§ 19 Nicolaus III. d.ä., Knappe (1330-1363)

            Nicolaus Hahn, der älteste der vier Söhne des Ritters Nicolaus II, nicht minder berühmt als seine Vorfahren, weise im Rathe und tapfer, wenn auch mitunter unglücklich in der Schlacht, ist der Grunder des Hauses Basedow, welches sich unter ihm ziemlich vollständig zu seiner Grösse ausbildete. Es war ohne Zweifel der ältere Nicolaus, welcher das Haus Basedow gründete, da dieser, namentlich wenn er als auf Basedow gesessen genannt wird, sich durch sein Siegel deutlich genug von seinem jüngeren.Bruder Nicolaus unterscheidet, welcher wiederholt der jüngere genannt wird und ein ganz anderes Siegel führt, wen man auch kein Gewicht darauf legen wollte, dass der ältere Nicolaus nach seine Tode am 6. Jan. 1404 Nicolaus der alter oder ältere (olde Clawes Hane) genannt wird, da ihm ein Sohn Nicolaus gefolgt war und dieser Ausdruck in Beziehung auf diesen gedeutet werden könnte; wahrscheinlich aber soll mit dem Ausdrucke der ältere der Brüder bezeichnet werden.
           
Von einem Vater und seinem Sohne gleiches Namens unterscheidet sich Nicolaus III Hahn auf das Bestimmteste dadurch, dass er sein ganzes Leben hindurch Knappe blieb, jene beiden aber Ritter wurden.
            Zuerst erscheint Nicolaus Hahn neben seinem Oheim Eckhard von der solzowschen Linie, jedoch ohne Bezeichnung der Verwandtschaft, im J. 1330 zu Plan als Zeuge, als die Brüder Gamm dem Barthold Swartepape 12 Mark Pacht von dem Plauer See bei der Insel Werder, damals Gammenwerder genannt, verkauften, wahrscheinlich waren die Hahn den Gamm verwandt, da die Güter dieser Familie in der Nähe der alten hahn’schen Güter an den Müritz-Gewässern lagen. Darauf tritt er am 17.  Oct. 1334 mit dem Ritter Ludolf Maltzan und den Knappen Barthold Lukow, Heinrich Wolf und Reimar Voss für die Brüder Than als Bürge ein, als diese das Kloster Dargun von dem Burgdienst der Dörfer Zettemin, Rutzenwerder und Rottmannshagen nach den Burgen Cummerow und Kikindepene befreieten; wahrscheinlich waren die Hahn auch mit den Thun, in so fern verwandt, als vielleicht eine Schwester des Nicolaus III Hahn mit einem Tliun vermählt war.  Das an dieser Urkunde hängende Siegel ist freilich ein anderes, als das, welches Nicolaus III. Hahn auf Basedow sicher von 1339 bis 1350 und etwas später fahrt; beide Siegel sind sehr ähnlich, sind rund und mit einem rechts schreitenden Hahn im leeren Siegelfelde; jedoch lautet die Umschrift des an der Urkunde vom 17. Oct. 1334 hängenden Siegels + S’. NICOLAI hANEN (Taf. II. Br. 1) Die Umschrift des öfter vorkommenden Siegels des Knappen Nicolaus III. Hahn auf Basedow aber * S’. NICOLAI hANE
(Taf. II, Nr. 2). Jenes Siegel gehört auch nicht dem jüngern Nicolaus, auch ist sonst kein anderer Nicolaus Hahn bekannt, der es geführt haben könnte.  Es bleibt daher nur übrig anzunehmen, dass Nicolaus III im Anfange seiner Laufbahn ein anderes Siegel geführt habe, als späterhin, oder dass er sich nach dem Tode seines Vaters zuerst vielleicht des uns unbekannten Siegels desselben bedient habe. Jedenfalls aber ist das Siegel vom 17. Oct. 1334 das älteste hahnsche Siegel, so viel uns bekant geworden ist.
        Nicolaus III. Hahn betrat ungefähr im J. 1336 seine politische Laufbahn als so eben die verwirrten Zustämde während der Vormundschaft im Lande Mklenburg beendigt waren, nachdem der junge Fürst Albrecht von Meklenburg um Ostern 1336 seinme Volljährigkiet erreicht hatte. Nicolaus III. Hahn erscheint zuerst als Rath oder Landrath seines Landes- und Lehensherrn, des Fürsten Johann III. von Werle-Goldberg, welchem schon sein Vater vielel Jahre mit teruem Rathe gedient hatte, und schon als ältester Knappe nach den Rittern Heinmrich Nortmann und Nicolaus von Lobeck. Er tritt in dieser Eigenschaft erst am 1. Sept. 1336 zu Stavenhagen am Hofe des Fürsten auf, als dieser eine neue Domherrnstelle an dem von den werleschen Fürsten und ihren Vasallen so sehr begünstigten Dom-Collegiatstifte Güstrow stiftete,und dieselbe mit dem jetzt untergegangenen Dorfe Godekendorf bei Mamerow bewidmete; es erscheinen hier als Zeugen die Pröpste von Ivenack und Dobbertin, als werlsche Prälaten, der Ritter Heinrich Nortmann und die Knappen Nicolaus v. Lobeck, welcher im Anfange des J. 1337 zuerst als Ritter auftritt, Nicolaus Hahn, Conrad Wunke, Werner und Johann Pramule und Johann von Flotow, die öfter genannten Vasallenräthe des Fürsten.
        Das Jahr 1337 war für die Familie Hahn im höchsten Grade bedeutsam.  Am 3. Mai 1337 gab nämlich der Fürst Johann III von Werle-Goldberg den vier Brüdern Nicolaus, Eckhart, Mathias und Nicolaus Hahn zu gesammter Hand die Güter Basedow, Gessin und Liepen, nämlich den Theil des Gutes, der damals Sand-Liepen genannt ward, zu erblichem Lehn, und befreiete sie von allen möglichen Verpflichtungen, Diensten und Abgaben, mit alleiniger Ausnahme eines Rossdienstes und des Lehnsverbandes so frei, wie der Fürst die Güter gehabt hatte, weiche wahrscheinlich durch Aussterben des Geschlechts der Luche an ihn heimgefallen waren [XCV]. An demselben Tage verlieh derselbe Fürst denselben vier Brüdern das Dorf Wozeten bei Lage ebenfalls zu gesammter Hand mit ganz gleichen Freiheiten [XCVI].  Ohne Zweifel waren es die ansehnlichen Verdienste sowohl des Nicolaus III. Hahn, als seiner Vorfahren, welche ihm und seinen Brildern so reiche Gunst verschaffen. Durch diese Erwerhungen gewann die Linie den festen Rittersitz welchen sie seit 500 Jahren behauptet hat.
            Am 27. Aug. 1337 starb der Fürst Johann II. von Werle-Güstrow und hinterliess das Land seinen Söhnen Nicolaus III. und Bernhard, welche zehn Jahre mit friedlichem Sinne gemeinschaftlich die Regierung fiihrten.  Mit dem J. 1338 begann, vorzüglich auf Betrieb des jungen Fürsten Albrecht von Meklenburg, die Stiftung der Landfrieden, welche, in immer grösseren Kreisen sich ausdehnend, die wahnhaften politischen Vertragsurkunden zwischen den Gewalten des 14. Jahrhunderts vom 17.  Oct. 1334 gehört auch nicht dem jüngern Nicolaus, auch ist sonst kein anderer Nicolaus Hahn bekannt, der es geführt haben könnte.  Es bleibt daher nur übrig anzunehmen, dass Nicolaus III im Anfange seiner Laufbahn ein anderes Siegel geführt habe, als späterhin, oder dass er sich nach dem Tode seines Vaters zuerst vielleicht des uns unbekannten Siegels desselben bedient habe. Jedenfalls aber ist das Siegel vom 17. Oct. 1334 das älteste hahnsche Siegel, so viel uns bekant geworden ist.
