§ 22 - Ludolf I., Knappe (1366-1410)

        Der jüngere Sohn des fürstlich werleschen Rathes Nicolaus III. Hahn war Ludolf, gewöhlich Lüdeke genannt, da der Knappe blieb. Bei der Gütertheilung fiel ihm das Haus Basedow zu, welches er auf seine Nachkommen vererbt hat, und daher ist er als der als der Stammhalter des Hauses Basedow zu betrachten.
        Ludolf Hahn wird zuerst genannt, als er am 5. Nov. 1366 mit seinem ältern Bruder Nicolaus IV. und
Eckhard, Vater und Sohn auf Kuchelmiss, ihre ehemaligen mallinschen Güter an die Stadt Parchim verkauften; Nicolaus und Ludolf werden in der darüber ausgestellten Urkunde ausdrücklich als Brüder und als auf Basedow wohnend bezeichnet.  Hierauf wird Ludolf Hahn in sechs Jahren nicht genannt; dagegen wirkte sein Bruder Nicolaus in dieser Zeit als Landrath und Feldherr des Fürstenthums Werle mit Glanz und Erfolg und erwarb am 10.  Nov. 1368 auf dem Schlachtfelde von Damgarten die Rittterwürde.  Während dieser Zeit lebte Ludolf, welcher damals noch jung war, in stiller Thätigkeit auf den ererbter Gütern.  Nachdem aber sein Bruder im J. 1372 mit Hinterlassung dreier unmündiger Kinder in den besten Lebensjahren gestorben war, trat Ludolf mit Würde auch in das öffentliche Leben und wirkte hier als Landrath mehrere Jahre lang.  Das Fürstenhaus Werle, durch Schwäche und Leiden erschüttert, neigte sich zu seinem Verfalle.  Die Linie Werle-Goldberg die alte Lehnsherrschaft; von Basedow, erlosch im J. 1374 mit dem jungen Fürsten Johann; in Güstrow regierten Lorenz und Johann, in Waren Bernhard und sein Sohn Johann, welchen letzteren jedoch bei grosser Zerrüttung die Erbschaft aus dem Hause Goldberg. keinen bedeutenden Vortheil mehr bringen konnte. Ludolf Hahn stand in den ersten Zeiten seines Wirkens noch bei dem Fürsten Johann von Werle-Goldberg, darauf bei den Fürsten Lorenz und Johan von Werle-Güstrow bis er gegen das Ende des 14.  Jahrh. sich vom Schauplatze des öffentlichen Wirkens zurückzog.  Von dieser Zeit an erscheint lange kein Hahn von Basedow im Staatsleben wirkend, freilich in Veranlassung früher Todesfälle; jedoch mag sich der Beobachter darüber trösten können da die Zeiten wenig Erfreuliches bieten.
       Ludolf Hahn war in der Zeit 1372-1377 unter den Räthen der Fürsten von Werle, als diese mehrere landesherrliche Handlungen unter Zustimmung ihres Rathes ("na rade und vulbort user ratgheuen, consiliariorum nostrorum accedente consilio et consenu") vornahmen; während dieser Zeit stand Ludolf Hahn vorzüglich mit den Bittern Ulrich Maltzan auf Grubenhagen, Heinrich von Levetzow, Heinrich Schmeker, Heinrich Linstow, Johann von Grabow, Joachim Nortmann und den Knappen Bernhard von Lehsten, Gerhard Koss, Martin von Distelow, Wulf Negendank, und Heinrich Linstow im Rathe der Fürsten von Werle. Er rieth und zeugte mit den werleschen Räthen, als am 11. Juni 1372 sich der Fürst Johann von Werle wegen der Niederbrechung des fürstlichen Schlosses zu Malchin, welches den Hahn früher längere Zeit anvertraut gewesen war, aussöhnte, die Fürsten Lorenz und Johann am 24. August 1375 dem Ritter Bernhard Maltzan das Land Stavenhagen, am        1. Nov. 1375 dem Knappen Maltzan von Schorssow die Gerichtsbarkeit und die Unterthanenpflicht von dem Lande Malchin verpfändeten und der Fürst Johann am 15. März 1376 dem Kloster Malchow Hof und Dorf Laschendorf und am 11. April 1377 das Dorf Kisserow und zwei Hufen im Dorfe Grüssow verlieh; in der letzten Urkunde wird Ludolf Hahn ausdrücklich als auf Basedow wohnhaft ("Ludeke Hane de Basedow armiger") bezeichnet.
