§
22 -
Ludolf I.,
Knappe
(1366-1410)
Der
jüngere
Sohn des
fürstlich
werleschen
Rathes Nicolaus
III.
Hahn war
Ludolf,
gewöhlich
Lüdeke
genannt,
da der
Knappe
blieb. Bei
der
Gütertheilung
fiel ihm
das Haus
Basedow
zu,
welches er
auf seine
Nachkommen
vererbt
hat, und
daher ist
er als der
als der
Stammhalter
des Hauses
Basedow zu
betrachten.
Ludolf
Hahn wird
zuerst
genannt,
als er am 5.
Nov.
1366 mit
seinem
ältern
Bruder
Nicolaus
IV. und
Eckhard,
Vater und
Sohn auf
Kuchelmiss,
ihre
ehemaligen
mallinschen
Güter an
die Stadt
Parchim
verkauften;
Nicolaus
und Ludolf
werden in
der
darüber
ausgestellten
Urkunde
ausdrücklich
als
Brüder
und als
auf
Basedow
wohnend
bezeichnet.
Hierauf
wird
Ludolf
Hahn in
sechs
Jahren
nicht
genannt;
dagegen
wirkte
sein
Bruder
Nicolaus
in dieser
Zeit als
Landrath
und
Feldherr
des
Fürstenthums
Werle mit
Glanz und
Erfolg und
erwarb am
10.
Nov.
1368 auf
dem
Schlachtfelde
von
Damgarten
die
Rittterwürde.
Während
dieser
Zeit lebte
Ludolf,
welcher
damals
noch jung
war, in
stiller
Thätigkeit
auf den
ererbter
Gütern.
Nachdem
aber sein
Bruder im
J. 1372
mit
Hinterlassung
dreier
unmündiger
Kinder in
den besten
Lebensjahren
gestorben
war, trat
Ludolf mit
Würde
auch in
das
öffentliche
Leben und
wirkte
hier als
Landrath
mehrere Jahre
lang.
Das
Fürstenhaus
Werle,
durch
Schwäche
und Leiden
erschüttert,
neigte
sich zu
seinem
Verfalle.
Die
Linie
Werle-Goldberg
die alte
Lehnsherrschaft;
von
Basedow,
erlosch im
J. 1374
mit dem
jungen
Fürsten
Johann; in
Güstrow
regierten
Lorenz und
Johann, in
Waren
Bernhard
und sein
Sohn
Johann,
welchen
letzteren
jedoch bei
grosser
Zerrüttung
die
Erbschaft
aus
dem
Hause
Goldberg.
keinen
bedeutenden
Vortheil
mehr
bringen
konnte.
Ludolf
Hahn stand
in den
ersten
Zeiten
seines
Wirkens
noch bei
dem
Fürsten
Johann von
Werle-Goldberg,
darauf bei
den
Fürsten
Lorenz und
Johan von
Werle-Güstrow
bis er
gegen das
Ende des
14.
Jahrh.
sich vom
Schauplatze
des
öffentlichen
Wirkens
zurückzog.
Von
dieser
Zeit an
erscheint
lange kein
Hahn von
Basedow im
Staatsleben
wirkend, freilich
in Veranlassung
früher
Todesfälle;
jedoch mag
sich der
Beobachter
darüber
trösten
können da
die Zeiten
wenig
Erfreuliches
bieten.
Ludolf
Hahn war
in der
Zeit
1372-1377
unter den
Räthen
der
Fürsten
von Werle,
als diese
mehrere
landesherrliche
Handlungen
unter
Zustimmung
ihres
Rathes
("na
rade und
vulbort
user
ratgheuen,
consiliariorum
nostrorum
accedente
consilio
et consenu")
vornahmen;
während
dieser
Zeit stand
Ludolf
Hahn
vorzüglich
mit den
Bittern
Ulrich
Maltzan
auf
Grubenhagen,
Heinrich
von
Levetzow,
Heinrich
Schmeker,
Heinrich
Linstow,
Johann von
Grabow,
Joachim
Nortmann
und den
Knappen
Bernhard
von
Lehsten,
Gerhard
Koss,
Martin von
Distelow,
Wulf
Negendank,
und
Heinrich
Linstow im
Rathe der
Fürsten
von Werle.