        Nicolaus III. Hahn betrat ungefähr im J. 1336 seine politische Laufbahn als so eben die verwirrten Zustämde während der Vormundschaft im Lande Mklenburg beendigt waren, nachdem der junge Fürst Albrecht von Meklenburg um Ostern 1336 seinme Volljährigkiet erreicht hatte. Nicolaus III. Hahn erscheint zuerst als Rath oder Landrath seines Landes- und Lehensherrn, des Fürsten Johann III. von Werle-Goldberg, welchem schon sein Vater vielel Jahre mit teruem Rathe gedient hatte, und schon als ältester Knappe nach den Rittern Heinmrich Nortmann und Nicolaus von Lobeck. Er tritt in dieser Eigenschaft erst am 1. Sept. 1336 zu Stavenhagen am Hofe des Fürsten auf, als dieser eine neue Domherrnstelle an dem von den werleschen Fürsten und ihren Vasallen so sehr begünstigten Dom-Collegiatstifte Güstrow stiftete,und dieselbe mit dem jetzt untergegangenen Dorfe Godekendorf bei Mamerow bewidmete; es erscheinen hier als Zeugen die Pröpste von Ivenack und Dobbertin, als werlsche Prälaten, der Ritter Heinrich Nortmann und die Knappen Nicolaus v. Lobeck, welcher im Anfange des J. 1337 zuerst als Ritter auftritt, Nicolaus Hahn, Conrad Wunke, Werner und Johann Pramule und Johann von Flotow, die öfter genannten Vasallenräthe des Fürsten.
        Das Jahr 1337 war f'ür die Familie Hahn im höchsten Grade bedeutsam.  Am 3. Mai 1337 gab nämlich der Fürst Johann III von Werle-Goldberg den vier Brüdern Nicolaus, Eckhart, Mathias und Nicolaus Hahn zu gesammter Hand die Güter Basedow, Gessin und Liepen, nämlich den Theil des Gutes, der damals Sand-Liepen genannt ward, zu erblichem Lehn, und befreiete sie von allen möglichen Verpflichtungen, Diensten und Abgaben, mit alleiniger Ausnahme eines Rossdienstes und des Lehnsverbandes so frei, wie der Fürst die Güter gehabt hatte, weiche wahrscheinlich durch Aussterben des Geschlechts der Luche an ihn heimgefallen waren [XCV]. An demselben Tage verlieh derselbe Fürst denselben vier Brüdern das Dorf Wozeten bei Lage ebenfalls zu gesammter Hand mit ganz gleichen Freiheiten [XCVI].  Ohne Zweifel waren es die ansehnlichen Verdienste sowohl des Nicolaus III. Hahn, als seiner Vorfahren, welche ihm und seinen Brildern so reiche Gunst verschaffen. Durch diese Erwerhungen gewann die Linie den festen Rittersitz welchen sie seit 500 Jahren behauptet hat.
        Am 27. Aug. 1337 starb der Fürst Johann II. von Werle-Güstrow und hinterliess das Land seinen Söhnen Nicolaus III. und Bernhard, welche zehn Jahre mit friedlichem Sinne gemeinschaftlich die Regierung führten.  Mit dem J. 1338 begann, vorzüglich auf Betrieb des jungen Fürsten Albrecht von Meklenburg, die Stiftung der Landfrieden, welche, in immer grösseren Kreisen sich ausdehnend, die wahnhaften politischen Vertragsurkunden zwischen den Gewalten des 14.  Jahrhunderts wurden. Um sich selbst in diesem Bestreben sicher zu stellen, schlossen die beiden Fürstenhäuser Werle am 10. März 1338 ein Vereinigungs-, Schutz - und Landfriedens-Bündniss in welchem sie sich gegenseitigem Zusammerthalten und sichere Unterstützung gelobten, indem sie an die Spitze dieses Vertrages stelten, dass sie ewig zusammenbleiben wollten. Unter den Bürgen dieses Vertrages war für den Fürsten Johann III. von Werle-Goldberg der Knappe Nicolaus III. Hahn, für die güstrowschen Fürsten der Ritter Eckhard II Hahn von der solzowschen Linie [XCVIII]. Darauf erscheint Nicolaus Hahn am 19. Mai (am Pfingstfeste) 1339 noch einmal bei dem Fürsten Johann bei einer Belehnung auf der Burg Goldberg und wird hier neben den.Knappen Iwan von Below und Joachim Rumpeshagen zu den „Beamten und Vasallen des Fürsten“ (nostris officialibus et vasallis) gezählt; Joachim Rumpeshagen war im J. 1345 Marschall des Fürstenhauses Werle-Goldberg.
        Das Jahr 1339 brachte für Pommern vielfache Wirren.  Die Herzoge von Pommern-Stettin hatten auf dem Reichstage zu Fränkfurt am 13. August 1338 den Markgrafen von Brandenburg die Anwartschaft auf ihre Länder versicherz. Darüber 'waren nicht allein, die Herzoge von Pommern-Wolgast, sondern all.e Stände Pommerns höchlich erbitter und es kam bei dem Widerwillen gegen die Märker zu lebhaften Gährungen im Lande. Der Streut wegen der Erfolge in Festland Rügen, auf welches der Bischof von Schwerin Anspruch machte, war grade in vollem Gange und der Bischof fand, wie häufig, einen hartnäckigen Gegner in der Stadt Stralsund.  Die hanseschen Städte Stralsund, Greifswald, Anklam und Demmin hatten sich in Handelssachen gegen jede Gefahr versichert, welche ihnen fremde Zerwürfnisse, namentlich in den nordischen Verhältnissen, drohen konnte.  Vorzüglich aber war es die Stadt Stralsund, welche sich in allen diesen Berührngen fest und muthig bewies.  Die friedlichen Fürsten von Werle dagegen, welche ihre eroberungsüchtigen Nachbaren von Brandenburg stets zu fürchten hatten und grade mit ihnen, in Vergleichsunterhandlungen standen, hielten sich zu dem Herzoge von Pommern-Stettin, welcher ein Schwager des Fürsten Johann III.von Werle-Goldberg war; dazu liefen jetzt die 12 Pfandjahre ab, auf welche dem Fürstenhause Werle die ehemaligen rügenschen Länder Triebsees und Grimme durch den  brudersdorfer Frieden von 1328 verpfändet waren: die werleschen Fürsten mochten den Verlust dieser Länder fürchten und ungerne shben.  So entstand denn nach mittelalterlicher Weise der kleine vernichtende Krieg, welcher kaum durch fortwährende Verhandlungen unterbrochen ward.  Es waren werlesche, bischöflich-schwerinsche und meklenburgische Vasallen, welche eine Fehde gegen die Stadt Stralsund eröffnet hatten.  Am 22. Junii 1339, nachdem wohl beide Theile der Plackereien müde geworden waren vereinbarten sich der Ritter Raven von Barnekow und die Knappen Nicolaus Hahn, Heinrich von Bülow und Heyne Bere, so wie Peter Schwetzin, für sich und ihre Freunde, mit der Stadt Stralsund, dass sie eine Aussöhnung schliessen und wegen der von ihnen der Stadt auf deren Eigenthum durch Raub, Brand und andere Gewaltthat verübten Schäden vor dem Herzoge Bogislav von Pommern und dem Fürsten Johann von Werle zur Entschädigung stehen wollten.  Es bürgten mit den Vasallen von ihren Freunden, Z.B. Eckhard und Mathias Hahn, die Brüder des Nicolaus, Heinrich und Segeband Thun, Werner Cramon, Henneke Babbe von Wolken und mehrere Andere [CC]. Dass diese Hahn : Nicolaus, Eckhard und Mathias, die drei älteren Brüder wearen, geht aus ihren Siegeln, welche an der bisher nicht vollständig bekannt geweordnene Urkunde hangen, unbestreitbar hervor. Zugleich erhellt aus dieser Fehde, dass Nicolaus Hahn zum Kriege, wie zum Rathe bereit war.