       Nach dieser Zeit sehen wir Ludolf Hahn nur in eigenen und Familien-Angelegenheiten handeln. Das Vermögen der Familie  hatte sich bedeutend vergrössert und die Verbindungen mit einflussreichen Familien waren in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts so sehr erweitert, dass deren Angelegenheiten nicht geringe Kräfte erforderten, um so mehr, da durch die grossen Pfanderwerbungen von den Fürsten und durch die dadurch bedingte politische Stellung der Familien schon der blosse Besitz oft eine wichtige Staatsangelegenheit ward.
       Bald nach der Schlacht von Damgarten im J. 1369 hatten die Brüder Nicolais und Ludolf Hahn,  wahrscheinlich zum Ersatze Rüstungskosten und Kriegsschäden, das Gut Dempzin an der Peene von dem Fürsten Johann IV. von Werle-Goldberg zu Lehn erhalten und Ludolf allein das Gut Jabel mit Hagenow und Klokow erworben, da er zur Lösung der im pommerschen Kriege gefangenen Landesherrn, des Fürsten Bernhard von Werle-Waren und seines Sohnes Johann, Gelder hergegeben hatte; diese Verleihungen liess sich Ludolf am 6. Jan. 1404, bestätigen und erweitern [CCXXII und CCXXIII].  Ludolf hatte zuerst mit seinem Bruder Nicolaus die ererbten und erworbenen Güter gemeinschaftlich besessen.  Nicolaus war im J. 1372 früh gestorben und hatte zwei minderjährige Söhne, Nicolaus und Mathias, hinterlassen.  In. den ersten Zeiten verwaltete nun Ludolf für sich und die Söhne seines Bruders die Güter gemeinschaftlich. Wahrscheinlich war sein Bruder am 24.  April 1372 schon gestorben, als Ludolf Hahn dem Ritter Hartwig Wozenitz 18 Mark lüb.  Hebungen aus Wendisch-Wargentin verpfändete [CCXVII].  Nachdem aber seine Neffe volljährig geworden waren, fand er es mit diesen zweckmässig, eine Theilung der Güter vorzunehmen; diese wiederum das J. 1380 geschehen sein: bei der.  Kavelung erhielt Ludolf Basedow mit Gessin, Sand-Liepen, Dempzin, Jabel und den Ansprüchen und Kaufrechten an Deutsch-Wargentin.  Dadurch ward Ludolf Hahn der Erneuerer des Hauses Basedow; das Schicksal wollte auch, dass er zugleich der Stammhalter der Linie Basedow ward.  Seines Bruders Söhne stifteten das Haus Wendisch-Wargentin, dessen Güter im J. 1466, kurz vor, dein Aussterben des Hauses, an das Haus Basedow zurückfielen.
       Am 9. Nov. 1379 bürgte Ludolf Hahn für die Wittwe seines Vetters Eckhard III. von Kuchelmiss und deren Sohn für die Abtretung ihrer Rechte an dem an das Bisthum Ratzeburg verkauften Gute Rodenberg [CCXX].   
        Nicht minder wichtig, als der eigene grosse Güterbesitz, war die Verbindung mit mehreren mächtigen Familien. Schon seit frühen Zeiten hatten sich die bedeutenden Familien des Landes Werle, zu denen vorzüglich die Maltzan, Hahn, Moltke, Nortmann u. a., gehörten, mit ihren reichen Gütern und festen Schlössern eng aneinander geschlossen.  Die Hahn waren ohne Zweifel vielfach mit den Maltzan verschwägert, besonders aber dadurch, das Ludolf's Hahn Mutter eine Tochter des Ritters Ludolf III. Maltzan (+ 1341), des Stifters aller jetzt blühenden Häuser Maltzan gewesen war; von diesem seinem mütterlichen Grossvater trug Ludolf Hahn auch wahrscheinlich seinen Vornamen (vgl.oben S. 49).  Wiederum stammt sowohl Ludolf III. Maltzan, als seines ältesten Sohnes Heinrich I. auf Osten Gemahlin aus der hahnschen Familie.  Daher wird in der Urkunde über die Sühne der Stadt Malchin mit den Maltzan auch Ludolf Hahn der Verwandte ("vrund") der Maltzan genannt.