Er rieth
und zeugte
mit den
werleschen
Räthen,
als am 11.
Juni 1372
sich der
Fürst
Johann von
Werle
wegen der Niederbrechung
des
fürstlichen
Schlosses
zu
Malchin,
welches
den Hahn
früher
längere
Zeit
anvertraut
gewesen
war,
aussöhnte,
die
Fürsten
Lorenz und
Johann am
24. August
1375 dem
Ritter
Bernhard
Maltzan
das Land
Stavenhagen,
am
1.
Nov. 1375
dem
Knappen
Maltzan
von
Schorssow
die
Gerichtsbarkeit
und die
Unterthanenpflicht
von dem
Lande
Malchin
verpfändeten
und
der Fürst
Johann am
15.
März 1376
dem
Kloster
Malchow
Hof und
Dorf
Laschendorf
und am 11.
April
1377 das
Dorf
Kisserow
und zwei
Hufen im
Dorfe
Grüssow
verlieh;
in der
letzten
Urkunde
wird
Ludolf
Hahn
ausdrücklich
als auf
Basedow
wohnhaft
("Ludeke
Hane de
Basedow
armiger")
bezeichnet.
Nach
dieser
Zeit sehen
wir Ludolf
Hahn nur
in eigenen
und
Familien-Angelegenheiten
handeln.
Das
Vermögen
der Familie
hatte sich
bedeutend
vergrössert
und die
Verbindungen
mit
einflussreichen
Familien
waren in
der
zweiten
Hälfte
des 14.
Jahrhunderts
so sehr erweitert,
dass deren
Angelegenheiten
nicht
geringe
Kräfte erforderten,
um so
mehr, da
durch die
grossen
Pfanderwerbungen
von den
Fürsten
und durch
die
dadurch
bedingte
politische
Stellung
der
Familien
schon der
blosse
Besitz oft
eine
wichtige
Staatsangelegenheit
ward.
Bald
nach der
Schlacht
von
Damgarten
im J. 1369
hatten
die
Brüder
Nicolais
und Ludolf
Hahn,
wahrscheinlich
zum
Ersatze
Rüstungskosten
und
Kriegsschäden,
das Gut
Dempzin an
der Peene
von dem
Fürsten
Johann IV.
von
Werle-Goldberg
zu Lehn
erhalten
und Ludolf
allein das
Gut Jabel
mit
Hagenow
und Klokow
erworben,
da er zur
Lösung
der im
pommerschen
Kriege
gefangenen
Landesherrn,
des
Fürsten
Bernhard
von
Werle-Waren
und seines
Sohnes
Johann, Gelder
hergegeben
hatte;
diese
Verleihungen
liess sich
Ludolf am
6. Jan.
1404,
bestätigen
und
erweitern
[CCXXII
und
CCXXIII].
Ludolf
hatte
zuerst mit
seinem
Bruder
Nicolaus
die
ererbten
und
erworbenen
Güter
gemeinschaftlich
besessen.
Nicolaus
war im J.
1372 früh
gestorben
und hatte
zwei
minderjährige
Söhne,
Nicolaus
und
Mathias,
hinterlassen.
In.
den ersten
Zeiten
verwaltete
nun Ludolf
für sich
und die
Söhne
seines
Bruders
die Güter
gemeinschaftlich.
Wahrscheinlich
war sein
Bruder am
24.
April
1372 schon
gestorben,
als Ludolf
Hahn dem
Ritter
Hartwig
Wozenitz
18 Mark
lüb.
Hebungen
aus
Wendisch-Wargentin
verpfändete
[CCXVII].
Nachdem
aber seine
Neffe
volljährig
geworden
waren,
fand er es
mit diesen
zweckmässig,
eine
Theilung
der Güter
vorzunehmen;
diese
wiederum
das J.
1380
geschehen
sein: bei
der.