        Bis hieher diente Nicolaus III. Hann seinem Lahnsherrn, dem Fürsten Johann III. von Werl-Goldberg. Seit dem J. 1340 erblicken wir ihn jedoch als Rath der beiden Fürsten Nicolaus III und Bernhard von Werle-Güstrow, welche damals noch gemeinschaftlich regierten.  Aus welchen Gründen Nicolaus Hahn zu einem andern Fürstenhause überging, ist nicht zu ersehen; wahrscheinlich aber mochte es gerathen sein, dass der ältere Fürst Johann seinen jungen Neffen, welche sich im J. 1341 vermählten, in vielen wichtigen Hausangelegenheiten und bei der Schwierigkeit einer gemeinschaftlichen Regierung einen erfahrenen und vertrauten Rath des Gesammtfürstenhauses zur Seite stellte.  Daher mochte es auch; wohl Dankbarkeit gegen die hahnsche Familie sein, dass diese in der Folge auch die Leibgedingsgüter der Germahlin des Fürsten Berithard, die Hauptmasse der Güter der solzowschen Linie, zu Lehn erhielt, indem der Fürst bei der Landestheilung auch in seinem Lande ihm ergebene und nützliche Glieder, der hahnschen Familie als Räthe fand.
        Als Räthe der Fürsten von Werle-Güstrow wirken bis zum J. 1347, so lange Nicolaus Hahn dem güstrowschen Hofe diente, vorzüglich der Ritter Johann Koss und die Knappen Nicolaus Hahn, Johann von Bellin, Arnold von Levetzow und Hermann von Distelow, Vogt zu Güstrow. Zuerst bezeugte Nicolaus am 28. März 1340 am Hofe zu Goldberg die Verleihung des Dorfes Garden, wie es Heinrich von Hagen bis dahin besessen, an das Kloster Dobbertin durch die Fürsten Nicolaus und Bernhard.