       
Bei der von den Fürsten und Städten des Landes unternommenen Verfolgung mehrerer eigenmächtiger Vasallen war der werlesche Marschall "Maltzan von Schorssow" im J. 1385 von Bürgern der Stiadt Malchin zu Faulenrost in Gegenwart des Fürsten Johann Vl. von Werle erschlagen.. Am 5. März 1385 hatte sieh der Fürst mit der Stadt ausgesöhnt: jedoch blieb diese mit der der Familie Maltzan noch lange unverflichen, vielmehr war sie mit der Familie des Marschalls zur Fehde gekommen. Erst am 11. März 1386 vereinigten sich beide sich Theile dahin, dass sie sich einem Ausspruch des Ritters Vicke Moltke auf Strietfeld und des Knappen Ludolf Hahn auf Basedow, Verwandten (vrunt) der Maltzan, unterwerfen wollten. Für die Stadt verbürgten dagegen die Aufrechterhaltung des Friedens während der Verhandlung auch acht angesehene Männer aus dem Ritterstände und unter diesen auch Nicolaus IV.  Hahn von Wargentin. Am 24. Aug. 1386 ward denn auch die Sühne zwischen der Stadt Malchin und Heinrich Maltzan, dem Bruder des erschlagenen Marschalls Maltzan vollzogen und unter Vermittelung der Verwandten der Maltzan, nämlich des Ritters Vicke Moltke und des Knappen Ludolf Hahn, zu denen noch der Ritter Nicolaus von Levetzow und Gerhard Bassewitz gekommen waren, der Friede zwischen beiden Theilen hergestellt.
   
   Noch enger war für Ludolfs Leben die Verbindung mit der Familie Moltke.  Die Familie Moltke war in jener Zeit sehr reich an Gliedern und Gütern und nicht allein in den diesseitigen Landen, sondern auch in den nordischen Reichen von ungemeinem Ansehen und Einflusse; besonders angesehen in den diesseitigen Landen war das Haus Strietfeld.  Hier wohnten in der zweiten Hälfte des' 14.  Jahrhunderts zwei Brüder, die Ritter Johann und Friederich oder Vicke.  Der Ritter Johann war mit einer Tochter des Grafen Otto von Fürstenberg vermählt und hatte vier Söhne, Henneke, Otto, Vicke und Albrecht.  Der Ritter Friederich hätte zwei Söhne, von denen Friederich Domherr zu Schwerin und Dietrich Knappe war. Das reichste und angesehenste Adelsgeschlecht des Landes Stargard war in jenen Zeiten das Geschlecht der von Dewitz. Otto von Dewitz, welcher unter den Vormündern und Räthen der Fürsten, nachmaligen Herzoge Albrecht und Johann eine ausgezeichnete Stelle eingenommen hatte, ward von dem Kaiser Karl IV. bei der Erhebung der genannten Fürsten zu Herzögen im J. 1348 zu Prag zum Grafen erhoben, ein in der älteren Geschichte Meklenburgs einziges Beispiel, welchem zuerst 1539 auf dem Reichstage zu Augsburg die Erhebung zum Freiherren folgte. Als Graf von Fürstenberg stiftete Otto am Dec. 1349 die Stadt Alt-Strelitz und gab ihr das brandenburgische Recht und seine Wappen zum Stadtsiegel. Der Graf Otto starb schon um das J. 1362 und hinterliess einen Sohn und drei Töchter, welche an den Ritter Johann Moltke auf Strietfeld, an den Ritter Bernhard Maltzan auf Osten und Stavenhagen und Joachim Gans Herrn zu Putlitz, der sich glänzender Ahnen rühmen konnte, vermählt wurden.  Ohne Zweifel hatte nun Ludolf Hahn auf Basedow eine Tochter dieses Ritter Johann Moltke auf Strietfeld zur Gemahlin. In allen wichtigen Hausangelegenheiten tritt mit den Söhnen des Ritters Johann Moltke als Empfänger immer Ludolf Hahn auf und mit ihm der Ritter Wedege Buggenhagen, und die Knappen Ludolf Maltzan, des Ritter Bernhard Sohn, und Nicolaus von Mallin.  Diese vier angesehenen Adeligen waren wohl Schwiegersöhne des Ritters Johann Moltke oder sicher doch mit einer Tochter aus der Familie Moltke vermählt und handelten bei allen diesen Geschäften als eheliche Vormünder ihrer Frauen für deren Erbansprüche.  Auch deutet der Name desjenigen von Ludolfs Söhnen, welcher den Vater überlebte und vor welchem vielleicht ein älterer gestorben war, nämlich des Knappen Johann oder Henneke Hahn ,darauf bin, dass wir den Ritter Johann Moltke als seinen mütterlichen Grossvater annehmen können.
