Musse
zu
gewinnnen
zur
Befestigung
des neuen
Hauses und
zum Heil
seiner
Seele.
Ohne
Zweifel
unternahm
er die
erste
Anlage des
Schlosses
zu
Basedow,
von dem
noch über
und unter
der Erde
kräftige
Ruinen
vorhanden
sind. Auch
manche
geistliche
Stiftungen,
welcher
von den
Hahn
herstammen,
mag er gegründet
haben; so
hatten die
Hahn auf
Basedow in
der Kirche
zu Malchin
einen
Altar in
einer
eigenen
Kapelle,
der
Hahnen-Altar
genannt,
und eine
Vicarei an
dem S.
Jacobs-Altare
in
derselben
Kirche.
Auf diese
Stiftungen
bezieht es
sich ohne
Zweifel,
dass die
Hahn auf
Wargentin
am 15.
Sept. 1405
der
Geistlichkeit
(den
godesluden)
zu Malchin
60 1/2
Mark
schuldigten.
Vielleicht
mochte
sich
Nicolaus
Hahn dies
Gedeihens
seines
Vaterlandes
im
Anschauen
erfreuen
wollen;
aber der
Fürst
Nicolaus
IV. starb
schon im
J. 1354
und
hinterliess,
unter dem
Schutze
seiner
nachgelassenen
Wittwe
Agnes, nur
unmündige
Kinder,
von denen
der Sohn
Johann
IV., erst
im J. 1365
die
Regierung
antrat.
Nicolaus
Hahn wird
noch am
21. Oct.
1359
genannt,
als er
seine
Anspüche
an das von
den
Maltzan
dem
Kloster
Dargun
verkaufte
Gut Upost
erhob, und
zuletzt am
11.
Julii
1363, als
er in
Vertretung
der
werleschen
Vasallen.
mit dem
Ritter
Johann
Moltke den
zwischen
dem
Herzoge
Albrecht
von
Meklenburg
und dem
Fürsten
Lorenz von
Werle
geschlossenen
Landfrieden
verbürgte.
Am
5. Febr.
1366
erscheinen
schon
seine
beiden
Söhne,
Nicolaus
und
Ludolf, zu
Basedow
wohnhaft,
über
Familienangelegenheiten
und
Besitzungen
verfügend.
Nicolaus
III. Hahn,
genannt
der Alte,
auf
Basedow,
hinterliess
nicht
allein
einen
seinen
bedeutenden
Verdiensten
angemessenen
Nachruhm,
sondern
auch einen
wohl
geordneten,
reichen
und
reizenden
Güterbesitz,
welcher
zum grossen
Theile das
dauernde
Kleinod
der ganzen
Familie
blieb:
Basedow,
Gessin,
Sand-Liepen,
Wozeten
und Kl.
Wardow,
welche zuerst
Gesammtgüter
der Linie
Basedow
blieben,
von denen
aber
Nicolaus
III. zur
Gründung des
Hauses
Basedow
allein
für sich
zu voller
Freiheit
gewann:
Basedow,
Gessin und
Sand-Liepen,
und dazu
erwarb:
Jahmen,
Wargentin
und
Bristow,
welche
Güter er
alle mit
so grossen
Freiheiten
besass,
wie kein
anderer
Vasall.
Die
Gemahlin
des
Knappen
Nicolaus
III.
Hahn war
ohne
Zweifel
eine
Tochter
aus dem
Geschlechte
der
Maltzan,
wahrscheinlich
des
Stanimvaters
all er
jetzt
lebenden
Maltzan,
von
welchem
auch wohl
der
Vorname
Ludolf auf
den
zweiten
Sohn
unsers
Nicolaus
III. Hahn
überging.
Dass seine
Gemahlin
eine
Maltzan
war, geht
daraus
hervor,
dass er,
1341
Vormund
für die
minderjährigen
Kinder
Ludolfs
Maltzan
war, dass
er diesem
in dem
Pfandbesitze
der Vogtei
Loitz
folgte,
und am 21.
Oct. 1359
an das
ehemalige
maltzansche
Gut Upost
Ansprüche
machte; in
der
Urkunde
vom
11.
März 1386
wird sein
Sohn
Lüdeke zu
den
"Freunden",
d. i.
Verwandten,
der
Maltzan
gerechnet.
Die
Söhne des
Knappen
Nicolaus
III. Hahn
wären :
5.
Nicolaus
IV.
6.
Ludolf I.
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