Kavelung
erhielt
Ludolf
Basedow
mit Gessin,
Sand-Liepen,
Dempzin,
Jabel und
den
Ansprüchen
und
Kaufrechten
an
Deutsch-Wargentin.
Dadurch
ward
Ludolf
Hahn der
Erneuerer
des Hauses
Basedow;
das
Schicksal
wollte
auch, dass
er
zugleich
der
Stammhalter
der Linie
Basedow
ward.
Seines
Bruders
Söhne
stifteten
das Haus
Wendisch-Wargentin,
dessen
Güter im
J. 1466,
kurz vor,
dein
Aussterben
des
Hauses, an
das Haus
Basedow
zurückfielen.
Am
9. Nov.
1379
bürgte
Ludolf
Hahn für
die Wittwe
seines
Vetters
Eckhard
III. von
Kuchelmiss
und deren
Sohn für
die
Abtretung
ihrer
Rechte an
dem an das
Bisthum
Ratzeburg
verkauften
Gute
Rodenberg
[CCXX].
Nicht
minder
wichtig,
als der
eigene
grosse
Güterbesitz,
war die
Verbindung
mit
mehreren
mächtigen
Familien.
Schon seit
frühen
Zeiten
hatten
sich die
bedeutenden
Familien
des Landes
Werle, zu
denen
vorzüglich
die
Maltzan,
Hahn,
Moltke,
Nortmann
u. a.,
gehörten,
mit ihren
reichen
Gütern
und festen
Schlössern
eng
aneinander
geschlossen.
Die
Hahn waren
ohne
Zweifel
vielfach
mit den
Maltzan
verschwägert,
besonders aber
dadurch,
das
Ludolf's
Hahn
Mutter
eine
Tochter
des Ritters
Ludolf
III. Maltzan
(+ 1341),
des
Stifters
aller
jetzt
blühenden
Häuser
Maltzan
gewesen
war; von
diesem
seinem
mütterlichen
Grossvater
trug
Ludolf
Hahn auch
wahrscheinlich
seinen
Vornamen (vgl.oben
S. 49).
Wiederum
stammt
sowohl
Ludolf
III.
Maltzan,
als seines
ältesten
Sohnes
Heinrich
I. auf
Osten
Gemahlin
aus der
hahnschen
Familie.
Daher
wird in
der
Urkunde
über die
Sühne der
Stadt
Malchin
mit den
Maltzan
auch
Ludolf
Hahn der
Verwandte
("vrund")
der
Maltzan
genannt.
Bei
der von
den
Fürsten
und
Städten
des Landes
unternommenen
Verfolgung
mehrerer
eigenmächtiger
Vasallen
war der
werlesche
Marschall
"Maltzan
von
Schorssow"
im J. 1385
von
Bürgern
der Stiadt
Malchin zu
Faulenrost
in
Gegenwart
des
Fürsten
Johann Vl.
von Werle
erschlagen..
Am 5.
März 1385
hatte sieh
der Fürst
mit der
Stadt
ausgesöhnt:
jedoch
blieb
diese mit
der der
Familie
Maltzan
noch lange
unverflichen,
vielmehr
war sie
mit der
Familie
des
Marschalls
zur Fehde
gekommen.
Erst am
11. März
1386
vereinigten
sich beide
sich
Theile
dahin,
dass sie
sich einem
Ausspruch
des
Ritters
Vicke
Moltke auf
Strietfeld
und des
Knappen
Ludolf
Hahn auf
Basedow, Verwandten
(vrunt)
der
Maltzan,
unterwerfen
wollten.
Für die
Stadt
verbürgten
dagegen
die Aufrechterhaltung
des
Friedens
während
der
Verhandlung
auch acht
angesehene
Männer
aus dem
Ritterstände
und unter
diesen
auch
Nicolaus
IV.
Hahn
von
Wargentin.
Am 24.
Aug.
1386 ward
denn auch
die Sühne
zwischen
der Stadt
Malchin
und
Heinrich
Maltzan,
dem Bruder
des
erschlagenen
Marschalls
Maltzan
vollzogen
und unter
Vermittelung
der
Verwandten
der
Maltzan,
nämlich
des
Ritters
Vicke
Moltke und
des
Knappen
Ludolf
Hahn, zu
denen noch
der Ritter
Nicolaus
von
Levetzow
und
Gerhard
Bassewitz
gekommen
waren, der
Friede
zwischen
beiden
Theilen
hergestellt.