        Der Graf Otto von Fürstenberg starb im J. 1362 und seine Grafschaft ging unter heftigen Streitigkeiten zwischen den vielen Erbcompetenten aus der Familie von Dewitz, nachdem auch sein Sohn Eckhard im J 1363 gestorben war, dnu vielleicht bei politischen Verwickelungen sehr bald ihrer Auflösung entgegen Am 12. Juli 1363 wandten sich, die drei Schwiegersöhne des Grafen Otto an den Herzog Albrecht von Meklenburg und erklärten sich mit dem Ausspruche zufrieden, den Ritter Friederich Moltke auf Strietfeld und Canzler Bertram Bere wegen des väterlichen Erbtheils ihrer Frauen gegen, die Brüder Ekhard, Jakob und Gerold von Dewitz thun würden, und traten dafür dem Herzoge von ihrer Frauen wegen das Gut ab, das sie aus der väterlichen Erbschaft im Lande Rübel besassen, und verpflichteten sich zum Dienste des Herzogs mit zehn Mannen mit Heimen auf ein halbes Jahr.
        Die von Dewitz waren der vielen Streitigkeiten und Ansprüche müde und verkauften im J 1371 den im Lande Stargard liegenden Teil der Grafschaft Fürstenberg, mit Ausnahme der Vogtei Fürstenberg, welche die Landesherrn an sich nahmen, und im J.. 1397 dem Bernhard v. Dewitz wieder verpfändeten, an den einen Schwiegersohn des Grafen, den Ritter Johann Moltke auf Strietfeld, welcher gleich darauf starb.  Am 8. Sept. 1371 belehnte, der Herzog Johann von Meklenburg-Stargard, unter der Zustimmung seines Bruders Albrecht und dessen Sohnes Heinrich, den Sohn des Ritters Johann Moltke, den Knappen Henneke Moltke auf Strietfeld, und dessen Vaters Bruder, den Ritter Friederich Moltke auf Strietfeld, mit allen Gütern welche der Graf Otto in der Herrschaft des Herzogs schon gehabt hatte, mit Ausnahme von Schloss, Stadt und Vogtei Fürstenberg.
   
   Am 2. Febr. 1372 verglichen sich nun der Ritter Friederich Moltke und die Söhne seines verstorbenen Bruders Johann, nämlich, Henneke, Otto, Vicke und Albrecht, über Schloss, Stadt und Land Strelitz und was sie sonst noch von der ehemaligen Grafsschaft Fürstenberg erwerben konnten, dahin dass von diesen und sonst allen ihren andern Gütern jeder Theil die Hälfte der Auskunft geniessen solle, sie aber zehn Jahre lang in ungetheiltem Besitze blieben und die Güter nicht theilen wollten. Unter den Gelübsempfängern für Henneke Moltke waren die Ritter Bernhard Maltzan und Claus Lewetzow und der Knappe Ludolf Hahn. In dieser Urkunde tritt Ludolf Hahn nach dem ersten Nennen seines Namens am 5. Febr. 1366 zuerst auf, wahrscheinlich im Namen seiner Gemahlin. Auch mit den Lewetzowen waren die Moltke nahe verwandt, denn als am 1. Mai 1312 die Fürsten Lorenz und Johann von Werle-Güstrow der Familie Lewetzow das Erbmarschallamt des Landes Werle-Güstrow verliehen, nahmen die Verleihung der Fürsten zu getreuer Hand viele Ritter und Knappen entgegen und zwar ausser den Gliedern der Familie von Lewetzow unter anderen auch die Ritter Friederich Moltke auf Strietfeld, Bernhard Maltzan und Wedege Buggenhagen und die Knappen Henneke Moltke auf Stiietfeld, Lüdeke Maltzan und Lüddeke Hahn, welche offenbar zu der Familie der Moltke gehörten.
