§
49 -
Mathias
I., Knappe
(1313-1342)
Der dritte
Sohn des
Ritters Nicolaus
II.
Hahn
war der
Knappe
Mathias,
welcher
seinen
Vornamen
wahrscheinlich
von dem
Ritter
Mathias
Ketelhot,
einem
nahen
verwandten
der Familie,
erhalten
hatte.
Seine
Nachkommen,
so dunkel
auch die
ältere
Geschichte
derselben
sein mag,
haben sich
trotz
vieler
Widerwärtigkeiten
bis in das
17.
Jahrhundert
in Ansehen
erhalten
und das
Erbmarschallamt
des Landes
Stargard
an die
Familie
Hahn gebracht.
Mathias
Hahn
erscheint
von den
vier
Söhnen
des
Ritters
Nicolaus
II. am
frühesten.
Schon
am
30. Nov.
1313 war
er mit
seinem
Vater und
dessen
Bruder
Eckhard zu
Güstrow
an dem
Hofe des
Fürsten
Nicolaus
von Werle,
als dieser
dem
Barthold
Swartepape
das
Eigenthum
des Dorfes
Samot
verlieh,
welches im
J. 1424
bei der
Wiederherstellung
seines
Hauses an
seine
Nachkommen
überging.
Am
3. Mai
1337 ward
er mit
seinen
Brüdern
zu
gesammter
Hand mit
Basedow,
Gessin und
Sand-Liepen
und mit
Wozeten,
am 2. Mai
1342 mit
Kl. Wardow
belehnt.
Am
22. Juni
1339 war
er mit
seinem
Bruder
Eckhard
unter den Bürgen
des
Vertrages,
welchen
sein
älterer
Bruder
Nicolaus
in
Gemeinschaft
des
Ritters
Raven von
Barnekow
und der
Knappen
Heinrich
von Bülow
und Heine
Behr am
22.
Juni
1339 zu
Demmin mit
der Stadt
Stralsund
abschloss
[CC]; an
dieser
Urkunde
hängt das
charakteristisch
ausgeprägte
und wohl
erhaltene
Siegel des
Mathias
Hahn. (Taf.
II, Nr.
7)
Die
Belehnung
mit Kl.
Wardow
am 2. Mai
1342 ist
das letzte
Ereigniss,
bei
welchem
Mathias I.
Hahn mit
Sicherheit
als der
dritte der
vier
Hausbegründer
der Linie
Basedow
erkannt
wird. Als
am 4.
März 1343
die
Brüder
Nicolaus,
Eckhard
und
Nicolaus
sich mit
dem Ritter
Johann von
Plessen
und dessen
Brudersohn
Heinrich
über die
mallinschen
Güter bei
Parchim
verglichen,
war er
nicht mehr
unter den
Handelnden;
wahrscheinlich
war er
damals
schon
gestorben
mit
Hinterlassung
eines
Sohnes:
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