Noch
enger war
für
Ludolfs
Leben die
Verbindung
mit der
Familie
Moltke.
Die
Familie
Moltke war
in jener
Zeit sehr
reich an
Gliedern
und
Gütern
und nicht
allein in
den
diesseitigen
Landen,
sondern
auch in
den
nordischen
Reichen
von
ungemeinem
Ansehen
und
Einflusse;
besonders
angesehen
in den
diesseitigen
Landen war
das Haus
Strietfeld.
Hier
wohnten in
der
zweiten
Hälfte
des' 14.
Jahrhunderts
zwei
Brüder,
die Ritter
Johann und
Friederich
oder Vicke.
Der
Ritter Johann
war mit
einer
Tochter
des Grafen
Otto
von
Fürstenberg
vermählt
und hatte
vier
Söhne,
Henneke,
Otto,
Vicke und
Albrecht.
Der
Ritter
Friederich
hätte
zwei
Söhne,
von denen
Friederich
Domherr zu
Schwerin
und
Dietrich
Knappe
war.
Das
reichste
und
angesehenste
Adelsgeschlecht
des Landes
Stargard
war in
jenen
Zeiten das
Geschlecht
der von
Dewitz.
Otto
von Dewitz,
welcher
unter den
Vormündern
und
Räthen
der
Fürsten,
nachmaligen
Herzoge
Albrecht
und Johann
eine
ausgezeichnete
Stelle
eingenommen
hatte,
ward von
dem Kaiser
Karl IV.
bei der
Erhebung
der
genannten
Fürsten
zu
Herzögen
im J.
1348
zu Prag
zum Grafen
erhoben,
ein in der
älteren
Geschichte
Meklenburgs
einziges
Beispiel,
welchem
zuerst
1539 auf
dem Reichstage
zu
Augsburg
die
Erhebung
zum Freiherren
folgte.
Als Graf
von
Fürstenberg
stiftete
Otto am Dec.
1349
die Stadt
Alt-Strelitz
und gab
ihr das
brandenburgische
Recht
und seine
Wappen zum
Stadtsiegel.
Der
Graf Otto
starb
schon um
das J.
1362 und
hinterliess
einen Sohn
und drei
Töchter,
welche an
den Ritter
Johann
Moltke
auf
Strietfeld,
an den
Ritter
Bernhard
Maltzan
auf Osten
und Stavenhagen
und Joachim
Gans Herrn
zu Putlitz,
der sich
glänzender
Ahnen
rühmen
konnte,
vermählt
wurden.
Ohne
Zweifel
hatte nun
Ludolf
Hahn auf
Basedow
eine
Tochter
dieses
Ritter
Johann
Moltke auf
Strietfeld
zur
Gemahlin.
In allen
wichtigen
Hausangelegenheiten
tritt mit
den
Söhnen des
Ritters
Johann
Moltke als
Empfänger
immer
Ludolf
Hahn auf
und mit
ihm der
Ritter
Wedege
Buggenhagen,
und die
Knappen
Ludolf
Maltzan,
des Ritter
Bernhard
Sohn, und
Nicolaus
von Mallin.
Diese
vier
angesehenen
Adeligen
waren wohl
Schwiegersöhne
des
Ritters
Johann
Moltke
oder
sicher
doch mit
einer
Tochter
aus der
Familie
Moltke
vermählt
und
handelten
bei allen
diesen
Geschäften
als
eheliche
Vormünder
ihrer
Frauen
für deren
Erbansprüche.
Auch
deutet der
Name
desjenigen
von
Ludolfs
Söhnen,
welcher
den Vater
überlebte
und vor
welchem
vielleicht
ein
älterer
gestorben
war,
nämlich
des
Knappen
Johann
oder
Henneke
Hahn
,darauf
bin, dass
wir den
Ritter
Johann
Moltke als
seinen
mütterlichen
Grossvater
annehmen
können.