        Im J. 1341 war Nicolaus Hahn in ernsten Familenangelegenheiten vielfach beschäftigt.  Er war ohne Zweifel mit der Familie Maltzan verschwägert.  Am 1. Junii 1341 war der Ritter Ludolf Maltzan, der Stammvater aller jetzt lebenden Maltzan, wahrscheinlich der Schwiegervater des Nicolaus Hahn, von welchem die Linie Basedow stammt, gestorben und in der Familiengruft in der Klosterkirche zu Dargun begraben. Nicolaus Hahn war mit den Knappen Hermann Maltzan von Tribeschendorf oder Bothenmoor und Hermann Beseler Vormund der minderjährigen Kinder des Ritters Ludolf Maltzan.  Am 12.  Nov. 1341waren die Vormünder mit den Kindern und andern Maltzan im Kloster Dargun vereinigt, setzten die Leiche des Ritters Ludolf in dem Familienbegräbnisse bei, nahe bei der hahnschen Familiengruft, deckten die Gruft mit dem prächtigen Leichensteine und stifteten im frommen Sinne des verstorbenen an der Gruft einen Altar, den sie mit 200 wendischen Mark, die sie in dem Dorfe Upost anzuweisen verhiessen, bewidmeten. Wir sehen den Knappen Nicolaus Hahn noch ferner als Vormund der maltzanschen Kinder wirken, indem die Vormünder am 11.  Mai 1341 für dieselben von dem Bischofe von Schwerin 8000 Mark einnahmen, welche vormals die Brüder des Bischofs Hermann demselben in dessen Bedrängniss zur Wiedereinlösung seiner Schlösser vorgeschossen hatten.
        Zur Anerkennung ihrer Verdienste velieh darauf am 2. Mai 1342 der Fürst Johann von  Werle-Goldberg, den vier Brüdern Nicolaus, Eckhard, Mathias und Nicolaus Hahn zu Gesammter Hans das Gut Kl. Wardow neben Wozeten bei der Lage mit völliger Freiheit, mit Ausnahme des Lehnsverbandes [CCI].  Noch am 4. März 1342 sassen die Brüder zu gesammter Hand, als sie sich über den dereinstigen Anfall der ehemaligen von mallinschen Gütter bei Pärchim, welche der jüngere Nicolaus Hahn besass, mit den von Plessen vereinigten.
        In den nächsten fünf Jahren sehen wir den Knappen, Nicolaus III. Hahn in den durch, den jungen Fürsten Albrecht von Meklenburg eifrig betriebenen, und weit greifenden politischen Verhandlungen nicht allein für das güstrowsche Fürstenhaus, sondern für beide Fürstenhäuser Werle eifrig wirken.  Auch die Blüthe der kirchlichen Institute beförderte er nach Kräften, namentlich das Jungfrauenkloster Dobbertin, welches sowohl die Fürsten, als auch die Vasallen des Landes Werle mit Eifer begünstigen. Am 25. Aug. 1342 verliehen nämlich zu Güstrow (datum et actum) die Fürsten Nicolaus und Bernhard dem Kloster Dobbertin das Dorf Sietow mit der Schamper Mühle, welches das Kloster von dem Ritter und Marschall Johann von Gehrden dessen Bruder Heyne von Gehrden, weiche mit der Familie Hahn verwandt waren, theils durch Tausch für das Dorf Baumgarten, theils für baares Geld gekauft hatte; die Vermittler (complacitatores) sowohl des Kaufes, als der Verleihung waren die Knappen Nicolaus Hahn und Johann von Bellin: dass der Knappe Nicolaus Hahn unser Nicolaus III. war, beweiset das an der Urkunde hangende Siegel, welches sein bekanntes, öfter vorkommendes Siegel ist.  Am 14.  März.1344 zu Güstrow gaben die fürstlichen Brüder Nicolaus und Bernhard von Werle ihre Schwester Anna mit der Tochter des wailand Knappen Heine von Gehrden in das Kloster Dobbertin, in Betracht der unendlichen Treue und Liebe (inspecta immesa fidelitate et dilectione), welche das Kloster stets gegen das Fürstenhaus bezeigt habe, weiheten sie dem Kloster nicht allein diese Jungfrauen, sondern schenkten demselben auch das Eigenthumsrecht, mit der Gerichtsbarkeit und den Beden von den Dörfern Sietow und Lärz, welche das Klöster bisher nur zu Vasallenrecht besessen hatte, so wie das Patronat der Pfarrkirche zu Sietow, jedoch unter der Bedingung, dass auf Lebenszeit jährlich die Fürstin 12 Mark und die Tochter des Heine von Gehrden 4 Mark Hebungen aus den Einkünftem beider Dörfer geniessen und der Propst dem Convent jährlich zwei Fleischlieferungen (servitia carnium) am Sontage Misericordiä und am Sonntage nach Michaelis reichen solle, damit der Convent an den nächstfolgenden Sontagen Seelenmessen für ihren Vater Johann und ihre Mutter Mechthild und die verstorbene Gemahlin des Fürsten Nicolaus, Agnes, so wie für die beiden schenkenden Fürsten und ihre Gemahlinnen Mechthild und Elisabeth nach ihrem Tode feiern möchte.   Zeugen waren (strnui viri et idonei nobis fideles et dilecti) der Ritter Johann Koss, die Knappen Nicolaus Hahn und Arnold Levetzow, der güstrowsche Domthesaurius Detmar, Notar des werleschen Fürsten und Hermann von Distelow, Vogt von Güstrow.
       
Das Streben des meklenburgischen Fürsten Albrecht nach einer fest begründeten Macht offenbarte sich vorzüglich in der Sicherung aller ihm nahe liegenden Kräfte.. Nachdem sein jüngerer Bruder Johann im J. 1344 volljährig geworden war, schlossen beide auf einer Zusammenkunft zu Gnoyen am 20. Julii 1344 mit ihren sämmtlichen Vettern, von Werle "nach Rath ihrer treuen Mannen“ eine Erbvereinigung und ein Bündniss [CCIII] zur gegenseitigen Hülfe mit ganzer Macht; von werlescher Seite waren die Rathsbeistände : der Ritter Johann Koss und die Knappen Nicolaus Hahn und Arnd Levetzow. Es folgte dieser Erbvereinigung am 16. Oct. 1352 ein Landfriede, bei welchem Nicolaus Hann voprzüglich thätig war.
       
Am 28. Febr. 1345 war er einer der ersten werleschen Räthe,'als mehrere von Bülow dem Ludolf Neuenkirchen mehrere Bedehebungen aus beiden werleschen Landestheilen verpfändeten, in Gegegenwart sämmtlicher Fürsten von Werle, welche dazu ihre Zustimniung gaben.
        Nachhaltig störend auf den.Frieden der Länder wirkte noch immer der Successionsstreit über die Länder des Fürstenthums Rügen.  Die 12 Jahre, auf welche nach dem bruderstorfer Frieden den Fürsten von Meklenburg das Land Barth und den Fürsten von Werle die Länder Triebsees und Grimme verpfändet waren hatten ihr Ende erreicht, ohne dass die Herzoge von Pommern die durch den Frieden bestimmte Abfindungssumme gezahlt hätten; die Fürsten von Meklenburg und Werle betracteten daher die Länder, ebenfalls nach den Bestimmungen des Friedens, fortan als eigenthümliche Besitzungen und liessen sich von dem Bischofe von Schwerin, welcher die Oberherrlichkeit des ganzen Festlandes Rügen in Anspruch nahm, mit denselben belehnen.  Die Herzoge von Pommern erhoben Widerspruch und es kam schon wieder zu dem kleinen Kriege durch Fehdezüge der Vasallen, als die Fürsten Albrecht und.  Johann von Meklenburg und Nicolaus und Bernhard von Werle-Güstrow mit den Herzogen von Pommern-Stettin über diese Angelegenheit am 20. Jan. 1346 zu Alt-Treptow einen Friedensstand verabredeten und auf den Schiedsspruch des Bischofs Johann von Camin und des Herzogs Rudolf von Sachsen d. ä. compromittirten, indem sie dem Fürsten Jobann III. von Werle-Goldberg und dessen Söhnen den Beitritt freistellten.  Es bürgten für die Haltung dieses Vertrages von meklenburg-werlescher Seite 20 Ritter und Knappen, und zwar von werlescher Seite: der Ritter Johann Koss und die Knappen Nicolaus Hahn, Henning von Bellin, Nicolaus Ketelhot, Arnd Levetzow, Otto Cramon, Tideke Spiegelberg und Mathias von Havelberg. Hierdruch ward einstweilen die Rube wieder hergestellt, wenn auch nichts Erspriessliches für die Dauer bewirkt, in dem es nach nicht langer Zeit zu einem heftigen Kriege kam, in welchem Nicolaus Hahn eine bekannte Rolle spielte.
        Bald darauf gingen im Innern der werleschen Fürstenhäuser bedeutende Veränderunggn vor, welche auch auf die Verhältnisse der hahnschen Familie nicht geringen Einfluss äusserten. 
Am 14.  Julii 1347 hoben die Brüder Nicolaus III. und Berhard von Werle-Güstrow die gemeinschaftliche Regierung auf und theilten das Land: Nicolaus erhielt die LinieWerle-Güstrow, Bernhard stiftete die Linie Werle-Waren.  Ungefähr zu gleicher Zeit räumte der alternde Fürst Johann III von Werle-Goldberg seinem einzigen Sohne Nicolaus IV. die Theilnahme an der Landesregierung ein, so dass beide mehrere Jahre hindurch gemeinschaftlich als Regenten auftreten.  Nicolaus III. Hahn wandte sich bei der noch grösser gewordenen Zersplitterung des Landes und der gewonnenen Reife der güstrowschen Fürsten wieder zu seinen Landes- und Lehnsherren von Werle-Goldberg, hatte jedoch fortwährend ein entscheidendes Uebergewicht in dem Gesammtrathe aller werleschen Fürsten.  Der Rath der werle-goldbergischen Fürsten hatte sich seitdem bedeutend verändert; der alte Ritter Heinrich Nortman war bald nach dem J. 1345 geschieden und es waren als neue Räthe die Ritter Hartmann von Oldenburg, Heinrich Maltzan und Johann und Heinrich Voss und mehrere Knappen eingetreten.
       