   
   Nach dem Verlaufe von 10 Jahren theilten sich der Ritter Friederich Moltke mit seinen Söhnen und die Söhne seines Bruders Johann in die Burg Strietfeld; am 27.  Dec. 1384 theilten sie die zum Hofe gehörenden Gärten, Ziegeleien, Mühlen und Fischereien:. von dem Ritter Friederich und seinen Söhnen Friederich und Dietrich nahmen die Söhne des Ritters Johann, nämlich Otto, Friederich und Albrecht, den Theilungsrevers entgegen, und mit ihnen zu treuen Händen: die Ritter Otto von Dewitz, Lüder von Lützow, Wedige Buggenhagen und die Knappen Ludolf Hahn, Ludolf Maltzan (des Ritters Bernd Sohn), Wipert Lützow und Eckhard von Dewitz. Hier haben wir ohne Zweifel. alle damaligen nächsten Verwandten der Söhne des Ritters Johann Moltke auf Strietfeld zusammen.  Hiefür redet das Ereigniss, dass zu Gnoyen am 7. Nov. 1385, als dieselben beiden Partheien er Moltken die auf ihren Gütern haftenden Schulden jede zur Hälfte übernahmen, nachdem Friederich mit seinen, Söhnen 6681 Märk sund. Pf. auf sich allein genommen hatte, bei Johann's Söhnen wieder grade dieselben Bürgen gegenwärtig waren und nicht mehr oder weniger.
   
    Eben so waren zu Gnoyen am 24. Oct. 1389 mit den Brüdern Henneke und Albrecht Moltke auf Strietfeld, als diese 6 Hufen zu Hohen-Kowalz, und 2 Kathen zu Thelkow für 4 Hufen und 4 Kathen in Woltow an den Knappen Henneke Buk auf Woltow vertauschten, ausser vielen Gliedern - der Familie Moltke, von 'den alten Bürgen wieder Wedege Buggenhagen, Ludolf Hahn und Ludolf Maltzan, und als neu hinzugetretenes Mitglied der moltkeschen Familie der Knappe Nicolaus Mallin als Gelübdsempfänger vereinigt, und als Nicolaus von Kardorf am 7. Jan. 1390 seinen eingeklagten Ansprüchen von 532 Mark an Claus Bukes Erbe zu Gunsten der Brüder Henneke und Albrecht Moltke nach empfangener Entschädigung entsagte, waren ausser dem Ritter Friederich Moltke und dem Domdechanten Otto von Linköping wieder Wedege Buggenhagen, Lüdeke Hahn (...) zugegen. Als die Herzoge Johann d.ä. und d.j. von Meklenburg am 7. April 1391 zu Stockholm verpflichteten, ihrem Rath Albrecht Moltke für alle zu ihrem besten gemachten Schäden, Anleihen und Gelübde zu stehen, versicherten sie dies zugleich zu treuer Hand, nicht allein Albrechts Brüdern sondern auch dem Ritter  Wedege Buggenhagen und den Knappen Ludolf Maltzan, Ludolf Hahn und Claus Mallin.
       Aus dieser grossen Reihe von Urkunden erblicken wir in einer sehr seltenen Einstimmigkeit die Theilnahme bestimmter Personen an vielen Hauptereignissen in der Familie Moltke auf Streitfeld, und es lässt sich die Annahme nicht zurückweisen, dass Ludolf Hahn auf Basedow ein Tochtermann des Ritters Joharin Moltke auf Strietfeld gewesen sei.
       Ausserdem wird Lüdeke Hahn noch öfter neben den Moltken genannt. Als am 4. Nov. 1387 Bosse von Kaland sich mit dem Kloster Dargun wegen mehrerer Besitzungen auseinandersetzte, waren Lüdeke Hahn zu Basedow und die Brüder Johann und Albrecht Moltke, auf Strietfeld und - Vögte' zu Gnoyen, die Vermittler.  Als am 23 Mai 1300 dieselben Brüder Moltke die Beschirmung mehrerer Därfer des Klosters Dargun übernahmen, besiegelten auch Lüdeke Hahn und Vicke Zeppelin die darüber ausgestellte Urkunde usw.
        Ohne Zweifel war es auch Ludolf Hahn, auf Basedow, welcher am 9. Oct.1392 als erster Zeuge eintrat, als der Knappe Henneke Hardenack die in der Vogtei Waren an der Müritz liegenden Güter Bök und Seedorf an das Kloster Dobbertin verkaufte [CCXXI]; vielleicht zeugte Ludolf Hahn, als damaliger Senior der Familie.