Der Graf
Otto von
Fürstenberg
starb im
J. 1362
und seine
Grafschaft
ging unter
heftigen
Streitigkeiten
zwischen
den vielen
Erbcompetenten
aus der
Familie
von Dewitz,
nachdem
auch sein
Sohn
Eckhard im
J 1363
gestorben
war, dnu
vielleicht
bei
politischen
Verwickelungen
sehr bald
ihrer
Auflösung
entgegen
Am 12.
Juli
1363
wandten
sich, die
drei
Schwiegersöhne
des Grafen
Otto an
den Herzog
Albrecht
von
Meklenburg
und
erklärten
sich mit
dem
Ausspruche
zufrieden,
den Ritter
Friederich
Moltke auf
Strietfeld
und
Canzler
Bertram
Bere wegen
des
väterlichen
Erbtheils
ihrer
Frauen
gegen, die
Brüder
Ekhard,
Jakob und
Gerold von
Dewitz
thun
würden,
und traten
dafür dem
Herzoge
von ihrer
Frauen
wegen das
Gut ab,
das sie
aus der
väterlichen
Erbschaft
im Lande
Rübel
besassen,
und
verpflichteten
sich zum
Dienste
des
Herzogs
mit zehn
Mannen mit
Heimen auf
ein halbes
Jahr.
Die
von Dewitz
waren der
vielen
Streitigkeiten
und
Ansprüche
müde und
verkauften
im J 1371
den im
Lande
Stargard
liegenden
Teil der
Grafschaft
Fürstenberg,
mit
Ausnahme
der Vogtei
Fürstenberg,
welche die
Landesherrn
an sich
nahmen,
und im J..
1397 dem
Bernhard
v. Dewitz
wieder
verpfändeten,
an den
einen
Schwiegersohn
des
Grafen,
den Ritter
Johann
Moltke auf
Strietfeld,
welcher
gleich
darauf
starb.
Am
8. Sept.
1371
belehnte,
der Herzog
Johann von
Meklenburg-Stargard,
unter der
Zustimmung
seines
Bruders
Albrecht
und dessen
Sohnes
Heinrich,
den Sohn
des
Ritters
Johann
Moltke,
den
Knappen
Henneke
Moltke auf
Strietfeld,
und dessen
Vaters
Bruder,
den Ritter
Friederich
Moltke auf
Strietfeld,
mit allen
Gütern
welche der
Graf Otto
in der
Herrschaft
des
Herzogs
schon
gehabt
hatte, mit
Ausnahme
von
Schloss,
Stadt und
Vogtei
Fürstenberg.
Am
2. Febr.
1372
verglichen
sich nun
der Ritter
Friederich
Moltke und
die Söhne
seines
verstorbenen
Bruders
Johann,
nämlich,
Henneke,
Otto,
Vicke und
Albrecht,
über Schloss,
Stadt
und Land
Strelitz
und was
sie sonst
noch von
der
ehemaligen
Grafsschaft
Fürstenberg
erwerben
konnten,
dahin dass
von diesen
und sonst
allen
ihren
andern
Gütern
jeder
Theil die
Hälfte
der
Auskunft
geniessen
solle, sie
aber zehn
Jahre lang
in
ungetheiltem
Besitze
blieben
und die
Güter
nicht
theilen
wollten.
Unter den
Gelübsempfängern
für
Henneke
Moltke
waren die
Ritter
Bernhard
Maltzan
und Claus
Lewetzow
und der
Knappe
Ludolf
Hahn. In
dieser
Urkunde
tritt
Ludolf
Hahn nach
dem ersten
Nennen
seines
Namens am 5.
Febr.
1366
zuerst
auf,
wahrscheinlich
im Namen
seiner
Gemahlin.