Zu derselben Zeit, um das J. 1348, werden sich die vier Brüder Hahn auseinandergesetzt und entweder in die Güter getheilt haben oder sich gegenseitig zur Erwerbung anderer Güter durch Geld haben abfinden lassen.
       
Nicolaus III. Hahn d. A. erscheint fortan im alleinigen Besitze von Basedow, wenn auch seine Brüder und deren Nachkommen nach dem Rechte die gesammte Rand und die Succession für den Eröffnungsfall behielten und erwarb dazu für sein Haus mehrere andere Güter von Bedeutung.  Nicolaus III. Hahn ist also der wahre Gründer des Hauses Basedow, welchem er durch seine hohe Stellung und seine ausserordentlichen Verdienste ungewöhnliche Rechte erwarb. Am 11.  Nov. 1349 gaben nämlich die Fürsten Johann III. und Nicolaus IV. von Werle-Goldberg, Vater und Sohn, in Gegenwart der Herzoge Albrecht und Johann von Meklenburg und des Fürsten Nicolaus III von Werle-Güstrow, so wie vieler Ritter und Knappen aller genannten Landesherren, wahrscheinlich zu Basedow, da kein Ort angegeben ist, dem Knappen Nicolaus III.  Hahn und seinen Erben ohne seiner Brüder und anderer Verwandten zu erwähnen, die Dörfer Basedow, Gessin und Sand-Liepen zu vollem, freien Eigenthume, mit der höchsten und aller andern Gerichtsbarkeit, mit der Freiheit von allen Beden, Zehnten und andern Abgaben, mit der Befreiung von jedem Dienst, sei es Rossdienst, Burgdienst oder Spanndienst, mit allem Eigenthum, wie Fürsten Eigenthum haben mit der Befugniss, diese Güter an jedermann verkaufen zu können, ausser an geborne Landesherren, und für den Käufer einen gleichen Freibeitsbrief von Landesherren fordern zu dürfen. [CCIX].  Dieser Freiheitsbrief, durch welchen die basedowschen Güter nach einer voraufgegangenen Auseinandersetzung von der Gesammtlinie Basedow auf das Haus Basedow übertragen wurden und welcher ein Beweis einer ungewöhnlichen Anerkennung ist, steht in unserer Geschichte gan einzig da und ist in höchsten Grade merkwürdig; seine Ertheilung ist am 11.  Nov. 1849 nach einem halben Jahrtausend auf dem Schlosse Basedow festlich gefeiert.  Wenn auch viele Vasallen, namentlich von den alten Familien, grosse Rechte und Freiheiten erwarben, so ist doch kein Beispiel von einer so unbeschränkten Befreiung aus dem ganzen Mittelalter bekannt geworden. Der Schlußstein der Urkunde, dass die Hahn von Basedow die Güter mit allem Eigenthume besitzen sollen, "wie Landesherren Eigenthum haben“ oder mit den Worten der Urkunde: „also alse heren eghendom hebben“ ist völlig ungewöhnlich und kommt in keiner anderen Urkunde vor, als in denen, welche den Hahn auf Basedow gegeben sind; der Ausdruck "Herr" bezeichnet im Mittelalter einen Landesherrn an und für sich, wenn er weiter keine andere staatliche Würdenbezeichnung in Beziehung zu einem grössern Ganzen trägt, wie auch in der Urkunde von den Diensten gesagt wird, welche "heren hebben moghen an erer herscop"; die einheimischen Fürsten z. B. hiessen immer nur Herren von Meklenburg Herren von Werle u.s.w.; der Titel, ("her"), welcher Rittern und Priestern gegeben wird, kann hier nicht gemeint sein, da er nie eine Standesgemeinchaft bezeichnet, sondern nur vor Personenamen steht.  Ausserdem ist diese Urkunde, welche bisher nur in einem schlechten Abdrucke bekannt war noch dadurch merkwürdig, dass sie als einzige Beschränkung der Freiheit die Pflicht auferlegt die Güter nicht angeborne Landesherren (borne landheren). zu verkaufen.  Diese Beschränkung, welche in dem seit dem 17. Jahrhundert eingeführten Allodialbriefen eine stehende Formel, ist ist in keiner andern Urkunde des ganzen Mittelalters beobachtet, als in den, welche den Hahn auf Basedow gegeben sind; diese Urkunden daher für Allodificirungen seit 1649 die Norm gegeben haben. Es ist aber im höchsten Grade auffallend, dass die Hahn diese Freiheiten nicht behalten haben. Ohne Zweifel hat dies seinen Grund in dem alleinigen Gelten des Lehns während des ganzen Mittelalters und noch später hinaus.  Es gab im Mittelalter in Meklenburg nur Lehn und Erbe für Landbesitz: Lehn für die rittermässigen, Erbe für die neuerlichen Landbesitzungen.  Die Lehen konnten auf die verschiedenartigste Weise von allerlei Lasten befreiet, ja ganz frei sein aber sie blieben selten.  Das Allodium für rittermässige Güter war ein unbekannter Begriff, gegen den die Lehnsherren sich immerfort sträubten, selbst als sie sich im J. 1649 zur Ertheilung des ersten Allodialbriefes für ein Lehn entschlossen.  Noch am 18. Dec. 1449 gaben die Herzoge von Meklenburg dem Lüdeke Hahn auf Basedow das Dorf Gr. Bützin ganz in derselben Form, wie sie seinem Ahnherrn Basedow gegeben hatten, "als de heren eren egendum hebben", und mit der Freiheit der Veräüsserung an jedermann, „uthgenomen uthgeborne lantheren“, wo schon der Begriff durch den der auswärtigen Landesherren modificirt ward.Genug, im 16.  Jahrhundert wurden die hahn'schen Güter noch immer als Lehen betrachtet, aber von derselben auch Lehndienste gefordert und geleistet. Wahrscheinlich kam dies daher, dass man bei dem gänzlichen Umschwunge aller Verhältnisse, seit dem Anfange des 16. Jahrhunderts die alten Urkunden vergass und auch nicht recht mehr lesen konnte, und dass in Zeiten der Noth von Allen Dienste gefordert und auch gerne geleistet wurden, da es vor dem Rechte noch keine eigene Classe von, besonders privilegirten Gütern gab. Im ganzen bäsedowschen Archive ist auch keine Schrift zu finden, welche auf eine Aufhebung der alten Freiheiten hindeutete.