        So hatte Ludolf an 40 Jahre lang in einer hohe und ehrenvollen Stellung und in weit verzweigten Verbindungen gelebt geordnet und gewirkt, er, der Stammhalter des Hauses Basedow, zum Vorbilde aller seiner Nachkommen, als er die Last des hohen Alters fühlte und sein Haus bestellte. Zunächst erneuerte er am 4. Juli 1405 in dem Garten zu Wendisch-Wargentin mit Neffen Mathias die um das Jahr 1380 vorgenommene Theilung in die Häuser Basedow und Wargentin und besiegelte mit demselben noch einmal die darüber erstellte Urkunde [CCXXV]. Darauf sicherte er seinem Hause den Besitz mehrerer Güter, welche ihm in der Theilung zugefallen waren, indem er sich von den Landesherren Claus und Christoph von Werle am 6. Jan. 1404, wahrscheinlich zu Basedow, neue Lehnbriefe ausstellen liess, da ihm die ersten "genommen" waren : über Dempzin an der Peene, welches um das J. 1369 ihm und seinem Bruder Nicolaus IV. zu denselben Freiheiten verlieben war mit denen sie die basedowschen Güter besessen [CCXXII]; ferner über Wargentin überhaupt, jedoch liess sich Ludolf Hahn den Lehnbrief auf Deutsch-Wargentin ausstellen, ohne jedoch den Rechten des Klosters Arendsee zu nahe zu treten, indem man von diesem einen Verkauf des ihm zustehenden Besitzes an die Hahn erwartete, welche ohne Zweifel viele landesherrliche Hebungen und Dienste von dem Gute hatten [CCXXIV]; endlich erneuerten die Fürsten für 300 lüb. Mark, welche Ludolf dem Vater und dem Grossvater der Fürsten geliehen hatte, die Verpfändung von 7 Hufen zu Jabel, welche den Fürsten von den von Gehrden angefallen waren, so wie des höchsten Gerichts, der Pacht, der Beden und der Dienste aus den ganzen Dörfern Jabel, Hagenow und Klokow [CCXXIII], wodurch an die Hahn gewissermassen der Besitz dieser Dörfer kam, den sie bald wieder veräusserten.
       Am 4. März 1404 war Lüdeke Hahn erster Zeuge, als die Fürsten von Werle dem Rath der Stadt Waren die Gerichtsbarkeit daselbst verpfändeten.
      Noch am 16.  April 1406 hatte Ludolf Hahn "auf Basedow" mit dem Marschall Ludolf Maltzan zu Stavenhagen undf dem Rath der Stadt Malchin das ehrenvolle Geschäft das Kloster Dargun mit den Fürsten Nicolaus und Christoph von.Werle-Waren in Güte auszusöhnen; die Fürsten hatten die Güter des Klosters überfallen und geplündert, namentlich das steinerne Haus des Klosters zu Malchin, und das Kloster hatte die Fürsten und ihr Gefolge in den Bann gethan: die Aussöhnung war eine durchaus friedliche und auf Nachgeben gegründete.
      Zuletzt erscheint Ludolf Hahn am 13. Dec. 1406, als Nicolaus und Christoph von Werle die Privilegien der Malchin bestätigten: Zeugen dieser Handlung waren der Marschall Ludolf Maltzan zu Stabenhagen mit seinem Sohne Heinrich und Ludolf Hahn "zu Basedow". Am 21. Dec. 1410 war Ludolf Hahn schon todt, nach der Urkunde seines Sohnes "Henneke, Lüdeke Hanan sone van Baselowe, deme god gnedlich si", durch welche dieser den Besitz der Dörfer Jabel und Hagenow auf das Kloster Malchow übertrug [CCXXX]. Wahrscheinlich war er nicht lange vor dieser Handlung, vielleicht noch im J. 1410, gestorben, da die Bezeichnung des Ablebens der Gestorbenen in Urkunden gewöhnlich nur in den nächsten Zeiten nach dem Todesfalle gebraucht wird.
      Ludolf I. Hahn war sicher zwei Male vermählt gewesen: das erste Mal mit einer Tochter des Ritters Johann Moltke auf Strietfeld, vielliecht Namens Elisabeth, nach dem Namen ihrer ältesten Tochter zu schliessen: von dieser waren die in der Urkunde vom 21. Dec. 1410 genannten Kinder Henneke, Elisabeth und Ida geboren.  Die zweite Gemahlin ist unbekannt geblieben; aber Ludolf wird zwei Male vermählt gewesen sein, da sein Sohn Henneke in der genannten Urkunde noch "unmündige Brüder und Schwestern" aufführt, Ludolf aber ziemlich alt ward.  Die Vermählung mit der Moltke wird vielleicht durch die Besitzer von Wargentin vermittelt sein, da noch im J. 1327 die Moltken im Besitze von Wendisch-Wargentin waren (vgl. oben S. 42).  Die Söhne zweiter Ehe waren ohne Zweifel Ludolf II. und Nicolaus zu Malchin.

7. Henneke I.    8. Elisabeth    9. Ida    10 Ludolf II.    11. Nicolaus

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