Auch mit
den Lewetzowen
waren die
Moltke
nahe
verwandt,
denn als
am 1. Mai
1312 die
Fürsten
Lorenz und
Johann von
Werle-Güstrow
der
Familie
Lewetzow
das
Erbmarschallamt
des Landes
Werle-Güstrow
verliehen,
nahmen die
Verleihung
der
Fürsten
zu
getreuer
Hand viele
Ritter und
Knappen
entgegen
und zwar
ausser den
Gliedern
der
Familie
von
Lewetzow
unter
anderen
auch die
Ritter
Friederich
Moltke auf
Strietfeld,
Bernhard
Maltzan
und Wedege
Buggenhagen
und die
Knappen
Henneke
Moltke auf
Stiietfeld,
Lüdeke
Maltzan
und
Lüddeke
Hahn,
welche
offenbar
zu der
Familie
der Moltke
gehörten.
Nach
dem
Verlaufe
von 10
Jahren
theilten
sich der
Ritter
Friederich
Moltke mit
seinen
Söhnen
und die
Söhne
seines
Bruders
Johann in
die Burg
Strietfeld;
am 27.
Dec.
1384
theilten
sie die
zum Hofe
gehörenden
Gärten,
Ziegeleien,
Mühlen
und
Fischereien:.
von dem Ritter
Friederich
und seinen
Söhnen
Friederich
und
Dietrich
nahmen die
Söhne
des
Ritters
Johann,
nämlich
Otto,
Friederich
und
Albrecht,
den
Theilungsrevers
entgegen,
und mit
ihnen zu
treuen
Händen:
die Ritter
Otto von
Dewitz,
Lüder von
Lützow,
Wedige
Buggenhagen
und die
Knappen
Ludolf
Hahn,
Ludolf
Maltzan
(des
Ritters
Bernd
Sohn),
Wipert
Lützow
und
Eckhard
von
Dewitz.
Hier haben
wir ohne
Zweifel.
alle
damaligen
nächsten
Verwandten
der Söhne
des
Ritters
Johann
Moltke auf
Strietfeld
zusammen.
Hiefür
redet das
Ereigniss,
dass zu
Gnoyen am
7. Nov.
1385, als
dieselben
beiden
Partheien
er Moltken
die auf
ihren
Gütern
haftenden
Schulden
jede zur
Hälfte
übernahmen,
nachdem Friederich
mit
seinen,
Söhnen
6681 Märk
sund.
Pf.
auf sich
allein
genommen
hatte, bei
Johann's
Söhnen
wieder
grade
dieselben
Bürgen
gegenwärtig
waren und
nicht mehr
oder
weniger.
Eben so
waren zu
Gnoyen am
24. Oct.
1389 mit
den
Brüdern
Henneke
und
Albrecht
Moltke auf
Strietfeld,
als diese
6 Hufen zu
Hohen-Kowalz,
und 2
Kathen zu
Thelkow
für 4
Hufen und
4 Kathen
in Woltow
an den
Knappen
Henneke
Buk auf
Woltow
vertauschten,
ausser
vielen
Gliedern -
der
Familie
Moltke,
von 'den
alten
Bürgen
wieder
Wedege
Buggenhagen,
Ludolf
Hahn und
Ludolf
Maltzan,
und als
neu
hinzugetretenes
Mitglied
der
moltkeschen
Familie
der Knappe
Nicolaus
Mallin als
Gelübdsempfänger
vereinigt,
und als
Nicolaus von
Kardorf am
7. Jan.
1390
seinen
eingeklagten
Ansprüchen
von 532
Mark an
Claus
Bukes Erbe
zu Gunsten
der
Brüder
Henneke
und
Albrecht
Moltke
nach
empfangener
Entschädigung
entsagte,
waren
ausser dem
Ritter
Friederich
Moltke und
dem
Domdechanten
Otto von
Linköping
wieder
Wedege
Buggenhagen,
Lüdeke
Hahn (...)
zugegen.
Als die
Herzoge
Johann
d.ä. und
d.j. von
Meklenburg
am 7.
April 1391
zu
Stockholm
verpflichteten,
ihrem Rath
Albrecht
Moltke
für alle
zu ihrem
besten
gemachten
Schäden,
Anleihen
und
Gelübde
zu stehen,
versicherten
sie dies
zugleich
zu treuer
Hand,
nicht
allein
Albrechts
Brüdern
sondern
auch dem
Ritter
Wedege
Buggenhagen
und den
Knappen
Ludolf
Maltzan,
Ludolf
Hahn und
Claus
Mallin.