        An demselben Tage, den 11. Nov. 1349, verliehen dieselben Fürsten Johann und Nicolaus von Werle-Goldberg, Vater und Sohn, dem Nicolaus Hahn das bei Wardow und Wozeten liegende Dorf Jahmen in der Vogtei Lage mit denselben Freiheiten und mit ganz denselben Worten, wie ihm Basedow, Gessin und Sand-Liepen verliehen waren [CCX].
        Zu derselben Zeit hatte Nicolaus Hahn das Dorf Wargentin von denselben Fürsten unter Versicherung gleicher Freiheiten erhalten. Der alte Lehnbrief ist nicht vorhanden. Am 6. Jan. 1404 klagte „Lüdeke Hahn von Basedow" den Fürsten Nicolaus V. und Christoph von Werle, Brüdern, dass ihm die Urkunde genommen sei, welche der beiden "Fürsten Oberältervater Johann von Wenden seinem Vater, dem alten Nicolaus Hahn, über Deutsch-Wargentin" gegeben habe.  Hierauf gaben ihm die Fürsten einen neuen Brief unter ihrem Namen, jedoch mit den Worten der Freiheitsbriefe vom 11. Nov. 1349, also der verloren gegangenen Urkunde.  In dieser Bestätigungs-Urkunde vom 6. Jan.1404 steckt aber ein Versehen, indem nicht der Oberältervater der beiden Fürsten, Johann II von Werle-Güstrow, sondern der Fürst Johann III. von Werle-Goldberg der Lehnsherr von Wargentin wie von Basedow, sein, also dieser die Urkunde ausgestellt haben   musste; jedoch ist die Zeitbestimmunng klar genug. Vielleicht wurden im J. 1337 die vier Brüder auch mit diesem Dorfe zu Teich mit Basedow belehnt und im J. 1349 Nicolaus III. Hahn mit den basedowschen Freiheiten von demselben begnadigt.  Das basedowsche Haus der Hahn erhielt nun am 6. Jan. 1404 [CCXXIV] bestätigt: das ganze Dorf Wargentin, mit Beden, Zehnten, Diensten, auch Rossdienst, und allen andern Freiheiten, den halben See von Wargentin in neuern Zeiten der Malchiner See genannt, von dem von Lupendorf an der Südgrenze der basedowschen Güter herankommenden Lupenbache („Lubenbeke“) bis an die Pene, also den Theil des Sees, welcher schon 1374 der "Hahnen-See“, noch jetzt das "Hahnenwasser" genannt wird, und die halbe Pene, welche aus dem See fliesst, bis an die Grenzen der Stadt Malchin. Wargentin lag dicht bei Basedow an dem wargentiner oder malchiner See, zwischen diesem und Basedow, und ist nach und nach in Basedow, untergegangen; noch heute zeigt der mit dichten Dornen bewachsene Kirchhof auf dem Felde von Basedow die Stätte des Dorfes welches im siebenjährigen Kriege unterging . Schon im J. 1215 hatte das Cistercienserkloster Arendsee in der Altmark, das Dorf Wargentin mit dem halben See von den Landesherren zum Geschenke erhalten und von diesem Dorfe mit einer alten Pfarre ging in jenen Gegenden zuerst christlichen Cultur aus. Aber das Kloster konnte die Besitzungen nicht gehörig schützen.  Schon früh entstanden zwei Dörfer: Wendisch-Wargentin mit Wendisch-Hagen am linken, und Deutsch-Wargentin, am rechten Ufer der Pene; das letztere behielt das Kloster Arendsee, das erstere behandelten die Fürsten seit alter Zeit als Lehn.
        Schon im J. 1314 war das Dorf Wargentin dem Ritter Johann von Geetz verpfändet gewesen.  Unmittelbar darauf kam (Wendisch-) Wargentin in den Besitz der Moltken, indem bei der Theilung des Landes Kalen nach dem Aussterben des Fürstenhauses Rostock im J. 1314 der Ritter Johann Moltke die Dörfer Pisede, Lilienberg (bei Remplin) und Wargentin im Ländchen Hart ganz frei mit alleiniger Ausnahme eines Rossdienstes, besass: " Item bona Johannis Molteken, militis, filii domini Friderici, videlicet villa Piisten cum X mansis, item Lilleenberch et Warkentyn cum XXIIII mansis et vnius dextrarii seruicio, item villa Pantacendorp cum XVIII mansis, in quibus bonis domini non habent precariam, nec aliquod ius, sed solummodo vnius dextrarii serucium – LII mans nichil danets, videlicet domini Johannis Molteken“ (Rudolff Urk. Lief. S: 265). Noch im J. 1329 war Wargentin im Besitze der Moltken, da an einer Urkunde von 11. Nov 1329 (Lisch Maltzan, Urk. I, S. 455) ein Siegel des Vicke Moltzan hängt, welches die Umschrift führt : S’. Vicke Moltiken de Warkentin. Mit dieser Nachbarschaft mag denn auch die Vermählung Ludolf’s auf Basedow (1366-1410) mit einer v. Moltke und weiter die Erwerbung von Wendisch-Wargentin durch die Hahn zuaämmenhängen. . Nach einer neueren Aufzeichnung soll Nicolaus III. Hahn im J. 1344 von den Fürsten Johann und Nicolaus von Werle das Gut Wendisch-Hagen zu Lehn erhalten haben; die Urkunde darüber ist.jedoch nicht mehr aufzufinden. Wargentin erhielten die Hahn um das J. 1337.  Das Gut Wendisch-Wargentin war im J. 1372 [CCXVII] sicher im Besitze der hahnschen Familie.
        Für das Kloster Arendsee sah es mit dem Besitze von Wargentin übel aus. Der Rechtszustand war nicht ganz sicher:, dem Kloster war das ganze Dorf Wargentin ohne genauere Bestimmung und ohne Scheidung geschenkt; daher versprachen auch die Fürsten am 6. Jan. 1404 dem Lüdeke Hahn, ihm gegen das Kloster Gewähr zu leisten. Dagegen hatten sich die Hahn durch dieselbe Erneuerungs-Urkunde ausdrücklich Deutsch-Wargentin versicheren lassen, obgleich die erste Urkunde wohl nur die allgemeine Bezeichnung Wargentin gehabt haben mag, und Wendisch-Wargentin hatten sie schon im Besitze, also blieb für das Kloster Arendsee nichts übrig, als etwa Kirche und Pfarre und Eigenthumsrecht. Bei der um das J. 1380 vorgenommenen und am 4. Julii 1405 anerkannten Gütertheilung wird besonders hervorgehoben, dass das Gut Deutsch-Wargentin von dem Kloster Arendsee anzukaufen sein dürfte.

        Da die Ansprachen und Belästigungen kein Ende nahmen, so verkaufte das Kloster Arendsee im J. 1532 alle seine Gerechtssame an Wargentin an die Hahn auf Basedow. Wargeritin spielte aber schon früh in der hahnschen Geschichte eine Rolle indem schon in der zweiten Hälfte des 14.  Jahrh. ein eigenes Haus Wargentin entstand, welches jedoch im 15. Jahrh. wieder ausstarb.
       
Die an Meklenburg und Werle durch den brudersdorfer Frieden verpfändeten rügenschen Länder Barth, Grimme und Triebsees waren von Poniniern nicht eingelöset und alle friedlichen Versuche zur gütlichen Beilegung der Sache an der Weigerung der pommerschen Herzoge gescheitert, welche endlich am 27.  Junii 1351 auch eine vermittelnde Entscheidung des Königs von Dänemark ablehnten.  Die Pommern griffen nun augenblicklich zu den Waffen und eröffneten wieder den unseligen Krieg, der schon so lange gedauert halte und in welchem Nicolaus III. Hahn eine geschichtlich gewordene Rolle spielte. Nicolaus Hahn war die bedeutendste Persöhnlichkeit in den werlesche Landen und daher hatten es die Feinde vorzüglich auf ihn abgesehen. Im Archive der Stadt Stralsund liegt ein merkwürdiger Brief, einer der ältesten bekannt gewordenen Briefe, von "Nicolaus Hahn von Basedow" an den Rath der Stadt Stralsund ohne Jahr „zu Basedow“ am 1. Julii datirt; dieser Brief stammt ohne Zweifel von Nicolaus III. Hahn, da er mit dessen unverkennbarem Siegel (Taf. II, Nr. 2) geschlossen gewesen ist und er schwerlich in ein anderes Jahr fallen kann [CCXI].  Nicolaus Hahn schreibt an den Rath der Stadt Stralsund, es sei ihm von diesem verkündigt, dass er von allen friedlichen Verhandlungen ausgeschlossen, also geächtet und in Fehdezustand erklärt sei, wogegen er sich bei den Stadträthen von Stralsund, Greifswald, Anklam und Demmin zu beklagen habe, dass er bei Nachtzeit beraubt sei, hierüber aber kein Recht finden könne, sondern von ihm verlangt werder, zu Recht zu stehen; er entbietet ihnen dennoch die treuliche Beförderung ihres Nutzens, deren auch er sich, als ihr besonderer Freund, versehe.
        D
ie mächtigen handischen Städte waren es also, welche dem Landesherrn folgten und zuerst doe Fehde gegen Nicolaus Hahn eröffneten. Es ist die Frage, wo dieser Beginn der Feindseligkeiten geschehen sei. Ohne Zweifel war es zu Loiz.  Burg, Stadt und Land Loiz waren im ersten rügianischen Erbfolgekriege im J. 1327 von den Herzogen von Pommern an den tapfern Ritter Heinrich Maltzan. verpfändet worden.  Nach seinem Tode (1331) ging der Pfandbesitz auf seinen Neffen, den Ritter Ludolf Maltzan über und nach dessen Ableben (1341) auf Nicolaus III. Hahn; dieser war Vormund für Ludolf Maltzans im. J. 1344 volljährig gewordenen Kinder gewesen, und höchst wahrscheinlich ein Schwiegersohn desselben woraus der Uebergang des Pfandbesitzes auf Nicolau's Hahn erklärlich wird.  Hieraus wird es auch zugleich klar, dass und wie die vier pommerschen Städte ihn angegriffen und beschädigt haben konnten, ohne tief in das Land Werle einzudringen.
        Auf die Nachricht von der Eröffnung der Feindseligkeiten und der Besitznahme des Schlosses Loiz durch die Pommern rüsteten sich die meklenburgischen und werleschen Fürsten zum Feldzuge. Am 16. Oct. 1351 schlossen sie unter sich zu Sternberg ein Vereinigungs- und Landfriedensbündniss, durch welches Nicolaus Hahn für sämmtliche Fürsten von Werle zum Landfriedensrichter in Güstrow bestellt ward.  Darauf zogen sie sogleich in drei grossen Heereshaufen in das Land Pommern, es auf ihrem Zuge weit und breit verwüstend.  Der Herzog Albrecht von Meklenburg zog auf Barth, der Fürst Nicolaus III.von Werle-Güstrow auf Grimme, welches seinem Hause zustand, und Nicolaus Hahn auf Loiz.  Die Herzoge von Pommern-Wolgast riefen den Herzog Barnim III.von Pommern-Stettin zu Hülfe, welcher auch mit einem grossen Heere anrückte.  Im Anfange fochten die Meklenburger und Werler glücklich und besetzten ihre Pfandschlüsser. Zu Nicolaus Hahn schlug sich der ältere Graf Johann von Gützkow.  Da rückte Barnim heran und stürzte sich auf Nicolaus Hahn.  Der jüngere Graf Johann von Gützkow feierte grade seine Hochzeit, als er die Kunde von dem Anzuge Barnims empfing; sogleich flog er, im Bewusstsein seiner Vasallenpflicht und im Zorn über das Hin- und Herschwanken seines Geschlechts mit seinen Gästen seinem Landesherrn zu und eben zu rechter Zeit.  Es war am Tage Crispini und Crispiniani, am 25.  Oct. des Jahres 1351, als sich beiden Heere vor Loiz am Schlosse auf dem sandigden Felde am Schoppendamm trafen.  Es ward von beiden Seiten mit der grössten Erbitterung gefochten. Nicolaus Hahn ward vielfach schwer verwundet und musste der Uebermacht weichen, da die Pommern den Vortheil der Vereinigung ihrer Streitkräfte für sich hatten; aber er wich nicht ohne grosse Tapferkeit. Der junge, tapfere Graf von Gützow war im Verfolgen zu eifrig, ward noch auf der Flucht der Feinde von ihnen umringt und gewann statt des Brautkranzes die Todtenkrone: mit ihm stieg das Grafengeschlecht von Gützkow ins Grab, da ihm auch der alte Graf bald folgte. Nicolaus Hahn, von Wunden und Kriegsarbeit erschöpft, konnte nur mit äusserster Noth auf einem Ochsem vom Schlachtfelde gerettet werden. An diesem Tage zerfleischte die Kralle des Greifen den Kamm des Hahns, wie ein alter lateinischer Denkspruch sich ausdrückt.
       Schlacht und Loiz waren und blieben verloren, jedoch nicht ohne den ehrenhaften Ruhm der tapfersten Gegenwehr. Als dich die Trümmer der werleschen Haufen mit dem Herzoge Albrecht von Meklenburg vereinigten, empfing dieser den Nicolaus Hahn mit den heiteren Worten, welche ein altes Volkslied also aufbewahrt hat :