Aus dieser
grossen
Reihe von
Urkunden
erblicken
wir in
einer sehr
seltenen
Einstimmigkeit
die
Theilnahme
bestimmter
Personen
an vielen
Hauptereignissen
in der
Familie
Moltke auf
Streitfeld,
und es
lässt
sich die
Annahme
nicht
zurückweisen,
dass Ludolf
Hahn auf
Basedow
ein
Tochtermann
des Ritters
Joharin
Moltke auf
Strietfeld
gewesen
sei.
Ausserdem
wird Lüdeke
Hahn noch
öfter
neben den
Moltken
genannt.
Als am 4.
Nov. 1387 Bosse
von Kaland
sich mit
dem
Kloster
Dargun
wegen
mehrerer
Besitzungen
auseinandersetzte,
waren
Lüdeke
Hahn zu
Basedow
und die
Brüder
Johann und
Albrecht
Moltke,
auf
Strietfeld
und -
Vögte' zu
Gnoyen,
die
Vermittler.
Als
am 23 Mai
1300
dieselben
Brüder
Moltke die
Beschirmung
mehrerer
Därfer
des
Klosters
Dargun
übernahmen,
besiegelten
auch
Lüdeke
Hahn und
Vicke
Zeppelin
die
darüber
ausgestellte
Urkunde
usw.
Ohne
Zweifel
war es
auch
Ludolf
Hahn, auf
Basedow,
welcher am
9. Oct.1392
als erster
Zeuge
eintrat,
als der
Knappe
Henneke
Hardenack
die in der
Vogtei
Waren an
der
Müritz
liegenden
Güter
Bök und
Seedorf an
das
Kloster
Dobbertin
verkaufte
[CCXXI];
vielleicht
zeugte
Ludolf
Hahn, als
damaliger
Senior der
Familie.
So hatte
Ludolf an
40 Jahre
lang in
einer hohe
und
ehrenvollen
Stellung
und in
weit
verzweigten
Verbindungen
gelebt
geordnet
und
gewirkt,
er, der
Stammhalter
des Hauses
Basedow,
zum
Vorbilde
aller
seiner
Nachkommen,
als er die
Last des
hohen
Alters
fühlte
und sein
Haus
bestellte.
Zunächst
erneuerte
er am 4.
Juli 1405
in dem
Garten zu
Wendisch-Wargentin
mit Neffen
Mathias
die um das
Jahr 1380
vorgenommene
Theilung
in die
Häuser
Basedow
und
Wargentin
und
besiegelte
mit
demselben
noch
einmal die
darüber
erstellte
Urkunde
[CCXXV].
Darauf
sicherte
er seinem
Hause den
Besitz
mehrerer
Güter,
welche ihm
in der
Theilung
zugefallen
waren,
indem er
sich von
den
Landesherren
Claus und
Christoph
von Werle
am 6. Jan.
1404,
wahrscheinlich
zu
Basedow,
neue
Lehnbriefe
ausstellen
liess, da
ihm die
ersten
"genommen"
waren :
über
Dempzin an
der Peene,
welches um
das J.
1369 ihm
und seinem
Bruder
Nicolaus
IV. zu
denselben
Freiheiten
verlieben
war mit
denen sie
die
basedowschen
Güter
besessen
[CCXXII];
ferner
über
Wargentin
überhaupt,
jedoch
liess sich
Ludolf
Hahn den
Lehnbrief
auf
Deutsch-Wargentin
ausstellen,
ohne
jedoch den
Rechten
des
Klosters
Arendsee
zu nahe zu
treten,
indem man
von diesem
einen
Verkauf
des ihm
zustehenden
Besitzes
an die
Hahn
erwartete,
welche
ohne
Zweifel
viele
landesherrliche
Hebungen
und
Dienste
von dem
Gute
hatten
[CCXXIV];
endlich
erneuerten
die
Fürsten
für 300
lüb.