Hane, Hane, wol (:wer) heft thoreten dinen kam ?
Here, dat heft gedan hertoch Barnam ;
Idt is ein klein man von live,
overst ein held im kiwe (: Streit).

Wo hestu denne gelaten unse lude ?
Her, se synt in godem beholde,
Synt se nicht tom Sunde,
So synt se tom Gripswolde.

        Darauf musste auch der Fürst Nicolaus von Werle-Güstrow von Grimme weichen; Barth und Triebsees hielten sich. Nach heftigen Kämpfen und Wechselfällen des und nach vielen Verhandlungen ward endlich diesem unseligen Kriege durch den Frieden von Stralsund am 12. Febr. 1354 ein Ziel gesetzt.
        Bald darauf starb der Fürst Johann III. von Werle-Goldberg, welchem Nicolaus Hahn während dessen ganzer Regierungszeit gedient hatte; am 1. April 1352 lag der Fürst:auf dem Sterbebette. An diesem Tage verlieh sein einziger Sohn und Nachfolger, der Fürst Nicolaus IV., auf den Rath seiner Räthe, dein Nicolaus Hahn, wahrscheinlich für die grossen Opfer, die dieser gebracht hatte, das Dorf Bristow, ebenfalls mit Befreiung von allen Diensten und Lasten, und Versprach die Zustimmung seines Vaters Johann zu schaffen, wenn dieser wieder aufkommen sollte [CCXII] Am 28. Aug. 1352 war der Fürst Johann schon gestorben, als sein Sohn Nicolaus IV. zu Teterow dem Kloster Dargun alle Freiheiten und Rechte desselben, namentlich an dem Hofe des Klosters in Malchin, besonders auf den vermittelnden Rath des Ritters Heinrich Maltzan auf Schorssow und des Knappen Nicolaus auf Basedow, zur Vermehrung des Gottesdienstes bestätigte.

        Wahrscheinlich von einem stark bewegten Leben ermüdet, zog sich Nicolaus Hahn jetzt in die Stille seiner Besitzungen zurück, um Musse zu gewinnnen zur Befestigung des neuen Hauses und zum Heil seiner Seele. Ohne Zweifel unternahm er die erste Anlage des Schlosses zu Basedow, von dem noch über und unter der Erde kräftige Ruinen vorhanden sind. Auch manche geistliche Stiftungen, welcher von den Hahn herstammen, mag er gegründet haben; so hatten die Hahn auf Basedow in der Kirche zu Malchin einen Altar in einer eigenen Kapelle, der Hahnen-Altar genannt, und eine Vicarei an dem S. Jacobs-Altare in derselben Kirche. Auf diese Stiftungen bezieht es sich ohne Zweifel, dass die Hahn auf Wargentin am 15. Sept. 1405 der Geistlichkeit (den godesluden) zu Malchin 60 1/2 Mark schuldigten. Vielleicht mochte sich Nicolaus Hahn dies Gedeihens seines Vaterlandes im Anschauen erfreuen wollen; aber der Fürst Nicolaus IV. starb schon im J. 1354 und hinterliess, unter dem Schutze seiner nachgelassenen Wittwe Agnes, nur unmündige Kinder, von denen der Sohn Johann IV., erst im J. 1365 die Regierung antrat.
        Nicolaus Hahn wird noch am 21. Oct. 1359 genannt, als er seine Anspüche an das von den Maltzan dem Kloster Dargun verkaufte Gut Upost erhob, und zuletzt am 11.  Julii 1363, als er in Vertretung der werleschen Vasallen. mit dem Ritter Johann Moltke den zwischen dem Herzoge Albrecht von Meklenburg und dem Fürsten Lorenz von Werle geschlossenen Landfrieden verbürgte.
        Am 5. Febr. 1366 erscheinen schon seine beiden Söhne, Nicolaus und Ludolf, zu Basedow wohnhaft, über Familienangelegenheiten und Besitzungen verfügend.
        Nicolaus III. Hahn, genannt der Alte, auf Basedow, hinterliess nicht allein einen seinen bedeutenden Verdiensten angemessenen Nachruhm, sondern auch einen wohl geordneten, reichen und reizenden Güterbesitz, welcher zum grossen Theile das dauernde Kleinod der ganzen Familie blieb: Basedow, Gessin, Sand-Liepen, Wozeten und Kl. Wardow, welche
zuerst Gesammtgüter der Linie Basedow blieben, von denen aber Nicolaus III. zur Gründung des Hauses Basedow allein für sich zu voller Freiheit gewann: Basedow, Gessin und Sand-Liepen, und dazu erwarb: Jahmen, Wargentin und Bristow, welche Güter er alle mit so grossen Freiheiten besass, wie kein anderer Vasall.
        Die Gemahlin des Knappen Nicolaus III.  Hahn war ohne Zweifel eine Tochter aus dem Geschlechte der Maltzan, wahrscheinlich des Stanimvaters all er jetzt lebenden Maltzan, von welchem auch wohl der Vorname Ludolf auf den zweiten Sohn unsers Nicolaus III. Hahn überging.  Dass seine Gemahlin eine Maltzan war, geht daraus hervor, dass er, 1341 Vormund für die minderjährigen Kinder Ludolfs Maltzan war, dass er diesem in dem Pfandbesitze der Vogtei Loitz folgte, und am 21. Oct. 1359 an das ehemalige maltzansche Gut Upost Ansprüche machte; in der Urkunde vom 11.  März 1386 wird sein Sohn Lüdeke zu den "Freunden", d. i. Verwandten, der Maltzan gerechnet.
        Die Söhne des Knappen Nicolaus III. Hahn wären :

           5. Nicolaus IV.
          
6. Ludolf I.

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