Mark,
welche
Ludolf dem
Vater und
dem
Grossvater
der
Fürsten
geliehen
hatte, die
Verpfändung
von 7
Hufen zu
Jabel,
welche den
Fürsten
von den
von Gehrden
angefallen
waren, so
wie des höchsten
Gerichts,
der Pacht,
der Beden
und der
Dienste
aus den
ganzen Dörfern
Jabel, Hagenow
und Klokow
[CCXXIII],
wodurch an
die Hahn
gewissermassen
der Besitz
dieser Dörfer
kam, den
sie bald
wieder veräusserten.
Am 4. März
1404 war Lüdeke
Hahn
erster
Zeuge, als
die Fürsten
von Werle
dem Rath
der Stadt
Waren die
Gerichtsbarkeit
daselbst
verpfändeten.
Noch am
16.
April
1406 hatte
Ludolf
Hahn
"auf
Basedow"
mit dem
Marschall
Ludolf
Maltzan zu
Stavenhagen
undf dem
Rath der
Stadt
Malchin
das
ehrenvolle
Geschäft
das
Kloster
Dargun mit
den Fürsten
Nicolaus
und
Christoph
von.Werle-Waren
in Güte auszusöhnen;
die Fürsten
hatten die
Güter des
Klosters
überfallen
und geplündert,
namentlich
das
steinerne
Haus des
Klosters
zu Malchin,
und das
Kloster hatte
die
Fürsten
und ihr
Gefolge in
den Bann
gethan:
die Aussöhnung
war eine
durchaus
friedliche
und auf
Nachgeben
gegründete.
Zuletzt
erscheint Ludolf
Hahn am
13. Dec.
1406, als
Nicolaus
und
Christoph
von Werle
die
Privilegien
der
Malchin
bestätigten:
Zeugen
dieser
Handlung
waren der
Marschall
Ludolf
Maltzan zu
Stabenhagen
mit seinem
Sohne
Heinrich
und Ludolf
Hahn
"zu
Basedow".
Am 21. Dec.
1410 war
Ludolf
Hahn schon
todt, nach
der
Urkunde seines
Sohnes
"Henneke,
Lüdeke
Hanan sone
van
Baselowe,
deme god
gnedlich
si",
durch
welche
dieser den
Besitz der
Dörfer
Jabel und
Hagenow
auf das
Kloster
Malchow übertrug
[CCXXX].
Wahrscheinlich
war er
nicht
lange vor
dieser
Handlung,
vielleicht
noch im J.
1410, gestorben,
da die
Bezeichnung
des
Ablebens
der
Gestorbenen
in
Urkunden
gewöhnlich
nur in den
nächsten
Zeiten
nach dem
Todesfalle
gebraucht
wird.
Ludolf
I. Hahn
war sicher
zwei Male
vermählt gewesen:
das
erste Mal
mit einer
Tochter
des
Ritters Johann
Moltke
auf
Strietfeld,
vielliecht
Namens
Elisabeth,
nach
dem Namen
ihrer
ältesten
Tochter zu
schliessen:
von
dieser
waren die
in der
Urkunde
vom 21.
Dec.
1410
genannten
Kinder Henneke,
Elisabeth
und Ida geboren.
Die
zweite
Gemahlin
ist
unbekannt
geblieben;
aber Ludolf
wird zwei
Male
vermählt
gewesen
sein, da
sein Sohn
Henneke in
der
genannten
Urkunde
noch
"unmündige
Brüder
und
Schwestern"
aufführt,
Ludolf
aber
ziemlich
alt ward.
Die
Vermählung
mit der
Moltke
wird
vielleicht
durch die
Besitzer
von
Wargentin
vermittelt
sein, da
noch im J.
1327 die
Moltken im
Besitze
von
Wendisch-Wargentin
waren
(vgl. oben
S. 42).
Die
Söhne
zweiter
Ehe waren
ohne
Zweifel
Ludolf II.
und
Nicolaus
zu Malchin.
7. Henneke
I.
8.
Elisabeth
9.
Ida
10 Ludolf
II.
11.
Nicolaus